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Lernzettel für die Politikarbeit 2 - guennet.de

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POLITICS<br />

<strong>Lernzettel</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Politikarbeit</strong> 2<br />

Die Bun<strong>de</strong>sregierung - EXEKUTIVE<br />

1. Aufgaben und Funktion<br />

- Verfassungsorgan<br />

- Politische Führung und innere Gestaltung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

- Regelung <strong>de</strong>r auswärtigen Beziehungen<br />

- Entschei<strong>de</strong>t über Meinungsverschie<strong>de</strong>nheiten <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister<br />

- Gesetzesinitiative (Kabinett)<br />

- Stellt Haushaltspläne auf<br />

- Kann Rechtsverordnungen und Allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassen, wenn<br />

gesetzeskonform<br />

- Parlamentarisches Regierungssystem:<br />

o Regierung ist auf Unterstützung im Parlament angewiesen, also <strong>de</strong>n Gleichklang<br />

ihres Willens mit <strong>de</strong>m Willen <strong>de</strong>r Parlamentsmehrheit<br />

- Muss Gesetzesvollzug sichern<br />

- Regierung ist:<br />

o G ubernative: politische Führung etc… .<br />

o Exekutive: Aufsicht über <strong>die</strong> Verwaltung, Ausführung von Gesetzen<br />

2. Mitglie<strong>de</strong>r und Zuständigkeiten und Arbeitsweise<br />

- Bun<strong>de</strong>skanzler und Bun<strong>de</strong>sminister<br />

- Anzahl <strong>de</strong>r Minister nicht vorgeschrieben, son<strong>de</strong>rn nach Personalpolitik <strong>de</strong>s Kanzler,<br />

Koalitionen etc.<br />

o Klassische Resorts: Außenpolitik, Innenpolitik, Finanzpolitik, Verteidigung, Justiz<br />

- Art. 65 GG:<br />

o Regelt Verantwortung und Zuständigkeit innerhalb <strong>de</strong>r BR<br />

o Bun<strong>de</strong>skanzler (BK) hat gehobene Stellung bestimmt Rahmenrichtlinien <strong>de</strong>r Politik<br />

und trägt da<strong>für</strong> Verantwortung<br />

o BK wird von Volksvertretung (Art. 63GG) gewählt und kann auch nur von ihr gestürzt<br />

wer<strong>de</strong>n (Art. 68GG) (Misstrauensvotum)<br />

o BK kann Vertrauensfrage stellen<br />

o BK kann Auflösung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>stages beantragen beim Bun<strong>de</strong>spräsi<strong>de</strong>nten (BP)<br />

o BK muss gegenüber Parlament und Wählerschaft seine Richtlinien verantworten<br />

können<br />

- Bun<strong>de</strong>sminister leiten Geschäftsbereiche selbständig und unabhängig<br />

© by Stefan Pielsticker und Hendrik-Jörn Günther<br />

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POLITICS<br />

<strong>Lernzettel</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Politikarbeit</strong> 2<br />

- Kabinett:<br />

o Entschei<strong>de</strong>t über Meinungsverschie<strong>de</strong>nheiten<br />

o Hat das Recht <strong>de</strong>r Gesetzesinitiative<br />

o Antragsrecht beim Bun<strong>de</strong>sverfassungsgericht<br />

- Falls Koalitionen: Koalitionsrun<strong>de</strong>n:<br />

o Informelle, von <strong>de</strong>r Verfassung nicht vorgesehene Treffen<br />

o Besprechung <strong>de</strong>s politischen Vorgehens<br />

- Es gibt drei Prinzipien <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung:<br />

o Kollegialprinzip: Regierung besteht aus gleichberechtigten Mitglie<strong>de</strong>rn; vertreten<br />

Beschlüsse gemeinsam mit einer Stimme nach außen<br />

o Resortprinzip: Je<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister leitet seinen Aufgabenbereich unter Beachtung<br />

