Dudo von Eckardstein Wie Manager und Betriebsräte bei der ...

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06.01.2014 Aufrufe

von Eckardstein: Entwicklung und Einführung betrieblicher Entlohnungssysteme (ZfP 2/97) 119 definiert. Ein Muster ist für uns eine typische Kombination von Ausprägungen der zuvor festgelegten Dimensionen. Die Zuordnung eines Unternehmens zu einem Muster gründeten wir jeweils auf die Aussagen eines „Tandems“, d.h. eines personalverantwortlichen Managers und des interviewten Betriebsratsmitglieds desselben Unternehmens. Die Interviews mit den Vertretern der überbetrieblichen Interessensorganisationen dienten zur Schärfung und Abrundung der Muster sowie zur Erfassung von Außensichten der betrieblichen Verhandlungssysteme. Ergänzend wurde gegebenenfalls bestehendes Erfahrungswissen der Mitglieder der Projektgruppe, insbesondere der beiden hauptsächlich als Berater tätigen Mitglieder, in die Auswertung aufgenommen. Die gebildeten Muster wurden sodann im Rahmen eines Feedback-Workshops den daran teilnehmenden Interviewpartnern vor- und zur Diskussion gestellt. Dieser Rückkoppelung der vorläufigen Ergebnisse hatten wir folgende Funktion zugeschrieben: Einerseits wollten wir den Interviewpartnern für ihre Bereitschaft zur Teilnahme an diesem Projekt eine Art Gegenleistung anbieten, andererseits sollte die Möglichkeit zur konzeptionellen Kritik an unserer Typologie eröffnet und zusätzliche Informationen eingeholt werden. In einem abschließenden Schritt wurden die Korrekturvorschläge und Zusatzinformationen des Workshops verarbeitet, das Datenmaterial nochmals analysiert und die im folgenden vorzustellenden Kooperationsmuster definitiv festgelegt. 4. Ergebnisse Im folgenden beschreibe ich zunächst die von uns herausgearbeiteten Kooperationsmuster anhand mehrerer Kriterien. In einem zweiten Schritt beleuchte ich sie unter dem Aspekt, welche Leistungen sie bei der Entwicklung von Entlohnungssystemen vornehmlich erbringen und mit welchen Risiken sie behaftet sind. Nach unserer Einschätzung eignen sich die folgenden Kriterien zur Abgrenzung der Kooperationsmuster: Das Selbstverständnis von personalverantwortlichem Manager und Betriebsrat, die dem Lohnmodell zugeschriebene Funktion, die Initiative bei der Konzeption eines Entlohnungssystems, die Akteure bei der Durchführung der konzeptionellen Arbeit, die Charakterisierung des als Ergebnis der Verhandlungen vereinbarten Lohnmodells, die Form der Mitwirkung der überbetrieblichen Akteure, der Stellenwert, den die Akteure dem Kollektivvertrag beimessen. 4.1 Drei Kooperationsmuster

