GUTTROFF proFood Bioschutz Überarbeitet: 01.03.2011
GUTTROFF proFood Bioschutz Überarbeitet: 01.03.2011
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Sicherheitsdatenblatt<br />
gem. Verordnung (EG) 1907/2006<br />
Ausstellungsdatum: 15.04.1994<br />
<strong>GUTTROFF</strong> <strong>proFood</strong> <strong>Bioschutz</strong><br />
<strong>Überarbeitet</strong>: <strong>01.03.2011</strong><br />
Seite 2 von 4<br />
4 Erste-Hilfe-Maßnahmen<br />
Nach Einatmen:<br />
Hohe Konzentrationen können Ersticken verursachen. Symptome können Verlust der Bewegungsfähigkeit und des<br />
Bewusstseins sein. Das Opfer bemerkt das Ersticken nicht. Niedrige Konzentrationen von CO 2 verursachen beschleunigtes<br />
Atmen und Kopfschmerz. Das Opfer ist unter Benutzung eines umgebungsluftunabhängigen Atemschutzgerätes in frische Luft<br />
zu bringen. Warm und ruhig halten. Arzt hinzuziehen. Bei Atemstillstand künstliche Beatmung.<br />
Nach Verschlucken:<br />
Verschlucken wird nicht als möglicher Weg der Exposition angesehen.<br />
Nach Haut- und Augenkontakt:<br />
Keine Wirkungen<br />
5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung<br />
Spezielle Risiken:<br />
Nicht brennbar. Einwirkung von Feuer kann Bersten/Explodieren des Behälters verursachen.<br />
Gefährliche Verbrennungsprodukte:<br />
Keine<br />
Geeignete Löschmittel:<br />
Alle bekannten Löschmittel können benutzt werden.<br />
Spezielle Verfahren:<br />
Wenn möglich, Gasaustritt stoppen, Behälter entfernen oder mit Wasser aus geschützter Position kühlen.<br />
6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung<br />
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:<br />
Im Freien:<br />
• Gebiet räumen.<br />
• Persönliche Schutzausrüstung gemäß Nr. 8 benutzen.<br />
In Räumen und bei unklaren Verhältnissen:<br />
• Bei Austritt von größeren Produktmengen zum Betreten des Bereiches Schutzmaßnahmen nach Nr. 8 anwenden<br />
und umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät benutzen.<br />
• Für Belüftung sorgen. Versuchen, den Gasaustritt zu stoppen.<br />
Umweltschutzmaßnahmen:<br />
Versuchen, den Gasaustritt zu stoppen.<br />
Reinigungsmaßnahmen:<br />
Den Raum belüften.<br />
7 Handhabung und Lagerung<br />
Handhabung<br />
Hinweise zum sicheren Umgang<br />
Eindringen von Wasser in den Gasbehälter verhindern. Rückströmung in den Gasbehälter verhindern. Nur solche Ausrüstung<br />
verwenden, die für dieses Produkt und den vorgesehenen Druck und Temperatur geeignet ist. Im Zweifelsfall den<br />
Gaselieferanten konsultieren. Bedienungshinweise des Gaselieferanten beachten.<br />
Lagerung<br />
Technische Regeln Druckgase (TRG 280; Ziffer 5 "Lagern von Druckgasbehältern") beachten.<br />
Behälter bei weniger als 50°C an einem gut belüfte ten Ort lagern.<br />
Druckgefäße gegen Umfallen sichern. Beim Lagern Schutzkappen fest aufschrauben.<br />
Lagerklasse: 2 A "Verflüssigte, verdichtete und unter Druck gelöste Gase"<br />
8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung<br />
Expositionsgrenzwerte:<br />
Kohlendioxid: AGW (TRGS 900): 9100 mg/m 3 = 5000 ppm<br />
Spitzenbegrenzung: 2 (II)<br />
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz:<br />
Atemschutz: Entfällt bei ausreichender Belüftung und im Freien. Keine Filtergeräte verwenden. Nur Verwendung von<br />
Atemschutz gemäß internationaler/nationaler Normen.<br />
Handschutz: Lederhandschuhe<br />
Augenschutz: Gestellbrille mit Seitenschutz<br />
Körperschutz: Schutzschuhe<br />
Schutz- und Hygienemaßnahmen:<br />
Dämpfe nicht einatmen. Bei der Arbeit nicht trinken, essen und rauchen. Angemessene Lüftung sicherstellen