<strong>de</strong>r durch <strong>de</strong>n BK vorgegebenen Richtlinien unter eigener Verantwortung<br />

o Kanzlerprinzip: Der BK bestimmt <strong>die</strong> Richtlinien <strong>de</strong>r Politik und trägt da<strong>für</strong> <strong>die</strong> volle<br />

Verantwortung (Richtlinienkompetenz)<br />

3.KRITIK<br />

- Aufhebung <strong>de</strong>r Gewaltenteilung, da <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>skanzler vom Bun<strong>de</strong>stag gewählt wird, <strong>die</strong><br />

Minister teilweise im Bun<strong>de</strong>stag sitzen und somit eine Verschmelzung von Legislative und<br />

Exekutive entsteht<br />

Der Bun<strong>de</strong>srat-LEGISLATIVE<br />

1. Funktion und Aufgaben<br />

- Repräsentant <strong>de</strong>s fö<strong>de</strong>rativen Prinzips (Aufteilung und Repräsentierung <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r)<br />

- Gemeinsames Organ <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r auf Bun<strong>de</strong>sebene<br />

- Art. 50GG: Mitwirkung bei Entscheidungen <strong>de</strong>r EU: Bestimmt Vertreter von Deutschland im<br />

Rat <strong>de</strong>r EU;<br />

- Wählt <strong>die</strong> Hälfte <strong>de</strong>r Richter im Bun<strong>de</strong>sverfassungsgericht<br />

- Art. 50 und 80 GG:<br />

o Mitwirkung bei : Gesetzgebung, Verordnungstätigkeit, Verwaltung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />

- 2 wichtigsten Aufgaben:<br />

o Soll Fö<strong>de</strong>ralismus gegen eine Aushöhlung durch Bun<strong>de</strong>sgesetzgeber abschirmen<br />

o Verwaltungserfahrung <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r in Bun<strong>de</strong>sebene einbringen (Art. 83 GG), da <strong>die</strong>se<br />

<strong>die</strong> meisten Bun<strong>de</strong>sgesetze ausführen müssen<br />

- Hat Gesetzesinitiativrecht (neben Bun<strong>de</strong>sregierung und Bun<strong>de</strong>stag da es ein<br />

Verfassunggeben<strong>de</strong>s Organ ist)<br />

- Mitentscheidungsrecht bei Gesetzen:<br />

o 2/3-Mehrheitsgesetze: verfassungsän<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> Gesetze; Gesetze, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Beziehung<br />

von Bund / Län<strong>de</strong>r beeinflussen<br />

o Zustimmungsgesetz (Absolute Mehrheit): Finanz und Steuergesetze,<br />

Tarifregelungen im öff. Dienst, Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sgrenzen, Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r<br />

Gemeinschaftsaufgaben, Beschlüsse über <strong>die</strong> Gerichtsbarkeit von Bund / Län<strong>de</strong>r, alle<br />

Gesetze <strong>de</strong>ssen Ausführung bei <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn liegt<br />

o Billigungsgesetze: Gesetze können theoretisch vom Bun<strong>de</strong>stag alleine geschlossen<br />

wer<strong>de</strong>n, da Bun<strong>de</strong>srat nur Einspruch erheben kann; abgelehnte Gesetze brauchen im<br />

© by Stefan Pielsticker und Hendrik-Jörn Günther<br />

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POLITICS<br />

<strong>Lernzettel</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Politikarbeit</strong> 2<br />

Bun<strong>de</strong>stag <strong>die</strong> Mehrheit, mit <strong>de</strong>r sie im Bun<strong>de</strong>srat abgelehnt wor<strong>de</strong>n sind um<br />

trotz<strong>de</strong>m wirken zu können<br />

o Bei Ablehnung eines Gesetzes (Zustimmungs- o<strong>de</strong>r Billigungsgesetz wird ein<br />

