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Zur Erfassbarkeit von Personalinvestitionen im internen

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Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99) 29<br />

Hajo Fischer *<br />

<strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong><br />

<strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen **<br />

Ausgangspunkt der Fragestellung ist die Beobachtung, dass investive Ausgaben für<br />

Personal <strong>im</strong> betrieblichen Rechnungswesen anders behandelt werden als die üblichen<br />

Sachinvestitionen, indem sie faktisch wie periodengleicher Aufwand verrechnet werden.<br />

Aus einer Analyse der Begründungen, die hierfür häufig genannt und als wesentlich erachtet<br />

werden, ergibt sich, dass zumindest <strong>im</strong> Hinblick auf die bilanzielle Erfassung <strong>von</strong><br />

<strong>Personalinvestitionen</strong> der Praxis des <strong>internen</strong> Rechnungswesens ein systematischer<br />

Fehler zugrunde liegt. Dieser Fehler wird besonders offensichtlich bei der Bilanzierung<br />

<strong>von</strong> selbständigen Unternehmensbereichen und vor allem Profitcentern. Eine darüber<br />

hinausgehende systematische Erfassung <strong>von</strong> ertragsbezogenen Werten des Humanvermögens<br />

scheint dagegen nicht möglich zu sein. Hier wird daher ein bilanzielles Periodenabrechnungssystem<br />

vorgestellt, das es ermöglichen soll, investive Ausgaben für Personalbeschaffung,<br />

-entwicklung und -erhaltung <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen auf eine<br />

Art und Weise zu erfassen, die derjenigen zur Bilanzierung <strong>von</strong> Sachinvestitionen weitestgehend<br />

entspricht. Darauf aufbauend lassen sich sogar konkrete Möglichkeiten für<br />

eine partielle Realisierung der Gestaltungsvorschläge <strong>im</strong> Rahmen der handelsrechtlichen<br />

Jahresabschlussvorschriften durch den Gesetzgeber aufzeigen.<br />

The starting point of this examination is the observation that in operational<br />

accounting, investment expenses for human resources are treated differently from those<br />

for tangible fixed assets in that they are factually charged on expense accounts. By analysing<br />

the reasons for this it becomes clear that at least concerning personnel<br />

investment, the accounting practice contains a systematic error. This is especially<br />

evident when business units (particularly profit centres) with far reaching decision making<br />

autonomy are financially accountable. On the other hand it seems to be<br />

<strong>im</strong>possible to account systematically for the future benefits of human capital. Therefore<br />

a system of internal accrual accounting is proposed, which enables accountants to treat<br />

investment expenses for personnel recruitment, development and maintenance as<br />

balance sheet items in a way that corresponds strongly with the capitalisation of<br />

tangible fixed assets. Based upon this, there seem to be concrete possibilities for the<br />

legislator to at least partly realise the given proposals within the scope of legal<br />

accounting conventions.<br />

______________________________________________________________________<br />

* Dr. Hajo Fischer, Jg. 1965, Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Bremen, Bremer<br />

Institut für Mittelstandsforschung BIM, am Lehrstuhl <strong>von</strong> Prof. Schwiering für Allgemeine<br />

Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Unternehmensführung und Personalwirtschaft,<br />

Hochschulring 40, D-28359 Bremen.<br />

Arbeitsgebiete: Organisation und Personalwirtschaft, Unternehmensführung, Bilanzierung.<br />

** Artikel eingegangen: 20.1.98 / revidierte Fassung eingegangen und akzeptiert: 17.12.1998.


30 Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99)<br />

1. Problemstellung und ökonomische Relevanz der Thematik<br />

Das Anliegen dieser Arbeit besteht nicht nur darin, auf einen systematischen Fehler<br />

<strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen <strong>von</strong> Unternehmen hinzuweisen, sondern es wird darüber<br />

hinaus auch angestrebt, Lösungsmöglichkeiten für ein seit langem diskutiertes Problem<br />

auszuloten: Wie lassen sich personalwirtschaftliche Sachverhalte gedanklich derart operational<br />

strukturieren, dass sie einer kardinalen Messung zugänglich sind? Vor allem <strong>im</strong><br />

Zusammenhang mit der Einführung eines Personalcontrolling schließen sich die meisten<br />

Personalwirte einerseits der Forderung an, die Input-Output-Relationen der Personalarbeit<br />

zu messen und Grundlagen für eine wirtschaftliche Rechtfertigung personalwirtschaftlichen<br />

Handelns zu schaffen. Andererseits bleibt jedoch der Vorbehalt bestehen,<br />

dass rein formale Betrachtungen und ‚Zahlenklempnerei’ für die Personalwirtschaft eigentlich<br />

nicht die richtige Herangehensweise seien. Aber das eine zu fordern, ohne das<br />

andere in Kauf zu nehmen, ist unmöglich, sofern man sich nicht auf ein ‚kreatives’,<br />

phantasievolles Rechnungswesen verlassen will.<br />

Die hier vorgestellte Bilanzierung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> stellt für den Zweck<br />

der Rechenschaftslegung <strong>von</strong> Profitcentern einen Ansatz zur Erfassung personalwirtschaftlicher<br />

Aktionen mithilfe der Bewertungsmaßstäbe des herkömmlichen Rechnungswesens<br />

dar. Eine Kostenkalkulation für einzelne personalwirtschaftliche Entscheidungsprobleme<br />

wird dadurch nicht überflüssig, bedarf aber zugleich einer ergänzenden<br />

objektivierten Rechenschaftslegung durch bilanzielle Abrechnung. Es ist allerdings<br />

wichtig, sich vor der weiteren Lektüre klar zu machen, dass für Zwecke der Rechenschaftsabforderung<br />

in jedem Fall eine überprüfbare und nachvollziehbare Erfassung<br />

der bewertungsrelevanten Sachverhalte erforderlich ist. Die dazu notwendigen Regelungen<br />

erfolgen hier durch Erstellung und Vorgabe <strong>von</strong> Bilanzierungsvorschriften,<br />

welche geeignet sind, einen konzeptionellen Mangel der <strong>internen</strong> Unternehmensrechnung<br />

hinsichtlich der üblichen Erfassung <strong>von</strong> Ausgaben für die Personalausstattung<br />

bzw. die Verfügbarkeit über Personal (Kossbiel 1994, 396f.) weitgehend zu beseitigen.<br />

In der Unternehmenspraxis ist fast ausnahmslos zu beobachten, dass materielle und<br />

<strong>im</strong>materielle Vermögensgüter <strong>im</strong> betrieblichen Rechnungswesen in unterschiedlicher<br />

Form erfasst und ausgewiesen werden. Einerseits wird die Kapitalbindung in Gütern des<br />

materiellen Anlagevermögens (Sachinvestitionen) üblicherweise vollständig bilanziell<br />

ausgewiesen, und andererseits wird die Kapitalbindung in Gütern des <strong>im</strong>materiellen Anlagevermögens<br />

(<strong>im</strong>materielle Investitionen) nur teilweise bilanziell ausgewiesen. Zahlreiche<br />

<strong>im</strong>materielle Wirtschaftsgüter, die <strong>im</strong> ökonomischen Sinne eindeutig Investitionscharakter<br />

besitzen, werden bilanziell gar nicht ausgewiesen, d.h. wie ein periodengleicher<br />

Kostenfaktor bzw. Aufwandsposten verrechnet. Selbst <strong>im</strong>materielle Investitionen,<br />

die nach rechtlichen Kriterien selbständig verkehrsfähig sind, erscheinen<br />

– soweit sie nicht käuflich erworben worden sind – nicht als Aktiva in den Bilanzen.<br />

Diese Ungleichbehandlung liegt der gesamten Bilanzrechtsprechung zum deutschen<br />

Handelsrecht zugrunde, sie ist aber nur für den externen Jahresabschluss zwingend vorgeschrieben.<br />

Um so erstaunlicher ist es, dass Unternehmen die handelsrechtlich gebotene<br />

Verrechnung <strong>von</strong> <strong>im</strong>materiellen Investitionen offenbar auch <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen<br />

praktizieren. Noch erstaunlicher ist es, dass dieses Problem in der wissen-


Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99) 31<br />

schaftlichen Literatur bisher kaum auf operationale Lösungsmöglichkeiten hin untersucht<br />

worden ist. Dieses Unterlassungshandeln hat zur Folge, dass die aufwandskompensierende<br />

Aktivierung einer bedeutenden Menge an <strong>im</strong>materiellen Investitionen unterbleibt<br />

und dadurch eine periodengerechte Erfolgsabgrenzung gerade verhindert wird.<br />

Die bilanzielle Nicht-Aktivierung <strong>von</strong> Personal <strong>im</strong>pliziert, dass Ausgaben für den<br />

Erwerb, d.h. die Beschaffung oder Entwicklung, <strong>von</strong> betrieblichem Humankapital reinen<br />

Aufwandscharakter in der/den Erwerbs- bzw. Anschaffungsperiode(n) besitzen.<br />

Dies führt einerseits zu einer nicht verursachungsgemäßen Darstellung der Periodenergebnisse<br />

mit der Folge <strong>von</strong> Fehlallokationen der Ressourcen aufgrund systematisch verzerrter<br />

Entscheidungsgrundlagen, andererseits aber auch zu einer dysfunktionalen mentalen<br />

Prägung der Entscheidungsträger, die <strong>Personalinvestitionen</strong> vor allem als Kostenfaktor<br />

betrachten. Diese Nachteile werden besonders deutlich, wenn man die Humankapitalbildung<br />

in Profitcentern aus Sicht des Gesamtunternehmens betrachtet: Die Profitcenter-Leitungen<br />

haben – insbesondere wenn ihre Vergütung <strong>von</strong> den ausgewiesenen<br />

Periodenerfolgen abhängt – kein Interesse an einer vorgezogenen Aufwandsrealisation<br />

durch Vornahme <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong>. Dagegen sollte die korrekte Abbildung <strong>im</strong><br />

<strong>internen</strong> Rechnungswesen dazu beitragen, dass <strong>Personalinvestitionen</strong> durch das Management<br />

verstärkt beachtet und praktiziert werden. Aufgrund dessen wären wiederum als<br />

Konsequenzen zu erwarten:<br />

eine relativ wachsende Bedeutung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> gegenüber Sachinvestitionen,<br />

die zu einer verstärkten Qualifizierung der Arbeitnehmer führt;<br />

eine genauere Erfassung und größere Transparenz der mit Personalfluktuationen<br />

verbundenen Kapitalverluste, so dass mit verstärkten Bemühungen um Personalerhaltung<br />

zu rechnen ist;<br />

eine Offenlegung und Ausnutzung steuerrechtlich bedingter relativer Liquiditätsvorteile<br />

<strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> gegenüber Sachinvestitionen (siehe dazu weiter<br />

<br />

unten);<br />

eine verbesserte Lenkungsmöglichkeit der Unternehmensleitung gegenüber teilautonomen<br />

Unternehmensbereichen zur Durchsetzung <strong>von</strong> Personalausstattungszielen<br />

<strong>im</strong> Rahmen einer längerfristig orientierten Personalpolitik und Personalplanung,<br />

was insbesondere hinsichtlich der Personalentwicklung auch <strong>von</strong> Vorteil für die betroffenen<br />

Arbeitnehmer ist.<br />

Als Nachteil steht dem gegenüber, dass wahrscheinlich viele personalwirtschaftlichen<br />

Maßnahmen kritischer auf ihre Wirtschaftlichkeit geprüft werden, mit der möglichen<br />

Folge, dass ihre Unwirtschaftlichkeit festgestellt wird. Dies wäre vor allem in Bezug<br />

auf personalwirtschaftliche Maßnahmen mit Sozialleistungscharakter ein Nachteil<br />

für die da<strong>von</strong> betroffenen Arbeitnehmer.<br />

Zu den Investitionsobjekten, welche als periodengleicher Aufwand <strong>im</strong> <strong>internen</strong><br />

Rechnungswesen der Unternehmen erfasst werden, zählen bspw. auch Forschungs- und<br />

Entwicklungsinvestitionen, Marketinginvestitionen sowie Organisationsinvestitionen.<br />

Deren interne Bilanzierung ist zwar ebenfalls möglich, erscheint aber teilweise noch<br />

schwieriger zu sein als die Erfassung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong>. Doch auch schon das<br />

Ausgabenvolumen, das für die Durchführung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> anfällt, allein<br />

ist <strong>von</strong> erheblicher betriebswirtschaftlicher Relevanz. In der Literatur werden Kosten


32 Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99)<br />

der Personalgewinnung, -auswahl und -einarbeitung je nach Qualifikationsniveau auf<br />

50-200% eines Jahresgehaltes beziffert (Rehn 1993, 77), wobei mit höherem Qualifizierungsniveau<br />

der Prozentsatz steigt. Nach einer vom Institut der Deutschen Wirtschaft<br />

(IW) auf Basis repräsentativer Datenerhebungen für das Jahr 1992 durchgeführten<br />

Hochrechnung betrugen die Ausgaben für betriebliche Weiterbildung in der Bundesrepublik<br />

Deutschland 36,5 Mrd. DM (o.V. 1994). Das IW und das Bundesinstitut für berufliche<br />

Bildung (BIBB) schätzen die Gesamtausgaben der deutschen Unternehmen für<br />

berufliche Bildung auf weit über 80 Mrd. DM, wobei die Ausgaben für betriebliche<br />

Weiterbildung erheblich schneller zunehmen als die Ausgaben für betriebliche Erstausbildung<br />

(o.V. 1995). Nach einer Arbeitsmarkt-Projektion, die 1995 vom renommierten<br />

Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) sowie der Prognos AG Basel vorgestellt<br />

wurde, wird höheren Qualifikationen der Arbeitnehmer zukünftig ein stetig<br />

wachsender beruflicher Stellenwert zukommen. So wird bis zum Jahr 2010 ein steigender<br />

Bedarf an Arbeitskräften mit hoher Qualifikation bei gleichzeitiger Halbierung des<br />

Anteils <strong>von</strong> Arbeitsplätzen für Ungelernte prognostiziert. Beides spricht für die relative<br />

Zunahme <strong>von</strong> Bedeutung und Anteil der <strong>Personalinvestitionen</strong> an den betrieblichen<br />

Ausgaben insgesamt. Obwohl dem betrieblichen Gesundheitsschutz ebenfalls eine große<br />

ökonomische Bedeutung zukommt, sind repräsentative Informationen über die Ausgaben,<br />

die Unternehmen zur langfristigen Erhaltung oder Verbesserung der Gesundheit<br />

ihrer Arbeitnehmer vornehmen, praktisch nur für den Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes<br />

verfügbar. Schätzungen beziffern die Kosten der deutschen Wirtschaft allein<br />

für Mutterschaft, Kuren und Entgeltfortzahlung bei Krankheit bereits auf 56 Mrd. DM<br />

(Lemmer 1996). Die durchschnittlichen betrieblichen Kosten für Arbeitsschutz werden<br />

auf 2,4% der Lohnsumme geschätzt (Kuhn 1995, 91; Thieloff 1993, 281).<br />

2. Charakterisierung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong><br />

2.1 Begriffliche Grundlagen<br />

Mit „Personal“ wird sowohl der Produktionsfaktor ‚personale Arbeit’ als auch die<br />

Gesamtheit der einer Organisation arbeitsvertraglich verpflichteten Personen bezeichnet.<br />

Unter „Personalausstattung“ wird demgemäß die Gesamtheit der personalen Leistungspotentiale<br />

nach Art, Menge und Güte verstanden, die für betriebliche Personaleinsatzentscheidungen<br />

(bei gegebener physiologischer und willentlicher Leistungsbereitschaft<br />

der Arbeitnehmer) tatsächlich zur Verfügung stehen.<br />

Eine „Investition“ wird hier sowohl als eine Tätigkeit wie auch als das Ergebnis<br />

dieser Tätigkeit verstanden. Im ersten Sinne ist sie eine faktorbezogene Kapitalbindungshandlung,<br />

deren Zweck darin besteht, Leistungspotentiale eines Unternehmens zu<br />

erhalten oder zu erwerben, die in zukünftigen Perioden zur Erfolgserzielung beitragen<br />

sollen. Im zweiten Sinne stellt sie das auf einen Potentialträger, d.h. ein Vermögensgut<br />

oder eine Gruppe an Vermögensgütern, bezogene Ergebnis der Kapitalbindungshandlung<br />

dar. Je nachdem, ob der Investitionsbegriff als Handlung („Investierung“) oder als<br />

Handlungsergebnis (geschaffener Investitionstatbestand) verstanden wird, kann „Personalinvestition“<br />

zweierlei bedeuten:


Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99) 33<br />

Einerseits sind <strong>Personalinvestitionen</strong> ausgabenwirksame Handlungen, deren Gegenstand<br />

der Erwerb (was sowohl die Beschaffung als auch die Entwicklung umfasst)<br />

oder die Erhaltung <strong>von</strong> Humanpotential ist und deren Ziel in der gewinnorientierten<br />

Nutzung dieses Humanpotentials in zukünftigen Perioden besteht. Andererseits bezeichnet<br />

der Personalinvestitionsbegriff aber auch das Ergebnis der Kapitalbindung, das <strong>im</strong>mer<br />

an einen Potentialträger in Form eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitsgruppe gekoppelt<br />

ist.<br />

Da sich an Arbeitnehmern aber kein Eigentum erwerben lässt, kann das Unternehmen<br />

<strong>im</strong>mer nur Leistungsansprüche erwerben oder aufrechterhalten, deren Durchsetzbarkeit<br />

<strong>im</strong> Zeitpunkt der Investition zwar unterstellt wird, aber unsicher ist. Dementsprechend<br />

wird mit <strong>Personalinvestitionen</strong> auch nicht das Leistungspotential der Arbeitnehmer<br />

selber – wie Fähigkeiten, Kenntnisse oder funktionstaugliche Arbeitseinstellungen<br />

–, sondern Humanpotential erworben oder erhalten. Mit „Humanpotential“ werden<br />

die Ansprüche des Unternehmens gegenüber Arbeitnehmern auf Bereitstellung ihrer<br />

Leistungspotentiale best<strong>im</strong>mter Art, Menge und Güte bezeichnet, die sich erwartungsgemäß<br />

in der Zukunft durchsetzen lassen und die Leistungspotentiale damit erwartungsgemäß<br />

für das Unternehmen verfügbar machen. Mit <strong>Personalinvestitionen</strong> wird<br />

somit definitionsgemäß der Zweck verfolgt, die geplante Personalausstattung dem zukünftig<br />

zu erwartenden Personalbedarf anzupassen. 1<br />

2.2 Theoretischer Bezugsrahmen<br />

Pr<strong>im</strong>äres Ziel <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> ist der Erwerb oder Erhalt <strong>von</strong> Humanpotential.<br />

Humanpotential ist als <strong>im</strong>materielles Wirtschaftsgut Bestandteil des Unternehmensvermögens.<br />

„Das <strong>von</strong> einem Individuum als Potentialträger verkörperte Leistungspotential<br />

... [ist] in aller Regel knapp“ (Aschoff 1978, 157). Durch Abschluss eines<br />

Arbeitsvertrages wird einem Unternehmen das Recht zur Nutzung eines best<strong>im</strong>mten<br />

Teils da<strong>von</strong> auf befristete oder unbest<strong>im</strong>mte Zeit übertragen und dadurch für das Unternehmen<br />

verfügbar gemacht. Jedoch ist be<strong>im</strong> üblichen Abschluss <strong>von</strong> unbefristeten Arbeitsverträgen<br />

zwischen Unternehmen und Arbeitnehmern die wirtschaftliche Verfügbarkeit<br />

der personalen Leistungspotentiale für das Unternehmen i.d.R. nicht auf rechtliche<br />

Bindungsdauern beschränkt, welche sich vor allem aus gesetzlich vorgeschriebenen<br />

oder vereinbarten Kündigungsfristen ergeben. Die wirtschaftliche Verfügbarkeit – als<br />

Möglichkeit, über das Leistungspotential des Arbeitnehmers disponieren zu können –<br />

besteht so lange, wie der Arbeitnehmer dem Unternehmen seine Arbeitskraft zur Nutzung<br />

anbietet.<br />

Um den Status <strong>von</strong> Personal und Arbeitskraft <strong>im</strong> Sinne der üblichen Gutenbergschen<br />

Terminologie zu klären, erfolgen hier einige begriffliche Klarstellungen. Als Produktionsfaktoren<br />

werden Potentialfaktoren und Repetierfaktoren unterschieden. „Potentialfaktoren“<br />

bestehen jeweils aus einem Potentialträger, der best<strong>im</strong>mte quantitative und<br />

qualitative Nutzungsmöglichkeiten, d.h. ein Nutzenpotential oder einen Nutzenvorrat,<br />

1<br />

Die tatsächliche Erhöhung bzw. Verbesserung der zukünftigen Personalausstattung ist zwar<br />

als Folge einer Personalinvestition wahrscheinlich, aber keineswegs sicher (dies ist eine<br />

Frage der realen Investitionsfolgen und kein definitionsrelevantes Merkmal).


