Rezensionen - Rainer Hampp Verlag
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282 <strong>Rezensionen</strong> (ZfP 3/96)<br />
beit - nieder (Kapitel 5). Die Ausführungen<br />
münden in der Aufzählung sowohl zahlreicher<br />
Unterschiede beider Betrachtungsfelder<br />
als auch in der Charakterisierung wesentlicher<br />
Gemeinsamkeiten. Solche Gemeinsamkeiten<br />
finden sich nach dem Urteil der Autorin erstens<br />
im Verständnis des Begriffs der „Person“<br />
sowie zweitens in der in beiden Sprachräumen<br />
anerkannten Relevanz von diskursiven<br />
und dialogischen Verfahren.<br />
Ungeachtet der genannten Vorbehalte stellt<br />
die vorliegende Arbeit zweifellos einen wichtigen<br />
Beitrag zur Befruchtung der wirtschaftsethischen<br />
Diskussion dar, weil sie den ersten<br />
umfassenden Zugang zu diesem Objektbereich<br />
im französischen Sprachraum eröffnet.<br />
Lesenswert ist das Buch dabei sowohl wegen<br />
des systematisierenden Überblicks über den<br />
französischen State-of-the-Art als auch - und<br />
vor allem - wegen des durch die ausführliche<br />
Quellenarbeit von Frau Hollstein ermöglichten<br />
Zugangs zu einer breiten Literaturbasis in<br />
französischer Sprache.<br />
Düsseldorf, 26.2.1996 Dirk Matten *<br />
* Dipl.-Kfm. Dirk Matten, Jahrgang 1965, ist<br />
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl<br />
für Betriebswirtschaftslehre, insbes.<br />
Produktionswirtschaft und Umweltökonomie<br />
an der Heinrich-Heine-Universität<br />
Düsseldorf. Dort, sowie an der European<br />
Association for Environmental Management<br />
Education (EAEME), Varese, und der<br />
European Business School (EBS), Prag,<br />
lehrt er Umweltmanagement. Seine Forschungsgebiete<br />
sind ökologische Unternehmensrisiken,<br />
Sustainable Development,<br />
Unternehmensethik sowie die Relevanz soziologischer<br />
Forschung für das betriebliche<br />
Umweltmanagement. Seine jüngste Veröffentlichung:<br />
Environmental Risk Management<br />
in Commercial Enterprises. In: The<br />
Geneva Papers on Risk and Insurance, Vol.<br />
21, No. 80, July 1996, 23 S.<br />
Wolfgang Gast<br />
Arbeitsrecht 2000. Welches Recht<br />
brauchen Unternehmen?<br />
Luchterhand, Neuwied 1995, 126 S., DM 38.-<br />
Wolfgang Gast hat im vorliegenden Buch<br />
sieben zwischen 1986 und 1993 veröffentlichte<br />
Einzelbeiträge zum Arbeitsrecht überarbeitet<br />
und einleitend kommentiert. Als Protagonist<br />
des Arbeitsrechts will Gast Korrekturen<br />
vorschlagen für ein Arbeitsrecht, das unter<br />
der andauernden Krise der Beschäftigung<br />
Zermürbungseffekten ausgesetzt ist und zunehmend<br />
unter Legitimierungsdruck geraten<br />
ist (vgl. S.V). Im Mittelpunkt steht dabei die<br />
Frage, welche Funktion dem Arbeitsrecht zukommen<br />
sollte und welche rechtspolitische<br />
und -philosophische Weiterentwicklung des<br />
Arbeitsrechts erstebenswert sei.<br />
Im ersten Kapitel - mit dem Titel: „Perspektiven<br />
beim Blick auf das Arbeitsrecht“ - widmet<br />
sich der Autor den auf dem Arbeitsmarkt<br />
herrschenden hierarchischen Strukturen und<br />
zeigt auf, daß die typischen Arbeitsverträge<br />
entsprechend ihrer Leistungsinhalte den Arbeitnehmer<br />
bei der Erstellung seiner Arbeit in<br />
ein persönliches Abhängigkeitsverhältnis versetzen.<br />
Vielfach wird dabei die begrüßenswerte<br />
Kritik des Autors an dem durch den<br />
Arbeitsvertrag verursachten Persönlichkeitsverlust<br />
des Arbeitnehmers deutlich. Es wird<br />
herausgearbeitet, daß das geltende Arbeitsrecht<br />
die einseitige Interessendurchsetzung im<br />
arbeitsteilig-marktwirtschaftlichen Produktionsprozeß<br />
ausschließen sollte. Als äußerst erstrebenswertes<br />
Idealbild hebt Gast den Interessenausgleich<br />
gemäß dem gegenseitigen<br />
Vertrag unter chancengleichen Partnern hervor.<br />
Jeder Vertragspartner - der Arbeitgeber<br />
und der Arbeitnehmer - soll in die Lage versetzt<br />
werden, selbst zu entscheiden, welches<br />
Vertragsergebnis ausreichend zur Befriedigung<br />
seiner Bedürfnisse ist und somit eine<br />
persönliche Nutzensteigerung darstellt. Gast<br />
besteht in diesem Zusammenhang darauf, daß<br />
„Arbeitsrecht als Vertragsrecht“ verstanden<br />
den Zielpunkt des deutschen Arbeitsrechts<br />
darstellt und daß „Arbeitsrecht als Schutz-