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Zur Erfassbarkeit von Personalinvestitionen im internen

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Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99) 45<br />

investitionen führen kann, könnte ansonsten dadurch entstehen, dass entweder der<br />

Planungshorizont der verantwortlichen Führungskräfte kürzer ist als der Zeitraum,<br />

in dem die positiven Erfolgswirkungen einer Personalinvestition erwartungsgemäß<br />

eintreten werden, oder dass die Führungskräfte kurzfristig eintretende gegenüber<br />

langfristig eintretenden Erfolgen sehr viel stärker gewichten, als dies in der Zeitpräferenzfunktion<br />

der Unternehmensleitung zum Ausdruck kommt.<br />

Die Verwendung <strong>von</strong> Erfolgsermittlungsbilanzen ist allerdings nur zur Erreichung<br />

best<strong>im</strong>mter Lenkungszwecke geeignet, da pagatorische Erfolgsermittlungsbilanzen unmittelbar<br />

allein zum Nachweis der Kapitalbindung <strong>im</strong> Rahmen einer Rentabilitätskontrolle<br />

dienen. Darüber hinaus kann eine strukturgleiche oder strukturähnliche Abbildung<br />

des realen ökonomischen Geschehens mithilfe pagatorischer Erfolgsermittlungsbilanzen<br />

nur unvollständig realisiert werden. Ertragswerte hingegen sind als Beurteilungsmaßstab<br />

für weitgehend handlungsautonome Bereiche ungeeignet, weil sie sich nicht<br />

zuverlässig und nachprüfbar ermitteln lassen, während pagatorische Erfolgsermittlungsbilanzen<br />

die relativ weitgehende Umsetzung einer intersubjektiv nachprüfbaren Bilanzierung<br />

erlauben. Abgesehen da<strong>von</strong>, dass Bilanzen <strong>im</strong> allgemeinen nur bedingt für Prognosezwecke<br />

geeignet sind, werden best<strong>im</strong>mte Aspekte des betrieblichen Geschehens,<br />

die für eine Erfolgsbeurteilung der betrachteten Handlungseinheiten relevant sein können,<br />

aus folgenden Gründen bilanziell nicht oder unzutreffend erfasst:<br />

der Güterverzehr <strong>von</strong> Potentialfaktoren lässt sich i.d.R. nicht direkt messen;<br />

Zahlungsfristen können bilanziell nicht ausgewiesen werden;<br />

das Risiko zukünftiger negativer Handlungserfolge kann in der Bilanz nur durch<br />

<br />

einwertige Schätzungen berücksichtigt werden;<br />

Veränderungen des Geldwertes sind nicht erfassbar.<br />

Bei der Ermittlung <strong>von</strong> Erfolgswirkungen personalwirtschaftlicher Maßnahmen<br />

ergeben sich in verstärktem Maße Mess- und Schätzprobleme, wobei der hohe Ungewissheitsgrad<br />

verhaltensbezogener Annahmen vor allem durch Verwendung statistisch<br />

fundierter Aussagen verringert werden kann. Die Instrumentalität der Bilanzierung <strong>von</strong><br />

<strong>Personalinvestitionen</strong> ist daher weitgehend auf die oben angegebenen Lenkungszwecke<br />

beschränkt.<br />

4. Grundzüge eines Systems der Bilanzierung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong><br />

4.1 Allgemeine Rahmengrundsätze<br />

Die Erstellung <strong>von</strong> Bereichsbilanzen führt zu kommunikationsbedingten Bewertungsproblemen,<br />

da Bilanzadressat und Bilanzaufsteller personell auseinanderfallen.<br />

Aus diesem Grund und wegen der stets subjektiven Prägung <strong>von</strong> Bewertungsvorgängen<br />

sind unmittelbar entscheidungsorientierte Wertansätze für die Bilanzierung ungeeignet.<br />

Es müssen Bewertungsregeln festgelegt werden, deren Vorteil einer weitgehenden<br />

Willkürfreiheit allerdings mit dem Nachteil, teilweise auf Fiktionen zu beruhen, erkauft<br />

werden muss. Von den Bewertungsprinzipien des Handelsrechts ist nur das Realisationsprinzip<br />

uneingeschränkt zur Erreichung der hier zugrunde gelegten Bilanzierungszwecke<br />

geeignet, insbesondere in seiner Ausprägung als Anschaffungspreisprinzip. Eine<br />

strikte Anwendung des Vorsichtsprinzips in seiner Konkretisierung als Imparitäts- so-

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