HAUSORDNUNG - GSG Oldenburg
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<strong>HAUSORDNUNG</strong><br />
<strong>GSG</strong> OLDENBURG<br />
Bau- und Wohngesellschaft mbh<br />
Haus und Wohnungen werden nur dann zum Heim, wenn jeder<br />
Bewohner sie so behandelt, als wären sie sein Eigentum.<br />
Wir bitten deshalb unsere Mieter, im Hause im Allgemeinen und<br />
in Ihrer Wohnung im Besonderen auf Ruhe, Ordnung und<br />
Reinlichkeit zu achten.<br />
Straßburger Straße 8<br />
26123 <strong>Oldenburg</strong><br />
Telefon (04 41) 97 08-0<br />
Fax (04 41) 97 08-1 63<br />
www.gsg-oldenburg.de<br />
gsg-info@gsg-oldenburg.de<br />
Wenn jeder Bewohner darauf achtet, an der Erhaltung eines auf gegenseitiger Rücksichtnahme<br />
gegründeten Zusammenlebens mitzuwirken, wird die Hausgemeinschaft stets eine gute sein. Zu diesem<br />
Zweck ist diese Hausordnung aufgestellt worden.<br />
Die Haustüren sind in den Monaten April bis September von 22:00 bis 06:00 Uhr und in den übrigen<br />
Monaten von 21:00 bis 07:00 Uhr verschlossen zu halten. Das Abschließen um 21:00 bzw. 22:00 Uhr<br />
besorgt der von der Vermieterin eingesetzte Hauswart/Beauftragte. Falls kein Hauswart/Beauftragter<br />
eingesetzt ist, sind dafür wechselseitig die Mieter zuständig. Haus- und Kellertüren sind stets geschlossen<br />
zu halten. Die Hausschlüssel dürfen nur Personen ausgehändigt werden, die zum Hausstand des Mieters<br />
gehören.<br />
Auf Haus-, Treppen- und Kellerfluren dürfen keine Gegenstände abgestellt werden. Zur Vermeidung von<br />
Unglücksfällen dürfen Fußmatten nicht auf Treppenaufgängen vor die Wohnungstüren gelegt werden.<br />
Keller und Böden sind keine Aufbewahrungsorte für leicht entzündliche und feuergefährliche Stoffe, wie<br />
Benzin, Benzol, Papier, Packmaterialien, Matratzen, Lumpen, Polstermöbel und dergleichen; Brennmaterial<br />
muss sachgerecht gelagert werden. Offenes Licht auf dem Boden und im Keller ist nicht gestattet.<br />
Das Unterstellen von Kraftfahrzeugen aller Art einschließlich Mopeds in den Wohngebäuden ist ebenfalls<br />
nicht erlaubt. Motorisierte Fahrzeuge sind nur auf der öffentlichen Straße und evtl. vorhandenen Parkstreifen,<br />
jedoch nicht auf Grundstückswegen abzustellen.<br />
Um das Eindringen von Ungeziefer, Unterkühlungen der Erdgeschosswohnungen und Frostschäden zu<br />
vermeiden, sind die Kellerfenster geschlossen zu halten und nur zur kurzen Lüftung zu öffnen. Holz und<br />
andere Brennstoffe dürfen nicht im Haus, sondern an den dafür vorgesehenen Stellen zerkleinert werden.<br />
Bei der Benutzung von Aufzugsanlagen (Fahrstühle) sind Unfall- und Sachschaden durch genaueste<br />
Beachtung der Aufzugsbestimmungen zu vermeiden.<br />
Bei Frost und Frostgefahr sind die zum Haus und zur Wohnung gehörenden Wasserleitungen,<br />
Zentralheizungsanlagen, WC-Becken und Abflussrohre vor dem Einfrieren zu schützen. Das Abstellen des<br />
Hauptwasserhahnes und die erforderliche Entleerung der Wasserleitungen bei Frostgefahr veranlassen im<br />
gegenseitigen Einvernehmen die Mieter wechselseitig, falls kein Hauswart/Beauftragter zuständig ist. Die<br />
Entnahme von Wasser für gewerbliche Zwecke oder zum Waschen eines PKW's ist nicht zulässig.<br />
Beim Gießen von Blumen auf den Balkonen und Fensterbänken ist sorgfältig darauf zu achten, dass das<br />
Wasser nicht an der Hauswand herunterläuft oder auf die Fenster und Balkone anderer Mieter rinnt.<br />
Ebenfalls ist das Grillen auf Balkonen/Loggien nicht gestattet.<br />
Die Balkone sind von Schnee freizuhalten. Sie dürfen nicht ungewöhnlich belastet werden.<br />
Für die Reinigung der Treppenhäuser und Bürgersteige sind - soweit kein Hauswart/Beauftragter<br />
vorhanden ist - die Mieter wie folgt verantwortlich:<br />
Mieter im Erdgeschoss vom Hauseingang einschließlich Haustür bis zum Ansatz der nach oben führenden<br />
Treppe. Mieter der oberen Geschosse jeweils vom Ansatz der unteren Treppe bis zum Ansatz der nach<br />
oben führenden Treppe.<br />
Bei mehreren Wohnungen in einem Geschoss wechselt die Reinigungspflicht zwischen den Parteien. Die<br />
Reinigung der Kellertreppen, Keller- und Bodenflure und der Bodentreppen, die nicht zu einer<br />
selbstständigen Wohnung führen, ist Aufgabe aller Mieter und wechselt gemäß Plan. Die<br />
Treppenhausreinigung ist morgens vor 10:00 Uhr durchzuführen. Durch Transporte, Arbeiten oder Haustiere<br />
auf Bürgersteigen, Grundstückswegen, Hausfluren oder Treppenaufgängen verursachte Verschmutzungen<br />
sind unverzüglich zu beseitigen.
