Begründung - Gutenstetten
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TIG Nürnberg<br />
GEMEINDE GUTENSTETTEN<br />
Bebauungsplan „Gewerbegebiet <strong>Gutenstetten</strong> B 470 Süd“<br />
mit integriertem Grünordnungsplan<br />
BEGRÜNDUNG<br />
(gemäß § 9 Abs. 8 BauGB)<br />
Stand: 29.01.2007<br />
Tiefbautechnisches Ingenieurbüro Glückert<br />
Regensburger Straße 215<br />
90478 Nürnberg<br />
Tel.: +49911-9985230<br />
E-Mail: info@tig-nuernberg.de<br />
www.tig-nuernberg.de
TIG Nürnberg<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
A. ANLASS UND ERFORDERNIS DER PLANUNG 4<br />
B. PLANUNGSRECHTLICHE SITUATION 4<br />
C. BESCHREIBUNG DES PLANUNGSGEBIETS 4<br />
D. STÄDTEBAULICHE KONZEPTION UND GEPLANTE BAULICHE<br />
NUTZUNG 4<br />
E. ERSCHLIESSUNG 5<br />
F. GESTALTERISCHE ZIELE DER GRÜNORDNUNG 7<br />
G. UMWELTBERICHT 7<br />
1. Einleitung 7<br />
1.1 Inhalt und wichtigste Ziele des Bebauungsplanes 7<br />
1.2 Darstellung der festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihre<br />
Berücksichtigung in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen 9<br />
2. Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
einschließlich der Prognose bei der Durchführung der Planung 10<br />
3. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei<br />
Nichtdurchführung der Planung 16<br />
4. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich<br />
der nachteiligen Auswirkungen 16<br />
4.1 Vermeidung und Verringerung 16<br />
4.2 Ausgleich 18<br />
5. Alternative Planungsmöglichkeiten 21<br />
6. Beschreibung der verwendeten Methodik und Hinweise auf<br />
Schwierigkeiten und Kenntnislücken 21<br />
7. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) 21<br />
8. Allgemeine Zusammenfassung 22<br />
06/017 Gemeinde <strong>Gutenstetten</strong> BB „Gewerbegebiet <strong>Gutenstetten</strong> B 470 Süd“ 29.01.2007<br />
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TIG Nürnberg<br />
9. Anlagen 24<br />
06/017 Gemeinde <strong>Gutenstetten</strong> BB „Gewerbegebiet <strong>Gutenstetten</strong> B 470 Süd“ 29.01.2007<br />
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TIG Nürnberg<br />
A. ANLASS UND ERFORDERNIS DER PLANUNG<br />
Der Gemeinderat <strong>Gutenstetten</strong> hat am 31.07.2006 die Aufstellung des Bebauungsplanes mit<br />
integriertem Grünordnungsplan für das Gewerbegebiet „<strong>Gutenstetten</strong> B 470 Süd“ in<br />
<strong>Gutenstetten</strong> beschlossen.<br />
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die konkrete Anfrage eines Investors, der<br />
ca. die Hälfte der ausgewiesenen Fläche (ca. 4,0 ha) in Anspruch nehmen möchte.<br />
Durch die gute Verkehrsanbindung an die B 470 verspricht sich die Gemeinde <strong>Gutenstetten</strong><br />
eine gute Akzeptanz des Gewerbegebietes bei den Investoren.<br />
B. PLANUNGSRECHTLICHE SITUATION<br />
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes weist ein Gewerbegebiet gemäß § 8<br />
Baunutzungsverordnung (BauNVO) aus, das sich aus dem rechtskräftigen<br />
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde <strong>Gutenstetten</strong> entwickelt.<br />
Für das Plangebiet wird ein qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />
(BauGB) erstellt. Mit der Ausarbeitung wurde das Tiefbautechnische Ingenieurbüro Glückert<br />
(TIG) in Nürnberg beauftragt.<br />
C. BESCHREIBUNG DES PLANUNGSGEBIETS<br />
Das geplante Gewerbegebiet befindet sich südlich von <strong>Gutenstetten</strong>, am ehemaligen Bahnhof<br />
<strong>Gutenstetten</strong>, unmittelbar südlich der B 470.<br />
Das Gelände fällt von Süden nach Norden von ca. 297 m ü.NN bis auf ca. 284 m ü.NN ab.<br />
Der räumliche Geltungsbereich beträgt ca. 9,72 ha.<br />
Das Plangebiet erstreckt sich von Westen nach Osten über eine Länge von ca. 340 m, von<br />
Süden nach Norden über eine Länge von ca. 330 m.<br />
Es umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung <strong>Gutenstetten</strong>: Fl.-Nr. 344 (Teilfläche),<br />
Fl.-Nr. 385, Fl.-Nrn. 347-352, Fl.-Nr. 345 (Teilfläche), Fl.-Nrn. 353-354 (Teilflächen).<br />
D. STÄDTEBAULICHE KONZEPTION UND GEPLANTE BAULICHE<br />
NUTZUNG<br />
Die Ausweisung des geplanten Gewerbegebietes (GE) bildet mit dem bereits nördlich der B 470<br />
gelegenen eingeschränkten Gewerbegebiet (eGE) eine räumliche Konzentration von<br />
Gewerbeflächen an der Entwicklungsachse B 470.<br />
Der Geltungsbereich des Plangebietes schließt die B 470 mit ein; südlich der B 470 ist<br />
gewerbliche Bebauung geplant, nördlich davon sind Vorhalteflächen für die Regenrückhaltung<br />
vorgesehen.<br />
Das Plangebiet ist vom Verkehrskonzept wie auch von der großzügigen Grundstücksaufteilung<br />
so konzipiert, dass sich eine typische gewerbliche Nutzung entwickeln kann.<br />
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TIG Nürnberg<br />
Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und zur Sicherung der öffentlichen Belange,<br />
insbesondere des Orts- und Landschaftsbildes, werden Festsetzungen, Hinweise und<br />
Empfehlungen zur Grundflächenzahl (GRZ), Baumassenzahl (BMZ), Zahl der Vollgeschosse,<br />
Höheneinstellung der Gebäude, Dachneigung, Dachformen, Material- und Farbenwahl sowie<br />
grünordnerische Festlegungen getroffen.<br />
E. ERSCHLIESSUNG<br />
Verkehrliche Erschließung:<br />
Das Plangebiet wird unmittelbar an die B 470 angeschlossen. Von Richtung Uehlfeld kommend,<br />
wird eine Linksabbiegespur zur Anbindung an das Plangebiet neu errichtet.<br />
Die innere Erschließung des Plangebietes erfolgt über eine Erschließungsstraße, die in einem<br />
Stich endet, der insbesondere den 1. Bauabschnitt des ca. 4,0 ha großen Grundstücks des<br />
zukünftigen Investors erschließt und über einen Wendehammer, der in Verlängerung der<br />
Erschließungsstraße die restlichen Grundstücke des Plangebietes und den rückwärtigen<br />
Bereich des 4,0 ha großen Grundstückes anbindet.<br />
Die geplante Breite der Erschließungsstraße beträgt 10,25 m (Fahrbahn 6,50 m,<br />
Mehrzweckstreifen f. Parkplätze u. Grünstreifen im Wechsel 2,50 m, Fußweg einseitig 1,25 m).<br />
Der geplante Wendehammer hat einen Wendekreisradius von 25,0 m zuzüglich einer<br />
Freihaltezone von 1,0 m.<br />
Abwasserbeseitigung:<br />
Die Entwässerung des Plangebietes findet im Trennsystem statt.<br />
Schmutzwasser:<br />
Das anfallende Schmutzwasser wird über einen geplanten Schmutzwasserkanal, einem neu zu<br />
errichtenden Pumpwerk und über eine Druckleitung der Kläranlage <strong>Gutenstetten</strong> zugeleitet. Bei<br />
der Bemessung der Kläranlage wurde das anfallende Schmutzwasser mit 400 Einwohnerwerte<br />
(EW) aus dem Plangebiet mit berücksichtigt.<br />
Abwasser, das mit Leichtflüssigkeiten (z.B. Benzin, Benzol, Öle) oder Fette verunreinigt ist, ist<br />
gemäß der Entwässerungssatzung <strong>Gutenstetten</strong> (EWS) über einen Abscheider in der<br />
Grundstücksentwässerungsanlage der öffentlichen Schmutzwasserkanalisation zuzuleiten.<br />