34 Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99)<br />

für das Unternehmen verkörpert. Potentialträger sind Personen, Betriebsmittel oder<br />

dingliche (nicht-maschinelle) Informationsträger. Nicht die Person oder der Gegenstand<br />

selber stellen somit einen Potentialfaktor dar. Von betriebswirtschaftlichem Interesse<br />

sind dabei die verfügbaren, d.h. die <strong>im</strong> betrieblichen Leistungsprozess durch die Unternehmensleitung<br />

realisierbaren Nutzungsmöglichkeiten (als Modalität), die <strong>von</strong> Potentialträgern<br />

verkörpert werden. Eine Person 2 verkörpert neben dem Verrichtungspotential<br />

noch eine Menge nicht operationalisierbarer Aktivitätspotentiale, insbesondere Kreativitätspotentiale,<br />

verbunden mit einer Menge diffuser Vorstellungen – beides zusammen<br />

wird als „Tätigkeitspotential“ bzw. „Aktivitätspotential“ bezeichnet – und ein Wissenspotential,<br />

das als die an Arbeitnehmer gebundene Menge passiver informationeller Nutzungsmöglichkeiten<br />

zu verstehen ist. Der Begriff „Arbeitskraft“ bezieht sich daher sowohl<br />

auf einen Potentialträger (hier als arbeitsvertraglich verpflichtete Person) als auch<br />

auf ein Nutzenpotential (hier ein zeitlich oder physiologisch beschränktes menschliches<br />

Leistungsangebot).<br />

Menschliches Leistungspotential beinhaltet – genauso wie sachliches Verrichtungspotential<br />

– die beiden Komponenten Arbeitsvolumen und Arbeitsqualität (die<br />

nachfolgend auch als „quantitatives Leistungspotential“ und „qualitatives Leistungspotential“<br />

bezeichnet werden). Das Arbeitsvolumen stellt das Produkt einer Multiplikation<br />

<strong>von</strong> Maßgrößen der Arbeitsintensität (als quantitativem Arbeitsinput je Zeiteinheit) und<br />

Arbeitsdauer dar. Die Arbeitsqualität wird durch Art und Güte <strong>von</strong> Verrichtungen best<strong>im</strong>mt,<br />

sie gibt also nicht nur die funktionale Spezifizierung der Arbeit an, sondern<br />

bringt auch eine Wertung des Arbeitsvollzugs zum Ausdruck. Menschliches Leistungspotential<br />

stellt nur unter der Voraussetzung einer gegebenen Leistungsbereitschaft der<br />

Arbeitnehmer bzw. Potentialträger ein verfügbares Faktorpotential dar. Unabdingbare<br />

Nutzungsvoraussetzung ist daher auch die psycho-physische Leistungsbereitschaft der<br />

Träger <strong>von</strong> personalen Leistungspotentialen. Die psycho-physische Leistungsbereitschaft<br />

ist ein personalspezifisches Merkmal und bezieht sich auf die Fähigkeit und die<br />

willentliche Bereitschaft <strong>von</strong> Arbeitnehmern, ihre Arbeitskräfte in den betrieblichen<br />

Leistungsprozess einzubringen.<br />

Während die rein mengenbezogene Komponente personaler Arbeit als Gegenstand<br />

<strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> relativ leicht beschrieben und abgegrenzt werden kann, bereitet<br />

es größere Schwierigkeiten, die qualitative Komponente des menschlichen Leistungspotentials<br />

begrifflich eindeutig zu best<strong>im</strong>men. Das Qualifikationspotential umfasst<br />

sämtliche für die betriebliche Leistungserstellung relevanten Qualifikationen, die<br />

– je nach Betrachtungsebene – bei einem, mehreren oder allen Arbeitnehmern eines Unternehmens<br />

manifest oder latent vorhanden sind. „Qualifikationen“ sind dauerhafte Fähigkeiten,<br />

Kenntnisse (einschließlich Erfahrungsvoraussetzungen), Belastbarkeiten und<br />

Arbeitseinstellungen <strong>von</strong> Personen, die in Art, Güte und Intensität der Aktivitäten <strong>von</strong><br />

2<br />

Statt des Begriffes „Person“ wird hier auch der Begriff „Arbeitnehmer“ verwendet. Der in<br />

Rechtsprechung und Lehre entwickelte allgemeine Arbeitnehmerbegriff bezeichnet diejenige<br />

Person als „Arbeitnehmer“, die „... aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags in einem<br />

Verhältnis persönlicher Unselbständigkeit Arbeitsleistungen erbringt ...“ (Löwisch 1994,<br />

50). Diese Definition wird auch hier zugrunde gelegt.


Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99) 35<br />

arbeitsvertraglich verpflichteten Personen zur Erstellung betrieblicher Leistungen zum<br />

Ausdruck kommen. Da personales Leistungsverhalten nicht nur <strong>von</strong> den Qualifikationen<br />

des Personals, sondern stets auch <strong>von</strong> den jeweiligen volitiven (willensabhängigen)<br />

und emotiven (gefühlsbezogenen) Verhaltensdispositionen abhängt, gehört zur Beeinflussung<br />

<strong>von</strong> Personal auch die sozialisatorische Eingliederung und emotionale Beeinflussung<br />

<strong>von</strong> Arbeitnehmern. Verhaltensdispositionen werden aber nur dann unter den<br />

Qualifikationsbegriff subsumiert, wenn sie Arbeitseinstellungen darstellen. „Arbeitseinstellungen“<br />

umfassen die Werthaltungen eines Arbeitnehmers gegenüber Personen, Objekten<br />

oder Tätigkeiten, sofern das Vorhandensein der Werthaltungen zu den stellenspezifischen<br />

Anforderungen einer <strong>von</strong> ihm aktuell oder in Zukunft möglicherweise besetzten<br />

Stelle gehört.<br />

2.3 Funktionale Einordnung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> in ein System<br />

personalwirtschaftlicher Aktionsvariablen<br />

Leider ist eine Theorie der <strong>Personalinvestitionen</strong> in der wissenschaftlichen Literatur<br />

nicht einmal ansatzweise erkennbar. Für eine heteronom geregelte Bilanzierung <strong>von</strong><br />

<strong>Personalinvestitionen</strong> in Profitcenter-Bilanzen ist eine eindeutige und vollständige Begriffssystematik<br />

jedoch notwendige Voraussetzung. Die Systematisierung dient mehreren<br />

Zwecken. Sie soll es ermöglichen,<br />

die Vielfalt personalwirtschaftlicher Maßnahmen zweckbezogen zu strukturieren,<br />

innerhalb der Menge personalwirtschaftlicher Maßnahmen den Untersuchungsbe-<br />

<br />

reich abzugrenzen und systematisch einzuordnen und<br />

Kriterien für die Abgrenzung der als <strong>Personalinvestitionen</strong> zu bezeichnenden Handlungen<br />

<strong>von</strong> anderen personalwirtschaftlichen Aktivitäten angeben zu können.<br />

Erst nach einer Explikation des Personalinvestitionsbegriffes anhand systematischer<br />

Abgrenzungsüberlegungen können die empirisch feststellbaren Ausgestaltungsformen<br />

<strong>von</strong> personalwirtschaftlichen Maßnahmen den verschiedenen Klassen investiver<br />

(aktivierungsfähiger und nicht-aktivierungsfähiger) sowie nicht-investiver personalwirtschaftlicher<br />

Maßnahmen zugeordnet werden.<br />

Um die begrifflichen Grundlagen für das zu entwickelnde Bilanzierungssystem zu<br />

schaffen, erweist es sich als sinnvoll, zunächst die Gesamtheit der personalwirtschaftlichen<br />

Maßnahmen anhand ihrer jeweiligen pr<strong>im</strong>ären Zwecksetzung zu gliedern und typisierend<br />

in ein funktionales Klassifikationsschema einzuordnen. Anhand einer zweckorientierten<br />

Typologie dieser Maßnahmen kann der bilanzierungsrelevante Gegenstandsbereich<br />

formal eindeutig gekennzeichnet werden: als Menge der personenbezogenen<br />

Aktionsvariablen des Personalmanagements, die die Personalausstattung in zukünftigen<br />

Perioden relativ verbessern sollen (vgl. Abb. 1). Gemäß diesem Klassifikationsschema<br />

kommen als <strong>Personalinvestitionen</strong> die unter A bis C aufgeführten Maßnahmen der<br />

<strong>internen</strong> und externen Personalbeschaffung, der Qualifizierung in einem weitgefassten<br />

Sinne, der Beeinflussung der psycho-physischen Gesundheit sowie der Verringerung<br />

<strong>von</strong> Fluktuationsneigung und Absentismus der Arbeitnehmer in Betracht.


36 Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99)<br />

Abb. 1: Das System der personalwirtschaftlichen Aktionsvariablen


Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99) 37<br />

Von den <strong>Personalinvestitionen</strong> lassen sich insbesondere Organisationsentwicklungsmaßnahmen<br />

nur sehr schwer abgrenzen. Diese umfassen sowohl personenbezogene<br />

als auch organisationsbezogene Aktivitäten. Sie können ebenfalls investiven Charakter<br />

haben, sind aber definitionsgemäß keine <strong>Personalinvestitionen</strong>. Um eine sinnvolle<br />

Eingrenzung des Untersuchungsbereiches zu gewährleisten, sollen zu den letztgenannten<br />

nur solche Maßnahmen gezählt werden, die zu einer direkten Kapitalbindung in personales<br />

Leistungspotential führen und mit denen ein humanpotentialbezogener Zweck<br />

verfolgt wird. Selbst anhand dieser Merkmale ist aber nicht <strong>im</strong>mer eindeutig zu klären,<br />

ob indirekt leistungsbezogene Maßnahmen, vor allem arbeitsorganisatorische Maßnahmen<br />

zur Anpassung <strong>von</strong> Arbeitsbedingungen an personenspezifische Leistungsvoraussetzungen<br />

oder best<strong>im</strong>mte sozialisationsförderliche Maßnahmen, grundsätzlich den<br />

Charakter <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> annehmen können. Eine objektivierbare Abgrenzung<br />

des investiven Gehalts personalwirtschaftlicher Maßnahmen anhand der aus dem<br />

Personalinvestitionsbegriff ableitbaren Kriterien ‚Ausgabenwirksamkeit’, ‚Nutzungszweck<br />

der Ausgabengegenwerte’, ‚Freiwilligkeit der Veranlassung’, ‚Sachzweck(e) der<br />

Aktivitäten’ und ‚Konkretisierungsgrad des Objektbezugs’ allein führt noch nicht zu befriedigenden<br />

Lösungen. Für die Bilanzierung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> müssen somit<br />

weitere Kriterien formuliert werden, die möglichen Unklarheiten bei der Feststellung<br />

des Zweck- oder Periodenbezugs personalwirtschaftlicher Maßnahmen Rechnung tragen,<br />

was in Abschnitt 4 geschieht.<br />

3. Möglichkeiten und Grenzen der Erfassung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong><br />

<strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen<br />

3.1 Spezifische Prognose-, <strong>Zur</strong>echnungs- und Bewertungsprobleme<br />

in Bezug auf <strong>Personalinvestitionen</strong><br />

Grenzen der möglichen Operationalisierung eines praktikablen und zweckmäßigen<br />

Instrumentariums zur Bilanzierung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> ergeben sich v.a. aus vielfältigen<br />

<strong>Zur</strong>echnungsproblemen, welche bisher nur ansatzweise gelöst wurden. Aus dem<br />

in der Literatur vorzufindenden Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Lösbarkeit<br />

<strong>von</strong> <strong>Zur</strong>echnungsproblemen in der Betriebswirtschaftslehre, und insbesondere in<br />

der Personalwirtschaftslehre, lassen sich zwei für die Themenauswahl bedeutsame<br />

Schlussfolgerungen ziehen. Zum einen erscheint die Aussage gerechtfertigt, dass das<br />

Problem der <strong>Zur</strong>echnung <strong>von</strong> Einnahmen bzw. Einzahlungen aus dem Absatz <strong>von</strong> Umsatzgütern<br />

auf einzelne Produktionsfaktoren i.d.R. nicht lösbar ist, und zum anderen<br />

muss da<strong>von</strong> ausgegangen werden, dass das Problem der <strong>Zur</strong>echnung <strong>von</strong> Ausgaben<br />

bzw. Auszahlungen auf einzelne Produktionsfaktoren nicht generell, sondern nur unter<br />

best<strong>im</strong>mten Bedingungen gelöst werden kann.<br />

Sofern eine zweckanalytische Untersuchung des rein funktionalen Potentialcharakters<br />

<strong>von</strong> Sach- und Humanvermögen vorgenommen wird, können beide in analoger<br />

Weise zum Gegenstand des betrieblichen Rechnungswesens gemacht werden. Aber jede<br />

realtheoretische Betrachtung beider Investitionsobjekte muss auch zahlreichen Unterschieden<br />

Rechnung tragen. Vor allem können zutreffende Aussagen über die Kausalbeziehungen<br />

zwischen <strong>Personalinvestitionen</strong>, Personalverhalten und betrieblichen Leis-


38 Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99)<br />

tungsergebnissen be<strong>im</strong> gegenwärtigen Stand der Verhaltenswissenschaften nur in Bezug<br />

auf einen engen Raum- und Zeitbereich gemacht werden, was nicht zuletzt auf eine nur<br />

zwangsweise-indirekte Messbarkeit (Szyperski 1962, 67-83) der Zusammenhänge zwischen<br />

verhaltensst<strong>im</strong>ulierenden Einwirkungen auf das Personal einerseits und den Verhaltensergebnissen<br />

andererseits zurückzuführen ist. Eine an den gegebenen Jahresabschlusszielen<br />

orientierte Setzung <strong>von</strong> extern überprüfbaren Normen für die bilanzielle<br />

Aktivierung des <strong>im</strong> Humanpotential gebundenen Kapitals durch den Gesetzgeber<br />

scheint daher unzweckmäßig zu sein (z.B. Kropp 1979, 199f; Maier 1990, 34f.), solange<br />

nicht spezifische, auf das Personalverhalten bezogene Bilanzierungsnormen formuliert<br />

und auf ihre Stichhaltigkeit und Überprüfbarkeit hin getestet worden sind.<br />

Der wesentliche Grund dafür, dass <strong>Personalinvestitionen</strong> de lege lata <strong>im</strong> externen<br />

Jahresabschluss nicht als eigenständiger Posten bilanziert werden dürfen, besteht darin,<br />

dass diesen Gütern die abstrakte Aktivierungsfähigkeit fehlt, die <strong>im</strong> deutschen Bilanzrecht<br />

zumindest die Einzelverwertbarkeit eines Gutes 3 voraussetzt und für <strong>im</strong>materielle<br />

Vermögensgüter (aufgrund <strong>von</strong> Objektivierungserfordernissen) zusätzlich verlangt, dass<br />

diese entgeltlich erworben werden, d.h. unmittelbarer Gegenstand des Rechtsverkehrs<br />

sind (Marx 1994, 2382, 2384). Für die interne Rechnungslegung, die <strong>von</strong> vornherein auf<br />

ein best<strong>im</strong>mtes Unternehmen zugeschnitten ist und relativ flexibel an geänderte Verhältnisse<br />

angepasst werden kann, stellt sich aber die Frage nach dem Grund der Sofortabschreibung<br />

<strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen. Nach Witte,<br />

Hamel und anderen Autoren zu diesem Thema (Hamel 1987, 1081; Witte 1962, 215 und<br />

bspw. auch Kropp 1979, 38-47; Bösch 1979, 23f.) ist das hauptsächlich auf ein in der<br />

Praxis fehlendes Investitionsbewusstsein der verantwortlichen Führungskräfte und Kostenrechner<br />

für <strong>Personalinvestitionen</strong> zurückzuführen.<br />

Ohne Zweifel gehört zu den Besonderheiten des Produktionsfaktors Personal zum<br />

einen der normative Bedingungsrahmen für das Personalmanagement. Dieser umfasst<br />

sowohl rechtliche wie auch moralische Normen und schränkt die unternehmerischen<br />

Dispositionsspielräume in Bezug auf Personal erheblich ein. Zum anderen zählen hierzu<br />

auch die Eigenschaften des Potentialfaktors Personal selber, die insbesondere auf der<br />

subjektiven Bedingtheit personaler Arbeit und den weitgehend nicht steuerbaren Willenshaltungen<br />

der Potentialträger beruhen. Prognosen über das Leistungsverhalten <strong>von</strong><br />

Arbeitnehmern und damit auch über die realen Wirkungen <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong><br />

sind daher mit großer Unsicherheit belastet. Als Konsequenz ergibt sich eine erheblich<br />

geringere Kalkulierbarkeit der personalen Arbeitsleistungen <strong>im</strong> Vergleich zu Betriebsmittelleistungen.<br />

Die Lösung des allgemeinen <strong>Zur</strong>echnungsproblems, den gemeinsamen<br />

Output einer Faktorkombination einzelnen Faktorleistungen zuzuordnen, würde aber gerade<br />

voraussetzen, dass man die Faktorleistungen überhaupt prognostizieren kann. Verallgemeinernde<br />

(objektive oder objektivierte) Aussagen über die Erfassung der Wirkun-<br />

3<br />

Die Einzelverwertbarkeit eines Gutes setzt voraus, dass dieses entweder als Gegenstand des<br />

Rechtsverkehrs einzeln veräußert werden kann oder „... durch die Überlassung <strong>von</strong> Herrschafts-<br />

und Nutzungsbefugnissen oder Verfügungsrechten an Dritte Gegenstand des<br />

Rechtsverkehrs sein [kann]“ (Marx 1994, 2382). Letzteres ist für vertraglich geschuldete<br />

Arbeitsleistungen teilweise möglich; allerdings bereits mit erheblichen Einschränkungen.


Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99) 39<br />

gen <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> in Prognoserechnungen erscheinen daher als unzweckmäßig<br />

bzw. unfruchtbar. Und wenn die Prognoseinstrumente auf rein formale Investitionskalküle<br />

beschränkt werden, so wird den Besonderheiten <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong><br />

gerade nicht in ausreichendem Maße Rechnung getragen.<br />

Die angeführten Tatbestände können aber nicht als Rechtfertigung dafür dienen,<br />

dass die Forderung nach bilanzieller Aktivierung <strong>von</strong> Investitionsgütern in Bezug auf<br />

<strong>Personalinvestitionen</strong> unerfüllt bleibt, denn aus den Besonderheiten des Potentialfaktors<br />

„Personal“ lässt sich nicht die Notwendigkeit zu einer grundlegend anderen Erfassung<br />

der Ausgaben für Humanpotential gegenüber denen für Sachpotential <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen<br />

schlussfolgern. Diese Aussage besitzt insbesondere für bilanzielle Ermittlungsrechnungen<br />

Gültigkeit. Allerdings lassen sich zahlreiche Besonderheiten des Personals<br />

gegenüber sachlichen Produktionsfaktoren angeben, die bei der Ausgestaltung<br />

der noch zu spezifizierenden Bilanzierungsvorschriften (vgl. Abschnitt 4) zu berücksichtigen<br />

sind. Die Besonderheiten des Investitionsobjektes „Humanpotential“ verringern<br />

zwar die Zuverlässigkeit <strong>von</strong> Wirkungsprognosen in Bezug auf <strong>Personalinvestitionen</strong>,<br />

doch wird durch ihre interne Aktivierung eine kontrafaktische Prämisse (die <strong>im</strong>plizit<br />

durch die herrschende Praxis ihrer Verrechnung vorausgesetzt wird) aufgehoben,<br />

und damit werden gravierende <strong>Zur</strong>echnungsfehler <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen zumindest<br />

teilweise beseitigt.<br />

3.2 Anspruch und Realität des „Human-Ressource-Accounting“<br />

Das Bemühen um Entwurf und Weiterentwicklung <strong>von</strong> Theorien zum Human-<br />

Resource-Accounting aus betriebswirtschaftlicher Perspektive war seit Ende der 60er<br />

bis zum Anfang der 80er Jahre mit den Arbeiten <strong>von</strong> Flamholtz, Likert, Jaggi, Lau,<br />

Conrads, Aschoff u.a. (siehe als Übersicht bspw. Fischer-Winkelmann/Hohl 1982) am<br />

ausgeprägtesten. Diese relativ neuartige Forschungsrichtung entstand etwa ab Mitte der<br />

60er Jahre unter der Zielsetzung, Grundlagen für die entscheidungsorientierte Erfassung<br />

<strong>von</strong> Humanvermögen zu schaffen. 4 Obwohl die Forschungsbemühungen zunächst mit<br />

Vehemenz und großen Hoffnungen vorangetrieben wurden, ist die Bedeutung des Human-Resource-Accounting<br />

als eigenständige Forschungsrichtung seit dem Ende der<br />

70er Jahre kontinuierlich zurückgegangen und findet heute nur noch am Rande Eingang<br />

in die wissenschaftliche Diskussion (Stre<strong>im</strong> 1993, 1692). Das Human-Resource-<br />

Accounting hatte seine Wurzeln in dem Anliegen, regelmäßig und systematisch umfassende<br />

Informationen über die menschlichen Ressourcen sowohl in Bezug auf monetäre<br />

wie auch bezogen auf verhaltensmäßige Aspekte zu gewinnen, um diese unmittelbar für<br />

Entscheidungsprobleme des Unternehmensmanagements nutzbar machen zu können<br />

(Fischer-Winkelmann/Hohl 1982, 125 u. 128). Meistens stand dabei die Ermittlung einer<br />

zukunftsbezogenen monetären Wertzahl für das betriebliche Humanvermögen <strong>im</strong><br />

4<br />

Synonym wurden und werden Begriffe wie „Personalvermögensrechnung“, „Humankapitalrechnung“,<br />

„Humanpotentialrechnung“ und ähnliche verwendet. Für die betriebswirtschaftliche<br />

Betrachtung haben sich jedoch der deutsche Begriff „Humanvermögensrechnung“<br />

bzw. der angelsächsische Begriff „Human-Resource-Accounting“ durchgesetzt, und nur um<br />

eine betriebswirtschaftliche Betrachtung soll es hier gehen.


40 Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99)<br />

Vordergrund. Unter „Humanvermögen“ wurde und wird häufig verstanden: die Zielerreichungsbeiträge<br />

der „... <strong>von</strong> den Mitarbeitern zu erwartenden und der Unternehmung<br />

zur Verfügung gestellten Leistungspotential[e]“ (Bösch 1979, 34). Bei den Humanvermögenswerten<br />

handelte es sich um Entscheidungswerte, die die Wertdifferenz zwischen<br />

einem Zustand des Entscheidungsfeldes mit und ohne Humanvermögen als einen spezifischen<br />

Handlungsgegenstand bzw. mit und ohne Durchführung hierauf gerichteter Aktionen<br />

angeben. Sie lassen sich ganz generell nur in Kenntnis des jeweiligen spezifischen<br />

Entscheidungsfeldes und der Zielfunktion(en) des Entscheidungssubjektes ermitteln.<br />

5 Eine maßgebliche Ursache für die Stagnation des Human-Resource-Accounting in<br />

Bezug auf sein ursprüngliches Anliegen ist darin zu sehen, dass alle Verfahren zur Ertragswertermittlung<br />

entweder an <strong>Zur</strong>echnungsproblemen scheitern oder/und Mindestanforderungen<br />

an Objektivität, Zuverlässigkeit und Validität nicht genügen. Auch die bilanzielle<br />

Aufgliederung des Humanvermögens nach einzelnen Personen, Arbeitsgruppen<br />

oder Abteilungen, die ebenfalls als ursprüngliche Idee <strong>im</strong> Rahmen des Human-<br />

Resource-Accounting verwirklicht werden sollte, hat wegen der Fiktion einer <strong>Zur</strong>echenbarkeit<br />

<strong>von</strong> Zielbeiträgen auf einzelne Produktionsfaktoren keine ausreichend fundierte<br />

Aussagekraft. Darüber hinaus ist es schwierig oder unmöglich, die zur Erreichung<br />

der selbstgesetzten Forschungsziele notwendigen Angaben <strong>von</strong> Mess- und Bewertungsvorschriften<br />

unabhängig <strong>von</strong> konkreten Messzwecken, situativen Bedingungen und<br />

Zielfunktionen anzugeben, weil jeweils eine unterschiedliche Vorgehensweise mit unterschiedlichem<br />

Instrumentarium erforderlich ist. Dies scheint anfangs nicht ausreichend<br />

bedacht worden zu sein, da die relevanten Rechnungszwecke und Anwendungssituationen<br />

zum Großteil ungenügend und teilweise gar nicht in den einzelnen Ansätzen<br />

zum Human-Resource-Accounting präzisiert worden sind, <strong>von</strong> einer detaillierten und<br />

umfassenden Angabe und Erläuterung <strong>von</strong> Mess- und Bewertungsvorschriften ganz zu<br />

schweigen. (<strong>Zur</strong> grundlegenden Kritik am Human-Resource-Accounting vgl. z.B. Fischer-<br />

Winkelmann/Hohl 1982; Kontner 1980, 52-102 u. 113f.; Schoenfeld 1974; Winckler<br />

1991, 173; Dawson 1988, 31; Eichenberger 1992, 208-215).<br />

Einige wenige Arbeiten (z.B. Conrads u.a. 1982), die sehr konkrete Zielsetzungen,<br />

Messverfahren, -instrumente und -bedingungen zur Wertermittlung <strong>von</strong> Humanvermögen<br />

bzw. dessen Veränderungen angeben, stellen nur für die jeweils vorliegenden speziellen<br />

Entscheidungssituationen (häufig singulärer Art) mit den genau definierten Arbeitstätigkeiten<br />

und Arbeitsbedingungen nach Maßgabe der jeweils exakt best<strong>im</strong>mten<br />

Zielfunktion adäquate Problemlösungen dar. Das Human-Resource-Accounting als ein<br />

ganzheitliches Bewertungskonzept, welches neben das traditionelle Rechnungswesen<br />

treten oder dieses wesentlich erweitern sollte, ist daher inzwischen wissenschaftlich bedeutungslos<br />

und praktisch irrelevant geworden. Es ist durch eine partielle zweckspezifische<br />

Wertermittlung in Bezug auf einzelne Aspekte des Humanpotentials abgelöst worden.<br />

Zum Teil werden Ansätze zu einer Humanvermögensrechnung in einzelne Perso-<br />

5<br />

Da<strong>von</strong> zu unterscheiden sind Konventionalwerte, deren Zustandekommen auf der Anwendung<br />

<strong>von</strong> Wertzuordnungsregeln beruht, die <strong>von</strong> verschiedenen Akteuren bzw. verschiedenen<br />

Interessengruppen vereinbart worden sind.


Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99) 41<br />

nalplanungsteilbereiche integriert, wie etwa Auswahlverfahren bei der Beschaffungsplanung<br />

(z.B. Gerpott 1990), Profilmethoden zum Abgleich <strong>von</strong> Anforderungs- und<br />

Eignungsmerkmalen bei der Einsatzplanung, Lernkurvenkonzepte bei der Ausbildungsplanung<br />

oder Fluktuationskosten-Ermittlungsrechnungen (z.B. Stre<strong>im</strong> 1982). Dementsprechend<br />

besteht auch die Monographie <strong>von</strong> Flamholtz (1985) zum Human-Resource-<br />

Accounting überwiegend in einer Sammlung <strong>von</strong> entscheidungsorientierten Verfahren<br />

der Kostenrechnung, die insofern kaum verallgemeinerbare Messvorschriften und Objektivierungsversuche<br />

beinhaltet. 6<br />

Zu den weiteren Ursachen für die Stagnation der Forschungsbemühungen <strong>im</strong> Rahmen<br />

des Human-Resource-Accounting gehören neben instrumentellen auch normative<br />

Beschränkungen. Dazu zählen juristische Normen, v.a. die betriebsverfassungsrechtlich<br />

verankerten Mitbest<strong>im</strong>mungsmöglichkeiten des Betriebsrates sowie Regelungen des<br />

Bundesdatenschutzgesetzes, die die unternehmerischen Möglichkeiten zur Informationsgewinnung<br />

und -verarbeitung erheblich einschränken, moralische oder ideologische<br />

Beschränkungen <strong>von</strong> Forschungsperspektiven und teilweise auch zu erwartende<br />

Akzeptanzprobleme bei Arbeitnehmern und Führungskräften, insbesondere wenn die<br />

Einführung eines Systems des Human-Resource-Accounting den postulierten Unternehmensgrundsätzen<br />

widerspricht und/oder mit der bestehenden Unternehmenskultur<br />

schwer vereinbar ist.<br />

Angesichts der unübersehbaren Schwierigkeiten, Humanvermögensrechnungen als<br />

zukunftsbezogene Ermittlungsrechnungen zur Gewinnung <strong>von</strong> entscheidungsorientierten<br />

Informationen über das Humanvermögen oder gar Entscheidungswerten des Humanvermögens<br />

für das Management zu konzipieren, wird hier <strong>von</strong> vornherein eine abweichende<br />

Problemstellung angesprochen, deren Lösung (a) eine vergangenheitsorientierte<br />

Erfassung <strong>von</strong> Humanpotential auf Basis <strong>von</strong> Konventionalwerten beinhaltet 7 und<br />

<strong>von</strong> der Ertragszurechnung auf einzelne Produktionsfaktoren absieht, (b) nur mittelbaren<br />

Entscheidungsbezug besitzt und Motivations- sowie Koordinationszwecke als Be-<br />

6<br />

7<br />

Die vorgeschlagenen Methoden zur Ertragswertermittlung <strong>von</strong> Humanvermögen lassen sich<br />

nur anhand <strong>von</strong> Schätzungen der positionsspezifischen Leistungsbeiträge <strong>von</strong> Arbeitnehmern<br />

auf Basis statistischer Untersuchungen anwenden. Zuverlässige Ergebnisse setzen die<br />

Kenntnis <strong>von</strong> Stundenertragssätzen für alle Arbeitnehmer voraus, was überwiegend nur für<br />

einige Dienstleistungsbereiche eine plausible Möglichkeit darstellen dürfte, und ebenfalls<br />

das Vorhandensein statistischer Aufzeichnungen über positionsbezogene Übergangswahrscheinlichkeiten<br />

bzw. Fluktuationswahrscheinlichkeiten, was zusätzlich noch eine organisatorische<br />

und personalpolitische Stabilität <strong>im</strong> Unternehmen bedingt (ähnlich sieht dies<br />

Schoenfeld (1993, 893f.)). Die Vorschläge <strong>von</strong> Flamholtz belassen den Schätzenden erhebliche<br />

Ermessensspielräume, und auch eine verhaltenswissenschaftlich fundierte Verknüpfung<br />

<strong>von</strong> individuellen Humanvermögenswerten mit den relevanten Verhaltensdeterminanten<br />

ist nicht ersichtlich.<br />

Konventionalwerte sollen nicht den „richtigen“ oder „wahren“ Wert eines Objektes oder einer<br />

Aktion in Bezug auf ein spezifisches Entscheidungsproblem angegeben. Statt dessen sollen<br />

sie unter der Voraussetzung, dass das Zustandekommen der fraglichen Wertansätze nach<br />

Art und Höhe nachvollziehbar und überprüfbar sein muß, sowie unter Berücksichtigung bestehender<br />

unterschiedlicher Informationsinteressen realitätsnahe Werte ausweisen.


42 Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99)<br />

standteil <strong>von</strong> Lenkungsaufgaben der Unternehmensleitung in den Vordergrund stellt, (c)<br />

eine objektivierte und nachprüfbare Gestaltung der Mess- und Bewertungsergebnisse<br />

verlangt, (d) ein möglichst operationales Instrumentarium an konkreten Mess- und Bewertungsvorschriften<br />

bereitstellt, (e) Aktiv- und Passivpositionen des Humanpotentials<br />

berücksichtigt, und nicht zuletzt (f) die Angabe konkreter Messzwecke und des möglichen<br />

Informationsverwendungsnutzens voraussetzt.<br />

Auch wenn aufgrund des beschränkten Raumes die Ausführungen zu den genannten<br />

Punkten (a) bis (f) hier nicht <strong>im</strong>mer befriedigen (siehe ausführlich Fischer 1997), so<br />

besteht doch ein erheblicher Unterschied zu den <strong>im</strong> Rahmen des Human-Resource-<br />

Accounting entwickelten input-orientierten Ansätzen, die als konzeptionelle Vorschläge<br />

zur bilanziellen Erfassung <strong>von</strong> Humanvermögen auf Basis <strong>von</strong> Anschaffungs- oder<br />

Wiederbeschaffungskosten zu verstehen sind. Dies sei an zwei Beispielen verdeutlicht,<br />

die schon nicht mehr auf die ursprüngliche – kaum erreichbare – Zielsetzung des Human-Resource-Accounting,<br />

Ertragswerte für Entscheidungsprobleme des Managements<br />

zu ermitteln, abzielen. 8 Conrads (1976, 123-155) macht Vorschläge zur Abbildung <strong>von</strong><br />

<strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> Rechnungswesen zwecks Informationsbereitstellung für unternehmensexterne<br />

Adressaten. Sein Konzept wird hier teilweise aufgegriffen, vor allem<br />

aber werden die notwendigen objektspezifischen Ansatz- und Bewertungsvorschriften<br />

in Bezug auf Humanvermögen bzw. <strong>Personalinvestitionen</strong> ausgeführt – was bei Conrads<br />

völlig fehlt. Auch Aschoff (1978, 173-177) schlägt eine Erfassung <strong>von</strong> Humanvermögen<br />

<strong>im</strong> Rahmen einer dynamischen Bilanzierungskonzeption auf der Basis <strong>von</strong> Anschaffungskosten<br />

vor (womit er aber offensichtlich nur pagatorischen, d.h. ausschließlich<br />

auf tatsächliche Zahlungen abestellenden, Aufwand bzw. Ausgaben meint), ohne<br />

die Ansatz- und Bewertungsvorschriften zu spezifizieren. D.h., die Überprüfung der Objektivität<br />

und Zuverlässigkeit des Bilanzierungsverfahrens sowie der Aussagefähigkeit<br />

der auszuweisenden Wertansätze oder ggf. auch eine Abschätzung der Wirtschaftlichkeit<br />

des Vorgehens sind auf Basis der gemachten Vorschläge <strong>von</strong> vornherein unmöglich<br />

(was gleichermaßen auf Conrads zutrifft). Beide Autoren sprechen zudem nur allgemein<br />

über die Aktivierung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong>, nicht dagegen über die Passivierung<br />

<strong>von</strong> dementsprechenden Verbindlichkeiten (insbesondere Rückstellungen, die aus der<br />

Vornahme <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> resultieren).<br />

3.3 Bilanzielle Erfassung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong><br />

Aufgrund der zeitlichen Unbegrenztheit <strong>von</strong> Kausalprozessen, die mit unüberschaubar<br />

vielen Veränderungen der Welt einhergehen, treten sach- und zeitbezogene<br />

<strong>Zur</strong>echnungsprobleme auf. <strong>Zur</strong> Lösung des zeitlichen <strong>Zur</strong>echnungsproblems, das aus<br />

8<br />

Gleiches gilt für Woodruff (1982), der die Einführung einer rein input-orientierten Humanvermögensrechnung<br />

bei der Barry Corporation beschreibt, welche als erstes Unternehmen<br />

ein System der Bilanzierung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> auf Basis <strong>von</strong> Anschaffungskosten,<br />

das auf einem Konzept <strong>von</strong> Brummet/Pyle/Flamholtz (1968; 1969) beruhte, praktisch erprobt<br />

hat. Inwieweit die firmenspezifischen Regelungen aber Ansatzpunkte für verallgemeinerbare,<br />

objektivierbare und nachprüfbare Bilanzierungsvorschriften bieten, bleibt leider <strong>im</strong><br />

Unklaren.


Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99) 43<br />

der Notwendigkeit zur Periodisierung <strong>von</strong> erfolgswirksamen Handlungskonsequenzen<br />

resultiert, werden unternehmensbezogene Handlungen als Finalprozesse aufgefasst: Sie<br />

haben insofern einen Anfang und ein Ende, als sie mit der Setzung eines Handlungszwecks<br />

beginnen und mit dessen Erreichung enden. Dieser Interpretation wird unter Berücksichtigung<br />

<strong>von</strong> Operationalisierungsanforderungen allein das Realisationsprinzip<br />

gerecht, das daher als einziger Periodisierungsgrundsatz in Betracht kommt. Demnach<br />

sind alle leistungszweckbezogenen Einnahmen und Ausgaben bis zur Marktabgabe des<br />

entsprechenden Leistungsgutes, d.h. bis zum diesbezüglichen Umsatzakt, erfolgsneutral<br />

zu verrechnen, was hinsichtlich der Ausgaben durch ihre bilanzielle Aktivierung geschieht.<br />

Dabei können sach- bzw. personenbezogene (Gewinn-)<strong>Zur</strong>echnungsprobleme<br />

weitgehend vermieden werden, wenn nur eine globale Wirtschaftlichkeitskontrolle für<br />

weitgehend autonome Handlungseinheiten – insbesondere Profitcenter – angestrebt<br />

wird, da sich hierdurch die <strong>Zur</strong>echnung <strong>von</strong> Einnahmen auf einzelne Entscheidungen in<br />

der Kontrollperiode erübrigt.<br />

Mit der Bilanzierung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> ist hier <strong>im</strong>mer die Erfassung <strong>von</strong><br />

<strong>Personalinvestitionen</strong> in bilanziellen Ermittlungsrechnungen gemeint. Unmittelbar werden<br />

damit konkrete Messzwecke verfolgt. Relevanter Messzweck ist hier die bilanzielle<br />

Abbildung des <strong>im</strong> Unternehmensvermögen (unter Einbeziehung <strong>von</strong> Humanpotential)<br />

gebundenen Kapitals, um die Bezugsbasis für Rentabilitätsermittlungen zu vervollständigen<br />

und um eine periodenrichtige oder zumindest realitätsnähere Ermittlung <strong>von</strong> Periodenerfolgen<br />

zu gewährleisten. Dabei stellt die Erfolgsbilanzierung ein rechentechnisches<br />

Mittel zur Ermittlung und Darstellung der Erfolge einer Bezugsperiode dar. Die<br />

Erfolgsbilanzierung, die ihren periodischen Abschluss in einer Erfolgsbilanz findet, ist<br />

somit vom Charakter her kein unmittelbares Planungs- und Entscheidungsinstrument.<br />

Die Erfüllung der Messzwecke dient wiederum mehreren Lenkungszwecken. Im<br />

vorliegenden Zusammenhang bestehen diese in der (Fremd-)Beeinflussung <strong>von</strong> Aufgabenträgern<br />

durch die Unternehmensleitung <strong>im</strong> Sinne einer Abst<strong>im</strong>mung <strong>von</strong> Handlungen<br />

mehrerer Stelleninhaber oder <strong>von</strong> verschiedenen Entscheidungsakten eines Stelleninhabers<br />

sowohl unter koordinativen als auch unter motivationalen Gesichtspunkten und<br />

in der (Selbst-)Beeinflussung <strong>im</strong> Sinne einer Fundierung <strong>von</strong> (Allokations-)Entscheidungen<br />

der Unternehmensleitung selber. Die zweckbezogene Eignung der bilanziellen<br />

Erfassung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> ergibt sich dabei aus folgenden Zusammenhängen:<br />

(1) Die Unternehmensleitung kann einen aussagefähigeren Erfolgsmaßstab (<strong>im</strong> Sinne<br />

eines operationalisierten Kriteriums) zur Leistungsbeurteilung <strong>von</strong> Führungskräften<br />

in Bezug auf die <strong>von</strong> diesen erbrachten Beiträge zu einem langfristigen Rentabilitätsmax<strong>im</strong>ierungsziel<br />

des Gesamtunternehmens ermitteln. Denn die Schaffung<br />

<strong>von</strong> langfristig wirksamen Erfolgspotentialen in Form <strong>von</strong> Sach- und Humanpotential<br />

kann dann als Zielbestandteil in die vorzugebenden Erfolgsmaßstäbe einbezogen<br />

werden.<br />

(2) Durch die periodengerechtere Erfolgszuordnung und die vollständigere Erfassung<br />

des in einzelnen Unternehmensbereichen gebundenen Kapitals kann die jeweilige<br />

bereichsbezogene Gesamtkapitalrentabilität zutreffender ermittelt werden. Hierauf


44 Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99)<br />

beruhende Finanzierungsentscheidungen, welche vor allem die Zuweisung <strong>von</strong> Investitionsbudgets<br />

(für Sach- und <strong>Personalinvestitionen</strong>) auf die einzelnen Bereiche<br />

umfassen, können somit durch realistischere Entscheidungsprämissen fundiert<br />

werden. Hierbei stellen die fortgeschriebenen und evtl. modifizierten Rentabilitätsgrößen<br />

aus den zurückliegenden Perioden einen wesentlichen Ausgangspunkt<br />

für Rentabilitätsplanungen dar (Lewis/Lehmann 1992, 1-3), wobei die Vergangenheitswerte<br />

vor allem unter lerntheoretischen Aspekten zur Fundierung <strong>von</strong> Hypothesen<br />

über Erfolgsursachen genutzt werden können (Coenenberg/Frese 1970,<br />

1031-1033).<br />

(3) Durch Beseitigung <strong>von</strong> allein rechnungssystembedingt unterschiedlichen Erfolgswirkungen<br />

der Beschaffung oder Entwicklung bzw. Herstellung aller Arten <strong>von</strong><br />

Potentialfaktoren werden rentabilitätsunabhängige Gesichtspunkte bei der Kalkulation<br />

<strong>von</strong> Investitionsentscheidungen verringert (was voraussetzt, dass die Entscheidungsverantwortlichen<br />

sich ein subjektiv fundiertes Urteil über die Vorteilhaftigkeit<br />

<strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> bilden). Die Bilanzierung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong><br />

führt dadurch zu einer effizienteren Kapitalallokation <strong>im</strong> Vergleich zu einer<br />

Situation, in der <strong>Personalinvestitionen</strong> nicht aktiviert, sondern periodengleich<br />

abgeschrieben werden, denn wenn man eine rein funktionale Gleichwertigkeit <strong>von</strong><br />

Sach- und Humanpotential unterstellt (wie dies hier geschieht), ist deren Gleichbehandlung<br />

in Bezug auf ihre Erfassung und Verrechnung <strong>im</strong> betrieblichen Rechnungswesen<br />

geboten. Die damit einhergehende relative Effizienzsteigerung resultiert<br />

daher, dass üblicherweise eine quasi-objektive Zeitpräferenzfunktion des Unternehmens<br />

besteht, und zwar in dem Sinne, dass zeitnahe Handlungskonsequenzen<br />

bei einer Bewertung stärker gewichtet werden als zeitferne Handlungskonsequenzen<br />

(z.B. Wunderer/Schlagenhaufer 1993, 281). Demgemäß würde <strong>im</strong> Falle<br />

des Vorliegens <strong>von</strong> zwei sich in Bezug auf Zeitpunkt, Höhe und Risiko ihrer Einnahmen-<br />

und Ausgabenwirkungen (subjektiv) vollständig identisch bewerteten<br />

Handlungsalternativen, <strong>von</strong> denen die eine als „Personalinvestition“ und die andere<br />

als „Sachinvestition“ zu bezeichnen wäre, die letztere ausschließlich aufgrund<br />

abrechnungstechnischer Bedingungen bevorzugt werden.<br />

Aus Sicht der Unternehmensleitung sind <strong>Personalinvestitionen</strong>, die zu steuerrechtlich<br />

abzugsfähigen Betriebsausgaben führen, sogar erfolgs- und funktionsäquivalenten<br />

Sachinvestitionen bei gleich hohen Anschaffungsausgaben vorzuziehen. Im Falle<br />

eines Gewinnausweises des Unternehmens verringern sie die Steuerzahlungen für<br />

die Bezugsperiode (diese werden auf spätere Perioden verschoben), was dem Unternehmen<br />

einen Liquiditätsvorteil und damit Zinsausgabenersparnisse verschafft.<br />

(4) Die hinsichtlich der Alternative ‚Sach- versus Personalinvestition’ bestehende spezifische<br />

Gefahr, dass die verantwortlichen Führungskräfte ihre Investitionsentscheidungen<br />

an ihren individuellen, allein auf eigennützigen Überlegungen beruhenden<br />

Zeitpräferenzen ausrichten, wird beseitigt. Denn die negativen Erfolgswirkungen<br />

<strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> (in Form <strong>von</strong> Abschreibungen) werden auf diejenigen<br />

Perioden verteilt, in denen durch Nutzung des entsprechenden Humanpotentials<br />

auch positive Erfolgswirkungen zu erwarten sind. Eine mögliche Verzerrung<br />

der Entscheidungsgrundlagen, die zu einer Unterlassung rentabler Personal-


Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99) 45<br />

investitionen führen kann, könnte ansonsten dadurch entstehen, dass entweder der<br />

Planungshorizont der verantwortlichen Führungskräfte kürzer ist als der Zeitraum,<br />

in dem die positiven Erfolgswirkungen einer Personalinvestition erwartungsgemäß<br />

eintreten werden, oder dass die Führungskräfte kurzfristig eintretende gegenüber<br />

langfristig eintretenden Erfolgen sehr viel stärker gewichten, als dies in der Zeitpräferenzfunktion<br />

der Unternehmensleitung zum Ausdruck kommt.<br />

Die Verwendung <strong>von</strong> Erfolgsermittlungsbilanzen ist allerdings nur zur Erreichung<br />

best<strong>im</strong>mter Lenkungszwecke geeignet, da pagatorische Erfolgsermittlungsbilanzen unmittelbar<br />

allein zum Nachweis der Kapitalbindung <strong>im</strong> Rahmen einer Rentabilitätskontrolle<br />

dienen. Darüber hinaus kann eine strukturgleiche oder strukturähnliche Abbildung<br />

des realen ökonomischen Geschehens mithilfe pagatorischer Erfolgsermittlungsbilanzen<br />

nur unvollständig realisiert werden. Ertragswerte hingegen sind als Beurteilungsmaßstab<br />

für weitgehend handlungsautonome Bereiche ungeeignet, weil sie sich nicht<br />

zuverlässig und nachprüfbar ermitteln lassen, während pagatorische Erfolgsermittlungsbilanzen<br />

die relativ weitgehende Umsetzung einer intersubjektiv nachprüfbaren Bilanzierung<br />

erlauben. Abgesehen da<strong>von</strong>, dass Bilanzen <strong>im</strong> allgemeinen nur bedingt für Prognosezwecke<br />

geeignet sind, werden best<strong>im</strong>mte Aspekte des betrieblichen Geschehens,<br />

die für eine Erfolgsbeurteilung der betrachteten Handlungseinheiten relevant sein können,<br />

aus folgenden Gründen bilanziell nicht oder unzutreffend erfasst:<br />

der Güterverzehr <strong>von</strong> Potentialfaktoren lässt sich i.d.R. nicht direkt messen;<br />

Zahlungsfristen können bilanziell nicht ausgewiesen werden;<br />

das Risiko zukünftiger negativer Handlungserfolge kann in der Bilanz nur durch<br />

<br />

einwertige Schätzungen berücksichtigt werden;<br />

Veränderungen des Geldwertes sind nicht erfassbar.<br />

Bei der Ermittlung <strong>von</strong> Erfolgswirkungen personalwirtschaftlicher Maßnahmen<br />

ergeben sich in verstärktem Maße Mess- und Schätzprobleme, wobei der hohe Ungewissheitsgrad<br />

verhaltensbezogener Annahmen vor allem durch Verwendung statistisch<br />

fundierter Aussagen verringert werden kann. Die Instrumentalität der Bilanzierung <strong>von</strong><br />

<strong>Personalinvestitionen</strong> ist daher weitgehend auf die oben angegebenen Lenkungszwecke<br />

beschränkt.<br />

4. Grundzüge eines Systems der Bilanzierung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong><br />

4.1 Allgemeine Rahmengrundsätze<br />

Die Erstellung <strong>von</strong> Bereichsbilanzen führt zu kommunikationsbedingten Bewertungsproblemen,<br />

da Bilanzadressat und Bilanzaufsteller personell auseinanderfallen.<br />

Aus diesem Grund und wegen der stets subjektiven Prägung <strong>von</strong> Bewertungsvorgängen<br />

sind unmittelbar entscheidungsorientierte Wertansätze für die Bilanzierung ungeeignet.<br />

Es müssen Bewertungsregeln festgelegt werden, deren Vorteil einer weitgehenden<br />

Willkürfreiheit allerdings mit dem Nachteil, teilweise auf Fiktionen zu beruhen, erkauft<br />

werden muss. Von den Bewertungsprinzipien des Handelsrechts ist nur das Realisationsprinzip<br />

uneingeschränkt zur Erreichung der hier zugrunde gelegten Bilanzierungszwecke<br />

geeignet, insbesondere in seiner Ausprägung als Anschaffungspreisprinzip. Eine<br />

strikte Anwendung des Vorsichtsprinzips in seiner Konkretisierung als Imparitäts- so-


46 Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99)<br />

wie Höchst- und Niederstwertprinzip ist abzulehnen, da es willkürliche Manipulationen<br />

des Gewinnausweises in den Bereichsbilanzen ermöglicht. Das allgemeine Gebot kaufmännischer<br />

Vorsicht sollte statt dessen bei interner Bilanzierung durch einen Grundsatz<br />

vorsichtiger Schätzung berücksichtigt werden.<br />

Als Basisprinzipien der Bilanzierung dem Grunde und der Höhe nach werden die<br />

folgenden Grundsätze der <strong>internen</strong> Rechnungslegung <strong>im</strong> Sinne <strong>von</strong> Kosiol (1976) vorausgesetzt:<br />

Der formale Inhalt der Bereichsbilanzen besteht auf der Aktivseite allein in Einnahmenbeständen<br />

sowie Ausgabengegenwerten (Aktiva) und auf der Passivseite allein<br />

in Ausgabenbeständen sowie Einnahmengegenwerten (Passiva).<br />

Die Realinhalte der Bereichsbilanzen umfassen nur betriebsnotwendige Wirtschaftsgüter.<br />

Sofern Profitcenter den Bezugsbereich der Bilanzierung darstellen, besteht deren<br />

bilanzielles Kapital hauptsächlich in einer undifferenzierten Quasi-<br />

Verbindlichkeit gegenüber dem Gesamtunternehmen, die in Höhe der zentral bereitgestellten<br />

und noch nicht wieder zurückgeflossenen Finanzmittel passiviert wird. Als<br />

gesonderte Passivpositionen werden dann ausschließlich Rückstellungen, transitorische<br />

Rechnungsabgrenzungsposten und Wertberichtigungen ausgewiesen, da ihnen<br />

gerade keine Bindung <strong>von</strong> zentral bereitgestellten Finanzmitteln gegenübersteht.<br />

Erfolgsperiodisierungen werden anhand des Realisationsprinzips vorgenommen.<br />

Als maßgebliches allgemeines Prinzip der sachlichen Zuordnung wird ein abgeschwächtes<br />

Verursachungsprinzip zugrunde gelegt, das sinngemäß dem „Kosteneinwirkungsprinzip“<br />

nach Kosiol (1979, 21f.; 1972, 29f.) entspricht: Der gesamte<br />

leistungszweckbezogene Faktorverbrauch soll jeweils allen Wertzurechnungsobjekten<br />

zugeordnet werden, die ohne den Faktoreinsatz nicht hätten entstehen bzw.<br />

nicht zur Leistungserstellung hätten beitragen können. Dementsprechend werden<br />

Vermögensgegenstände auf einer Vollkostenbasis bewertet, d.h. ihnen werden alle<br />

Einzelausgaben und anteilige Gemeinausgaben zugerechnet, die zu ihrer Anschaffung<br />

notwendig waren. Außerplanmäßige Abschreibungen werden als nachholende<br />

Aufwandskorrekturen in Bezug auf Verteilungsabschreibungen, d.h. planmäßige<br />

Abschreibungen vorgenommen. Sie sind ebenso wie nachholende Rückstellungen<br />

zur Gewährleistung der Bilanzstetigkeit erforderlich. Bei der Bewertung wird <strong>von</strong><br />

einem reinen Nominalwertprinzip ausgegangen, das insbesondere für Rückstellungen<br />

gilt. Diese werden somit nur dann auf den Bilanzstichtag abgezinst, wenn <strong>im</strong><br />

Erfüllungsbetrag ein <strong>im</strong>pliziter Zinsanteil enthalten ist.<br />

4.2 Inhalts- und Verfahrensrichtlinien zur Aktivierung<br />

<strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong><br />

Die Aktivierung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> 9 umfasst die Bilanzierung dem Grunde<br />

und der Höhe nach. Wenn <strong>von</strong> einer Bilanzierung „dem Grunde nach“ die Rede ist, so<br />

9<br />

Gemeint sind <strong>im</strong>mer die aus <strong>Personalinvestitionen</strong> resultierenden (Netto-)Ausgabengegenwerte<br />

bzw. das durch <strong>Personalinvestitionen</strong> erworbene oder erhaltene Humanpotential<br />

(je nachdem, ob eine formale oder eine reale Interpretation der Bilanzinhalte zugrunde<br />

gelegt wird).


Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99) 47<br />

ist damit <strong>im</strong>mer eine dreifache Fragestellung angesprochen: was, <strong>von</strong> wem, wann in der<br />

Bilanz anzusetzen ist oder angesetzt werden darf. Dem Ansatzgebot entspricht dabei eine<br />

Bilanzierungspflicht und der Ansatzerlaubnis entspricht ein Bilanzierungswahlrecht,<br />

wobei letzteres weitestgehend vermieden werden sollte, da es die Aussagefähigkeit <strong>von</strong><br />

Bereichsbilanzen beeinträchtigt. Wenn <strong>von</strong> einer Bilanzierung der Höhe nach gesprochen<br />

wird, so ist damit die Frage nach der Bewertung eines bilanzierungspflichtigen<br />

Tatbestandes, d.h. nach der diesem Tatbestand beizumessenden Menge an Geld, angesprochen.<br />

Bilanzierung dem Grunde nach<br />

Bei der Bilanzierung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> hat der Bilanzersteller hinsichtlich<br />

der stattgefundenen und aufgezeichneten personalwirtschaftlichen Maßnahmen zu entscheiden<br />

oder nur festzustellen:<br />

1. Welche personalwirtschaftlichen Maßnahmen sind als Personalinvestition anzusehen?<br />

2. Welche als <strong>Personalinvestitionen</strong> eingeordneten Maßnahmen sind mit ihren Ausgabengegenwerten<br />

aktivierbar?<br />

3. Welche als <strong>Personalinvestitionen</strong> eingeordneten Maßnahmen stellen eigenständige<br />

Investitionen dar und sind dementsprechend einzeln zu bilanzieren?<br />

<strong>Zur</strong> Best<strong>im</strong>mung der konkreten Aktivierungsfähigkeit <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong><br />

reichen die Definitionsmerkmale des Begriffes „Personalinvestition“ nicht aus (siehe S.<br />

37). Es werden daher weitere Ansatzkriterien festgelegt, die die Wirtschaftlichkeit und<br />

v.a. die Objektivierbarkeit ihrer Bilanzierung dem Grunde nach gewährleisten sollen.<br />

Diese ergänzenden Aktivierungsvoraussetzungen schränken die Ansatzfähigkeit <strong>von</strong><br />

<strong>Personalinvestitionen</strong> weiter ein. Sie beziehen sich insbesondere auf die Wesentlichkeit<br />

des Mitteleinsatzes, die funktionale Abgrenzbarkeit der Investitionshandlung und die<br />

Kenntnis <strong>von</strong> den Nutzungsvoraussetzungen des Humanpotentials (vgl. Abb. 2; auf die<br />

oben unter 3. angeführte Frage braucht hier allerdings nicht mehr gesondert eingegangen<br />

zu werden).<br />

Um der Normierung <strong>von</strong> Bilanzierungshandlungen dienen zu können, müssen die<br />

Kriterien und ihre Erfüllungs- bzw. Ausschlussbedingungen hinsichtlich der oben genannten<br />

Entscheidungstatbestände als Bilanzierungsvorschriften formuliert werden. Die<br />

folgenden Grundsätze, die teilweise weiter zu präzisieren und zu erläutern wären, werden<br />

als geeignet angesehen, eine zweckmäßige und vorschriftsgemäße Bilanzierung <strong>von</strong><br />

Humanpotential, die sich zudem weitgehend an vergleichbaren Prinzipien für die<br />

Bilanzierung <strong>von</strong> Sachpotential <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen orientiert, dem Grunde<br />

nach zu gewährleisten; die folgenden Grundsätze 2 und 3 dienen hierbei der Klarstellung<br />

und Ergänzung der Generalnorm:<br />

(1) Prinzip der Aktivierung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> dem Grunde nach<br />

(Generalnorm):<br />

Das ausgabenwirksam erworbene oder erhaltene und zur Nutzung in zukünftigen<br />

Perioden best<strong>im</strong>mte Humanpotential (Personalinvestitionsbegriff) ist zu aktivieren,<br />

sofern alle unter (4) bis (10) genannten Aktivierungsvoraussetzungen vorliegen.


48 Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99)<br />

(2) Prinzip der Aktivierung <strong>von</strong> unvollendeten <strong>Personalinvestitionen</strong>:<br />

Die noch nicht zu Ende geführten <strong>Personalinvestitionen</strong> sind mit ihrem bis zum Bilanzstichtag<br />

entstandenen Gegenwert auf personenbezogenen Bilanzkonten zu aktivieren,<br />

sofern jene nach Beendigung unter das allgemeine Aktivierungsgebot gemäß<br />

(1) fallen.<br />

(3) Prinzip der Aktivierung <strong>von</strong> personalen Bereitschaftsinvestitionen:<br />

Die zur Aufrechterhaltung der Arbeitsbereitschaft in zukünftigen Perioden als<br />

quantitative oder qualitative Leistungspotentialreserve best<strong>im</strong>mten <strong>Personalinvestitionen</strong><br />

sind zu aktivieren, sofern sie unter das allgemeine Aktivierungsgebot gemäß<br />

(1) fallen.<br />

(4) Bedingung der objektbezogenen Abgrenzbarkeit des Erwerbens/Erhaltens<br />

<strong>von</strong> Humanpotential:<br />

Das Aktivierungsgebot gemäß (1) ist nur unter der Voraussetzung zu befolgen,<br />

dass das Erwerben/Erhalten <strong>von</strong> Humanpotential sachlich auf die unmittelbare<br />

Beseitigung oder Verhinderung mindestens eines gegenwärtig bestehenden oder in<br />

der Zukunft für möglich gehaltenen konkret angebbaren Defizits in der Personalausstattung<br />

gerichtet ist.<br />

(5) Bedingung der personellen <strong>Zur</strong>echenbarkeit des Humanpotentials:<br />

Das Aktivierungsgebot gemäß (1) ist nur unter der Voraussetzung zu befolgen,<br />

dass sowohl Zugang wie Abgang des Humanpotentials an eine konkret angebbare<br />

Person oder Personengruppe als identifizierbarem Potentialträger gebunden sind.<br />

(6) Bedingung der Dauerhaftigkeit der personengebundenen Nutzenpotentiale:<br />

Das Aktivierungsgebot gemäß (1) ist nur unter der Voraussetzung zu befolgen,<br />

dass durch das Erwerben bzw. Erhalten <strong>von</strong> Humanpotential die Veränderung<br />

oder Bewahrung dauerhaft bestehender personaler Eigenschaften bewirkt wird.<br />

(7) Bedingung der Wesentlichkeit der Personalinvestition:<br />

Das Aktivierungsgebot gemäß (1) ist nur unter der Voraussetzung zu befolgen, dass<br />

die Höhe der mit dem Erwerben bzw. Erhalten des Humanpotentials verbundenen<br />

Ausgaben <strong>im</strong> Rahmen einer personalwirtschaftlichen Maßnahme wesentlich ist.<br />

Als ‚wesentlich’ könnten Beträge angesehen werden, die eine Netto-Ausgabensumme<br />

<strong>von</strong> 800,- DM übersteigen. Diese Betragsgrenze stellt, in Analogie zum<br />

Erwerb <strong>von</strong> Gegenständen des Sachanlagevermögens, eine plausible Aktivierungsgrenze<br />

für <strong>Personalinvestitionen</strong> dar. Dies entspricht der steuergesetzlichen<br />

Regelung in § 6 Abs. 2 EStG, die sich auf geringwertige Sachanlagegüter bezieht.<br />

Deren Sofortabschreibung wird dort für zulässig erklärt, sofern die Bedingung erfüllt<br />

ist, dass die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nach Abzug eines darin<br />

enthaltenen Vorsteuerbetrages 800,- DM nicht übersteigen.<br />

(8) Bedingung der funktionalen Abgrenzbarkeit des Erwerbs/Erhalts<br />

<strong>von</strong> Humanpotential:<br />

Das Aktivierungsgebot gemäß (1) ist nur unter der Voraussetzung zu befolgen,<br />

dass die auf das Erwerben bzw. Erhalten des Humanpotentials gerichteten Tätigkeiten<br />

<strong>von</strong> den Aktivitäten der Nutzung des bereits vorhandenen Humanpotentials<br />

abgrenzbar sind.


Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99) 49<br />

Abb. 2: Kriterien zur mehrstufigen Best<strong>im</strong>mung selbständig ausweisfähiger <strong>Personalinvestitionen</strong><br />

2a: Best<strong>im</strong>mung personalwirtschaftlicher Maßnahmen als <strong>Personalinvestitionen</strong><br />

Definierbarkeit<br />

als<br />

Personalinvestition<br />

Erfüllungsbedingung<br />

und konkreter Potentialträgerbezug<br />

Ausschlußbedingung<br />

Merkmale ( = M) <strong>von</strong> personalwirtschaftlichen Maßnahmen<br />

M1:<br />

Ausgabenwirksamkeit<br />

Abfluß <strong>von</strong><br />

Finanzmitteln<br />

kein<br />

Abfluß <strong>von</strong><br />

Finanzmitteln<br />

M2:<br />

Nutzungzweck<br />

der Ausgabengegenwerte<br />

zusätzliche Einnahmenerzielung<br />

oder Ausgabenersparnis<br />

in zukünftiger/n<br />

Periode(n)<br />

überwiegend<br />

periodengleiche<br />

Einnahmenerzielung<br />

oder<br />

Ausgabenersparnis<br />

M3:<br />

Willentlichkeit<br />

der Veranlassung<br />

freiwillige<br />

Veranlassung<br />

des Maßnahmenvollzugs<br />

faktisch oder<br />

rechtlich<br />

erzwungener<br />

oder erzwingbarer<br />

Maßnahmenvollzug<br />

M4:<br />

Sachzweck(e)<br />

der Aktivitäten<br />

mehrperiodige Kapitalbindung<br />

in Humanpotential<br />

durch Erhöhung/Verbesserung/Erhaltung<br />

<strong>von</strong> Leistungspotential<br />

und -bereitschaft<br />

der Beschäftigten<br />

Kapitalbindung in Vermögensgütern,<br />

die kein Humanpotential<br />

darstellen<br />

oder das Kapital nicht über<br />

mehrere Perioden binden<br />

M5:<br />

Konkretisierungsgrad<br />

des<br />

Objektbezugs<br />

unmittelbar die<br />

Personalausstattung<br />

betreffend<br />

Investitionsobjekt<br />

beeinflußt nicht<br />

unmittelbar die<br />

Personalausstattung<br />

oder ist<br />

nicht konkret<br />

angebbar<br />

Aktivierbarkeit<br />

der<br />

Personalinvestition<br />

2b: Best<strong>im</strong>mung der konkreten Aktivierbarkeit <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong><br />

M6:<br />

Regelmäßigkeit<br />

des Ausgabenanfalls<br />

u. Ausgabenvolumen<br />

Merkmale ( = M) <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong><br />

M8:<br />

Abgrenzbarkeit der Nutzungsvoraussetzungen<br />

des Investitionsobjekts<br />

a. zeitlicher Art b. sachlicher Art<br />

M7:<br />

funktionale Abgrenzbarkeit<br />

der<br />

Erwerbs-/Erhaltungsaktivitäten<br />

Erfüllungsbedingung<br />

a) unregelmäßiger<br />

Anfall und<br />

b) Bindung eines<br />

wesentlichen<br />

Finanzmittelbetrags<br />

Unterscheidbarkeit<br />

der Aktivitäten <strong>von</strong><br />

der Leistungserstellung<br />

(arbeitsentkoppelter<br />

und zeitlich eingrenzbarer<br />

Vollzug)<br />

konkrete Angebbarkeit<br />

der Eigenart <strong>von</strong><br />

Determinanten des<br />

Beginns und Endes<br />

der Verfügbarkeit<br />

des Humanpotentials<br />

konkrete Angebbarkeit<br />

der Nutzungsprämissen<br />

und Plausibilität oder<br />

Nachprüfbarkeit der<br />

Nutzungsprämissen<br />

liegen vor<br />

Ausschlußbedingung<br />

periodisch regelmäßiger<br />

Vollzug<br />

oder Bindung<br />

eines nur unwesentlichen<br />

Finanzmittelbetrags<br />

keine Unterscheidbarkeit<br />

der Aktivitäten<br />

<strong>von</strong> der Leistungserstellung<br />

(arbeitsbegleitender o-<br />

der zeitlich nicht eingrenzbarer<br />

Vollzug)<br />

Unbest<strong>im</strong>mtheit der Determinanten<br />

<strong>von</strong> Beginn<br />

und Ende der Verfügbarkeit<br />

des Humanpotentials<br />

Unbest<strong>im</strong>mtheit der<br />

Nutzungsprämissen<br />

oder Plausibilität und<br />

Nachprüfbarkeit der<br />

Nutzungsprämissen<br />

liegen nicht vor


50 Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99)<br />

Ihre funktionale Abgrenzbarkeit ist anzunehmen, wenn die personalwirtschaftlichen<br />

Maßnahmen<br />

a) entweder arbeitsplatzfern oder organisatorisch und inhaltlich in einer Form<br />

durchgeführt werden, die sich <strong>von</strong> der üblichen Arbeitstätigkeit und Arbeitsorganisation<br />

erkennbar unterscheidet und<br />

b) einen nachprüfbaren Anfangs- und Endzeitpunkt aufweisen.<br />

<strong>Personalinvestitionen</strong> könnten demgemäß nur ausnahmsweise aktiviert werden,<br />

wenn eine oder beide dieser Voraussetzungen nicht vorliegt bzw. nicht vorliegen.<br />

Dann wäre dies allerdings besonders zu vermerken und zu erläutern.<br />

(9) Bedingung der eindeutigen Verfügbarkeit und Nutzbarkeit des Humanpotentials:<br />

Das Aktivierungsgebot gemäß (1) ist nur unter der Voraussetzung zu befolgen, dass<br />

Beginn sowie Ende der Verfügbarkeit des Humanpotentials und die Prämissen seiner<br />

Nutzbarkeit hinsichtlich ihrer Best<strong>im</strong>mungsfaktoren konkret angebbar sind.<br />

Dieser Grundsatz lässt eine Aktivierung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> nur dann zu,<br />

wenn sich die Nutzungsfähigkeit des hierdurch erworbenen oder erhaltenen Humanpotentials<br />

in Abhängigkeit <strong>von</strong> einer oder mehreren konkret angebbaren Determinante(n)<br />

zeitlicher und ggf. sachlicher Art best<strong>im</strong>men lässt.<br />

(10) Bedingung der nachvollziehbaren Effektivität des Erwerbs/Erhalts<br />

<strong>von</strong> Humanpotential:<br />

Das Aktivierungsgebot gemäß (1) ist nur unter der Voraussetzung zu befolgen,<br />

dass die Zweckdienlichkeit des Erwerbens oder Erhaltens <strong>von</strong> Humanpotential auf<br />

seine hinreichende Wahrscheinlichkeit oder Plausibilität überprüfbar ist.<br />

Bilanzierung der Höhe nach<br />

Die mit der Bilanzierung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> der Höhe nach verbundenen<br />

Fragen sind wesentlich komplexer als jene, die sich <strong>im</strong> Zusammenhang mit einer Bilanzierung<br />

dem Grunde nach stellen, und lassen sich daher nicht auf eine gleichermaßen<br />

beschränkte Zahl <strong>von</strong> Bewertungsgrundsätzen reduzieren. Dementsprechend wirft die<br />

Bewertung auch weit mehr Probleme hinsichtlich der Frage auf, wie adäquate Bilanzierungsregeln<br />

aufgestellt und kontrolliert werden können. <strong>Zur</strong> Bewertung eines zu aktivierenden<br />

Investitionsgegenstandes, dem <strong>im</strong>mer auch eine hierauf bezogene Kapitalbindungshandlung<br />

entspricht, müssen zum einen die Einzelaktivitäten best<strong>im</strong>mt werden,<br />

die zur Durchführung der Investition, d.h. zur Beschaffung, Herstellung oder Erhaltung<br />

des Investitionsobjektes, überhaupt erforderlich waren, 10 und zum anderen die den Investitions(-teil-)aktivitäten<br />

zuzuordnenden Netto-Ausgabenbeträge ermittelt werden.<br />

10<br />

Dies ist ein Problem, das bei handelsrechtlicher Bilanzierung <strong>im</strong> Rahmen der Feststellung<br />

<strong>von</strong> „notwendigen Gemeinkosten“ gemäß § 255 Abs. (2) HGB bei der Herstellung eines<br />

Vermögensgegenstandes auftritt. Es erfordert, dass mindestens ein Zuordnungsprinzip best<strong>im</strong>mt<br />

wird, das über das Realisations- und Periodisierungsprinzip hinausgeht (z.B. Schneider<br />

1994, 193f.). Der Gesetzgeber behilft sich durch Rückgriff auf die Verrechnungsschemata<br />

der kalkulatorischen Buchhaltung, die nach Maßgabe der Rechtsauslegung durch die<br />

Finanzgerichtsbarkeit in zumeist modifizierter Form angewendet werden.


Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99) 51<br />

Der Erwerb oder die Erhaltung <strong>von</strong> Humanpotential wird i.d.R. als ein Bündel<br />

komplementärer (Teil-)Aktivitäten vollzogen, die in einem engen sachlichen und zeitlichen<br />

Zusammenhang stehen und gemeinsam dazu dienen, ein konkretes Personalausstattungsziel<br />

zu erreichen. Sofern daraus eine (oder mehrere) aktivierbare Personalinvestition(en)<br />

resultiert (resultieren), liegt ein Personalinvestitionsvorhaben vor (vgl.<br />

Abb. 3). Sowohl einzelnen Vorhaben als auch einzelnen <strong>Personalinvestitionen</strong> sind jeweils<br />

Einzel- und Gemeinausgaben bzw. -kosten zuzurechnen. Einzelausgaben werden<br />

direkt verrechnet, während Gemeinausgaben anhand des Proportionalitäts- oder des<br />

Durchschnittsprinzips verrechnet werden. 11<br />

Zwecks Gewährleistung der Vergleichbarkeit mit Sachinvestitionen muss der in<br />

Bezug auf <strong>Personalinvestitionen</strong> relevante Anschaffungsvorgang auf Aktivitäten beschränkt<br />

werden, die zur Behebung eines spezifischen Defizits in der Personalausstattung<br />

erforderlich sind und zeitlich nach der konkreten Problemdefinition und Zielformulierung<br />

ergriffen werden. Bei einer entsprechenden sachzweckbezogenen Abgrenzung<br />

sind den einzelnen Vorhaben nur die unmittelbar und eindeutig zwecktauglichen<br />

Aktivitäten zuzuordnen. Im Unterschied zur Bilanzierung <strong>von</strong> Sachinvestitionen kann<br />

auf die Unterscheidung in Beschaffungs- und Herstellungsvorgänge bei der Bilanzierung<br />

<strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> verzichtet werden. Im Rahmen eines Personalinvestitionsvorhabens<br />

sollten grundsätzlich die folgenden Aufwandsausgaben für Beschaffungs-<br />

oder Herstellungs-(Teil-)Aktivitäten, welche zum Erwerb <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong><br />

führen, aktiviert werden:<br />

1. alle aus einem Fremdbezug resultierenden Rechnungsbeträge für bezogene materielle<br />

oder <strong>im</strong>materielle Güter, die zum Vollzug eines Personalinvestitionsvorhabens<br />

erforderlich sind,<br />

2. sämtliche Aufwandsausgaben, die erforderlich sind, um die Einsatzfähigkeit der<br />

personalen Leistungspotentiale für die betriebliche Leistungserstellung herbeizuführen,<br />

z.B. als Aufwendungen für Trennungs- und Umzugsentschädigungen,<br />

Wohnungshilfen, Einführung und Eingliederung <strong>von</strong> Arbeitnehmern,<br />

3. alle (originären und derivativen) Anschaffungspreise für Einsatzgüter bzw. Produktionsfaktoren<br />

und die Nutzungsentgelte für Potentialfaktoren, die für den Vollzug<br />

<strong>von</strong> Anschaffungs-(Teil-)Aktivitäten eines Personalinvestitionsvorhabens notwendig<br />

sind und deren Mengengerüst hierfür gesondert erfasst wird (z.B. Reise- und<br />

Übernachtungsaufwandsentschädigungen, bezahlte Ausfallzeiten <strong>von</strong> Arbeitnehmern<br />

und Führungskräften) und ein angemessener Teil der Anschaffungspreise für<br />

Produktionsfaktoren und der Nutzungsentgelte für Potentialfaktoren, die für den<br />

Vollzug <strong>von</strong> Anschaffungs-(Teil-)Aktivitäten eines Personalinvestitionsvorhabens<br />

notwendig sind und deren Mengengerüst hierfür nicht gesondert erfasst wird (v.a.<br />

11<br />

Einzelausgaben sind Aufwandsausgaben, die einem Wertzurechnungsobjekt bzw. Bezugsobjekt<br />

direkt zugeordnet werden können, Gemeinausgaben dagegen können diesem nur indirekt<br />

zugeordnet werden; das Begriffspaar „direkte“ und „indirekte“ Zuordnung <strong>von</strong> Aufwendungen<br />

bezieht sich auf die Erfaßbarkeit bzw. Meßbarkeit der Mengen- und Preiskomponente des kausal<br />

bedingten Werteverzehrs (Fischer 1997, 266f.).


