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Ausgabe 165 - Feb. 2001 - Haag am Hausruck

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Die Großstädte haben dabei auch keine<br />

Scheu, mit Versprechungen wie Parkplatzreservierungen,<br />

Fahrscheinen für<br />

öffentliche Verkehrsmittel, Versprechungen<br />

für Förderungen bei Wohnungen, die Bürger<br />

zu locken, zu verunsichern und zu binden.<br />

Zeitungsschlagzeilen haben dies bereits -<br />

unwürdig, wie ich meine - als eine „Kopfjagd“<br />

unter den Gemeinden bezeichnet.<br />

In der Bewertung beim Finanzausgleich<br />

werden Bewohner kleinerer Gemeinden bis<br />

10.000 Einwohner von vornherein schlechter<br />

bemessen (ca. 6.000 S pro Bewohner) als<br />

Großstädter (Wien: ca. 15.000 S pro<br />

Bewohner).<br />

Unser gemeins<strong>am</strong>es Ziel muss daher sein,<br />

dass sich möglichst viele Bewohner dazu<br />

entschließen, im Falle einer Wahlmöglichkeit<br />

für den Hauptwohnsitz <strong>Haag</strong> <strong>am</strong> <strong>Hausruck</strong><br />

zu entscheiden. Jede Entscheidung für <strong>Haag</strong><br />

stärkt die wirtschaftliche Basis für die<br />

nächsten zehn Jahre. Jede Abmeldung<br />

hingegen schwächt unsere Position.<br />

In diesem Sinne darf ich Ihnen die<br />

nachfolgenden Ausführungen unseres<br />

Amtsleiters A. Deixler zum Detailstudium<br />

empfehlen. Im Falle von Unklarheiten lade ich<br />

Sie ein, mit der Gemeinde rechtzeitig Kontakt<br />

aufzunehmen.<br />

Mit besten Grüßen<br />

Bgm F.Ziegelböck<br />

Volkszählung <strong>am</strong> 15. Mai <strong>2001</strong><br />

Alle zehn Jahre wird in Österreich eine<br />

Volkszählung durchgeführt. Deren<br />

Ergebnisse sollen nicht nur Aufschluss über<br />

die Bevölkerungszahlen geben, sondern auch<br />

gesellschaftspolitisch wertvolle Informationen<br />

über Altersaufbau (Pensionsvorsorge),<br />

Arbeitsmarkt, die wirtschaftliche Situation<br />

usw. liefern.<br />

Das Wesen einer Volkszählung besteht darin,<br />

dass jede in Österreich wohnhafte Person<br />

erhoben wird, wobei jedoch Doppelzählungen<br />

ausgeschlossen werden müssen.<br />

Für manche Menschen stellt sich daher die<br />

Frage: Wo ist eigentlich mein<br />

Hauptwohnsitz?<br />

Für etwa 85 % der Bevölkerung stellt sich<br />

diese Frage ohnehin nicht, denn diese haben<br />

nur einen Wohnsitz, der dann natürlich der<br />

Hauptwohnsitz ist. Es sind also nur ungefähr<br />

15 %, die zu Erholungszwecken oder<br />

berufsbedingt über zwei Wohnsitze verfügen.<br />

Für diesen Personenkreis dürfen wir zur<br />

weiteren Information auf die Bestimmungen<br />

des Meldegesetzes verweisen:<br />

• Ein Wohnsitz eines Menschen ist an<br />

einer Unterkunft begründet, an der er sich<br />

in der erweislichen oder aus den<br />

Umständen hervorgehenden Absicht<br />

niedergelassen hat, dort bis auf weiteres<br />

einen Anknüpfungspunkt von Lebensbeziehungen<br />

zu haben. Hat ein Mensch<br />

nur einen Wohnsitz, so ist dieser sein<br />

Hauptwohnsitz.<br />

• Hat ein Mensch mehrere Wohnsitze, gilt<br />

folgende Regelung: Der Hauptwohnsitz<br />

eines Menschen ist an jener Unterkunft<br />

begründet, an der er sich in der<br />

erweislichen oder aus den Umständen<br />

hervorgehenden Absicht niedergelassen<br />

hat, diese zum Mittelpunkt seiner<br />

Lebensbeziehungen zu machen; trifft<br />

diese sachliche Voraussetzung bei einer<br />

Ges<strong>am</strong>tbetrachtung der beruflichen,<br />

wirtschaftlichen und gesellschaftlichen<br />

Lebensbeziehungen eines Menschen auf<br />

mehrere Wohnsitze zu, so hat er jenen<br />

als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu<br />

dem er das überwiegende Naheverhältnis<br />

hat.<br />

• Für den „Mittelpunkt der Lebensbeziehungen“<br />

sind vor allem folgende<br />

Bestimmungskriterien maßgeblich:<br />

Aufenthaltsdauer, Lage des<br />

Arbeitsplatzes oder Ausbildungsstätte,<br />

Ausgangspunkt des Weges zum<br />

Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte,<br />

Wohnsitz der übrigen, insbesondere der<br />

minderjährigen F<strong>am</strong>ilienangehörigen und<br />

der Ort, an dem sie ihrer Erwerbstätigkeit<br />

nachgehen, ausgebildet werden oder die<br />

Schule oder den Kindergarten besuchen,<br />

Funktionen in öffentlichen und privaten<br />

Körperschaften.<br />

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