Anfallendes Drainagewasser darf nicht dem Schmutzwasserkanal zugeführt werden.<br />
Sofern eine ausreichende Tiefe zur Entwässerung der Kellergeschosse im Freispiegel nicht<br />
realisierbar ist, hat der Einbau von Hebeanlagen entsprechend der gemeindlichen<br />
Entwässerungssatzung durch die Grundstückseigentümer auf eigene Kosten zu erfolgen.<br />
Regenwasser:<br />
Das Niederschlagswasser von Verkehrs-, Dach- und Hofflächen ist dem neu anzulegenden<br />
Regenrückhalteteich zuzuführen, der mit einem Überlauf zur Aisch versehen wird.<br />
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TIG Nürnberg<br />
Niederschlagswasser von Dachflächen kann, sofern möglich, versickert oder zur<br />
Gartenbewässerung bzw. als Brauchwasser genutzt werden.<br />
Zur Sammlung und Rückhaltung des Niederschlagswassers können entsprechend der Größe<br />
der Dachfläche ausreichend dimensionierte Zisternen angelegt werden mit einem Überlauf in<br />
den geplanten Regenwasserkanal.<br />
Eine Befreiung vom Benutzungszwang der Wasserabgabesatzung der Gemeinde <strong>Gutenstetten</strong><br />
in der derzeit gültigen Fassung ist zu beantragen, soweit eine darüber hinaus gehende Nutzung<br />
beabsichtigt ist. In allen anderen Fällen besteht Anzeigepflicht.<br />
Wasserversorgung:<br />
Die Wasserversorgung des Plangebietes wird über das Leitungsnetz der<br />
Fernwasserversorgung Franken (FWF) sichergestellt. Der Anschluss erfolgt an den<br />
bestehenden Übergabeschacht im Bereich des alten Bahnhofes.<br />
Der Nordwesten des Plangebietes wird von einer Fernwasserleitung der Fernwasserversorgung<br />
Franken (FWF) durchquert. Der zu berücksichtigende Schutzstreifen der Leitungstrasse beträgt<br />
6,0 m, je 3,0 m beiderseits der Leitungsachse. Im Bereich des Schutzstreifens sind alle<br />
Maßnahmen zu unterlassen, die den Bestand oder den Betrieb der Leitung gefährden können.<br />
Falls der Schutzstreifen durch Baumaßnahmen berührt wird, ist das Merkblatt der FWF<br />
entsprechend zu beachten und die darin enthaltenen Auflagen sind einzuhalten.<br />
Stromversorgung:<br />
Die Versorgung mit elektrischer Energie erfolgt durch die Erweiterung des unterirdischen<br />
Leitungsnetzes der N-Ergie.<br />
Hinweise:<br />
Aufgrund der geplanten Baumaßnahme müssen vorhandene Leitungen/Anlagen umgelegt<br />
werden. Voraussetzung hierfür ist eine Kostenbeteiligung der Gemeinde. Bei Bedarf wird der<br />
Gemeinde ein entsprechendes Kostenangebot übermittelt.<br />
Es wird die Errichtung eines Versorgungsstreifens von ca. 1,0 m Breite empfohlen, wenn keine<br />
Gehwege geplant sind.<br />
Zwischen geplanten Baumstandorten und Versorgungsleitungen, ist nach dem DVGW<br />
Regelwerk, Arbeitsblatt GW 125 „Baumpflanzungen im Bereich unterirdischer<br />
Versorgungsleitungen“ ein Abstand von 2,50 m einzuhalten.<br />
Fernmeldeanlagen:<br />
Die fernmeldetechnische Versorgung des Plangebietes kann durch den Ausbau des<br />
Fernmeldenetzes mit der Verlegung neuer Fernmeldekabel gesichert werden.<br />
Gasversorgung:<br />
Außerhalb des Plangebietes, am südlichen Ortsrand von <strong>Gutenstetten</strong> verläuft eine<br />
Erdgasleitung der E.ON Ruhrgas AG. Eine Versorgung mit Erdgas ist nicht vorgesehen.<br />
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TIG Nürnberg<br />
Voraussichtliche Kosten der Erschließung:<br />
Straßenbau (incl. Linksabbiegespur) 731.000,00 €<br />
Entwässerung Schmutzwasserkanal incl. Druckleitung und Pumpwerk 412.000,00 €<br />
Regenwasserkanal incl. Rückhaltebecken 390.000,00 €<br />
Wasserversorgung 207.000,00 €<br />
Sonstige Arbeiten (Verlegung 20 kV-Leitung, Straßenbeleuchtung) 60.000,00 €<br />
Gesamtkosten (brutto) 1.800.000,00 €<br />
Nicht enthalten sind Kosten für Gas, Strom, evtl. zusätzliche Maßnahmen zur<br />
Löschwasserversorgung, Vermessung, Bodengutachten, Grunderwerb, Ingenieurhonorar,<br />
Altlasten- und Teerentsorgung etc.<br />
F. GESTALTERISCHE ZIELE DER GRÜNORDNUNG<br />
Das Plangebiet ist im Norden entlang der B 470 und im Südosten von gewachsenen<br />
Heckenstrukturen umgeben. Dieses Gestaltungselement soll im Westen und Osten fortgeführt<br />
bzw. ergänzt werden und zur Einbindung in die Landschaft beitragen.<br />
Die geplante Erschließungsstraße soll im Bereich des Mehrzweckstreifens mit Parkplätzen und<br />
Baumanpflanzungen gestaltet werden.<br />
Auch auf privatem Grund soll durch das Anpflanzen von Hochstämmen die aufgelockerte Form<br />
beibehalten bzw. fortgeführt werden.<br />
Innerhalb des Plangebietes wird die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Fläche für<br />
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft als<br />
Streuobstwiese (ca. 2.216 m²) rekultiviert.<br />
Die ausgewählten Gehölze für die Bepflanzung stellen eine landschafts- und standortgerechte<br />
Auswahl dar. Aufgrund der exponierten Lage und des Anschlusses an die freie Landschaft ist<br />
es hier erforderlich, fremdländische Gehölze auszuschließen.<br />
G. UMWELTBERICHT<br />
1. Einleitung<br />
1.1 Inhalt und wichtigste Ziele des Bebauungsplanes<br />
Die Gemeinde <strong>Gutenstetten</strong> setzt mit der Planung eines Gewerbegebietes an der B 470 ihren<br />
Flächennutzungsplan um. Geplant ist ein Gewerbegebiet, das insbesondere Flächen für<br />
größere Betriebe anbieten kann, die in dichter besiedelten Bereichen nur schwer<br />
Gewerbeflächen finden.<br />
Darüber hinaus soll das Gewerbegebiet über eine geplante Linksabbiegespur den<br />
Verkehrsfluss auf der B 470 so wenig wie möglich beeinträchtigen.<br />
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FRÜHZEITIGE BEHÖRDENBETEILIGUNG (SCOPING) § 4 Abs.1 BauGB<br />
Am 10.07.2006 fand im Landratsamt Neustadt/Aisch - Bad Windsheim ein Scoping-Termin mit<br />
dem Landrat, Vertretern des Landratsamtes, des Straßenbauamtes und des<br />
Wasserwirtschaftsamtes, des beauftragten Planungsbüros, der Gemeinde <strong>Gutenstetten</strong> und<br />
einem zukünftigen Gewerbetreibenden statt, um im Vorfeld der Planung die nachfolgenden<br />
Belange der Behörden bei der Planung zu berücksichtigen:<br />
Für das Planvorhaben ist ein qualifizierter Bebauungsplan erforderlich. Das geplante<br />
Gewerbegebiet ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan (FNP) ausgewiesen<br />
Ein Gewerbetreibender plant auf einer Fläche von ca. 4,0 ha ein Hochregallager auf einer<br />
Grundfläche von 2.000 bis 3.000 m² plus Erweiterungsflächen für evtl. erforderliche<br />
Erweiterungsbauten.<br />
Der Standort des Planvorhabens konzentriert sich auf den westlichen Planbereich, da sich<br />
dieser von der Topografie eher eignet als der südöstliche Bereich, in dem ein Höhenunterschied<br />
von ca. 7 m bautechnisch zu bewältigen wäre.<br />
Die Lage des Plangebietes befindet sich in einem landschaftlichen Nischenbereich, in dem<br />
keine besonders empfindlichen Sichtachsen vorhanden sind, Stichwort: Fernwirkung. Es sollte<br />
