Acetylen

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Sicherheitsdatenblatt gem. Verordnung (EG) 1907/2006 Ausstellungsdatum: 15.04.1994 Acetylen Überarbeitet: 01.11.2011 Seite 4 von 5 10 Stabilität und Reaktivität Zu vermeidende Bedingungen: Nicht stabilisiertes Acetylen kann sich spontan, mit oder ohne Luft, unter Explosion zersetzen. Schon leichte Erwärmung, leichter Überdruck bei Zimmertemperatur oder Katalysatoren bewirken die explosive Zersetzung. Trockenes Gas ist zerfallsfreudiger als feuchtes. Zu vermeidende Stoffe: Stark exotherme Reaktion mit Alkalihydrid, Chromtrioxid, Rubidiumhydrid (selten). Entzündungsgefahr bzw. Entstehung entzündlicher Gase oder Dämpfe mit Kaliumhydroxid. Explosionsgefahr mit Brom, Calciumhypochlorit, Gold, Halogenen, Kobalt (fein verteilt) und Verbindungen, Kupfer und Verbindungen, Luft, Magnesium, Natriumhypochlorit, Oxidationsmitteln, Quecksilber, Quecksilbernitrat, Sauerstoff, Schwermetallsalzen, Silber und Salzen, Messing, Brandgasen. Stark exotherme Reaktion, Entzündungsgefahr bzw. Entstehung entzündlicher Gase oder Dämpfe mit Buten. Entzündungsgefahr bzw. Entstehung entzündlicher Gase oder Dämpfe, Explosionsgefahr mit Chlor und UV/Sonne, Kalium/geschmolzen. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Kohlenmonoxid bei unvollständiger Verbrennung. Weitere Angaben: Eine Stabilisierung des Acetylens erfolgt durch Lösen in einer mit Aceton getränkten porösen Masse (i. d. R. Kieselgur, Holzkohle, Bimskies oder Zement). Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. 11 Toxikologische Angaben Einatmen: Toxische Wirkungen sind nicht bekannt. Narkotische Wirkung möglich. Wirkt in konzentrierter Form erstickend. 12 Umweltbezogene Angaben Es sind keine schädlichen Wirkungen des Produkts auf die Umwelt bekannt. Wassergefährdungsklasse (WGK): Nicht wassergefährdend, gemäß VwVwS Anhang 1. 13 Hinweise zur Entsorgung Nicht an Plätzen ablassen, wo das Risiko der Bildung eines explosionsfähigen Gas/Luft-Gemisches besteht. Nicht in die Kanalisation, Keller, Arbeitsgruben und ähnliche Plätze, an denen die Ansammlung des Gases gefährlich werden könnte, ausströmen lassen. Rückfrage beim Gaselieferanten, wenn eine Beratung notwendig ist. Abfallschlüssel/Abfallbezeichnung: 15 01 11 Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche, feste poröse Matrix (z.B. Asbest) enthalten, einschließlich geleerter Druckbehältnisse. 14 Angaben zum Transport Landtransport (ADR/RID/GGVSEB) Klasse: 2 Gefahrennummer: 239 UN-Nummer: 1001 Bezeichnung: Acetylen, gelöst Gefahrzettel: Nr. 2.1 Verpackungsanweisung: P200 Beförderungskategorie: 2 Begrenzte Mengen: LQ 0 Seetransport (IMDG/GGVSee) Klasse: 2.1 UN-Nummer: 1001 Bezeichnung: Acetylene, dissolved EmS: F-D; S-U Gefahrzettel: Nr. 2.1 Verpackungsgruppe: - Meeresschadstoff: no Lufttransport (ICAO/IATA) Klasse: 2.1 UN-Nummer: 1001 Bezeichnung: Acetylene, dissolved Gefahrzettel: Nr. 2.1 Verpackungsgruppe: - Weitere Transport-Informationen Möglichst nicht in Fahrzeugen transportieren, deren Laderaum nicht von der Fahrerkabine getrennt ist. Der Fahrer muss die möglichen Gefahren der Ladung kennen und er muss wissen, was bei einem Unfall oder Notfall zu tun ist. Behälter während des Transports so sichern, dass sie sich nicht verschieben können. Das Flaschenventil muss geschlossen und dicht sein. Die Ventilschutzeinrichtung (soweit vorhanden) muss korrekt befestigt sein. Entnahmevorrichtungen (Druckminderer) sind zu entfernen. Ausreichende Lüftung sicherstellen. GGVSEB beachten. 15 Rechtsvorschriften Nationale Vorschriften: Betriebssicherheitsverordnung mit Technischen Regeln (TRGS, TRG, TRAC) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV); Explosionsschutz-Richtlinie (Ex-RL) Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn/Binnenschifffahrt (GGVSEB) 4. BImSchV, 12. BImSchV (Störfallverordnung) Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV)

