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Zur Erfassbarkeit von Personalinvestitionen im internen

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Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99) 39<br />

gen <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> in Prognoserechnungen erscheinen daher als unzweckmäßig<br />

bzw. unfruchtbar. Und wenn die Prognoseinstrumente auf rein formale Investitionskalküle<br />

beschränkt werden, so wird den Besonderheiten <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong><br />

gerade nicht in ausreichendem Maße Rechnung getragen.<br />

Die angeführten Tatbestände können aber nicht als Rechtfertigung dafür dienen,<br />

dass die Forderung nach bilanzieller Aktivierung <strong>von</strong> Investitionsgütern in Bezug auf<br />

<strong>Personalinvestitionen</strong> unerfüllt bleibt, denn aus den Besonderheiten des Potentialfaktors<br />

„Personal“ lässt sich nicht die Notwendigkeit zu einer grundlegend anderen Erfassung<br />

der Ausgaben für Humanpotential gegenüber denen für Sachpotential <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen<br />

schlussfolgern. Diese Aussage besitzt insbesondere für bilanzielle Ermittlungsrechnungen<br />

Gültigkeit. Allerdings lassen sich zahlreiche Besonderheiten des Personals<br />

gegenüber sachlichen Produktionsfaktoren angeben, die bei der Ausgestaltung<br />

der noch zu spezifizierenden Bilanzierungsvorschriften (vgl. Abschnitt 4) zu berücksichtigen<br />

sind. Die Besonderheiten des Investitionsobjektes „Humanpotential“ verringern<br />

zwar die Zuverlässigkeit <strong>von</strong> Wirkungsprognosen in Bezug auf <strong>Personalinvestitionen</strong>,<br />

doch wird durch ihre interne Aktivierung eine kontrafaktische Prämisse (die <strong>im</strong>plizit<br />

durch die herrschende Praxis ihrer Verrechnung vorausgesetzt wird) aufgehoben,<br />

und damit werden gravierende <strong>Zur</strong>echnungsfehler <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen zumindest<br />

teilweise beseitigt.<br />

3.2 Anspruch und Realität des „Human-Ressource-Accounting“<br />

Das Bemühen um Entwurf und Weiterentwicklung <strong>von</strong> Theorien zum Human-<br />

Resource-Accounting aus betriebswirtschaftlicher Perspektive war seit Ende der 60er<br />

bis zum Anfang der 80er Jahre mit den Arbeiten <strong>von</strong> Flamholtz, Likert, Jaggi, Lau,<br />

Conrads, Aschoff u.a. (siehe als Übersicht bspw. Fischer-Winkelmann/Hohl 1982) am<br />

ausgeprägtesten. Diese relativ neuartige Forschungsrichtung entstand etwa ab Mitte der<br />

60er Jahre unter der Zielsetzung, Grundlagen für die entscheidungsorientierte Erfassung<br />

<strong>von</strong> Humanvermögen zu schaffen. 4 Obwohl die Forschungsbemühungen zunächst mit<br />

Vehemenz und großen Hoffnungen vorangetrieben wurden, ist die Bedeutung des Human-Resource-Accounting<br />

als eigenständige Forschungsrichtung seit dem Ende der<br />

70er Jahre kontinuierlich zurückgegangen und findet heute nur noch am Rande Eingang<br />

in die wissenschaftliche Diskussion (Stre<strong>im</strong> 1993, 1692). Das Human-Resource-<br />

Accounting hatte seine Wurzeln in dem Anliegen, regelmäßig und systematisch umfassende<br />

Informationen über die menschlichen Ressourcen sowohl in Bezug auf monetäre<br />

wie auch bezogen auf verhaltensmäßige Aspekte zu gewinnen, um diese unmittelbar für<br />

Entscheidungsprobleme des Unternehmensmanagements nutzbar machen zu können<br />

(Fischer-Winkelmann/Hohl 1982, 125 u. 128). Meistens stand dabei die Ermittlung einer<br />

zukunftsbezogenen monetären Wertzahl für das betriebliche Humanvermögen <strong>im</strong><br />

4<br />

Synonym wurden und werden Begriffe wie „Personalvermögensrechnung“, „Humankapitalrechnung“,<br />

„Humanpotentialrechnung“ und ähnliche verwendet. Für die betriebswirtschaftliche<br />

Betrachtung haben sich jedoch der deutsche Begriff „Humanvermögensrechnung“<br />

bzw. der angelsächsische Begriff „Human-Resource-Accounting“ durchgesetzt, und nur um<br />

eine betriebswirtschaftliche Betrachtung soll es hier gehen.

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