04.01.2014 Aufrufe

Begründung - Gutenstetten

Begründung - Gutenstetten

Begründung - Gutenstetten

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

TIG Nürnberg<br />

GEMEINDE GUTENSTETTEN<br />

Bebauungsplan „Gewerbegebiet <strong>Gutenstetten</strong> B 470 Süd“<br />

mit integriertem Grünordnungsplan<br />

BEGRÜNDUNG<br />

(gemäß § 9 Abs. 8 BauGB)<br />

Stand: 29.01.2007<br />

Tiefbautechnisches Ingenieurbüro Glückert<br />

Regensburger Straße 215<br />

90478 Nürnberg<br />

Tel.: +49911-9985230<br />

E-Mail: info@tig-nuernberg.de<br />

www.tig-nuernberg.de


TIG Nürnberg<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

A. ANLASS UND ERFORDERNIS DER PLANUNG 4<br />

B. PLANUNGSRECHTLICHE SITUATION 4<br />

C. BESCHREIBUNG DES PLANUNGSGEBIETS 4<br />

D. STÄDTEBAULICHE KONZEPTION UND GEPLANTE BAULICHE<br />

NUTZUNG 4<br />

E. ERSCHLIESSUNG 5<br />

F. GESTALTERISCHE ZIELE DER GRÜNORDNUNG 7<br />

G. UMWELTBERICHT 7<br />

1. Einleitung 7<br />

1.1 Inhalt und wichtigste Ziele des Bebauungsplanes 7<br />

1.2 Darstellung der festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihre<br />

Berücksichtigung in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen 9<br />

2. Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

einschließlich der Prognose bei der Durchführung der Planung 10<br />

3. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei<br />

Nichtdurchführung der Planung 16<br />

4. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich<br />

der nachteiligen Auswirkungen 16<br />

4.1 Vermeidung und Verringerung 16<br />

4.2 Ausgleich 18<br />

5. Alternative Planungsmöglichkeiten 21<br />

6. Beschreibung der verwendeten Methodik und Hinweise auf<br />

Schwierigkeiten und Kenntnislücken 21<br />

7. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) 21<br />

8. Allgemeine Zusammenfassung 22<br />

06/017 Gemeinde <strong>Gutenstetten</strong> BB „Gewerbegebiet <strong>Gutenstetten</strong> B 470 Süd“ 29.01.2007<br />

2


TIG Nürnberg<br />

9. Anlagen 24<br />

06/017 Gemeinde <strong>Gutenstetten</strong> BB „Gewerbegebiet <strong>Gutenstetten</strong> B 470 Süd“ 29.01.2007<br />

3


TIG Nürnberg<br />

A. ANLASS UND ERFORDERNIS DER PLANUNG<br />

Der Gemeinderat <strong>Gutenstetten</strong> hat am 31.07.2006 die Aufstellung des Bebauungsplanes mit<br />

integriertem Grünordnungsplan für das Gewerbegebiet „<strong>Gutenstetten</strong> B 470 Süd“ in<br />

<strong>Gutenstetten</strong> beschlossen.<br />

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die konkrete Anfrage eines Investors, der<br />

ca. die Hälfte der ausgewiesenen Fläche (ca. 4,0 ha) in Anspruch nehmen möchte.<br />

Durch die gute Verkehrsanbindung an die B 470 verspricht sich die Gemeinde <strong>Gutenstetten</strong><br />

eine gute Akzeptanz des Gewerbegebietes bei den Investoren.<br />

B. PLANUNGSRECHTLICHE SITUATION<br />

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes weist ein Gewerbegebiet gemäß § 8<br />

Baunutzungsverordnung (BauNVO) aus, das sich aus dem rechtskräftigen<br />

Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde <strong>Gutenstetten</strong> entwickelt.<br />

Für das Plangebiet wird ein qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />

(BauGB) erstellt. Mit der Ausarbeitung wurde das Tiefbautechnische Ingenieurbüro Glückert<br />

(TIG) in Nürnberg beauftragt.<br />

C. BESCHREIBUNG DES PLANUNGSGEBIETS<br />

Das geplante Gewerbegebiet befindet sich südlich von <strong>Gutenstetten</strong>, am ehemaligen Bahnhof<br />

<strong>Gutenstetten</strong>, unmittelbar südlich der B 470.<br />

Das Gelände fällt von Süden nach Norden von ca. 297 m ü.NN bis auf ca. 284 m ü.NN ab.<br />

Der räumliche Geltungsbereich beträgt ca. 9,72 ha.<br />

Das Plangebiet erstreckt sich von Westen nach Osten über eine Länge von ca. 340 m, von<br />

Süden nach Norden über eine Länge von ca. 330 m.<br />

Es umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung <strong>Gutenstetten</strong>: Fl.-Nr. 344 (Teilfläche),<br />

Fl.-Nr. 385, Fl.-Nrn. 347-352, Fl.-Nr. 345 (Teilfläche), Fl.-Nrn. 353-354 (Teilflächen).<br />

D. STÄDTEBAULICHE KONZEPTION UND GEPLANTE BAULICHE<br />

NUTZUNG<br />

Die Ausweisung des geplanten Gewerbegebietes (GE) bildet mit dem bereits nördlich der B 470<br />

gelegenen eingeschränkten Gewerbegebiet (eGE) eine räumliche Konzentration von<br />

Gewerbeflächen an der Entwicklungsachse B 470.<br />

Der Geltungsbereich des Plangebietes schließt die B 470 mit ein; südlich der B 470 ist<br />

gewerbliche Bebauung geplant, nördlich davon sind Vorhalteflächen für die Regenrückhaltung<br />

vorgesehen.<br />

Das Plangebiet ist vom Verkehrskonzept wie auch von der großzügigen Grundstücksaufteilung<br />

so konzipiert, dass sich eine typische gewerbliche Nutzung entwickeln kann.<br />

06/017 Gemeinde <strong>Gutenstetten</strong> BB „Gewerbegebiet <strong>Gutenstetten</strong> B 470 Süd“ 29.01.2007<br />

4


TIG Nürnberg<br />

Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und zur Sicherung der öffentlichen Belange,<br />

insbesondere des Orts- und Landschaftsbildes, werden Festsetzungen, Hinweise und<br />

Empfehlungen zur Grundflächenzahl (GRZ), Baumassenzahl (BMZ), Zahl der Vollgeschosse,<br />

Höheneinstellung der Gebäude, Dachneigung, Dachformen, Material- und Farbenwahl sowie<br />

grünordnerische Festlegungen getroffen.<br />

E. ERSCHLIESSUNG<br />

Verkehrliche Erschließung:<br />

Das Plangebiet wird unmittelbar an die B 470 angeschlossen. Von Richtung Uehlfeld kommend,<br />

wird eine Linksabbiegespur zur Anbindung an das Plangebiet neu errichtet.<br />

Die innere Erschließung des Plangebietes erfolgt über eine Erschließungsstraße, die in einem<br />

Stich endet, der insbesondere den 1. Bauabschnitt des ca. 4,0 ha großen Grundstücks des<br />

zukünftigen Investors erschließt und über einen Wendehammer, der in Verlängerung der<br />

Erschließungsstraße die restlichen Grundstücke des Plangebietes und den rückwärtigen<br />

Bereich des 4,0 ha großen Grundstückes anbindet.<br />

Die geplante Breite der Erschließungsstraße beträgt 10,25 m (Fahrbahn 6,50 m,<br />

Mehrzweckstreifen f. Parkplätze u. Grünstreifen im Wechsel 2,50 m, Fußweg einseitig 1,25 m).<br />

Der geplante Wendehammer hat einen Wendekreisradius von 25,0 m zuzüglich einer<br />

Freihaltezone von 1,0 m.<br />

Abwasserbeseitigung:<br />

Die Entwässerung des Plangebietes findet im Trennsystem statt.<br />

Schmutzwasser:<br />

Das anfallende Schmutzwasser wird über einen geplanten Schmutzwasserkanal, einem neu zu<br />

errichtenden Pumpwerk und über eine Druckleitung der Kläranlage <strong>Gutenstetten</strong> zugeleitet. Bei<br />

der Bemessung der Kläranlage wurde das anfallende Schmutzwasser mit 400 Einwohnerwerte<br />

(EW) aus dem Plangebiet mit berücksichtigt.<br />

Abwasser, das mit Leichtflüssigkeiten (z.B. Benzin, Benzol, Öle) oder Fette verunreinigt ist, ist<br />

gemäß der Entwässerungssatzung <strong>Gutenstetten</strong> (EWS) über einen Abscheider in der<br />

Grundstücksentwässerungsanlage der öffentlichen Schmutzwasserkanalisation zuzuleiten.<br />

Anfallendes Drainagewasser darf nicht dem Schmutzwasserkanal zugeführt werden.<br />