Vermittlungsausschuss gegrün<strong>de</strong>t<br />

• Vermittlungsausschuss: gem. Gremium von Bun<strong>de</strong>stag und Bun<strong>de</strong>srat (je 16<br />

Mitgl.)<br />

• Schlichtung von Unstimmigkeiten <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Organe ohne Kompromiss bei<br />

Gesetzgebung<br />

• Häufiges Auftreten bei unterschiedlichen Mehrheitsverhältnissen in<br />

Bun<strong>de</strong>stag / Bun<strong>de</strong>srat<br />

• Än<strong>de</strong>rungsvorschläge können nur mit Mehrheit im Ausschuss gegeben<br />

wer<strong>de</strong>n<br />

2. Mitglie<strong>de</strong>r und Zuständigkeiten und Arbeitsweise<br />

- Bun<strong>de</strong>srat ist Ausdruck eines Kompromisses zwischen <strong>de</strong>m fö<strong>de</strong>rativen Prinzip<br />

(gleichberechtigte Län<strong>de</strong>r) und <strong>de</strong>m <strong>de</strong>mokratischen Prinzip (gleiche Repräsentanz <strong>de</strong>r<br />

Bürger) von <strong>de</strong>r Bevölkerungsgröße abhängige Stimmenanzahl<br />

- Besteht aus Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rregierungen (meistens Ministerpräsi<strong>de</strong>nten,<br />

Staatssekretäre o<strong>de</strong>r Minister) wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn bestimmt und haben imperatives<br />

Mandat (müssen <strong>für</strong> das im Bun<strong>de</strong>srat stimmen, was ihnen von <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn aufgetragen<br />

wird)<br />

- Es gibt einen Präsi<strong>de</strong>nten (er vertritt auch <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>spräsi<strong>de</strong>nten)<br />

- Vertreter <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung kommen bei<br />

o Ausschüssen, auf Verlangen <strong>de</strong>s Rates zur Erläuterung einer Situation<br />

3. Kritik<br />

- Verhältnis zwischen Bewohnern <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn und <strong>de</strong>ren Stimmen ist nicht<br />

ausgewogen.<br />

- Sitzverteilung im Bun<strong>de</strong>srat und Bun<strong>de</strong>srat ist nicht zwingend gleich Blocka<strong>de</strong><br />

durch <strong>die</strong> Opposition<br />

- Bei gleichen Verteilungen hingegen geht <strong>die</strong> Kontrolle untereinan<strong>de</strong>r verloren.<br />

- Einheitliche Stimmabgabe <strong>de</strong>r einzelnen Län<strong>de</strong>r (imperatives Mandat)<br />

- Verwischung <strong>de</strong>r Gewaltenteilung, da <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srat (Legislative) aus <strong>de</strong>n<br />

Län<strong>de</strong>rregierungen(Exekutive) zusammen gesetzt ist.<br />

- Geringe Öffentlichkeitsarbeit<br />

© by Stefan Pielsticker und Hendrik-Jörn Günther<br />

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POLITICS<br />

<strong>Lernzettel</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Politikarbeit</strong> 2<br />

Das Bun<strong>de</strong>sverfassungsgericht JUDIKATIVE<br />

1. Funktionen und Aufgaben<br />

- Entschei<strong>de</strong>t<br />

o Bei Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen Verfassungsorganen<br />

o Über <strong>die</strong> Verfassungskonformität von Gesetzen und Einzelentscheidungen<br />

o Über Maßnahmen zum Schutz <strong>de</strong>r freiheitlichen <strong>de</strong>mokratischen Grundordnung<br />

o Bei Bund/ Län<strong>de</strong>r-Streitigkeiten<br />

Übt somit im Namen <strong>de</strong>r Verfassung eine Kontrolle über <strong>de</strong>n<br />

Gesetzgeber aus und steht bei Streitschlichtungen zwischen<br />

Verfassungsorganen über <strong>de</strong>n beteiligten Parteien (Streithähne)<br />