eine zurückhaltende Gestaltung des Hochregallagers erfolgen. In Details sollten Akzente<br />
gesetzt werden, ähnlich dem Mehrzweckzentrum der Firma Meinl an der B 470.<br />
Die geplante Höhe des Hochregallagers von ca. 25 m (80m x 30m x 25m) führt zu keiner<br />
Beeinträchtigung des Bestandes und des Landschaftsbildes. Ein Grünordnungsplan mit<br />
Ausgleichsflächenberechnung im Zuge des Bebauungsplanes wird erforderlich.<br />
Abwassertechnisch ist ein Trennsystem geplant, bei dem das Schmutzwasser zur Kläranlage,<br />
die von der Kapazität ausreichend ist, abgeleitet wird, das Regenwasser über<br />
Regenrückhaltebecken der Aisch zugeführt wird.<br />
Wasserrechtlicher Art bestehen keine Einwände gegen das Planvorhaben. Der vorgesehene<br />
Bereich ist nicht von Überschwemmung betroffen, die Drosselung des Regenwasserabflusses<br />
ist über Regenrückhaltemaßnahmen geplant, derzeit ist keine abwasserintensive Bebauung<br />
vorgesehen.<br />
Bezüglich der Fernwasserversorgung ist zu überprüfen, ob ein separater Übergabeschacht<br />
erforderlich wird oder ein Anschluss an den bestehenden Übergabeschacht auf dem<br />
Grundstück Stocker möglich ist.<br />
Die Löschwasserversorgung ist im Rahmen der Erschließungsplanung zu regeln.<br />
Für die Erschließung des Gewerbegebietes ist verkehrstechnisch eine Linksabbiegespur<br />
erforderlich.<br />
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TIG Nürnberg<br />
Bei der B 470 handelt es sich um die stärkstbelastete Straße in punkto Verkehrssicherheit im<br />
Landkreis. Von 2003 bis 2005 wurde eine Unfallkarten-Analyse durchgeführt; der<br />
Straßenverlauf <strong>Gutenstetten</strong> bis Diespeck ist danach sehr unfallträchtig. Eine neue Anbindung<br />
an die B 470 trägt zu einer Verschlechterung dieser Lage bei.<br />
Das Straßenbauamt Ansbach schlägt vor, die Lösung, die 2005 bei der Kommunalen Allianz<br />
erarbeitet wurde, zu realisieren (verkehrstechnische Anbindung über die Kreisstraße NEA 15<br />
und den Ausbau der NEA 12 nach Pahres). Die Lösung der Kommunalen Allianz scheiterte<br />
jedoch u. a. an Grundstücksverhandlungen.<br />
Problem der Anbindung des Gewerbegebietes direkt über die B 470 sind unzureichende<br />
Sichtverhältnisse, daher werden vom Straßenbauamt die vom TIG-Nürnberg vorgestellten<br />
Alternativen 1-3 ausgeschlossen (Anbindung des geplanten Gewerbegebietes direkt gegenüber<br />
der Einmündung nach <strong>Gutenstetten</strong>); hinzu kommen sehr hohe Kosten, da die Böschung<br />
entlang der B 470 vollständig zurückgenommen werden müsste (Freihaltung der Sichtdreiecke)<br />
und somit unwirtschaftlich wäre.<br />
Alternative 4, das Plangebiet von Osten über den vorhandenen Wirtschaftsweg anzuschließen,<br />
bietet ausreichende Sichtverhältnisse zwischen der Staatsstraße und der geplanten Anbindung,<br />
reduziert aber die Überholsichtweite in Richtung Pahres und würde eine Erhöhung der Unfälle<br />
durch riskante Überholvorgänge nach sich ziehen. Es wird auf Probleme hingewiesen, die<br />
durch Überholdruck entstehen.<br />
Zusammenfassung/Ergebnis:<br />
Mit Ausnahme des Straßenbauamtes Ansbach bestehen gegen das Planvorhaben keine<br />
Einwände.<br />
Aufgrund der vorgebrachten Anregungen und Hinweise wird Alternative 4 favorisiert.<br />
Um die Belange des Straßenbauamtes Ansbach ausreichend zu würdigen, wird von der<br />
Verkehrskommission eine Standortbegehung vorgenommen.<br />
Zur weiteren Klärung sollen weitere Gespräche mit dem Landrat, dem Straßenbauamt Ansbach,<br />
der Gemeinde <strong>Gutenstetten</strong> und dem Planungsbüro stattfinden.<br />
1.2 Darstellung der festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihre Berücksichtigung<br />
in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen<br />
Als Bewertungsgrundlage dienen insbesondere übergeordnete Vorgaben (Bundes- und<br />
Bayerisches Naturschutzgesetz) sowie landes- und regionalplanerische Vorgaben wie<br />
Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) und Regionalplan der Region Westmittelfranken;<br />
das Baugesetzbuch (BauGB) und die Wassergesetze, ferner ist auch die<br />
Immissionsschutzgesetzgebung mit den entsprechenden Verordnungen zu berücksichtigen.<br />
Beim geplanten Gewerbegebiet sind für die betriebsbedingten Lärmemissionen und für den<br />
Verkehrslärm die Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ relevant.<br />
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TIG Nürnberg<br />
Im Lärmgutachten vom 27.10.2006 werden die Immissionsbelastungen untersucht, die durch<br />
das geplante Gewerbegebiet auf das nördlich der Bundesstraße gelegene Mischgebiet, hier u.<br />
a. auf das bereits mit Lärmimmissionen beaufschlagte Wohnhaus, Am Bahnhof 6, einwirken.<br />
Außerdem werden die Immissionsbelastungen untersucht, die durch den Straßenverkehrslärm<br />
auf der B 470 entstehen und das geplante Gewerbegebiet einwirken.<br />
Die im südlich der B 470 gelegenen Plangebiet dargestellte Fläche für Maßnahmen zum<br />
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft ist zu erhalten.<br />
Aus dem Regionalplan liegen keine einschränkenden Aussagen für das Plangebiet vor.<br />
Die Darstellungen des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan stehen der<br />
geplanten Entwicklung nicht entgegen.<br />
2. Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
einschließlich der Prognose bei der Durchführung der Planung<br />
SCHUTZGUT KLIMA UND LUFT:<br />
Beschreibung:<br />
Die Gemeinde <strong>Gutenstetten</strong> befindet sich in einem der wärmsten Gebiete der Region<br />
Westmittelfranken. Durch die Lage im Lee des Steigerwalds liegt <strong>Gutenstetten</strong> in einem<br />
niederschlagsarmen Gebiet. Insbesondere im Aischtal ist gegenüber der Umgebung mit einer<br />
relativ höheren Anzahl von Nebeltagen und häufiger mit schwülem Wetter zu rechnen.<br />
Spezifische Daten zur Luftqualität in <strong>Gutenstetten</strong> liegen nicht vor. Da es in <strong>Gutenstetten</strong> kein<br />
stark luftbelastendes Gewerbe gibt, liegen die Haupt-Schadstoffquellen beim Verkehr (B 470).<br />
Baubedingte Auswirkungen:<br />
Die Bebauung des geplanten Gewerbegebietes liegt nicht unmittelbar im Talraum der Aisch,<br />
sondern südlich der B 470 auf einer Hanglage. Eine Barriere für den Kaltluftabfluss ist dadurch<br />
nicht gegeben. Eine Beeinträchtigung der kaltluftproduzierenden Hanglage, auf der das<br />
Gewerbegebiet entstehen soll, ist nicht auszuschließen. Vermeidungsmaßnahmen durch<br />
Untergliederung des Plangebietes mit ausreichend großen Grünflächen ( u.a. Ausgleichsflächen<br />
im Plangebiet) sowie die Freihaltung des Talraumes der Aisch nördlich der B 470 von<br />
Bebauung (ausschließlich Anlage von Regenrückhalte-/Regenklärteich) reduzieren die<br />
Auswirkungen.<br />
Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen:<br />
Durch die Ansiedlung von Gewerbe muss mit einer höheren Luftbelastung gerechnet werden.<br />
Bei dem Gewerbetreibenden, der ca. 4,0 ha der geplanten Gewerbegebietsfläche in Anspruch<br />
