Dorothea Alewell, Petra Koller Der Einsatz und die Bewertung von ...

Dorothea Alewell, Petra Koller Der Einsatz und die Bewertung von ... Dorothea Alewell, Petra Koller Der Einsatz und die Bewertung von ...

hampp.verlag.de
von hampp.verlag.de Mehr von diesem Publisher
06.01.2014 Aufrufe

58 Dorothea Alewell, Petra Koller: Einsatz und Bewertung von Rückzahlungsklauseln für Weiterbildungsmaßnahmen Dorothea Alewell, Petra Koller * Der Einsatz und die Bewertung von Rückzahlungsklauseln für Weiterbildungsmaßnahmen durch Unternehmen – Ergebnisse einer empirischen Untersuchung ** Unternehmen können Rückzahlungsklauseln einsetzen, um das Investitionsrisiko bei arbeitgeberseitig finanzierten Weiterbildungsmaßnahmen zu steuern. Allerdings sollte, so theoretische Überlegungen, der Einsatz dieses Instrumentes von der Ausprägung einiger objektiver und subjektiver Faktoren des personalpolitischen und arbeitsjuristischen Kontextes abhängen. Im Beitrag werden zunächst theoretische Hypothesen zum Einsatz von Rückzahlungsklauseln im personalpolitischen und arbeitsjuristischen Kontext vorgestellt, bevor diese dann auf der Basis eines eigenen Datensatzes anhand von Modellen der logistischen Regression überprüft werden. Der starke Einfluss der Humankapitaltransferierbarkeit auf den Einsatz von Rückzahlungsklauseln bestätigt sich dabei. Zudem wird deutlich, dass das Investitionsrisiko in der Sichtweise der Arbeitgeber offenbar stärker von der absoluten Höhe der vom Arbeitgeber getragenen Kosten abhängt als von der Fluktuationsrate. Subjektive Wahrnehmungen der Befragten haben zudem einen stärkeren Erklärungswert für den Einsatz von Rückzahlungsklauseln als „objektive“ Gegebenheiten. The use and assessment of repayment clauses for employer's investment in general training – empirical results for Germany Employers who finance training for their employees run the risk of losing their human capital investment if the employees change employers. However, this risk can be controlled by using special contractual arrangements which stipulate the repayment of the training costs by the employee. These repayment clauses are efficient instruments under certain conditions only. We develop hypotheses concerning the efficient use of repayment clauses and use our own set of data to examine these hypotheses empirically. The strong influence of human capital transferability is confirmed as hypothesized. Perceived investment risk is strongly dependent on the cost level, while the turnover rate seems to be no significant factor of risk perception. Key words: Repayment clauses, economic analysis of labour law, employer investment in general training ____________________________________________________________________ * Prof. Dr. Dorothea Alewell, Lehrstuhl für ABWL, insbesondere Personalwirtschaft und Organisation, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Carl-Zeiss-Str. 3, D-07743 Jena. E-Mail: d.alewell@wiwi.uni-jena.de. Hauptarbeitsgebiete: Personalökonomie, Weiterbildungsinvestitionen, Ökonomische Analyse des Arbeitsrechts, Informationsökonomie. Dipl.-Soz. Petra Koller, Lehrstuhl für ABWL, insbesondere Personalwirtschaft und Organisation, Friedrich-Schiller-Universität Jena. Hauptarbeitsgebiete: Personalökonomie, Weiterbildungsinvestitionen, Empirische Sozialforschung, Berufseinstieg von Hochschulabsolventen. ** Wir danken zwei anonymen Gutachtern für wertvolle Hinweise zur Überarbeitung früherer Fassungen. Artikel eingegangen: 21.2.2002 revidierte Fassung akzeptiert nach doppelt-blindem Begutachtungsverfahren: 10.12.2002.

58 <strong>Dorothea</strong> <strong>Alewell</strong>, <strong>Petra</strong> <strong>Koller</strong>: <strong>Einsatz</strong> <strong>und</strong> <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln für Weiterbildungsmaßnahmen<br />

<strong>Dorothea</strong> <strong>Alewell</strong>, <strong>Petra</strong> <strong>Koller</strong> *<br />

<strong>Der</strong> <strong>Einsatz</strong> <strong>und</strong> <strong>die</strong> <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln<br />

für Weiterbildungsmaßnahmen durch Unternehmen –<br />

Ergebnisse einer empirischen Untersuchung **<br />

Unternehmen können Rückzahlungsklauseln einsetzen, um das Investitionsrisiko bei<br />

arbeitgeberseitig finanzierten Weiterbildungsmaßnahmen zu steuern. Allerdings sollte, so<br />

theoretische Überlegungen, der <strong>Einsatz</strong> <strong>die</strong>ses Instrumentes <strong>von</strong> der Ausprägung einiger<br />

objektiver <strong>und</strong> subjektiver Faktoren des personalpolitischen <strong>und</strong> arbeitsjuristischen Kontextes<br />

abhängen. Im Beitrag werden zunächst theoretische Hypothesen zum <strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln<br />

im personalpolitischen <strong>und</strong> arbeitsjuristischen Kontext vorgestellt, bevor<br />

<strong>die</strong>se dann auf der Basis eines eigenen Datensatzes anhand <strong>von</strong> Modellen der logistischen<br />

Regression überprüft werden. <strong>Der</strong> starke Einfluss der Humankapitaltransferierbarkeit auf<br />

den <strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln bestätigt sich dabei. Zudem wird deutlich, dass das<br />

Investitionsrisiko in der Sichtweise der Arbeitgeber offenbar stärker <strong>von</strong> der absoluten Höhe<br />

der vom Arbeitgeber getragenen Kosten abhängt als <strong>von</strong> der Fluktuationsrate. Subjektive<br />

Wahrnehmungen der Befragten haben zudem einen stärkeren Erklärungswert für den <strong>Einsatz</strong><br />

<strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln als „objektive“ Gegebenheiten.<br />

The use and assessment of repayment clauses for employer's investment in<br />

general training – empirical results for Germany<br />

Employers who finance training for their employees run the risk of losing their human<br />

capital investment if the employees change employers. However, this risk can be controlled<br />

by using special contractual arrangements which stipulate the repayment of the training<br />

costs by the employee. These repayment clauses are efficient instruments <strong>und</strong>er certain conditions<br />

only. We develop hypotheses concerning the efficient use of repayment clauses and<br />

use our own set of data to examine these hypotheses empirically. The strong influence of<br />

human capital transferability is confirmed as hypothesized. Perceived investment risk is<br />

strongly dependent on the cost level, while the turnover rate seems to be no significant factor<br />

of risk perception.<br />

Key words: Repayment clauses, economic analysis of labour law,<br />

employer investment in general training<br />

____________________________________________________________________<br />

* Prof. Dr. <strong>Dorothea</strong> <strong>Alewell</strong>, Lehrstuhl für ABWL, insbesondere Personalwirtschaft <strong>und</strong> Organisation,<br />

Friedrich-Schiller-Universität Jena, Carl-Zeiss-Str. 3, D-07743 Jena.<br />

E-Mail: d.alewell@wiwi.uni-jena.de.<br />

Hauptarbeitsgebiete: Personalökonomie, Weiterbildungsinvestitionen, Ökonomische Analyse<br />

des Arbeitsrechts, Informationsökonomie.<br />

Dipl.-Soz. <strong>Petra</strong> <strong>Koller</strong>, Lehrstuhl für ABWL, insbesondere Personalwirtschaft <strong>und</strong> Organisation,<br />

Friedrich-Schiller-Universität Jena. Hauptarbeitsgebiete: Personalökonomie, Weiterbildungsinvestitionen,<br />

Empirische Sozialforschung, Berufseinstieg <strong>von</strong> Hochschulabsolventen.<br />

** Wir danken zwei anonymen Gutachtern für wertvolle Hinweise zur Überarbeitung früherer<br />

Fassungen.<br />

Artikel eingegangen: 21.2.2002<br />

revi<strong>die</strong>rte Fassung akzeptiert nach doppelt-blindem Begutachtungsverfahren: 10.12.2002.


Zeitschrift für Personalforschung, 17. Jg., Heft 1, 2003 59<br />

1. Einleitung<br />

Eine sehr bekannte <strong>und</strong> weit verbreitete theoretische Aussage zur Finanzierung<br />

<strong>von</strong> Weiterbildung durch Arbeitgeber, <strong>die</strong> aus dem Beckerschen Gr<strong>und</strong>modell der<br />

Humankapitaltheorie abgeleitet wurde, lautet wie folgt: Arbeitgeber werden <strong>und</strong> sollten<br />

Investitionen in transferierbares oder generelles Humankapital 1 nicht finanzieren,<br />

weil sie sich im Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte <strong>die</strong> Erträge <strong>die</strong>ser Investitionen<br />

nicht aneignen können. Jedoch beobachten wir an vielen Stellen Investitionen<br />

<strong>von</strong> Arbeitgebern in generelles <strong>und</strong> transferierbares Humankapital <strong>von</strong> Mitarbeitern. 2<br />

Neuere Arbeiten 3 zu Weiterbildungsinvestitionen nehmen <strong>die</strong>se Abweichung zwischen<br />

Theorie <strong>und</strong> Empirie zum Ausgangspunkt <strong>und</strong> zielen auf verbesserte Analysen<br />

<strong>und</strong> systematische Erklärungen <strong>die</strong>ses Arbeitgeberverhaltens ab. An den rigiden Annahmen<br />

des Beckerschen Gr<strong>und</strong>modells wurden dabei bereits <strong>die</strong> unterschiedlichsten<br />

Modifikationen vorgenommen, um eine verbesserte Erklärung der empirisch beobachtbaren<br />

Finanzierungsmodalitäten zu erreichen. Innerhalb <strong>die</strong>ser Arbeit wird ein<br />

Erklärungsansatz in den Mittelpunkt der Untersuchung gestellt, dessen Fokus auf den<br />

personalpolitischen <strong>und</strong> arbeitsrechtlichen Möglichkeiten der Unternehmen zur Absicherung<br />

<strong>von</strong> transferierbaren <strong>und</strong> generellen Bildungsinvestitionen gegen arbeitnehmerseitige<br />

Fluktuation, insbesondere auf Rückzahlungsklauseln, liegt (vgl. zu einer<br />

ausführlichen Darstellung <strong>Alewell</strong> 1997, 1998a <strong>und</strong> 1998b). Im Rahmen <strong>die</strong>ser Arbeit<br />

werden theoretisch abgeleitete Hypothesen zum <strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln<br />

empirisch überprüft. Während wir uns in anderen empirischen Arbeiten auf „objektive“<br />

Unternehmensdaten konzentriert haben (vgl. <strong>Alewell</strong>/<strong>Koller</strong> 2001a, 2001b,<br />

2002a, 2002b), werden in <strong>die</strong>ser Arbeit zusätzlich „subjektive“ <strong>Bewertung</strong>en <strong>und</strong><br />

Einstellungen <strong>von</strong> Personalverantwortlichen als erklärende Faktoren für den <strong>Einsatz</strong><br />

<strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln mit einbezogen. Dadurch können auch Aspekte wie z.B.<br />

Vorstellungen über <strong>die</strong> Branchenüblichkeit oder <strong>die</strong> Fairness des <strong>Einsatz</strong>es <strong>die</strong>ses Instrumentes<br />

mit berücksichtigt werden. Es zeigt sich, dass <strong>die</strong> Erklärungskraft der<br />

1<br />

2<br />

3<br />

Generelles Humankapital ist nach der Beckerschen Definition in allen am jeweiligen Arbeitsmarkt<br />

aktiven Unternehmen mit gleich hoher Produktivität einsetzbar. Transferierbares<br />

Humankapital dagegen ist je nach Ausmaß der Transferierbarkeit in mehreren oder vielen am<br />

Arbeitsmarkt aktiven Unternehmen einsetzbar <strong>und</strong>/oder erbringt dort eine zwar positive, aber<br />

nicht notwendigerweise genauso hohe Produktivität wie im ausbildenden Unternehmen. Die<br />

Anforderungen an <strong>die</strong> Transferierbarkeit <strong>von</strong> Humankapital sind also deutlich schwächer als<br />

<strong>die</strong> an vollkommen generelles Humankapital.<br />

Einer Hochrechnung des Deutschen Instituts der Wirtschaft zufolge beliefen sich <strong>die</strong> Weiterbildungsausgaben<br />

im Jahre 1992 auf 36,5 Mrd. DM (Weiß 1994), im Jahre 1995 auf ca. 2,6<br />

Milliarden DM weniger (vgl. Berichtssystem Weiterbildung, 271), wobei den Themenstellungen<br />

nach zu urteilen ein wesentlicher Teil <strong>die</strong>ser Ausgaben zur Entstehung generellen oder<br />

transferierbaren Humankapitals führt.<br />

Zu einer detaillierten Darstellung <strong>und</strong> Diskussion neuerer humankapitaltheoretischer Ansätze<br />

vgl. <strong>Alewell</strong> (1997 63ff.); zu empirischen Arbeiten auch Acemoglu/Pischke (1998), Backes-<br />

Gellner/Schmidtke (2001) sowie Pannenberg (1997) <strong>und</strong> (2001).


60 <strong>Dorothea</strong> <strong>Alewell</strong>, <strong>Petra</strong> <strong>Koller</strong>: <strong>Einsatz</strong> <strong>und</strong> <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln für Weiterbildungsmaßnahmen<br />

kombinierten Modelle deutlich höher ist. In Abschnitt 2 werden <strong>die</strong> theoretischen<br />

Gr<strong>und</strong>lagen dargestellt <strong>und</strong> <strong>die</strong> zentralen Hypothesen erläutert. Abschnitt 3 enthält<br />

kurze Erläuterungen zum Datensatz. Abschnitt 4 <strong>die</strong>nt der Darstellung der empirischen<br />

Ergebnisse. In Abschnitt 5 wird in einem kurzen Fazit weiterer Forschungsbedarf<br />

aufgezeigt.<br />

2. Theoretische Hypothesen zum <strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln<br />

Die Erträge <strong>von</strong> Bildungsmaßnahmen resultieren aus dem Humankapital der Arbeitnehmer<br />

<strong>und</strong> den Bedingungen, unter denen es eingesetzt wird. Drei Gruppen <strong>von</strong><br />

ertragswirksamen Einflüssen lassen sich unterscheiden:<br />

1. Einige ertragswirksame Faktoren sind aus der Sicht beider Arbeitsvertragsparteien<br />

unbeeinflussbar <strong>und</strong> können damit als exogene Risiken erfasst werden –<br />

beispielsweise <strong>die</strong> konjunkturelle Entwicklung in einer Branche, aber auch Arbeitskämpfe<br />

in Zulieferunternehmen, Produktionsausfälle durch höhere Gewalt<br />

oder <strong>von</strong> keiner Vertragspartei zu kontrollierende Qualitätsrisiken im Prozess<br />

der Entstehung des Humankapitals.<br />

2. <strong>Der</strong> Arbeitgeber kann über seine Investitions-, Absatz-, Produktions- <strong>und</strong> Beschäftigungsentscheidungen<br />

<strong>die</strong> potentiellen <strong>Einsatz</strong>bedingungen des in einer<br />

Bildungsmaßnahme erworbenen Humankapitals direkt beeinflussen.<br />

3. Die Arbeitnehmer beeinflussen den Prozess der Entstehung des Humankapitals<br />

<strong>und</strong> dessen konkreten <strong>Einsatz</strong> in einer gegebenen Situation. Sie bestimmen insbesondere<br />

über ihre Fluktuationsentscheidungen mit, in welchem Unternehmen<br />

das Humankapital eingesetzt wird. 4<br />

Bei Berücksichtigung <strong>die</strong>ser drei Gruppen <strong>von</strong> ertragsbeeinflussenden Faktoren<br />

müssen bei der Ableitung einer effizienten Finanzierungslösung <strong>die</strong> Anreizwirkungen<br />

<strong>und</strong> <strong>die</strong> Risikoeinstellungen der Beteiligten berücksichtigt werden. Für das Arbeitsverhältnis<br />

erscheint <strong>die</strong> in der mikroökonomischen Literatur weitverbreitete Annahme<br />

plausibel, dass der Arbeitgeber risikoneutral, <strong>die</strong> Arbeitnehmer dagegen risikoavers<br />

sind (zu näheren Begründungen vgl. z.B. <strong>Alewell</strong> 1997, 118; Pull 1992, 9f.). Trifft<br />

<strong>die</strong>se Prämisse über <strong>die</strong> Risikoeinstellungen der Arbeitsvertragsparteien zu, so können<br />

auf Basis der Einteilung der drei Faktorengruppen folgende Gr<strong>und</strong>aussagen getroffen<br />

werden: Erstens sollten alle exogenen Risiken vom Arbeitgeber getragen werden.<br />

Bei einer Übernahme durch den risikoaversen Arbeitnehmer würden Risikoprämien<br />

anfallen, <strong>die</strong> bei einer Zuordnung auf den risikoneutralen Arbeitgeber nicht aufgewendet<br />

werden müssen. Zweitens sollten alle Faktoren, <strong>die</strong> vom Arbeitgeber zu beeinflussen<br />

sind, <strong>die</strong>sem auch zugeordnet werden, damit für <strong>die</strong>sen ein Anreiz besteht,<br />

4<br />

Im Folgenden werden wir nur entlang <strong>die</strong>ser drei Gruppen <strong>von</strong> Faktoren argumentieren. Beziehungen<br />

zwischen den Faktorengruppen, etwa in der Art, dass z.B. <strong>die</strong> vom Arbeitgeber<br />

gestalteten Arbeitsbedingungen <strong>die</strong> Fluktuationsentscheidung des Arbeitnehmers beeinflussen<br />

können, vernachlässigen wir im folgenden <strong>und</strong> konzentrieren uns statt dessen nur auf <strong>die</strong> Beziehungen<br />

zwischen den Faktorengruppen <strong>und</strong> der Humankapitalfinanzierung.