- Kann Parteienverbot aussprechen<br />

- Verwirkung <strong>de</strong>r Grundrechte eines Einzelnen<br />

- Behandlung von Verfassungsbeschwer<strong>de</strong>n<br />

- Konkrete Normenkontrolle<br />

o Wenn ein Fachgericht ein Gesetz <strong>für</strong> Verfassungswidrig hält, so kann es durch<br />

Beschluss das Verfahren <strong>de</strong>r konkreten Normenkontrolle einberufen. Daraufhin<br />

überprüft das BVerG. Ob ein Gesetz im konkreten Einzelfall mit <strong>de</strong>r Verfassung zu<br />

vereinbaren ist.<br />

o BVerfG. Besitzt Normenverwerfungsmonopol und kann Bun<strong>de</strong>sgesetze als nicht<br />

verfassungskonform erklären<br />

o Damit das Verfahren <strong>de</strong>r konkreten Normenkontrolle durchgeführt wird, muss ein<br />

Gericht erklären, weshalb das Gesetz verfassungswidrig sein soll UND wie es<br />

entscheidungserheblich ist<br />

- Abstrakte Normenkontrolle<br />

o Wird auf Antrag <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung, einer Lan<strong>de</strong>sregierung o<strong>de</strong>r 1/3 <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>stages durchgeführt<br />

o Ermöglicht <strong>de</strong>r Opposition, <strong>die</strong> Verfassungsmäßigkeit eines von <strong>de</strong>r Regierung<br />

beschlossenes Gesetzes prüfen zu lassen und u.U. aushebeln zu lassen<br />

- Kompetenz-Surrogation<br />

o Komplexe Variante <strong>de</strong>s Bund-Län<strong>de</strong>r- Streits, <strong>die</strong> es <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn ermöglichen<br />

soll, <strong>de</strong>n Gebrauch <strong>de</strong>r gesetzgeberischen Ersetzungsbefugnis (Art. 72 GG) zu<br />

ermöglichen, falls <strong>de</strong>r Bund nicht kooperiert.<br />

- BVerfG. Kann eine Wahlprüfung vornehmen, also ob Wahlen nach <strong>de</strong>m Wahlgrundsatz<br />

durchgeführt wor<strong>de</strong>n sind<br />

- Kann Anklage gegen Bun<strong>de</strong>spräsi<strong>de</strong>nten / Bun<strong>de</strong>srichter vornehmen<br />

2. Mitglie<strong>de</strong>r und Zusammensetzung und Arbeitsweise<br />

- Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s BVerfG. wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>srat und <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>stag gewählt (jeweils<br />

8) also 16 Mitglie<strong>de</strong>r<br />

- Das BVerfG. Ist aufgeteilt in 2 Senate (à 8 Richter) und sechs Kammern<br />

- Senate haben unterschiedliche Fachbereiche<br />

- Bei<strong>de</strong> Senate müssen gleiche Rechtsprechung vornehmen; sonst treffen sich bei<strong>de</strong> Senate in<br />

einem Plenum zur Vereinheitlichung ihrer Rechtsprechung<br />

- Der BVerfG. Präsi<strong>de</strong>nt wird meistens von berühmten Persönlichkeiten (Professoren u.s.w.)<br />

gestellt<br />

© by Stefan Pielsticker und Hendrik-Jörn Günther<br />

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POLITICS<br />

<strong>Lernzettel</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Politikarbeit</strong> 2<br />

- Richter dürfen kein Mitglied <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>stagen, <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rregierung/ Parlamente sein<br />

3.KRITIK<br />

- Gericht hat letztes Wort bei allen Gesetzen Superparlament<br />

- Außeror<strong>de</strong>ntlicher Rechtsbehelf <strong>de</strong>r Verlierer Nie<strong>de</strong>rlagenkorrektive <strong>de</strong>r jewwiligen<br />

Opposition<br />

- W ahl<strong>de</strong>r M itglie<strong>de</strong>r erfolgt auf „abgestim m ter“ Basis im Bun<strong>de</strong>srat und Bun<strong>de</strong>stag <br />

