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Zur Erfassbarkeit von Personalinvestitionen im internen

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Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99) 41<br />

nalplanungsteilbereiche integriert, wie etwa Auswahlverfahren bei der Beschaffungsplanung<br />

(z.B. Gerpott 1990), Profilmethoden zum Abgleich <strong>von</strong> Anforderungs- und<br />

Eignungsmerkmalen bei der Einsatzplanung, Lernkurvenkonzepte bei der Ausbildungsplanung<br />

oder Fluktuationskosten-Ermittlungsrechnungen (z.B. Stre<strong>im</strong> 1982). Dementsprechend<br />

besteht auch die Monographie <strong>von</strong> Flamholtz (1985) zum Human-Resource-<br />

Accounting überwiegend in einer Sammlung <strong>von</strong> entscheidungsorientierten Verfahren<br />

der Kostenrechnung, die insofern kaum verallgemeinerbare Messvorschriften und Objektivierungsversuche<br />

beinhaltet. 6<br />

Zu den weiteren Ursachen für die Stagnation der Forschungsbemühungen <strong>im</strong> Rahmen<br />

des Human-Resource-Accounting gehören neben instrumentellen auch normative<br />

Beschränkungen. Dazu zählen juristische Normen, v.a. die betriebsverfassungsrechtlich<br />

verankerten Mitbest<strong>im</strong>mungsmöglichkeiten des Betriebsrates sowie Regelungen des<br />

Bundesdatenschutzgesetzes, die die unternehmerischen Möglichkeiten zur Informationsgewinnung<br />

und -verarbeitung erheblich einschränken, moralische oder ideologische<br />

Beschränkungen <strong>von</strong> Forschungsperspektiven und teilweise auch zu erwartende<br />

Akzeptanzprobleme bei Arbeitnehmern und Führungskräften, insbesondere wenn die<br />

Einführung eines Systems des Human-Resource-Accounting den postulierten Unternehmensgrundsätzen<br />

widerspricht und/oder mit der bestehenden Unternehmenskultur<br />

schwer vereinbar ist.<br />

Angesichts der unübersehbaren Schwierigkeiten, Humanvermögensrechnungen als<br />

zukunftsbezogene Ermittlungsrechnungen zur Gewinnung <strong>von</strong> entscheidungsorientierten<br />

Informationen über das Humanvermögen oder gar Entscheidungswerten des Humanvermögens<br />

für das Management zu konzipieren, wird hier <strong>von</strong> vornherein eine abweichende<br />

Problemstellung angesprochen, deren Lösung (a) eine vergangenheitsorientierte<br />

Erfassung <strong>von</strong> Humanpotential auf Basis <strong>von</strong> Konventionalwerten beinhaltet 7 und<br />

<strong>von</strong> der Ertragszurechnung auf einzelne Produktionsfaktoren absieht, (b) nur mittelbaren<br />

Entscheidungsbezug besitzt und Motivations- sowie Koordinationszwecke als Be-<br />

6<br />

7<br />

Die vorgeschlagenen Methoden zur Ertragswertermittlung <strong>von</strong> Humanvermögen lassen sich<br />

nur anhand <strong>von</strong> Schätzungen der positionsspezifischen Leistungsbeiträge <strong>von</strong> Arbeitnehmern<br />

auf Basis statistischer Untersuchungen anwenden. Zuverlässige Ergebnisse setzen die<br />

Kenntnis <strong>von</strong> Stundenertragssätzen für alle Arbeitnehmer voraus, was überwiegend nur für<br />

einige Dienstleistungsbereiche eine plausible Möglichkeit darstellen dürfte, und ebenfalls<br />

das Vorhandensein statistischer Aufzeichnungen über positionsbezogene Übergangswahrscheinlichkeiten<br />

bzw. Fluktuationswahrscheinlichkeiten, was zusätzlich noch eine organisatorische<br />

und personalpolitische Stabilität <strong>im</strong> Unternehmen bedingt (ähnlich sieht dies<br />

Schoenfeld (1993, 893f.)). Die Vorschläge <strong>von</strong> Flamholtz belassen den Schätzenden erhebliche<br />

Ermessensspielräume, und auch eine verhaltenswissenschaftlich fundierte Verknüpfung<br />

<strong>von</strong> individuellen Humanvermögenswerten mit den relevanten Verhaltensdeterminanten<br />

ist nicht ersichtlich.<br />

Konventionalwerte sollen nicht den „richtigen“ oder „wahren“ Wert eines Objektes oder einer<br />

Aktion in Bezug auf ein spezifisches Entscheidungsproblem angegeben. Statt dessen sollen<br />

sie unter der Voraussetzung, dass das Zustandekommen der fraglichen Wertansätze nach<br />

Art und Höhe nachvollziehbar und überprüfbar sein muß, sowie unter Berücksichtigung bestehender<br />

unterschiedlicher Informationsinteressen realitätsnahe Werte ausweisen.

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