Zeitschrift für Personalforschung, 17. Jg., Heft 1, 2003 61<br />

seinen Einfluss auf <strong>die</strong> Erträge optimal geltend zu machen. Beide Zuordnungen werden<br />

gewährleistet, wenn der Arbeitgeber <strong>die</strong> Finanzierung <strong>von</strong> transferierbaren <strong>und</strong><br />

generellen Weiterbildungsinvestitionen übernimmt, weil er damit zunächst alle Ertragsrisiken<br />

trägt. Damit kann <strong>die</strong> empirisch zu beobachtende Finanzierung eines wesentlichen<br />

Teils der transferierbaren Weiterbildung durch den Arbeitgeber als effiziente<br />

(Teil-)Lösung des Finanzierungsproblems interpretiert werden. Drittens sollten<br />

<strong>die</strong> vom Arbeitnehmer zu beeinflussenden Ertragsfaktoren, insbesondere das Fluktuationsrisiko,<br />

<strong>die</strong>sem auch zugeordnet werden. Ohne weitere vertragliche Regelungen<br />

würde der Arbeitgeber <strong>die</strong>ses Ertragsrisiko tragen, da der Arbeitnehmer mit seinem in<br />

der Weiterbildung erworbenen Humankapital abwandern könnte, ohne dass der Arbeitgeber<br />

finanziellen Ersatz erhält. Effiziente Anreizsetzung erfordert jedoch, dass<br />

dem Arbeitnehmer <strong>die</strong>ses aus Sicht des Arbeitgebers bestehende Risiko zugeordnet<br />

wird, damit er eine Abwanderungsentscheidung nur dann trifft, wenn <strong>die</strong>s auch unter<br />

Berücksichtigung der vorgenommenen Bildungsinvestition vorteilhaft ist. Rückzahlungsklauseln<br />

leisten <strong>die</strong>se Risikozuordnung. Solche Vereinbarungen besagen, dass<br />

vom Arbeitgeber getragene Weiterbildungskosten vom Arbeitnehmer ganz oder anteilig<br />

zurückgezahlt werden müssen, wenn ein Arbeitsverhältnis vor Ablauf einer bestimmten<br />

Frist durch den Arbeitnehmer beendet wird. Die durch <strong>die</strong> Abwanderung<br />

eines auf Kosten des Arbeitgebers weitergebildeten Arbeitnehmers entstehenden externen<br />

Effekte werden durch eine Rückzahlungsklausel internalisiert. Die Weiterbildungskosten<br />

werden dem Arbeitsverhältnis zugeordnet, in welchem auch <strong>die</strong> Erträge<br />

anfallen. Für den Arbeitnehmer besteht damit ein Anreiz, das Arbeitsverhältnis nur<br />

dann zu verlassen, wenn <strong>die</strong>s auch unter Berücksichtigung der in <strong>die</strong>sem Arbeitsverhältnis<br />

vorgenommenen Bildungsinvestition vorteilhaft ist. Auch <strong>die</strong>s stellt eine effiziente<br />

(Teil-) Lösung des Problems der Finanzierungsaufteilung dar.<br />

Daher lautet unsere Gr<strong>und</strong>hypothese, dass Arbeitgeber auf Wettbewerbsmärkten<br />

Investitionen in generelles <strong>und</strong> transferierbares Humankapital durchaus finanzieren<br />

können, <strong>die</strong>se jedoch über Rückzahlungsklauseln absichern werden.<br />

Gleichwohl legen theoretische Überlegungen zum personalpolitischen Kontext<br />

<strong>und</strong> Ergebnisse der wenigen bisher existierenden empirischen Untersuchungen zu unserem<br />

Thema (insbesondere Pawlik 1995; vgl. zu einigen weiteren den Kurzüberblick<br />

in <strong>Alewell</strong> 1997, 149-153) nahe, dass <strong>die</strong>se Gr<strong>und</strong>hypothese differenziert werden<br />

muss. Unternehmen sind aufgr<strong>und</strong> <strong>von</strong> Einflüssen aus dem personalpolitischen <strong>und</strong><br />

arbeitsjuristischen Kontext mit unterschiedlichen Kosten- <strong>und</strong> Ertragskonstellationen<br />

aus dem <strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln konfrontiert. Zudem sind an vielen Stellen<br />

des Entscheidungskalküls über den <strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln subjektive<br />

Erwartungen <strong>und</strong> Annahmen über <strong>die</strong> Auswirkungen <strong>die</strong>ses Instrumentes relevant,<br />

insbesondere Annahmen <strong>und</strong> Erwartungen darüber, wie Mitarbeiter auf das Ansinnen<br />

des Arbeitgebers, eine Rückzahlungsklausel abzuschließen, reagieren werden.<br />

Schließlich ist auch nicht sichergestellt, dass jeder Entscheidungsträger im Unternehmen<br />

stets vollständige Informationen über alle aus theoretischer Sicht relevanten<br />

Einflussfaktoren für <strong>die</strong> Entscheidung über den <strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln<br />

zur Verfügung hat, <strong>und</strong> dass solche Informationen vollständig <strong>und</strong> fehlerfrei verarbei-


62 <strong>Dorothea</strong> <strong>Alewell</strong>, <strong>Petra</strong> <strong>Koller</strong>: <strong>Einsatz</strong> <strong>und</strong> <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln für Weiterbildungsmaßnahmen<br />

tet werden. Wir vermuten daher, dass neben verschiedenen „objektiven“ Unternehmensparametern<br />

aus dem personalpolitischen <strong>und</strong> arbeitsjuristischen Kontext auch<br />

unterschiedliche „subjektive“ Einstellungen <strong>von</strong> Entscheidungsträgern eine Rolle für<br />

den <strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln spielen werden.<br />

Die zentrale Funktion <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln besteht in der Sicherung <strong>von</strong><br />

Weiterbildungsinvestitionen des Arbeitgebers gegen das Fluktuationsrisiko. 5 Das Investitionsrisiko<br />

des Arbeitgebers wird positiv <strong>von</strong> der Fluktuationswahrscheinlichkeit<br />

des Arbeitnehmers <strong>und</strong> der Höhe des Investitionsbetrages des Arbeitgebers beeinflusst.<br />

Letzterer hängt einerseits <strong>von</strong> der Höhe der insgesamt für eine Maßnahme anfallenden<br />

Weiterbildungskosten <strong>und</strong> andererseits <strong>von</strong> dem Anteil der vom Arbeitgeber<br />

getragenen Kosten ab. Unter der Prämisse – <strong>die</strong> sogleich begründet wird – dass<br />

der <strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln für das Unternehmen nicht kostenlos ist, ist<br />

daher zu erwarten, dass Rückzahlungsklauseln c.p. insbesondere <strong>von</strong> solchen Unternehmen<br />

eingesetzt werden, <strong>die</strong> ein hohes Investitionsrisiko tragen.<br />

Die Durchsetzung einer Rückzahlungsverpflichtung des Arbeitnehmers vor Gericht<br />

ist mit erheblicher Rechtsunsicherheit des Arbeitgebers verb<strong>und</strong>en (vgl. zu Darstellungen<br />

<strong>und</strong> Analysen der Rechtsprechung Hanau/Stoffels 1992; <strong>Alewell</strong> 1997,<br />

154-160; Bartone u.a. 2001, 1344-1347). Die Einschätzung der Durchsetzbarkeit eines<br />

Rückzahlungsanspruches kann <strong>von</strong> der Ausstattung mit arbeitsjuristischen Ressourcen<br />

beeinflusst sein. Uns erscheinen zwei Argumentationslinien als plausibel:<br />

Zum einen könnte es sein, dass Unternehmen, <strong>die</strong> über ausgebaute Rechtsabteilungen<br />

verfügen, Rückzahlungsklauseln mit höherer Wahrscheinlichkeit einsetzen, da <strong>die</strong><br />

Hemmschwelle, eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Arbeitnehmer zu führen,<br />

aufgr<strong>und</strong> besserer Kenntnis der Rechtslage <strong>und</strong> verbesserten Erfolgschancen geringer<br />

sein könnte <strong>und</strong> <strong>die</strong> zusätzlich zu tragenden Prozesskosten sich infolge der ohnehin<br />

vorhandenen Rechtsvertretung verringern. Allerdings ist ebenso denkbar, dass<br />

eine verbesserte Ausstattung mit arbeitsrechtlichen Kapazitäten dazu führt, dass <strong>die</strong><br />

zahlreichen juristischen Probleme <strong>und</strong> Unwägbarkeiten realistischer beurteilt <strong>und</strong> daher<br />

Rückzahlungsklauseln weniger häufig verwendet werden. Die Richtung des Zusammenhangs<br />

zwischen dem <strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln <strong>und</strong> der Ausstattung<br />

mit arbeitsrechtlichen Ressourcen ist daher theoretisch unklar <strong>und</strong> muss empirisch<br />

entschieden werden. Schließlich kann auch <strong>die</strong> Einschätzung der Rechtsprechung des<br />

jeweils zuständigen Arbeitsgerichtes als arbeitnehmer- oder arbeitgeberfre<strong>und</strong>lich bei<br />

den Beteiligten sehr unterschiedlich sein, z.B. aufgr<strong>und</strong> <strong>von</strong> differierenden Vergangenheitserfahrungen<br />

oder differierenden Haltungen der zuständigen Richter zur<br />

Schutzfunktion des Arbeitsrechts.<br />

5<br />

Dies ist nicht gleichbedeutend damit, Rückzahlungsklauseln als Bindungsinstrument zu interpretieren.<br />

Mitarbeiter haben auch unter einer wirksam abgeschlossenen Klausel <strong>die</strong> Freiheit,<br />

das Unternehmen zu verlassen. Häufig übernehmen auch neue Arbeitgeber <strong>die</strong> Rückzahlungsverpflichtung.<br />

<strong>Der</strong> Vorteil für den investierenden Arbeitgeber besteht jedoch darin, dass<br />

ihm <strong>die</strong> Investitionskosten ersetzt werden.


Zeitschrift für Personalforschung, 17. Jg., Heft 1, 2003 63<br />

Insgesamt ist anzunehmen, dass Unternehmen, welche <strong>die</strong> Durchsetzbarkeit <strong>von</strong><br />

Rückzahlungspflichten als gering einschätzen, eher zu einer Nichtverwendung <strong>die</strong>ses<br />

Instrumentes ten<strong>die</strong>ren. Eine solche „subjektive“ Erwartung bzw. Einstellung gegenüber<br />

Rückzahlungsklauseln kann u.a. durch <strong>die</strong> „objektive“ Ausstattung mit juristischen<br />

Ressourcen beeinflusst werden, aber auch durch eine generalisierte „subjektive“<br />

<strong>Bewertung</strong> der Rechtsprechung des jeweils zuständigen Arbeitsgerichtes als „arbeitnehmerfre<strong>und</strong>lich“<br />

geprägt sein.<br />

Von der derzeitigen Rechtsprechung wird weiterhin dem Arbeitgeber <strong>die</strong> Beweislast<br />

dafür auferlegt, dass eine bestimmte Höhe der Weiterbildungskosten konkret<br />

angefallen ist <strong>und</strong> zum Zeitpunkt der Vereinbarung einer Rückzahlungsklausel ein<br />

„beruflicher Vorteil“ für den Arbeitnehmer aus der Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme<br />

zu erwarten war (vgl. Hanau/Stoffels 1992, 23; Becker-Schaffner<br />

1991, 1012; B<strong>und</strong>esarbeitsgericht 1994, 1726; Bartone u.a. 2001, 1345). Bezüglich<br />

der Voraussetzungen, <strong>die</strong>se Beweislastanforderungen zu erfüllen, können gravierende<br />

Unterschiede zwischen verschiedenen Unternehmen bestehen: Je nach Ausbaustand<br />

der Personalarbeit, <strong>die</strong> sich z.B. in der Existenz einer eigenen Personalabteilung, der<br />

Ausstattung mit Personalfachkräften oder der Existenz eines Personalinformationssystems,<br />

der Existenz einer eigenen Arbeitsmarktforschung <strong>und</strong> der Güte der Kontakte<br />

z.B. zu Stellen der Arbeitsverwaltung ausdrücken können, werden <strong>die</strong>se Beweislastanforderungen<br />

mit geringeren, hohen oder sogar prohibitiv hohen zusätzlichen<br />

Kosten für das Unternehmen verb<strong>und</strong>en sein. Es ist demzufolge zu vermuten, dass<br />

Unternehmen, <strong>die</strong> über ein gut entwickeltes Personalinformationssystem <strong>und</strong> hohe<br />

personalwirtschaftliche Ressourcen – als „objektive“ Indikatoren für eine systematische<br />

Personalarbeit – verfügen, eher zum <strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln ten<strong>die</strong>ren,<br />

weil sie „subjektiv“ <strong>die</strong> Pflicht, einen entstandenen beruflichen Vorteil oder <strong>die</strong><br />

konkrete Höhe der Weiterbildungskosten zu belegen, als weniger schwierig erfüllbar<br />

einstufen <strong>und</strong> daher auch eine bessere Durchsetzbarkeit <strong>von</strong> Rückzahlungsansprüchen<br />

vor Gericht wahrnehmen.<br />

Eine weitere Funktion, <strong>die</strong> Rückzahlungsklauseln bei der Anwendung auf spezifisches<br />

Humankapital erfüllen können, besteht in einer Signalwirkung hinsichtlich<br />

des zukünftigen Verbleibs des Arbeitnehmers im Unternehmen. 6 Wird Arbeitnehmern<br />

mit eher kurzfristigen Bleibeabsichten eine mit Rückzahlungsklauseln belegte spezifische<br />

Weiterbildungsmaßnahme in Aussicht gestellt, so tragen <strong>die</strong>se potenziell höhere<br />

erwartete Kosten als Arbeitnehmer, <strong>die</strong> länger im Betrieb bleiben wollen. Demzufolge<br />

können Rückzahlungsklauseln quasi als Nebeneffekt eine Selektionswirkung<br />

6<br />

Dieser Effekt kommt nur zustande, wenn nicht alle anderen Arbeitgeber Rückzahlungsverpflichtungen<br />

<strong>von</strong> neu einzustellenden Arbeitnehmern übernehmen oder in das Lohnangebot<br />

einbeziehen. Damit hängt <strong>die</strong>ser Effekt <strong>von</strong> der Art des vermittelten Humankapitals ab: Bei<br />

generellem Humankapital wird ein größerer Teil der neuen Arbeitgeber Rückzahlungsverpflichtungen<br />

übernehmen als bei spezifischem Humankapital.