Richter sind nicht wirklich unabhängig, keine <strong>de</strong>mokratische Legitimation fragwürdige<br />

Letztentscheidungskompetenz<br />

- BVerfG. Sagt, es sei kein politischer Machtfaktor – FALSCH, weil durch<br />

Verfassungsbeschwer<strong>de</strong>n und Opposition je<strong>de</strong> Beschwer<strong>de</strong> vor <strong>de</strong>m BVerfG. Lan<strong>de</strong>t<br />

o Parlament wird abhängig vom BVerfG., weil Vorgaben <strong>de</strong>s Gerichts ausgeführt<br />

wer<strong>de</strong>n müssen<br />

- Gericht steuert auf indirekte Weise <strong>die</strong> BRD (Gericht hat Zugriff auf alle Lebenssachverhalte)<br />

- Gericht darf sich <strong>die</strong> zu behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Fälle aussuchen<br />

- Verfügt durch Rechtsprechung über 5% <strong>de</strong>s Etats, welchen <strong>de</strong>n kompletten finanziellen<br />

Spielraum <strong>de</strong>r Regierung darstellt<br />

- checks and balances nicht mehr gewährleistet<br />

Der Bun<strong>de</strong>stag LEGISLATIVE<br />

1. Wahl <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>stages:<br />

- Direkt vom Volk<br />

- Wahl von Abgeordneten Meistens Zusammenschluss zu Fraktionen<br />

- Für <strong>die</strong> Bildung einer Fraktion wer<strong>de</strong>n min<strong>de</strong>stens 5% <strong>de</strong>r Abgeordneten <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>stages benötigt<br />

- Die Abgeordneten unterliegen <strong>de</strong>m freien Mandat, d.h. sie sind nicht an <strong>die</strong> Weisungen<br />

o<strong>de</strong>r Vorschläge <strong>de</strong>r Fraktion gebun<strong>de</strong>n (siehe Fraktionsdisziplin)<br />

2. Aufgaben und Rechte von Fraktionen<br />

- Gesetze benötigen <strong>für</strong> ihren Antrag min<strong>de</strong>stens <strong>die</strong> Zustimmung einer Fraktion<br />

- Steuerung <strong>de</strong>s politischen Geschehens<br />

- Stellen von Vertretern in Ausschüssen<br />

- Redner in Plenar<strong>de</strong>batten<br />

- Versuch, eine einheitliche Abstimmung innerhalb <strong>de</strong>r Fraktion zu erzielen<br />

Spannung zwischen freiem Mandat und Fraktionsdisziplin<br />

3. Aufgaben <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>stages<br />

- Vertretung <strong>de</strong>r politischen Meinungen <strong>de</strong>s Volkes (Artikulation)<br />

- Personelle Besetzungen <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren <strong>de</strong>utschen Staatsorgane (BVerfG., Minister (u.U.))<br />

- Kontrolle <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung<br />

- Gesetzgebung (legislative Funktion)<br />

4. Artikulation<br />

- Öffentlichkeitsfunktion: Diskussion über politische Entscheidungen mit Zugang <strong>für</strong> das<br />

Volk<br />

- Repräsentationsfunktion: Vertretung <strong>de</strong>r politischen Auffassung <strong>de</strong>r Bürger<br />

© by Stefan Pielsticker und Hendrik-Jörn Günther<br />

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POLITICS<br />

<strong>Lernzettel</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Politikarbeit</strong> 2<br />

- Problem: Das Parlament ist kein Spiegelbild <strong>de</strong>r Gesellschaft keine direkte Vertretung<br />

aller Meinungen im gleichen Maße <strong>de</strong>r Gesellschaft entsprechend<br />

- Zurzeit sind <strong>die</strong> Staatsbe<strong>die</strong>nstete im Bun<strong>de</strong>stag überrepräsentiert, während <strong>die</strong><br />

