Zur Erfassbarkeit von Personalinvestitionen im internen

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30 Fischer: Zur Erfassbarkeit von Personalinvestitionen im internen Rechnungswesen (ZfP 1/99) 1. Problemstellung und ökonomische Relevanz der Thematik Das Anliegen dieser Arbeit besteht nicht nur darin, auf einen systematischen Fehler im internen Rechnungswesen von Unternehmen hinzuweisen, sondern es wird darüber hinaus auch angestrebt, Lösungsmöglichkeiten für ein seit langem diskutiertes Problem auszuloten: Wie lassen sich personalwirtschaftliche Sachverhalte gedanklich derart operational strukturieren, dass sie einer kardinalen Messung zugänglich sind? Vor allem im Zusammenhang mit der Einführung eines Personalcontrolling schließen sich die meisten Personalwirte einerseits der Forderung an, die Input-Output-Relationen der Personalarbeit zu messen und Grundlagen für eine wirtschaftliche Rechtfertigung personalwirtschaftlichen Handelns zu schaffen. Andererseits bleibt jedoch der Vorbehalt bestehen, dass rein formale Betrachtungen und ‚Zahlenklempnerei’ für die Personalwirtschaft eigentlich nicht die richtige Herangehensweise seien. Aber das eine zu fordern, ohne das andere in Kauf zu nehmen, ist unmöglich, sofern man sich nicht auf ein ‚kreatives’, phantasievolles Rechnungswesen verlassen will. Die hier vorgestellte Bilanzierung von Personalinvestitionen stellt für den Zweck der Rechenschaftslegung von Profitcentern einen Ansatz zur Erfassung personalwirtschaftlicher Aktionen mithilfe der Bewertungsmaßstäbe des herkömmlichen Rechnungswesens dar. Eine Kostenkalkulation für einzelne personalwirtschaftliche Entscheidungsprobleme wird dadurch nicht überflüssig, bedarf aber zugleich einer ergänzenden objektivierten Rechenschaftslegung durch bilanzielle Abrechnung. Es ist allerdings wichtig, sich vor der weiteren Lektüre klar zu machen, dass für Zwecke der Rechenschaftsabforderung in jedem Fall eine überprüfbare und nachvollziehbare Erfassung der bewertungsrelevanten Sachverhalte erforderlich ist. Die dazu notwendigen Regelungen erfolgen hier durch Erstellung und Vorgabe von Bilanzierungsvorschriften, welche geeignet sind, einen konzeptionellen Mangel der internen Unternehmensrechnung hinsichtlich der üblichen Erfassung von Ausgaben für die Personalausstattung bzw. die Verfügbarkeit über Personal (Kossbiel 1994, 396f.) weitgehend zu beseitigen. In der Unternehmenspraxis ist fast ausnahmslos zu beobachten, dass materielle und immaterielle Vermögensgüter im betrieblichen Rechnungswesen in unterschiedlicher Form erfasst und ausgewiesen werden. Einerseits wird die Kapitalbindung in Gütern des materiellen Anlagevermögens (Sachinvestitionen) üblicherweise vollständig bilanziell ausgewiesen, und andererseits wird die Kapitalbindung in Gütern des immateriellen Anlagevermögens (immaterielle Investitionen) nur teilweise bilanziell ausgewiesen. Zahlreiche immaterielle Wirtschaftsgüter, die im ökonomischen Sinne eindeutig Investitionscharakter besitzen, werden bilanziell gar nicht ausgewiesen, d.h. wie ein periodengleicher Kostenfaktor bzw. Aufwandsposten verrechnet. Selbst immaterielle Investitionen, die nach rechtlichen Kriterien selbständig verkehrsfähig sind, erscheinen – soweit sie nicht käuflich erworben worden sind – nicht als Aktiva in den Bilanzen. Diese Ungleichbehandlung liegt der gesamten Bilanzrechtsprechung zum deutschen Handelsrecht zugrunde, sie ist aber nur für den externen Jahresabschluss zwingend vorgeschrieben. Um so erstaunlicher ist es, dass Unternehmen die handelsrechtlich gebotene Verrechnung von immateriellen Investitionen offenbar auch im internen Rechnungswesen praktizieren. Noch erstaunlicher ist es, dass dieses Problem in der wissen-

