Dudo von Eckardstein Wie Manager und Betriebsräte bei der ...

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06.01.2014 Aufrufe

von Eckardstein: Entwicklung und Einführung betrieblicher Entlohnungssysteme (ZfP 2/97) 121 Management entsandte Arbeitswirtschaftler sowie fachlich versierte Mitglieder des Betriebsrats vertreten sind. Die gefundenen Lösungen erscheinen eher konservativ und weisen ein hohes Maß an Elaboriertheit auf. Zu den überbetrieblichen Akteuren besteht über die Mitwirkung der unternehmensinternen Experten in überbetrieblichen Gremien und Diskussionsforen eine gute Verbindung. Es gelingt den Experten oftmals, auf die Arbeit im kollektiven Rahmen Einfluß zu nehmen. Die betrieblichen Akteure erwarten sich vom Kollektivvertrag einen Handlungsrahmen, an dem sie sich in Hinblick auf die Entwicklung betrieblicher Lohnmodelle orientieren können. Das Kooperationsmuster Zwei-Parteien-Modell sieht im Selbstverständnis der Akteure eine deutliche Rollentrennung vor: Den Vertretern der Arbeitgeberseite obliegt es, Initiativen und Konzepte für die Entwicklung von Lohnmodellen zu entwickeln und den Betriebsräten vorzulegen. Diese sehen sich in einer Begutachterrolle. Sie überprüfen die Vorlagen des personalverantworlichen Managers in Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit ihren eigenen Zielvorstellungen und weisen sie gegebenenfalls zurück, ohne sich selbst wesentlich an eventuellen Veränderungsvorschlägen zu beteiligen. Der Betriebsrat läßt sich in konzeptionellen Arbeiten nicht einbinden und geht an Vorlagen mit der kritischen Erwartung heran, daß Veränderungen primär der ihn wenig interessierenden Effizienzsteuerung dienen sollen. Die Lösungen, so sie überhaupt zustandekommen, liegen dicht an den im Kollektivvertrag vorgesehenen Standardregelungen. Der Betriebsrat, der sich als Verlängerung der gewerkschaftlichen Organisation im Betrieb begreift, arbeitet entsprechend eng mit Gewerkschaftsvertretern zusammen und stimmt jeden Schritt genau mit ihnen ab. Beide Seiten erwarten, daß der Kollektivvertrag unmittelbar anwendbare Lohnsysteme bereitstellt, so daß in der betrieblichen Arena der Verhandlungsaufwand gering gehalten werden kann. 5. Leistungen und Risiken der Kooperationsmuster Die Interviews und das Rückmelde-Workshop erbrachten eine Fülle von Informationen zu der Frage, welche Leistungsbeiträge bzw. Chancen die betrieblichen und überbetrieblichen Akteure den jeweiligen Kooperationsmustern zurechnen und worin sie ihre Risiken bzw. die Probleme sehen. Diese Einschätzungen werden nun in verdichteter Form zusammenfassend dargestellt. Sie vermitteln manche Hinweise zu einer weitergehenden Reflexion der Verhandlungssysteme. Ergänzend fragen wir, welche Bedeutung die Existenz der jeweiligen Kooperationsmuster für die Akteure auf der kollektiven Ebene aufweist. 5.1. Leistungen und Risiken des Co-Managements Die besondere Leistungsfähigkeit scheint darin zu bestehen, daß die betrieblichen Akteure auf einer partnerschaftlichen Ebene, die aus der wechselseitigen Anerkennung der jeweiligen Positionen und Interessen erwächst und weniger auf formal-rechtlichen Grundlagen beruht, betriebsspezifische Entlohnungsmodelle entwickeln können, die nach Einschätzung der Beteiligten einen befriedigenden Ausgleich der Effizienz- und Verteilungsinteressen der Beteiligten ermöglichen. Der Betriebsrat bringt aktiv eigene Lösungskompetenzen ein und erweitert dadurch die informatorische Basis, auf die sich