Unternehmer und Freiberufler unterrepräsentiert sind.<br />

- Trend zur Aka<strong>de</strong>misierung <strong>de</strong>s Parlaments<br />

- Traditionale Ansicht: Der Unterschied zwischen Parlament und Gesellschaft soll<br />

möglichst gering sein<br />

- Gegenposition: Die Abgeordneten sollen nicht Vertreter einer einzeln Interessengruppe<br />

sein, son<strong>de</strong>rn sich als Anwalt <strong>de</strong>r ganzen Nation verstehen.<br />

- Auch <strong>die</strong> sinken<strong>de</strong> Wahlbeteiligung kann nicht dazu beitragen, aus <strong>de</strong>m Parlament ein<br />

Spiegelbild <strong>de</strong>r Gesellschaft zu machen<br />

5. Repräsentationsfunktion<br />

- Die Abgeordneten sollen nach <strong>de</strong>n Wünschen ihrer Repräsentierten, also <strong>de</strong>m Volk<br />

han<strong>de</strong>ln<br />

- Die Repräsentierten müssen je<strong>de</strong>rzeit <strong>die</strong> Möglichkeit haben, in <strong>de</strong>n Konflikt mit ihren<br />

Repräsentanten zu treten<br />

- Die Repräsentanten müssen versuchen, <strong>die</strong>se Konflikte so gering wie möglich zu halten,<br />

um das Vertrauen <strong>de</strong>r Bürger zu bewahren<br />

- Das freie Mandat soll <strong>de</strong>m Politiker ermöglichen, sich auf Konflikte einzulassen und nicht<br />

zur „M arionette“ <strong>de</strong>s Volkes zu w er<strong>de</strong>n (im peratives M andat; siehe Bun<strong>de</strong>srat)<br />

- Die Abgeordneten han<strong>de</strong>ln jedoch meistens so, dass ihnen das Volk wohlgesonnen ist,<br />

um wie<strong>de</strong>rgewählt zu wer<strong>de</strong>n<br />

6. Wahlfunktion<br />

- Wahl <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>skanzlers (durch Volksversammlung) Bestimmung <strong>de</strong>r Minister<br />

- Bestimmung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sverfassungsrichter (8 Stück)<br />

- Bun<strong>de</strong>spräsi<strong>de</strong>nt macht einen Vorschlag zur Wahl eines Kanzlers<br />

- Absolute Mehrheit führt zur Wahl<br />

- Ernennung durch <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>spräsi<strong>de</strong>nten<br />

- Bei Nichtwahl <strong>de</strong>s Vorgeschlagenen, so kann <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>stag innerhalb von 14 Tagen<br />

einen eigenen Kandidaten wählen (Absolute Mehrheit erfor<strong>de</strong>rlich)<br />

- Wenn keine Wahl innerhalb <strong>die</strong>ser Zeit stattfin<strong>de</strong>t, kann <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>spräsi<strong>de</strong>nten auch<br />

einen Kanzler in einer neuerlichen Abstimmung mit einer relativen Mehrheit bestimmen.<br />

- Tut er <strong>die</strong>s nicht, so kann er <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>stag auflösen und Neuwahlen ansetzen<br />

7. Kontrollfunktion<br />

- Politische Richtungskontrolle <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung<br />

- Effizientskontrolle (Verwaltung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>shaushaltes)<br />

- Rechtskontrolle (Han<strong>de</strong>lt <strong>die</strong> Regierung nach <strong>de</strong>n gelten<strong>de</strong>n Rechtsvorschriften?)<br />

8. Parlamentarische Kontrolle<br />

- Ein konstruktives Misstrauensvotum kann gegen <strong>de</strong>n Kanzler, o<strong>de</strong>r einen Minister<br />

ausgesprochen wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>die</strong>ses mit <strong>de</strong>r Mehrheit im Parlament verabschie<strong>de</strong>t wird.<br />