64 <strong>Dorothea</strong> <strong>Alewell</strong>, <strong>Petra</strong> <strong>Koller</strong>: <strong>Einsatz</strong> <strong>und</strong> <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln für Weiterbildungsmaßnahmen<br />

hinsichtlich der Teilnahme an spezifischen Weiterbildungsmaßnahmen nach dem Kriterium<br />

der Bleibeabsicht der Arbeitnehmer entfalten.<br />

Ein weiterer Aspekt, der sich als eher nicht-monetär ausgeprägter Kostenfaktor<br />

auswirken kann, ist ein potenziell negativer Einfluss <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln auf<br />

das akquisitorische Potenzial eines Unternehmens. Bewerber eines Unternehmen haben<br />

keine vollständige Information über personalpolitische Aspekte, z.B. über <strong>die</strong><br />

Aufstiegschancen im Unternehmen, das Betriebsklima, das Angebot <strong>und</strong> <strong>die</strong> Qualität<br />

<strong>von</strong> Personalentwicklungsmaßnahmen <strong>und</strong> <strong>die</strong> Güte des Beurteilungssystems. Anzunehmen<br />

ist, dass <strong>die</strong> Fluktuation einer Mitarbeitergruppe c.p. umso niedriger sein<br />

wird, je besser <strong>die</strong> Personalpolitik <strong>die</strong> Interessen <strong>und</strong> Ansprüche der derzeit Beschäftigten<br />

befriedigt. In einer so gearteten Situation asymmetrischer Information zwischen<br />

Bewerbern <strong>und</strong> Unternehmen könnten Rückzahlungsklauseln <strong>von</strong> den Bewerbern<br />

als Signal über <strong>die</strong> Qualität der Personalpolitik aufgefasst werden: Wenn <strong>die</strong><br />

Personalpolitik aus der Sicht der Mehrheit der bereits beschäftigten Arbeitnehmer<br />

bzw. aus der Sicht der Mehrheit einer bestimmten Arbeitnehmergruppe so positiv<br />

einzuschätzen ist, dass eine geringe Fluktuation resultiert, dann sind <strong>die</strong> Erträge der<br />

unternehmensseitig finanzierten Bildungsinvestitionen auch nur durch ein geringes<br />

Abwanderungsrisiko bedroht. <strong>Der</strong> Verzicht auf Rückzahlungsklauseln verursacht bei<br />

solchen Unternehmen also nur relativ geringe Kosten. Für Unternehmen dagegen, deren<br />

Personalpolitik zu einer hohen Fluktuationsrate führt, besteht ein hohes Risiko<br />

des Verlustes <strong>von</strong> Bildungsinvestitionen durch Abwanderung der Arbeitnehmer. Damit<br />

kann potenziell <strong>die</strong> Verwendung bzw. Nichtverwendung <strong>von</strong> Klauseln <strong>von</strong> den<br />

Bewerbern als Signal über <strong>die</strong> „Qualität der Personalpolitik“ interpretiert werden. <strong>Der</strong><br />

<strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln wird dann allerdings auch da<strong>von</strong> abhängen, welche<br />

Erwartungen <strong>die</strong> verantwortlichen Entscheidungsträger hinsichtlich der Wirkungen<br />

<strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln <strong>und</strong> der Reaktionen der Mitarbeiter haben.<br />

Läuft ein so geartetes Signalspiel ab, so ist zu erwarten, dass Rückzahlungsklauseln<br />

eher <strong>von</strong> Unternehmen mit einer höheren durchschnittlichen Fluktuationsquote<br />

verwendet werden als <strong>von</strong> Unternehmen mit einer niedrigeren durchschnittlichen<br />

Quote. Die Antizipation eines derartigen Signalspiels <strong>und</strong> damit auch <strong>die</strong> Erwartung<br />

über <strong>die</strong> potenziell negativen Einflüsse auf das akquisitorische Potenzial eines Unternehmens<br />

dürften als umso stärker angesehen <strong>und</strong> daher der <strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln<br />

um so weniger wahrscheinlich sein, je stärker zugleich eine Einstellung<br />

vorherrscht, nach der eine gute Personalpolitik den <strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln<br />

überflüssig macht, als je unüblicher der <strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln für<br />

eine Branche empf<strong>und</strong>en wird, <strong>und</strong> je stärker <strong>die</strong> Einstellung vorherrscht, dass Mitarbeiter<br />

den <strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln als unfair empfinden könnten.<br />

Schließlich kann der Verbleib eines Mitarbeiters im Unternehmen, wenn <strong>die</strong>s<br />

nur zwecks Vermeidung der Rückzahlungspflicht geschieht, negative Einflüsse auf<br />

<strong>die</strong> Arbeitsergebnisse <strong>und</strong> <strong>die</strong> Produktivität haben. Die Option, <strong>die</strong> Zeitspanne bis<br />

zum Ablauf des in der Rückzahlungsklausel vereinbarten Zeitpunkts im Unternehmen<br />

„abzusitzen“ <strong>und</strong> danach ohne monetäre Belastung das Unternehmen zu verlassen,<br />

kann insbesondere in Verbindung mit der Wahrnehmung einer Rückzahlungsklausel


Zeitschrift für Personalforschung, 17. Jg., Heft 1, 2003 65<br />

als einem unfairen Instrument des Arbeitgebers „innere Kündigungen“ hervorrufen.<br />

Die „subjektive“ Erwartung einer derartigen Mitarbeiterreaktion kann Unternehmen<br />

dazu bewegen, dass sie lieber auf Rückzahlungsklauseln verzichten.<br />

3. Datensatz <strong>und</strong> Stichprobenziehung<br />

Auf der Basis der theoretischen Vorarbeiten wurde ein standardisierter Fragebogen<br />

entwickelt, mit dem <strong>die</strong> für <strong>die</strong>sen Forschungskontext relevanten Faktoren erhoben<br />

wurden. Nach der Durchführung eines Pre-Tests wurden 3000 überwiegend mittlere<br />

<strong>und</strong> große Betriebe verschiedener Branchen in Deutschland angeschrieben. 328<br />

Fragebögen konnten in <strong>die</strong> Auswertung einbezogen werden. Die Rücklaufquote betrug<br />

demzufolge knapp 11%.<br />

Die Stichprobenziehung wurde entlang der folgenden Überlegungen gezielt gestaltet:<br />

Die für <strong>die</strong> deutschen Betriebe repräsentativen Ergebnisse des IAB-Betriebspanels<br />

weisen aus, dass nur ca. 40% aller Betriebe in Deutschland weiterbildungsaktiv<br />

sind (vgl. Bellmann/Düll/Leber 2001; Leber 2000, 235). Nach den Ergebnissen<br />

des IAB-Betriebspanels sind u.a. <strong>die</strong> Branchen Bergbau/Energie/Wasser (89,6%), Investitionsgüterindustrie<br />

(49,8%), Kredit/Versicherung (52,1%) <strong>und</strong> Bildungsstätten/Verlage<br />

(63,8%) durch überdurchschnittlich hohe Anteile an weiterbildungsaktiven<br />

Betrieben gekennzeichnet, während <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>stoffverarbeitungsindustrie<br />

(39,7%), der Handel (38,2%) sowie <strong>die</strong> „Sonstigen Dienstleistungen“ (41%) eher im<br />

Bereich des Durchschnitts liegen (vgl. Bellmann/Düll/Leber 2001, 6). Da nur weiterbildungsaktive<br />

Betriebe Aussagen zu unseren Forschungsfragen machen können, war<br />

es notwendig, <strong>die</strong> Auswahl der Betriebe so zu gestalten, dass mit einer erhöhten<br />

Wahrscheinlichkeit weiterbildungsaktive Betriebe erreicht wurden. Weiterhin wollten<br />

wir im Wesentlichen unter privatwirtschaftlichen Rahmenbedingungen agierende Betriebe<br />

erfassen, weil dort andere Entscheidungskalküle <strong>und</strong> andere Rahmenbedingungen<br />

der Personalarbeit vorliegen als in Unternehmen des öffentlichen Sektors. Betriebe,<br />

<strong>die</strong> <strong>die</strong>sem Kriterium nicht entsprechen, nämlich Organisationen ohne Erwerbszweck,<br />

Staat/Sozialversicherung <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen, wurden deswegen nicht berücksichtigt.<br />

Daher sind <strong>von</strong> der Branchenauswahl her insgesamt Betriebe der Kredit<strong>und</strong><br />

Versicherungsbranche, aus der Industrie, Unternehmensberatungen <strong>und</strong> IT- <strong>und</strong><br />

Softwareunternehmen, aus dem Handel sowie aus dem sonstigen Dienstleistungsbereich<br />

(insbesondere Dienstleistungen für Unternehmen) stärker in unserer Stichprobe<br />

vertreten als z.B. Betriebe aus der Landwirtschaft (Anteil weiterbildungsaktiver Betriebe<br />

19%) <strong>und</strong> dem öffentlichen Sektor.<br />

Schließlich wollten wir insbesondere solche Betriebe erreichen, <strong>die</strong> eine systematische<br />

Personalarbeit betreiben. Unsere Vermutung war, dass <strong>die</strong>se in ganz kleinen<br />

Betrieben mit geringerer Wahrscheinlichkeit vorzufinden sein würde als in mittleren<br />

<strong>und</strong> großen Betrieben. Daher wurden keine Betriebe mit weniger als 20 Arbeitnehmern<br />

angeschrieben. Aufgr<strong>und</strong> <strong>die</strong>ser Vorgehensweise bei der Stichprobenziehung<br />

handelt es sich bei unseren Ergebnissen selbstverständlich nicht um repräsentative<br />

Ergebnisse für alle Betriebe in Deutschland. Die Zusammensetzung des Samples nach<br />

Betriebsgröße <strong>und</strong> Branchen sieht folgendermaßen aus:


66 <strong>Dorothea</strong> <strong>Alewell</strong>, <strong>Petra</strong> <strong>Koller</strong>: <strong>Einsatz</strong> <strong>und</strong> <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln für Weiterbildungsmaßnahmen<br />

Tab. 1: Zusammensetzung des Samples nach Branchenzugehörigkeit <strong>und</strong> Betriebsgröße (N=328)<br />

Branche<br />

Wertebereich der Betriebsgröße (Arbeitnehmerzahlen)<br />

1-100 101-500 501-<br />

1000<br />

1001-<br />

5000<br />

5001-<br />

10000<br />

> 10000<br />

Insgesamt<br />

N<br />

Bergbau/Energie 3,8 % 23,1 % 26,9% 38,5% 7,7% 0% 100%<br />

N = 26<br />

Industrie 5,0% 20,7% 27,3% 34,7% 3,3% 9,1% 100%<br />

N = 121<br />

Handel 11,1% 33,3% 16,7% 16,7% 5,6% 16,7% 100%<br />

N = 18<br />

Verkehr/Nachrichtenübermittlung/<br />

Telekommunikation<br />

9,3% 23,2% 18,6% 34,9% 2,3% 11,6% 100%<br />

N = 43<br />

Kredit/Versicherung 1,8% 25,5% 34,5% 30,9% 1,8% 5,5% 100%<br />

N = 55<br />

Dienstleistungen, insb.<br />

für Unternehmen<br />

12,5% 50,0% 14,6% 14,6% 8,3% 0% 100%<br />

N = 48<br />

Sonstiges 11,8% 41,2% 17,6% 11,8% 5,9% 11,8% 100%<br />

N = 17<br />

Total 6,7%<br />

N = 22<br />

28%<br />

N = 92<br />

24,4%<br />

N = 80<br />

29,3%<br />

N = 96<br />

4,3%<br />

N = 14<br />

7,3%<br />

N = 24<br />

100%<br />

N = 328<br />

4. Empirische Bef<strong>und</strong>e zur <strong>Bewertung</strong> <strong>und</strong> zum <strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong><br />

Rückzahlungsklauseln<br />

4.1 Deskriptive Bef<strong>und</strong>e<br />

<strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln nach Betriebsgrößen <strong>und</strong> Branchen<br />

Die Betriebe wurden gefragt, ob sie Rückzahlungsklauseln einsetzen. Differenziert<br />

nach Betriebsgrößenklassen ergibt sich das in Tabelle 2 zusammengefasste Bild.<br />

<strong>Der</strong> Anteil der Betriebe, <strong>die</strong> Rückzahlungsklauseln einsetzen, steigt mit der Betriebsgröße<br />

bis zu einer mittleren Größe <strong>von</strong> Betrieben (500 bis 1000 AN) zunächst<br />

an, ist jedoch bei höheren Mitarbeiterzahlen wieder rückläufig, so dass insgesamt ein<br />

umgekehrt u-förmiger Verlauf vorliegt. Falls <strong>die</strong>ses Ergebnis nicht nur durch zufällige<br />

Effekte in der Stichprobe ausgelöst wird, was aufgr<strong>und</strong> der geringen Fallzahlen<br />

Tab. 2: Anteile der Betriebe in der jeweiligen Größenklasse, <strong>die</strong> Rückzahlungsklauseln einsetzen<br />

Betriebsgröße (Mitarbeiteranzahl<br />

1999) Ja<br />

<strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln<br />

Nein<br />

Total<br />

1 bis 100 30,0% 70,0% 100%; N = 20<br />

> 100 bis 500 69,2% 30.8% 100%; N = 91


Zeitschrift für Personalforschung, 17. Jg., Heft 1, 2003 67<br />

> 500 bis 1.000 78,5% 21,5% 100%; N = 79<br />

> 1.000 bis 5000 72,9% 27,1% 100%; N = 96<br />

> 5.000 bis 10.000 71,4% 28,6% 100%; N = 14<br />

> 10.000 69,6% 30,4% 100%; N = 23<br />

Insgesamt 70,3 % 29,7% 100%; N = 323<br />

als möglich erscheint, 7 lässt es sich möglicherweise dadurch erklären, dass <strong>die</strong> kleinen<br />

<strong>und</strong> mittelgroßen Betriebe stärker unter Kostendruck stehen als <strong>die</strong> großen Betriebe,<br />

wobei jedoch <strong>die</strong> Kleinbetriebe im Unterschied zu den mittleren Betrieben<br />

nicht über <strong>die</strong> Ressourcen verfügen, um eine systematische Personalarbeit <strong>und</strong> eine<br />

gezielte Sicherung <strong>von</strong> Investitionen aufzubauen.<br />

Tab. 3: Anteile der Betriebe in der jeweiligen Branchengruppe, <strong>die</strong> Rückzahlungsklauseln einsetzen<br />

Branchengruppe<br />

<strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln<br />

Ja<br />

Nein<br />

Total<br />

Kredit- <strong>und</strong> Versicherungsgewerbe 92,7% 7,3% 100%; N = 55<br />

Handel 88,9% 11,1% 100%; N = 18<br />

Industrie 70,6% 29,4% 100%; N = 119<br />

Sonstiges 64,7% 35,3% 100%; N = 17<br />

Verkehr/Nachrichtenübermittlung/Telekommunikation<br />

64,3% 35,7% 100%; N = 42<br />

Bergbau/Energiewirtschaft 61,5% 38,5% 100%; N = 26<br />

Dienstleistungen,<br />

insb. für Unternehmen<br />

50,0% 50,0% 100%; N = 48<br />

Insgesamt 8 70,5 % 29,5% 100%; N = 325<br />

Betrachtet man <strong>die</strong> <strong>Einsatz</strong>quote <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln in den einzelnen<br />

Branchen, so zeigt sich eine besonders häufige Verwendung bei den Wirtschaftszweigen<br />

Kredit- <strong>und</strong> Versicherungsgewerbe, Handel <strong>und</strong> Industrie.<br />

Bei der Interpretation der Daten zum <strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln ist zu<br />

beachten, dass auch Unternehmen, <strong>die</strong> nur in Einzelfällen Gebrauch <strong>von</strong> <strong>die</strong>sem Instrument<br />

machen, zu den „Verwendern“ gezählt werden. Auf der Ebene einzelner Arbeitsverhältnisse<br />

sind daher sehr viel geringere Verwendungsraten zu erwarten. Zu-<br />

7<br />

8<br />

Dieser Bef<strong>und</strong> steht den Ergebnissen <strong>von</strong> Leber (2000) entgegen. Allerdings wird dort mit einer<br />

anderen, im interessierenden Bereich gröberen Einteilung der Betriebsgrößenklassen gearbeitet.<br />

Die leichten Verschiebungen in den Häufigkeiten in der Zeile „Insgesamt” zwischen Tabelle<br />

2 <strong>und</strong> 3 ergeben sich aus der unterschiedlichen Fallzahl, <strong>die</strong> in <strong>die</strong> Auswertungen einbezogen<br />

werden konnte.


