Zur Erfassbarkeit von Personalinvestitionen im internen

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54 Fischer: Zur Erfassbarkeit von Personalinvestitionen im internen Rechnungswesen (ZfP 1/99) 1. fluktuationsbedingte Ursachen, die auf der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen des Unternehmens mit den jeweiligen Humanpotentialträgern beruhen; 2. arbeitssystembedingte Ursachen, die auf quantitativen oder qualitativen Personalbedarfsänderungen beruhen; 3. physiologische Ursachen, die auf Minderungen der personalen Leistungspotentiale von Humanpotentialträgern selber beruhen. Die folgenden Grundsätze werden als geeignet angesehen, eine zweckmäßige Passivierung von Wertberichtigungen dem Grunde nach zu gewährleisten: (1) Prinzip planmäßiger Wertberichtigung von Personalinvestitionen (Generalnorm): In jeder Nutzungsperiode einer aktivierten Personalinvestition ist eine planmäßige Wertberichtigung vorzunehmen, die den Anschaffungspreis der Personalinvestition anhand festgelegter Bezugsgrößen beanspruchungsgerecht (anteilig) auf die Zahl der voraussichtlichen Nutzungsperioden verteilt. Wertberichtigungen sind ausschließlich auf Gegenwerte bereits realisierter Ausgaben vorzunehmen. (2) Prinzip verfügbarkeitsbedingter Wertberichtigung: Planmäßige Wertberichtigungen auf aktivierte Personalinvestitionen sind erstmals am Ende derjenigen Periode zu bilden, in der die entsprechenden Ausgabengegenwerte das erste Mal für die betriebliche Leistungserstellung genutzt werden können. 13 (3) Prinzip korrekturbedingter außerplanmäßiger Wertberichtigungen: Eine außerplanmäßige Wertberichtigung auf Personalinvestitionen ist als nachträgliche Korrektur der ursprünglich geschätzten Nutzungsdauer oder der ursprünglich geschätzten Abschreibungsquoten am Ende einer Nutzungsperiode zu bilden, sobald erkennbar wird, dass die planmäßigen Wertberichtigungen bzw. Abschreibungen zu niedrig bemessen wurden. 14 (4) Prinzip der Eindeutigkeit außerplanmäßiger Wertberichtigungen: Außerplanmäßige Wertberichtigungen auf Personalinvestitionen sind nur bei eindeutiger Minderung des mithilfe der Personalinvestition erworbenen oder erhaltenen Humanpotentials oder bei eindeutigem Wegfall von Nutzungsvoraussetzungen vorzunehmen. Bei wahrscheinlich nur vorübergehendem Wegfall von Nutzungsvoraussetzungen ist eine außerplanmäßige Teilwertberichtigung vorzunehmen. 15 13 14 15 Z.B. ist das durch eine dreijährige Ausbildung zum Kranführer erworbene Qualifikationspotential erst nach der dritten Periode nutzbar, das durch eine Schulung von kommunikativen Fähigkeiten erworbene Qualifikationspotential dagegen ist unabhängig von der Schulungsdauer i.d.R. bereits ab der ersten Periode nutzbar. Die entsprechenden Gegenwerte der Schulungsausgaben sind also grundsätzlich (nutzungsanteilig) bereits am Ende der ersten Qualifizierungsperiode abzuschreiben. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn es entgegen den Erwartungen zu einer vorzeitigen Fluktuation eines Arbeitnehmers kommt. Letzteres wäre z.B. dann der Fall, wenn einem Arbeitnehmer dauerhaft oder vorübergehend andere Aufgaben zugewiesen werden, für die er seine durch Personalinvestitionen erworbenen spezifischen Qualifikationen nur z.T. nutzen kann.

Fischer: Zur Erfassbarkeit von Personalinvestitionen im internen Rechnungswesen (ZfP 1/99) 55 Um die Wirtschaftlichkeit und Einheitlichkeit der Bilanzierung zu erhöhen, bietet es sich an, bestimmte typische Konstellationen als Bilanzierungsstandards vorzugeben. Beispielsweise können in Abhängigkeit vom Typ einer Personalausstattungsmaßnahme, deren Ausgabengegenwert als Personalinvestition aktiviert werden soll, die maßgeblichen Abschreibungsursachen (bzw. die zulässigen Ursachen für eine Bildung von Wertberichtigungen) vorgegeben werden. Hiermit lässt sich zugleich auch die Festlegung der zulässigen Abschreibungsmethoden bzw. der Verteilung von Wertberichtigungen über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer der Personalinvestition normieren (vgl. Abb. 4), wobei letzteres dann allerdings zu den Bewertungsvorschriften zählt. Abb. 4: Standardvorgaben für die Bemessung planmäßiger Abschreibungen auf Personalinvestitionen Typ der investiven personalwirtschaf tlichen Maßnahme 1. Personalneugewinnung 2. Personalversetzung 3. Berufsausbildung 4. Qualifizierung (Weiterbildung und Einarbeitung) 5. Personenbezogener Gesundheitsschutz 6. Zusatzleistungen zur Personalerhaltung Gegenstand von Standardvorgaben für die Abschreibungsbemessung A Maßgebliche Abschreibungsursache(n) B MaßgeblicheVerteilungsmethode C Maßgebliche Datenbasen externe Fluktuation linear-gleichbleibend Fluktuationstabellen externe oder interne Fluktuation linear-gleichbleibend Fluktuationstabellen; Personalund (Re-)Organisationspläne externe Fluktuation, ggf. in Verbindung mit technologisch bedingten Änderungen der Qualifikationsanforderungen a. externe oder interne Fluktuation, ggf. in Verbindung mit markt- oder technologiebedingter oder physiologischer Entwertung; b. kognitiv bedingte Qualifikationsminderungen; c. markt- oder technologiebedingte Entwertung wirtschaftliche Überholung oder externe Fluktuation, ggf. in Verbindung mit kognitiv bedingter Entwertung (Vergessen/Verlernen) linear-gleichbleibend, ggf. arithmetisch-degressiv a. linear-gleichbleibend, ggf. arithmetischdegressiv oder geometrisch-degressiv; b. geometrisch-degressiv; c. linear-gleichbleibend oder degressiv Fluktuationstabellen; Aufzeichnungen oder Erfahrungswerte in Bezug auf berufsbedingte Änderungen von Qualifikationsanforderungen Fluktuationstabellen; Personal- und (Re-)Organisationspläne; Aufzeichnungen oder dokumentiertes Erfahrungswissen in Bezug auf arbeitssystembedingte Änderungen von Qualifikationsanforderungen; typisierte (Ver-)Lernkurven; im Abschreibungsplan dokumentierte und gewichtete Nutzungszwecke linear-gleichbleibend, Fluktuationstabellen; statistische ggf. arithmetisch- oder geometrisch-degressisonal- oder Gesundheitswesens; Aufzeichnungen des Sozial-, Per- Rechtsschriften und Gesetzespläne; betriebliche Pläne; Dokumenta- tionen von personalwirtschaftlichem Erfahrungswissen externe Fluktuation linear-gleichbleibend Fluktuationstabellen

Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99) 55<br />

Um die Wirtschaftlichkeit und Einheitlichkeit der Bilanzierung zu erhöhen, bietet<br />

es sich an, best<strong>im</strong>mte typische Konstellationen als Bilanzierungsstandards vorzugeben.<br />

Beispielsweise können in Abhängigkeit vom Typ einer Personalausstattungsmaßnahme,<br />

deren Ausgabengegenwert als Personalinvestition aktiviert werden soll, die maßgeblichen<br />

Abschreibungsursachen (bzw. die zulässigen Ursachen für eine Bildung <strong>von</strong> Wertberichtigungen)<br />

vorgegeben werden. Hiermit lässt sich zugleich auch die Festlegung der<br />

zulässigen Abschreibungsmethoden bzw. der Verteilung <strong>von</strong> Wertberichtigungen über<br />

die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer der Personalinvestition normieren<br />

(vgl. Abb. 4), wobei letzteres dann allerdings zu den Bewertungsvorschriften zählt.<br />

Abb. 4: Standardvorgaben für die Bemessung planmäßiger Abschreibungen<br />

auf <strong>Personalinvestitionen</strong><br />

Typ der investiven<br />

personalwirtschaf<br />

tlichen Maßnahme<br />

1. Personalneugewinnung<br />

2. Personalversetzung<br />

3. Berufsausbildung<br />

4. Qualifizierung<br />

(Weiterbildung<br />

und Einarbeitung)<br />

5. Personenbezogener<br />

Gesundheitsschutz<br />

6. Zusatzleistungen<br />

zur<br />

Personalerhaltung<br />

Gegenstand <strong>von</strong> Standardvorgaben für die Abschreibungsbemessung<br />

A Maßgebliche Abschreibungsursache(n)<br />

B MaßgeblicheVerteilungsmethode<br />

C Maßgebliche Datenbasen<br />

externe Fluktuation linear-gleichbleibend Fluktuationstabellen<br />

externe oder interne Fluktuation linear-gleichbleibend Fluktuationstabellen; Personalund<br />

(Re-)Organisationspläne<br />

externe Fluktuation, ggf. in<br />

Verbindung mit technologisch<br />

bedingten Änderungen der Qualifikationsanforderungen<br />

a. externe oder interne Fluktuation,<br />

ggf. in Verbindung<br />

mit markt- oder technologiebedingter<br />

oder physiologischer<br />

Entwertung;<br />

b. kognitiv bedingte Qualifikationsminderungen;<br />

c. markt- oder technologiebedingte<br />

Entwertung<br />

wirtschaftliche Überholung<br />

oder externe Fluktuation,<br />

ggf. in Verbindung mit kognitiv<br />

bedingter Entwertung<br />

(Vergessen/Verlernen)<br />

linear-gleichbleibend, ggf.<br />

arithmetisch-degressiv<br />

a. linear-gleichbleibend,<br />

ggf. arithmetischdegressiv<br />

oder geometrisch-degressiv;<br />

b. geometrisch-degressiv;<br />

c. linear-gleichbleibend<br />

oder degressiv<br />

Fluktuationstabellen; Aufzeichnungen<br />

oder Erfahrungswerte in Bezug<br />

auf berufsbedingte Änderungen<br />

<strong>von</strong> Qualifikationsanforderungen<br />

Fluktuationstabellen; Personal- und<br />

(Re-)Organisationspläne; Aufzeichnungen<br />

oder dokumentiertes<br />

Erfahrungswissen in Bezug auf arbeitssystembedingte<br />

Änderungen<br />

<strong>von</strong> Qualifikationsanforderungen;<br />

typisierte (Ver-)Lernkurven; <strong>im</strong><br />

Abschreibungsplan dokumentierte<br />

und gewichtete Nutzungszwecke<br />

linear-gleichbleibend, Fluktuationstabellen; statistische<br />

ggf. arithmetisch- oder geometrisch-degressisonal-<br />

oder Gesundheitswesens;<br />

Aufzeichnungen des Sozial-, Per-<br />

Rechtsschriften und Gesetzespläne;<br />

betriebliche Pläne; Dokumenta- tionen<br />

<strong>von</strong> personalwirtschaftlichem<br />

Erfahrungswissen<br />

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