nimmt, handelt es sich um kein luftbelastendes Gewerbe (Hochregallager). Für die<br />
verbleibenden Gewerbeflächen des ca. 9,72 ha großen Gewerbegebietes kann zum jetzigen<br />
Zeitpunkt keine Aussage über mögliche schadstoffemittierende Betriebe gemacht werden.<br />
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TIG Nürnberg<br />
Ergebnis:<br />
Für das Schutzgut Klima und Luft sind bau- und anlagebedingt Umweltauswirkungen geringer<br />
Erheblichkeit zu erwarten. Betriebsbedingt ist derzeit keine Aussage zur Erheblichkeit der<br />
Umweltauswirkungen möglich.<br />
SCHUTZGUT BODEN:<br />
Beschreibung:<br />
Innerhalb des Plangebietes stehen Schichten des Unteren Keuper an, die von Hangschutt<br />
sowie Sanden und Lehmen und geringmächtigem Mutterboden überlagert werden.<br />
Die anstehenden Schichten sind sehr inhomogen ausgebildet; eine Versickerung ist deshalb<br />
nicht in allen Bereichen möglich. In den Sanden und kiesigen Sanden dürfte eine Versickerung<br />
möglich sein, in den oberflächennahen Lehmen und Tonen ist eine Versickerung nicht mehr<br />
möglich (ein aktuelles Bodengutachten liegt vor).<br />
Baubedingte Auswirkungen:<br />
Baubedingt werden durch die Erschließung des Plangebietes und die Errichtung von<br />
Gebäuden, Lagerflächen, Zufahrten und Stellplätzen auf den Privatgrundstücken bis zu 80 %<br />
(GRZ = 0,8) versiegelt werden. Die Bodenversiegelung bewirkt den vollständigen Verlust der<br />
natürlichen Bodenfunktionen auf der davon betroffenen Fläche. Davon sind insbesondere die<br />
Puffer- und Filterwirkung des Bodens bei Nähr- und Schadstoffeinträgen, die<br />
Versickerungsfähigkeit für die Grundwasserneubildung und die Bedeutung als belebter<br />
Vegetationsstandort betroffen.<br />
Bei einer unverzögerten Ableitung des auf den versiegelten Flächen anfallenden<br />
Niederschlagswassers käme als Folgewirkung eine zunehmende Hochwassergefährdung<br />
entlang der Aisch hinzu.<br />
Durch die geplante Bebauung fallen landwirtschaftliche Nutzflächen weg.<br />
Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen:<br />
Durch die Errichtung von betrieblichen Anlagen muss vermehrt mit unerwünschten<br />
Schadstoffeinträgen gerechnet werden. Das Filter- und Puffervermögen von tonigen und<br />
lehmigen Böden kann relativ hohe Einträge von Fremdstoffen binden, abbauen und die<br />
Weiterleitung ins Grundwasser verhindern. Diese Böden wechseln sich jedoch mit Sanden und<br />
kiesigen Sanden ab, die ein nicht so großes Filter- und Puffervermögen aufweisen.<br />
Ergebnis:<br />
Durch den relativ geringen Anteil von Bau- und Verkehrsflächen im gesamten Gemeindegebiet,<br />
ist die vorhandene und geplante Bodenversiegelung derzeit von nicht entscheidender<br />
Bedeutung, es kann baubedingt von geringen Umweltauswirkungen ausgegangen werden.<br />
Aufgrund der lokalen hohen Versiegelung und der nicht flächendeckend möglichen<br />
Versickerung sind anlage- und betriebsbedingte Umweltauswirkungen mittlerer Erheblichkeit<br />
für das Schutzgut Boden zu erwarten.<br />
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TIG Nürnberg<br />
SCHUTZGUT WASSER<br />
Beschreibung:<br />
Grundwasser: Durch die hängige Landschaft ist der Flurabstand zum Grundwasser sehr<br />
unterschiedlich. Südlich der B 470, in den Kuppenlagen wurde kein Grundwasser angetroffen.<br />
Im nördlichen und östlichen Plangebiet liegt der Grundwasserspiegel bei ca. 2,00 – 4,00 m<br />
unter der derzeitigen Geländeoberkante. Generell ist davon auszugehen, dass der<br />
Grundwasserflurabstand mehrere Meter beträgt.<br />
Im hängigen Bereich wurde kein Schichtwasser angetroffen. In oder nach länger anhaltenden<br />
Nässeperioden muss mit Sicker- bzw. Schichtwasser gerechnet werden. Das Wasser wird sich<br />
vor allem auf geringer durchlässigen tonigen Lehmen stauen.<br />
Oberflächenwasser: Die innerhalb des Plangebietes vorhandenen Oberflächengräben dienen<br />
der Feldentwässerung. Im Zuge der Überplanung werden diese auf den südwestlichen Rand<br />
des Plangebietes umgelegt (mit Ausnahme des Oberflächengrabens direkt an der B 470).<br />
Baubedingte Auswirkungen:<br />
Grundwasser: Der Baugrund kann als generell geeignet für Baumaßnahmen beschrieben<br />
werden. Trotz vorgesehener Vermeidungsmaßnahmen, wie die Anlage von befestigten Flächen<br />
mit wasserdurchlässigem Belag (s. grünordnerische Festsetzungen) ist eine vollständige<br />
Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers nicht möglich.<br />
Geplant ist deshalb nördlich der B 470 ein kombiniertes Regenklär- und Rückhaltebecken, das<br />
das anfallende Oberflächenwasser gedrosselt an die Aisch weitergeben soll. Der Ausgleich<br />
erfolgt im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.<br />
Oberflächenwasser: Der Oberflächenabfluss wird durch die Versiegelung vermehrt und<br />
beschleunigt, gleichzeitig findet die Ableitung des Oberflächenwasser über o. g.<br />
Regenrückhalteteich statt und ermöglicht eine Versickerung über die belebte Bodenzone.<br />
Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen:<br />
Grundwasser: Durch den im Bereich der geplanten Bebauung vorliegenden mehrere Meter<br />
hohen Grundwasserflurabstand kann unter Berücksichtigung der anstehenden inhomogenen<br />
Schichten (Tone/Lehme sowie Sande/kiesige Sande) von einer relativ geringen<br />
Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers ausgegangen werden.<br />
Oberflächenwasser: Die vorhandenen Entwässerungsgräben werden nicht verrohrt, sondern<br />
erhalten, aber im Zuge der Erschließung des Plangebietes umgelegt.<br />
Ergebnis:<br />
Grundwasser: Da sich der Baugrund generell für Baumaßnahmen eignet, kann baubedingt von<br />
geringen Umweltauswirkungen ausgegangen werden.<br />
Durch den hohen Versiegelungsgrad sind anlage- und betriebsbedingt geringe Auswirkungen<br />
zu erwarten.<br />
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TIG Nürnberg<br />
Oberflächenwasser: Bau-, anlage- und betriebsbedingt kann die veränderte Führung der<br />
Oberflächengräben und der Ausschluss einer Verrohrung der umzulegenden<br />
Entwässerungsgräben als geringe Umweltauswirkung bewertet werden.<br />
SCHUTZGUT TIERE UND PFLANZEN<br />
Beschreibung:<br />
Flora: Das Plangebiet liegt auf einem leicht geneigten Hang, der von kleinen Mulden mit Gräben<br />
durchzogen wird. Mit Ausnahme der nördlichen gehölzbewachsenen Böschung entlang der B<br />
470 und der östlichen Feldgehölzhecke sowie einer jungen Streuobstreihe entlang eines<br />
Oberflächengrabens inmitten des Plangebietes, wird das Gebiet ausschließlich intensiv<br />
landwirtschaftlich genutzt. Infolge dieser intensiven landwirtschaftlichen Nutzung handelt es sich<br />
hier um eine in der freien Landschaft entstandene Feldflur, die nur in ihren Randbereichen<br />
naturnahe Vegetationsbestände (im Norden und Osten) aufweist.<br />
Fauna: Infolge der ausgeräumten landwirtschaftlichen Fläche kann auch kein nennenswerter<br />