52 Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99)<br />

anteilig zu verrechnende Aufwendungen für Aktivitäten der Personalabteilung und<br />

der allgemeinen Verwaltung).<br />

Abb. 3: Phasen- und zweckbezogene Kennzeichnung eines Personalinvestitionsvorhabens<br />

mit Beispielen (AN = Arbeitnehmer; AC = Assessment-Center)<br />

ABLAUFPHASE<br />

eines Vorhabens<br />

zur Deckung <strong>von</strong><br />

Personalausstattungsbedarf<br />

1. Best<strong>im</strong>mung,<br />

Fomulierung und<br />

Verabschiedung<br />

genereller Ziele<br />

2. Problemfeststellung<br />

bzw. -identifikation<br />

Deckung <strong>von</strong> Bedarf<br />

an qualitativem<br />

Humanpotential<br />

Die Gewährleistung höchster<br />

Produktqualität wird als<br />

Unternehmensgrundsatz<br />

verankert.<br />

Es wird eine zu hohe Ausschußquote<br />

festgestellt.<br />

ZWECK eines Vorhabens zur Deckung<br />

<strong>von</strong> Personalausstattungsbedarf<br />

Deckung <strong>von</strong> Bedarf<br />

an quantitativem<br />

Humanpotential<br />

Als Reorganisationsziel wird<br />

die Beschleunigung der Auftragsbearbeitung<br />

formuliert.<br />

Es werden zu lange<br />

Lieferzeiten festgestellt.<br />

Beeinflussung <strong>von</strong><br />

Leistungsbereitschaft<br />

Die Verringerung <strong>von</strong> Absentismus<br />

wird als vorrangiges<br />

personalwirtschaftliches<br />

Ziel vorgegeben.<br />

Es werden zu hohe<br />

Fehlzeiten festgestellt.<br />

3. Problembeschreibung<br />

und -definition<br />

bzw. Zielkonkretisierung<br />

Den AN in der Montage<br />

fehlt ein hohes Qualitätsbewußtsein.<br />

Dies soll ihnen<br />

vermittelt werden.<br />

In der Montage besteht ein<br />

personeller Kapazitätsengpaß.<br />

Dieser soll<br />

behoben werden.<br />

Der Krankenstand liegt<br />

20% über Branchendurchschnitt.<br />

Die Abweichung<br />

soll beseitigt werden.<br />

4. Informationsgewinnung<br />

bzw. Alternativensuche<br />

und<br />

-formulierung<br />

Informationen über bereits<br />

praktizierte Qualitätssicherungsmaßnahmen<br />

werden eingeholt,<br />

geprüft und mit dem<br />

Personalleiter besprochen.<br />

Personalbeschaffungsalternativen<br />

werden untersucht<br />

und mögliche Personalversetzungen<br />

mit den jeweiligen<br />

Vorgesetzten erörtert.<br />

Ergänzende Maßnahmen zum<br />

Gesundheitsschutz werden<br />

ermittelt und mit dem Betriebsrat<br />

abgesprochen.<br />

Personalinvestitionsvorhaben<br />

5. Vorteilhaftigkeitsvergleich<br />

und Alternativenauswahl<br />

6. Maßnahmendetailplanung<br />

und Maßnahmenorganisierung<br />

7. Maßnahmenrealisation<br />

und<br />

prozeßbegleitende<br />

Kontrolle(n)<br />

Finanzielle Folgen und erwartete<br />

Verhaltensänderungen<br />

der AN werden jeweils<br />

abgeschätzt und bewertet.<br />

Inhalte, Methoden und<br />

Bedingungen der Durchführung<br />

<strong>von</strong> Qualitätszirkeln<br />

werden festgelegt.<br />

Jede Woche wird ein Qualitätszirkel<br />

veranstaltet und die<br />

bereits eingetretenen Verhaltensänderungen<br />

der AN werden<br />

ermittelt und beurteilt.<br />

Die Vor- und Nachteile der<br />

Personalausleihe, -einstellung<br />

u. -versetzung werden jeweils<br />

abgeschätzt und bewertet.<br />

Anwerbemaßnahmen werden<br />

festgelegt und ein AC sowie<br />

Einarbeitungsprogramme<br />

werden ausgearbeitet.<br />

Es werden Stellenanzeigen<br />

für Monteure publiziert, die<br />

Bewerber werden in einem<br />

AC-Verfahren beurteilt und<br />

fünf Bewerber werden eingestellt<br />

und eingearbeitet.<br />

Die maßnahmenbezogenen Kosten<br />

und die Minderungen <strong>von</strong><br />

Unfallgefahren werden jeweils<br />

abgeschätzt u. bewertet.<br />

Aufgabenträger, Termine und<br />

Räumlichkeiten für eine umfassende<br />

medizinische Einsatzberatung<br />

werden festgelegt.<br />

Ein Betriebsarzt berät die<br />

AN zusammen mit ihren Vorgesetzten<br />

hinsichtlich des<br />

eignungsgerechten Personaleinsatzes<br />

unter gesundheitlichen<br />

Gesichtspunkten.<br />

8. Ergebniskontrollen<br />

als Abschluß der<br />

Maßnahmenrealisation<br />

9. leistungsbegleitende<br />

Kontrollen <strong>im</strong><br />

betrieblichen<br />

Funktionsfeld<br />

Die Fähigkeit aller Teilnehmer,<br />

Qualitätssicherungsmethoden<br />

anzuwenden, wird<br />

mit Testverfahren überprüft.<br />

Nach mehreren Wochen wird<br />

festgestellt, ob die Qualitätssicherungsmethoden<br />

tatsächlich<br />

angewendet werden.<br />

Die Beteiligten werden gefragt,<br />

ob Eingliederung und Einarbeitung<br />

der neueingestellten<br />

AN befriedigend vollzogen<br />

worden sind.<br />

Nach mehreren Wochen wird<br />

festgestellt, ob die Durchlaufzeiten<br />

in der Montage ausreichend<br />

verkürzt worden sind.<br />

Die Personaleinsatzplanung<br />

wird auf ihre Verträglichkeit<br />

mit der betriebsärztlichen Diagnose<br />

hin überprüft.<br />

Nach einem Jahr wird festgestellt,<br />

ob sich der Krankenstand<br />

in ausreichendem<br />

Maße zurückgebildet hat.


Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99) 53<br />

Die Ermittlung des <strong>im</strong> Bilanzvermögen tatsächlich gebundenen Kapitals bedingt<br />

die Aktivierung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> zu Netto-Anschaffungspreisen. Sie weisen<br />

gegenüber Sachinvestitionen eine Besonderheit hinsichtlich ihrer steuerrechtlichen Bewertung<br />

auf, die zugleich einen relativen Wirtschaftlichkeitsvorteil <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong><br />

darstellt. Der zu ihrer Realisation erforderliche Aufwand, der in den Bereichsbilanzen<br />

aktiviert wird, stellt ganz überwiegend steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben<br />

dar. Damit ergibt sich ein zeitlicher Aufschub der Steuerzahlungen auf Gesamtunternehmensebene,<br />

der sich in erfolgswirksamen Liquiditätsvorteilen niederschlägt. Im Fall<br />

der <strong>internen</strong> Bilanzierung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> durch Profitcenter sollten die steuerrechtlich<br />

bedingten Erfolgswirkungen <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> (und nur diese) den<br />

Profitcentern zugerechnet werden, um eine effiziente Allokation der Investitionsmittel<br />

in den Profitcentern zu erreichen. Dies kann dadurch erreicht werden, dass<br />

1. das in den Profitcenter-Bilanzen periodendurchschnittlich netto gebundene Kapital,<br />

auf dessen Basis kalkulatorische Zinsen verrechnet werden, nach Berücksichtigung<br />

des Saldos <strong>von</strong> Steuerauszahlungsminderungen (in der Anschaffungsperiode<br />

einer Personalinvestition) und den späteren gegenläufigen Steuermehrauszahlungen<br />

auf Gesamtunternehmensebene (in den Nutzungsperioden der Personalinvestition,<br />

in denen diese nicht-steuerwirksam abgeschrieben wird) errechnet wird,<br />

2. in allen Nutzungsperioden der Personalinvestition Abschreibungen auf die jeweiligen<br />

Anschaffungspreise vor Steuerauszahlungsminderungen verrechnet werden. 12<br />

4.3 Inhalts- und Verfahrensrichtlinien zur Passivierung <strong>von</strong><br />

personalinvestitionsbezogenen Kapitalveränderungen<br />

Spezifische Passivierungsregeln für eine Bilanzierung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong><br />

beziehen sich <strong>im</strong> wesentlichen auf Abschreibungen bzw. Wertberichtigungen und auf<br />

Rückstellungen, die jeweils dem Grunde und der Höhe nach zu bilanzieren sind. Anstelle<br />

direkter Abschreibungen auf Güter des Anlagevermögens bietet sich bei interner Bilanzierung<br />

die Passivierung <strong>von</strong> Wertberichtigungen an. Dies stellt eine Form indirekter<br />

Abschreibung dar, die bei völlig identischer Bewertung der Anlagegüter für den Bilanzadressaten<br />

informativer ist.<br />

Bilanzierung <strong>von</strong> Kapitalveränderungen dem Grunde nach<br />

Wertberichtigungen stehen den auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesenen Anschaffungspreisen<br />

als Korrekturposten gegenüber. Sie repräsentieren den Anteil des gesamten<br />

ursprünglichen Ausgabengegenwertes einer Personalinvestition, der am Bilanzstichtag<br />

für die Durchführung der betrieblichen Leistungsprozesse bereits in Anspruch<br />

genommen wurde. Der Passivierung <strong>von</strong> Wertberichtigungen auf <strong>Personalinvestitionen</strong><br />

können drei Kategorien <strong>von</strong> Entwertungsursachen zugrunde liegen:<br />

12<br />

Das periodendurchschnittlich gebundene Kapital, läßt sich vereinfachend nach der folgenden<br />

Formel berechnen: {Netto-Beschaffungs- oder Herstellungspreis eines Vermögensgegenstandes}<br />

* {n+1} / {2n}, mit „n“ = Anzahl der voraussichtlichen Nutzungsperioden des<br />

Vermögensgegenstandes.


54 Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99)<br />

1. fluktuationsbedingte Ursachen, die auf der Beendigung <strong>von</strong> Beschäftigungsverhältnissen<br />

des Unternehmens mit den jeweiligen Humanpotentialträgern beruhen;<br />

2. arbeitssystembedingte Ursachen, die auf quantitativen oder qualitativen Personalbedarfsänderungen<br />

beruhen;<br />

3. physiologische Ursachen, die auf Minderungen der personalen Leistungspotentiale<br />

<strong>von</strong> Humanpotentialträgern selber beruhen.<br />

Die folgenden Grundsätze werden als geeignet angesehen, eine zweckmäßige Passivierung<br />

<strong>von</strong> Wertberichtigungen dem Grunde nach zu gewährleisten:<br />

(1) Prinzip planmäßiger Wertberichtigung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> (Generalnorm):<br />

In jeder Nutzungsperiode einer aktivierten Personalinvestition ist eine planmäßige<br />

Wertberichtigung vorzunehmen, die den Anschaffungspreis der Personalinvestition<br />

anhand festgelegter Bezugsgrößen beanspruchungsgerecht (anteilig) auf die Zahl<br />

der voraussichtlichen Nutzungsperioden verteilt. Wertberichtigungen sind ausschließlich<br />

auf Gegenwerte bereits realisierter Ausgaben vorzunehmen.<br />

(2) Prinzip verfügbarkeitsbedingter Wertberichtigung:<br />

Planmäßige Wertberichtigungen auf aktivierte <strong>Personalinvestitionen</strong> sind erstmals<br />

am Ende derjenigen Periode zu bilden, in der die entsprechenden Ausgabengegenwerte<br />

das erste Mal für die betriebliche Leistungserstellung genutzt werden<br />

können. 13<br />

(3) Prinzip korrekturbedingter außerplanmäßiger Wertberichtigungen:<br />

Eine außerplanmäßige Wertberichtigung auf <strong>Personalinvestitionen</strong> ist als nachträgliche<br />

Korrektur der ursprünglich geschätzten Nutzungsdauer oder der ursprünglich<br />

geschätzten Abschreibungsquoten am Ende einer Nutzungsperiode zu<br />

bilden, sobald erkennbar wird, dass die planmäßigen Wertberichtigungen bzw.<br />

Abschreibungen zu niedrig bemessen wurden. 14<br />

(4) Prinzip der Eindeutigkeit außerplanmäßiger Wertberichtigungen:<br />

Außerplanmäßige Wertberichtigungen auf <strong>Personalinvestitionen</strong> sind nur bei eindeutiger<br />

Minderung des mithilfe der Personalinvestition erworbenen oder erhaltenen<br />

Humanpotentials oder bei eindeutigem Wegfall <strong>von</strong> Nutzungsvoraussetzungen<br />

vorzunehmen. Bei wahrscheinlich nur vorübergehendem Wegfall <strong>von</strong> Nutzungsvoraussetzungen<br />

ist eine außerplanmäßige Teilwertberichtigung vorzunehmen. 15<br />

13<br />

14<br />

15<br />

Z.B. ist das durch eine dreijährige Ausbildung zum Kranführer erworbene Qualifikationspotential<br />

erst nach der dritten Periode nutzbar, das durch eine Schulung <strong>von</strong> kommunikativen<br />

Fähigkeiten erworbene Qualifikationspotential dagegen ist unabhängig <strong>von</strong> der Schulungsdauer<br />

i.d.R. bereits ab der ersten Periode nutzbar. Die entsprechenden Gegenwerte der<br />

Schulungsausgaben sind also grundsätzlich (nutzungsanteilig) bereits am Ende der ersten<br />

Qualifizierungsperiode abzuschreiben.<br />

Dies ist vor allem dann der Fall, wenn es entgegen den Erwartungen zu einer vorzeitigen<br />

Fluktuation eines Arbeitnehmers kommt.<br />

Letzteres wäre z.B. dann der Fall, wenn einem Arbeitnehmer dauerhaft oder vorübergehend andere<br />

Aufgaben zugewiesen werden, für die er seine durch <strong>Personalinvestitionen</strong> erworbenen spezifischen<br />

Qualifikationen nur z.T. nutzen kann.


Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99) 55<br />

Um die Wirtschaftlichkeit und Einheitlichkeit der Bilanzierung zu erhöhen, bietet<br />

es sich an, best<strong>im</strong>mte typische Konstellationen als Bilanzierungsstandards vorzugeben.<br />

Beispielsweise können in Abhängigkeit vom Typ einer Personalausstattungsmaßnahme,<br />

deren Ausgabengegenwert als Personalinvestition aktiviert werden soll, die maßgeblichen<br />

Abschreibungsursachen (bzw. die zulässigen Ursachen für eine Bildung <strong>von</strong> Wertberichtigungen)<br />

vorgegeben werden. Hiermit lässt sich zugleich auch die Festlegung der<br />

zulässigen Abschreibungsmethoden bzw. der Verteilung <strong>von</strong> Wertberichtigungen über<br />

die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer der Personalinvestition normieren<br />

(vgl. Abb. 4), wobei letzteres dann allerdings zu den Bewertungsvorschriften zählt.<br />

Abb. 4: Standardvorgaben für die Bemessung planmäßiger Abschreibungen<br />

auf <strong>Personalinvestitionen</strong><br />

Typ der investiven<br />

personalwirtschaf<br />

tlichen Maßnahme<br />

1. Personalneugewinnung<br />

2. Personalversetzung<br />

3. Berufsausbildung<br />

4. Qualifizierung<br />

(Weiterbildung<br />

und Einarbeitung)<br />

5. Personenbezogener<br />

Gesundheitsschutz<br />

6. Zusatzleistungen<br />

zur<br />

Personalerhaltung<br />

Gegenstand <strong>von</strong> Standardvorgaben für die Abschreibungsbemessung<br />

A Maßgebliche Abschreibungsursache(n)<br />

B MaßgeblicheVerteilungsmethode<br />

C Maßgebliche Datenbasen<br />

externe Fluktuation linear-gleichbleibend Fluktuationstabellen<br />

externe oder interne Fluktuation linear-gleichbleibend Fluktuationstabellen; Personalund<br />

(Re-)Organisationspläne<br />

externe Fluktuation, ggf. in<br />

Verbindung mit technologisch<br />

bedingten Änderungen der Qualifikationsanforderungen<br />

a. externe oder interne Fluktuation,<br />

ggf. in Verbindung<br />

mit markt- oder technologiebedingter<br />

oder physiologischer<br />

Entwertung;<br />

b. kognitiv bedingte Qualifikationsminderungen;<br />

c. markt- oder technologiebedingte<br />

Entwertung<br />

wirtschaftliche Überholung<br />

oder externe Fluktuation,<br />

ggf. in Verbindung mit kognitiv<br />

bedingter Entwertung<br />

(Vergessen/Verlernen)<br />

linear-gleichbleibend, ggf.<br />

arithmetisch-degressiv<br />

a. linear-gleichbleibend,<br />

ggf. arithmetischdegressiv<br />

oder geometrisch-degressiv;<br />

b. geometrisch-degressiv;<br />

c. linear-gleichbleibend<br />

oder degressiv<br />

Fluktuationstabellen; Aufzeichnungen<br />

oder Erfahrungswerte in Bezug<br />

auf berufsbedingte Änderungen<br />

<strong>von</strong> Qualifikationsanforderungen<br />

Fluktuationstabellen; Personal- und<br />

(Re-)Organisationspläne; Aufzeichnungen<br />

oder dokumentiertes<br />

Erfahrungswissen in Bezug auf arbeitssystembedingte<br />

Änderungen<br />

<strong>von</strong> Qualifikationsanforderungen;<br />

typisierte (Ver-)Lernkurven; <strong>im</strong><br />

Abschreibungsplan dokumentierte<br />

und gewichtete Nutzungszwecke<br />

linear-gleichbleibend, Fluktuationstabellen; statistische<br />

ggf. arithmetisch- oder geometrisch-degressisonal-<br />

oder Gesundheitswesens;<br />

Aufzeichnungen des Sozial-, Per-<br />

Rechtsschriften und Gesetzespläne;<br />

betriebliche Pläne; Dokumenta- tionen<br />

<strong>von</strong> personalwirtschaftlichem<br />

Erfahrungswissen<br />

externe Fluktuation linear-gleichbleibend Fluktuationstabellen


56 Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99)<br />

Unter „Rückstellungen“ werden hier Passivposten einer Bilanz verstanden, die<br />

zwecks periodengerechter Erfolgszuordnung gebildet werden und der Erfassung <strong>von</strong><br />

dem Grund nach bekannten und bis zum Bilanzstichtag wirtschaftlich verursachten<br />

Schulden oder Aufwandsausgaben dienen, welche hinsichtlich ihrer Höhe und/oder ihrer<br />

Fälligkeit ungewiss bzw. nicht genau best<strong>im</strong>mbar sind (z.B. Mayer-Wegelin 1990,<br />

629, der hierzu auch die Verluste zählt). Sie repräsentieren somit die materiellen Konsequenzen<br />

der <strong>im</strong> Abrechnungszeitraum oder einer vorhergehenden Periode ergriffenen<br />

Handlungen, die erst durch Ereignisse zukünftiger Perioden hinsichtlich ihrer Höhe<br />

und/oder ihrer Fälligkeit konkretisiert werden. Folgende Grundsätze dienen einer<br />

zweckmäßigen Passivierung <strong>von</strong> Rückstellungen dem Grunde nach:<br />

(1) Prinzip der Rückstellungsbildung für personalinvestitionsbezogene<br />

ungewisse Ausgabenverpflichtungen (Generalnorm):<br />

Für alle zukünftigen Ausgabenverpflichtungen, die aus der Durchführung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong><br />

resultieren und ihrer Höhe und/oder ihrer Fälligkeit nach ungewiss<br />

bzw. nicht genau best<strong>im</strong>mbar sind, aber bis zum Bilanzstichtag wirtschaftlich<br />

verursacht wurden, sind Rückstellungen zu bilden. Von einer zukünftigen Ausgabenverpflichtung<br />

ist auszugehen, wenn erwartet werden muss, dass eine Verbindlichkeit<br />

gegenüber Dritten entstehen wird, oder dass eine wirtschaftliche Notwendigkeit<br />

der Erbringung <strong>von</strong> Aufwandsausgaben, d.h. eine Selbstverpflichtung,<br />

vorliegen wird.<br />

(2) Prinzip periodischer Bildung <strong>von</strong> Wagnisrückstellungen:<br />

Wagnisrückstellungen sind für aufwandswirksame Schadensereignisse zu bilden,<br />

die unregelmäßig oder zufällig eintreten und denen <strong>im</strong> Falle ihres Eintritts kein<br />

unmittelbarer Ertrag gegenübersteht, mit denen aber aufgrund fundierter Erfahrungswerte<br />

für die Gesamtheit der Beschäftigten einer best<strong>im</strong>mten Arbeitnehmerkategorie<br />

(= Teilmenge der Beschäftigten mit einem oder mehreren gemeinsamen<br />

Abgrenzungsmerkmal/en) zu rechnen ist.<br />

(3) Prinzip vorrangiger Bildung <strong>von</strong> Pauschalrückstellungen:<br />

Rückstellungen für einzeln bewertbare Risiken sind nur dann dem Grunde nach als<br />

Einzelrückstellungen zu bilanzieren, wenn ihr Eintritt wahrscheinlich ist und der<br />

Rückstellungsbetrag <strong>im</strong> gegebenen Einzelfall <strong>von</strong> einem statistischen Durchschnittswert<br />

einer Klasse gleichartiger Risiken erheblich abweicht oder dann,<br />

wenn keine hinreichend zuverlässigen statistischen Aufzeichnungen vorliegen und<br />

keine zentralen Richtwertvorgaben bestehen. Anderenfalls sind Pauschalrückstellungen<br />

oder – bei Vorliegen eines unspezifischen Verbrauchs – Wagnisrückstellungen<br />

zu bilden.<br />

In der Regel beziehen sich Einzelrisiken auf einzelne Arbeitnehmer, Arbeitsgruppen<br />

oder <strong>Personalinvestitionen</strong>. Pauschalrückstellungen liegen vor, wenn einzeln<br />

bewertbare gleichgelagerte Sachverhalte, für die jeweils Rückstellungen zu bilden<br />

sind, anhand statistischer Aufzeichnungen pauschal bewertet und zusammen ausgewiesen<br />

werden (Mayer-Wegelin 1990, 667). Man könnte Pauschalrückstellungen<br />

auch als „unechte Wagnisrückstellungen“ bezeichnen. Die hinsichtlich des<br />

Ansatzes <strong>von</strong> Pauschalrückstellungen vorliegende Abweichung vom Prinzip der<br />

Einzelbewertung bezweckt sowohl eine objektivierte als auch eine wirtschaftliche-


Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99) 57<br />

re Bilanzierung <strong>von</strong> Rückstellungen. Ein Beispiel hierfür sind Rückstellungen für<br />

Karenzentschädigungen, wenn sie üblicherweise als (gesetzlich geregelter) Ausgleich<br />

für ein Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses<br />

mit Inhabern best<strong>im</strong>mter Stellen – bspw. Vertriebsangestellten <strong>im</strong> Außendienst<br />

– vereinbart werden.<br />

(4) Prinzip der Verteilung ungewisser nachträglicher Anschaffungspreise<br />

<strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> durch periodische Rückstellungsbildung:<br />

Alle nachträglichen Anschaffungspreise <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> sind bis zu ihrer<br />

Ausgabenwirksamkeit durch Ansatz <strong>von</strong> Rückstellungen zu antizipieren. Auch<br />

für die der Art nach bekannten und hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit<br />

kalkulierbaren negativen Restwerte <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> müssen auf personenbezogenen<br />

Konten – periodisch über die voraussichtliche wirtschaftliche Beschäftigungsdauer<br />

der Arbeitnehmer verteilt – Rückstellungen gebildet werden.<br />

Als „negative Restwerte“ werden alle (nicht nur die rechtlich verbindlichen) am Ende<br />

der wirtschaftlichen Beschäftigungsdauer eines Arbeitnehmers anfallenden Zahlungsverpflichtungen<br />

bezeichnet, die der Art nach eine Folge des Erwerbs oder Erhalts<br />

<strong>von</strong> Humanpotential sind und nicht den Charakter <strong>von</strong> Entgelten für die Nutzung<br />

des Humanpotentials haben. Ein Beispiel hierfür sind Abfindungszahlungen<br />

aufgrund einvernehmlicher Beendigung <strong>von</strong> Arbeitsverhältnissen mittels Aufhebungsvertrag.<br />

Unter der „wirtschaftlichen Beschäftigungsdauer eines Arbeitnehmers“<br />

wird der Zeitraum verstanden, über den aus Sicht des Unternehmens <strong>von</strong> einer<br />

ausgeglichenen Leistungsbeziehung ausgegangen werden kann, d.h. den Arbeitsvergütungen<br />

eine angemessene Gegenleistung des Arbeitnehmers gegenübersteht.<br />

Insbesondere lassen sich außerplanmäßige Wertberichtigungen und nachholende<br />

Rückstellungen durch Bildung <strong>von</strong> Wagnisrückstellungen erfolgsrechnerisch über mehrere<br />

Perioden verteilen. Zwar ist die Passivierung <strong>von</strong> Wagnisrückstellungen an das<br />

Vorliegen zuverlässiger und homogener Erfahrungswerte gebunden, sie ist aber unter<br />

den Aspekten periodengerechter und willkürfreier Aufwandsverteilung der Passivierung<br />

<strong>von</strong> einzelfallbezogenen Rückstellungen vorzuziehen. Aus <strong>Personalinvestitionen</strong> resultierende<br />

Wagnisse können sich zum einen auf deren Durchführung beziehen und stellen<br />

dann quasi Beschaffungs- und Entwicklungs- oder Störfall- und Haftungswagnisse dar,<br />

und zum anderen können sie sich auf die Nutzungsfähigkeit der personalen Leistungspotentiale<br />

beziehen und sind dann (personalinvestitionsbezogene) Bestandswagnisse,<br />

technologische Wagnisse oder marktbedingte Wagnisse, die aber jeweils nicht unmittelbar<br />

ausgabenwirksam sind und daher nur mithilfe eines Wagniskontos für außerplanmäßige<br />

Abschreibungen, wie es auch aus der kalkulatorischen Buchhaltung bekannt ist, berücksichtigt<br />

werden können.<br />

Bilanzierung <strong>von</strong> Kapitalveränderungen der Höhe nach<br />

Die Bewertung <strong>von</strong> Wertberichtigungen bzw. die Bemessung <strong>von</strong> Abschreibungen<br />

soll grundsätzlich für einzelne <strong>Personalinvestitionen</strong> erfolgen. Planmäßige Abschreibungen<br />

dienen dazu, den ursprünglichen Anschaffungspreis beanspruchungsgerecht auf<br />

die einzelnen Nutzungsperioden der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer<br />

des Humanpotentials zu verteilen. Grundsätzlich ist die Anwendung derjenigen Ab-


58 Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99)<br />

schreibungsmethode angemessen, die den Beanspruchungsverlauf unter vereinfachenden<br />

Prämissen möglichst zutreffend abbildet. In der Regel ist es aber zweckmäßig, Abschreibungen<br />

auf eine Personalinvestition linear-gleichbleibend über die geschätzte<br />

wirtschaftliche Nutzungsdauer zu verteilen, um komplizierte Rechnungen zu vermeiden.<br />

Zu deren Schätzung wird diejenige Entwertungsursache herangezogen, die die kürzeste<br />

wirtschaftliche Nutzungsdauer erwarten lässt. Die Schätzwerte sollten soweit wie möglich<br />

als Erwartungswerte auf Basis statistischer Aufzeichnungen best<strong>im</strong>mt werden.<br />

Nachholende Wertberichtigungen, d.h. außerplanmäßige Abschreibungen, müssen vorgenommen<br />

werden, wenn Nutzungsdauer-Schätzungen nach unten revidiert werden. Eine<br />

wirtschaftlichere und objektivere Bemessung <strong>von</strong> Verteilungsabschreibungen kann<br />

vor allem dadurch erreicht werden, dass Richtlinien und Richtwerte, die sich insbesondere<br />

auf die maßgeblichen Abschreibungsursachen und -methoden sowie die zu verwendende<br />

Datenbasis beziehen, als Standardvorgaben festgelegt werden (siehe Abb. 4).<br />

Als zentrale Datenbasis für die Schätzung der Nutzungdauer <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong><br />

sollten unternehmensbezogene Fluktuationstabellen verwendet werden. Obwohl mit zunehmender<br />

Pauschalierung <strong>von</strong> Abschreibungsprämissen die Genauigkeit der bilanziellen<br />

Erfassung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> sinkt, kann es zur Sicherstellung ihrer wirtschaftlichen<br />

und nachprüfbaren Bilanzierung sinnvoll sein, darüber hinausgehend<br />

Richtgrößen und Schätzmethoden für die Abschreibungsbemessung zentral festzulegen<br />

und für die Erstellung <strong>von</strong> Bereichsbilanzen vorzugeben.<br />

Für die meisten personalbezogenen Rückstellungsursachen können nur pauschale<br />

Schätzwerte ermittelt werden, die dem Schätzenden erhebliche Ermessensspielräume<br />

belassen. Sofern keine adäquaten statistischen Aufzeichnungen vorliegen, ist es zweckmäßig,<br />

für verschiedene Typen <strong>von</strong> Rückstellungsursachen Zuschlagssätze zentral festzulegen,<br />

die einen unterschiedlich starken Aggregationsgrad aufweisen können. Diese<br />

können z.B. auf Lohn- und Gehaltskosten oder/und personalinvestitionsbezogene Abschreibungsbeträge<br />

der Abrechnungsperiode bezogen werden.<br />

4.4 Organisatorischer Rahmen für eine effiziente Bilanzierung<br />

Neben den Inhalts- und Verfahrensrichtlinien, die das materielle Ergebnis der Bilanzrechnung<br />

bei gegebenen Sachverhalten möglichst eindeutig festlegen sollen, ist unter<br />

Wirtschaftlichkeitsaspekten ein weiterer Gestaltungsparameter zu beachten: Der aufbau-<br />

und ablauforganisatorische Rahmen, der einer Bilanzierung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong><br />

zugrunde liegt, hat maßgeblichen Einfluss auf deren Effizienz. An erster Stelle sollen<br />

hier aufbauorganisatorische Gestaltungsmöglichkeiten erörtert werden, die die<br />

Zweckdienlichkeit der Bilanzierung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> erst gewährleisten oder<br />

sie erhöhen. Hierzu bietet es sich an, personalinvestitionsbezogene Überwachungs-, Beratungs-<br />

und Koordinationsaufgaben – zusammen mit entsprechenden Kompetenzen<br />

und Verantwortlichkeiten – auf Stelleninhaber des Personalcontrolling und der Internen<br />

Revision zu übertragen. Die Interne Revision als Prüfungsorgan des Unternehmens soll<br />

das regelgerechte Verhalten aller Aufgabenträger <strong>im</strong> Unternehmen gewährleisten. Die<br />

Prüfungshandlungen der Internen Revision erfolgen prozess- bzw. objektbereichsunabhängig.<br />

Prüfungsaktivitäten der Internen Revision betreffen fast alle Bereiche des <strong>internen</strong><br />

und externen Rechnungswesens und sind daher keineswegs als spezifische Institu-


Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99) 59<br />

tion für die Bilanzierung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> anzusehen. Ein Schwerpunkt der auf<br />

<strong>Personalinvestitionen</strong> bezogenen Revisionstätigkeit liegt <strong>im</strong> Prüfen ihrer vorschriftsgemäßen<br />

Erfassung in Bereichsbilanzen und insbesondere in den Profitcenter-Bilanzen. Um<br />

Manipulationen der Bereichsbilanzen hinsichtlich des Ausweises <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong><br />

zu vermeiden, sind v.a. Ordnungsmäßigkeitskontrollen <strong>im</strong> personalwirtschaftlichen<br />

Finanz- und Rechnungswesen erforderlich.<br />

Personalcontrolling ist dagegen eine prozessintegrierte Leitungsunterstützungsfunktion<br />

für das Personalmanagement. Der Begriff „Controlling“ bedeutet: unterstützendes<br />

und integratives Mitwirken an der kollektiven Beherrschung <strong>von</strong> hierarchisch<br />

organisierten und (erwerbs-)wirtschaftlich orientierten Sozialsystemen, das zwecks Aufrechterhaltung<br />

oder Steigerung der Leitungseffizienz und ohne Personalanweisungsbefugnisse<br />

gegenüber Führungskräften die interaktive sowie informative Koordination<br />

<strong>von</strong> Leitungstätigkeiten auf allen Führungsebenen beinhaltet. Darauf Bezug nehmend<br />

umfasst „Personalcontrolling“ die Gesamtheit der auf die Erfüllung unmittelbarer und<br />

mittelbarer personalwirtschaftlicher Aufgaben bezogenen Tätigkeiten des Controlling<br />

(Schwiering 1996; 1995). Hinsichtlich der Bilanzierung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> stellen<br />

sich Aufgaben (a) der interaktiv- sowie informativ-koordinierenden Unterstützung<br />

des Personalmanagements bei der personalwirtschaftlichen Planung und Kontrolle sowie<br />

(b) der personalwirtschaftlichen Informationsversorgung, die jeweils (1) für die Unternehmensleitung<br />

oder eine Zentraleinheit „Personal“ und ggf. weitere Zentraleinheiten<br />

auf der einen Seite sowie (2) für die Bereichsleitungen auf der anderen Seite erbracht<br />

werden (vgl. Abb. 5).<br />

Daher sollten dezentrale Stellen eingerichtet werden, auf denen neben anderen<br />

Aufgaben des Personalcontrolling auch Koordinations- und Beratungsaufgaben bei der<br />

Bilanzierung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> zu erfüllen sind. Sie werden zweckmäßigerweise<br />

disziplinarisch der Unternehmensleitung oder einer Zentraleinheit unterstellt und<br />

überwiegend nur mit Informationsverfügungskompetenzen sowie entscheidungsbezogenen<br />

Beratungs- und Initiativkompetenzen ausgestattet. Sofern der Personalcontroller für<br />

die Richtigkeit des Ausweises <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> in den Bereichsbilanzen mitverantwortlich<br />

gemacht werden kann, was eine entsprechende Kompetenzausstattung<br />

voraussetzt, ist eine höhere Objektivität der Bilanzierung zu erwarten. Dezentrale Personalcontroller<br />

sollten aber nur wenige Richtlinien- und in der Regel keine Personalanweisungskompetenzen<br />

besitzen. Auf diese Wiese wird sowohl die unmittelbare Handlungsverantwortung<br />

der dezentralen Personalcontroller gegenüber der Unternehmensleitung<br />

bzw. Zentraleinheit als auch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen ihnen<br />

und den Bereichsleitungen ermöglicht.<br />

Die zur Bilanzierung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> benötigten Daten können größtenteils<br />

der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung und den üblicherweise in Unternehmen vorhandenen<br />

Personalkostenarten- sowie -stellenrechnungen entnommen werden. Eine wichtige<br />

Datenquelle sind EDV-gestützte Personalinformationssysteme, die nicht mehr nur<br />

für die Personaldatenverwaltung eingesetzt werden können, sondern zunehmend auch<br />

für best<strong>im</strong>mte Bereiche der Personalplanung und -kontrolle. Besonders die Verrechnung<br />

innerbetrieblicher Weiterbildungsleistungen erfordert eine umfassende und detaillierte<br />