Sofern eine ausreichende Tiefe zur Entwässerung der Kellergeschosse im Freispiegel nicht<br />

realisierbar ist, hat der Einbau von Hebeanlagen entsprechend der gemeindlichen<br />

Entwässerungssatzung durch die Grundstückseigentümer auf eigene Kosten zu erfolgen.<br />

Regenwasser:<br />

Das Niederschlagswasser von Verkehrs-, Dach- und Hofflächen ist dem neu anzulegenden<br />

Regenrückhalteteich zuzuführen, der mit einem Überlauf zur Aisch versehen wird.<br />

06/017 Gemeinde <strong>Gutenstetten</strong> BB „Gewerbegebiet <strong>Gutenstetten</strong> B 470 Süd“ 29.01.2007<br />

5


TIG Nürnberg<br />

Niederschlagswasser von Dachflächen kann, sofern möglich, versickert oder zur<br />

Gartenbewässerung bzw. als Brauchwasser genutzt werden.<br />

Zur Sammlung und Rückhaltung des Niederschlagswassers können entsprechend der Größe<br />

der Dachfläche ausreichend dimensionierte Zisternen angelegt werden mit einem Überlauf in<br />

den geplanten Regenwasserkanal.<br />

Eine Befreiung vom Benutzungszwang der Wasserabgabesatzung der Gemeinde <strong>Gutenstetten</strong><br />

in der derzeit gültigen Fassung ist zu beantragen, soweit eine darüber hinaus gehende Nutzung<br />

beabsichtigt ist. In allen anderen Fällen besteht Anzeigepflicht.<br />

Wasserversorgung:<br />

Die Wasserversorgung des Plangebietes wird über das Leitungsnetz der<br />

Fernwasserversorgung Franken (FWF) sichergestellt. Der Anschluss erfolgt an den<br />

bestehenden Übergabeschacht im Bereich des alten Bahnhofes.<br />

Der Nordwesten des Plangebietes wird von einer Fernwasserleitung der Fernwasserversorgung<br />

Franken (FWF) durchquert. Der zu berücksichtigende Schutzstreifen der Leitungstrasse beträgt<br />

6,0 m, je 3,0 m beiderseits der Leitungsachse. Im Bereich des Schutzstreifens sind alle<br />

Maßnahmen zu unterlassen, die den Bestand oder den Betrieb der Leitung gefährden können.<br />

Falls der Schutzstreifen durch Baumaßnahmen berührt wird, ist das Merkblatt der FWF<br />

entsprechend zu beachten und die darin enthaltenen Auflagen sind einzuhalten.<br />

Stromversorgung:<br />

Die Versorgung mit elektrischer Energie erfolgt durch die Erweiterung des unterirdischen<br />

Leitungsnetzes der N-Ergie.<br />

Hinweise:<br />

Aufgrund der geplanten Baumaßnahme müssen vorhandene Leitungen/Anlagen umgelegt<br />

werden. Voraussetzung hierfür ist eine Kostenbeteiligung der Gemeinde. Bei Bedarf wird der<br />

Gemeinde ein entsprechendes Kostenangebot übermittelt.<br />

Es wird die Errichtung eines Versorgungsstreifens von ca. 1,0 m Breite empfohlen, wenn keine<br />

Gehwege geplant sind.<br />

Zwischen geplanten Baumstandorten und Versorgungsleitungen, ist nach dem DVGW<br />

Regelwerk, Arbeitsblatt GW 125 „Baumpflanzungen im Bereich unterirdischer<br />

Versorgungsleitungen“ ein Abstand von 2,50 m einzuhalten.<br />

Fernmeldeanlagen:<br />

Die fernmeldetechnische Versorgung des Plangebietes kann durch den Ausbau des<br />

Fernmeldenetzes mit der Verlegung neuer Fernmeldekabel gesichert werden.<br />

Gasversorgung:<br />

Außerhalb des Plangebietes, am südlichen Ortsrand von <strong>Gutenstetten</strong> verläuft eine<br />

Erdgasleitung der E.ON Ruhrgas AG. Eine Versorgung mit Erdgas ist nicht vorgesehen.<br />

06/017 Gemeinde <strong>Gutenstetten</strong> BB „Gewerbegebiet <strong>Gutenstetten</strong> B 470 Süd“ 29.01.2007<br />

6


TIG Nürnberg<br />

Voraussichtliche Kosten der Erschließung:<br />

Straßenbau (incl. Linksabbiegespur) 731.000,00 €<br />

Entwässerung Schmutzwasserkanal incl. Druckleitung und Pumpwerk 412.000,00 €<br />

Regenwasserkanal incl. Rückhaltebecken 390.000,00 €<br />

Wasserversorgung 207.000,00 €<br />

Sonstige Arbeiten (Verlegung 20 kV-Leitung, Straßenbeleuchtung) 60.000,00 €<br />

Gesamtkosten (brutto) 1.800.000,00 €<br />

Nicht enthalten sind Kosten für Gas, Strom, evtl. zusätzliche Maßnahmen zur<br />

Löschwasserversorgung, Vermessung, Bodengutachten, Grunderwerb, Ingenieurhonorar,<br />

Altlasten- und Teerentsorgung etc.<br />

F. GESTALTERISCHE ZIELE DER GRÜNORDNUNG<br />

Das Plangebiet ist im Norden entlang der B 470 und im Südosten von gewachsenen<br />

Heckenstrukturen umgeben. Dieses Gestaltungselement soll im Westen und Osten fortgeführt<br />

bzw. ergänzt werden und zur Einbindung in die Landschaft beitragen.<br />

Die geplante Erschließungsstraße soll im Bereich des Mehrzweckstreifens mit Parkplätzen und<br />

Baumanpflanzungen gestaltet werden.<br />

Auch auf privatem Grund soll durch das Anpflanzen von Hochstämmen die aufgelockerte Form<br />

beibehalten bzw. fortgeführt werden.<br />

Innerhalb des Plangebietes wird die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Fläche für<br />

Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft als<br />

Streuobstwiese (ca. 2.216 m²) rekultiviert.<br />

Die ausgewählten Gehölze für die Bepflanzung stellen eine landschafts- und standortgerechte<br />

Auswahl dar. Aufgrund der exponierten Lage und des Anschlusses an die freie Landschaft ist<br />

es hier erforderlich, fremdländische Gehölze auszuschließen.<br />

G. UMWELTBERICHT<br />

1. Einleitung<br />

1.1 Inhalt und wichtigste Ziele des Bebauungsplanes<br />

Die Gemeinde <strong>Gutenstetten</strong> setzt mit der Planung eines Gewerbegebietes an der B 470 ihren<br />

Flächennutzungsplan um. Geplant ist ein Gewerbegebiet, das insbesondere Flächen für<br />

größere Betriebe anbieten kann, die in dichter besiedelten Bereichen nur schwer<br />

Gewerbeflächen finden.<br />

Darüber hinaus soll das Gewerbegebiet über eine geplante Linksabbiegespur den<br />

Verkehrsfluss auf der B 470 so wenig wie möglich beeinträchtigen.<br />

06/017 Gemeinde <strong>Gutenstetten</strong> BB „Gewerbegebiet <strong>Gutenstetten</strong> B 470 Süd“ 29.01.2007<br />

7


TIG Nürnberg<br />

FRÜHZEITIGE BEHÖRDENBETEILIGUNG (SCOPING) § 4 Abs.1 BauGB<br />

Am 10.07.2006 fand im Landratsamt Neustadt/Aisch - Bad Windsheim ein Scoping-Termin mit<br />

dem Landrat, Vertretern des Landratsamtes, des Straßenbauamtes und des<br />

Wasserwirtschaftsamtes, des beauftragten Planungsbüros, der Gemeinde <strong>Gutenstetten</strong> und<br />

einem zukünftigen Gewerbetreibenden statt, um im Vorfeld der Planung die nachfolgenden<br />

Belange der Behörden bei der Planung zu berücksichtigen:<br />

Für das Planvorhaben ist ein qualifizierter Bebauungsplan erforderlich. Das geplante<br />

Gewerbegebiet ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan (FNP) ausgewiesen<br />

Ein Gewerbetreibender plant auf einer Fläche von ca. 4,0 ha ein Hochregallager auf einer<br />

Grundfläche von 2.000 bis 3.000 m² plus Erweiterungsflächen für evtl. erforderliche<br />