Lebensraum für die Tierwelt konstatiert werden.<br />
Baubedingte Auswirkungen von nicht erheblicher Bedeutung sind im Einmündungsbereich<br />
zum Plangebiet zu erwarten, da hier die vorhandene Böschung für die Erschließungsstraße und<br />
das freizuhaltende Sichtdreieck abgetragen und die vorhandenen Feldgehölze entlang der<br />
zukünftigen Erschließungsstraße B 470 teilweise entfernt werden müssen. Anlage- und<br />
betriebsbedingte Auswirkungen sind aufgrund nicht vorhandener wertvoller<br />
Vegetationsbestände und nicht vorhandener ausgeprägter Lebensräume für Tiere von<br />
untergeordneter Bedeutung.<br />
Es sind Vermeidungsmaßnahmen geplant, die innerhalb des Plangebietes entlang der<br />
Grundstücksgrenzen beiderseits private Begrünung entsprechend den grünordnerischen<br />
Festsetzungen des Bebauungsplanes vorsehen. Eine neu geplante Ortsrandbegrünung soll die<br />
in Randbereichen des Plangebietes bereits bestehenden Feldgehölzhecken ergänzen.<br />
Ergebnis:<br />
Bei dem Plangebiet handelt es sich um keinen wertvollen natürlichen Lebensraum für Flora und<br />
Fauna, deshalb sind bau-, anlage- und betriebsbedingt geringe Umweltauswirkungen zu<br />
erwarten.<br />
SCHUTZGUT MENSCH (LÄRM)<br />
Beschreibung:<br />
Die nachfolgende Bestandsbeschreibung und die Prognose basieren auf einem aktuell<br />
erstellten Lärmgutachten. Darin werden die Immissionsbelastungen untersucht, die durch das<br />
geplante Gewerbegebiet (GE) auf das nördlich der Bundesstraße B 470 gelegene Mischgebiet<br />
(MI) einwirken. Außerdem werden die Immissionsbelastungen, die durch den<br />
Straßenverkehrslärm der B 470 entstehen und auf das geplante Gewerbegebiet einwirken,<br />
untersucht.<br />
06/017 Gemeinde <strong>Gutenstetten</strong> BB „Gewerbegebiet <strong>Gutenstetten</strong> B 470 Süd“ 29.01.2007<br />
13
TIG Nürnberg<br />
Die B 470 durchquert das Plangebiet von Westen nach Osten und belastet in diesem<br />
Zählabschnitt mit ca. 7.635 Kfz/Tag das Gebiet.<br />
Baubedingte Auswirkungen:<br />
Die verkehrstechnische Erschließung des geplanten Gewerbegebietes erfolgt durch den Bau<br />
einer neuen Linksabbiegespur auf der B 470. Bei der Realisierung ist während der Bauphase<br />
insbesondere das bestehende Mischgebiet nördlich der B 470 von einer erhöhten<br />
Lärmentwicklung betroffen.<br />
Anlagebedingte Auswirkungen (durch Verkehrslärm der B 470 auf das geplante<br />
Gewerbegebiet):<br />
Durch die Anlage einer Linksabbiegespur ergibt sich auf der B 470 innerhalb des Plangebietes<br />
ein veränderter Verkehrsfluss, der aber nicht zu einer übermäßigen Zunahme des<br />
Schwerlastverkehrs führen dürfte.<br />
Die Auswirkungen des Verkehrslärms der B 470 auf das geplante Gewerbegebiet führen zur<br />
Überschreitung der Orientierungswerte im nördlichen Bereich des Gewerbegebietes südlich<br />
der Bundesstraße tags um bis zu 4 dB(A) und nachts um bis zu 6,6 dB(A). Folglich sind die<br />
Immissionsgrenzwerte tagsüber eingehalten, nachts um bis zu 2,6 dB(A) überschritten.<br />
Es wird angenommen, dass Büro- und Verwaltungsräume nachts (22°° bis 6°° Uhr) nicht<br />
besetzt sind, so das sich Festsetzungen im Bebauungsplan auf die Grundrissanordnung von<br />
Betriebsinhaberwohnungen beschränken können und für tagsüber eine Empfehlung zu treffen<br />
ist.<br />
Der durch Verkehrslärm der B 470 nachts beeinträchtigte Planbereich (bis 65 m südlich der<br />
Straßenachse der B 470) erfährt Einschränkungen durch Vorgabe von Festsetzungen<br />
bezüglich der Grundrissgestaltung dahingehend, dass öffenbare Schlaf- und<br />
Kinderzimmerfenster von Betriebsinhaberwohnungen nur nach Süden auszurichten sind. Bei<br />
Anordnung von Schlaf- und Kinderzimmerfenstern in andere Richtungen sind<br />
Schallschutzfenster mit schallgedämpfter Belüftung vorzusehen.<br />
Gleichzeitig wird für den durch Verkehrslärm der B 470 tagsüber beeinträchtigten Planbereich<br />
eine Empfehlung ausgesprochen, die die Grundrissgestaltung derart realisiert, dass öffenbare<br />
Fenster von Wohnräumen in Betriebsinhaberwohnungen und von Büro- und<br />
Verwaltungsräumen sowie Außenwohnbereiche nicht nach Norden ausgerichtet werden sollen.<br />
Betriebsbedingte Auswirkungen (Auswirkungen des geplanten Gewerbegebietes auf die<br />
bestehende Bebauung):<br />
Die Ansiedlung des geplanten Gewerbegebietes verursacht an den ungünstigsten Stellen der<br />
Wohnbebauung im gegenüberliegenden Mischgebiet keinerlei schädliche lärmtechnische<br />
Beeinträchtigungen. Um den Schutz der bestehenden Bebauung zu gewährleisten, ist es<br />
jedoch erforderlich, die Lärmbelastung durch die gewerbliche Nutzung zu begrenzen. An den<br />
festgelegten Immissionsorten I1 und I2 sind die Orientierungswerte unter der Bedingung<br />
eingehalten, dass folgende maximale immissionswirksame, flächenbezogene<br />
Schallleistungspegel für das gesamte Gewerbegebiet festgesetzt werden:<br />
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14
TIG Nürnberg<br />
Pro m² Betriebsfläche dürfen maximal<br />
L WA“ = 60 dB(A) tagsüber (6.00-22.00 Uhr) und<br />
L WA“ = 45 dB(A) nachts (22.00-6.00 Uhr)<br />
abgestrahlt werden.<br />
Die Gemeinde <strong>Gutenstetten</strong> beabsichtigt, im geplanten Gewerbegebiet Betriebe anzusiedeln,<br />
die nur tagsüber produzieren. Deshalb wird für nachts ein flächenbezogener<br />
Schalleistungspegel von L WA“ von 45 dB(A) angenommen.<br />
Maßgebliche Bezugsfläche für die Umrechnung (anteiliger Schallleistungspegel) ist die jeweilige<br />
Betriebsfläche innerhalb der Baugrenzen. Die Ausbreitung des Schalls (zur Ermittlung des<br />
anteiligen Immissionskontingents) hat nach der Norm DIN ISO 9613-2 „Dämpfung des Schalls<br />
bei der Ausbreitung im Freien“ vom Oktober 1999 zu erfolgen.<br />
Hinweis: Die Geräuschimmissionen von gewerblichen Anlagen sind nach der Technischen<br />
Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm; GMBl Nr. 26/1998, S. 503 ff.) vom 26.08.1998 zu<br />
beurteilen. Der Genehmigungsbehörde bleibt vorbehalten, gemäß § 1 Abs. 2 BauVorlV im<br />
Genehmigungsverfahren einen entsprechenden schalltechnischen Nachweis zu verlangen.<br />
Ergebnis: Im Hinblick auf das Schutzgut Mensch/Lärm sind baubedingt mittlere<br />
Umweltauswirkungen, betriebs- und anlagebedingt bei Umsetzung o.a.<br />
Vermeidungsmaßnahmen Auswirkungen geringer Erheblichkeit zu erwarten.<br />
SCHUTZGUT MENSCH (ERHOLUNG)<br />
Beschreibung:<br />
Das Plangebiet grenzt im nördlichen Bereich (Fläche für Regenrückhaltung) an den<br />
Aischtalradweg, der stark frequentiert wird.<br />
Bau, -anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen sind nicht zu erwarten, da im nördlichen<br />
Planbereich keine verkehrliche Erschließung oder gewerbliche Bebauung geplant ist, sondern<br />
die Fläche für die Anlage eines naturnah gestalteten Regenrückhalteteichs/Regenklärteichs<br />
geplant ist.<br />
Ergebnis:<br />