Fischer: Zur Erfassbarkeit von Personalinvestitionen im internen Rechnungswesen (ZfP 1/99) 31 schaftlichen Literatur bisher kaum auf operationale Lösungsmöglichkeiten hin untersucht worden ist. Dieses Unterlassungshandeln hat zur Folge, dass die aufwandskompensierende Aktivierung einer bedeutenden Menge an immateriellen Investitionen unterbleibt und dadurch eine periodengerechte Erfolgsabgrenzung gerade verhindert wird. Die bilanzielle Nicht-Aktivierung von Personal impliziert, dass Ausgaben für den Erwerb, d.h. die Beschaffung oder Entwicklung, von betrieblichem Humankapital reinen Aufwandscharakter in der/den Erwerbs- bzw. Anschaffungsperiode(n) besitzen. Dies führt einerseits zu einer nicht verursachungsgemäßen Darstellung der Periodenergebnisse mit der Folge von Fehlallokationen der Ressourcen aufgrund systematisch verzerrter Entscheidungsgrundlagen, andererseits aber auch zu einer dysfunktionalen mentalen Prägung der Entscheidungsträger, die Personalinvestitionen vor allem als Kostenfaktor betrachten. Diese Nachteile werden besonders deutlich, wenn man die Humankapitalbildung in Profitcentern aus Sicht des Gesamtunternehmens betrachtet: Die Profitcenter-Leitungen haben – insbesondere wenn ihre Vergütung von den ausgewiesenen Periodenerfolgen abhängt – kein Interesse an einer vorgezogenen Aufwandsrealisation durch Vornahme von Personalinvestitionen. Dagegen sollte die korrekte Abbildung im internen Rechnungswesen dazu beitragen, dass Personalinvestitionen durch das Management verstärkt beachtet und praktiziert werden. Aufgrund dessen wären wiederum als Konsequenzen zu erwarten: eine relativ wachsende Bedeutung von Personalinvestitionen gegenüber Sachinvestitionen, die zu einer verstärkten Qualifizierung der Arbeitnehmer führt; eine genauere Erfassung und größere Transparenz der mit Personalfluktuationen verbundenen Kapitalverluste, so dass mit verstärkten Bemühungen um Personalerhaltung zu rechnen ist; eine Offenlegung und Ausnutzung steuerrechtlich bedingter relativer Liquiditätsvorteile von Personalinvestitionen gegenüber Sachinvestitionen (siehe dazu weiter unten); eine verbesserte Lenkungsmöglichkeit der Unternehmensleitung gegenüber teilautonomen Unternehmensbereichen zur Durchsetzung von Personalausstattungszielen im Rahmen einer längerfristig orientierten Personalpolitik und Personalplanung, was insbesondere hinsichtlich der Personalentwicklung auch von Vorteil für die betroffenen Arbeitnehmer ist. Als Nachteil steht dem gegenüber, dass wahrscheinlich viele personalwirtschaftlichen Maßnahmen kritischer auf ihre Wirtschaftlichkeit geprüft werden, mit der möglichen Folge, dass ihre Unwirtschaftlichkeit festgestellt wird. Dies wäre vor allem in Bezug auf personalwirtschaftliche Maßnahmen mit Sozialleistungscharakter ein Nachteil für die davon betroffenen Arbeitnehmer. Zu den Investitionsobjekten, welche als periodengleicher Aufwand im internen Rechnungswesen der Unternehmen erfasst werden, zählen bspw. auch Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen, Marketinginvestitionen sowie Organisationsinvestitionen. Deren interne Bilanzierung ist zwar ebenfalls möglich, erscheint aber teilweise noch schwieriger zu sein als die Erfassung von Personalinvestitionen. Doch auch schon das Ausgabenvolumen, das für die Durchführung von Personalinvestitionen anfällt, allein ist von erheblicher betriebswirtschaftlicher Relevanz. In der Literatur werden Kosten

Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99) 31<br />

schaftlichen Literatur bisher kaum auf operationale Lösungsmöglichkeiten hin untersucht<br />

worden ist. Dieses Unterlassungshandeln hat zur Folge, dass die aufwandskompensierende<br />

