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Rezensionen - Rainer Hampp Verlag

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<strong>Rezensionen</strong> (ZfP 3/96) 283<br />

recht“ verstanden den Arbeitnehmer in die<br />

persönliche Abhängigkeit stößt. Insofern<br />

schließt er die Möglichkeit aus, daß der<br />

Schutz und die Teilnahme (Gast bevorzugt<br />

Teilhabe) des Arbeitnehmers durch das momentane<br />

Arbeitsrecht gewährleistet werden<br />

kann. Er arbeitet hierzu gründlich aus, daß<br />

das Arbeitsrecht als Schutzrecht verstanden<br />

zwingend Chancenungleichheit voraussetzt<br />

und somit immanent die Herrschaftsmacht<br />

des Arbeitgebers fixiert.<br />

Das zweite Kapitel „Arbeitsrecht und Abhängigkeit“<br />

widmet sich größtenteils den Herrschaftsstrukturen<br />

des sozialmarktwirtschaftlich<br />

organisierten Arbeitsmarktes. Dabei legt<br />

Gast dar, daß das geltende Arbeitsrecht - mit<br />

dem zugrundeliegenden Schutzrechtsgedanken<br />

- den Arbeitnehmer vor möglichen negativen<br />

Konsequenzen am Arbeitsplatz bewahrt,<br />

ohne ihn jedoch aus seiner durch Chancenungleichheit<br />

geprägten Lage zu befreien.<br />

Nach seiner Fassung sollte das Arbeitsrecht<br />

den Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die<br />

gleiche Stufe stellen, wozu er zum Erstaunen<br />

die Abhängigkeiten des Arbeitgebers vom<br />

Arbeitsnehmer als seinem Erfüllunggehilfen<br />

herausarbeitet. Die Erklärungen bzgl. der<br />

„persönlichen Abhängigkeit“ des Arbeitnehmers<br />

vom Arbeitgeber - wobei hier eine exakte<br />

Begriffsdefinition vermißt wird - müßten<br />

konsequenterweise, um einer holistischen Betrachtung<br />

zu genügen, um die entgegengesetzten<br />

Abhängigkeiten erweitert werden.<br />

Kritisch ist zudem anzumerken, daß der Arbeitsmarkt<br />

nicht in die Analyse einbezogen<br />

wird. Erweitert man die Analyse um den Arbeitsmarkt<br />

- als fiktiven Ort von Arbeitsangebot<br />

und -nachfrage - so lassen sich differenziertere<br />

Ergebnisse aufzeigen. Unter der<br />

Voraussetzung des realitätsnahen Überhangs<br />

an Arbeitsangebot läßt sich erkennen, daß auf<br />

Seiten der Nachfrager ein Machtzugewinn<br />

entsteht. Die Arbeitgeber - verstanden als Arbeitsnachfrager<br />

- werden in die Lage versetzt,<br />

die Arbeitnehmer gegeneinander auszuspielen<br />

und insofern bspw. Löhne, Mitspracherechte<br />

oder die allgemeinen Arbeitsbedingungen<br />

sukzessive herabzusetzten.<br />

Das dritte Kapitel „Memories of Manchester“<br />

gibt einen historischen Überblick der gewachsenen<br />

arbeitsrechtlichen Grundlagen und<br />

Grundsätze. Dabei geht Gast speziell auf arbeitsrechtliche<br />

Begriffe bzw. Redewendungen<br />

ein und versucht, ihre Entstehungs- und Definitionsweise<br />

aufzuzeigen.<br />

In den folgenden vier Kapiteln kommt es<br />

nicht selten vor, daß Gast seine bereits aufgezeigten<br />

Erkenntnisse wiederholt. Eine wichtige<br />

Weiterentwicklung besteht im vierten Teil<br />

- „Arbeitsrecht und herrschaftsfreie Sozialordnung“<br />

- darin, daß Gast die Privatautonomie<br />

als wesentlichen Bestandteil unserer Gesellschaftsordnung<br />

ausweist und daraus abgeleitet<br />

ein Instrumentarium zur Aufhebung der<br />

potentiellen Herrschaftsausübung fordert. Als<br />

Instrument, das dieser Forderung gerecht<br />

wird, sieht er das kollektive Arbeitsrecht an.<br />

Es wird aufgezeigt, daß privatautonome Modelle<br />

ihrer Definition gemäß nur funktionstüchtig<br />

sind, solange sie herrschaftsfrei gehalten<br />

werden und daß zwischen der gewünschten<br />

und der geforderten Herrschaftsfreiheit<br />

des Arbeitsrechts starke Diskrepanzen auftreten.<br />

In diesem Zusammenhang hat Gast den<br />

Begriff und den Inhalt von Herrschaft ausführlich<br />

aufgeschlüsselt. Dem Hauptkritikpunkt<br />

vertraglicher Vereinbarungen - nur individuelle<br />

und nicht multipersonale Sachverhalte<br />

zu regeln - begegnet Gast mit dem Institut<br />

des Kollektivvertrags. Damit untrennbar<br />

verbunden ist eine „Kollektivierung“ von individuellen<br />

Interessen, womit es zur erneuten<br />

Infragestellung von vertraglichen Vereinbarungen<br />

als besten Lösungsweg kommt.<br />

Das Kapitel „Gedanken zum gerechten Arbeitsentgelt“<br />

ist den Dimensionen leistungsgerechter<br />

Entlohnung von Arbeitnehmern<br />

gewidmet. Gast verweist in diesem Zusammenhang<br />

darauf, daß es der deutsche Sozialstaat<br />

als eine seiner Hauptaufgaben ansieht,<br />

finanzielle Defizite „Sozialschwacher“ durch<br />

aufwendige Umverteilungsprozesse auszugleichen.<br />

Überfällig sei daher „ein makroökonomisches<br />

System, in welchem Menschen<br />

direkt verdienen können, was sie ohnehin bekommen“<br />

(S.X). Diese durchaus verständli-

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