Bau, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen sind als gering einzustufen, da dieser<br />
Bereich u.a. für die Anlage von Ausgleichsflächen vorgesehen ist und zu einer ökologischen<br />
Aufwertung entlang des Radweges beiträgt.<br />
SCHUTZGUT LANDSCHAFT<br />
Beschreibung: Das Plangebiet, auf dem die gewerbliche Bebauung realisiert werden soll, liegt<br />
auf einem leicht geneigten Talhang und schließt, durch die B 470 getrennt, an das nördlich<br />
gelegene eingeschränkte Gewerbegebiet am ehemaligen Bahnhof <strong>Gutenstetten</strong> an.<br />
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TIG Nürnberg<br />
Baubedingte Auswirkungen: Die bestehende Böschung entlang der B 470 erfährt im Bereich<br />
der Einmündung zum Plangebiet durch Abgrabungen für die geplante Einfahrt in das<br />
Gewerbegebiet einen Eingriff mittlerer Erheblichkeit. Der Böschungsbereich muss für das<br />
erforderliche Sichtdreieck, das bei der Ausfahrt aus dem Gewerbegebiet freigehalten werden<br />
muss, um bis zu 10,00 m zurückgenommen werden.<br />
Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen: Durch die entstehenden baulichen Anlagen<br />
auf dem leicht geneigten Hang wird mit einer Fernwirkung der Bebauung gerechnet. Dies betrifft<br />
insbesondere die Sichtbeziehung vom gegenüberliegenden Hang des Aischtals und von Osten<br />
(B 470).<br />
Ergebnis: Da es sich bei der Einmündung ins Plangebiet nur um einen Teilbereich der<br />
vorhandenen Böschung entlang der B 470 handelt, die abgetragen wird, ist baubedingt von<br />
einer Auswirkung mittlerer Erheblichkeit auszugehen. Anlage- und betriebsbedingt werden<br />
aufgrund der entstehenden Fernwirksamkeit der Baukörper Auswirkungen mittlerer<br />
Erheblichkeit erwartet.<br />
SCHUTZGUT KULTUR- UND SACHGÜTER<br />
Beschreibung: Kultur- und Sachgüter sind von der Überplanung des Gebietes nicht betroffen.<br />
Ergebnis: Es gibt keine bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen.<br />
3. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei<br />
Nichtdurchführung der Planung<br />
Die vorhandene Lärmbelastung durch die B 470 schränkt die untergeordnete Nutzung von<br />
Betriebsinhaberwohnungen im nördlichen Bereich des Plangebietes (65-m Streifen) ein. Eine<br />
andere Nutzung als die eines Gewerbegebietes würde zu noch erheblicheren Einschränkungen<br />
der Nutzung führen (beispielsweise ein Misch- oder Wohngebiet). Es ist davon auszugehen,<br />
dass bei Nichtdurchführung der Planung die vorhandenen Flächen weiterhin intensiv<br />
landwirtschaftlich genutzt werden würden. Bei Beibehaltung der landwirtschaftlichen Nutzung<br />
käme es zu keinem Eingriff in die entlang der B 470 verlaufenden Böschung und die<br />
gewachsenen Heckenstrukturen. Durch die Beibehaltung der stark landwirtschaftlich geprägten<br />
Fläche würde der Mangel an naturnahen Gestaltungs- und Gliederungselementen wie<br />
Gehölzbestände den Eindruck der Strukturarmut verstärken.<br />
4. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich<br />
der nachteiligen Auswirkungen<br />
4.1 Vermeidung und Verringerung<br />
SCHUTZGUT KLIMA<br />
Vermeidung von Auswirkungen auf das Planklima:<br />
Die geplante strukturelle Gliederung der Gewerbeflächen mit privaten Grünflächen entlang der<br />
Grundstücksgrenzen und im Randbereich des Plangebietes sowie die Anlage einer<br />
Ausgleichsfläche als extensive Streuobstwiese können nachteiligen kleinklimatischen<br />
Änderungen entgegenwirken.<br />
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TIG Nürnberg<br />
SCHUTZGUT BODEN<br />
Im Bebauungsplan wird die Dachbegrünung von geplanten Flachdächern empfohlen. Um keine<br />
flächendeckende Versiegelung im geplanten Gewerbegebiet zu erreichen, wurden<br />
grünordnerische Festsetzungen in Bezug auf die Versiegelung dahingehend getroffen, dass<br />
befestigte Flächen im öffentlichen Bereich und auf Privatgrundstücken mit<br />
wasserdurchlässigem Belag anzulegen sind, sofern dies keine schädigenden Auswirkungen auf<br />
den Naturhaushalt hat. Grundsätzlich soll darauf geachtet werden, dass die natürlichen<br />
Geländeoberflächen der Grundstücke erhalten bleiben. Böschungsneigungen sind im Verhältnis<br />
1:1,5 nicht zu steil auszubilden. Darüber hinaus wurden Schutzmaßnahmen festgelegt, die den<br />
Oberboden schützen.<br />
SCHUTZGUT WASSER<br />
Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser:<br />
Die Grundwasserneubildung soll durch die Festsetzung von wasserdurchlässigen Belägen wo<br />
möglich gefördert werden. Im Randbereich des Plangebietes (im Westen) werden die<br />
Oberflächenwässer durch oberflächennahe Gräben aufgefangen; eine Verrohrung wird<br />
vermieden. Darüber hinaus ist im Norden des Plangebietes eine Regenrückhaltung des<br />
Niederschlagswassers in Form der Ausbildung eines naturnahen Regenrückhalteteiches<br />
geplant. Die gedrosselte Leitung des Niederschlagswassers zum Vorfluter Aisch gewährleistet,<br />
dass die Aisch keine größere hydraulische Belastung erfährt. Hierfür ist eine wasserrechtliche<br />
Erlaubnis erforderlich.<br />
SCHUTZGUT TIERE UND PFLANZEN<br />
Mit den geplanten privaten und öffentlichen Anpflanzungen (s. grünordnerische Festsetzungen)<br />
und der Anlage einer Ausgleichsfläche entstehen im Plangebiet neue Lebensräume für Flora<br />
und Fauna.<br />
SCHUTZGUT MENSCH/LÄRM<br />
Gegen die Ausweisung des Plangebietes als Gewerbegebiet bestehen aus schalltechnischer<br />
Sicht keine Bedenken, wenn nachfolgende Schallschutzmaßnahmen festgesetzt werden:<br />
- Festsetzung von immissionswirksamen, flächenbezogenen Schallleistungspegeln.<br />
- Anordnung betriebsbezogener Wohnungen abgewandt von der B 470 nach Süden,<br />
entsprechende Ausbildung des Grundrisses (z. B. Orientierung der Schlaf- und<br />
Kinderzimmer zur lärmabgewandten Seite, bei Anordnung in andere Himmelsrichtungen<br />
sind Maßnahmen des passiven Schallschutzes, z. B. Schallschutzfenster mit<br />
schallgedämpfter Belüftung, erforderlich.<br />
SCHUTZGUT MENSCH/ERHOLUNG<br />
Durch die geplante bauliche Konzentration auf die Fläche südlich der B 470 und die Anlage<br />
eines naturnahen Regenrückhalteteiches entlang des Aischtalradweges ist die<br />
Erholungsfunktion zumindest im unmittelbaren Bereich des Aischtalradweges nicht<br />
beeinträchtigt.<br />
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TIG Nürnberg<br />
SCHUTZGUT LANDSCHAFT<br />
Insbesondere mit einer intensiven Durchgrünung und einer gezielten Anpflanzung von<br />
Hochstämmen innerhalb des gesamten Plangebietes soll der Fernwirkung der baulichen<br />
Anlagen, soweit wie möglich, entgegengewirkt werden.<br />
SCHUTZGUT KULTUR UND SACHGÜTER<br />
Keine Kultur und Sachgüter vorhanden.<br />
4.2 Ausgleich<br />
Die gesamte für den Ausgleich relevante Eingriffsfläche beträgt ca. 8,77 ha, das entspricht etwa<br />
90 % des Geltungsbereiches (Größe des Geltungsbereichs: ca. 9,72 ha)<br />
Die Flächen ohne Eingriff betragen ca. 0,98 ha.<br />
