Ausgabe 165 - Feb. 2001 - Haag am Hausruck
Ausgabe 165 - Feb. 2001 - Haag am Hausruck
Ausgabe 165 - Feb. 2001 - Haag am Hausruck
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Die Großstädte haben dabei auch keine<br />
Scheu, mit Versprechungen wie Parkplatzreservierungen,<br />
Fahrscheinen für<br />
öffentliche Verkehrsmittel, Versprechungen<br />
für Förderungen bei Wohnungen, die Bürger<br />
zu locken, zu verunsichern und zu binden.<br />
Zeitungsschlagzeilen haben dies bereits -<br />
unwürdig, wie ich meine - als eine „Kopfjagd“<br />
unter den Gemeinden bezeichnet.<br />
In der Bewertung beim Finanzausgleich<br />
werden Bewohner kleinerer Gemeinden bis<br />
10.000 Einwohner von vornherein schlechter<br />
bemessen (ca. 6.000 S pro Bewohner) als<br />
Großstädter (Wien: ca. 15.000 S pro<br />
Bewohner).<br />
Unser gemeins<strong>am</strong>es Ziel muss daher sein,<br />
dass sich möglichst viele Bewohner dazu<br />
entschließen, im Falle einer Wahlmöglichkeit<br />
für den Hauptwohnsitz <strong>Haag</strong> <strong>am</strong> <strong>Hausruck</strong><br />
zu entscheiden. Jede Entscheidung für <strong>Haag</strong><br />
stärkt die wirtschaftliche Basis für die<br />
nächsten zehn Jahre. Jede Abmeldung<br />
hingegen schwächt unsere Position.<br />
In diesem Sinne darf ich Ihnen die<br />
nachfolgenden Ausführungen unseres<br />
Amtsleiters A. Deixler zum Detailstudium<br />
empfehlen. Im Falle von Unklarheiten lade ich<br />
Sie ein, mit der Gemeinde rechtzeitig Kontakt<br />
aufzunehmen.<br />
Mit besten Grüßen<br />
Bgm F.Ziegelböck<br />
Volkszählung <strong>am</strong> 15. Mai <strong>2001</strong><br />
Alle zehn Jahre wird in Österreich eine<br />
Volkszählung durchgeführt. Deren<br />
Ergebnisse sollen nicht nur Aufschluss über<br />
die Bevölkerungszahlen geben, sondern auch<br />
gesellschaftspolitisch wertvolle Informationen<br />
über Altersaufbau (Pensionsvorsorge),<br />
Arbeitsmarkt, die wirtschaftliche Situation<br />
usw. liefern.<br />
Das Wesen einer Volkszählung besteht darin,<br />
dass jede in Österreich wohnhafte Person<br />
erhoben wird, wobei jedoch Doppelzählungen<br />
ausgeschlossen werden müssen.<br />
Für manche Menschen stellt sich daher die<br />
Frage: Wo ist eigentlich mein<br />
Hauptwohnsitz?<br />
Für etwa 85 % der Bevölkerung stellt sich<br />
diese Frage ohnehin nicht, denn diese haben<br />
nur einen Wohnsitz, der dann natürlich der<br />
Hauptwohnsitz ist. Es sind also nur ungefähr<br />
15 %, die zu Erholungszwecken oder<br />
berufsbedingt über zwei Wohnsitze verfügen.<br />
Für diesen Personenkreis dürfen wir zur<br />
weiteren Information auf die Bestimmungen<br />
des Meldegesetzes verweisen:<br />
• Ein Wohnsitz eines Menschen ist an<br />
einer Unterkunft begründet, an der er sich<br />
in der erweislichen oder aus den<br />
Umständen hervorgehenden Absicht<br />
niedergelassen hat, dort bis auf weiteres<br />
einen Anknüpfungspunkt von Lebensbeziehungen<br />
zu haben. Hat ein Mensch<br />
nur einen Wohnsitz, so ist dieser sein<br />
Hauptwohnsitz.<br />
• Hat ein Mensch mehrere Wohnsitze, gilt<br />
folgende Regelung: Der Hauptwohnsitz<br />
eines Menschen ist an jener Unterkunft<br />
begründet, an der er sich in der<br />
erweislichen oder aus den Umständen<br />
hervorgehenden Absicht niedergelassen<br />
hat, diese zum Mittelpunkt seiner<br />
Lebensbeziehungen zu machen; trifft<br />
diese sachliche Voraussetzung bei einer<br />
Ges<strong>am</strong>tbetrachtung der beruflichen,<br />
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen<br />
Lebensbeziehungen eines Menschen auf<br />
mehrere Wohnsitze zu, so hat er jenen<br />
als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu<br />
dem er das überwiegende Naheverhältnis<br />
hat.<br />
• Für den „Mittelpunkt der Lebensbeziehungen“<br />
sind vor allem folgende<br />
Bestimmungskriterien maßgeblich:<br />
Aufenthaltsdauer, Lage des<br />
Arbeitsplatzes oder Ausbildungsstätte,<br />
Ausgangspunkt des Weges zum<br />
Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte,<br />
Wohnsitz der übrigen, insbesondere der<br />
minderjährigen F<strong>am</strong>ilienangehörigen und<br />
der Ort, an dem sie ihrer Erwerbstätigkeit<br />
nachgehen, ausgebildet werden oder die<br />
Schule oder den Kindergarten besuchen,<br />
Funktionen in öffentlichen und privaten<br />
Körperschaften.<br />
- 2 -