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Zur Erfassbarkeit von Personalinvestitionen im internen

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Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99) 53<br />

Die Ermittlung des <strong>im</strong> Bilanzvermögen tatsächlich gebundenen Kapitals bedingt<br />

die Aktivierung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> zu Netto-Anschaffungspreisen. Sie weisen<br />

gegenüber Sachinvestitionen eine Besonderheit hinsichtlich ihrer steuerrechtlichen Bewertung<br />

auf, die zugleich einen relativen Wirtschaftlichkeitsvorteil <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong><br />

darstellt. Der zu ihrer Realisation erforderliche Aufwand, der in den Bereichsbilanzen<br />

aktiviert wird, stellt ganz überwiegend steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben<br />

dar. Damit ergibt sich ein zeitlicher Aufschub der Steuerzahlungen auf Gesamtunternehmensebene,<br />

der sich in erfolgswirksamen Liquiditätsvorteilen niederschlägt. Im Fall<br />

der <strong>internen</strong> Bilanzierung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> durch Profitcenter sollten die steuerrechtlich<br />

bedingten Erfolgswirkungen <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> (und nur diese) den<br />

Profitcentern zugerechnet werden, um eine effiziente Allokation der Investitionsmittel<br />

in den Profitcentern zu erreichen. Dies kann dadurch erreicht werden, dass<br />

1. das in den Profitcenter-Bilanzen periodendurchschnittlich netto gebundene Kapital,<br />

auf dessen Basis kalkulatorische Zinsen verrechnet werden, nach Berücksichtigung<br />

des Saldos <strong>von</strong> Steuerauszahlungsminderungen (in der Anschaffungsperiode<br />

einer Personalinvestition) und den späteren gegenläufigen Steuermehrauszahlungen<br />

auf Gesamtunternehmensebene (in den Nutzungsperioden der Personalinvestition,<br />

in denen diese nicht-steuerwirksam abgeschrieben wird) errechnet wird,<br />

2. in allen Nutzungsperioden der Personalinvestition Abschreibungen auf die jeweiligen<br />

Anschaffungspreise vor Steuerauszahlungsminderungen verrechnet werden. 12<br />

4.3 Inhalts- und Verfahrensrichtlinien zur Passivierung <strong>von</strong><br />

personalinvestitionsbezogenen Kapitalveränderungen<br />

Spezifische Passivierungsregeln für eine Bilanzierung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong><br />

beziehen sich <strong>im</strong> wesentlichen auf Abschreibungen bzw. Wertberichtigungen und auf<br />

Rückstellungen, die jeweils dem Grunde und der Höhe nach zu bilanzieren sind. Anstelle<br />

direkter Abschreibungen auf Güter des Anlagevermögens bietet sich bei interner Bilanzierung<br />

die Passivierung <strong>von</strong> Wertberichtigungen an. Dies stellt eine Form indirekter<br />

Abschreibung dar, die bei völlig identischer Bewertung der Anlagegüter für den Bilanzadressaten<br />

informativer ist.<br />

Bilanzierung <strong>von</strong> Kapitalveränderungen dem Grunde nach<br />

Wertberichtigungen stehen den auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesenen Anschaffungspreisen<br />

als Korrekturposten gegenüber. Sie repräsentieren den Anteil des gesamten<br />

ursprünglichen Ausgabengegenwertes einer Personalinvestition, der am Bilanzstichtag<br />

für die Durchführung der betrieblichen Leistungsprozesse bereits in Anspruch<br />

genommen wurde. Der Passivierung <strong>von</strong> Wertberichtigungen auf <strong>Personalinvestitionen</strong><br />

können drei Kategorien <strong>von</strong> Entwertungsursachen zugrunde liegen:<br />

12<br />

Das periodendurchschnittlich gebundene Kapital, läßt sich vereinfachend nach der folgenden<br />

Formel berechnen: {Netto-Beschaffungs- oder Herstellungspreis eines Vermögensgegenstandes}<br />

* {n+1} / {2n}, mit „n“ = Anzahl der voraussichtlichen Nutzungsperioden des<br />

Vermögensgegenstandes.

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