Im Plangebiet finden Eingriffe in Gebiete geringer und mittlerer Bedeutung für Naturhaushalt<br />
und Landschaftsbild statt:<br />
- Kategorie I = Ackerland, Größe ca. 7,9 ha<br />
- Kategorie II = extensiv genutztes Grünland, Größe ca. 0,87 ha<br />
Durch die im Plangebiet festgesetzte GRZ von 0,8 überlagern sich o.g. Kategorien I und II mit<br />
einem hohen Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad des Typ A.<br />
Hieraus ergeben sich entsprechend der Matrix zur Festlegung der Kompensationsfaktoren<br />
(Abb. 7 des Leitfadens) folgende Kompensationsspannen:<br />
Kategorie GRZ / Typ Korrelation<br />
Typ / Kategorie<br />
Kompensationsspanne<br />
I > 0,35 / A A I 0,3 – 0,6<br />
II > 0,35 / A A II 0,8 – 1,0<br />
Unter Berücksichtigung umfassender Vermeidungsmaßnahmen werden folgende<br />
Kompensationsfaktoren für Typ A festgelegt:<br />
- Typ A/Kategorie I: Kompensationsfaktor = 0,3<br />
- Typ A/Kategorie II: Kompensationsfaktor = 0,8<br />
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TIG Nürnberg<br />
Hieraus berechnet sich die Größe der erforderlichen Ausgleichsfläche:<br />
Korrelation<br />
Kompensations-<br />
Eingriffs-<br />
Erforderliche Aus-<br />
Typ mit Kategorie<br />
faktor<br />
fläche<br />
gleichsfläche<br />
A I 0,3 ca. 79.015 m² ca. 23.705 m²<br />
A II 0,8 ca. 8.700 m² ca. 6.960 m²<br />
Erforderliche<br />
Ausgleichsfläche<br />
ca. 30.665 m²<br />
Innerhalb des Geltungsbereiches können nachfolgende Flächen als Ausgleichsflächen mit<br />
angerechnet werden:<br />
Öffentliche Grünflächen, geplanter Regenrückhalte- bzw.<br />
Regenklärteich<br />
ca. 8.141 m²<br />
Private Grünflächen ca. 1.804 m²<br />
Bereitgestellte Ausgleichsfläche im Plangebiet ca. 9.945 m²<br />
Zur ökologischen Aufwertung sind folgende Ausgleichsmaßnahmen geplant:<br />
- Anlage einer Ausgleichsfläche innerhalb des Plangebietes (im FNP als Fläche zum Schutz,<br />
zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft) als extensive Streuobstwiese<br />
- naturnahe Gestaltung des Regenrückhalteteiches und des Regenklärteiches (Erdbecken,<br />
wechselnde Böschungsneigungen, geschwungener Böschungsverlauf etc.)<br />
- Gestaltung der öffentlichen Grünflächen mit Anpflanzung heimischer Gehölze und Bäume<br />
- private Ortsrandbegrünung mit einheimischen Bäumen und Sträuchern<br />
Erforderliche zur Verfügung zu stellende Ausgleichsfläche ca. 30.665 m²<br />
Ausgleichsfläche im Plangebiet ./. ca. 9.945 m²<br />
Erforderliche externe Ausgleichsfläche ca. 20.720 m²<br />
ca. 2,072 ha<br />
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TIG Nürnberg<br />
Es verbleibt eine Ausgleichsfläche von ca. 2.072 ha, die außerhalb des Plangebietes<br />
nachzuweisen ist.<br />
Nachfolgend aufgeführte Flächen wurden mit der Unteren Naturschutzbehörde des<br />
Landratsamtes Neustadt/Aisch - Bad Windsheim abgestimmt und sind für die ökologische<br />
Aufwertung geeignet.<br />
Bei Fl-Nr. 186/2 handelt es sich um eine Ackerfläche mit Vernetzungsfunktionen, Fl.-Nr. 178<br />
stellt eine Ackerfläche mit Blickbeziehung zum Eingriffsort dar. Für die Rekultivierung wird die<br />
Anlage von Grünland mit Streuobstpflanzungen angestrebt, um die Strukturvielfalt zu erhöhen,<br />
eine Nutzungsextensivierung zu erreichen und eine abwechslungsreiche Kulturlandschaft zu<br />
fördern.<br />
herangezogener<br />
Flächenanteil<br />
Fl.-Nr. Gemarkung Gesamtgröße Für Ausgleichsfläche<br />
Aufwertungsmassnahmen<br />
bedingen<br />
das Anrechnen<br />
der Fläche mit<br />
einem Faktor von<br />
Anrechenbare<br />
Ausgleichsflächen<br />
186/2<br />
<strong>Gutenstetten</strong><br />
0,785 ha 0,785 ha 1,7 ca. 13.345 m²<br />
178<br />
Pahres<br />
1,66 ha 0,5673 ha 1,3 ca. 7.375 m²<br />
Bereitgestellte Ausgleichsfläche<br />
außerhalb des Plangebietes<br />
ca. 20.720 m²<br />
ca.<br />
2.072 ha<br />
Sollte die geplante Anfahrsicht im Einmündungsbereich auf die B 470 ggf. als Annäherungssicht<br />
ausgebildet werden und entsprechende bauliche Maßnahmen realisiert werden, würde<br />
entsprechend der Darstellung im Lageplan Ausgleichsflächen eine Teilfläche der geplanten,<br />
internen Ausgleichsfläche (ca. 172 m²) entfallen.<br />
Aufgrund der aktuellen Beschlussfassung des Gemeinderates <strong>Gutenstetten</strong> vom 22.01.2007<br />
zur Stellungnahme des Straßenbauamtes Ansbach, wurde die Annäherungssicht von 10 m im<br />
Bebauungsplan im Einmündungsbereich zum Plangebiet festgelegt. Das bedeutet, dass die<br />
oben beschriebene Ausgleichsfläche (172 m²) folglich entfällt.<br />
Die innerhalb des Plangebietes bereitgestellte Ausgleichsfläche von ca. 9.945 m² reduziert<br />
sich damit auf ca. 9.772 m². Eine Kompensation der wegfallenden Ausgleichsfläche erfolgt<br />
durch aufwendigere Aufwertungsmaßnahmen auf den externen Ausgleichsflächen.<br />
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TIG Nürnberg<br />
Die Ausgleichsflächen sind zeitgleich mit dem Fortschreiten der Erschließung des Plangebietes<br />
herzustellen.<br />
Der Anlage der <strong>Begründung</strong> liegt ein Plan über die Bestandsaufnahme/Bewertung/Erfassen des<br />
Eingriffs bei, ein weiterer Plan gibt Aufschluss über die aktuell festgelegten Ausgleichsflächen<br />
innerhalb des Plangebietes. Im Übersichtslageplan auf dem Bebauungsplan sind die externen<br />
Ausgleichsflächen dargestellt.<br />
5. Alternative Planungsmöglichkeiten<br />
Dem Gemeinderat <strong>Gutenstetten</strong> wurden 4 Varianten (Verkehrskonzepte) der inneren<br />
Erschließung des Plangebietes vorgestellt, die der <strong>Begründung</strong> als Anlage beiliegen.<br />
Letztendlich wurde die neue Anbindung des Plangebietes insbesondere bestimmt über die<br />
geplante Linksabbiegespur unter dem Aspekt, die Verkehrsgefährdung der Verkehrsteilnehmer<br />
auf der B 470 so gering wie möglich zu halten. In Abstimmung mit dem Straßenbauamt<br />
Ansbach wurde insbesondere die Lage des Einmündungsbereichs zum Plangebiet von<br />
verschiedenen Faktoren bestimmt, wie z. B. einzuhaltende Überholsichtweite, topographisch<br />
und höhentechnisch möglichst geringe Eingriffe in den vorhandenen Böschungsbereich etc..<br />
6. Beschreibung der verwendeten Methodik und Hinweise<br />
auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken<br />
Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal argumentativ. Dabei werden 3 Stufen<br />
unterschieden: geringe, mittlere und hohe Erheblichkeit. Bei der Bewertung der Erheblichkeit ist<br />
insbesondere bei den Schutzgütern Boden, Wasser, Mensch/Lärm und Landschaft die<br />
Ausgleichbarkeit von Auswirkungen ein wichtiger Indikator. Die Erheblichkeit nicht<br />
ausgleichbarer Auswirkungen wird grundsätzlich hoch eingestuft. Darüber hinaus wurden im<br />
Hinblick auf die Bewertung der Schutzgüter Boden, Wasser und Mensch/Lärm einschlägige<br />
Regelwerke herangezogen.<br />
Für die Beurteilung der Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser wurde eine<br />