Sicherheitsdatenblatt gem. Verordnung (EG) 1907/2006 Ausstellungsdatum: 15.04.1994 Acetylen Überarbeitet: 01.11.2011 Seite 5 von 5 16 Sonstige Angaben Alle nationalen/örtlichen Vorschriften beachten. Es ist sicherzustellen, dass die Mitarbeiter das Brandrisiko beachten. Das Risiko des Erstickens wird oft übersehen und muss bei der Unterweisung der Mitarbeiter besonders hervorgehoben werden. Bevor das Produkt in irgendeinem neuen Prozess oder Versuch benutzt wird, sollte eine sorgfältige Studie über die Materialverträglichkeit und die Sicherheit durchgeführt werden. Hinweise: Die Angaben sind keine vertraglichen Zusicherungen von Produkteigenschaften. Sie stützen sich auf den heutigen Kenntnisstand. Sauerstoffwerk Friedrich Guttroff GmbH Hauptverwaltung Richolfstraße 90 97877 Wertheim-Reicholzheim Telefon (09342) 292-0 · Fax (09342) 3 99 71 Verbundene Unternehmen: Adam Scheidter GmbH Wailandtstraße 7 63741 Aschaffenburg Tel. (06021) 8472-0 Unternehmensgruppe GUTTROFF Philipp Greber GmbH Schopperstraße 29 97421 Schweinfurt Tel. (09721) 73086-0 A. Vornberger Rudolf-Diesel-Straße 17 97318 Kitzingen Tel. (09321) 9391-0 Guttroff-Gase & Industriebedarf GmbH Prod.-Vertr.-Zentrum Thüringen/Sachsen Naßäckerstraße 25-27 07381 Pößneck Telefon (03647) 4 10 00 ··Fax (03647) 42 10 70 Ludwig Grandpair Hans-Bunte-Straße 16a 69123 Heidelberg Tel. (06221) 775026 Guttroff-Gase & Schweißtechnik GmbH Oskar-Gründler-Straße 4 99867 Gotha Tel. (03621) 3623-0

Sicherheitsdatenblatt<br />

gem. Verordnung (EG) 1907/2006<br />

Ausstellungsdatum: 15.04.1994<br />

<strong>Acetylen</strong><br />

Überarbeitet: 01.11.2011<br />

Seite 4 von 5<br />

10 Stabilität und Reaktivität<br />

Zu vermeidende Bedingungen:<br />

Nicht stabilisiertes <strong>Acetylen</strong> kann sich spontan, mit oder ohne Luft, unter Explosion zersetzen. Schon leichte Erwärmung, leichter<br />

Überdruck bei Zimmertemperatur oder Katalysatoren bewirken die explosive Zersetzung. Trockenes Gas ist zerfallsfreudiger als<br />

feuchtes.<br />

Zu vermeidende Stoffe:<br />

Stark exotherme Reaktion mit Alkalihydrid, Chromtrioxid, Rubidiumhydrid (selten). Entzündungsgefahr bzw. Entstehung<br />

entzündlicher Gase oder Dämpfe mit Kaliumhydroxid. Explosionsgefahr mit Brom, Calciumhypochlorit, Gold, Halogenen, Kobalt<br />

(fein verteilt) und Verbindungen, Kupfer und Verbindungen, Luft, Magnesium, Natriumhypochlorit, Oxidationsmitteln,<br />

Quecksilber, Quecksilbernitrat, Sauerstoff, Schwermetallsalzen, Silber und Salzen, Messing, Brandgasen. Stark exotherme<br />