122 von Eckardstein: Entwicklung und Einführung betrieblicher Entlohnungssysteme (ZfP 2/97) die Akteure bei der Entwicklung des Entlohnungsmodells stützen. In den von uns untersuchten Unternehmen gelang es dadurch, die Entlohnung jeweils in die personalpolitische Gesamtstrategie zu integrieren. Die Akteure verstehen es, die kollektivvertraglichen Spielräume voll zu nutzen. Es wurde deutlich, daß Co-Management ergänzend zu der Anerkennung der jeweiligen Rollen auch auf persönlicher Wertschätzung der handelnden Personen beruht und daß diese durch vertrauensvolle Beziehungen miteinander verbunden sind. Hierin könnte aber zugleich auch eine Bruchstelle dieses Kooperationsmusters liegen: Sollten Ereignisse eintreten, die einen Akteur an der Aufrechterhaltung einer vertrauensvollen Beziehung zweifeln lassen, z.B. wenn ein Vertrauensbruch auf der emotionalen Ebene wahrgenommen wird, wenn ein Akteur sich im gefundenen Interessensausgleich überfahren fühlt, ist das Co-Management gefährdet. Angesichts der besonderen Bedeutung der persönlichen Dimension reagiert dieses Verhandlungssystem sensibel auf den Austausch der handelnden Personen innerhalb des Verhandlungssystems bzw. in den kollektiven Organen, denen die Akteure des Verhandlungssystems zugehören (mehrköpfige Geschäftsleitung und Betriebsratkörperschaft). Darüber hinaus scheint eine Voraussetzung für ein erfolgreiches Funktionieren dieses Kooperationsmusters auch darin zu bestehen, daß die Akteure sehr zurückhaltend mit dem Einsatz von gegebenenfalls verfügbaren Machtmitteln in der Zusammenarbeit umgehen. Das kann für „Mächtige“ als Schwäche wahrgenommen werden. Sowohl von Arbeitgeberseite wie von Betriebsratseite wurde auf die Gefahr hingewiesen, daß die Mitglieder der eigenen Bezugsgruppen in der engen Zusammenarbeit der Akteure auch den Keim von interessenpolitischer Illoyalität erblicken könnten, so daß die Akteure riskieren, den Rückhalt im eigenen Lager zu verlieren. Für die Akteure auf der kollektiven Ebene könnte Co-Management insbesondere die folgenden Vorteile mit sich bringen: Es ermöglicht die Erprobung von Innovationen auf einzelbetrieblicher Basis gewissermaßen als Insellösung und vermittelt dadurch Erfahrungen bzw. Referenzbeispiele für die Fortentwicklung der Kollektivvertragspolitik. Es fördert gegebenenfalls die betriebsspezifische Adaption kollektiver Regelungen und ermöglicht somit eine wechselseitige Ergänzung. Die daraus entstehende Lösungsvielfalt wird auf der kollektiven Ebene allerdings oft als problematisch für die Formulierung und Umsetzung einer einheitlichen Verbandspolitik empfunden. Dies gilt in besonderer Weise für die Arbeitnehmerseite, die eine mögliche Verwässerung ihrer Positionen auf betrieblicher Ebene befürchtet. Das eher selbständige Agieren der Akteure im Co-Management wird darüber hinaus sehr schnell als Aufkündigung der Solidarität gegenüber dem eigenen Lager interpretiert. Sowohl für die Arbeitnehmer- wie für die Arbeitgeberseite erscheint es „verdächtig“, wenn sich die Akteure auf der betrieblichen Ebene zu enger Zusammenarbeit mit dem Ergebnis eigenständiger Lösungen zusammenfinden, wenn sie sich z.B. gar duzen. Es stellt sich dann die Frage, wie weit die betrieblichen Akteure noch „zu uns“ stehen. Diese Gefahr wird jedoch nicht gesehen, wenn die betrieblichen Akteure zugleich auch eine maßgebliche Position in der Meinungsbildung der kollektiven Arena einnehmen. In diesem Fall besteht die Chance, daß die auf der betrieblichen Ebene gefundenen Lö-

<strong>von</strong> <strong>Eckardstein</strong>: Entwicklung <strong>und</strong> Einführung betrieblicher Entlohnungssysteme (ZfP 2/97) 121<br />

Management entsandte Ar<strong>bei</strong>tswirtschaftler sowie fachlich versierte Mitglie<strong>der</strong> des Betriebsrats<br />

vertreten sind. Die gef<strong>und</strong>enen Lösungen erscheinen eher konservativ <strong>und</strong><br />

weisen ein hohes Maß an Elaboriertheit auf. Zu den überbetrieblichen Akteuren besteht<br />