68 <strong>Dorothea</strong> <strong>Alewell</strong>, <strong>Petra</strong> <strong>Koller</strong>: <strong>Einsatz</strong> <strong>und</strong> <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln für Weiterbildungsmaßnahmen<br />

dem liegen <strong>die</strong>se Werte für den <strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln deutlich höher als<br />

<strong>die</strong> entsprechenden Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel (vgl. Leber 2000). Dies<br />

resultiert vermutlich aus unserer Vorgehensweise bei der Stichprobenziehung (vgl.<br />

Abschnitt 3).<br />

Einstellungsunterschiede zwischen „Verwendern“ <strong>und</strong> „Nichtverwendern“ <strong>von</strong><br />

Rückzahlungsklauseln<br />

Im Folgenden wollen wir zunächst prüfen, ob es hinsichtlich der subjektiven<br />

Einstellungen Unterschiede zwischen den „Verwendern“ <strong>und</strong> „Nichtverwendern“ <strong>von</strong><br />

Rückzahlungsklauseln gibt, <strong>und</strong> zugleich einige deskriptive Angaben zur Verteilung<br />

<strong>die</strong>ser Einstellungen bei den befragten Personalfachkräften machen. 9 <strong>Der</strong> unabhängigen<br />

Variable (<strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln/kein <strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln)<br />

liegt ein kategoriales Skalenniveau zugr<strong>und</strong>e. Die abhängigen Variablen,<br />

also hier <strong>die</strong> verschiedenen Einstellungsaussagen, werden als ordinal skaliert behandelt.<br />

Demzufolge wurde ein nichtparametrisches Testverfahren herangezogen, um auf<br />

Einstellungsdifferenzen zwischen den Verwendern <strong>und</strong> Nichtverwendern <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln<br />

zu testen. Da es sich bei den beiden Unternehmensgruppen um zwei<br />

unabhängige Stichproben handelt, wurde der U-Test nach Mann <strong>und</strong> Whitney verwendet.<br />

Bei <strong>die</strong>sem Testverfahren werden nicht <strong>die</strong> Messwerte der Variablen, sondern<br />

deren Rangplätze verarbeitet. Es werden zwei Gruppen gebildet (hier: „Verwender“:<br />

Unternehmen <strong>die</strong> Rückzahlungsklauseln einsetzen; <strong>und</strong> „Nichtverwender“: Unternehmen,<br />

<strong>die</strong> keine Rückzahlungsklauseln einsetzen). Zur Prüfung der Nullhypothese,<br />

dass keine Einstellungsdifferenzen zwischen den beiden Gruppen vorliegen,<br />

werden <strong>die</strong> Werte der beiden Stichproben in aufsteigender Reihenfolge unter Aufzeichnung<br />

der Gruppenherkunft zusammengefasst. Aus der Reihenfolge der Werte<br />

aus den beiden Gruppen wird <strong>die</strong> Testvariable U gebildet, <strong>die</strong> angibt, wie viele Werte<br />

der Gruppe 1 vor den Werten der Gruppe 2 liegen. Je kleiner der Wert für U ist, desto<br />

größer sind <strong>die</strong> Einstellungsdifferenzen. Die durchschnittlichen Rangziffern lassen<br />

Aussagen über <strong>die</strong> Ablehnung bzw. Zustimmung zu den einzelnen Aussagen zu. Je<br />

kleiner <strong>die</strong> durchschnittliche Rangziffer ist, desto größer ist <strong>die</strong> Zustimmung zu einer<br />

Aussage, während höhere durchschnittliche Rangziffern eine stärkere Ablehnung der<br />

jeweiligen Aussage anzeigen. In Tabelle 4 (vgl. nächste Seite) sind <strong>die</strong> Ergebnisse<br />

des U-Tests nach Mann <strong>und</strong> Whitney aufgeführt.<br />

Unter den Items zu den Funktionen <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln liegen – mit einer<br />

Ausnahme – bei allen aufgeführten Aussagen signifikante Einstellungsunterschiede<br />

zwischen Verwendern <strong>und</strong> Nichtverwendern <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln vor. Verwender<br />

<strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln halten Rückzahlungsklauseln signifikant häufiger<br />

für sinnvoll, wenn <strong>die</strong> Maßnahmen kostenintensiv für den Arbeitgeber sind. Weiter-<br />

9<br />

Deskriptive Daten zu den „objektiven“ Unternehmensparametern wurden bereits an anderer<br />

Stelle veröffentlicht <strong>und</strong> sollen hier nicht wiederholt werden (vgl. <strong>Alewell</strong>/<strong>Koller</strong> 2001a,<br />

2001b, 2002a).


Zeitschrift für Personalforschung, 17. Jg., Heft 1, 2003 69<br />

hin befürworten Unternehmen, <strong>die</strong> Rückzahlungsklauseln einsetzen, den <strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong><br />

Rückzahlungsklauseln stärker als <strong>die</strong> Vergleichsgruppe, wenn der Marktwert des<br />

Mitarbeiters durch <strong>die</strong> Maßnahme gesteigert wird <strong>und</strong> daher eine Abwerbung durch<br />

andere Arbeitgeber wahrscheinlicher wird. Unternehmen, <strong>die</strong> keine Rückzahlungsklauseln<br />

einsetzen, schätzen <strong>die</strong> Selektionswirkung <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln höher<br />

ein als Unternehmen, <strong>die</strong> <strong>die</strong>se verwenden. Während fast 59% der Unternehmen,<br />

welche keine Rückzahlungsklauseln verwenden, <strong>die</strong>sem Instrument eine Signalwirkung<br />

für <strong>die</strong> Bleibeabsicht des Mitarbeiters zubilligen, ist <strong>die</strong>s nur bei ca. 46% der<br />

Unternehmen, <strong>die</strong> Rückzahlungsklauseln einsetzen, der Fall.<br />

Bei den Items zum arbeitsjuristischen Kontext zeigen sich folgende Ergebnisse:<br />

Die Durchsetzbarkeit der Rückzahlungspflicht vor Gericht wird <strong>von</strong> Unternehmen<br />

positiver eingeschätzt, <strong>die</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln Gebrauch machen, wobei jedoch,<br />

wie zusätzliche Auswertungen zeigen, auch 41% der Verwender <strong>die</strong> Durchsetzungschancen<br />

negativ bewerten. Unternehmen, <strong>die</strong> Rückzahlungsklauseln einsetzen,<br />

sehen weniger Probleme in Bezug auf <strong>die</strong> Kostenermittlung <strong>und</strong> Zuordnung <strong>von</strong> anfallenden<br />

Weiterbildungskosten als <strong>die</strong> Vergleichsgruppe. Zudem spielt <strong>die</strong> Höhe der<br />

Weiterbildungskosten für <strong>die</strong>se Unternehmen eine größere Rolle für den <strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong><br />

Rückzahlungsklauseln als für <strong>die</strong> andere Gruppe. Ursachen für <strong>die</strong>se Einstellungsdifferenzen<br />

könnten darin liegen, dass <strong>die</strong> beiden Gruppen sich zum einen in ihrer quantitativen<br />

<strong>und</strong>/oder qualitativen personalwirtschaftlichen Ressourcenausstattung<br />

<strong>und</strong>/oder der Systematik ihrer Personalarbeit, andererseits aber auch hinsichtlich der<br />

Frage unterscheiden, wie hoch <strong>die</strong> vom Arbeitgeber getragenen Kosten der Weiterbildung<br />

sind (Tab. 4).<br />

Bei den Items zum personalpolitischen Kontext zeigen sich folgende Ergebnisse:<br />

Unternehmen, <strong>die</strong> selbst <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln Gebrauch machen, bezeichnen<br />

<strong>die</strong>se signifikant häufiger für kostenintensive Maßnahmen als branchenüblich als <strong>die</strong><br />

Vergleichsgruppe der Nichtverwender. Die Befürchtung, dass Mitarbeiter, <strong>die</strong> nur<br />

aufgr<strong>und</strong> einer Rückzahlungsklausel im Betrieb verbleiben, unengagiert <strong>und</strong> unmotiviert<br />

sind, ist bei Nichtverwendern stärker ausgeprägt als bei den Verwendern <strong>von</strong><br />

Rückzahlungsklauseln. Weitere Auswertungen zeigen, dass <strong>die</strong> Differenz zwischen<br />

beiden Gruppen erheblich ist: Zustimmung zu der Aussage wird <strong>von</strong> den Nichtverwendern<br />

um 15,4 Prozentpunkte häufiger geäußert als <strong>von</strong> den Verwendern <strong>von</strong><br />

Rückzahlungsklauseln. Unternehmen, <strong>die</strong> keine Rückzahlungsklauseln verwenden,<br />

befürchten stärker, dass ein <strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln <strong>von</strong> den Mitarbeitern<br />

als unfair empf<strong>und</strong>en wird. Gleichzeitig vertrauen <strong>die</strong>se Unternehmen auch<br />

Tab. 4: Ergebnisse des U-Tests nach Mann <strong>und</strong> Whitney<br />

Aussagen<br />

N<br />

<strong>Einsatz</strong><br />

<strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln<br />

Durchschnittliche<br />

Rangziffern<br />

Mann- Signifikanz<br />

Whitney U (zweiseitig)<br />

Items zum Investitionsrisiko des Arbeitgebers <strong>und</strong> zur Selektionsfunktion <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln<br />

Die Verwendung <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln ist ge- Ja 226 142,43 6537,500 ,000


70 <strong>Dorothea</strong> <strong>Alewell</strong>, <strong>Petra</strong> <strong>Koller</strong>: <strong>Einsatz</strong> <strong>und</strong> <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln für Weiterbildungsmaßnahmen<br />

Aussagen<br />

nerell sinnvoll, wenn eine Weiterbildungsmaßnahme<br />

sehr kostenintensiv für den Arbeitgeber ist.<br />

N = 304<br />

Bei Weiterbildungsmaßnahmen, <strong>die</strong> den Marktwert<br />

des Mitarbeiters steigern, ist eine Absicherung <strong>von</strong><br />

Investitionskosten mittels Rückzahlungsvereinbarungen<br />

erforderlich.<br />

N = 303<br />

Wenn man feststellt, dass vor allem auf Kosten des<br />

Arbeitgebers weitergebildete Mitarbeiter den Betrieb<br />

verlassen, sollte man Rückzahlungsklauseln<br />

einsetzen.<br />

N = 301<br />

Ein Mitarbeiter, der in naher Zukunft den Betrieb<br />

verlassen möchte, ist meist nicht bereit, an einer mit<br />

Rückzahlungsklauseln belegten Weiterbildung teilzunehmen.<br />

N = 297<br />

N<br />

<strong>Einsatz</strong><br />

<strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln<br />

Durchschnittliche<br />

Rangziffern<br />

Nein 78 181,69<br />

Ja 227 139,85<br />

Nein 76 188,28<br />

Ja 225 150,13<br />

Nein 76 153,59<br />

Ja 222 154,57<br />

Nein 75 132,50<br />

Items zum personalpolitischen <strong>und</strong> arbeitsjuristischen Kontext<br />

Die Verwendung <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln ist<br />

schwierig, weil für viele Weiterbildungsmaßnahmen<br />

nicht genau festgestellt werden kann, welche Kosten<br />

überhaupt anfallen.<br />

N = 302<br />

Ob der Rückzahlungsanspruch des Betriebes im<br />

Streitfall vor Gericht durchgesetzt werden kann, ist<br />

fraglich.<br />

N = 299<br />

Mitarbeiter empfinden in der Regel den <strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong><br />

Rückzahlungsklauseln durch den Betrieb als unfair.<br />

N = 302<br />

Eine gute Personalpolitik macht den Einfluss <strong>von</strong><br />

Rückzahlungsklauseln überflüssig.<br />

N = 307<br />

Mitarbeiter, <strong>die</strong> nur oder überwiegend aufgr<strong>und</strong> der<br />

sonst anfallenden Rückzahlungspflicht im Betrieb<br />

bleiben, sind weniger motiviert <strong>und</strong> engagiert als<br />

andere Mitarbeiter.<br />

N = 297<br />

In unserer Branche ist es üblich, Rückzahlungsklauseln<br />

bei kostenintensiven Weiterbildungsmaßnahmen<br />

zu verwenden.<br />

N = 282<br />

Ja 226 160,85<br />

Nein 76 123,69<br />

Ja 224 156,03<br />

Nein 75 131,99<br />

Ja 227 167,38<br />

Nein 75 103,43<br />

Ja 227 169,26<br />

Nein 80 110,69<br />

Ja 222 155,35<br />

Nein 75 130,21<br />

Ja 212 123,96<br />

Nein 70 194,62<br />

Mann- Signifikanz<br />

Whitney U (zweiseitig)<br />

5869,000 ,000<br />

8353,500 ,757<br />

7087,500 ,048<br />

6474,500 ,000<br />

7049,000 ,033<br />

4907,000 ,000<br />

5615,000 ,000<br />

6916,000 ,023<br />

3701,500 ,000<br />

stärker darauf, dass eine „gute Personalpolitik“ den <strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln<br />

überflüssig macht, während <strong>die</strong> Gruppe der Verwender das Fairnessproblem als<br />

weniger gravierend ansieht <strong>und</strong> substitutiv oder komplementär zu einer „guten“ Aus-


Zeitschrift für Personalforschung, 17. Jg., Heft 1, 2003 71<br />

gestaltung der „weichen“ personalpolitischen Faktoren häufiger auch den <strong>Einsatz</strong><br />

„harter“ Instrumente wie Rückzahlungsklauseln für notwendig hält.<br />

4.2 Ergebnisse der logistischen Regression<br />

Modellbildung<br />

In <strong>die</strong>sem Abschnitt werden <strong>die</strong> im theoretischen Teil hergeleiteten Hypothesen<br />

<strong>und</strong> <strong>die</strong> möglichen Zusammenhänge zwischen „objektiven Unternehmensparametern“<br />

<strong>und</strong> „subjektiven Einstellungsangaben“ untersucht. Zur Überprüfung unserer Fragestellungen<br />

bietet sich aufgr<strong>und</strong> der kategorial ausgeprägten abhängigen Variablenn<br />

„<strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln“ <strong>und</strong> der unterschiedlichen Skalenniveaus auf<br />

Seiten der unabhängigen Variablen das multivariate Verfahren der logistischen Regression<br />

an. Dies ist ein statistisches Verfahren, welches <strong>die</strong> Wahrscheinlichkeit des<br />

Eintreffen eines Ereignisses – in unserem Fall <strong>die</strong> Wahrscheinlichkeit des <strong>Einsatz</strong>es<br />

<strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln – in Abhängigkeit <strong>von</strong> den Werten der unabhängigen Variablen<br />

schätzt.<br />

Es werden 3 unterschiedliche Modelle geschätzt. Während in den ersten beiden<br />

Modellen jeweils nur entweder <strong>die</strong> „objektiven“ oder nur <strong>die</strong> „subjektiven“ Parameter<br />

enthalten sind, werden im dritten Modell beide Variablentypen kombiniert. Bevor <strong>die</strong><br />

Ergebnisse der drei Schätzmodelle präsentiert werden, wird zunächst <strong>die</strong> Operationalisierung<br />

der Variablen vorgestellt. Zu den meisten Variablen sind <strong>die</strong> notwendigen<br />

Angaben vollständig in Tabelle 5 enthalten. Erläuterungsbedürftig ist jedoch der <strong>von</strong><br />

uns gebildete „Indikator zum Investitionsrisiko des Arbeitgebers“.<br />

Unseren Hypothesen zufolge steigt für Arbeitgeber das Investitionsrisiko, je<br />

stärker <strong>die</strong>se an der Finanzierung <strong>von</strong> Weiterbildungsmaßnahmen beteiligt sind, als je<br />

wettbewerbsfähiger bzw. je stärker transferierbar das vermittelte Humankapital einzustufen<br />

ist <strong>und</strong> je höher <strong>die</strong> Fluktuation ist. Mit zunehmendem Investitionsrisiko –<br />

so <strong>die</strong> theoretische Erwartung – nimmt <strong>die</strong> Wahrscheinlichkeit des <strong>Einsatz</strong>es <strong>von</strong><br />

Rückzahlungsklauseln zu. Innerhalb unseres Datensatzes haben wir <strong>die</strong> Fluktuationsrate<br />

direkt erfasst. Die Transferierbarkeit des Humankapitals <strong>und</strong> der Kostenanteil des<br />

Arbeitgebers wurden auf der Ebene einzelner Typen <strong>von</strong> Weiterbildungsmaßnahmen<br />

erhoben <strong>und</strong> wurden dann wie folgt auf Betriebsebene operationalisiert bzw. zusammengefasst.<br />

Einerseits verfügen wir über Angaben zur Beteiligung <strong>von</strong> Arbeitnehmern an 10<br />

unterschiedlichen Typen <strong>von</strong> Weiterbildungsmaßnahmen. Diese 10 Weiterbildungsmaßnahmen<br />

wurden in zwei unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Die erste Gruppe<br />

besteht aus Hochschulstu<strong>die</strong>ngängen <strong>und</strong> Fachschul- <strong>und</strong> Akademieausbildungen, <strong>die</strong><br />

aufgr<strong>und</strong> ihrer formalen <strong>und</strong> teilweise staatlich anerkannten Abschlüsse als „zertifizierte<br />

Maßnahmen“ bezeichnet werden. Hier gehen wir <strong>von</strong> einer hohen Transferierbarkeit<br />

bzw. einer hohen Verwertbarkeit des erworbenen Humankapitals auf dem externen<br />

Arbeitsmarkt aus.


