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Qualitätsbericht 2010 Albertinen-Krankenhaus (PDF, 3 MB)

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C<br />

Qualitätssicherung<br />

C-7 Umsetzung der Regelungen zur Fortbildung im <strong>Krankenhaus</strong> nach § 137<br />

SGB V<br />

2. Anzahl derjenigen Fachärztinnen und Fachärzte aus Nr. 1, die einen Fünfjahreszeitraum der Fortbildung abgeschlossen haben und damit 105<br />

der Nachweispflicht unterliegen<br />

3. Anzahl derjenigen Personen aus Nr. 2, die den Fortbildungsnachweis gemäß § 3 der G-BA-Regelungen erbracht haben² 105<br />

¹ nach den „Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der<br />

Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen<br />

und -psychotherapeuten im <strong>Krankenhaus</strong>“ in der Fassung vom 19.03.2009 (siehe www.g-ba.de)<br />

² Hat eine fortbildungsverpflichtete Person zum Ende des für sie maßgeblichen Fünfjahreszeitraums ein Fortbildungszertifikat<br />

nicht vorgelegt, kann sie die gebotene Fortbildung binnen eines folgenden Zeitraumes von höchstens zwei Jahren<br />

nachholen.<br />

³ Anzahl der Personen<br />

76

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