Formiergas nicht brennbar

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05.01.2014 Aufrufe

Sicherheitsdatenblatt gem. Verordnung (EG) 1907/2006 Ausstellungsdatum: 15.04.1994 Formiergas (H 2 < 5,7%) Überarbeitet: 01.03.2011 Seite 2 von 4 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Nach Einatmen: Den Betroffenen an die frische Luft bringen, warm halten, ausruhen lassen. Bei Atemnot Sauerstofftherapie. Bei Atemstillstand Beatmung Mund-zu-Nase, Mund-zu-Mund oder mit Gerät. Ärztliche Behandlung notwendig. Nach Verschlucken: Verschlucken wird nicht als möglicher Expositionsweg angesehen. Nach Haut- und Augenkontakt: Keine Wirkungen 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung Spezielle Risiken: Nicht brennbar. Einwirkung von Feuer kann Bersten/Explodieren des Behälters verursachen. Gefährliche Verbrennungsprodukte: Keine Geeignete Löschmittel: Alle bekannten Löschmittel können benutzt werden. Spezielle Verfahren: Wenn möglich, Gasaustritt stoppen, Behälter entfernen oder mit Wasser aus geschützter Position kühlen. 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Im Freien: • Gebiet räumen. • Persönliche Schutzausrüstung gemäß Nr. 8 benutzen. In Räumen und bei unklaren Verhältnissen: • Bei Austritt von größeren Produktmengen zum Betreten des Bereiches Schutzmaßnahmen nach Nr. 8 anwenden und umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät benutzen. • Für Belüftung sorgen. Versuchen, den Gasaustritt zu stoppen. Umweltschutzmaßnahmen: Versuchen, den Gasaustritt zu stoppen. Reinigungsmaßnahmen: Den Raum belüften. 7 Handhabung und Lagerung Handhabung: Eindringen von Wasser in den Gasbehälter verhindern. Rückströmung in den Gasbehälter verhindern. Nur solche Ausrüstung verwenden, die für dieses Produkt und den vorgesehenen Druck und Temperatur geeignet ist. Im Zweifelsfall den Gaselieferanten konsultieren. Bedienungshinweise des Gaselieferanten beachten. Lagerung: Technische Regeln Druckgase (TRG 280; Ziffer 5 "Lagern von Druckgasbehältern") beachten. Behälter bei weniger als 50°C an einem gut belüftet en Ort lagern. Druckgefäße gegen Umfallen sichern. Beim Lagern Schutzkappen fest aufschrauben. Lagerklasse: 2 A "Verflüssigte, verdichtete und unter Druck gelöste Gase" 8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung Expositionsgrenzwerte Kein stoffspezifischer Grenzwert festgelegt Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz: Atemschutz: Entfällt bei ausreichender Belüftung und im Freien. Keine Filtergeräte verwenden. Nur Verwendung von Atemschutz gemäß internationaler/nationaler Normen. Handschutz: Lederhandschuhe Augenschutz: Gestellbrille mit Seitenschutz Körperschutz: Schutzschuhe Schutz- und Hygienemaßnahmen: Dämpfe nicht einatmen. Bei der Arbeit nicht trinken, essen und rauchen. Angemessene Lüftung sicherstellen.

Sicherheitsdatenblatt gem. Verordnung (EG) 1907/2006 Ausstellungsdatum: 15.04.1994 Formiergas (H 2 < 5,7%) Überarbeitet: 01.03.2011 Seite 3 von 4 9 Physikalische und chemische Eigenschaften Wasserstoff Stickstoff Aussehen: farbloses Gas farbloses Gas Geruch: geruchlos geruchlos Molare Masse (g/mol): 2 28 Schmelzpunkt °C: -259 -210 Siedepunkt °C: -253 -196 pH-Wert: nicht zutreffend nicht zutreffend Flammpunkt: nicht zutreffend nicht zutreffend kritische Temperatur °C: -240 -147 Relative Dichte, gasf. (Luft = 1): 0,07 0,97 Relative Dichte, flüssig (Wasser = 1): nicht zutreffend nicht zutreffend Dampfdruck bei 20°C: nicht zutreffend nicht zutreff end Löslichkeit in Wasser (mg/l): 1,6 20 Zündtemperatur: 560°C nicht zutreffend Explosionsgrenzen (Vol.% in Luft): 4 – 77 keine 10 Stabilität und Reaktivität Stabil unter normalen Bedingungen. Nicht brennbar. 11 Toxikologische Angaben Das Produkt hat keine toxischen Wirkungen. 12 Umweltbezogene Angaben Es sind keine schädlichen Wirkungen des Produkts auf die Umwelt bekannt. Wassergefährdungsklasse (WGK): Nicht wassergefährdend, gemäß VwVwS Anhang 1. 13 Hinweise zur Entsorgung Nicht in die Kanalisation, Keller, Arbeitsgruben und ähnliche Plätze, an denen die Ansammlung des Gases gefährlich werden könnte, ausströmen lassen. Rückfragen beim Gaselieferanten, wenn eine Beratung nötig ist. Abfallschlüssel: 16 05 05 Gase in Druckbehältern mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 04 fallen. Ungereinigte Verpackung: An den Lieferanten / Hersteller zurückgeben 14 Angaben zum Transport Landtransport (ADR/RID/ GGVSEB): Klasse: 2 Gefahrennummer: 20 UN-Nummer: 1956 Bezeichnung: Verdichtetes Gas, n.a.g., (Stickstoff, Wasserstoff), Gefahrzettel: Nr. 2.2 Verpackungsanweisung: P200 Beförderungskategorie: 3 Begrenzte Mengen: LQ 1 Seetransport (IMDG/ GGVSee) Klasse: 2.2 UN-Nummer: 1956 Bezeichnung: Compressed gas, n.o.s., (Nitrogen, Hydrogen) EmS: F-C; S-V Gefahrzettel: Nr. 2.2 Verpackungsgruppe: - Meeresschadstoff: no Lufttransport (ICAO/ IATA) Klasse: 2.2 UN-Nummer: 1956 Bezeichnung: Compressed gas, n.o.s., (Nitrogen, Hydrogen) Gefahrzettel: Nr. 2.2 Verpackungsgruppe: - Weitere Transport-Informationen Möglichst nicht in Fahrzeugen transportieren, deren Laderaum nicht von der Fahrerkabine getrennt ist. Der Fahrer muss die möglichen Gefahren der Ladung kennen und er muss wissen, was bei einem Unfall oder Notfall zu tun ist. Behälter während des Transports so sichern, dass sie sich nicht verschieben können. Das Flaschenventil muss geschlossen und dicht sein. Die Ventilschutzeinrichtung (soweit vorhanden) muss korrekt befestigt sein. Entnahmevorrichtungen (Druckminderer) sind zu entfernen. Ausreichende Lüftung sicherstellen. GGVSEB beachten. 15 Rechtsvorschriften Nationale Vorschriften: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn/Binnenschifffahrt (GGVSEB) Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV)