Erweiterungsbauten.<br />

Der Standort des Planvorhabens konzentriert sich auf den westlichen Planbereich, da sich<br />

dieser von der Topografie eher eignet als der südöstliche Bereich, in dem ein Höhenunterschied<br />

von ca. 7 m bautechnisch zu bewältigen wäre.<br />

Die Lage des Plangebietes befindet sich in einem landschaftlichen Nischenbereich, in dem<br />

keine besonders empfindlichen Sichtachsen vorhanden sind, Stichwort: Fernwirkung. Es sollte<br />

eine zurückhaltende Gestaltung des Hochregallagers erfolgen. In Details sollten Akzente<br />

gesetzt werden, ähnlich dem Mehrzweckzentrum der Firma Meinl an der B 470.<br />

Die geplante Höhe des Hochregallagers von ca. 25 m (80m x 30m x 25m) führt zu keiner<br />

Beeinträchtigung des Bestandes und des Landschaftsbildes. Ein Grünordnungsplan mit<br />

Ausgleichsflächenberechnung im Zuge des Bebauungsplanes wird erforderlich.<br />

Abwassertechnisch ist ein Trennsystem geplant, bei dem das Schmutzwasser zur Kläranlage,<br />

die von der Kapazität ausreichend ist, abgeleitet wird, das Regenwasser über<br />

Regenrückhaltebecken der Aisch zugeführt wird.<br />

Wasserrechtlicher Art bestehen keine Einwände gegen das Planvorhaben. Der vorgesehene<br />

Bereich ist nicht von Überschwemmung betroffen, die Drosselung des Regenwasserabflusses<br />

ist über Regenrückhaltemaßnahmen geplant, derzeit ist keine abwasserintensive Bebauung<br />

vorgesehen.<br />

Bezüglich der Fernwasserversorgung ist zu überprüfen, ob ein separater Übergabeschacht<br />

erforderlich wird oder ein Anschluss an den bestehenden Übergabeschacht auf dem<br />

Grundstück Stocker möglich ist.<br />

Die Löschwasserversorgung ist im Rahmen der Erschließungsplanung zu regeln.<br />

Für die Erschließung des Gewerbegebietes ist verkehrstechnisch eine Linksabbiegespur<br />

erforderlich.<br />

06/017 Gemeinde <strong>Gutenstetten</strong> BB „Gewerbegebiet <strong>Gutenstetten</strong> B 470 Süd“ 29.01.2007<br />

8


TIG Nürnberg<br />

Bei der B 470 handelt es sich um die stärkstbelastete Straße in punkto Verkehrssicherheit im<br />

Landkreis. Von 2003 bis 2005 wurde eine Unfallkarten-Analyse durchgeführt; der<br />

Straßenverlauf <strong>Gutenstetten</strong> bis Diespeck ist danach sehr unfallträchtig. Eine neue Anbindung<br />

an die B 470 trägt zu einer Verschlechterung dieser Lage bei.<br />

Das Straßenbauamt Ansbach schlägt vor, die Lösung, die 2005 bei der Kommunalen Allianz<br />

erarbeitet wurde, zu realisieren (verkehrstechnische Anbindung über die Kreisstraße NEA 15<br />

und den Ausbau der NEA 12 nach Pahres). Die Lösung der Kommunalen Allianz scheiterte<br />

jedoch u. a. an Grundstücksverhandlungen.<br />

Problem der Anbindung des Gewerbegebietes direkt über die B 470 sind unzureichende<br />

Sichtverhältnisse, daher werden vom Straßenbauamt die vom TIG-Nürnberg vorgestellten<br />

Alternativen 1-3 ausgeschlossen (Anbindung des geplanten Gewerbegebietes direkt gegenüber<br />

der Einmündung nach <strong>Gutenstetten</strong>); hinzu kommen sehr hohe Kosten, da die Böschung<br />

entlang der B 470 vollständig zurückgenommen werden müsste (Freihaltung der Sichtdreiecke)<br />

und somit unwirtschaftlich wäre.<br />

Alternative 4, das Plangebiet von Osten über den vorhandenen Wirtschaftsweg anzuschließen,<br />

bietet ausreichende Sichtverhältnisse zwischen der Staatsstraße und der geplanten Anbindung,<br />

reduziert aber die Überholsichtweite in Richtung Pahres und würde eine Erhöhung der Unfälle<br />

durch riskante Überholvorgänge nach sich ziehen. Es wird auf Probleme hingewiesen, die<br />

durch Überholdruck entstehen.<br />

Zusammenfassung/Ergebnis:<br />

Mit Ausnahme des Straßenbauamtes Ansbach bestehen gegen das Planvorhaben keine<br />

Einwände.<br />

Aufgrund der vorgebrachten Anregungen und Hinweise wird Alternative 4 favorisiert.<br />

Um die Belange des Straßenbauamtes Ansbach ausreichend zu würdigen, wird von der<br />

Verkehrskommission eine Standortbegehung vorgenommen.<br />

Zur weiteren Klärung sollen weitere Gespräche mit dem Landrat, dem Straßenbauamt Ansbach,<br />

der Gemeinde <strong>Gutenstetten</strong> und dem Planungsbüro stattfinden.<br />

1.2 Darstellung der festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihre Berücksichtigung<br />

in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen<br />

Als Bewertungsgrundlage dienen insbesondere übergeordnete Vorgaben (Bundes- und<br />

Bayerisches Naturschutzgesetz) sowie landes- und regionalplanerische Vorgaben wie<br />

Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) und Regionalplan der Region Westmittelfranken;<br />

das Baugesetzbuch (BauGB) und die Wassergesetze, ferner ist auch die<br />

Immissionsschutzgesetzgebung mit den entsprechenden Verordnungen zu berücksichtigen.<br />

Beim geplanten Gewerbegebiet sind für die betriebsbedingten Lärmemissionen und für den<br />

Verkehrslärm die Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ relevant.<br />

06/017 Gemeinde <strong>Gutenstetten</strong> BB „Gewerbegebiet <strong>Gutenstetten</strong> B 470 Süd“ 29.01.2007<br />

9


TIG Nürnberg<br />

Im Lärmgutachten vom 27.10.2006 werden die Immissionsbelastungen untersucht, die durch<br />

das geplante Gewerbegebiet auf das nördlich der Bundesstraße gelegene Mischgebiet, hier u.<br />

a. auf das bereits mit Lärmimmissionen beaufschlagte Wohnhaus, Am Bahnhof 6, einwirken.<br />

Außerdem werden die Immissionsbelastungen untersucht, die durch den Straßenverkehrslärm<br />

auf der B 470 entstehen und das geplante Gewerbegebiet einwirken.<br />

Die im südlich der B 470 gelegenen Plangebiet dargestellte Fläche für Maßnahmen zum<br />

Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft ist zu erhalten.<br />

Aus dem Regionalplan liegen keine einschränkenden Aussagen für das Plangebiet vor.<br />

Die Darstellungen des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan stehen der<br />

geplanten Entwicklung nicht entgegen.<br />

2. Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

einschließlich der Prognose bei der Durchführung der Planung<br />

SCHUTZGUT KLIMA UND LUFT:<br />

Beschreibung:<br />

Die Gemeinde <strong>Gutenstetten</strong> befindet sich in einem der wärmsten Gebiete der Region<br />

Westmittelfranken. Durch die Lage im Lee des Steigerwalds liegt <strong>Gutenstetten</strong> in einem<br />

niederschlagsarmen Gebiet. Insbesondere im Aischtal ist gegenüber der Umgebung mit einer<br />

relativ höheren Anzahl von Nebeltagen und häufiger mit schwülem Wetter zu rechnen.<br />

Spezifische Daten zur Luftqualität in <strong>Gutenstetten</strong> liegen nicht vor. Da es in <strong>Gutenstetten</strong> kein<br />

stark luftbelastendes Gewerbe gibt, liegen die Haupt-Schadstoffquellen beim Verkehr (B 470).<br />

Baubedingte Auswirkungen:<br />

Die Bebauung des geplanten Gewerbegebietes liegt nicht unmittelbar im Talraum der Aisch,<br />

sondern südlich der B 470 auf einer Hanglage. Eine Barriere für den Kaltluftabfluss ist dadurch<br />

nicht gegeben. Eine Beeinträchtigung der kaltluftproduzierenden Hanglage, auf der das<br />

Gewerbegebiet entstehen soll, ist nicht auszuschließen. Vermeidungsmaßnahmen durch<br />

Untergliederung des Plangebietes mit ausreichend großen Grünflächen ( u.a. Ausgleichsflächen<br />

im Plangebiet) sowie die Freihaltung des Talraumes der Aisch nördlich der B 470 von<br />

Bebauung (ausschließlich Anlage von Regenrückhalte-/Regenklärteich) reduzieren die<br />

Auswirkungen.<br />

Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen:<br />

Durch die Ansiedlung von Gewerbe muss mit einer höheren Luftbelastung gerechnet werden.<br />

Bei dem Gewerbetreibenden, der ca. 4,0 ha der geplanten Gewerbegebietsfläche in Anspruch<br />

nimmt, handelt es sich um kein luftbelastendes Gewerbe (Hochregallager). Für die<br />

verbleibenden Gewerbeflächen des ca. 9,72 ha großen Gewerbegebietes kann zum jetzigen<br />