72 <strong>Dorothea</strong> <strong>Alewell</strong>, <strong>Petra</strong> <strong>Koller</strong>: <strong>Einsatz</strong> <strong>und</strong> <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln für Weiterbildungsmaßnahmen<br />

Bei der zweiten Kategorie handelt es sich um Kurse <strong>und</strong> Seminare zu unterschiedlichen<br />

Themenbereichen. 10 Da innerhalb <strong>die</strong>ser Kategorie sehr heterogene Verhältnisse<br />

hinsichtlich des Zertifizierungsgrades <strong>und</strong> der Verwertbarkeit des Humankapitals<br />

auf dem Arbeitsmarkt bestehen dürften, aber vermutlich im Gegensatz zu der<br />

ersten Kategorie eine geringe Ausprägung <strong>die</strong>ser Merkmale vorhanden ist, wird <strong>die</strong>ser<br />

Bereich vereinfacht als „nicht-zertifiziert“ benannt. Wir weisen im Folgenden den<br />

zu bildenden Indikator für das Investitionsrisiko des Arbeitgebers getrennt für <strong>die</strong><br />

beiden Gruppen aus.<br />

Zudem enthält unser Datensatz Angaben über <strong>die</strong> jeweilige Finanzierungsgr<strong>und</strong>lage<br />

der <strong>von</strong> den Arbeitnehmern absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen. Es liegen<br />

somit Kenntnisse vor, an welchen Weiterbildungen Mitarbeiter eines Unternehmens<br />

teilnehmen <strong>und</strong> wer – also der Arbeitnehmer, Arbeitgeber, oder beide Parteien – <strong>die</strong><br />

Finanzierung <strong>die</strong>ser Weiterbildungsmaßnahmen übernimmt. Innerhalb jeder Kategorie<br />

(der „zertifizierten“ <strong>und</strong> „nicht-zertifizierten“ Weiterbildungsmaßnahmen) wurden<br />

jeder Weiterbildungsmaßnahme in Abhängigkeit <strong>von</strong> der Kostenaufteilung zwischen<br />

Arbeitgeber <strong>und</strong> Arbeitnehmer zunächst eine <strong>Bewertung</strong>szahl zugewiesen, welche<br />

das Investitionsrisiko des Arbeitgebers <strong>und</strong> demzufolge <strong>die</strong> Wahrscheinlichkeit des<br />

<strong>Einsatz</strong>es <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln auf Betriebsebene laut unseren theoretischen<br />

Überlegungen widerspiegelt: Liegt entweder keine Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme<br />

vor oder hat der Arbeitnehmer <strong>die</strong>se vollständig alleine finanziert,<br />

so nimmt <strong>die</strong> <strong>Bewertung</strong>szahl den kleinstmöglichen Wert an, da in <strong>die</strong>sem Fall kein<br />

<strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln zu erwarten ist. Haben Arbeitnehmer an der Weiterbildungsmaßnahme<br />

teilgenommen, <strong>und</strong> haben Arbeitgeber <strong>und</strong> Arbeitnehmer <strong>die</strong><br />

Maßnahme gemeinsam finanziert, so steigt für den Arbeitgeber das Investitionsrisiko<br />

<strong>und</strong> <strong>die</strong> Wahrscheinlichkeit des <strong>Einsatz</strong>es <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln zur Absicherung<br />

des Arbeitgeberanteils (mittlerer Wert der <strong>Bewertung</strong>szahl). Die höchste Wahrscheinlichkeit<br />

eines <strong>Einsatz</strong>es <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln ist zu vermuten, wenn der<br />

Arbeitgeber <strong>die</strong> Maßnahme alleine finanziert hat (höchste Ausprägung der <strong>Bewertung</strong>szahl).<br />

Die <strong>Bewertung</strong>szahlen werden jeweils für <strong>die</strong> zertifizierten <strong>und</strong> nichtzertifizierten<br />

Maßnahmen aufsummiert <strong>und</strong> aus Gründen der Standardisierung<br />

durch <strong>die</strong> Zahl der <strong>von</strong> Mitarbeitern in dem jeweiligen Bereich durchlaufenen Maßnahmen<br />

(zertifiziert/nicht-zertifiziert) geteilt. Dieser Indikator für das Investitionsrisiko<br />

des Arbeitgebers ergibt für den einzelnen Betrieb <strong>und</strong> den jeweiligen Bereich<br />

an Weiterbildungsmaßnahmen also jeweils einen umso höheren Wert, je<br />

Tab. 5: Beschreibung der unabhängigen Variablen<br />

10<br />

Die inhaltlichen Themenbereiche betrieblicher Weiterbildungsseminare setzten sich aus folgenden<br />

Rubriken zusammen: Handwerk/Technik/Naturwissenschaften, Fremdsprachen,<br />

Kaufmännische Kenntnisse, Informatik/EDV, Leitung/Planung/Organisation, Kommunikative<br />

Kenntnisse <strong>und</strong> Fähigkeiten, Recht <strong>und</strong> Steuern, Sonstiges.


Zeitschrift für Personalforschung, 17. Jg., Heft 1, 2003 73<br />

Einflussfaktoren<br />

Beschreibung der Variablen<br />

Items zu den „subjektiven“ Einstellungen<br />

Items zum Investitionsrisiko des Arbeitgebers <strong>und</strong> zur Selektionsfunktion<br />

Die Verwendung <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln<br />

ist generell sinnvoll, wenn<br />

eine Weiterbildungsmaßnahme sehr<br />

kostenintensiv ist.<br />

Bei Weiterbildungsinvestitionen, <strong>die</strong><br />

den Marktwert des Mitarbeiters steigern,<br />

ist eine Absicherung <strong>von</strong> Investitionen<br />

mittels Rückzahlungsvereinbarungen<br />

erforderlich.<br />

Wenn man feststellt, dass vor allem<br />

auf Kosten des Arbeitgebers weitergebildete<br />

Mitarbeiter den Betrieb verlassen,<br />

sollte man Rückzahlungsklauseln<br />

einsetzen.<br />

Ein Mitarbeiter, der in naher Zukunft<br />

den Betrieb verlassen möchte, ist<br />

meist nicht bereit an einer mit Rückzahlungsklauseln<br />

belegten Weiterbildung<br />

teilzunehmen.<br />

Dummie: „stimme vollkommen zu, stimme zu, weder noch,<br />

stimme nicht zu“; Referenzkategorie : „stimme überhaupt<br />

nicht zu“<br />

Dummie: „stimme vollkommen zu, stimme zu, weder noch,<br />

stimme nicht zu“; Referenzkategorie : „stimme überhaupt<br />

nicht zu“<br />

Dummie: „stimme vollkommen zu, stimme zu, weder noch,<br />

stimme nicht zu“; Referenzkategorie : „stimme überhaupt<br />

nicht zu“<br />

Dummie: „stimme vollkommen zu, stimme zu, weder noch,<br />

stimme nicht zu“; Referenzkategorie : „stimme überhaupt<br />

nicht zu“<br />

Items zum personalpolitischen <strong>und</strong> arbeitsjuristischen Kontext des<br />

<strong>Einsatz</strong>es <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln<br />

Die Verwendung <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln<br />

ist schwierig, weil für viele<br />

Weiterbildungsmaßnahmen nicht genau<br />

festgestellt werden kann, welche<br />

Kosten überhaupt anfallen.<br />

Ob der Rückzahlungsanspruch des<br />

Betriebes im Streitfall vor Gericht<br />

durchgesetzt werden kann, ist fraglich<br />

<strong>Bewertung</strong> der Rechtsprechung des<br />

zuständigen Arbeitsgerichtes<br />

Mitarbeiter empfinden in der Regel<br />

den <strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln<br />

durch den Betrieb als unfair.<br />

Mitarbeiter, <strong>die</strong> nur oder überwiegend<br />

aufgr<strong>und</strong> der sonst anfallenden Rückzahlungspflicht<br />

im Betrieb bleiben,<br />

sind weniger motiviert <strong>und</strong> engagiert<br />

als andere Mitarbeiter.<br />

In unserer Branche ist es üblich,<br />

Rückzahlungsklauseln bei kostenin-<br />

Dummie: „stimme vollkommen zu, stimme zu, weder noch,<br />

stimme nicht zu“; Referenzkategorie : „stimme überhaupt<br />

nicht zu“<br />

Dummie: „stimme vollkommen zu, stimme zu, weder noch,<br />

stimme nicht zu“; Referenzkategorie : „stimme überhaupt<br />

nicht zu“<br />

Dummies für „keine Informationen, arbeitnehmerfre<strong>und</strong>lich,<br />

neutral“; Referenzkategorie: „arbeitgeberfre<strong>und</strong>lich“<br />

(in allen Modellen enthalten)<br />

Dummie: „stimme vollkommen zu, stimme zu, weder noch,<br />

stimme nicht zu“; Referenzkategorie : „stimme überhaupt<br />

nicht zu“<br />

Dummie: „stimme vollkommen zu, stimme zu, weder noch,<br />

stimme nicht zu“; Referenzkategorie : „stimme überhaupt<br />

nicht zu“<br />

Dummie: „stimme vollkommen zu, stimme zu, weder noch,<br />

stimme nicht zu“; Referenzkategorie : „stimme überhaupt


74 <strong>Dorothea</strong> <strong>Alewell</strong>, <strong>Petra</strong> <strong>Koller</strong>: <strong>Einsatz</strong> <strong>und</strong> <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln für Weiterbildungsmaßnahmen<br />

Einflussfaktoren<br />

tensiven Weiterbildungsmaßnahmen<br />

zu verwenden.<br />

Eine gute Personalpolitik macht den<br />

Einfluss <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln<br />

überflüssig.<br />

Beschreibung der Variablen<br />

nicht zu“<br />

Dummie: „stimme vollkommen zu, stimme zu, weder noch,<br />

stimme nicht zu“; Referenzkategorie : „stimme überhaupt<br />

nicht zu“<br />

Objektive Unternehmensparameter<br />

Juristische Ressourcen<br />

Anzahl der vollen Stellen für Arbeitsjuristen pro Mitarbeiter<br />

Personalwirtschaftliche Ressourcen Anzahl der vollen Stellen für Personalfachkräfte pro Mitarbeiter<br />

<strong>Einsatz</strong> eines Personalinformationssystems<br />

Dummie „ja“; Referenzkategorie: „nein“<br />

Fluktuation weitergebildeter Mitarbeiter<br />

Indikatoren für das Investitionsrisiko<br />

des Arbeitgebers<br />

Durchschnittliche Fluktuationsrate weitergebildeter Mitarbeiter<br />

der letzten fünf Geschäftsjahre<br />

Analytische Differenzierung zweier Weiterbildungsbereiche.<br />

Bildung je einer Variablen <strong>und</strong> Berechnung jeweils eines<br />

Finanzierungsindexes aus den <strong>von</strong> Mitarbeitern eines<br />

Unternehmens absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen:<br />

A) Zertifizierte Weiterbildungsmaßnahmen (Hochschul-<br />

/Fachschul- <strong>und</strong> Akademieausbildung)<br />

Dummies „Keine Teilnahme <strong>und</strong> Arbeitnehmerfinanzierung,<br />

Mischfinanzierung; Referenzkategorie: „Arbeitgeberfinanzierung“<br />

B) Nichtzertifizierte Weiterbildungsmaßnahmen (Seminare<br />

<strong>und</strong> Kurse zu unterschiedlichen Themenbereichen)<br />

Dummies „Arbeitnehmer- oder Mischfinanzierung“, Referenzkategorie:<br />

„Arbeitgeberfinanzierung“<br />

(in den Modellen 1 <strong>und</strong> 2 enthalten)<br />

höher – im Durchschnitt über <strong>die</strong> Maßnahmen – der Anteil des Arbeitgebers an der<br />

Finanzierung einer Maßnahme <strong>und</strong> je stärker daher <strong>die</strong> theoretisch abgeleitete Erwartung<br />

sind, dass eine Rückzahlungsklausel eingesetzt wird.<br />

Ergebnisse der Schätzungen<br />

Über <strong>die</strong> Gesamtgüte der Schätzmodelle geben McFaddens R <strong>und</strong> der Nagelkerke-Koeffizient<br />

Auskunft. Um <strong>von</strong> einer aussagekräftigen Modellkonstruktion sprechen<br />

zu können, sollten <strong>die</strong> Mindestwerte für McFaddens R über 0,15, besser noch<br />

0,2 liegen. Werte über 0,4 sind schwer erreichbar. 11 Wie anhand der Modellwerte<br />

(vgl. Tabelle 6) ersichtlich ist, ist McFaddens R für das Schätzmodell für <strong>die</strong> objekti-<br />

11<br />

Vgl. Andreß/Hagenaars/Kühnel (1997), 287ff.


