Offener Brief von Oliver Buckolt (Beisitzer im VRA) - bei gsvTT.de

Offener Brief von Oliver Buckolt (Beisitzer im VRA) - bei gsvTT.de Offener Brief von Oliver Buckolt (Beisitzer im VRA) - bei gsvTT.de

04.01.2014 Aufrufe

HESSISCHER TISCHTENNIS-VERBAND e.V. im Landessportbund Hessen e.V. - Mitglied im DTTB An die Mitglieder des Beirates zur Kenntnis: Vereine / Ehrenamtliche Mitarbeiter im HTTV Antwort erbeten an: Anke Schreiber Pfortenstr. 18b 65589 Hadamar Tel.: 06433-81299 Fax: 06433-815208 Hadamar, 22.08.2002 Offener Brief von Oliver Buckolt (Beisitzer im VRA) Liebe Sportkameradinnen, liebe Sportkameraden, in diesen Tagen haben Sie, sofern Sie per Email erreichbar sind, einen offenen Brief nebst Begleitschreiben des Beisitzers im Verbandsrechtsausschuss Oliver Buckolt erhalten bzw. könnten Ihn noch zugeleitet bekommen. Auf Grund der einseitigen Darstellung sehe ich mich veranlasst, Sie im betr. Fall mit weiteren Informationen zu versorgen, damit Sie sich Ihr eigenes Bild von dem Sachverhalt machen können. Zunächst ist zur Chronologie zu sagen, dass der Verbandsrechtsausschuss in einem Einspruchsverfahren ein Urteil gefällt hat, welches von der Berufungskammer aufgehoben worden und anschließend Gegenstand eines Revisionsverfahrens war. Die vom bestraften Verein angerufene Revisionskammer hat dann aus dem Sachverhalt resultierend für alle Rechtsorgane im HTTV verbindlich eine Feststellung getroffen, die als Hinweis im „Plopp“ Nr. 2/2002 veröffentlicht worden ist. Das Rechtsverfahren selbst ist seit Anfang Februar 2002 rechtskräftig abgeschlossen, wird jedoch in der Auswirkung von Herrn Buckolt nicht akzeptiert, so dass er den o.g. offenen Brief Anfang Juni 2002 an die Plopp-Redaktion mit der Bitte um Veröffentlichung gesandt hatte. Nachdem dieser Leserbrief über die Sommerpause im Hause Freudenberger nach deren eigenem Bekunden zurück gestellt worden war, sendete Herr Buckolt am 13.07.2002 ein Erinnerungsschreiben an meine Adresse, das meinerseits am 18.07.2002 u.a. dahingehend beantwortet wurde, dass ihm zur inhaltlichen Prüfung des Sachverhaltes ein Gespräch mit dem Präsidium für Samstag, 03.08.2002 angeboten wurde. - 2 - ____________________________________________________________________________________________ Geschäftszeiten: montags 08.00 – 12.00 u. 13.00 – 15.00 Uhr, dienstags 09.00 – 12.00 u. 13.00 – 15.00 Uhr donnerstags 09.00 – 12.00 u. 13.00 – 18.00 Uhr, freitags 09.00 – 13.00 Uhr Bankverbindung: Konto 15 339 306 Volksbank Gießen BLZ 513 900 00

HESSISCHER TISCHTENNIS-VERBAND e.V.<br />

<strong>im</strong> Lan<strong>de</strong>ssportbund Hessen e.V. - Mitglied <strong>im</strong> DTTB<br />

An die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Beirates<br />

zur Kenntnis:<br />

Vereine / Ehrenamtliche Mitar<strong>bei</strong>ter <strong>im</strong> HTTV<br />

Antwort erbeten an:<br />

Anke Schreiber<br />

Pfortenstr. 18b<br />

65589 Hadamar<br />

Tel.: 06433-81299<br />

Fax: 06433-815208<br />

Hadamar, 22.08.2002<br />

<strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> <strong>von</strong> <strong>Oliver</strong> <strong>Buckolt</strong> (<strong>Beisitzer</strong> <strong>im</strong> <strong>VRA</strong>)<br />