Zeitpunkt keine Aussage über mögliche schadstoffemittierende Betriebe gemacht werden.<br />

06/017 Gemeinde <strong>Gutenstetten</strong> BB „Gewerbegebiet <strong>Gutenstetten</strong> B 470 Süd“ 29.01.2007<br />

10


TIG Nürnberg<br />

Ergebnis:<br />

Für das Schutzgut Klima und Luft sind bau- und anlagebedingt Umweltauswirkungen geringer<br />

Erheblichkeit zu erwarten. Betriebsbedingt ist derzeit keine Aussage zur Erheblichkeit der<br />

Umweltauswirkungen möglich.<br />

SCHUTZGUT BODEN:<br />

Beschreibung:<br />

Innerhalb des Plangebietes stehen Schichten des Unteren Keuper an, die von Hangschutt<br />

sowie Sanden und Lehmen und geringmächtigem Mutterboden überlagert werden.<br />

Die anstehenden Schichten sind sehr inhomogen ausgebildet; eine Versickerung ist deshalb<br />

nicht in allen Bereichen möglich. In den Sanden und kiesigen Sanden dürfte eine Versickerung<br />

möglich sein, in den oberflächennahen Lehmen und Tonen ist eine Versickerung nicht mehr<br />

möglich (ein aktuelles Bodengutachten liegt vor).<br />

Baubedingte Auswirkungen:<br />

Baubedingt werden durch die Erschließung des Plangebietes und die Errichtung von<br />

Gebäuden, Lagerflächen, Zufahrten und Stellplätzen auf den Privatgrundstücken bis zu 80 %<br />

(GRZ = 0,8) versiegelt werden. Die Bodenversiegelung bewirkt den vollständigen Verlust der<br />

natürlichen Bodenfunktionen auf der davon betroffenen Fläche. Davon sind insbesondere die<br />

Puffer- und Filterwirkung des Bodens bei Nähr- und Schadstoffeinträgen, die<br />

Versickerungsfähigkeit für die Grundwasserneubildung und die Bedeutung als belebter<br />

Vegetationsstandort betroffen.<br />

Bei einer unverzögerten Ableitung des auf den versiegelten Flächen anfallenden<br />

Niederschlagswassers käme als Folgewirkung eine zunehmende Hochwassergefährdung<br />

entlang der Aisch hinzu.<br />

Durch die geplante Bebauung fallen landwirtschaftliche Nutzflächen weg.<br />

Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen:<br />

Durch die Errichtung von betrieblichen Anlagen muss vermehrt mit unerwünschten<br />

Schadstoffeinträgen gerechnet werden. Das Filter- und Puffervermögen von tonigen und<br />

lehmigen Böden kann relativ hohe Einträge von Fremdstoffen binden, abbauen und die<br />

Weiterleitung ins Grundwasser verhindern. Diese Böden wechseln sich jedoch mit Sanden und<br />

kiesigen Sanden ab, die ein nicht so großes Filter- und Puffervermögen aufweisen.<br />

Ergebnis:<br />

Durch den relativ geringen Anteil von Bau- und Verkehrsflächen im gesamten Gemeindegebiet,<br />

ist die vorhandene und geplante Bodenversiegelung derzeit von nicht entscheidender<br />

Bedeutung, es kann baubedingt von geringen Umweltauswirkungen ausgegangen werden.<br />

Aufgrund der lokalen hohen Versiegelung und der nicht flächendeckend möglichen<br />

Versickerung sind anlage- und betriebsbedingte Umweltauswirkungen mittlerer Erheblichkeit<br />

für das Schutzgut Boden zu erwarten.<br />

06/017 Gemeinde <strong>Gutenstetten</strong> BB „Gewerbegebiet <strong>Gutenstetten</strong> B 470 Süd“ 29.01.2007<br />

11


TIG Nürnberg<br />

SCHUTZGUT WASSER<br />

Beschreibung:<br />

Grundwasser: Durch die hängige Landschaft ist der Flurabstand zum Grundwasser sehr<br />

unterschiedlich. Südlich der B 470, in den Kuppenlagen wurde kein Grundwasser angetroffen.<br />

Im nördlichen und östlichen Plangebiet liegt der Grundwasserspiegel bei ca. 2,00 – 4,00 m<br />

unter der derzeitigen Geländeoberkante. Generell ist davon auszugehen, dass der<br />

Grundwasserflurabstand mehrere Meter beträgt.<br />

Im hängigen Bereich wurde kein Schichtwasser angetroffen. In oder nach länger anhaltenden<br />

Nässeperioden muss mit Sicker- bzw. Schichtwasser gerechnet werden. Das Wasser wird sich<br />

vor allem auf geringer durchlässigen tonigen Lehmen stauen.<br />

Oberflächenwasser: Die innerhalb des Plangebietes vorhandenen Oberflächengräben dienen<br />

der Feldentwässerung. Im Zuge der Überplanung werden diese auf den südwestlichen Rand<br />

des Plangebietes umgelegt (mit Ausnahme des Oberflächengrabens direkt an der B 470).<br />

Baubedingte Auswirkungen:<br />

Grundwasser: Der Baugrund kann als generell geeignet für Baumaßnahmen beschrieben<br />

werden. Trotz vorgesehener Vermeidungsmaßnahmen, wie die Anlage von befestigten Flächen<br />

mit wasserdurchlässigem Belag (s. grünordnerische Festsetzungen) ist eine vollständige<br />

Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers nicht möglich.<br />

Geplant ist deshalb nördlich der B 470 ein kombiniertes Regenklär- und Rückhaltebecken, das<br />

das anfallende Oberflächenwasser gedrosselt an die Aisch weitergeben soll. Der Ausgleich<br />

erfolgt im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.<br />

Oberflächenwasser: Der Oberflächenabfluss wird durch die Versiegelung vermehrt und<br />

beschleunigt, gleichzeitig findet die Ableitung des Oberflächenwasser über o. g.<br />

Regenrückhalteteich statt und ermöglicht eine Versickerung über die belebte Bodenzone.<br />

Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen:<br />

Grundwasser: Durch den im Bereich der geplanten Bebauung vorliegenden mehrere Meter<br />

hohen Grundwasserflurabstand kann unter Berücksichtigung der anstehenden inhomogenen<br />

Schichten (Tone/Lehme sowie Sande/kiesige Sande) von einer relativ geringen<br />

Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers ausgegangen werden.<br />

Oberflächenwasser: Die vorhandenen Entwässerungsgräben werden nicht verrohrt, sondern<br />

erhalten, aber im Zuge der Erschließung des Plangebietes umgelegt.<br />

Ergebnis:<br />

Grundwasser: Da sich der Baugrund generell für Baumaßnahmen eignet, kann baubedingt von<br />

geringen Umweltauswirkungen ausgegangen werden.<br />

Durch den hohen Versiegelungsgrad sind anlage- und betriebsbedingt geringe Auswirkungen<br />

zu erwarten.<br />

06/017 Gemeinde <strong>Gutenstetten</strong> BB „Gewerbegebiet <strong>Gutenstetten</strong> B 470 Süd“ 29.01.2007<br />

12


TIG Nürnberg<br />

Oberflächenwasser: Bau-, anlage- und betriebsbedingt kann die veränderte Führung der<br />

Oberflächengräben und der Ausschluss einer Verrohrung der umzulegenden<br />

Entwässerungsgräben als geringe Umweltauswirkung bewertet werden.<br />

SCHUTZGUT TIERE UND PFLANZEN<br />

Beschreibung:<br />

Flora: Das Plangebiet liegt auf einem leicht geneigten Hang, der von kleinen Mulden mit Gräben<br />

durchzogen wird. Mit Ausnahme der nördlichen gehölzbewachsenen Böschung entlang der B<br />

470 und der östlichen Feldgehölzhecke sowie einer jungen Streuobstreihe entlang eines<br />

Oberflächengrabens inmitten des Plangebietes, wird das Gebiet ausschließlich intensiv<br />

landwirtschaftlich genutzt. Infolge dieser intensiven landwirtschaftlichen Nutzung handelt es sich<br />

hier um eine in der freien Landschaft entstandene Feldflur, die nur in ihren Randbereichen<br />

naturnahe Vegetationsbestände (im Norden und Osten) aufweist.<br />

Fauna: Infolge der ausgeräumten landwirtschaftlichen Fläche kann auch kein nennenswerter<br />

