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Zur Erfassbarkeit von Personalinvestitionen im internen

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30 Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99)<br />

1. Problemstellung und ökonomische Relevanz der Thematik<br />

Das Anliegen dieser Arbeit besteht nicht nur darin, auf einen systematischen Fehler<br />

<strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen <strong>von</strong> Unternehmen hinzuweisen, sondern es wird darüber<br />

hinaus auch angestrebt, Lösungsmöglichkeiten für ein seit langem diskutiertes Problem<br />

auszuloten: Wie lassen sich personalwirtschaftliche Sachverhalte gedanklich derart operational<br />

strukturieren, dass sie einer kardinalen Messung zugänglich sind? Vor allem <strong>im</strong><br />

Zusammenhang mit der Einführung eines Personalcontrolling schließen sich die meisten<br />

Personalwirte einerseits der Forderung an, die Input-Output-Relationen der Personalarbeit<br />

zu messen und Grundlagen für eine wirtschaftliche Rechtfertigung personalwirtschaftlichen<br />

Handelns zu schaffen. Andererseits bleibt jedoch der Vorbehalt bestehen,<br />

dass rein formale Betrachtungen und ‚Zahlenklempnerei’ für die Personalwirtschaft eigentlich<br />

nicht die richtige Herangehensweise seien. Aber das eine zu fordern, ohne das<br />

andere in Kauf zu nehmen, ist unmöglich, sofern man sich nicht auf ein ‚kreatives’,<br />

phantasievolles Rechnungswesen verlassen will.<br />

Die hier vorgestellte Bilanzierung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> stellt für den Zweck<br />

der Rechenschaftslegung <strong>von</strong> Profitcentern einen Ansatz zur Erfassung personalwirtschaftlicher<br />

Aktionen mithilfe der Bewertungsmaßstäbe des herkömmlichen Rechnungswesens<br />

dar. Eine Kostenkalkulation für einzelne personalwirtschaftliche Entscheidungsprobleme<br />

wird dadurch nicht überflüssig, bedarf aber zugleich einer ergänzenden<br />

objektivierten Rechenschaftslegung durch bilanzielle Abrechnung. Es ist allerdings<br />

wichtig, sich vor der weiteren Lektüre klar zu machen, dass für Zwecke der Rechenschaftsabforderung<br />

in jedem Fall eine überprüfbare und nachvollziehbare Erfassung<br />

der bewertungsrelevanten Sachverhalte erforderlich ist. Die dazu notwendigen Regelungen<br />

erfolgen hier durch Erstellung und Vorgabe <strong>von</strong> Bilanzierungsvorschriften,<br />

welche geeignet sind, einen konzeptionellen Mangel der <strong>internen</strong> Unternehmensrechnung<br />

hinsichtlich der üblichen Erfassung <strong>von</strong> Ausgaben für die Personalausstattung<br />

bzw. die Verfügbarkeit über Personal (Kossbiel 1994, 396f.) weitgehend zu beseitigen.<br />

In der Unternehmenspraxis ist fast ausnahmslos zu beobachten, dass materielle und<br />

<strong>im</strong>materielle Vermögensgüter <strong>im</strong> betrieblichen Rechnungswesen in unterschiedlicher<br />

Form erfasst und ausgewiesen werden. Einerseits wird die Kapitalbindung in Gütern des<br />

materiellen Anlagevermögens (Sachinvestitionen) üblicherweise vollständig bilanziell<br />

ausgewiesen, und andererseits wird die Kapitalbindung in Gütern des <strong>im</strong>materiellen Anlagevermögens<br />

(<strong>im</strong>materielle Investitionen) nur teilweise bilanziell ausgewiesen. Zahlreiche<br />

<strong>im</strong>materielle Wirtschaftsgüter, die <strong>im</strong> ökonomischen Sinne eindeutig Investitionscharakter<br />

besitzen, werden bilanziell gar nicht ausgewiesen, d.h. wie ein periodengleicher<br />

Kostenfaktor bzw. Aufwandsposten verrechnet. Selbst <strong>im</strong>materielle Investitionen,<br />

die nach rechtlichen Kriterien selbständig verkehrsfähig sind, erscheinen<br />

– soweit sie nicht käuflich erworben worden sind – nicht als Aktiva in den Bilanzen.<br />

Diese Ungleichbehandlung liegt der gesamten Bilanzrechtsprechung zum deutschen<br />

Handelsrecht zugrunde, sie ist aber nur für den externen Jahresabschluss zwingend vorgeschrieben.<br />

Um so erstaunlicher ist es, dass Unternehmen die handelsrechtlich gebotene<br />

Verrechnung <strong>von</strong> <strong>im</strong>materiellen Investitionen offenbar auch <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen<br />

praktizieren. Noch erstaunlicher ist es, dass dieses Problem in der wissen-

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