Liebe Sportkameradinnen, liebe Sportkamera<strong>de</strong>n,<br />

in diesen Tagen haben Sie, sofern Sie per Email erreichbar sind, einen offenen <strong>Brief</strong><br />

nebst Begleitschreiben <strong>de</strong>s <strong>Beisitzer</strong>s <strong>im</strong> Verbandsrechtsausschuss <strong>Oliver</strong> <strong>Buckolt</strong><br />

erhalten bzw. könnten Ihn noch zugeleitet bekommen.<br />

Auf Grund <strong>de</strong>r einseitigen Darstellung sehe ich mich veranlasst, Sie <strong>im</strong> betr. Fall mit<br />

weiteren Informationen zu versorgen, damit Sie sich Ihr eigenes Bild <strong>von</strong> <strong>de</strong>m<br />

Sachverhalt machen können.<br />

Zunächst ist zur Chronologie zu sagen, dass <strong>de</strong>r Verbandsrechtsausschuss in einem<br />

Einspruchsverfahren ein Urteil gefällt hat, welches <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Berufungskammer<br />

aufgehoben wor<strong>de</strong>n und anschließend Gegenstand eines Revisionsverfahrens war.<br />

Die vom bestraften Verein angerufene Revisionskammer hat dann aus <strong>de</strong>m<br />

Sachverhalt resultierend für alle Rechtsorgane <strong>im</strong> HTTV verbindlich eine Feststellung<br />

getroffen, die als Hinweis <strong>im</strong> „Plopp“ Nr. 2/2002 veröffentlicht wor<strong>de</strong>n ist.<br />

Das Rechtsverfahren selbst ist seit Anfang Februar 2002 rechtskräftig abgeschlossen,<br />

wird jedoch in <strong>de</strong>r Auswirkung <strong>von</strong> Herrn <strong>Buckolt</strong> nicht akzeptiert, so dass er <strong>de</strong>n o.g.<br />

offenen <strong>Brief</strong> Anfang Juni 2002 an die Plopp-Redaktion mit <strong>de</strong>r Bitte um<br />

Veröffentlichung gesandt hatte.<br />

Nach<strong>de</strong>m dieser Leserbrief über die Sommerpause <strong>im</strong> Hause Freu<strong>de</strong>nberger nach<br />

<strong>de</strong>ren eigenem Bekun<strong>de</strong>n zurück gestellt wor<strong>de</strong>n war, sen<strong>de</strong>te Herr <strong>Buckolt</strong> am<br />

13.07.2002 ein Erinnerungsschreiben an meine Adresse, das meinerseits am<br />

18.07.2002 u.a. dahingehend beantwortet wur<strong>de</strong>, dass ihm zur inhaltlichen Prüfung <strong>de</strong>s<br />

Sachverhaltes ein Gespräch mit <strong>de</strong>m Präsidium für Samstag, 03.08.2002 angeboten<br />

wur<strong>de</strong>.<br />

- 2 -<br />

____________________________________________________________________________________________<br />

Geschäftszeiten: montags 08.00 – 12.00 u. 13.00 – 15.00 Uhr, dienstags 09.00 – 12.00 u. 13.00 – 15.00 Uhr<br />

donnerstags 09.00 – 12.00 u. 13.00 – 18.00 Uhr, freitags 09.00 – 13.00 Uhr<br />

Bankverbindung: Konto 15 339 306 Volksbank Gießen BLZ 513 900 00


- 2 -<br />

In einem weiteren Schreiben vom 22.07.2002 erklärte Herr <strong>Buckolt</strong> mir, dass er in<br />

einem Gespräch mit <strong>de</strong>m Präsidium keine Erfolgsaussichten sieht und statt<strong>de</strong>ssen ein<br />

Gespräch nur mit <strong>de</strong>r Präsi<strong>de</strong>ntin in <strong>de</strong>r HTTV-Geschäftsstelle erwarte.<br />

Daraufhin habe ich meine Bereitschaft zu einem Vier-Augen-Gespräch erklärt, dieses<br />

aus beruflichen Grün<strong>de</strong>n sowie <strong>de</strong>r Wahrnehmung an<strong>de</strong>rer Verbandsaufgaben für<br />