Zeitschrift für Personalforschung, 17. Jg., Heft 1, 2003 75<br />

ven Unternehmensdaten (R = 0,178) am schlechtesten ausgeprägt, obwohl auch <strong>die</strong>se<br />

bereits im Bereich aussagekräftiger Modellkonstruktionen liegt. Eine deutlich bessere<br />

Aussagekraft besitzt das Schätzmodell für <strong>die</strong> „subjektiven Einstellungsfaktoren (R =<br />

0,385). Infolge der Kombination der Faktoren aus den Modellen 1 <strong>und</strong> Modell 2 erhöht<br />

sich McFaddens R in Modell 3 noch einmal deutlich (R = 0,587). Unsere Ergebnisse<br />

liegen somit in einem ausreichenden (Modell für <strong>die</strong> objektiven Daten) bzw. einem<br />

sehr befriedigenden Bereich aussagekräftiger Modellkonstruktionen (Modelle<br />

für <strong>die</strong> subjektiven <strong>und</strong> für <strong>die</strong> kombinierten Daten). <strong>Der</strong> Nagelkerke-Koeffizient gibt<br />

Aufschluss darüber, wie viel Prozent der Devianz durch <strong>die</strong> unabhängigen Variablen<br />

erklärt werden. In unserem Fall beläuft sich der Erklärungsgrad je nach Modell <strong>von</strong><br />

27,3% bis 71%. Insbesondere der Erklärungsgrad des Modells 3 kann als sehr zufriedenstellend<br />

bezeichnet werden. Da beim Verfahren der logistischen Regression nur<br />

Betriebe in <strong>die</strong> Analyse aufgenommen werden, <strong>die</strong> auf alle vorliegenden Fragen geantwortet<br />

haben, reduziert sich <strong>die</strong> Zahl der Beobachtungen auf gut 270 Fälle ( Modelle<br />

1 <strong>und</strong> 2) bzw. 231 Fälle (Modell 3).<br />

Zur Ableitung <strong>von</strong> Aussagen über <strong>die</strong> Stärke <strong>und</strong> <strong>die</strong> Richtung des Einflusses<br />

der einzelnen unabhängigen Variablen auf <strong>die</strong> abhängige Variable „<strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong><br />

Rückzahlungsklauseln“ ist der Effektkoeffizient exp ß, auch Oddratio oder Chancenverhältnis<br />

genannt, heranzuziehen. <strong>Der</strong> Effektkoeffizient gibt für metrisch skalierte<br />

Variablen an, wie sich das Verhältnis der Chancen auf den <strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln<br />

gegenüber dem Nichteinsatz <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln im Betrieb<br />

verändert, wenn sich <strong>die</strong> jeweilige Variable um eine empirische Einheit erhöht. 12 Ein<br />

Wert <strong>von</strong> 1 bedeutet dabei keine Veränderung des Chancenverhältnisses, ein Wert<br />

<strong>von</strong> kleiner 1 eine Verschlechterung des Chancenverhältnisses (d.h. zuungunsten des<br />

<strong>Einsatz</strong>es <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln) <strong>und</strong> ein Wert <strong>von</strong> größer 1 eine entsprechende<br />

Veränderung zugunsten des <strong>Einsatz</strong>es <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln. Bei der hier für <strong>die</strong><br />

kategorialen Variablen vorgenommenen Dummyco<strong>die</strong>rung beziehen sich <strong>die</strong> Veränderungen<br />

des Chancenverhältnisses immer auf <strong>die</strong> Referenzkategorie. Diese ist jeweils<br />

<strong>die</strong> letztgenannte Kategorie jeder Variable, für <strong>die</strong> keine Oddratio genannt ist. 13<br />

Tab. 6: Ergebnisse der logistischen Regression<br />

(Quelle: Eigene Erstellung auf der Basis der Projektdaten)<br />

Unabhängige Variablen Modell 1<br />

„objektive"<br />

Faktoren<br />

Modell 2<br />

„subjektive"<br />

Faktoren“<br />

Modell 3<br />

Kombination<br />

12<br />

13<br />

Statistisch ausgedrückt bildet sich der Effektkoeffizient aus den komplementären Ereigniswahrscheinlichkeiten<br />

p i /1- p i (wobei p i für <strong>die</strong> Wahrscheinlichkeit des Ereignisses steht). Vgl.<br />

Rese (2000), 121.<br />

<strong>Der</strong> ß-Wert wird als 0 ausgewiesen. Daraus ergibt sich ein exp ß <strong>von</strong> 1 für <strong>die</strong> Referenzkategorien.


76 <strong>Dorothea</strong> <strong>Alewell</strong>, <strong>Petra</strong> <strong>Koller</strong>: <strong>Einsatz</strong> <strong>und</strong> <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln für Weiterbildungsmaßnahmen<br />

Oddratio<br />

Exp ß<br />

Subjektive Einstellungsangaben<br />

Oddratio<br />

Exp ß<br />

Oddratio<br />

Exp ß<br />

Items zum Investitionsrisiko des Arbeitgebers <strong>und</strong> zur Selektionsfunktion<br />

Die Verwendung <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln ist generell sinnvoll,<br />

wenn eine Weiterbildungsmaßnahme sehr kostenintensiv<br />

für den Arbeitgeber ist.<br />

Stimme vollkommen zu<br />

Stimme zu<br />

Weder/noch<br />

Stimme nicht zu<br />

Stimme überhaupt nicht zu<br />

Bei Weiterbildungsmaßnahmen, <strong>die</strong> den Marktwert des Mitarbeiters<br />

steigern, ist eine Absicherung <strong>von</strong> Investitionskosten<br />

mittels Rückzahlungsvereinbarungen erforderlich.<br />

Stimme vollkommen zu<br />

Stimme zu<br />

Weder/noch<br />

Stimme nicht zu<br />

Stimme überhaupt nicht zu<br />

Wenn man feststellt, dass vor allem auf Kosten des Arbeitgebers<br />

weitergebildete Mitarbeiter den Betrieb verlassen, sollte<br />

man Rückzahlungsklauseln einsetzen.<br />

Stimme vollkommen zu<br />

Stimme zu<br />

Weder/noch<br />

Stimme nicht zu<br />

Stimme überhaupt nicht zu<br />

Ein Mitarbeiter, der in naher Zukunft den Betrieb verlassen<br />

möchte, ist meist nicht bereit, an einer mit Rückzahlungsklauseln<br />

belegten Weiterbildung teilzunehmen.<br />

Stimme vollkommen zu<br />

Stimme zu<br />

Weder/noch<br />

Stimme nicht zu<br />

Stimme überhaupt nicht zu<br />

1,767<br />

2,459<br />

2,005<br />

0,915<br />

,<br />

1,380<br />

1,208<br />

1,186<br />

1,062<br />

,<br />

0,585<br />

0,624<br />

0,552<br />

0,874<br />

,<br />

1,248<br />

0,474<br />

1,135<br />

0,949<br />

,<br />

Items zum arbeitsjuristischen <strong>und</strong> personalpolitischen Kontext<br />

Die Verwendung <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln ist schwierig, weil<br />

für viele Weiterbildungsmaßnahmen nicht genau festgestellt<br />

werden kann, welche Kosten überhaupt anfallen.<br />

Stimme vollkommen zu<br />

Stimme zu<br />

Weder/noch<br />

Stimme nicht zu<br />

Stimme überhaupt nicht zu<br />

**<br />

0,037**<br />

0,845<br />

0,466<br />

0,186***<br />

,<br />

17,844<br />

72,155*<br />

13,898<br />

7,435<br />

,<br />

1,944<br />

3,399<br />

3,439<br />

0,681<br />

,<br />

0,155<br />

0,666<br />

0,229<br />

0,335<br />

,<br />

**<br />

24,416**<br />

6,667<br />

120,591***<br />

4,814<br />

,<br />

***<br />

0,001***<br />

0,566<br />

0,547<br />

0,087***<br />

Ob der Rückzahlungsanspruch des Betriebes im Streitfall vor<br />

Gericht durchgesetzt werden kann, ist fraglich.<br />

Stimme vollkommen zu<br />

Stimme zu<br />

Weder/noch<br />

Stimme nicht zu<br />

0,611<br />

0,277<br />

0,423<br />

0,498<br />

0,716<br />

0,285<br />

1,660<br />

2,552


Zeitschrift für Personalforschung, 17. Jg., Heft 1, 2003 77<br />

Unabhängige Variablen<br />

Modell 1<br />

„objektive"<br />

Faktoren<br />

Oddratio<br />

Exp ß<br />

Modell 2<br />

„subjektive"<br />

Faktoren“<br />

Oddratio<br />

Exp ß<br />

Modell 3<br />

Kombination<br />

Oddratio<br />

Exp ß<br />

Stimme überhaupt nicht zu , ,<br />

<strong>Bewertung</strong> der Rechtsprechungstendenz.<br />

Keine Angabe<br />

Arbeitnehmerfre<strong>und</strong>lich<br />

Neutral<br />

Arbeitgeberfre<strong>und</strong>lich<br />

Eine gute Personalpolitik macht den Einfluss <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln<br />

überflüssig.<br />

Stimme vollkommen zu<br />

Stimme zu<br />

Weder/noch<br />

Stimme nicht zu<br />

Stimme überhaupt nicht zu<br />

Mitarbeiter empfinden in der Regel den <strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln<br />

durch den Betrieb als unfair.<br />

Stimme vollkommen zu<br />

Stimme zu<br />

Weder/noch<br />

Stimme nicht zu<br />

Stimme überhaupt nicht zu<br />

Mitarbeiter, <strong>die</strong> nur oder überwiegend aufgr<strong>und</strong> der sonst anfallenden<br />

Rückzahlungspflicht im Betrieb bleiben, sind weniger<br />

motiviert <strong>und</strong> engagiert als andere Mitarbeiter.<br />

Stimme vollkommen zu<br />

Stimme zu<br />

Weder/noch<br />

Stimme nicht zu<br />

Stimme überhaupt nicht zu<br />

In unserer Branche ist es üblich Rückzahlungsklauseln bei kostenintensiven<br />

Weiterbildungsmaßnahmen zu verwenden.<br />

Stimme vollkommen zu<br />

Stimme zu<br />

Weder/noch<br />

Stimme nicht zu<br />

Stimme überhaupt nicht zu<br />

Objektive Unternehmensparameter<br />

2,863<br />

1,544<br />

5,241<br />

,<br />

****<br />

0,032**<br />

2,158<br />

1,106<br />

2,037<br />

,<br />

***<br />

0,028**<br />

0,216*<br />

0,221**<br />

1,222<br />

,<br />

2,361<br />

2,217<br />

2,695<br />

1,429<br />

,<br />

**<br />

15,725***<br />

18,101**<br />

*<br />

6,508**<br />

3,649*<br />

,<br />

***<br />

8,725<br />

1,050<br />

12,725<br />

,<br />

**<br />

0,0058**<br />

1,772<br />

0,283<br />

0,830<br />

,<br />

***<br />

0,0040***<br />

0,276<br />

0,076**<br />

2,132<br />

,<br />

18,21**<br />

8,048*<br />

9,494*<br />

50,282**<br />

,<br />

**<br />

35,066**<br />

68,433**<br />

*<br />

19,660**<br />

11,157*<br />

,<br />

Anzahl der beschäftigten Arbeitsjuristen an der Gesamtbelegschaft<br />

**<br />

0,568* 0,663<br />

Anzahl der beschäftigten Personalmitarbeiter an der Gesamtbelegschaft<br />

1,016 0,967<br />

Durchschnittliche Fluktuationsrate weitergebildeter Mitarbeiter<br />

der letzten 5 Jahre 1,015 0,89<br />

<strong>Einsatz</strong> eines Personalinformationssystems<br />

Ja<br />

Nein<br />

Indikatoren für das Investitionsrisiko des Arbeitgebers<br />

1,695<br />

,<br />

2,867<br />

,<br />

Zertifizierter Bereich (Tfzertg) **** ****


78 <strong>Dorothea</strong> <strong>Alewell</strong>, <strong>Petra</strong> <strong>Koller</strong>: <strong>Einsatz</strong> <strong>und</strong> <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln für Weiterbildungsmaßnahmen<br />

Unabhängige Variablen<br />

Keine Teilnahme oder Arbeitnehmerfinanzierung<br />

Mischfinanzierung<br />

Arbeitgeberfinanzierung<br />

Modell 1<br />

„objektive"<br />

Faktoren<br />

Oddratio<br />

Exp ß<br />

0,456**<br />

3,494**<br />

,<br />

Modell 2<br />

„subjektive"<br />

Faktoren“<br />

Oddratio<br />

Exp ß<br />

Modell 3<br />

Kombination<br />

Oddratio<br />

Exp ß<br />

0,186*<br />

18,783**<br />

,<br />

Nichtzertifizierter Bereich (Tfnzertg)<br />

Arbeitnehmer- oder Mischfinanzierung<br />

Arbeitgeberfinanzierung<br />

***<br />

2,466**<br />

*<br />

,<br />

***<br />

9,943***<br />

,<br />

Zahl der berücksichtigten Fälle N 271 272 231<br />

Nagelkerke 0,273 0,518 0,71<br />

MCFaddens’s R 0,178 0,385 0,587<br />

Anmerkung: **** bzw. *** bzw. ** bzw. * zeigt Signifikanz auf einem Niveau <strong>von</strong> 0,000 bzw. 0,01<br />

bzw. 0,05 bzw. 0,1 an.<br />

Bei den Einstellungsitems wird also jeweils <strong>die</strong> Ausprägung „Stimme überhaupt<br />

nicht zu“ als Referenzkategorie verwendet, <strong>und</strong> <strong>die</strong> Veränderung des Chancenverhältnisses<br />

wird demgegenüber für <strong>die</strong> weniger starke Ablehnung oder <strong>die</strong> stärkere<br />

Zustimmung geschätzt. Je weiter sich <strong>die</strong> Werte <strong>von</strong> 1 entfernen, desto stärker ist der<br />

Effekt in <strong>die</strong> jeweils angezeigte Richtung. 14<br />

Investitionsrisiko des Arbeitgebers: Hinsichtlich des Investitionsrisikos des Arbeitgebers<br />

ergeben sich nur teilweise unseren Hypothesen entsprechende, jedoch für<br />

beide Risikoindikatoren hochsignifikante Ergebnisse: Im Bereich der zertifizierten<br />

Weiterbildungsmaßnahmen ist zwar das Chancenverhältnis auf den <strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong><br />

Rückzahlungsklauseln gegenüber der Referenzkategorie der vollen Finanzierung<br />

durch den Arbeitgeber sehr viel kleiner, wenn im Durchschnitt über <strong>die</strong> Maßnahmen<br />

<strong>die</strong> Arbeitnehmer <strong>die</strong> Finanzierung übernehmen, jedoch steigt es erheblich gegenüber<br />

der Referenzkategorie, wenn eine Mischfinanzierung zwischen Arbeitgeber <strong>und</strong> Arbeitnehmer<br />

vorliegt.<br />

Während der erste Bef<strong>und</strong> unseren Hypothesen entspricht, läuft der zweite unseren<br />

Hypothesen zuwider. 15 Auch im Bereich der nicht zertifizierten Weiterbildungsmaßnahmen<br />

ist das Chancenverhältnis auf den <strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln<br />

gegenüber der Referenzkategorie der vollen Arbeitgeberfinanzierung entgegen den<br />

14<br />

15<br />

Vgl. Andreß/Hagenaars/Kühnel (1997, 267ff.)oder auch Rese (2000, 130).<br />

An sich sind unsere Hypothesen auf der Ebene des einzelnen Arbeitsverhältnisses formuliert.<br />

Wir können jedoch mit unseren Daten nur feststellen, ob für einzelne Typen <strong>von</strong> Weiterbildungsmaßnahmen<br />

oder auf der Betriebsebene bestimmte Maßnahmen substitutiv oder komplementär<br />

eingesetzt werden, nicht aber auf der Ebene des einzelnen Arbeitsverhältnisses.<br />

Daher können <strong>die</strong> Hypothesen streng genommen nicht auf der Ebene des einzelnen Arbeitsverhältnisses<br />

widerlegt werden.