gesondert durchgeführte Baugrunduntersuchung herangezogen. Zur Beurteilung der<br />
Auswirkungen auf das Klima, das Landschaftsbild, Tiere und Pflanzen wurde der<br />
Landschaftsplan mit Erläuterungsbericht zugrunde gelegt. Zur Ermittlung des Ausgleichsbedarfs<br />
wurde der Bayerische Leitfaden verwendet. Als Beurteilungsgrundlagen zum Schutzgut<br />
Mensch/Lärm diente im Rahmen des Schallschutzgutachtens die DIN 18005 Teil 1,<br />
Schallschutz im Städtebau, vergleichsweise herangezogen wurde die 16. BImSchV.<br />
7. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)<br />
Die Sicherheit des Kfz-Verkehrs auf der B 470 ist im Hinblick auf die in der<br />
Germeinderatssitzung vom 22.01.2007 beschlossene Annäherungssicht (10,0 m) im<br />
Einmündungsbereich des Plangebietes auf die B 470 und die Reduzierung der Schenkellänge<br />
des Sichtdreiecks von 300 m (Richtung Pahres) auf nunmehr 210 m, zu beobachten.<br />
Um das zukünftige Erscheinungsbild der baulichen Anlagen zu minimieren, ist die Wirksamkeit<br />
der anzupflanzenden Bäume und Sträucher zu überprüfen. Dazu ist die Herstellung der<br />
Bepflanzung mit der zeitgleichen Erschließung des Plangebietes erforderlich.<br />
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TIG Nürnberg<br />
8. Allgemeine Zusammenfassung<br />
Die Übersicht in der nachstehenden Tabelle verdeutlicht die Gegebenheiten und<br />
Standortverhältnisse des Plangebietes.<br />
Für seine Entwicklung sind vergleichsweise geringe bis mittlere Anstrengungen und Eingriffe<br />
baubedingter, aber auch anlage- und betriebsbedingter Art erforderlich. Anlagebedingt, das<br />
bedeutet dauerhaft, stellt das Gewerbegebiet eine Veränderung von Boden-/Wasserhaushalt<br />
und insbesondere des Landschaftsbildes dar. Die Auswirkungen auf den Lebensraum für Tiere<br />
und Pflanzen werden aufgrund des Ausgangszustandes und der geringen Bedeutung für einen<br />
Lebensraumverbund eher der niedrigeren Stufe zugeordnet. Dies gilt auch für die<br />
Erholungseignung und die kleinklimatischen Effekte. Wie dargestellt, werden zahlreiche<br />
Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Kompensation vorgesehen.<br />
Schutzgut<br />
Baubedingte<br />
Auswirkungen<br />
Anlagebedingte<br />
Auswirkungen<br />
Betriebsbedingte<br />
Auswirkungen<br />
Ergebnis<br />
bezogen auf<br />
die<br />
Erheblichkeit<br />
gering<br />
Klima gering gering keine Aussage<br />
möglich<br />
Boden gering mittel mittel mittel<br />
Grundwasser gering gering gering gering<br />
Oberflächenwasser gering gering gering gering<br />
Tiere und Pflanzen gering gering gering gering<br />
Mensch/Lärm mittel gering gering gering<br />
Mensch/Erholung gering gering gering gering<br />
Landschaft mittel mittel mittel mittel<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
keine keine keine kein Ergebnis<br />
Die dennoch zu erwartenden verbleibenden Umweltauswirkungen sind nachstehend<br />
schutzgutbezogen aufgeführt:<br />
SCHUTZGUT KLIMA UND LUFT:<br />
Die Versiegelung großer Flächen führt zur Reduktion von Kaltluftentstehungsgebieten, die hier<br />
jedoch ohne spürbaren Einfluss auf das örtliche Klima von <strong>Gutenstetten</strong> bleiben.<br />
SCHUTZGUT BODEN:<br />
Der hohe Versiegelungsgrad und die Umgestaltung führen zu nicht kompensierbaren<br />
Auswirkungen. Baubedingt ist auf eine sachgerechte Lagerung von Abraum und Humus zu<br />
achten. Der natürliche Bodenaufbau wird großflächig verändert mit Auswirkungen auf<br />
Versickerung, Porenvolumen und Leistungsfähigkeit.<br />
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TIG Nürnberg<br />
SCHUTZGUT WASSER:<br />
Aufgrund der hydrogeologischen Verhältnisse werden durch die geplanten Bauvorhaben die<br />
Grundwasserverhältnisse nicht verändert. Nachteilige Auswirkungen sind durch die<br />
Festsetzungen teilweise vermeidbar. Die Grundwasserneubildung wird durch den hohen<br />
Versiegelungsgrad beeinträchtigt.<br />
Die erhöhte Versiegelung führt zu einer Abflussverschärfung der durch das geplante<br />
Regenrückhaltebecken nördlich der B 470 in geeigneter Weise entgegengewirkt werden kann.<br />
SCHUTZGUT TIERE UND PFLANZEN:<br />
Der hohe Versiegelungsgrad führt zu geringen Eingriffen in die Lebensraumqualität. Innerhalb<br />
des Plangebietes wird die ausgewiesene Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und<br />
Entwicklung von Natur und Landschaft im Zuge der Ausgleichsmaßnahmen durch Anlage einer<br />
extensiven Streuobstwiese ökologisch aufgewertet. Wechselwirkungen ergeben sich hier zu<br />
den Schutzgütern Wasser und Boden.<br />
SCHUTZGUT MENSCH/LÄRM:<br />
Eine Beeinträchtigung durch Gewerbelärm auf das nördlich bestehende Mischgebiet wird<br />
mittels Festsetzungen von immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln<br />
vermieden. Die Lärmbelastung, die durch die B 470 auf das Gewerbegebiet einfließt, kann<br />
durch entsprechende Festsetzungen soweit reduziert werden, dass gesunde Arbeits- und<br />
Wohnverhältnisse nicht beeinträchtigt werden.<br />
Durch das Monitoring sollen unerwartete Effekte, insbesondere im Hinblick auf das<br />
Landschaftsbild gewährleistet werden.<br />
Die nachstehende Tabelle fasst die Ergebnisse noch einmal zusammen. Sie verdeutlicht, dass -<br />
wie hier beim Klima – die Erheblichkeit betriebsbedingter Auswirkungen manchmal vorab nicht<br />
beurteilt werden kann.<br />
SCHUTZGUT MENSCH/ERHOLUNG:<br />
Bei den ausgewiesenen Flächen handelt es sich vornehmlich um intensiv genutzte<br />
landwirtschaftliche Flächen, die keinen Erholungsraum für den Menschen darstellen.<br />
Ausschließlich im nördlichen Bereich des Plangebietes grenzt das Plangebiet an den<br />
Aischtalradweg, an welchen die geplanten Regenrückhaltungen heranrücken. Die<br />
Naherholungsfunktion wird durch das geplante Gewerbegebiet, insbesondere die zukünftige<br />
Bebauung nördlich der B 470, nicht beeinträchtigt.<br />
SCHUTZGUT LANDSCHAFT:<br />
Das Landschaftsbild erhält im ausgewiesenen Plangebiet einen neuen Charakter. Die typischen<br />
Strukturen der betroffenen Kulturlandschaft gehen dauerhaft verloren. Durch entsprechende<br />
grünordnerische Maßnahmen wie Anpflanzen von Hochstämmen innerhalb des Plangebietes<br />
und die Anlage von Ausgleichsflächen soll dem Verlust der Kulturlandschaft teilweise Rechnung<br />
getragen werden. Eine Vorbelastung durch die B 470 ist bereits gegeben.<br />
06/017 Gemeinde <strong>Gutenstetten</strong> BB „Gewerbegebiet <strong>Gutenstetten</strong> B 470 Süd“ 29.01.2007<br />
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TIG Nürnberg<br />
9. Anlagen<br />
- Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung M 1:2.500<br />
- Ausgleichsflächen M 1:2.500<br />
- Verkehrskonzepte Bebauungsplan-Vorentwurf (Varianten 1-4)<br />
Aufgestellt: TIG-Nürnberg, den 29.01.2007<br />
06/017 Gemeinde <strong>Gutenstetten</strong> BB „Gewerbegebiet <strong>Gutenstetten</strong> B 470 Süd“ 29.01.2007<br />
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