Lebensraum für die Tierwelt konstatiert werden.<br />

Baubedingte Auswirkungen von nicht erheblicher Bedeutung sind im Einmündungsbereich<br />

zum Plangebiet zu erwarten, da hier die vorhandene Böschung für die Erschließungsstraße und<br />

das freizuhaltende Sichtdreieck abgetragen und die vorhandenen Feldgehölze entlang der<br />

zukünftigen Erschließungsstraße B 470 teilweise entfernt werden müssen. Anlage- und<br />

betriebsbedingte Auswirkungen sind aufgrund nicht vorhandener wertvoller<br />

Vegetationsbestände und nicht vorhandener ausgeprägter Lebensräume für Tiere von<br />

untergeordneter Bedeutung.<br />

Es sind Vermeidungsmaßnahmen geplant, die innerhalb des Plangebietes entlang der<br />

Grundstücksgrenzen beiderseits private Begrünung entsprechend den grünordnerischen<br />

Festsetzungen des Bebauungsplanes vorsehen. Eine neu geplante Ortsrandbegrünung soll die<br />

in Randbereichen des Plangebietes bereits bestehenden Feldgehölzhecken ergänzen.<br />

Ergebnis:<br />

Bei dem Plangebiet handelt es sich um keinen wertvollen natürlichen Lebensraum für Flora und<br />

Fauna, deshalb sind bau-, anlage- und betriebsbedingt geringe Umweltauswirkungen zu<br />

erwarten.<br />

SCHUTZGUT MENSCH (LÄRM)<br />

Beschreibung:<br />

Die nachfolgende Bestandsbeschreibung und die Prognose basieren auf einem aktuell<br />

erstellten Lärmgutachten. Darin werden die Immissionsbelastungen untersucht, die durch das<br />

geplante Gewerbegebiet (GE) auf das nördlich der Bundesstraße B 470 gelegene Mischgebiet<br />

(MI) einwirken. Außerdem werden die Immissionsbelastungen, die durch den<br />

Straßenverkehrslärm der B 470 entstehen und auf das geplante Gewerbegebiet einwirken,<br />

untersucht.<br />

06/017 Gemeinde <strong>Gutenstetten</strong> BB „Gewerbegebiet <strong>Gutenstetten</strong> B 470 Süd“ 29.01.2007<br />

13


TIG Nürnberg<br />

Die B 470 durchquert das Plangebiet von Westen nach Osten und belastet in diesem<br />

Zählabschnitt mit ca. 7.635 Kfz/Tag das Gebiet.<br />

Baubedingte Auswirkungen:<br />

Die verkehrstechnische Erschließung des geplanten Gewerbegebietes erfolgt durch den Bau<br />

einer neuen Linksabbiegespur auf der B 470. Bei der Realisierung ist während der Bauphase<br />

insbesondere das bestehende Mischgebiet nördlich der B 470 von einer erhöhten<br />

Lärmentwicklung betroffen.<br />

Anlagebedingte Auswirkungen (durch Verkehrslärm der B 470 auf das geplante<br />

Gewerbegebiet):<br />

Durch die Anlage einer Linksabbiegespur ergibt sich auf der B 470 innerhalb des Plangebietes<br />

ein veränderter Verkehrsfluss, der aber nicht zu einer übermäßigen Zunahme des<br />

Schwerlastverkehrs führen dürfte.<br />

Die Auswirkungen des Verkehrslärms der B 470 auf das geplante Gewerbegebiet führen zur<br />

Überschreitung der Orientierungswerte im nördlichen Bereich des Gewerbegebietes südlich<br />

der Bundesstraße tags um bis zu 4 dB(A) und nachts um bis zu 6,6 dB(A). Folglich sind die<br />

Immissionsgrenzwerte tagsüber eingehalten, nachts um bis zu 2,6 dB(A) überschritten.<br />

Es wird angenommen, dass Büro- und Verwaltungsräume nachts (22°° bis 6°° Uhr) nicht<br />

besetzt sind, so das sich Festsetzungen im Bebauungsplan auf die Grundrissanordnung von<br />

Betriebsinhaberwohnungen beschränken können und für tagsüber eine Empfehlung zu treffen<br />

ist.<br />

Der durch Verkehrslärm der B 470 nachts beeinträchtigte Planbereich (bis 65 m südlich der<br />

Straßenachse der B 470) erfährt Einschränkungen durch Vorgabe von Festsetzungen<br />

bezüglich der Grundrissgestaltung dahingehend, dass öffenbare Schlaf- und<br />

Kinderzimmerfenster von Betriebsinhaberwohnungen nur nach Süden auszurichten sind. Bei<br />

Anordnung von Schlaf- und Kinderzimmerfenstern in andere Richtungen sind<br />

Schallschutzfenster mit schallgedämpfter Belüftung vorzusehen.<br />

Gleichzeitig wird für den durch Verkehrslärm der B 470 tagsüber beeinträchtigten Planbereich<br />

eine Empfehlung ausgesprochen, die die Grundrissgestaltung derart realisiert, dass öffenbare<br />

Fenster von Wohnräumen in Betriebsinhaberwohnungen und von Büro- und<br />

Verwaltungsräumen sowie Außenwohnbereiche nicht nach Norden ausgerichtet werden sollen.<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen (Auswirkungen des geplanten Gewerbegebietes auf die<br />

bestehende Bebauung):<br />

Die Ansiedlung des geplanten Gewerbegebietes verursacht an den ungünstigsten Stellen der<br />

Wohnbebauung im gegenüberliegenden Mischgebiet keinerlei schädliche lärmtechnische<br />

Beeinträchtigungen. Um den Schutz der bestehenden Bebauung zu gewährleisten, ist es<br />

jedoch erforderlich, die Lärmbelastung durch die gewerbliche Nutzung zu begrenzen. An den<br />

festgelegten Immissionsorten I1 und I2 sind die Orientierungswerte unter der Bedingung<br />

eingehalten, dass folgende maximale immissionswirksame, flächenbezogene<br />

Schallleistungspegel für das gesamte Gewerbegebiet festgesetzt werden:<br />

06/017 Gemeinde <strong>Gutenstetten</strong> BB „Gewerbegebiet <strong>Gutenstetten</strong> B 470 Süd“ 29.01.2007<br />

14


TIG Nürnberg<br />

Pro m² Betriebsfläche dürfen maximal<br />

L WA“ = 60 dB(A) tagsüber (6.00-22.00 Uhr) und<br />

L WA“ = 45 dB(A) nachts (22.00-6.00 Uhr)<br />

abgestrahlt werden.<br />

Die Gemeinde <strong>Gutenstetten</strong> beabsichtigt, im geplanten Gewerbegebiet Betriebe anzusiedeln,<br />

die nur tagsüber produzieren. Deshalb wird für nachts ein flächenbezogener<br />

Schalleistungspegel von L WA“ von 45 dB(A) angenommen.<br />

Maßgebliche Bezugsfläche für die Umrechnung (anteiliger Schallleistungspegel) ist die jeweilige<br />

Betriebsfläche innerhalb der Baugrenzen. Die Ausbreitung des Schalls (zur Ermittlung des<br />

anteiligen Immissionskontingents) hat nach der Norm DIN ISO 9613-2 „Dämpfung des Schalls<br />

bei der Ausbreitung im Freien“ vom Oktober 1999 zu erfolgen.<br />

Hinweis: Die Geräuschimmissionen von gewerblichen Anlagen sind nach der Technischen<br />

Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm; GMBl Nr. 26/1998, S. 503 ff.) vom 26.08.1998 zu<br />

beurteilen. Der Genehmigungsbehörde bleibt vorbehalten, gemäß § 1 Abs. 2 BauVorlV im<br />

Genehmigungsverfahren einen entsprechenden schalltechnischen Nachweis zu verlangen.<br />

Ergebnis: Im Hinblick auf das Schutzgut Mensch/Lärm sind baubedingt mittlere<br />

Umweltauswirkungen, betriebs- und anlagebedingt bei Umsetzung o.a.<br />

Vermeidungsmaßnahmen Auswirkungen geringer Erheblichkeit zu erwarten.<br />

SCHUTZGUT MENSCH (ERHOLUNG)<br />

Beschreibung:<br />

Das Plangebiet grenzt im nördlichen Bereich (Fläche für Regenrückhaltung) an den<br />

Aischtalradweg, der stark frequentiert wird.<br />

Bau, -anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen sind nicht zu erwarten, da im nördlichen<br />

Planbereich keine verkehrliche Erschließung oder gewerbliche Bebauung geplant ist, sondern<br />

die Fläche für die Anlage eines naturnah gestalteten Regenrückhalteteichs/Regenklärteichs<br />

geplant ist.<br />

Ergebnis:<br />

Bau, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen sind als gering einzustufen, da dieser<br />

Bereich u.a. für die Anlage von Ausgleichsflächen vorgesehen ist und zu einer ökologischen<br />