Samstag, 03.08.2002 in Bad Homburg terminiert.<br />

Da Herr <strong>Buckolt</strong> <strong>de</strong>n o.g. Termin abgesagt hat, habe ich ihm am 12.08.2002 schriftlich<br />

mitgeteilt, dass einerseits die Aktualität <strong>de</strong>r Angelegenheit nicht mehr gegeben ist, da<br />

ich zwischenzeitlich die Angelegenheit mit <strong>de</strong>m Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s TSC Freigericht<br />

telefonisch bereinigen konnte, an<strong>de</strong>rerseits er genügend Zeit habe, seine Kritikpunkte<br />

an unseren Ordnungen <strong>im</strong> Verbandsrechtsausschuss zu erörtern und <strong>bei</strong><br />

Konsensfähigkeit entsprechen<strong>de</strong> Anträge zur nächsten Beiratstagung einzubringen.<br />

In einem neuerlichen Schreiben vom 14.08.2002 hat Herr <strong>Buckolt</strong> dann seine<br />

an<strong>de</strong>rslauten<strong>de</strong> Auffassung kundgetan und <strong>de</strong>n eigenen Gang an die Öffentlichkeit<br />

angekündigt.<br />

Zum Sachverhalt selbst möchte ich aufzeigen, dass<br />

- seit über 55 Jahren <strong>im</strong> HTTV <strong>de</strong>r Tischtennis-Sport auf <strong>de</strong>r Basis unserer Satzung<br />

und <strong>de</strong>r Ordnungen ausgeübt wird und in dieser Form noch nie Zweifel an <strong>de</strong>r<br />

Autonomie dieses Regelwerkes sowie <strong>de</strong>ssen Richtigkeit aufgekommen sind;<br />

- das Ausüben unserer Sportart <strong>im</strong> Vor<strong>de</strong>rgrund <strong>de</strong>r gesamten Verbandsar<strong>bei</strong>t steht;<br />

- diese Verbandsar<strong>bei</strong>t (Geschäftsstelle ausgenommen) ehrenamtlich geleistet wird;<br />

- die gültige Satzung bzw. die Ordnungen alleinige Basis dieser Verbandsar<strong>bei</strong>t sind;<br />

- Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r betr. Ordnungen auf Antrag durch <strong>de</strong>n Beirat beschlossen wer<strong>de</strong>n<br />

können;<br />

- alle Organe <strong>de</strong>s HTTV in ihrer Tätigkeit an die Satzung/Ordnungen gebun<strong>de</strong>n sind.<br />

Von diesen allgemeinen Grundsätzen hat sich Herr <strong>Buckolt</strong> jedoch weit entfernt. Zum<br />

einen weigert er sich als <strong>Beisitzer</strong> <strong>de</strong>s Verbandsrechtsausschusses, ein <strong>von</strong> einer<br />

höheren Instanz gefälltes rechtskräftiges Urteil zu akzeptieren, zum an<strong>de</strong>ren greift er<br />

diverse Mitar<strong>bei</strong>ter persönlich an und bezichtigt sie <strong>de</strong>r Unfähigkeit, allgemeine<br />

rechtsstaatliche Prinzipien (z.B. Grundgesetz, BGB etc.) auf <strong>de</strong>n Sport zu übertragen.<br />

Außer<strong>de</strong>m darf nicht unerwähnt bleiben, dass Herr <strong>Buckolt</strong> in dieser Art und Weise<br />

ohne Rücken<strong>de</strong>ckung <strong>de</strong>s Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Verbandsrechtsausschusses agiert, wie<br />

dies R.Lange mir inzwischen telefonisch bestätigt hat.<br />

- 3 -<br />

____________________________________________________________________________________________<br />

Geschäftszeiten: montags 08.00 – 12.00 u. 13.00 – 15.00 Uhr, dienstags 09.00 – 12.00 u. 13.00 – 15.00 Uhr<br />

donnerstags 09.00 – 12.00 u. 13.00 – 18.00 Uhr, freitags 09.00 – 13.00 Uhr<br />

Bankverbindung: Konto 15 339 306 Volksbank Gießen BLZ 513 900 00


- 3 -<br />

Es sei ausdrücklich betont, dass gemäß 1.3 <strong>de</strong>r Rechtsordnung <strong>de</strong>s HTTV alle vom<br />