Dadurch wird <strong>die</strong> jeweilige Person aus seinem Amt enthoben und ein Nachfolger<br />

gewählt. Ist <strong>die</strong>s nicht <strong>de</strong>r Fall, so spricht man von einem <strong>de</strong>struktiven Misstrauensvotum<br />

- Kontrolle durch öffentliche Verhandlungen zwischen Regierung und Bun<strong>de</strong>stag, in Form<br />

von Anfragen, Kleinen und Großen Stun<strong>de</strong>n, bzw. von Fragestun<strong>de</strong>n.<br />

- Durch Beschluss <strong>de</strong>s Haushalts kann <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>stag <strong>die</strong> finanziellen Mittel <strong>de</strong>r Regierung<br />

beschränken, und somit eine unplanmäßige o<strong>de</strong>r überhöhte Ausgabe verhin<strong>de</strong>rn<br />

© by Stefan Pielsticker und Hendrik-Jörn Günther<br />

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POLITICS<br />

<strong>Lernzettel</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Politikarbeit</strong> 2<br />

- Der Bun<strong>de</strong>stag muss über je<strong>de</strong>n Gesetzentwurf <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung abstimmen<br />

- Erhält ein Antrag hier nicht <strong>die</strong> Mehrheit, so ist er gescheitert<br />

- Desweiteren können Untersuchungsausschüsse, bei Verdacht einer unrechtmäßigen<br />

Handlungsweise eines Ministers einberufen wer<strong>de</strong>n.<br />

- Zuletzt kann auch durch <strong>die</strong> Klage beim Bun<strong>de</strong>sverfassungsgericht <strong>die</strong> Kontrolle<br />

eingeklagt wer<strong>de</strong>n.<br />

9. Unterschie<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r politischen Kontrolle<br />

- Die Mehrheit im Bun<strong>de</strong>stag versucht, <strong>die</strong> Regierung immer als möglichst<br />

handlungseffizient darzustellen.<br />

- Die Mehrheit versucht, etwaige Fehler <strong>de</strong>r Regierung zu entschärfen o<strong>de</strong>r zu vertuschen<br />

o<strong>de</strong>r eher leise Kritik auszuüben<br />

- Die Opposition hingegen versucht, <strong>de</strong>utlich auf Fehler <strong>de</strong>r Regierung aufmerksam zu<br />

machen und for<strong>de</strong>rt oft lautstark <strong>de</strong>ren Eingeständnis auf, Fehler begangen zu haben.<br />

- Jedoch sind <strong>die</strong> Mittel <strong>de</strong>r Opposition sehr begrenzt, da <strong>für</strong> eine wirkliche Einschränkung<br />

<strong>de</strong>r Regierung <strong>die</strong> Mehrheit im Parlament erfor<strong>de</strong>rlich ist, über <strong>die</strong> sie jedoch nicht<br />

verfügen.<br />

10. Gesetzgebung<br />

- Öffentliche Beratung und Diskussion <strong>de</strong>r Gesetzesvorschläge<br />

- Beschlussfunktion <strong>de</strong>r Gesetz in Kombination mit <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>srat<br />

11. Fraktionsdisziplin<br />

- Fraktionsdisziplin be<strong>de</strong>utet, dass <strong>die</strong> Abgeordneten, <strong>die</strong> <strong>die</strong>ser Fraktion angehören,<br />

möglichst einheitlich und nach <strong>de</strong>m Willen <strong>de</strong>r Fraktion, abstimmen<br />

a) Vorteile<br />

- Steigen<strong>de</strong> Überzeugungskraft <strong>de</strong>r Fraktion, da einheitliche Abstimmung einen klaren und<br />

von allen getragen Kurs symbolisiert<br />

- Steigen<strong>de</strong> Durchsetzungskraft, da Fraktionen geson<strong>de</strong>rte Rechte, beispielsweise in <strong>de</strong>r<br />