Zeitschrift für Personalforschung, 17. Jg., Heft 1, 2003 79<br />

Hypothesen größer, wenn <strong>die</strong> Arbeitnehmer an den Kosten der Weiterbildungsmaßnahmen<br />

beteiligt sind. Möglicherweise können <strong>die</strong>se Bef<strong>und</strong>e damit erklärt werden,<br />

dass Arbeitgeber, <strong>die</strong> „mit einem ökonomischen Blick“ (vgl. Leber 2000) an Weiterbildungsfragen<br />

herangehen, sogar mehrere Instrumente zur Sicherung <strong>und</strong> zur Senkung<br />

ihrer Kostenteile, z.B. Kostenbeteiligungen <strong>und</strong> Rückzahlungsklauseln, gleichzeitig<br />

verwenden. Ob sie <strong>die</strong>s auch für den einzelnen Fortbildungsfall bzw. innerhalb<br />

eines einzelnen Arbeitsverhältnisses tun, können wir jedoch auf der Basis unserer Daten<br />

nicht klären.<br />

Hinsichtlich der Fluktuationsrate ergeben sich – ebenso wie bei der Analyse der<br />

Einstellungsunterschiede – keine signifikanten Bef<strong>und</strong>e. Die Werte für <strong>die</strong> Oddratio<br />

schwanken relativ dicht um den Wert 1 bei zugleich sehr großen Konfidenzintervallen.<br />

Aussagen über <strong>die</strong> Wirkungsrichtung der Fluktuationsrate auf das Chancenverhältnis<br />

zugunsten des <strong>Einsatz</strong>es <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln können daher nicht gemacht<br />

werden.<br />

Bei den subjektiven Einstellungsitems zu Aspekten des Investitionsrisikos zeigen<br />

sich folgende Bef<strong>und</strong>e: Im Modell 3 treten <strong>von</strong> der Wirkungsrichtung her recht starke<br />

Effekte bei der Aussage auf, dass bei kostenintensiven Maßnahmen <strong>die</strong> Verwendung<br />

<strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln sinnvoll sei. Mit zunehmender Zustimmung zu <strong>die</strong>ser<br />

Aussage steigt das Chancenverhältnis auf den <strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln gegenüber<br />

der Referenzkategorie auf das bis zu gut 70fache. 16 Die Effekte im Modell 2<br />

sind demgegenüber nur vergleichsweise schwach ausgeprägt. Nicht-signifikante <strong>und</strong><br />

<strong>von</strong> der Richtung her teilweise uneinheitliche Ergebnisse ergeben sich bei den beiden<br />

Items zum Marktwert des Mitarbeiters <strong>und</strong> zur Fluktuation weitergebildeter Mitarbeiter.<br />

Insgesamt wird damit sowohl aus den „subjektiven“ als auch aus den „objektiven“<br />

Variablen deutlich, dass <strong>die</strong> Wahrnehmung des Investitionsrisikos <strong>und</strong> der Absicherungsnotwendigkeit<br />

offenbar stark <strong>von</strong> der Kostenhöhe bzw. <strong>von</strong> dem vom Arbeitgeber<br />

getragenen Kostenanteil beeinflusst werden, während <strong>die</strong> Fluktuationswahrscheinlichkeit<br />

dabei nur eine geringere Rolle spielt.<br />

Selektionsfunktion durch Rückzahlungsklauseln: Die Frage, ob Rückzahlungsklauseln<br />

dazu führen, dass „fluktuationsbereite“ Mitarbeiter nicht mehr an den Weiterbildungsmaßnahmen<br />

teilnehmen, wurde anhand eines „subjektiven“ Items überprüft.<br />

Von der Tendenz her steigt das Chancenverhältnis auf den <strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln,<br />

wenn <strong>die</strong> Zustimmung zu der Aussage, dass fluktuationswillige<br />

Mitarbeiter meist nicht mehr bereit sein werden, an einer mit einer Rückzahlungs-<br />

16<br />

In unseren Ergebnissen, insbesondere jenen zu den subjektiven Einstellungsitems, zeigen sich<br />

an verschiedenen Stellen signifikante Effekte hinsichtlich der beiden Extrempole der fünfstufigen<br />

Antwortskala, <strong>die</strong> jedoch gegenläufig zur Richtung der mittleren Antwortskalen (stimme<br />

zu, weder/noch, stimme nicht zu) sind. Es liegen somit gelegentlich keine stringent monotonen<br />

Zusammenhänge hinsichtlich der Stärke <strong>und</strong> der Richtung vor. Hier könnten Effekte<br />

der Antwortverteilungen vorliegen. Auf eine Diskussion der einzelnen Abweichungen im Detail<br />

wird aus Platzgründen verzichtet.


80 <strong>Dorothea</strong> <strong>Alewell</strong>, <strong>Petra</strong> <strong>Koller</strong>: <strong>Einsatz</strong> <strong>und</strong> <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln für Weiterbildungsmaßnahmen<br />

klausel belegten Maßnahme teilzunehmen, zunimmt. Bei vollkommener Zustimmung<br />

zu <strong>die</strong>ser Aussage ist <strong>die</strong> Oddratio entsprechend unserer Hypothese signifikant <strong>und</strong><br />

auf das 24fache gegenüber der Referenzkategorie erhöht. Allerdings sind <strong>die</strong> Werte<br />

im Modell 2 uneinheitlich <strong>und</strong> auch im Modell 3 ergibt sich das höchste Chancenverhältnis<br />

(Odd Ratio 120,591) bei der Antwortkategorie „weder/noch“. 17 Gemeinsam<br />

mit dem Bef<strong>und</strong>, den wir aus unseren deskriptiven Auswertungen kennen, dass Rückzahlungsklauseln<br />

sehr viel häufiger für zertifizierte Maßnahmen wie Hochschulstu<strong>die</strong>ngänge<br />

<strong>und</strong> Fachschul-/Akademieausbildungen eingesetzt werden als für andere<br />

Typen <strong>von</strong> Maßnahmen, 18 lässt sich <strong>die</strong>ser Einzelwert ganz gut erklären: Gerade <strong>die</strong><br />

Befragten, <strong>die</strong> Rückzahlungsklauseln für zertifizierte Maßnahmen mit generellem<br />

Humankapital häufig einsetzen, haben bei dem subjektiven Item das „Weder/Noch“<br />

angekreuzt, weil in ihren Betrieben Rückzahlungsklauseln nur für generelles Humankapital<br />

eingesetzt werden, <strong>die</strong> Selektionsfunktion aber nur bei spezifischem Humankapital<br />

erwartet wird.<br />

Ausstattung der Betriebe mit personalwirtschaftlichen <strong>und</strong> arbeitsrechtlichen<br />

Ressourcen: Die Existenz <strong>von</strong> Personalinformationssystemen – <strong>die</strong> wir als einen<br />

möglichen Indikator für das Vorhandensein einer systematischen Personalarbeit <strong>und</strong><br />

damit geringeren Problemen, <strong>die</strong> Beweislastanforderungen der Gerichte zu erfüllen,<br />

interpretieren – steht in einem zwar positiven, aber nicht signifikanten Zusammenhang<br />

zum <strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln. Wenn ein Personalinformationssystem<br />

vorhanden ist, steigt das Chancenverhältnis gegenüber der Referenzkategorie<br />

(kein Personalinformationssystem vorhanden) auf das 1,6- bis 2,8-fache zugunsten<br />

des <strong>Einsatz</strong>es <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln. <strong>Der</strong> zweite verwendete Indikator für das<br />

Vorhandensein einer systematischen Personalarbeit, <strong>die</strong> Ausstattung mit Personalfachkräften,<br />

erbringt <strong>von</strong> der Wirkungsrichtung her uneindeutige <strong>und</strong> ebenfalls<br />

nicht-signifikante Ergebnisse.<br />

Die Variable „Ausstattung mit Arbeitsjuristen“ erweist sich als signifikant <strong>und</strong><br />

verringert das Chancenverhältnis auf den <strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln: Je höher<br />

<strong>die</strong> Ausstattung mit schwerpunktmäßig arbeitsrechtlich tätigen Mitarbeitern, desto<br />

kleiner ist das Chancenverhältnis auf den <strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln. Eine<br />

mögliche Interpretation lautet, dass <strong>die</strong> bessere Ausstattung mit Juristen dazu führt,<br />

17<br />

18<br />

Die Ergebnisse des U-Tests <strong>und</strong> der logistischen Regression weisen auf den ersten Blick Widersprüche<br />

hinsichtlich der Wirkungsrichtung des Items auf, <strong>die</strong> jedoch folgendermaßen erklärt<br />

werden können: Die Fragestellung des Items differenziert nicht zwischen der Selektionswirkung<br />

bei spezifischen <strong>und</strong> generellen Humankapitalinvestitionen. Da bei generellem<br />

Humankapital häufig <strong>die</strong> neuen Arbeitgeber bereit sein werden, <strong>die</strong> Rückzahlungsverpflichtung<br />

zu übernehmen, kann <strong>die</strong> in der Hypothese angesprochene Selektionswirkung auch nicht<br />

eintreten <strong>und</strong> ist somit nur bei spezifischen Humankapitalinvestitionen zu erwarten. Während<br />

bei dem multivariaten Verfahren <strong>die</strong> Humankapitalspezifität als zusätzliche unabhängige Variable<br />

einbezogen wurde <strong>und</strong> somit das Chancenverhältnis des vorliegenden Items beeinflusst,<br />

entfällt <strong>die</strong>se Kontrollvariable bei dem U-Test, welcher jeweils nur einzelne Items betrachtet.<br />

Vgl. zu weiteren Angaben <strong>Alewell</strong>/<strong>Koller</strong> (2001).


Zeitschrift für Personalforschung, 17. Jg., Heft 1, 2003 81<br />

dass <strong>die</strong> juristischen Probleme des Instrumentes <strong>und</strong> der Durchsetzbarkeit der Rückzahlungsansprüche<br />

vor Gericht genauer eingeschätzt werden können.<br />

Diese Interpretation wird in begrenztem Umfang durch <strong>die</strong> Ergebnisse zu den<br />

entsprechenden Einstellungsitems in den Modellen 2 <strong>und</strong> 3 gestützt: Im Modell 3<br />

sinkt <strong>von</strong> der Tendenz her mit weniger starker Ablehnung bzw. größerer Zustimmung<br />

zu der Aussage, dass es fraglich sei, ob der Rückzahlungsanspruch des Betriebes im<br />

Streitfall durchgesetzt werden könne, das Chancenverhältnis auf den <strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong><br />

Rückzahlungsklauseln gegenüber der Referenzkategorie. Zudem sind im Modell 3<br />

auch <strong>die</strong> Ergebnisse zur Einschätzung der Rechtsprechungstendenz signifikant <strong>und</strong><br />

entsprechen <strong>von</strong> der Wirkungsrichtung her den nicht-signifikanten Ergebnissen des<br />

Modells 2 zu <strong>die</strong>sem Item: Gegenüber der Referenzkategorie („arbeitgeberfre<strong>und</strong>lich“)<br />

haben <strong>die</strong> Betriebe, welche <strong>die</strong> Rechtsprechung als „neutral“ einschätzen, ein<br />

12fach (Modell 2: 5fach) erhöhtes Chancenverhältnis, <strong>die</strong> Betriebe, <strong>die</strong> sie als arbeitnehmerfre<strong>und</strong>lich<br />

einschätzen, ein kaum verändertes Chancenverhältnis, Rückzahlungsklauseln<br />

einzusetzen. Ist keine Einschätzung möglich, so ist das Chancenverhältnis<br />

immer noch gut 8fach (Modell 2: gut 2fach) erhöht. Liegen also keine negativen<br />

Assoziationen zur Rechtsprechung vor (neutral, keine Angabe), ist das Chancenverhältnis<br />

deutlich größer, als wenn <strong>die</strong> Rechtsprechung als arbeitnehmerfre<strong>und</strong>lich<br />

eingestuft wird.<br />

Ergebnisse zum personalpolitischen Kontext: Unsere Hypothesen besagen, dass<br />

Unternehmen mit höherer Fluktuationsrate mit größerer Wahrscheinlichkeit Rückzahlungsklauseln<br />

einsetzen sollten als Unternehmen mit einer niedrigeren Fluktuationsrate.<br />

Wie schon gezeigt, sind jedoch <strong>die</strong> Ergebnisse zu den Fluktuationsraten nicht signifikant.<br />

Unsere zusätzlichen Überlegungen zu den Einstellungsdifferenzen besagten,<br />

dass <strong>die</strong> Verwendung <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln jedoch auch da<strong>von</strong> abhängig sein<br />

sollte, ob <strong>die</strong> Personalverantwortlichen meinen, dass Rückzahlungsklauseln branchenüblich<br />

sind, dass Mitarbeiter das Instrument als unfair wahrnehmen <strong>und</strong> dass eine<br />

gute Personalpolitik den <strong>Einsatz</strong> <strong>die</strong>ses Instrumentes überflüssig mache. In beiden<br />

Modellen sind <strong>die</strong> Items zur Personalpolitik <strong>und</strong> zur Fairness <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln<br />

signifikant:<br />

Bei sehr hoher Zustimmung zu der Aussage, dass eine gute Personalpolitik den<br />

<strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln überflüssig mache, ist das Chancenverhältnis gegenüber<br />

der Referenzkategorie deutlich verringert (Odd Ratios 0,032 bzw. 0,0058).<br />

Die Zwischenwerte hinsichtlich der Zustimmung/Ablehnung sind jedoch teilweise<br />

nicht unseren Überlegungen entsprechend interpretierbar. Bei sehr hoher Zustimmung<br />

zu der Aussage, dass Mitarbeiter in der Regel den <strong>Einsatz</strong> des Instrumentes unfair<br />

finden, ist das Chancenverhältnis gegenüber der Referenzkategorie (hohe Ablehnung)<br />

entsprechend unseren Ableitungen deutlich <strong>und</strong> signifikant verkleinert (0,028<br />

<strong>und</strong> 0,04). Entgegen unseren Überlegungen tritt jedoch bei einfacher Ablehnung <strong>die</strong>ser<br />

Aussage im Modell 3 ein zweifach erhöhtes Chancenverhältnis auf den <strong>Einsatz</strong><br />

<strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln auf.


82 <strong>Dorothea</strong> <strong>Alewell</strong>, <strong>Petra</strong> <strong>Koller</strong>: <strong>Einsatz</strong> <strong>und</strong> <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln für Weiterbildungsmaßnahmen<br />

Im Modell 3 führt <strong>die</strong> einfache Zustimmung zu der Aussage, dass der <strong>Einsatz</strong><br />

<strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln bei kostenintensiven Weiterbildungsmaßnahmen branchenüblich<br />

sei, zu einem fast 70fach erhöhten Chancenverhältnis (Modell 2: 18faches<br />

Chancenverhältnis). Offenbar erwarten also <strong>die</strong> Entscheidungsträger sehr viel weniger<br />

negative Wirkungen durch den <strong>Einsatz</strong> einer Rückzahlungsklausel, wenn auch<br />

vergleichbare Unternehmen <strong>die</strong>ses Instrument nutzen, als wenn <strong>die</strong>s nicht der Fall ist.<br />

Eine alternative Interpretation wäre, dass in einigen Branchen der Wettbewerbsdruck<br />

<strong>die</strong> Unternehmen dazu zwingt, den Personalpraktiken ihrer Mitbewerber zu<br />

folgen. Diese trifft jedoch nach zusätzlichen Auswertungen offenbar nicht zu, denn<br />

der statistische Zusammenhang zwischen der Einschätzung eines Instrumentes als<br />

branchenüblich <strong>und</strong> der tatsächlichen Verbreitung <strong>die</strong>ses Instrumentes in der jeweiligen<br />

Branche ist nur relativ schwach ausgeprägt. Daher vermuten wir, dass <strong>die</strong> Wirkung<br />

auf den <strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln eher über <strong>die</strong> <strong>von</strong> den Entscheidungsträgern<br />

vermuteten Mitarbeiterreaktionen zustande kommt als über einen „objektiv“<br />

gegebenen Wettbewerbsdruck in einer Branche.<br />

Aus <strong>die</strong>sen Ergebnissen wird deutlich, dass offenbar <strong>die</strong> subjektiven Erwartungen<br />

der Personalverantwortlichen über <strong>die</strong> Reaktionen der Mitarbeiter <strong>und</strong> ihre<br />

Wahrnehmung dessen, was ein „normales bzw. übliches“ Verhalten <strong>von</strong> Arbeitgebern<br />

ist, <strong>die</strong> Entscheidungen über den <strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln recht stark beeinflussen<br />

können. Neben den objektiven Unternehmensparametern spielen subjektiv<br />

geprägte Aspekte eine erhebliche Rolle.<br />

5. Schlussfolgerungen<br />

Rückzahlungsklauseln sind ein (humankapital)theoretisch gut begründbares <strong>und</strong><br />

zunächst als effizient erscheinendes, in der Praxis auch recht weit verbreitetes Instrument<br />

zur Absicherung des Investitionsrisikos des Arbeitgebers <strong>von</strong> transferierbaren<br />

oder generellen Weiterbildungsinvestitionen. Überlegungen vor dem Hintergr<strong>und</strong><br />

einer erweiterten Humankapitaltheorie zeigen, das ihr <strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> verschiedenen Aspekten<br />

des arbeitsjuristischen <strong>und</strong> personalpolitischen Kontextes abhängen wird. Solche<br />

Abhängigkeiten wurden in <strong>die</strong>sem Artikel empirisch überprüft. Unter den „objektiven“<br />

Unternehmensparametern spielt insbesondere das Investitionsrisiko des Arbeitgebers<br />

eine wichtige Rolle für <strong>die</strong> Verwendung <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln. Allerdings<br />

wird das Investitionsrisiko in der Wahrnehmung der Befragten offenbar<br />

zentral über <strong>die</strong> Höhe der vom Arbeitgeber getragenen Kosten gesteuert, während <strong>die</strong><br />

aus theoretischer Sicht auch interessierende Fluktuationsrate keine signifikanten Ergebnisse<br />

zeigt. Die Variablen zur Ausstattung des Betriebes mit personalwirtschaftlichen<br />

<strong>und</strong> arbeitsjuristischen Ressourcen erbringen zwar <strong>von</strong> der Wirkungsrichtung<br />

her teilweise den Hypothesen entsprechende, aber ganz überwiegend nichtsignifikante<br />