DTTB, SWTTV, HTTV und LSBH erlassenen Satzungen, Ordnungen und Regeln (d.h.<br />

vor allem die Rechts- und Strafordnung <strong>de</strong>s HTTV !) alleinige Grundlage für die<br />

Rechtssprechung <strong>im</strong> Hessischen Tischtennis-Sport sind.<br />

Nur in <strong>de</strong>n Rechtsfällen, die in <strong>de</strong>r Satzung und <strong>de</strong>n Ordnungen nicht berücksichtigt<br />

sind, haben die Rechtsorgane <strong>im</strong> Sinne <strong>de</strong>r allgemein herrschen<strong>de</strong>n Rechtsauffassung<br />

unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s sportlichen Gedankens zu entschei<strong>de</strong>n (siehe 1.6 RO).<br />

So ist z.B. für <strong>de</strong>n Mannschaftsspielbetrieb geregelt, dass<br />

- das Antreten zum Meisterschaftsspiel oberstes Gesetz ist und Spielabsagen o<strong>de</strong>r<br />

Spielverzicht unzulässig sind (WSO 5.13.1);<br />

- <strong>de</strong>r mit seiner Mannschaft nicht angetretene und für <strong>de</strong>n Ausfall <strong>de</strong>s Spiels<br />

verantwortliche Verein mit einer Ordnungsstrafe belegt wird (WSO 5.14.2).<br />

Selbstverständlich gibt es wie in an<strong>de</strong>ren Sportarten auch <strong>im</strong> Tischtennissport<br />

Ausnahmen <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Regel, d.h.<br />

- Spielverlegungen sind unter best<strong>im</strong>mten Voraussetzungen möglich (WSO 5.12.1);<br />

- <strong>bei</strong> nachgewiesener höherer Gewalt, d.h. Glatteis, Nebel, Unfällen, Pannen,<br />

unvorhergesehenen Umleitungen, Verkehrstauungen, an<strong>de</strong>rer nicht vorhersehbaren<br />

witterungsbedingten Fahrterschwernissen, Verspätung bzw. Ausfall öffentlicher<br />

Verkehrsmittel etc., entschei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Klassenleiter über eine Neuansetzung <strong>de</strong>s betr.<br />

Spieles (WSO 5.14.8 bzw. 5.14.9).<br />

In diesen Fällen ist auch überhaupt keine Bestrafung vorgesehen und es han<strong>de</strong>lt<br />

sich hiermit auch um keinen Wi<strong>de</strong>rspruch zu <strong>de</strong>r o.g. Feststellung <strong>de</strong>r<br />

Revisionskammer, wonach die in StO 2.2.4 aufgeführten Strafen ausgesprochen<br />

wer<strong>de</strong>n müssen, da<strong>bei</strong> die objektive Pflichtverletzung genügt und ein Verschul<strong>de</strong>n nicht<br />

Voraussetzung ist !<br />

Nicht als höhere Gewalt zählt jedoch lt. WSO 5.12.3 Krankheit (mit Ausnahme <strong>von</strong><br />

Epi<strong>de</strong>mien) sowie berufliche Verhin<strong>de</strong>rung.<br />

Dies trifft <strong>im</strong> vorliegen<strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>s TSC Freigericht zu, da <strong>de</strong>r Verein wegen<br />

krankheitsbedingtem Ausfall <strong>von</strong> Spielerinnen seine Teilnahme an <strong>de</strong>n Hessischen<br />

Mannschaftsmeisterschaften sowie <strong>de</strong>n Pokalmeisterschaften <strong>de</strong>r Schülerinnen <strong>im</strong> Jahr<br />

2001 am Vorabend <strong>de</strong>r Veranstaltung abgesagt hat.<br />

Der in JO 3.1.5.7 erwähnte Verhin<strong>de</strong>rungsfall, d.h. Übertragung <strong>de</strong>r Startverpflichtung<br />

<strong>de</strong>s Bezirksmannschaftsmeisters auf die nächstplatzierte Mannschaft, konnte nicht<br />

herangezogen wer<strong>de</strong>n, da auf Grund <strong>de</strong>r Kurzfristigkeit <strong>de</strong>r Zweitplatzierte <strong>de</strong>r<br />