Gesetzgebung haben<br />

- Geschlossenheit, da ein einheitliches Ergebnis darauf hinweist, das alle <strong>die</strong> selben<br />

Ansichten vertreten<br />

- Prinzip <strong>de</strong>r Arbeitsteilung ermöglicht <strong>die</strong> Aufteilung von beson<strong>de</strong>ren Interessenbereichen<br />

auf Spezialisten, <strong>die</strong> dann eine Entscheidungsvorschlag <strong>für</strong> <strong>die</strong> gesamte Fraktion<br />

vorstellen.<br />

- Interfraktionelle Diskussionen erhöhen <strong>die</strong> Pluralität von Ansichten in <strong>de</strong>r Fraktion<br />

- Eine Aufhebung von <strong>de</strong>r Fraktionsdisziplin bei Entscheidungen <strong>die</strong> das persönliche<br />

Ressort eines Abgeordneten betreffen stützen Basis <strong>de</strong>s freien Mandats<br />

- Nur eine Fraktionsdisziplin wahrt <strong>die</strong> politische Ordnung und sorgt <strong>für</strong> eine Regierung,<br />

<strong>die</strong> von <strong>de</strong>r Mehrheit im Bun<strong>de</strong>stag getragen wird<br />

- Die einzelnen Abgeordneten sind durch <strong>die</strong> Fraktionsdisziplin besser durch Einflüsse von<br />

außen geschützt, da sie beispielsweise vor Korruption geschützt sind<br />

- Nur durch <strong>die</strong> Fraktionsdisziplin kann <strong>die</strong> Regierung auf eine Mehrheit bauen, und<br />

Gesetzentwürfe <strong>die</strong> auf einen politischen Fahrplan aufgebaut sind, durch <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>stag<br />

gebracht wer<strong>de</strong>n<br />

b) Nachteile<br />

© by Stefan Pielsticker und Hendrik-Jörn Günther<br />

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POLITICS<br />

<strong>Lernzettel</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Politikarbeit</strong> 2<br />

- Es kann einen Gewissenskonflikt beim Abgeordneten entstehen, wenn er nicht seine<br />

persönliche Meinung vertritt, son<strong>de</strong>rn von <strong>de</strong>r Fraktion zu einer Entscheidung<br />

gezwungen wird<br />

- Wenn ein Abgeordneter gegen <strong>de</strong>n Willen <strong>de</strong>r Fraktion stimmt, so besteht <strong>die</strong> Gefahr,<br />

dass er innerhalb <strong>die</strong>ser Nachteile hinnehmen muss und somit in seine Karriere<br />

eingeschränkt wird. Diese Risiko wollen <strong>die</strong> Abgeordneten meist nicht eingehen und<br />

stimme trotz an<strong>de</strong>rer Meinung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Fraktion<br />

- Das Volk verliert das Vertrauen in ihre Abgeordneten, da <strong>die</strong>se nicht mehr ihren Willen<br />

vertreten, son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Fraktion<br />

- Innerhalb einer Partei gibt es keine ausgewogene Kontrolle mehr, da <strong>die</strong> Pluralität <strong>de</strong>r<br />

Meinungen verloren geht und man sich nur auf <strong>die</strong> Meinung <strong>de</strong>r Fraktionsspitze<br />

verständigt<br />

- Der Abgeordnete wird zu einem Arbeiter <strong>de</strong>r Fraktion und vertritt nicht mehr das frei<br />

Mandat Fraktionsfunktionär<br />

- Durch <strong>die</strong> einheitliche Meinung kann nicht mehr das gesamte Volk repräsentiert wer<strong>de</strong>n.<br />

- Es geht <strong>de</strong>r Auftrag <strong>de</strong>s Abgeordneten verloren, <strong>die</strong> Wünsche <strong>de</strong>s Volkes zu<br />

repräsentieren.<br />

GESETZGEBUNGSVERFAHREN:<br />

© by Stefan Pielsticker und Hendrik-Jörn Günther<br />

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