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Rezensionen - Rainer Hampp Verlag

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284 <strong>Rezensionen</strong> (ZfP 3/96)<br />

che Feststellung bleibt aber abstrakter Natur<br />

und findet keine realitätsnahe Umsetzung.<br />

In dem folgendem Kapitel „Arbeitsrecht und<br />

Eigentum“ wird der Zusammenhang zwischen<br />

der Eigentumsordnung und dem Arbeitsrecht<br />

diskutiert. Gast zeigt auf, daß die Abhängigkeit<br />

des Nichtbesitzers dem Eigentümer ein<br />

zwar nicht zwingendes, jedoch aber faktisches<br />

Herrschaftspotential zur Verfügung<br />

stellt. Er leitet demgemäß daraus ein Direktions-<br />

und Bestimmungsrecht seitens des Arbeitgebers<br />

gegenüber dem Arbeitnehmer ab.<br />

Das letzte Kapitel „Die Vollendung des Arbeitsrechts“<br />

widmet sich dem juristischen<br />

Stand des Arbeitsrechts, wobei Gast dieses als<br />

„werdendes Recht“ bezeichnet und auf Weiterentwicklungsmöglichkeiten<br />

eingeht. Im ersten<br />

Abschnitt erfolgt ein historischer Abriß,<br />

gefolgt von der Darstellung der konservativen<br />

und weitverbreitetsten Arbeitsrechtsauffassung,<br />

wobei Gast auf den Vertreter A. Nikisch<br />

intensiver eingeht. In diesem Rahmen<br />

wird die interessante Frage aufgeworfen, ob<br />

nicht der Dialektik „weniger wäre mehr“ zu<br />

folgen ist (bspw. weniger Kündigungsschutz<br />

würde mehr Arbeitsplätze mit sich bringen),<br />

ohne daß diese im folgenden näher untersucht<br />

wird. Ein wesentlicher Teil dieses Kapitels<br />

wird erneut der Problematik des Vertragsrechts<br />

und dessen Voraussetzungen gewidmet.<br />

Gast zeigt auf, daß die Wahl von Arbeitnehmervertretern<br />

immer mit individuellen Interessenverlusten<br />

einhergeht. Je größer die<br />

Zahl der Arbeitnehmer ist, die durch einen<br />

Vertreter repräsentiert werden, um so geringer<br />

ist die Motivation des Einzelnen, seine<br />

persönlichen Interessen zu offenbaren, weil<br />

die Umsetzungsmöglichkeiten sinken.<br />

Insgesamt gesehen, setzt Gast in dem Buch<br />

viele kritische Akzente und unterbreitet unkonventionelle<br />

Vorschläge. Dabei werden allerdings<br />

auch die Grenzen einer Sammelveröffentlichung<br />

deutlich. Die Vorschläge bleiben<br />

bruchstückhaft und weisen darüber hinaus<br />

einen ganz großen Nachteil auf: es mangelt<br />

an einer ökonomischen Analyse des<br />

Rechts.<br />

Das Arbeitsrecht als Vertragsrecht zu begreifen<br />

und Partizipationsregelungen als Instrument<br />

zur Chancengleichheit zu verstehen besticht<br />

auf den ersten juristischen Blick. Erst<br />

der zweite ökonomische Blick, der sich auf<br />

die Marktmacht des einzelnen Arbeitnehmers<br />

vor allem in Krisen der Beschäftigung richtet,<br />

zeigt die Defitzite des Ansatzes auf.<br />

Marktbedingte Machtasymmetrien sind durch<br />

nichts auszugleichen und würden zu Vertragskonditionen<br />

führen, wie wir sie aus amerikanischen<br />

Verhältnissen kennen. Dies kann<br />

nicht das Arbeitsrecht für unsere Arbeitswelt<br />

2000 sein. Dieses künftige Arbeitsrecht hat<br />

zum Hauptgegenstand, wie kollektiver Arbeitnehmerschutz<br />

(also Arbeitnehmerschutzrecht)<br />

bei weitgehender Dezentralisierung<br />

(unternehmerischer Entscheidungen) und Flexibilisierung<br />

der Arbeitsbedingungen noch<br />

möglich ist. Die Unternehmen brauchen doch<br />

wohl eher ein Arbeitsrecht, das diesen ökonomischen<br />

Herausforderungen gerecht wird.<br />

Bamberg, 6.5.1996 Walter A. Oechsler *<br />

* Walter A. Oechsler, Jg. 1947, Inhaber des<br />

Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre,<br />

insbes. Personalwirtschaft der Otto-Friedrich<br />

Universität Bamberg.<br />

Arbeitsschwerpunkte: Human Resource<br />

Management, Organisationslehre und internationale<br />

Mitbestimmungsforschung.<br />

Ökonomische Ansätze zu einem „neuen<br />

Arbeitsrecht für eine neue Arbeitswelt“<br />

sind zusammengefaßt in dem Beitrag in:<br />

Junker/Oechsler/Steckhan/Wank, Die Zukunft<br />

der Arbeitswelt - Flexibilisierung von<br />

Arbeitsbedingungen, Münster 1995.

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