Rezensionen - Rainer Hampp Verlag
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<strong>Rezensionen</strong> (ZfP 3/96) 283<br />
recht“ verstanden den Arbeitnehmer in die<br />
persönliche Abhängigkeit stößt. Insofern<br />
schließt er die Möglichkeit aus, daß der<br />
Schutz und die Teilnahme (Gast bevorzugt<br />
Teilhabe) des Arbeitnehmers durch das momentane<br />
Arbeitsrecht gewährleistet werden<br />
kann. Er arbeitet hierzu gründlich aus, daß<br />
das Arbeitsrecht als Schutzrecht verstanden<br />
zwingend Chancenungleichheit voraussetzt<br />
und somit immanent die Herrschaftsmacht<br />
des Arbeitgebers fixiert.<br />
Das zweite Kapitel „Arbeitsrecht und Abhängigkeit“<br />
widmet sich größtenteils den Herrschaftsstrukturen<br />
des sozialmarktwirtschaftlich<br />
organisierten Arbeitsmarktes. Dabei legt<br />
Gast dar, daß das geltende Arbeitsrecht - mit<br />
dem zugrundeliegenden Schutzrechtsgedanken<br />
- den Arbeitnehmer vor möglichen negativen<br />
Konsequenzen am Arbeitsplatz bewahrt,<br />
ohne ihn jedoch aus seiner durch Chancenungleichheit<br />
geprägten Lage zu befreien.<br />
Nach seiner Fassung sollte das Arbeitsrecht<br />
den Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die<br />
gleiche Stufe stellen, wozu er zum Erstaunen<br />
die Abhängigkeiten des Arbeitgebers vom<br />
Arbeitsnehmer als seinem Erfüllunggehilfen<br />
herausarbeitet. Die Erklärungen bzgl. der<br />
„persönlichen Abhängigkeit“ des Arbeitnehmers<br />
vom Arbeitgeber - wobei hier eine exakte<br />
Begriffsdefinition vermißt wird - müßten<br />
konsequenterweise, um einer holistischen Betrachtung<br />
zu genügen, um die entgegengesetzten<br />
Abhängigkeiten erweitert werden.<br />
Kritisch ist zudem anzumerken, daß der Arbeitsmarkt<br />
nicht in die Analyse einbezogen<br />
wird. Erweitert man die Analyse um den Arbeitsmarkt<br />
- als fiktiven Ort von Arbeitsangebot<br />
und -nachfrage - so lassen sich differenziertere<br />
Ergebnisse aufzeigen. Unter der<br />
Voraussetzung des realitätsnahen Überhangs<br />
an Arbeitsangebot läßt sich erkennen, daß auf<br />
Seiten der Nachfrager ein Machtzugewinn<br />
entsteht. Die Arbeitgeber - verstanden als Arbeitsnachfrager<br />
- werden in die Lage versetzt,<br />
die Arbeitnehmer gegeneinander auszuspielen<br />
und insofern bspw. Löhne, Mitspracherechte<br />
oder die allgemeinen Arbeitsbedingungen<br />
sukzessive herabzusetzten.<br />
Das dritte Kapitel „Memories of Manchester“<br />
gibt einen historischen Überblick der gewachsenen<br />
arbeitsrechtlichen Grundlagen und<br />
Grundsätze. Dabei geht Gast speziell auf arbeitsrechtliche<br />
Begriffe bzw. Redewendungen<br />
ein und versucht, ihre Entstehungs- und Definitionsweise<br />
aufzuzeigen.<br />
In den folgenden vier Kapiteln kommt es<br />
nicht selten vor, daß Gast seine bereits aufgezeigten<br />
Erkenntnisse wiederholt. Eine wichtige<br />
Weiterentwicklung besteht im vierten Teil<br />
- „Arbeitsrecht und herrschaftsfreie Sozialordnung“<br />
- darin, daß Gast die Privatautonomie<br />
als wesentlichen Bestandteil unserer Gesellschaftsordnung<br />
ausweist und daraus abgeleitet<br />
ein Instrumentarium zur Aufhebung der<br />
potentiellen Herrschaftsausübung fordert. Als<br />
Instrument, das dieser Forderung gerecht<br />
wird, sieht er das kollektive Arbeitsrecht an.<br />
Es wird aufgezeigt, daß privatautonome Modelle<br />
ihrer Definition gemäß nur funktionstüchtig<br />
sind, solange sie herrschaftsfrei gehalten<br />
werden und daß zwischen der gewünschten<br />
und der geforderten Herrschaftsfreiheit<br />
des Arbeitsrechts starke Diskrepanzen auftreten.<br />
In diesem Zusammenhang hat Gast den<br />
Begriff und den Inhalt von Herrschaft ausführlich<br />
aufgeschlüsselt. Dem Hauptkritikpunkt<br />
vertraglicher Vereinbarungen - nur individuelle<br />
und nicht multipersonale Sachverhalte<br />
zu regeln - begegnet Gast mit dem Institut<br />
des Kollektivvertrags. Damit untrennbar<br />
verbunden ist eine „Kollektivierung“ von individuellen<br />
Interessen, womit es zur erneuten<br />
Infragestellung von vertraglichen Vereinbarungen<br />
als besten Lösungsweg kommt.<br />
Das Kapitel „Gedanken zum gerechten Arbeitsentgelt“<br />
ist den Dimensionen leistungsgerechter<br />
Entlohnung von Arbeitnehmern<br />
gewidmet. Gast verweist in diesem Zusammenhang<br />
darauf, daß es der deutsche Sozialstaat<br />
als eine seiner Hauptaufgaben ansieht,<br />
finanzielle Defizite „Sozialschwacher“ durch<br />
aufwendige Umverteilungsprozesse auszugleichen.<br />
Überfällig sei daher „ein makroökonomisches<br />
System, in welchem Menschen<br />
direkt verdienen können, was sie ohnehin bekommen“<br />
(S.X). Diese durchaus verständli-