Sicherheitsdatenblatt<br />

gem. Verordnung (EG) 1907/2006<br />

Ausstellungsdatum: 15.04.1994<br />

<strong>Formiergas</strong> (H 2 < 5,7%) Überarbeitet: 01.03.2011<br />

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4 Erste-Hilfe-Maßnahmen<br />

Nach Einatmen:<br />

Den Betroffenen an die frische Luft bringen, warm halten, ausruhen lassen. Bei Atemnot Sauerstofftherapie.<br />

Bei Atemstillstand Beatmung Mund-zu-Nase, Mund-zu-Mund oder mit Gerät. Ärztliche Behandlung notwendig.<br />

Nach Verschlucken:<br />

Verschlucken wird <strong>nicht</strong> als möglicher Expositionsweg angesehen.<br />

Nach Haut- und Augenkontakt:<br />

Keine Wirkungen<br />

5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung<br />

Spezielle Risiken:<br />

Nicht <strong>brennbar</strong>. Einwirkung von Feuer kann Bersten/Explodieren des Behälters verursachen.<br />

Gefährliche Verbrennungsprodukte:<br />

Keine<br />

Geeignete Löschmittel:<br />

Alle bekannten Löschmittel können benutzt werden.<br />

Spezielle Verfahren:<br />

Wenn möglich, Gasaustritt stoppen, Behälter entfernen oder mit Wasser aus geschützter Position kühlen.<br />

6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung<br />

Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:<br />

Im Freien:<br />

• Gebiet räumen.<br />

• Persönliche Schutzausrüstung gemäß Nr. 8 benutzen.<br />

In Räumen und bei unklaren Verhältnissen:<br />

• Bei Austritt von größeren Produktmengen zum Betreten des Bereiches Schutzmaßnahmen nach Nr. 8 anwenden und<br />

umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät benutzen.<br />

• Für Belüftung sorgen. Versuchen, den Gasaustritt zu stoppen.<br />

Umweltschutzmaßnahmen:<br />

Versuchen, den Gasaustritt zu stoppen.<br />

Reinigungsmaßnahmen:<br />

Den Raum belüften.<br />

7 Handhabung und Lagerung<br />

Handhabung:<br />

Eindringen von Wasser in den Gasbehälter verhindern. Rückströmung in den Gasbehälter verhindern. Nur solche Ausrüstung<br />

verwenden, die für dieses Produkt und den vorgesehenen Druck und Temperatur geeignet ist. Im Zweifelsfall den<br />

Gaselieferanten konsultieren. Bedienungshinweise des Gaselieferanten beachten.<br />

Lagerung:<br />

Technische Regeln Druckgase (TRG 280; Ziffer 5 "Lagern von Druckgasbehältern") beachten.<br />

Behälter bei weniger als 50°C an einem gut belüftet en Ort lagern.<br />

Druckgefäße gegen Umfallen sichern. Beim Lagern Schutzkappen fest aufschrauben.<br />

Lagerklasse: 2 A "Verflüssigte, verdichtete und unter Druck gelöste Gase"<br />

8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung<br />

Expositionsgrenzwerte<br />

Kein stoffspezifischer Grenzwert festgelegt<br />

Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz:<br />

Atemschutz: Entfällt bei ausreichender Belüftung und im Freien. Keine Filtergeräte verwenden. Nur Verwendung von<br />

Atemschutz gemäß internationaler/nationaler Normen.<br />

Handschutz: Lederhandschuhe<br />

Augenschutz: Gestellbrille mit Seitenschutz<br />

Körperschutz: Schutzschuhe<br />

Schutz- und Hygienemaßnahmen:<br />

Dämpfe <strong>nicht</strong> einatmen. Bei der Arbeit <strong>nicht</strong> trinken, essen und rauchen. Angemessene Lüftung sicherstellen.

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