Aufwertung entlang des Radweges beiträgt.<br />

SCHUTZGUT LANDSCHAFT<br />

Beschreibung: Das Plangebiet, auf dem die gewerbliche Bebauung realisiert werden soll, liegt<br />

auf einem leicht geneigten Talhang und schließt, durch die B 470 getrennt, an das nördlich<br />

gelegene eingeschränkte Gewerbegebiet am ehemaligen Bahnhof <strong>Gutenstetten</strong> an.<br />

06/017 Gemeinde <strong>Gutenstetten</strong> BB „Gewerbegebiet <strong>Gutenstetten</strong> B 470 Süd“ 29.01.2007<br />

15


TIG Nürnberg<br />

Baubedingte Auswirkungen: Die bestehende Böschung entlang der B 470 erfährt im Bereich<br />

der Einmündung zum Plangebiet durch Abgrabungen für die geplante Einfahrt in das<br />

Gewerbegebiet einen Eingriff mittlerer Erheblichkeit. Der Böschungsbereich muss für das<br />

erforderliche Sichtdreieck, das bei der Ausfahrt aus dem Gewerbegebiet freigehalten werden<br />

muss, um bis zu 10,00 m zurückgenommen werden.<br />

Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen: Durch die entstehenden baulichen Anlagen<br />

auf dem leicht geneigten Hang wird mit einer Fernwirkung der Bebauung gerechnet. Dies betrifft<br />

insbesondere die Sichtbeziehung vom gegenüberliegenden Hang des Aischtals und von Osten<br />

(B 470).<br />

Ergebnis: Da es sich bei der Einmündung ins Plangebiet nur um einen Teilbereich der<br />

vorhandenen Böschung entlang der B 470 handelt, die abgetragen wird, ist baubedingt von<br />

einer Auswirkung mittlerer Erheblichkeit auszugehen. Anlage- und betriebsbedingt werden<br />

aufgrund der entstehenden Fernwirksamkeit der Baukörper Auswirkungen mittlerer<br />

Erheblichkeit erwartet.<br />

SCHUTZGUT KULTUR- UND SACHGÜTER<br />

Beschreibung: Kultur- und Sachgüter sind von der Überplanung des Gebietes nicht betroffen.<br />

Ergebnis: Es gibt keine bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen.<br />

3. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei<br />

Nichtdurchführung der Planung<br />

Die vorhandene Lärmbelastung durch die B 470 schränkt die untergeordnete Nutzung von<br />

Betriebsinhaberwohnungen im nördlichen Bereich des Plangebietes (65-m Streifen) ein. Eine<br />

andere Nutzung als die eines Gewerbegebietes würde zu noch erheblicheren Einschränkungen<br />

der Nutzung führen (beispielsweise ein Misch- oder Wohngebiet). Es ist davon auszugehen,<br />

dass bei Nichtdurchführung der Planung die vorhandenen Flächen weiterhin intensiv<br />

landwirtschaftlich genutzt werden würden. Bei Beibehaltung der landwirtschaftlichen Nutzung<br />

käme es zu keinem Eingriff in die entlang der B 470 verlaufenden Böschung und die<br />

gewachsenen Heckenstrukturen. Durch die Beibehaltung der stark landwirtschaftlich geprägten<br />

Fläche würde der Mangel an naturnahen Gestaltungs- und Gliederungselementen wie<br />

Gehölzbestände den Eindruck der Strukturarmut verstärken.<br />

4. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich<br />

der nachteiligen Auswirkungen<br />

4.1 Vermeidung und Verringerung<br />

SCHUTZGUT KLIMA<br />

Vermeidung von Auswirkungen auf das Planklima:<br />

Die geplante strukturelle Gliederung der Gewerbeflächen mit privaten Grünflächen entlang der<br />

Grundstücksgrenzen und im Randbereich des Plangebietes sowie die Anlage einer<br />

Ausgleichsfläche als extensive Streuobstwiese können nachteiligen kleinklimatischen<br />

Änderungen entgegenwirken.<br />

06/017 Gemeinde <strong>Gutenstetten</strong> BB „Gewerbegebiet <strong>Gutenstetten</strong> B 470 Süd“ 29.01.2007<br />

16


TIG Nürnberg<br />

SCHUTZGUT BODEN<br />

Im Bebauungsplan wird die Dachbegrünung von geplanten Flachdächern empfohlen. Um keine<br />

flächendeckende Versiegelung im geplanten Gewerbegebiet zu erreichen, wurden<br />

grünordnerische Festsetzungen in Bezug auf die Versiegelung dahingehend getroffen, dass<br />

befestigte Flächen im öffentlichen Bereich und auf Privatgrundstücken mit<br />

wasserdurchlässigem Belag anzulegen sind, sofern dies keine schädigenden Auswirkungen auf<br />

den Naturhaushalt hat. Grundsätzlich soll darauf geachtet werden, dass die natürlichen<br />

Geländeoberflächen der Grundstücke erhalten bleiben. Böschungsneigungen sind im Verhältnis<br />

1:1,5 nicht zu steil auszubilden. Darüber hinaus wurden Schutzmaßnahmen festgelegt, die den<br />

Oberboden schützen.<br />

SCHUTZGUT WASSER<br />

Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser:<br />

Die Grundwasserneubildung soll durch die Festsetzung von wasserdurchlässigen Belägen wo<br />

möglich gefördert werden. Im Randbereich des Plangebietes (im Westen) werden die<br />

Oberflächenwässer durch oberflächennahe Gräben aufgefangen; eine Verrohrung wird<br />

vermieden. Darüber hinaus ist im Norden des Plangebietes eine Regenrückhaltung des<br />

Niederschlagswassers in Form der Ausbildung eines naturnahen Regenrückhalteteiches<br />

geplant. Die gedrosselte Leitung des Niederschlagswassers zum Vorfluter Aisch gewährleistet,<br />

dass die Aisch keine größere hydraulische Belastung erfährt. Hierfür ist eine wasserrechtliche<br />

Erlaubnis erforderlich.<br />

SCHUTZGUT TIERE UND PFLANZEN<br />

Mit den geplanten privaten und öffentlichen Anpflanzungen (s. grünordnerische Festsetzungen)<br />

und der Anlage einer Ausgleichsfläche entstehen im Plangebiet neue Lebensräume für Flora<br />

und Fauna.<br />

SCHUTZGUT MENSCH/LÄRM<br />

Gegen die Ausweisung des Plangebietes als Gewerbegebiet bestehen aus schalltechnischer<br />

Sicht keine Bedenken, wenn nachfolgende Schallschutzmaßnahmen festgesetzt werden:<br />

- Festsetzung von immissionswirksamen, flächenbezogenen Schallleistungspegeln.<br />

- Anordnung betriebsbezogener Wohnungen abgewandt von der B 470 nach Süden,<br />

entsprechende Ausbildung des Grundrisses (z. B. Orientierung der Schlaf- und<br />

Kinderzimmer zur lärmabgewandten Seite, bei Anordnung in andere Himmelsrichtungen<br />

sind Maßnahmen des passiven Schallschutzes, z. B. Schallschutzfenster mit<br />

schallgedämpfter Belüftung, erforderlich.<br />

SCHUTZGUT MENSCH/ERHOLUNG<br />

Durch die geplante bauliche Konzentration auf die Fläche südlich der B 470 und die Anlage<br />

eines naturnahen Regenrückhalteteiches entlang des Aischtalradweges ist die<br />

Erholungsfunktion zumindest im unmittelbaren Bereich des Aischtalradweges nicht<br />

beeinträchtigt.<br />

06/017 Gemeinde <strong>Gutenstetten</strong> BB „Gewerbegebiet <strong>Gutenstetten</strong> B 470 Süd“ 29.01.2007<br />

17


TIG Nürnberg<br />

SCHUTZGUT LANDSCHAFT<br />

Insbesondere mit einer intensiven Durchgrünung und einer gezielten Anpflanzung von<br />

Hochstämmen innerhalb des gesamten Plangebietes soll der Fernwirkung der baulichen<br />

Anlagen, soweit wie möglich, entgegengewirkt werden.<br />

SCHUTZGUT KULTUR UND SACHGÜTER<br />

Keine Kultur und Sachgüter vorhanden.<br />

4.2 Ausgleich<br />

Die gesamte für den Ausgleich relevante Eingriffsfläche beträgt ca. 8,77 ha, das entspricht etwa<br />

90 % des Geltungsbereiches (Größe des Geltungsbereichs: ca. 9,72 ha)<br />

Die Flächen ohne Eingriff betragen ca. 0,98 ha.<br />

Im Plangebiet finden Eingriffe in Gebiete geringer und mittlerer Bedeutung für Naturhaushalt<br />

und Landschaftsbild statt:<br />

- Kategorie I = Ackerland, Größe ca. 7,9 ha<br />

- Kategorie II = extensiv genutztes Grünland, Größe ca. 0,87 ha<br />

Durch die im Plangebiet festgesetzte GRZ von 0,8 überlagern sich o.g. Kategorien I und II mit<br />

einem hohen Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad des Typ A.<br />

