Broschüre - GSG Oldenburg

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04.01.2014 Aufrufe

Betreutes Wohnen der GSG – Das dürfen Sie erwarten Vor dem Einzug wird in einem gemeinsamen Gespräch zwischen Interessent, GSG und Betreuungsträger geklärt, welches Angebot geeignet ist. Betreutes Wohnen kann nämlich nicht in jedem Fall Ersatz für eine heim ähnliche Unterbringung sein. Stimmen unser Angebot und Ihre Erwartungen überein, werden zwei Verträge abgeschlossen: zum einen der Mietvertrag mit der GSG, zum anderen der Dienstleistungsvertrag mit der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. In der Vereinbarung mit der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. sind folgende Grundleistungen definiert: • Hausnotruf mit 24-stündiger Notfallbereitschaft, • Betreuung und Beratung der Be wohnerinnen und Bewohner, mindestens zehn Stunden pro Woche, • regelmäßige Sprechzeiten ( mindes tens eine Stunde pro Tag) und Hilfe bei Behördenangelegenheiten, • Angebote zur Tagesgestaltung (mindestens einmal wöchentlich) • Organisation von Veranstaltungen, Ausflügen und anderer Aktionen, • Erstversorgung bei akutem Bedarf (etwa Zubereitung kleinerer Mahlzeiten), • Beaufsichtigung der Wohnung bei Abwesenheit des Mieters, • wöchentliche Reinigung der gemeinschaftlich genutzten Flächen. Zusätzlich können weitere Wahlleistungen, etwa Haushaltshilfen oder eine ambulante Krankenpflege gegen Entgelt organisiert werden. Dabei steht jedem Bewohner die Auswahl des Leistungs erbringers frei.

Kosten Eine Aufstellung zu den Kosten der genannten Dienstleistungen und der Wohnungsmieten in unseren Häusern des Betreuten Wohnens finden Sie auf dem beigefügten Blatt. Als Wohnungs mieter schließen Sie Ihren Dienst leistungsvertrag mit der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. zeitgleich mit dem Miet vertrag ab. Beide Verträge können nur zusammen gekündigt werden.

Betreutes Wohnen der <strong>GSG</strong> –<br />

Das dürfen Sie erwarten<br />

Vor dem Einzug wird in einem gemeinsamen<br />

Gespräch zwischen Interessent,<br />

<strong>GSG</strong> und Betreuungsträger geklärt,<br />

welches Angebot geeignet ist. Betreutes<br />

Wohnen kann nämlich nicht in jedem<br />

Fall Ersatz für eine heim ähnliche Unterbringung<br />

sein. Stimmen unser Angebot<br />

und Ihre Erwartungen überein, werden<br />

zwei Verträge abgeschlossen: zum<br />

einen der Mietvertrag mit der <strong>GSG</strong>,<br />

zum anderen der Dienstleistungsvertrag<br />

mit der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.<br />

In der Vereinbarung mit der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.<br />

sind folgende Grundleistungen definiert:<br />

• Hausnotruf mit 24-stündiger<br />

Notfallbereitschaft,<br />

• Betreuung und Beratung der<br />

Be wohnerinnen und Bewohner,<br />

mindestens zehn Stunden pro<br />

Woche,<br />

• regelmäßige Sprechzeiten<br />

( mindes tens eine Stunde pro Tag) und<br />

Hilfe bei Behördenangelegenheiten,<br />

• Angebote zur Tagesgestaltung<br />

(mindestens einmal wöchentlich)<br />

• Organisation von Veranstaltungen,<br />

Ausflügen und anderer Aktionen,<br />

• Erstversorgung bei akutem Bedarf<br />

(etwa Zubereitung kleinerer Mahlzeiten),<br />

• Beaufsichtigung der Wohnung bei<br />

Abwesenheit des Mieters,<br />

• wöchentliche Reinigung der<br />

gemeinschaftlich genutzten Flächen.<br />

Zusätzlich können weitere Wahlleistungen,<br />

etwa Haushaltshilfen oder<br />

eine ambulante Krankenpflege gegen<br />

Entgelt organisiert werden. Dabei<br />

steht jedem Bewohner die Auswahl<br />

des Leistungs erbringers frei.

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