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Zur Erfassbarkeit von Personalinvestitionen im internen

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Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99) 51<br />

Der Erwerb oder die Erhaltung <strong>von</strong> Humanpotential wird i.d.R. als ein Bündel<br />

komplementärer (Teil-)Aktivitäten vollzogen, die in einem engen sachlichen und zeitlichen<br />

Zusammenhang stehen und gemeinsam dazu dienen, ein konkretes Personalausstattungsziel<br />

zu erreichen. Sofern daraus eine (oder mehrere) aktivierbare Personalinvestition(en)<br />

resultiert (resultieren), liegt ein Personalinvestitionsvorhaben vor (vgl.<br />

Abb. 3). Sowohl einzelnen Vorhaben als auch einzelnen <strong>Personalinvestitionen</strong> sind jeweils<br />

Einzel- und Gemeinausgaben bzw. -kosten zuzurechnen. Einzelausgaben werden<br />

direkt verrechnet, während Gemeinausgaben anhand des Proportionalitäts- oder des<br />

Durchschnittsprinzips verrechnet werden. 11<br />

Zwecks Gewährleistung der Vergleichbarkeit mit Sachinvestitionen muss der in<br />

Bezug auf <strong>Personalinvestitionen</strong> relevante Anschaffungsvorgang auf Aktivitäten beschränkt<br />

werden, die zur Behebung eines spezifischen Defizits in der Personalausstattung<br />

erforderlich sind und zeitlich nach der konkreten Problemdefinition und Zielformulierung<br />

ergriffen werden. Bei einer entsprechenden sachzweckbezogenen Abgrenzung<br />

sind den einzelnen Vorhaben nur die unmittelbar und eindeutig zwecktauglichen<br />

Aktivitäten zuzuordnen. Im Unterschied zur Bilanzierung <strong>von</strong> Sachinvestitionen kann<br />

auf die Unterscheidung in Beschaffungs- und Herstellungsvorgänge bei der Bilanzierung<br />

<strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> verzichtet werden. Im Rahmen eines Personalinvestitionsvorhabens<br />

sollten grundsätzlich die folgenden Aufwandsausgaben für Beschaffungs-<br />

oder Herstellungs-(Teil-)Aktivitäten, welche zum Erwerb <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong><br />

führen, aktiviert werden:<br />

1. alle aus einem Fremdbezug resultierenden Rechnungsbeträge für bezogene materielle<br />

oder <strong>im</strong>materielle Güter, die zum Vollzug eines Personalinvestitionsvorhabens<br />

erforderlich sind,<br />

2. sämtliche Aufwandsausgaben, die erforderlich sind, um die Einsatzfähigkeit der<br />

personalen Leistungspotentiale für die betriebliche Leistungserstellung herbeizuführen,<br />

z.B. als Aufwendungen für Trennungs- und Umzugsentschädigungen,<br />

Wohnungshilfen, Einführung und Eingliederung <strong>von</strong> Arbeitnehmern,<br />

3. alle (originären und derivativen) Anschaffungspreise für Einsatzgüter bzw. Produktionsfaktoren<br />

und die Nutzungsentgelte für Potentialfaktoren, die für den Vollzug<br />

<strong>von</strong> Anschaffungs-(Teil-)Aktivitäten eines Personalinvestitionsvorhabens notwendig<br />

sind und deren Mengengerüst hierfür gesondert erfasst wird (z.B. Reise- und<br />

Übernachtungsaufwandsentschädigungen, bezahlte Ausfallzeiten <strong>von</strong> Arbeitnehmern<br />

und Führungskräften) und ein angemessener Teil der Anschaffungspreise für<br />

Produktionsfaktoren und der Nutzungsentgelte für Potentialfaktoren, die für den<br />

Vollzug <strong>von</strong> Anschaffungs-(Teil-)Aktivitäten eines Personalinvestitionsvorhabens<br />

notwendig sind und deren Mengengerüst hierfür nicht gesondert erfasst wird (v.a.<br />

11<br />

Einzelausgaben sind Aufwandsausgaben, die einem Wertzurechnungsobjekt bzw. Bezugsobjekt<br />

direkt zugeordnet werden können, Gemeinausgaben dagegen können diesem nur indirekt<br />

zugeordnet werden; das Begriffspaar „direkte“ und „indirekte“ Zuordnung <strong>von</strong> Aufwendungen<br />

bezieht sich auf die Erfaßbarkeit bzw. Meßbarkeit der Mengen- und Preiskomponente des kausal<br />

bedingten Werteverzehrs (Fischer 1997, 266f.).

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