Hieraus ergeben sich entsprechend der Matrix zur Festlegung der Kompensationsfaktoren<br />

(Abb. 7 des Leitfadens) folgende Kompensationsspannen:<br />

Kategorie GRZ / Typ Korrelation<br />

Typ / Kategorie<br />

Kompensationsspanne<br />

I > 0,35 / A A I 0,3 – 0,6<br />

II > 0,35 / A A II 0,8 – 1,0<br />

Unter Berücksichtigung umfassender Vermeidungsmaßnahmen werden folgende<br />

Kompensationsfaktoren für Typ A festgelegt:<br />

- Typ A/Kategorie I: Kompensationsfaktor = 0,3<br />

- Typ A/Kategorie II: Kompensationsfaktor = 0,8<br />

06/017 Gemeinde <strong>Gutenstetten</strong> BB „Gewerbegebiet <strong>Gutenstetten</strong> B 470 Süd“ 29.01.2007<br />

18


TIG Nürnberg<br />

Hieraus berechnet sich die Größe der erforderlichen Ausgleichsfläche:<br />

Korrelation<br />

Kompensations-<br />

Eingriffs-<br />

Erforderliche Aus-<br />

Typ mit Kategorie<br />

faktor<br />

fläche<br />

gleichsfläche<br />

A I 0,3 ca. 79.015 m² ca. 23.705 m²<br />

A II 0,8 ca. 8.700 m² ca. 6.960 m²<br />

Erforderliche<br />

Ausgleichsfläche<br />

ca. 30.665 m²<br />

Innerhalb des Geltungsbereiches können nachfolgende Flächen als Ausgleichsflächen mit<br />

angerechnet werden:<br />

Öffentliche Grünflächen, geplanter Regenrückhalte- bzw.<br />

Regenklärteich<br />

ca. 8.141 m²<br />

Private Grünflächen ca. 1.804 m²<br />

Bereitgestellte Ausgleichsfläche im Plangebiet ca. 9.945 m²<br />

Zur ökologischen Aufwertung sind folgende Ausgleichsmaßnahmen geplant:<br />

- Anlage einer Ausgleichsfläche innerhalb des Plangebietes (im FNP als Fläche zum Schutz,<br />

zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft) als extensive Streuobstwiese<br />

- naturnahe Gestaltung des Regenrückhalteteiches und des Regenklärteiches (Erdbecken,<br />

wechselnde Böschungsneigungen, geschwungener Böschungsverlauf etc.)<br />

- Gestaltung der öffentlichen Grünflächen mit Anpflanzung heimischer Gehölze und Bäume<br />

- private Ortsrandbegrünung mit einheimischen Bäumen und Sträuchern<br />

Erforderliche zur Verfügung zu stellende Ausgleichsfläche ca. 30.665 m²<br />

Ausgleichsfläche im Plangebiet ./. ca. 9.945 m²<br />

Erforderliche externe Ausgleichsfläche ca. 20.720 m²<br />

ca. 2,072 ha<br />

06/017 Gemeinde <strong>Gutenstetten</strong> BB „Gewerbegebiet <strong>Gutenstetten</strong> B 470 Süd“ 29.01.2007<br />

19


TIG Nürnberg<br />

Es verbleibt eine Ausgleichsfläche von ca. 2.072 ha, die außerhalb des Plangebietes<br />

nachzuweisen ist.<br />

Nachfolgend aufgeführte Flächen wurden mit der Unteren Naturschutzbehörde des<br />

Landratsamtes Neustadt/Aisch - Bad Windsheim abgestimmt und sind für die ökologische<br />

Aufwertung geeignet.<br />

Bei Fl-Nr. 186/2 handelt es sich um eine Ackerfläche mit Vernetzungsfunktionen, Fl.-Nr. 178<br />

stellt eine Ackerfläche mit Blickbeziehung zum Eingriffsort dar. Für die Rekultivierung wird die<br />

Anlage von Grünland mit Streuobstpflanzungen angestrebt, um die Strukturvielfalt zu erhöhen,<br />

eine Nutzungsextensivierung zu erreichen und eine abwechslungsreiche Kulturlandschaft zu<br />

fördern.<br />

herangezogener<br />

Flächenanteil<br />

Fl.-Nr. Gemarkung Gesamtgröße Für Ausgleichsfläche<br />

Aufwertungsmassnahmen<br />

bedingen<br />

das Anrechnen<br />

der Fläche mit<br />

einem Faktor von<br />

Anrechenbare<br />

Ausgleichsflächen<br />

186/2<br />

<strong>Gutenstetten</strong><br />

0,785 ha 0,785 ha 1,7 ca. 13.345 m²<br />

178<br />

Pahres<br />

1,66 ha 0,5673 ha 1,3 ca. 7.375 m²<br />

Bereitgestellte Ausgleichsfläche<br />

außerhalb des Plangebietes<br />

ca. 20.720 m²<br />

ca.<br />

2.072 ha<br />

Sollte die geplante Anfahrsicht im Einmündungsbereich auf die B 470 ggf. als Annäherungssicht<br />

ausgebildet werden und entsprechende bauliche Maßnahmen realisiert werden, würde<br />

entsprechend der Darstellung im Lageplan Ausgleichsflächen eine Teilfläche der geplanten,<br />

internen Ausgleichsfläche (ca. 172 m²) entfallen.<br />

Aufgrund der aktuellen Beschlussfassung des Gemeinderates <strong>Gutenstetten</strong> vom 22.01.2007<br />

zur Stellungnahme des Straßenbauamtes Ansbach, wurde die Annäherungssicht von 10 m im<br />

Bebauungsplan im Einmündungsbereich zum Plangebiet festgelegt. Das bedeutet, dass die<br />

oben beschriebene Ausgleichsfläche (172 m²) folglich entfällt.<br />

Die innerhalb des Plangebietes bereitgestellte Ausgleichsfläche von ca. 9.945 m² reduziert<br />

sich damit auf ca. 9.772 m². Eine Kompensation der wegfallenden Ausgleichsfläche erfolgt<br />

durch aufwendigere Aufwertungsmaßnahmen auf den externen Ausgleichsflächen.<br />

06/017 Gemeinde <strong>Gutenstetten</strong> BB „Gewerbegebiet <strong>Gutenstetten</strong> B 470 Süd“ 29.01.2007<br />

20


TIG Nürnberg<br />

Die Ausgleichsflächen sind zeitgleich mit dem Fortschreiten der Erschließung des Plangebietes<br />

herzustellen.<br />

Der Anlage der <strong>Begründung</strong> liegt ein Plan über die Bestandsaufnahme/Bewertung/Erfassen des<br />

Eingriffs bei, ein weiterer Plan gibt Aufschluss über die aktuell festgelegten Ausgleichsflächen<br />

innerhalb des Plangebietes. Im Übersichtslageplan auf dem Bebauungsplan sind die externen<br />

Ausgleichsflächen dargestellt.<br />

5. Alternative Planungsmöglichkeiten<br />

Dem Gemeinderat <strong>Gutenstetten</strong> wurden 4 Varianten (Verkehrskonzepte) der inneren<br />

Erschließung des Plangebietes vorgestellt, die der <strong>Begründung</strong> als Anlage beiliegen.<br />

Letztendlich wurde die neue Anbindung des Plangebietes insbesondere bestimmt über die<br />

geplante Linksabbiegespur unter dem Aspekt, die Verkehrsgefährdung der Verkehrsteilnehmer<br />

auf der B 470 so gering wie möglich zu halten. In Abstimmung mit dem Straßenbauamt<br />

Ansbach wurde insbesondere die Lage des Einmündungsbereichs zum Plangebiet von<br />

verschiedenen Faktoren bestimmt, wie z. B. einzuhaltende Überholsichtweite, topographisch<br />

und höhentechnisch möglichst geringe Eingriffe in den vorhandenen Böschungsbereich etc..<br />

6. Beschreibung der verwendeten Methodik und Hinweise<br />

auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken<br />

Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal argumentativ. Dabei werden 3 Stufen<br />

unterschieden: geringe, mittlere und hohe Erheblichkeit. Bei der Bewertung der Erheblichkeit ist<br />

insbesondere bei den Schutzgütern Boden, Wasser, Mensch/Lärm und Landschaft die<br />

Ausgleichbarkeit von Auswirkungen ein wichtiger Indikator. Die Erheblichkeit nicht<br />

ausgleichbarer Auswirkungen wird grundsätzlich hoch eingestuft. Darüber hinaus wurden im<br />

Hinblick auf die Bewertung der Schutzgüter Boden, Wasser und Mensch/Lärm einschlägige<br />

