Erklärung zum Elterneinkommen - Guben
Erklärung zum Elterneinkommen - Guben
Erklärung zum Elterneinkommen - Guben
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Seite 1 2000-11-14<br />
(kita/stadt/satzung/<strong>Erklärung</strong>, 2000-11-14)<br />
Anlage 2<br />
zur „Satzung der Stadt <strong>Guben</strong> zur Erhebung der Kita-Elternbeiträge<br />
(Elternbeitragssatzung)“ vom 31. Januar 2001<br />
<strong>Erklärung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Elterneinkommen</strong><br />
AN:<br />
Stadtverwaltung <strong>Guben</strong><br />
Dezernat II, Amt 50 - Sozialamt<br />
SG Kindertagesstätten<br />
Elternbeitragsbearbeitung<br />
Uferstr. 22 - 26<br />
03172 <strong>Guben</strong><br />
Sie werden gebeten, die nachfolgende <strong>Erklärung</strong> - ordnungsgemäß ausgefüllt - spätestens bis <strong>zum</strong><br />
Ende des Aufnahmemonats und bei bestehenden Betreuungsverträgen bis <strong>zum</strong> 31. März des<br />
laufenden Jahres abzugeben.<br />
Soweit Sie keine <strong>Erklärung</strong> abgeben, wird die Höhe der Kostenbeteiligung festgesetzt<br />
(Höchstbetrag).<br />
Bitte alle unterhaltsberechtigten Kinder vollständig angeben. Hierbei ist das älteste Kind als 1. Kind<br />
einzutragen. Für Kinder, die älter als 18 Jahre sind, fügen Sie bitte Unterlagen bei, die glaubhaft<br />
nachweisen, dass diese Kinder unterhaltsberechtigt sind.<br />
SIEHE ANLAGE<br />
Verbindliche <strong>Erklärung</strong> <strong>zum</strong> Elternjahreseinkommen 200........./.....<br />
1. Angaben zur Person der Mutter/Personensorgeberechtigten*<br />
Name: .......................................... Vorname: ........................................................<br />
Straße, Hausnummer: ...............................................................................................<br />
PLZ, Ort: ....................................................................................................................<br />
2. Angaben zur Person des Vaters/Personensorgeberechtigten*<br />
Name: .......................................... Vorname: ........................................................<br />
Straße, Hausnummer: ...............................................................................................<br />
PLZ, Ort: ....................................................................................................................<br />
__________<br />
*) Bei Lebensgemeinschaften wird das Einkommen beider Partner zu Grunde gelegt,<br />
sofern sie Eltern des Kindes sind. Steht ein Partner der Lebensgemeinschaft in keiner<br />
Rechtsbeziehung <strong>zum</strong> Kind, so bleibt sein Einkommen bei der Ermittlung der<br />
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit unberücksichtigt.
Erläuterungen <strong>zum</strong> Einkommen<br />
Seite 2 2000-11-14<br />
(kita/stadt/satzung/<strong>Erklärung</strong>, 2000-11-14)<br />
Das positive Jahreseinkommen ist die Summe des jährlichen Nettoeinkommens und der sonstigen<br />
Einnahmen. Ein Ausgleich von positiven Einkünften mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten und<br />
mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig.<br />
• Als Nettoeinkommen gilt bei Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit das Bruttoeinkommen,<br />
einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld abzüglich der Lohn- und Kirchensteuer,<br />
einschließlich des Solidaritätszuschlages, des Arbeitnehmeranteils zur Sozialversicherung<br />
sowie der Werbungskosten. Hinsichtlich der Werbungskosten ist der Arbeitnehmer-<br />
Pauschbetrag nach dem Einkommensteuergesetz in der jeweils geltenden Fassung in Abzug<br />
zu bringen, sofern nicht wesentlich höhere Werbungskosten nachgewiesen werden.<br />
• Bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit ist von der Summe der positiven Einkünfte<br />
abzüglich der Einkommens- und Kirchensteuer einschließlich des Solidaritätszuschlages sowie<br />
der Beiträge zur Krankenversicherung in tatsächlicher Höhe und der Aufwendungen für die<br />
Altersvorsorge auszugehen.<br />
Für die Altersvorsorge ist der Anteil in Abzug zu bringen, der dem Arbeitnehmeranteil in der<br />