Reaktion, Entzündungsgefahr bzw. Entstehung entzündlicher Gase oder Dämpfe mit Buten. Entzündungsgefahr bzw.<br />

Entstehung entzündlicher Gase oder Dämpfe, Explosionsgefahr mit Chlor und UV/Sonne, Kalium/geschmolzen.<br />

Gefährliche Zersetzungsprodukte:<br />

Kohlenmonoxid bei unvollständiger Verbrennung.<br />

Weitere Angaben:<br />

Eine Stabilisierung des <strong>Acetylen</strong>s erfolgt durch Lösen in einer mit Aceton getränkten porösen Masse (i. d. R. Kieselgur,<br />

Holzkohle, Bimskies oder Zement). Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.<br />

11 Toxikologische Angaben<br />

Einatmen:<br />

Toxische Wirkungen sind nicht bekannt. Narkotische Wirkung möglich. Wirkt in konzentrierter Form erstickend.<br />

12 Umweltbezogene Angaben<br />

Es sind keine schädlichen Wirkungen des Produkts auf die Umwelt bekannt.<br />

Wassergefährdungsklasse (WGK): Nicht wassergefährdend, gemäß VwVwS Anhang 1.<br />

13 Hinweise zur Entsorgung<br />

Nicht an Plätzen ablassen, wo das Risiko der Bildung eines explosionsfähigen Gas/Luft-Gemisches besteht. Nicht in die<br />

Kanalisation, Keller, Arbeitsgruben und ähnliche Plätze, an denen die Ansammlung des Gases gefährlich werden könnte,<br />

ausströmen lassen. Rückfrage beim Gaselieferanten, wenn eine Beratung notwendig ist.<br />

Abfallschlüssel/Abfallbezeichnung: 15 01 11 Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche, feste poröse Matrix (z.B. Asbest)<br />

enthalten, einschließlich geleerter Druckbehältnisse.<br />

14 Angaben zum Transport<br />

Landtransport (ADR/RID/GGVSEB)<br />

Klasse: 2<br />

Gefahrennummer: 239<br />

UN-Nummer: 1001<br />

Bezeichnung: <strong>Acetylen</strong>, gelöst<br />

Gefahrzettel: Nr. 2.1<br />

Verpackungsanweisung: P200<br />

Beförderungskategorie: 2<br />

Begrenzte Mengen: LQ 0<br />

Seetransport (IMDG/GGVSee)<br />

Klasse: 2.1<br />

UN-Nummer: 1001<br />

Bezeichnung: <strong>Acetylen</strong>e, dissolved<br />

EmS: F-D; S-U<br />

Gefahrzettel: Nr. 2.1<br />

Verpackungsgruppe: -<br />

Meeresschadstoff: no<br />

Lufttransport (ICAO/IATA)<br />

Klasse: 2.1<br />

UN-Nummer: 1001<br />

Bezeichnung: <strong>Acetylen</strong>e, dissolved<br />

Gefahrzettel: Nr. 2.1<br />

Verpackungsgruppe: -<br />

Weitere Transport-Informationen<br />

Möglichst nicht in Fahrzeugen transportieren, deren Laderaum nicht von der Fahrerkabine getrennt ist. Der Fahrer muss die<br />

möglichen Gefahren der Ladung kennen und er muss wissen, was bei einem Unfall oder Notfall zu tun ist. Behälter während des<br />

Transports so sichern, dass sie sich nicht verschieben können. Das Flaschenventil muss geschlossen und dicht sein. Die<br />

Ventilschutzeinrichtung (soweit vorhanden) muss korrekt befestigt sein. Entnahmevorrichtungen (Druckminderer) sind zu<br />

entfernen. Ausreichende Lüftung sicherstellen. GGVSEB beachten.<br />

15 Rechtsvorschriften<br />

Nationale Vorschriften:<br />

Betriebssicherheitsverordnung mit Technischen Regeln (TRGS, TRG, TRAC)<br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV); Explosionsschutz-Richtlinie (Ex-RL)<br />

Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn/Binnenschifffahrt (GGVSEB)<br />

4. BImSchV, 12. BImSchV (Störfallverordnung)<br />

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV)

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