Regelwerke herangezogen.<br />

Für die Beurteilung der Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser wurde eine<br />

gesondert durchgeführte Baugrunduntersuchung herangezogen. Zur Beurteilung der<br />

Auswirkungen auf das Klima, das Landschaftsbild, Tiere und Pflanzen wurde der<br />

Landschaftsplan mit Erläuterungsbericht zugrunde gelegt. Zur Ermittlung des Ausgleichsbedarfs<br />

wurde der Bayerische Leitfaden verwendet. Als Beurteilungsgrundlagen zum Schutzgut<br />

Mensch/Lärm diente im Rahmen des Schallschutzgutachtens die DIN 18005 Teil 1,<br />

Schallschutz im Städtebau, vergleichsweise herangezogen wurde die 16. BImSchV.<br />

7. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)<br />

Die Sicherheit des Kfz-Verkehrs auf der B 470 ist im Hinblick auf die in der<br />

Germeinderatssitzung vom 22.01.2007 beschlossene Annäherungssicht (10,0 m) im<br />

Einmündungsbereich des Plangebietes auf die B 470 und die Reduzierung der Schenkellänge<br />

des Sichtdreiecks von 300 m (Richtung Pahres) auf nunmehr 210 m, zu beobachten.<br />

Um das zukünftige Erscheinungsbild der baulichen Anlagen zu minimieren, ist die Wirksamkeit<br />

der anzupflanzenden Bäume und Sträucher zu überprüfen. Dazu ist die Herstellung der<br />

Bepflanzung mit der zeitgleichen Erschließung des Plangebietes erforderlich.<br />

06/017 Gemeinde <strong>Gutenstetten</strong> BB „Gewerbegebiet <strong>Gutenstetten</strong> B 470 Süd“ 29.01.2007<br />

21


TIG Nürnberg<br />

8. Allgemeine Zusammenfassung<br />

Die Übersicht in der nachstehenden Tabelle verdeutlicht die Gegebenheiten und<br />

Standortverhältnisse des Plangebietes.<br />

Für seine Entwicklung sind vergleichsweise geringe bis mittlere Anstrengungen und Eingriffe<br />

baubedingter, aber auch anlage- und betriebsbedingter Art erforderlich. Anlagebedingt, das<br />

bedeutet dauerhaft, stellt das Gewerbegebiet eine Veränderung von Boden-/Wasserhaushalt<br />

und insbesondere des Landschaftsbildes dar. Die Auswirkungen auf den Lebensraum für Tiere<br />

und Pflanzen werden aufgrund des Ausgangszustandes und der geringen Bedeutung für einen<br />

Lebensraumverbund eher der niedrigeren Stufe zugeordnet. Dies gilt auch für die<br />

Erholungseignung und die kleinklimatischen Effekte. Wie dargestellt, werden zahlreiche<br />

Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Kompensation vorgesehen.<br />

Schutzgut<br />

Baubedingte<br />

Auswirkungen<br />

Anlagebedingte<br />

Auswirkungen<br />

Betriebsbedingte<br />

Auswirkungen<br />

Ergebnis<br />

bezogen auf<br />

die<br />

Erheblichkeit<br />

gering<br />

Klima gering gering keine Aussage<br />

möglich<br />

Boden gering mittel mittel mittel<br />

Grundwasser gering gering gering gering<br />

Oberflächenwasser gering gering gering gering<br />

Tiere und Pflanzen gering gering gering gering<br />

Mensch/Lärm mittel gering gering gering<br />

Mensch/Erholung gering gering gering gering<br />

Landschaft mittel mittel mittel mittel<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

keine keine keine kein Ergebnis<br />

Die dennoch zu erwartenden verbleibenden Umweltauswirkungen sind nachstehend<br />

schutzgutbezogen aufgeführt:<br />

SCHUTZGUT KLIMA UND LUFT:<br />

Die Versiegelung großer Flächen führt zur Reduktion von Kaltluftentstehungsgebieten, die hier<br />

jedoch ohne spürbaren Einfluss auf das örtliche Klima von <strong>Gutenstetten</strong> bleiben.<br />

SCHUTZGUT BODEN:<br />

Der hohe Versiegelungsgrad und die Umgestaltung führen zu nicht kompensierbaren<br />

Auswirkungen. Baubedingt ist auf eine sachgerechte Lagerung von Abraum und Humus zu<br />

achten. Der natürliche Bodenaufbau wird großflächig verändert mit Auswirkungen auf<br />

Versickerung, Porenvolumen und Leistungsfähigkeit.<br />

06/017 Gemeinde <strong>Gutenstetten</strong> BB „Gewerbegebiet <strong>Gutenstetten</strong> B 470 Süd“ 29.01.2007<br />

22


TIG Nürnberg<br />

SCHUTZGUT WASSER:<br />

Aufgrund der hydrogeologischen Verhältnisse werden durch die geplanten Bauvorhaben die<br />

Grundwasserverhältnisse nicht verändert. Nachteilige Auswirkungen sind durch die<br />

Festsetzungen teilweise vermeidbar. Die Grundwasserneubildung wird durch den hohen<br />

Versiegelungsgrad beeinträchtigt.<br />

Die erhöhte Versiegelung führt zu einer Abflussverschärfung der durch das geplante<br />

Regenrückhaltebecken nördlich der B 470 in geeigneter Weise entgegengewirkt werden kann.<br />

SCHUTZGUT TIERE UND PFLANZEN:<br />

Der hohe Versiegelungsgrad führt zu geringen Eingriffen in die Lebensraumqualität. Innerhalb<br />

des Plangebietes wird die ausgewiesene Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und<br />

Entwicklung von Natur und Landschaft im Zuge der Ausgleichsmaßnahmen durch Anlage einer<br />

extensiven Streuobstwiese ökologisch aufgewertet. Wechselwirkungen ergeben sich hier zu<br />

den Schutzgütern Wasser und Boden.<br />

SCHUTZGUT MENSCH/LÄRM:<br />

Eine Beeinträchtigung durch Gewerbelärm auf das nördlich bestehende Mischgebiet wird<br />

mittels Festsetzungen von immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln<br />

vermieden. Die Lärmbelastung, die durch die B 470 auf das Gewerbegebiet einfließt, kann<br />

durch entsprechende Festsetzungen soweit reduziert werden, dass gesunde Arbeits- und<br />

Wohnverhältnisse nicht beeinträchtigt werden.<br />

Durch das Monitoring sollen unerwartete Effekte, insbesondere im Hinblick auf das<br />

Landschaftsbild gewährleistet werden.<br />

Die nachstehende Tabelle fasst die Ergebnisse noch einmal zusammen. Sie verdeutlicht, dass -<br />

wie hier beim Klima – die Erheblichkeit betriebsbedingter Auswirkungen manchmal vorab nicht<br />

beurteilt werden kann.<br />

SCHUTZGUT MENSCH/ERHOLUNG:<br />

Bei den ausgewiesenen Flächen handelt es sich vornehmlich um intensiv genutzte<br />

landwirtschaftliche Flächen, die keinen Erholungsraum für den Menschen darstellen.<br />

Ausschließlich im nördlichen Bereich des Plangebietes grenzt das Plangebiet an den<br />

Aischtalradweg, an welchen die geplanten Regenrückhaltungen heranrücken. Die<br />

Naherholungsfunktion wird durch das geplante Gewerbegebiet, insbesondere die zukünftige<br />

Bebauung nördlich der B 470, nicht beeinträchtigt.<br />

SCHUTZGUT LANDSCHAFT:<br />

Das Landschaftsbild erhält im ausgewiesenen Plangebiet einen neuen Charakter. Die typischen<br />

Strukturen der betroffenen Kulturlandschaft gehen dauerhaft verloren. Durch entsprechende<br />

grünordnerische Maßnahmen wie Anpflanzen von Hochstämmen innerhalb des Plangebietes<br />

und die Anlage von Ausgleichsflächen soll dem Verlust der Kulturlandschaft teilweise Rechnung<br />

getragen werden. Eine Vorbelastung durch die B 470 ist bereits gegeben.<br />

06/017 Gemeinde <strong>Gutenstetten</strong> BB „Gewerbegebiet <strong>Gutenstetten</strong> B 470 Süd“ 29.01.2007<br />

23


TIG Nürnberg<br />

9. Anlagen<br />

- Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung M 1:2.500<br />

- Ausgleichsflächen M 1:2.500<br />

- Verkehrskonzepte Bebauungsplan-Vorentwurf (Varianten 1-4)<br />

Aufgestellt: TIG-Nürnberg, den 29.01.2007<br />

06/017 Gemeinde <strong>Gutenstetten</strong> BB „Gewerbegebiet <strong>Gutenstetten</strong> B 470 Süd“ 29.01.2007<br />

24

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!