Werte. Von den Items, <strong>die</strong> subjektive Einstellungen der Befragten erfassen,<br />

zeigen in beiden Modellen insbesondere <strong>die</strong> Aussagen zur Fairness, zur Branchenüblichkeit<br />

<strong>und</strong> zum Verhältnis zwischen Rückzahlungsklauseln <strong>und</strong> der sonstigen<br />

Personalpolitik signifikante <strong>und</strong> den Erwartungen entsprechende Ergebnisse. Die<br />

<strong>Bewertung</strong> der Rechtsprechungstendenz, <strong>die</strong> Aussagen zur Motivation der Mitarbei-


Zeitschrift für Personalforschung, 17. Jg., Heft 1, 2003 83<br />

ter sowie zur Selektionsfunktion <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln sind im Modell 3 signifikant,<br />

in welchem „objektive“ Unternehmensparameter <strong>und</strong> „subjektive“ Einstellungsitems<br />

kombiniert verwendet wurden.<br />

Deutlich wird damit, dass neben den objektiven Unternehmensparametern auch<br />

<strong>die</strong> subjektiven Einschätzungen der Personalverantwortlichen eine teilweise recht gute<br />

Aussagekraft hinsichtlich der unterschiedlichen Verwendung <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln<br />

haben. Die aus dem erweiterten humankapitaltheoretischen Kontext abgeleiteten<br />

„objektiven“ Einflussfaktoren auf den <strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln „füllen“<br />

offenbar das Entscheidungskalkül der Entscheidungsträger nicht vollständig aus;<br />

manche, z.B. <strong>die</strong> Fluktuationsrate, sind möglicherweise entgegen den theoretischen<br />

Überlegungen gar nicht im Kalkül enthalten. Subjektive Erwartungen insbesondere<br />

über <strong>die</strong> Reaktionen der Mitarbeiter auf den <strong>Einsatz</strong> <strong>die</strong>ses Instrumentes fließen offenbar<br />

in <strong>die</strong>se Entscheidungen mit ein bzw. helfen zumindest, <strong>die</strong> empirischen Muster<br />

<strong>die</strong>ser betrieblichen Entscheidungen ex post zu erklären.<br />

Welche Ursachen hinter <strong>die</strong>sen unterschiedlichen Einstellungen <strong>und</strong> Erwartungen<br />

bei Verwendern <strong>und</strong> Nichtverwendern <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln liegen, haben<br />

wir weder theoretisch noch empirisch analysiert. Hier besteht erheblicher weiterer<br />

Forschungsbedarf. Mögliche Ansatzpunkte zur Bearbeitung der offenen Fragen liegen<br />

darin, dass Überlegungen zur Sicherung <strong>von</strong> Humankapitalinvestitionen mit Beschäftigungssystemansätzen<br />

verb<strong>und</strong>en werden. In Beschäftigungssystemen werden<br />

Entscheidungen über bestimmte, aufeinander abgestimmte Kombinationen der Ausprägung<br />

verschiedener personalpolitischer Variablen getroffen. Dahinter liegen bestimmte<br />

Funktionslogiken, unterschiedliche Bedingungskonstellationen <strong>und</strong>/oder<br />

gr<strong>und</strong>sätzliche Ziel- <strong>und</strong> Wertvorstellungen über das Ineinandergreifen der verschiedenen<br />

personalpolitischen Stellgrößen (vgl. zu den Beschäftigungssystemansätzen<br />

z.B. Lutz 1987; Osterman 1987, 1988; Sengenberger 1987; Baron/Kreps 1991). Solche<br />

unterschiedlichen Wertvorstellungen könnten auch eine Ursache hinter den Einstellungsdifferenzen<br />

zu Rückzahlungsklauseln <strong>und</strong> zu den Mitarbeiterreaktionen sein,<br />

denn unterschiedliche „Normalitäten“ <strong>und</strong> „Üblichkeiten“ werden sich nicht nur in<br />

den Erwartungen, sondern auch im tatsächlichen Verhalten der Mitarbeiter <strong>und</strong> der<br />

Personalverantwortlichen niederschlagen. Sie könnten somit einen wichtigen Erklärungsbeitrag<br />

zur unterschiedlichen Verwendung personalpolitischer Instrumente leisten.<br />

Beispielsweise könnte es sein, dass innerhalb eines Beschäftigungssystems vom<br />

Typ des internen Arbeitsmarktes (vgl. hierzu beispielsweise <strong>Alewell</strong> 1993; Lutz<br />

1987; Sengenberger 1987) aufgr<strong>und</strong> der impliziten Zusage langfristiger Beschäftigung<br />

an <strong>die</strong> Arbeitnehmer <strong>die</strong> Verwendung <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln eher als fair<br />

eingeschätzt wird, weil in <strong>die</strong>sem Beschäftigungssystem erstens <strong>die</strong> gesamte Personalpolitik<br />

auf einen langfristigen Verbleib <strong>von</strong> Arbeitnehmern im Unternehmen abgestimmt<br />

ist <strong>und</strong> daher auch nur in seltenen Fällen eine „arbeitgeberseitige Fluktuationsförderung“<br />

durch <strong>die</strong> Gestaltung der Arbeitsbedingungen betrieben wird <strong>und</strong> daher<br />

zweitens Abwanderungen in <strong>die</strong>sem Kontext deutlich häufiger <strong>von</strong> den Arbeitnehmer<br />

als vom Arbeitgeber ausgehen <strong>und</strong> in deren Interesse sein werden. Demge-


84 <strong>Dorothea</strong> <strong>Alewell</strong>, <strong>Petra</strong> <strong>Koller</strong>: <strong>Einsatz</strong> <strong>und</strong> <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln für Weiterbildungsmaßnahmen<br />

genüber könnten in Beschäftigungssystemen wie beispielsweise berufsfachlichen<br />

bzw. professionellen Arbeitsmärkten, <strong>die</strong> auf systematische Fluktuation auch im Interesse<br />

des Arbeitgebers zwecks Erfüllung der Flexibilitätsanforderungen <strong>und</strong> Stabilisierung<br />

des Beschäftigungssystems abzielen, Rückzahlungsklauseln eher als eine unzulässige<br />

Verschärfung <strong>von</strong> ohnehin bestehenden Beschäftigungsrisiken für <strong>die</strong> Arbeitnehmer<br />

angesehen werden.<br />

Unsere Ergebnisse deuten auf sehr unterschiedliche Verhältnisse in den einzelnen<br />

Branchen hin. So beteiligen sich etwa Banken <strong>und</strong> Versicherungen als Arbeitgeber<br />

überdurchschnittlich häufig an der Finanzierung <strong>von</strong> Hochschul- <strong>und</strong> Akademieausbildungen<br />

<strong>und</strong> setzen in <strong>die</strong>sen Bereichen auch überdurchschnittlich häufig Rückzahlungsklauseln<br />

ein. Nehmen wir einmal an, dass es sich bei den genannten Weiterbildungsgängen<br />

um Aufstiegsfortbildungen entlang der Karriereleitern eines internen<br />

Arbeitsmarktes handelt, deren „Eintrittsstellen“ schon direkt nach einer beruflichen<br />

Erstausbildung liegen <strong>und</strong> <strong>die</strong> bis in den Bereich des mittleren Managements hineinreichen.<br />

Trifft <strong>die</strong>se Vermutung zu, so könnten Fairnessvorstellungen der Arbeitnehmer<br />

durch <strong>die</strong> Vereinbarung einer Rückzahlungsklausel weniger negativ beeinträchtigt<br />

werden als im Falle <strong>von</strong> reinen Anpassungsqualifizierungen in berufsfachlichen<br />

Märkten, weil der mitfinanzierende Arbeitgeber zugleich mit der Weiterbildung <strong>und</strong><br />

der Rückzahlungsklausel Aufstiegschancen <strong>und</strong> Möglichkeiten zur Verbesserung des<br />

Einkommens in Aussicht stellt.<br />

Solche potenziellen Zusammenhänge, über <strong>die</strong> wir an <strong>die</strong>ser Stelle nur spekulieren<br />

können, könnten eine wesentliche Rolle dafür spielen, wie Arbeitgeber Humankapitalinvestitionen<br />

absichern. Unsere Ergebnisse deuten unseres Erachtens auf <strong>die</strong><br />

Richtigkeit des eingeschlagenen Weges hin, <strong>die</strong> humankapitaltheoretische Betrachtung<br />

durch verschiedene Kontextfaktoren zu erweitern. Dieser Weg sollte jedoch in<br />

<strong>die</strong> aufgezeigte Richtung noch weiter gegangen werden, indem nicht nur einzelne<br />

Kontextfaktoren, sondern systematische Überlegungen zu Beschäftigungssystemen<br />

<strong>und</strong> den darin jeweils anwendbaren bzw. angewendeten Entscheidungskalkülen der<br />

Akteure hinzugezogen werden.<br />

Literatur<br />

Acemoglu, D./Pischke, J.S. (1998): Why do Firms Train? Theory and Evidence. In: The Quarterly<br />

Journal of Economics, 113, 79-119.<br />

<strong>Alewell</strong>, D. (1993): Interne Arbeitsmärkte – Eine informationsökonomische Analyse. Dissertation.<br />

Hamburg.<br />

<strong>Alewell</strong>, D. (1997): Die Finanzierung betrieblicher Weiterbildungsinvestitionen – Ökonomische<br />

<strong>und</strong> juristische Aspekte. Wiesbaden.<br />

<strong>Alewell</strong>, D. (1998): Warum finanzieren Arbeitgeber transferierbare Weiterbildung? In: Zeitschrift<br />

für betriebswirtschaftliche Forschung, 50, 315-335.<br />

<strong>Alewell</strong>, D. (1998): Rückzahlungsklauseln für Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsmaßnahmen – Eine kritische<br />

Würdigung der Rechtsprechung auf der Gr<strong>und</strong>lage einer ökonomischen Analyse. In:<br />

Zeitschrift für Betriebswirtschaft, 68, 1121-1142.<br />

<strong>Alewell</strong>, D./<strong>Koller</strong>, P. (2001a): Finanzierung <strong>und</strong> Sicherung <strong>von</strong> Weiterbildungsinvestitionen. In:<br />

Personalführung, 34(10), 62-71.


Zeitschrift für Personalforschung, 17. Jg., Heft 1, 2003 85<br />

<strong>Alewell</strong>, D./<strong>Koller</strong>, P. (2001b): Ressourcen <strong>und</strong> Rahmenbedingungen der Personalarbeit in Unternehmen.<br />

In: Personal, 53(10), 572-576.<br />

<strong>Alewell</strong>, D./<strong>Koller</strong>, P. (2002a): Arbeitsrechtliche Ressourcen <strong>und</strong> Einschätzungen in Personalabteilungen<br />

deutscher Unternehmen – Einige empirische Bef<strong>und</strong>e. In: <strong>Der</strong> Betriebsberater, 57(19).<br />

<strong>Alewell</strong>, D./<strong>Koller</strong>, P. (2002b): Die Sicherung <strong>von</strong> Humankapitalinvestitionen über Rückzahlungsklauseln<br />

– Ergebnisse einer empirischen Untersuchung. In: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt-<br />

<strong>und</strong> Berufsforschung, 35, 107-122.<br />

Andreß, H.J./Hagenaars, J.A./Kühnel, S. (1997): Analyse <strong>von</strong> Tabellen <strong>und</strong> kategorialen Daten.<br />

Berlin.<br />

Backes-Gellner, U./Schmidtke, C. (2001): Kündigungs- <strong>und</strong> Entlassungsverhalten nach beruflicher<br />

Weiterbildung. In: Backes-Gellner, U. (Hg.) (2001): Bildungssystem <strong>und</strong> betriebliche Beschäftigungsstrategien.<br />

Berlin, 55-73.<br />

Baron, J.N/Kreps, D.N. (1999): Strategic Human Resssources – Frameworks for General Managers.<br />

New York.<br />

Bartone, R. u.a. (2001): Personalrecht für <strong>die</strong> Praxis. Arbeitsrecht, Lohnsteuer <strong>und</strong> Sozialversicherung,<br />

3. Auflage, Memento, Freiburg.<br />

Becker, G.S. (1975): Human Capital, New York, London.<br />

Becker-Schaffer, R.(1991): Die Rechtsprechung zur Rückerstattung <strong>von</strong> Ausbildungskosten. In:<br />

<strong>Der</strong> Betrieb, 45, 1016-1020.<br />

Bellmann, L./Düll, H. (1998): Betriebliche Weiterbildungsaktivitäten in West- <strong>und</strong> Ostdeutschland.<br />

Eine theoretische <strong>und</strong> empirische Analyse mit den Daten des IAB-Betriebspanels 1997. In:<br />

Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- <strong>und</strong> Berufsforschung, 31, 205-225.<br />

Bellmann, L./Düll, H./Leber, U. (2001): Zur Entwicklung der betrieblichen Weiterbildungsaktivitäten.<br />

Eine empirische Untersuchung auf der Basis des IAB-Betriebspanels. In: Reinberg, A.<br />

(2001) (Hg.): Arbeitsmarktrelevante Aspekte der Bildungspolitik. Nürnberg, 97-123.<br />

Berichtssystem Weiterbildung.<br />

Bühl, A./Zöfel, P. (2000): SPSS -Version 10. Einführung in <strong>die</strong> moderne Datenanalyse unter Windows.<br />

München.<br />

B<strong>und</strong>esarbeitsgericht (1994): Urteil des BAG vom 24.7.1994, 5 AZR 339/92. In: <strong>Der</strong> Betrieb, 47,<br />

1726-1729.<br />

Hanau, P./Stoffels, M. (1992): Beteiligung <strong>von</strong> Arbeitnehmern an den Kosten der beruflichen Fortbildung.<br />

Zulässigkeit <strong>und</strong> Grenzen, dargestellt am Beispiel der Flugkapitäne. Stuttgart.<br />

Leber, U. (2000): Finanzierung der betrieblichen Weiterbildung <strong>und</strong> <strong>die</strong> Absicherung ihrer Erträge.<br />

Eine theoretische <strong>und</strong> empirische Analyse mit den Daten des IAB-Betriebspanels 1999. In:<br />

Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- <strong>und</strong> Berufsforschung, 33, 229-241.<br />

Lutz, B. (1987): Arbeitsmarktstruktur <strong>und</strong> betriebliche Arbeitskräftestrategie – eine theoretischhistorische<br />

Skizze zur Entstehung betriebszentrierter Arbeitsmarktsegmentation. Frankfurt.<br />

Osterman, P. (1987): Choice of Employment Systems in Internal Labor Markets. In: Industrial Relations,<br />

26, 46-67.<br />

Osterman, P. (1988): Employment Futures – Reorganization, Dislocation and Public Policy. New<br />

York.<br />

Pannenberg, M. (1997): Financing On-The-Job-Training: Shared Investment or Promotion-Based<br />

System? Evidence from Germany. In: Zeitschrift für Wirtschafts- <strong>und</strong> Sozialwissenschaften,<br />

117, 525-543.<br />

Pannenberg, M. (2001): Schützt Weiterbildung on-the-job vor Arbeitslosigkeit? In: Weizsäcker, R.<br />

K.v. (Hrg.) (2001): Bildung <strong>und</strong> Beschäftigung. Berlin, 275-291.<br />

Pull, K. (1992): Risikoallokation im Arbeitsvertrag. Quint-Essenzen Nr. 22, IAAEG, Trier.


86 <strong>Dorothea</strong> <strong>Alewell</strong>, <strong>Petra</strong> <strong>Koller</strong>: <strong>Einsatz</strong> <strong>und</strong> <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> Rückzahlungsklauseln für Weiterbildungsmaßnahmen<br />

Rese, M. (2000): Logistische Regression. In: Backhaus, K./Erichson, B./Plinke, W./Weiber, R.<br />

(Hg.) (2000): Multivariate Analysemethoden. Eine anwendungsorientierte Einführung. Berlin,<br />

104-144.<br />

Sengenberger, W. (1987): Struktur <strong>und</strong> Funktion <strong>von</strong> Arbeitsmärkten – Die B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland im internationalen Vergleich. Frankfurt.<br />

Weiß, R. (1994): Betriebliche Weiterbildung: Ergebnisse der Weiterbildungserhebung der Wirtschaft.<br />

Kölner Texte <strong>und</strong> Thesen, Nr. 21, Köln.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!