Rezensionen - Rainer Hampp Verlag
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284 <strong>Rezensionen</strong> (ZfP 3/96)<br />
che Feststellung bleibt aber abstrakter Natur<br />
und findet keine realitätsnahe Umsetzung.<br />
In dem folgendem Kapitel „Arbeitsrecht und<br />
Eigentum“ wird der Zusammenhang zwischen<br />
der Eigentumsordnung und dem Arbeitsrecht<br />
diskutiert. Gast zeigt auf, daß die Abhängigkeit<br />
des Nichtbesitzers dem Eigentümer ein<br />
zwar nicht zwingendes, jedoch aber faktisches<br />
Herrschaftspotential zur Verfügung<br />
stellt. Er leitet demgemäß daraus ein Direktions-<br />
und Bestimmungsrecht seitens des Arbeitgebers<br />
gegenüber dem Arbeitnehmer ab.<br />
Das letzte Kapitel „Die Vollendung des Arbeitsrechts“<br />
widmet sich dem juristischen<br />
Stand des Arbeitsrechts, wobei Gast dieses als<br />
„werdendes Recht“ bezeichnet und auf Weiterentwicklungsmöglichkeiten<br />
eingeht. Im ersten<br />
Abschnitt erfolgt ein historischer Abriß,<br />
gefolgt von der Darstellung der konservativen<br />
und weitverbreitetsten Arbeitsrechtsauffassung,<br />
wobei Gast auf den Vertreter A. Nikisch<br />
intensiver eingeht. In diesem Rahmen<br />
wird die interessante Frage aufgeworfen, ob<br />
nicht der Dialektik „weniger wäre mehr“ zu<br />
folgen ist (bspw. weniger Kündigungsschutz<br />
würde mehr Arbeitsplätze mit sich bringen),<br />
ohne daß diese im folgenden näher untersucht<br />
wird. Ein wesentlicher Teil dieses Kapitels<br />
wird erneut der Problematik des Vertragsrechts<br />
und dessen Voraussetzungen gewidmet.<br />
Gast zeigt auf, daß die Wahl von Arbeitnehmervertretern<br />
immer mit individuellen Interessenverlusten<br />
einhergeht. Je größer die<br />
Zahl der Arbeitnehmer ist, die durch einen<br />
Vertreter repräsentiert werden, um so geringer<br />
ist die Motivation des Einzelnen, seine<br />
persönlichen Interessen zu offenbaren, weil<br />
die Umsetzungsmöglichkeiten sinken.<br />
Insgesamt gesehen, setzt Gast in dem Buch<br />
viele kritische Akzente und unterbreitet unkonventionelle<br />
Vorschläge. Dabei werden allerdings<br />
auch die Grenzen einer Sammelveröffentlichung<br />
deutlich. Die Vorschläge bleiben<br />
bruchstückhaft und weisen darüber hinaus<br />
einen ganz großen Nachteil auf: es mangelt<br />
an einer ökonomischen Analyse des<br />
Rechts.<br />
Das Arbeitsrecht als Vertragsrecht zu begreifen<br />
und Partizipationsregelungen als Instrument<br />
zur Chancengleichheit zu verstehen besticht<br />
auf den ersten juristischen Blick. Erst<br />
der zweite ökonomische Blick, der sich auf<br />
die Marktmacht des einzelnen Arbeitnehmers<br />
vor allem in Krisen der Beschäftigung richtet,<br />
zeigt die Defitzite des Ansatzes auf.<br />
Marktbedingte Machtasymmetrien sind durch<br />
nichts auszugleichen und würden zu Vertragskonditionen<br />
führen, wie wir sie aus amerikanischen<br />
Verhältnissen kennen. Dies kann<br />
nicht das Arbeitsrecht für unsere Arbeitswelt<br />
2000 sein. Dieses künftige Arbeitsrecht hat<br />
zum Hauptgegenstand, wie kollektiver Arbeitnehmerschutz<br />
(also Arbeitnehmerschutzrecht)<br />
bei weitgehender Dezentralisierung<br />
(unternehmerischer Entscheidungen) und Flexibilisierung<br />
der Arbeitsbedingungen noch<br />
möglich ist. Die Unternehmen brauchen doch<br />
wohl eher ein Arbeitsrecht, das diesen ökonomischen<br />
Herausforderungen gerecht wird.<br />
Bamberg, 6.5.1996 Walter A. Oechsler *<br />
* Walter A. Oechsler, Jg. 1947, Inhaber des<br />
Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre,<br />
insbes. Personalwirtschaft der Otto-Friedrich<br />
Universität Bamberg.<br />
Arbeitsschwerpunkte: Human Resource<br />
Management, Organisationslehre und internationale<br />
Mitbestimmungsforschung.<br />
Ökonomische Ansätze zu einem „neuen<br />
Arbeitsrecht für eine neue Arbeitswelt“<br />
sind zusammengefaßt in dem Beitrag in:<br />
Junker/Oechsler/Steckhan/Wank, Die Zukunft<br />
der Arbeitswelt - Flexibilisierung von<br />
Arbeitsbedingungen, Münster 1995.