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Lernzettel für die Politikarbeit 2 - guennet.de

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POLITICS<br />

<strong>Lernzettel</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Politikarbeit</strong> 2<br />

- Kabinett:<br />

o Entschei<strong>de</strong>t über Meinungsverschie<strong>de</strong>nheiten<br />

o Hat das Recht <strong>de</strong>r Gesetzesinitiative<br />

o Antragsrecht beim Bun<strong>de</strong>sverfassungsgericht<br />

- Falls Koalitionen: Koalitionsrun<strong>de</strong>n:<br />

o Informelle, von <strong>de</strong>r Verfassung nicht vorgesehene Treffen<br />

o Besprechung <strong>de</strong>s politischen Vorgehens<br />

- Es gibt drei Prinzipien <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung:<br />

o Kollegialprinzip: Regierung besteht aus gleichberechtigten Mitglie<strong>de</strong>rn; vertreten<br />

Beschlüsse gemeinsam mit einer Stimme nach außen<br />

o Resortprinzip: Je<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister leitet seinen Aufgabenbereich unter Beachtung<br />

<strong>de</strong>r durch <strong>de</strong>n BK vorgegebenen Richtlinien unter eigener Verantwortung<br />

o Kanzlerprinzip: Der BK bestimmt <strong>die</strong> Richtlinien <strong>de</strong>r Politik und trägt da<strong>für</strong> <strong>die</strong> volle<br />

Verantwortung (Richtlinienkompetenz)<br />

3.KRITIK<br />

- Aufhebung <strong>de</strong>r Gewaltenteilung, da <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>skanzler vom Bun<strong>de</strong>stag gewählt wird, <strong>die</strong><br />

Minister teilweise im Bun<strong>de</strong>stag sitzen und somit eine Verschmelzung von Legislative und<br />

Exekutive entsteht<br />

Der Bun<strong>de</strong>srat-LEGISLATIVE<br />

1. Funktion und Aufgaben<br />

- Repräsentant <strong>de</strong>s fö<strong>de</strong>rativen Prinzips (Aufteilung und Repräsentierung <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r)<br />

- Gemeinsames Organ <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r auf Bun<strong>de</strong>sebene<br />

- Art. 50GG: Mitwirkung bei Entscheidungen <strong>de</strong>r EU: Bestimmt Vertreter von Deutschland im<br />

Rat <strong>de</strong>r EU;<br />

- Wählt <strong>die</strong> Hälfte <strong>de</strong>r Richter im Bun<strong>de</strong>sverfassungsgericht<br />

- Art. 50 und 80 GG:<br />

o Mitwirkung bei : Gesetzgebung, Verordnungstätigkeit, Verwaltung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />

- 2 wichtigsten Aufgaben:<br />

o Soll Fö<strong>de</strong>ralismus gegen eine Aushöhlung durch Bun<strong>de</strong>sgesetzgeber abschirmen<br />

o Verwaltungserfahrung <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r in Bun<strong>de</strong>sebene einbringen (Art. 83 GG), da <strong>die</strong>se<br />

<strong>die</strong> meisten Bun<strong>de</strong>sgesetze ausführen müssen<br />

- Hat Gesetzesinitiativrecht (neben Bun<strong>de</strong>sregierung und Bun<strong>de</strong>stag da es ein<br />

Verfassunggeben<strong>de</strong>s Organ ist)<br />

- Mitentscheidungsrecht bei Gesetzen:<br />

o 2/3-Mehrheitsgesetze: verfassungsän<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> Gesetze; Gesetze, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Beziehung<br />

von Bund / Län<strong>de</strong>r beeinflussen<br />

o Zustimmungsgesetz (Absolute Mehrheit): Finanz und Steuergesetze,<br />

Tarifregelungen im öff. Dienst, Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sgrenzen, Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r<br />

Gemeinschaftsaufgaben, Beschlüsse über <strong>die</strong> Gerichtsbarkeit von Bund / Län<strong>de</strong>r, alle<br />

Gesetze <strong>de</strong>ssen Ausführung bei <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn liegt<br />

o Billigungsgesetze: Gesetze können theoretisch vom Bun<strong>de</strong>stag alleine geschlossen<br />

wer<strong>de</strong>n, da Bun<strong>de</strong>srat nur Einspruch erheben kann; abgelehnte Gesetze brauchen im<br />

© by Stefan Pielsticker und Hendrik-Jörn Günther<br />

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