Bezirksmannschaftsmeisterschaften nicht mehr benachrichtigt wer<strong>de</strong>n konnte.<br />

- 4 -<br />

____________________________________________________________________________________________<br />

Geschäftszeiten: montags 08.00 – 12.00 u. 13.00 – 15.00 Uhr, dienstags 09.00 – 12.00 u. 13.00 – 15.00 Uhr<br />

donnerstags 09.00 – 12.00 u. 13.00 – 18.00 Uhr, freitags 09.00 – 13.00 Uhr<br />

Bankverbindung: Konto 15 339 306 Volksbank Gießen BLZ 513 900 00


- 4 -<br />

Selbstverständlich wur<strong>de</strong> <strong>von</strong> allen Beteiligten (Präsidium, Jugendausschuss,<br />

Rechtsorgane) in diesem Fall die Härte <strong>de</strong>r Strafe erkannt und daher auch das<br />

persönliche Gespräch mit <strong>de</strong>n Betroffenen gesucht; sie entspricht jedoch <strong>de</strong>n gültigen<br />

Best<strong>im</strong>mungen <strong>de</strong>r Jugend- bzw. Strafordnung <strong>de</strong>s HTTV.<br />

Um einen Wie<strong>de</strong>rholungsfall künftig ausschließen zu können, wer<strong>de</strong>n sich die betr.<br />

Verbandsorgane mit einer Modifizierung <strong>de</strong>r Ordnungen beschäftigen. Eine Än<strong>de</strong>rung<br />

kann jedoch frühestens anlässlich <strong>de</strong>r nächsten Beiratstagung am 15.03.2003 <strong>bei</strong><br />

entsprechen<strong>de</strong>r Beachtung <strong>de</strong>s Antragsschlusses 01.02.2003 her<strong>bei</strong>geführt wer<strong>de</strong>n.<br />

Unter diesem terminlichen Gesichtspunkt ist auch mein Vorschlag an Herrn <strong>Buckolt</strong> zu<br />

verstehen, sich nach entsprechen<strong>de</strong>r Detail-Vorar<strong>bei</strong>t <strong>im</strong> Verbandsrechtsausschuss mit<br />

ihm En<strong>de</strong> Januar 2003 anlässlich <strong>de</strong>r Hessischen Einzelmeisterschaften treffen zu<br />

wollen.<br />

Ich bedaure es sehr, Sie unmittelbar vor Beginn <strong>de</strong>r neuen Spielrun<strong>de</strong> mit einem<br />

<strong>de</strong>rartigen Vorgang beschäftigen zu müssen. Da Herr <strong>Buckolt</strong> außerhalb jedwe<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>mokratischer Gepflogenheiten dies bereits getan hat, bleibt mir zur<br />

Scha<strong>de</strong>nsbegrenzung nur dieser Weg.<br />

Bei evtl. Rückfragen insbeson<strong>de</strong>re zur korrekten Anwendung unserer Ordnungen<br />

stehen Ihnen die zuständigen Ressortleiter und Verbandsrechtsorgane<br />

selbstverständlich zur Verfügung.<br />

Abschließend möchte ich meine Hoffnung zum Ausdruck bringen, dass Sie <strong>bei</strong> nun<br />

vollständiger Kenntnis <strong>de</strong>s Sachverhaltes eine ggf. geän<strong>de</strong>rte Sicht <strong>de</strong>r Dinge haben<br />

und mir bzw. <strong>de</strong>r Verbandsführung – wie in <strong>de</strong>n vergangenen Jahren – solidarisch zur<br />

Seite stehen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

HESSISCHER TISCHTENNIS-VERBAND E.V.<br />

Anke Schreiber<br />

Präsi<strong>de</strong>ntin<br />

____________________________________________________________________________________________<br />

Geschäftszeiten: montags 08.00 – 12.00 u. 13.00 – 15.00 Uhr, dienstags 09.00 – 12.00 u. 13.00 – 15.00 Uhr<br />

donnerstags 09.00 – 12.00 u. 13.00 – 18.00 Uhr, freitags 09.00 – 13.00 Uhr<br />

Bankverbindung: Konto 15 339 306 Volksbank Gießen BLZ 513 900 00

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!