Aktivierung einer bedeutenden Menge an <strong>im</strong>materiellen Investitionen unterbleibt<br />

und dadurch eine periodengerechte Erfolgsabgrenzung gerade verhindert wird.<br />

Die bilanzielle Nicht-Aktivierung <strong>von</strong> Personal <strong>im</strong>pliziert, dass Ausgaben für den<br />

Erwerb, d.h. die Beschaffung oder Entwicklung, <strong>von</strong> betrieblichem Humankapital reinen<br />

Aufwandscharakter in der/den Erwerbs- bzw. Anschaffungsperiode(n) besitzen.<br />

Dies führt einerseits zu einer nicht verursachungsgemäßen Darstellung der Periodenergebnisse<br />

mit der Folge <strong>von</strong> Fehlallokationen der Ressourcen aufgrund systematisch verzerrter<br />

Entscheidungsgrundlagen, andererseits aber auch zu einer dysfunktionalen mentalen<br />

Prägung der Entscheidungsträger, die <strong>Personalinvestitionen</strong> vor allem als Kostenfaktor<br />

betrachten. Diese Nachteile werden besonders deutlich, wenn man die Humankapitalbildung<br />

in Profitcentern aus Sicht des Gesamtunternehmens betrachtet: Die Profitcenter-Leitungen<br />

haben – insbesondere wenn ihre Vergütung <strong>von</strong> den ausgewiesenen<br />

Periodenerfolgen abhängt – kein Interesse an einer vorgezogenen Aufwandsrealisation<br />

durch Vornahme <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong>. Dagegen sollte die korrekte Abbildung <strong>im</strong><br />

<strong>internen</strong> Rechnungswesen dazu beitragen, dass <strong>Personalinvestitionen</strong> durch das Management<br />

verstärkt beachtet und praktiziert werden. Aufgrund dessen wären wiederum als<br />

Konsequenzen zu erwarten:<br />

eine relativ wachsende Bedeutung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> gegenüber Sachinvestitionen,<br />

die zu einer verstärkten Qualifizierung der Arbeitnehmer führt;<br />

eine genauere Erfassung und größere Transparenz der mit Personalfluktuationen<br />

verbundenen Kapitalverluste, so dass mit verstärkten Bemühungen um Personalerhaltung<br />

zu rechnen ist;<br />

eine Offenlegung und Ausnutzung steuerrechtlich bedingter relativer Liquiditätsvorteile<br />

<strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> gegenüber Sachinvestitionen (siehe dazu weiter<br />

<br />

unten);<br />

eine verbesserte Lenkungsmöglichkeit der Unternehmensleitung gegenüber teilautonomen<br />

Unternehmensbereichen zur Durchsetzung <strong>von</strong> Personalausstattungszielen<br />

<strong>im</strong> Rahmen einer längerfristig orientierten Personalpolitik und Personalplanung,<br />

was insbesondere hinsichtlich der Personalentwicklung auch <strong>von</strong> Vorteil für die betroffenen<br />

Arbeitnehmer ist.<br />

Als Nachteil steht dem gegenüber, dass wahrscheinlich viele personalwirtschaftlichen<br />

Maßnahmen kritischer auf ihre Wirtschaftlichkeit geprüft werden, mit der möglichen<br />

Folge, dass ihre Unwirtschaftlichkeit festgestellt wird. Dies wäre vor allem in Bezug<br />

auf personalwirtschaftliche Maßnahmen mit Sozialleistungscharakter ein Nachteil<br />

für die da<strong>von</strong> betroffenen Arbeitnehmer.<br />

Zu den Investitionsobjekten, welche als periodengleicher Aufwand <strong>im</strong> <strong>internen</strong><br />

Rechnungswesen der Unternehmen erfasst werden, zählen bspw. auch Forschungs- und<br />

Entwicklungsinvestitionen, Marketinginvestitionen sowie Organisationsinvestitionen.<br />

Deren interne Bilanzierung ist zwar ebenfalls möglich, erscheint aber teilweise noch<br />

schwieriger zu sein als die Erfassung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong>. Doch auch schon das<br />

Ausgabenvolumen, das für die Durchführung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> anfällt, allein<br />

ist <strong>von</strong> erheblicher betriebswirtschaftlicher Relevanz. In der Literatur werden Kosten

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