über die Mitwirkung <strong>der</strong> unternehmensinternen Experten in überbetrieblichen Gremien<br />

<strong>und</strong> Diskussionsforen eine gute Verbindung. Es gelingt den Experten oftmals, auf die<br />

Ar<strong>bei</strong>t im kollektiven Rahmen Einfluß zu nehmen. Die betrieblichen Akteure erwarten<br />

sich vom Kollektivvertrag einen Handlungsrahmen, an dem sie sich in Hinblick auf die<br />

Entwicklung betrieblicher Lohnmodelle orientieren können.<br />

Das Kooperationsmuster Zwei-Parteien-Modell sieht im Selbstverständnis <strong>der</strong> Akteure<br />

eine deutliche Rollentrennung vor: Den Vertretern <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tgeberseite obliegt es,<br />

Initiativen <strong>und</strong> Konzepte für die Entwicklung <strong>von</strong> Lohnmodellen zu entwickeln <strong>und</strong><br />

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die Vorlagen des personalverantworlichen <strong>Manager</strong>s in Hinblick auf ihre Vereinbarkeit<br />

mit ihren eigenen Zielvorstellungen <strong>und</strong> weisen sie gegebenenfalls zurück, ohne<br />

sich selbst wesentlich an eventuellen Verän<strong>der</strong>ungsvorschlägen zu beteiligen. Der Betriebsrat<br />

läßt sich in konzeptionellen Ar<strong>bei</strong>ten nicht einbinden <strong>und</strong> geht an Vorlagen mit<br />

<strong>der</strong> kritischen Erwartung heran, daß Verän<strong>der</strong>ungen primär <strong>der</strong> ihn wenig interessierenden<br />

Effizienzsteuerung dienen sollen. Die Lösungen, so sie überhaupt zustandekommen,<br />

liegen dicht an den im Kollektivvertrag vorgesehenen Standardregelungen. Der<br />

Betriebsrat, <strong>der</strong> sich als Verlängerung <strong>der</strong> gewerkschaftlichen Organisation im Betrieb<br />

begreift, ar<strong>bei</strong>tet entsprechend eng mit Gewerkschaftsvertretern zusammen <strong>und</strong> stimmt<br />

jeden Schritt genau mit ihnen ab. Beide Seiten erwarten, daß <strong>der</strong> Kollektivvertrag unmittelbar<br />

anwendbare Lohnsysteme bereitstellt, so daß in <strong>der</strong> betrieblichen Arena <strong>der</strong><br />

Verhandlungsaufwand gering gehalten werden kann.<br />

5. Leistungen <strong>und</strong> Risiken <strong>der</strong> Kooperationsmuster<br />

Die Interviews <strong>und</strong> das Rückmelde-Workshop erbrachten eine Fülle <strong>von</strong> Informationen<br />

zu <strong>der</strong> Frage, welche Leistungs<strong>bei</strong>träge bzw. Chancen die betrieblichen <strong>und</strong><br />

überbetrieblichen Akteure den jeweiligen Kooperationsmustern zurechnen <strong>und</strong> worin<br />

sie ihre Risiken bzw. die Probleme sehen. Diese Einschätzungen werden nun in verdichteter<br />

Form zusammenfassend dargestellt. Sie vermitteln manche Hinweise zu einer<br />

weitergehenden Reflexion <strong>der</strong> Verhandlungssysteme. Ergänzend fragen wir, welche<br />

Bedeutung die Existenz <strong>der</strong> jeweiligen Kooperationsmuster für die Akteure auf <strong>der</strong> kollektiven<br />

Ebene aufweist.<br />

5.1. Leistungen <strong>und</strong> Risiken des Co-Managements<br />

Die beson<strong>der</strong>e Leistungsfähigkeit scheint darin zu bestehen, daß die betrieblichen<br />

Akteure auf einer partnerschaftlichen Ebene, die aus <strong>der</strong> wechselseitigen Anerkennung<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Positionen <strong>und</strong> Interessen erwächst <strong>und</strong> weniger auf formal-rechtlichen<br />

Gr<strong>und</strong>lagen beruht, betriebsspezifische Entlohnungsmodelle entwickeln können, die<br />

nach Einschätzung <strong>der</strong> Beteiligten einen befriedigenden Ausgleich <strong>der</strong> Effizienz- <strong>und</strong><br />

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