Datenerfassung <strong>im</strong> personalwirtschaftlichen Rechnungswesen, die in der Regel nur durch


60 Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99)<br />

Abb. 5: Beispiele für Koordinationsaktivitäten eines dezentralen Personalcontrolling (PeC)<br />

Regelungsbezug u.<br />

Unterstützungsfunktion<br />

des Personalcontrolling<br />

Systembildende<br />

Servicefunktion<br />

für eine (personalwirtschaftliche)<br />

Zentraleinheit<br />

Systemgebundene<br />

Servicefunktion<br />

für eine (personalwirtschaftliche)<br />

Zentraleinheit<br />

Systembildende<br />

Servicefunktion<br />

für das Personalmanagement<br />

der<br />

Profitcenter<br />

Systemgebundene<br />

Servicefunktion<br />

für das Personalmanagement<br />

der<br />

Profitcenter<br />

Aufgabenschwerpunkte des Personalcontrolling<br />

(a) Interaktiv-koordinierende Mitwirkung<br />

an der personalwirtschaftlichen<br />

Planung und Kontrolle<br />

1. Das PeC schlägt Grundsätze für<br />

eine einheitliche, mit der Unternehmenspolitik<br />

übereinst<strong>im</strong>mende<br />

Gestaltung <strong>von</strong> profitcenter<strong>internen</strong><br />

und profitcenterübergreifenden<br />

Anreizsystemen vor.<br />

3. Das PeC koordiniert kurzfristig<br />

den Personaleinsatz <strong>von</strong> Fachund<br />

Führungskräften, die zwecks<br />

umfassender Qualifizierung<br />

systematisch in verschiedenen<br />

Profitcentern eingesetzt werden<br />

sollen.<br />

5. Das PeC entwickelt ein flexibles<br />

Vergütungssystem für ein Profitcenter<br />

nach dem Cafeteria-Prinzip<br />

(<strong>im</strong> Rahmen der vorgegebenen<br />

Richtlinien für eine unternehmenseinheitliche<br />

Entgeltpolitik).<br />

7. Das PeC analysiert die Überschreitung<br />

des Profit-Center-Budgets<br />

für Personalbeschaffung daraufhin,<br />

ob die Verantwortung dafür<br />

bei den zuständigen Aufgabenträgern<br />

des Profitcenters liegt.<br />

(b) Informativ-koordinierende Mitwirkung<br />

an der personalwirtschaftlichen<br />

Informationsversorgung<br />

2. Das PeC schlägt differenziertere<br />

Bezugsgrößen in Bezug auf einzelne<br />

Gemeinausgabenkategorien<br />

für personalinvestitionsbezogene<br />

Verfahren der innerbetrieblichen<br />

Leistungsverrechnung in allen<br />

Profitcentern vor.<br />

4. Das PeC erstellt eine nach Berufsgruppen<br />

und hierarchischen<br />

Positionen untergliederte Übersicht<br />

über durchschnittliche Verweildauern<br />

<strong>von</strong> Fach- und Führungskräften<br />

in den einzelnen<br />

Profitcentern.<br />

6. Das PeC entwickelt einen Fragebogen<br />

für Führungskräfte in den<br />

Profitcentern zur regelmäßigen<br />

Ermittlung des Weiterbildungsbedarfs<br />

der ihnen unterstellten<br />

Mitarbeiter.<br />

8. Das PeC erstellt eine Übersicht<br />

über die in den letzten fünf Jahren<br />

angefallenen Ausgaben für<br />

Personalbeschaffung und die in<br />

den einzelnen Perioden aufgetretenen<br />

Fluktuationsraten.<br />

eine aufbau- und ablauforganisatorische Restrukturierung der bestehenden Organisation<br />

des Rechnungswesens gewährleistet werden kann. Die Wirtschaftlichkeit der Datenbereitstellung<br />

durch das personalwirtschaftliche Rechnungswesen muss allerdings in jedem<br />

Einzelfall abgewogen werden. Sie lässt sich hinsichtlich der Daten für die Bilanzierung<br />

<strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> einerseits durch Verringerung des Bereitstellungsaufwands<br />

steigern, was in der Regel zulasten <strong>von</strong> Detailliertheit und Präzision der Daten bzw. Informationen<br />

geht, und andererseits durch Erhöhung des Verwendungsnutzens, indem die<br />

Daten auch für zahlreiche weitere Zwecke der Personalplanung und -kontrolle genutzt<br />

werden. Zudem kann die Wirtschaftlichkeit der Informationsbereitstellung durch Nutzung<br />

des zunehmenden Angebots an preisgünstigen Software- und Hardwarekomponenten für<br />

die Personaldatenerfassung, -aufbereitung und -weitergabe gesteigert werden.


Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99) 61<br />

5. Praktische Relevanz des Konzepts zur Bilanzierung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong><br />

und Ausblick auf künftigen Forschungsbedarf<br />

Eine Bilanzierung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> kann entweder unternehmensintern<br />

erfolgen – und dann best<strong>im</strong>mten (unternehmens<strong>internen</strong> oder -externen) Adressatengruppen<br />

als Zusatzinformation zu den herkömmlichen Informationsgrundlagen des <strong>internen</strong><br />

und externen Rechnungswesens zur Verfügung gestellt werden – oder in Erfüllung<br />

rechtlicher Normen als Bestandteil des Jahresabschlusses <strong>von</strong> Unternehmen durchgeführt<br />

werden – und dann für nur einen Teil oder für sämtliche Interessenten als Informationsquelle<br />

zugänglich sein. Eine Bilanzierung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong>, die ein<br />

Mindestmaß an Objektivität, Zuverlässigkeit und Validität aufweist, ist nicht nur für die<br />

Unternehmensleitungen <strong>von</strong> Profitcenter-Organisationen ein nützliches lenkungsunterstützendes<br />

Handlungsinstrument, sondern sie kann auch der Zielerreichung <strong>von</strong> zahlreichen<br />

anderen Gruppen möglicher Informationsadressaten dienen (Kropp 1979, 230-<br />

232). Bilanzinformationen über <strong>Personalinvestitionen</strong> besitzen für die Bilanzadressaten<br />

in unterschiedlichem Ausmaß Entscheidungsrelevanz, wie die nachfolgende Aufzählung<br />

bestehender Informationsbedürfnisse der wichtigsten Interessengruppen zeigt:<br />

Für potentielle und manifeste Investoren als Eigenkapitalgeber sind je nach (Dis-)<br />

Aggregationsgrad der zugänglichen Bilanzinformationen Rückschlüsse auf das Volumen<br />

und ggf. auf die Struktur der für die Personalausstattung erbrachten ausgabenwirksamen<br />

Vorleistungen <strong>von</strong> großem Interesse, da für sie die Vermutung zukünftiger<br />

Ertragswirksamkeit gilt. Daneben erhalten die Investoren nicht nur einen<br />

aussagefähigeren Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens,<br />

sondern sie können darüber hinaus auch in begrenztem Umfang, Rückschlüsse<br />

auf die tatsächlich praktizierte Personalpolitik ziehen.<br />

Die für Investoren dargestellte Entscheidungsrelevanz besteht mit unterschiedlichem<br />

Gewicht auch für potentielle und manifeste Gläubiger als Kreditgeber des<br />

Unternehmens, die sich insbesondere für das mit hohen <strong>Personalinvestitionen</strong> verbundene<br />

Risiko <strong>von</strong> Vermögensverlusten interessieren 16 .<br />

Ein gesonderter Ausweis <strong>von</strong> Qualifizierungsinvestitionen kann aufgrund der damit<br />

i.d.R. verbundenen positiven Bewertung für potentielle Stellenbewerber auf dem<br />

externen Arbeitsmarkt bzw. für die Arbeitnehmer des Unternehmens als Argument<br />

für oder gegen die Mitgliedschaft <strong>im</strong> Unternehmen dienen. Dies ist aus dem gleichen<br />

Grunde auch ein Beurteilungskriterium für die Öffentlichkeit und insofern ein<br />

Best<strong>im</strong>mungsfaktor für das Unternehmens<strong>im</strong>age.<br />

Entsprechende Bilanzinformationen sind ebenfalls für Gewerkschaften und Betriebsräte<br />

<strong>von</strong> Bedeutung, da es praktikabel und vielfach auch sinnvoll sein dürfte,<br />

überprüfbare Vereinbarungen über Struktur und Volumen <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong><br />

– verstanden <strong>im</strong> Sinne sowohl bilanzieller Bestandsgrößen wie zu vollziehender<br />

Tätigkeiten – zum Gegenstand <strong>von</strong> Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen<br />

zu machen.<br />

16<br />

Dies gilt vor allem bezüglich solcher Unternehmen (meist kleine und mittlere), die einen nur<br />

sehr geringen Bestand an hochqualifizierten Spezialisten aufweisen.


62 Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99)<br />

Die Umsetzung eines Systems zur bilanziellen Erfassung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong><br />

erfordert ablauf- und aufbauorganisatorische Veränderungen <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen<br />

sowie den Aufbau der benötigten Datenbestände. Beides setzt einen kontinuierlichen<br />

Entwicklungsprozess voraus, da mangels allgemeiner diesbezüglicher Gestaltungsanleitungen<br />

die unternehmensspezifischen Umstände und Erfahrungen durch permanente<br />

Rückkoppelungsprozesse berücksichtigt werden müssen. Ebenso lassen sich<br />

Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Bilanzierung durch verbesserte Anwenderkenntnisse<br />

und zunehmende Verfügbarkeit relevanter Daten nur über einen längeren Zeitraum<br />

steigern. Unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten ist dabei der Umstand <strong>von</strong> erheblicher<br />

Bedeutung, dass viele der für die Bilanzierung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> erforderlichen<br />

oder hilfreichen Informationen auch für andere Auswertungszwecke zur Verfügung<br />

stehen oder bereitgestellt werden können und damit grundsätzlich auch zur unmittelbaren<br />

Planung und Kontrolle personalwirtschaftlicher Maßnahmen Verwendung finden<br />

können. Es empfiehlt sich, zunächst nur wenige wesentliche Bilanzierungstatbestände<br />

systematisch zu erfassen und nur grundlegende Bilanzierungsregeln vorzugeben,<br />

bis sich Akzeptanz und Erfahrung mit dem Bilanzierungssystem eingestellt haben. Zunächst<br />

sollte die bilanzielle Erfassung auf einige wenige Typen personalwirtschaftlicher<br />

Maßnahmen beschränkt werden, die sich relativ leicht erfassen und abgrenzen lassen und<br />

deren Bilanzierung am ehesten wirtschaftlich, objektivierbar, nachprüfbar und aussagefähig<br />

zu sein scheint. Dies ist insbesondere hinsichtlich folgender Typen zu erwarten:<br />

am externen Arbeitsmarkt erfolgende Personalbeschaffung, die den Abschluss der<br />

formellen Einführungsphase einschließt;<br />

gesetzlich geregelte Berufsausbildung;<br />

<br />

<br />

arbeitsentkoppelte Personalweiterbildung und -einarbeitung;<br />

medizinische Prävention, psycho-soziale Betreuung sowie arbeitsentkoppelt durchgeführte<br />

Schulungen zur Unfallverhütung.<br />

Starke Vereinfachungen der Bewertungsvorschriften sind vor allem in Bezug auf<br />

singulär oder selten auftretende, materiell weniger bedeutsame Sachverhalte empfehlenswert.<br />

Die Wirtschaftlichkeit des Bilanzierens lässt sich insbesondere durch Beschränkung<br />

der Datenbasis auf nur wenige umfangreiche Datenquellen des Unternehmens<br />

und auf die wesentlichsten der <strong>im</strong> Rechnungswesen erfassten Kosten- bzw. Aufwandsarten<br />

erreichen. Hinsichtlich der Bewertung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> sind dies<br />

v.a. die Kosten der mit Standardverrechnungssätzen bepreisten effektiven Arbeitszeiten<br />

des Personals. Im Anfangsstadium der Bilanzierung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> ist verstärkt<br />

die Standardisierung zahlreicher Bilanzierungsprämissen und -methoden sowie<br />

die zentrale Festlegung wesentlicher Richtwerte für die Bilanzierung dem Grunde nach<br />

und der Höhe nach zu empfehlen.<br />

Die praktische Umsetzung der vorgeschlagenen Bilanzierungskonzeption kann<br />

durch die Erarbeitung weitergehender Lösungsperspektiven für teilweise noch offene<br />

Fragen gefördert werden. Ein konkreter Bedarf an zusätzlicher Forschung und Entwicklung<br />

besteht schwerpunktmäßig hinsichtlich der nachfolgend genannten Aufgabenstellungen:


Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99) 63<br />

(1) Es sollten ergänzende aussagefähige und präzise Kriterien zur Unterscheidung <strong>von</strong><br />

personalwirtschaftlichen Maßnahmen investiver und nicht-investiver Art erarbeitet<br />

und operational formuliert werden.<br />

(2) Es sollten exakte Verfahrensvorschriften ausgearbeitet werden, die die Ermessensspielräume<br />

der Bilanzaufsteller bei Schätzungen der wirtschaftlichen Nutzungsdauer<br />

<strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> und der Höhe sowie Bestandsdauer <strong>von</strong> personalbezogenen,<br />

insbesondere personalinvestitionsbezogenen, Rückstellungen stärker<br />

einschränken.<br />

(3) Es sollten erheblich mehr empirisch fundierte und für Prognosezwecke geeignete<br />

Aufzeichnungen über typische Nutzungsdauern der unterschiedlichen Arten <strong>von</strong><br />

<strong>Personalinvestitionen</strong> und speziell betriebsübergreifende und branchentypische<br />

Fluktuationstabellen angefertigt und veröffentlicht werden.<br />

(4) Es sollte verstärkt eine geeignete Anwender-Software für die wirtschaftliche Bilanzierung<br />

<strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> entwickelt werden.<br />

Die Lösung der benannten Probleme könnte die interne Bilanzierung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong><br />

in zweierlei Hinsicht unterstützen: Einerseits würde durch Verbesserung<br />

der Datengrundlagen die Qualität (d.h. Objektivität, Zuverlässigkeit und Aussagefähigkeit)<br />

der Bilanzierung steigen – was die Punkte (1) bis (3) betrifft –, andererseits würde<br />

die Kosten-Nutzen-Relation der Bilanzierung erheblich verbessert – was Punkt (4) betrifft.<br />

Unter dem Gesichtspunkt, mittel- bis langfristig den Ausweis <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong><br />

in die gesetzliche Jahresabschlussrechnung zu integrieren, stellt die qualitative<br />

und quantitative Verbesserung der Informationslage, wie sie unter den Punkten (1) bis<br />

(3) gefordert wird, sogar eine notwendige Voraussetzung dar. Natürlich ist auch die Höhe<br />

der Aufwendungen, die in der Unternehmenspraxis für eine Bilanzierung <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong><br />

anfallen würden, ein zentrales Gestaltungskriterium aus der Sicht des<br />

Gesetzgebers.<br />

Dem Ausweis best<strong>im</strong>mter personalinvestitionsbezogener Bilanzierungstatbestände<br />

<strong>im</strong> externen Jahresabschluss steht vor allem die (noch) geringe Zuverlässigkeit diesbezüglicher<br />

Bilanzinformationen entgegen. Diese kann aber unter anderem dadurch verbessert<br />

werden, dass bei einer zweckmäßigen Gestaltung des personalwirtschaftlichen<br />

Rechnungswesens der Unternehmen hierauf basierende unternehmensübergreifende<br />

Normwerte und -methoden entwickelt werden. Der vorliegende Beitrag soll hierzu unter<br />

anderem einige wesentliche Anregungen geben. Bevor die Ausarbeitung eines umfangreichen<br />

Regelwerks zur Erweiterung der ertragsteuerlichen Bemessungsgrundlagen <strong>von</strong><br />

Unternehmen um aktivierungspflichtige <strong>Personalinvestitionen</strong> in Angriff genommen<br />

wird, bietet es sich jedoch an, zunächst auf anderem Wege Erfahrungen zu sammeln.<br />

Dies kann in Übereinst<strong>im</strong>mung mit den gesetzlichen Jahresabschlusszielen dadurch geschehen,<br />

dass zumindest für die gemäß Handelsgesetzbuch „großen“ Kapitalgesellschaften<br />

eine Publizitätspflicht <strong>im</strong> Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Anhangs<br />

zur Bilanz geschaffen wird. Dies könnte bspw. zunächst auf den Ausweis <strong>von</strong> Einzelausgaben<br />

(bzw. -kosten) für die in der Rechnungslegungsperiode durchgeführten Maßnahmen<br />

der Personalbeschaffung (vom externen Arbeitsmarkt), der gesetzlich geregelten<br />

Berufsausbildung, der arbeitsentkoppelten Weiterbildung und Einarbeitung sowie<br />

der arbeitsentkoppelten Gesundheitsvorsorge für die Arbeitnehmer beschränkt werden.


64 Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99)<br />

Im Wege einer stufenweisen Vorgehensweise ließe sich die Publizitätspflicht erweitern,<br />

indem schrittweise auch die unmittelbar zurechenbaren Gemeinausgaben 17 und schlussendlich<br />

auch die (nach innerbetrieblicher Leistungsverrechnung anfallenden) nur mittelbar<br />

zurechenbaren Gemeinausgaben einbezogen werden.<br />

Letztlich sollte man ebenfalls bedenken, dass sich das geltende Handelsrecht nicht<br />

nur über Jahrhunderte entwickelt hat, sondern dass seine heutige Ausgestaltung maßgeblich<br />

auch durch die äußerst umfangreiche Bilanzrechtsprechung mitgeprägt worden<br />

ist. Ihr Beitrag zur Klärung strittiger Bilanzierungsfragen ist hinsichtlich des Problems,<br />

<strong>Personalinvestitionen</strong> als Vermögensgegenstand auch in den externen Jahresabschluss<br />

einzubeziehen, nicht zu unterschätzen. Eine freiwillige Publizierung <strong>von</strong> personalinvestitionsbezogenen<br />

Informationen ist dagegen uneingeschränkt möglich und würde sicherlich<br />

auf das Interesse zahlreicher Stakeholder des Unternehmens treffen, wenn die wichtigsten<br />

Bilanzierungsmethoden offengelegt werden.<br />

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17<br />

Eine unmittelbare (mittelbare) Zuordnung der Ausgaben auf die Aufwandsträger erfolgt unter<br />

Umgehung (Einbeziehung) einer stellen- oder aktivitätsbezogenen innerbetrieblichen<br />

Aufwandsverrechnung. Ein detaillierter Vorschlag für einen möglichen Verrechnungsrahmen<br />

findet sich z.B. bei Fischer (1997, 266-271).


Fischer: <strong>Zur</strong> <strong>Erfassbarkeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Personalinvestitionen</strong> <strong>im</strong> <strong>internen</strong> Rechnungswesen (ZfP 1/99) 65<br />

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