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Jahresbericht - Gesundheitsserver - Land Steiermark

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Offene Fragen zur Übertragung der Hepatitis C<br />

Harald Kessler<br />

Grundsätzlich stellt die Einhaltung allgemein gültiger hygienischer Maßnahmen sowohl im<br />

nosokomialen als auch in allen anderen Bereichen einen verlässlichen Schutz vor Infektionen<br />

mit dem Hepatitis C Virus dar. Speziell den im Gesundheitsbereich Tätigen muss klar sein,<br />

dass jeder Patient bzw. Kunde potentiell infektiös ist. Andererseits kann es aber auch zu<br />

Übertragungen von im Gesundheitsbereich Tätigen auf Patienten kommen.<br />

Nosokomiale Übertragung – gut dokumentiert<br />

Die nosokomiale Übertragung der Hepatitis C ist durch die Einhaltung dementsprechender<br />

hygienischer Maßnahmen leicht zu verhindern. Dennoch belegen zahlreiche Literaturstellen,<br />

dass derartige Übertragungen immer wieder stattgefunden haben (Tabelle 1). Ein besonders<br />

beachtenswerter Punkt ist die Übertragung der Hepatitis C von medizinischem Personal auf<br />

Patienten (Tabelle 2). Sollte, um dies auszuschließen, HCV-positiven Beschäftigten im<br />

Gesundheitswesen zumindest die Durchführung invasiver Prozeduren (z.B. operative bzw.<br />

zahnärztliche Tätigkeit) verwehrt werden? Während ein italienisches Positionspapier (Mele et<br />

al., Digest. Liver Dis. 2001; 33:795-802) in dieser Hinsicht relativ radikale Maßnahmen<br />

vorschlägt, gibt es im erst kürzlich erschienenen deutschen Konsensuspapier (Fleig et al., Z.<br />

Gastroenterol. 2004; 42:707-713) keine eindeutige Empfehlung. In Österreich gibt es dazu<br />

derzeit weder ein Positionspapier noch publizierte Empfehlungen. Sollte man dennoch mit<br />

dem Screening der im Gesundheitswesen Beschäftigen und der Patienten auf Hepatitis C<br />

beginnen? Was soll mit den Infizierten geschehen? Eine im Jahre 2002 an das<br />

Bundesministerium gerichtete dementsprechende Anfrage hat jedenfalls zur Feststellung<br />

geführt, dass es zur Problematik keine rechtliche Grundlage gibt.<br />

Weitere Übertragungsmöglichkeiten – kaum dokumentiert<br />

Weitere Übertragungsmöglichkeiten umfassen, sofern mangelhafte hygienische Zustände<br />

vorliegen, z.B. Tätowier- und Piercingstudios (Haley und Fischer, Medicine 2001; 80:134-<br />

151), Mani- und Pediküre, Frisöre (Rasierklingen!), Akupunkturbehandlungen und blutige<br />

Zahnbehandlungen. Aus hygienischer Sicht sollten HCV-Positive keinesfalls in einem<br />

Risikobereich tätig sein. So sollten z.B. HCV-positive OrdinationsgehilfInnen keine invasiven<br />

Eingriffe durchführen. Es gibt aber auch schwieriger zu beurteilende Berufsgruppen, z.B.<br />

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