gesetzlichen Rentenversicherung entspricht, der Höchstbetrag orientiert sich an der jeweils<br />
geltenden Beitragsbemessungsgrenze. Die positiven Einkünfte ergeben sich aus den<br />
Einnahmen abzüglich der Betriebsausgaben und sind dem Einkommensteuerbescheid zu<br />
entnehmen.<br />
Bei Selbstständigen, die noch keinen Einkommensteuerbescheid erhalten haben, ist im 1. Jahr<br />
von einer Einkommenselbsteinschätzung auszugehen. Die in Abzug zu bringende<br />
Einkommensteuer ist aus den jeweils geltenden Einkommensteuertabellen zu entnehmen.<br />
• Zu den sonstigen Einnahmen gehören alle Geldbezüge, unabhängig davon, ob sie<br />
steuerpflichtig oder steuerfrei sind, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöhen,<br />
einschließlich öffentlicher Leistungen für die Beitragspflichtigen.<br />
∗<br />
∗<br />
∗<br />
Zu den sonstigen Einnahmen gehören z. B. wegen Geringfügigkeit pauschal vom<br />
Arbeitgeber versteuerte Einkommen, Renten, Unterhaltsleistungen an den<br />
Beitragspflichtigen und die Kinder, Einnahmen aus Mieten und Pachten sowie<br />
Kapitalvermögen.<br />
Einnahmen nach dem Sozialgesetzbuch III – Arbeitsförderung, z. B. Überbrückungsgeld,<br />
Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld, Übergangsgeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosenhilfe,<br />
Wintergeld, Winterausfallgeld, Konkursausfallgeld.<br />
Sonstige Leistungen nach den Sozialgesetzen, z. B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld,<br />
Verletztenwert, Übergangsgeld, Wohngeld, Leistungen nach dem Wehrgesetz und<br />
sonstigen sozialen Gesetzen.<br />
Nicht anzurechnen sind das Erziehungsgeld und das Kindergeld.<br />
• Bei Beitragspflichtigen, die an den getrennt lebenden bzw. geschiedenen Ehegatten sowie an<br />
die nicht in ihrem Haushalt lebenden Kinder Unterhaltsleistungen zu erbringen haben, sind<br />
diese Unterhaltsleistungen vom Nettoeinkommen abzusetzen.<br />
• Bei den Versorgungsbezügen der Beamten nach dem Beamtenversorgungsgesetz sind die<br />
Einkommensteuer einschließlich des Solidaritätszuschlages, die Werbungskosten und die<br />
Beiträge für die Krankenversicherung in Abzug zu bringen.<br />
Beim Bezug von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind die zu zahlenden<br />
Beiträge an die Sozialversicherung, die Werbungskosten sowie die Einkommensteuer<br />
einschließlich des Solidaritätszuschlages in Abzug zu bringen. Die Einkommensteuer ist nach<br />
den jeweils geltenden Einkommensteuertabellen in Abzug zu bringen.<br />
• Bei Einnahmen aus Mieten, Pachten sowie Kapitalvermögen sind Werbungskosten nach dem<br />
Einkommensteuergesetz in der jeweils geltenden Fassung abzuziehen.
Seite 3 2000-11-14<br />
(kita/stadt/satzung/<strong>Erklärung</strong>, 2000-11-14)<br />
Die gesamten Einkünfte des vorangegangenen Kalenderjahres (bei gemeinsamer <strong>Erklärung</strong> der<br />
Eltern sind hier die Einkünfte des Vaters und der Mutter einzutragen) betragen:<br />
........................... DM<br />
Hierzu sind als Anlage die gemäß Satzung notwendigen Nachweise zu erbringen:<br />
• Steuerbescheide des Finanzamtes<br />
• Sonstige Bescheinigungen, wie z. B.:<br />
∗<br />
∗<br />
∗<br />
∗<br />
lückenlos vom Arbeitgeber ausgestellte Verdienstnachweise für das zur Berechnung gültige<br />
Kalenderjahr (einschließlich kumulativ aufgerechneter Nachweise)<br />
Rentenbescheide<br />
Bescheide über bewilligte Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz<br />
Bescheide über sonstige Leistungen nach den Sozialgesetzen etc.<br />
Nicht der Glaubhaftmachung dienende Angaben können unleserlich gemacht werden.<br />
Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind.<br />
......................................................................................................................................................<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift der Mutter/Personensorgeberechtigten<br />
......................................................................................................................................................<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift des Vaters/Personensorgeberechtigten