120 von Eckardstein: Entwicklung und Einführung betrieblicher Entlohnungssysteme (ZfP 2/97) Im Muster des Co-Managements 2 gehen die Akteure davon aus, daß sie durch gemeinsame Abstimmungsprozesse am ehesten ihre spezifischen, einerseits unternehmensbezogenen, andererseits belegschaftsbezogenen Ziele realisieren können. Dabei bringt jeder Akteur Verständnis für die Ziele des jeweils anderen Verhandlungspartners auf und bezieht diese in seine eigenen Überlegungen und Vorschläge ein. Beide Seiten weisen einem Lohnmodell die Funktion zu, gleichermaßen einen Beitrag zur Effizienzsteuerung des Unternehmens und zur Einkommensverteilung zu leisten. Die Effizienz des Unternehmens wird auch vom Betriebsrat als unerläßliche Voraussetzung für die Realisierung belegschaftsbezogener Interessen eingeschätzt und findet von ihm entsprechende Beachtung. Unter dem Aspekt der Verteilung geht es um den Anteil der Belegschaft an der Wertschöpfung des Unternehmens gesamt. Die Initiative für Veränderungen ergriff in den von uns untersuchten Fällen nicht regelmäßig eine Seite, sondern es gab sowohl Initiativen von Seiten des Managements als auch des Betriebsrats. Die konzeptionelle Arbeit führten personalverantwortlicher Manager und Betriebsrat gemeinsam durch, wobei sie in manchen Fällen Unterstützung von anderen Mitgliedern aus dem Unternehmen hatten. Das jeweils entwickelte Ergebnis erscheint uns als eine pragmatische und problembezogene Lösung für die von beiden Seiten eingebrachten Interessen. Die Beteiligten scheuen sich nicht, hierbei gegebenfalls auch unkonventionelle, bislang noch nicht erprobte Wege zu gehen (v.Eckardstein/Janes 1995). Die überbetrieblichen Akteure sind in den Lösungsprozeß kaum eingeschaltet. Sie nehmen im wesentlichen das gefundene Ergebnis zur Kenntnis, „segnen es ab“, bzw. in einem Fall verweigerte die Gewerkschaft ihre Zustimmung. In unseren Fällen gab es deutliche Unterschiede hinsichtlich der Art und Intensität der Kommunikation zwischen „co-managendem“ Betriebsrat und Gewerkschaft. Der vorhandene Kollektivvertrag wird von den Akteuren des Verhandlungssystems als ein Rahmen begriffen, der entsprechend den spezifischen Interessen vor Ort genutzt werden muß und den man sich möglichst offen wünscht, damit genügend Optionen für eigene Reglungen möglich sind. Typisch für das Kooperationsmuster Expertenmodell erscheint uns die Auffassung der Akteure des Verhandlungssystems, daß betriebliche Entlohnungsmodelle einer starken Stützung durch die vorhandene arbeitswirtschaftliche Methodenlehre bedürfen. Die Akteure vertrauen darauf, daß Experten beider Seiten sich als Fachleute am ehesten auf ein Entlohnungssystem verständigen können. Einem auf die arbeitswirtschaftliche Methodenlehre gestützten Entlohnungsmodell wird die Aufgabe des Interessenausgleichs zwischen Effizienzsteuerung einerseits und Verteilungsinteressen andererseits zugewiesen. Die Initiative zu Veränderungen geht hier entweder von Experten oder von Teilbetrieben des Unternehmens aus, wenn sie mit den bislang praktizierten Lösungen nicht mehr einverstanden sind. Die Ausarbeitung des Konzepts wird einem unternehmensinternen, paritätisch besetzten Expertenkreis zugewiesen, in dem im wesentlichen vom 2 Im Gegensatz zu manchen gewerkschaftsnahen Autoren verstehen wir diesen Begriff nicht abwertend und ideologisch belastet und verzichten auf die von anderen Autoren gern verwendeten Anführungszeichen, z.B. Hirsch-Kreinsen (1995, S. 84).

120 <strong>von</strong> <strong>Eckardstein</strong>: Entwicklung <strong>und</strong> Einführung betrieblicher Entlohnungssysteme (ZfP 2/97)<br />

Im Muster des Co-Managements 2 gehen die Akteure da<strong>von</strong> aus, daß sie durch gemeinsame<br />

Abstimmungsprozesse am ehesten ihre spezifischen, einerseits unternehmensbezogenen,<br />

an<strong>der</strong>erseits belegschaftsbezogenen Ziele realisieren können. Da<strong>bei</strong><br />

bringt je<strong>der</strong> Akteur Verständnis für die Ziele des jeweils an<strong>der</strong>en Verhandlungspartners<br />

auf <strong>und</strong> bezieht diese in seine eigenen Überlegungen <strong>und</strong> Vorschläge ein. Beide Seiten<br />

weisen einem Lohnmodell die Funktion zu, gleichermaßen einen Beitrag zur Effizienzsteuerung<br />

des Unternehmens <strong>und</strong> zur Einkommensverteilung zu leisten. Die Effizienz<br />

des Unternehmens wird auch vom Betriebsrat als unerläßliche Voraussetzung für die<br />

Realisierung belegschaftsbezogener Interessen eingeschätzt <strong>und</strong> findet <strong>von</strong> ihm entsprechende<br />

Beachtung. Unter dem Aspekt <strong>der</strong> Verteilung geht es um den Anteil <strong>der</strong> Belegschaft<br />

an <strong>der</strong> Wertschöpfung des Unternehmens gesamt.<br />

Die Initiative für Verän<strong>der</strong>ungen ergriff in den <strong>von</strong> uns untersuchten Fällen nicht<br />

regelmäßig eine Seite, son<strong>der</strong>n es gab sowohl Initiativen <strong>von</strong> Seiten des Managements<br />

als auch des Betriebsrats. Die konzeptionelle Ar<strong>bei</strong>t führten personalverantwortlicher<br />

<strong>Manager</strong> <strong>und</strong> Betriebsrat gemeinsam durch, wo<strong>bei</strong> sie in manchen Fällen Unterstützung<br />

<strong>von</strong> an<strong>der</strong>en Mitglie<strong>der</strong>n aus dem Unternehmen hatten. Das jeweils entwickelte Ergebnis<br />

erscheint uns als eine pragmatische <strong>und</strong> problembezogene Lösung für die <strong>von</strong> <strong>bei</strong>den<br />

Seiten eingebrachten Interessen. Die Beteiligten scheuen sich nicht, hier<strong>bei</strong> gegebenfalls<br />

auch unkonventionelle, bislang noch nicht erprobte Wege zu gehen<br />

(v.<strong>Eckardstein</strong>/Janes 1995). Die überbetrieblichen Akteure sind in den Lösungsprozeß<br />

kaum eingeschaltet. Sie nehmen im wesentlichen das gef<strong>und</strong>ene Ergebnis zur Kenntnis,<br />

„segnen es ab“, bzw. in einem Fall verweigerte die Gewerkschaft ihre Zustimmung. In<br />

unseren Fällen gab es deutliche Unterschiede hinsichtlich <strong>der</strong> Art <strong>und</strong> Intensität <strong>der</strong><br />

Kommunikation zwischen „co-managendem“ Betriebsrat <strong>und</strong> Gewerkschaft. Der vorhandene<br />

Kollektivvertrag wird <strong>von</strong> den Akteuren des Verhandlungssystems als ein<br />

Rahmen begriffen, <strong>der</strong> entsprechend den spezifischen Interessen vor Ort genutzt werden<br />

muß <strong>und</strong> den man sich möglichst offen wünscht, damit genügend Optionen für eigene<br />

Reglungen möglich sind.<br />

Typisch für das Kooperationsmuster Expertenmodell erscheint uns die Auffassung<br />

<strong>der</strong> Akteure des Verhandlungssystems, daß betriebliche Entlohnungsmodelle einer starken<br />

Stützung durch die vorhandene ar<strong>bei</strong>tswirtschaftliche Methodenlehre bedürfen. Die<br />

Akteure vertrauen darauf, daß Experten <strong>bei</strong><strong>der</strong> Seiten sich als Fachleute am ehesten auf<br />

ein Entlohnungssystem verständigen können. Einem auf die ar<strong>bei</strong>tswirtschaftliche Methodenlehre<br />

gestützten Entlohnungsmodell wird die Aufgabe des Interessenausgleichs<br />

zwischen Effizienzsteuerung einerseits <strong>und</strong> Verteilungsinteressen an<strong>der</strong>erseits zugewiesen.<br />

Die Initiative zu Verän<strong>der</strong>ungen geht hier entwe<strong>der</strong> <strong>von</strong> Experten o<strong>der</strong> <strong>von</strong> Teilbetrieben<br />

des Unternehmens aus, wenn sie mit den bislang praktizierten Lösungen nicht<br />

mehr einverstanden sind. Die Ausar<strong>bei</strong>tung des Konzepts wird einem unternehmensinternen,<br />

paritätisch besetzten Expertenkreis zugewiesen, in dem im wesentlichen vom<br />

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Im Gegensatz zu manchen gewerkschaftsnahen Autoren verstehen wir diesen Begriff nicht<br />

abwertend <strong>und</strong> ideologisch belastet <strong>und</strong> verzichten auf die <strong>von</strong> an<strong>der</strong>en Autoren gern verwendeten<br />

Anführungszeichen, z.B. Hirsch-Kreinsen (1995, S. 84).

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