Die Reinigung der Bürgersteige sowie der gemeinsam benutzten Grundstückswege und Flächen hat -<br />
sofern kein Hauswart/Beauftragter vorhanden ist - im Wechsel zu erfolgen. Hierzu gehört auch das<br />
Schneefegen und Streuen bei Glätte. Die Reinigung ist nach der jeweiligen Straßenreinigungssatzung der<br />
Stadt <strong>Oldenburg</strong> durchzuführen. Die Mieter haben die dafür erforderlichen Geräte auf eigene Kosten zu<br />
beschaffen. Auch die Mieter der hinteren Eingänge eines Wohnblocks, die nicht an der Straße liegen, haben<br />
sich an der Reinigung (auch Schneefegen usw.) der Bürgersteige im Wechsel zu beteiligen.<br />
Das Einschlagen von Nägeln und Haken in der Nähe der Wasserleitungen, den elektronischen Anlagen<br />
sowie Türen und Fenstern und auf Loggien Ober Brüstungshöhe ist nicht gestattet.<br />
Die Fußböden in der Wohnung sind so zu pflegen, dass keine Schäden entstehen. Linoleumbelag darf<br />
gebohnert werden, Steinholzfußböden nicht mit scharfen Waschmitteln aufgewischt und Parkettfußböden<br />
nicht gescheuert werden. Bei empfindlichen Fußböden sind EindrucksteIlen von Möbeln durch<br />
zweckentsprechende Vorrichtungen zu vermeiden. Die Verwendung von Gleitnägeln ist nicht zulässig.<br />
Haus- und Küchenabfälle dürfen weder in die WC- noch in die Abflussbecken geschüttet werden. Durch<br />
Küchenabfälle und dergleichen verursachte Verstopfungen haben die Mieter auf ihre Kosten zu beseitigen.<br />
Schmutz- und Abwässer dürfen nicht in Dach- oder Regenrinnen, in die Balkonabflüsse<br />
gegossen werden.<br />
Ruhestörende Geräusche sind zu vermeiden, insbesondere hat jeder ruhestörende Lärm zwischen 13:00<br />
und 15:00 Uhr und zwischen 22:00 und 07:00 Uhr zu unterbleiben. Hausmusik und das Spielen von<br />
Tongeräten darf nicht zur Störung der Hausbewohner führen (Zimmerlautstärke). Dies gilt ganz besonders<br />
für die Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr und nach 22:00 Uhr.<br />
Badeeinrichtungen dürfen im Allgemeinen nicht nach 22:00 Uhr benutzt werden.<br />
Hauswirtschaftliche und handwerkliche Arbeiten, insbesondere mit elektrischen Geräten, bei denen<br />
Ruhestörungen sich nicht vermeiden lassen, sind nur werktags außerhalb der Ruhezeiten durchzuführen.<br />
Das gleiche gilt auch für andere Maschinen und Geräte sowie für handwerkliche Betätigungen.<br />
Die gärtnerischen Anlagen und Grünflächen dienen zur Freude und Erholung aller Bewohner. Ihre<br />
schonende Behandlung wird daher von jedem erwartet. Kinder dürfen auf den Rasenanlagen spielen, jedoch<br />
ist das Fußballspielen nicht erlaubt. Mutwillige Beschädigungen, die Benutzung als Ablagerungsplatz für<br />
Papier, Abfälle usw. ist ein Verstoß gegen die Hausordnung. Die Erziehungsberechtigten haben ihre Kinder<br />
so zu beaufsichtigen, dass keine Schäden entstehen können; andernfalls werden sie für entstandene<br />
Schäden haftbar gemacht. Rad- und Kradfahren auf den Gehwegen und Anlagen ist nicht gestattet.<br />
Die Kinderspielplätze und Sandkästen dürfen nur in der Zeit von 08:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis<br />
18:00 Uhr benutzt werden. Die Benutzung von Kinderspielplätzen und Spielgeräten (wie Klettergerüst usw.)<br />
geschieht auf eigene Gefahr. Haustiere sind von Sand- und Spielplätzen fernzuhalten. Kinder dürfen nicht<br />
auf Treppen, vor Haustüren und in Hausfluren spielen oder lärmen, die Wände und Gänge beschreiben oder<br />
beschmutzen.<br />
Die Benutzung von Abstellplätzen ist nur den Mietern und deren Besuchern widerruflich und ohne<br />
Anerkennung eines Rechtsanspruches zum Abstellen eines Personenkraftwagens gestattet. Auf den<br />
Abstellplätzen ist das Parken polizeilich nicht zugelassener Fahrzeuge und das Abstellen von<br />
Wohnwagenanhängern untersagt. Für Beschädigungen oder den Verlust von Fahrzeugen, Zubehörteilen<br />
usw. sowie für Schäden, die bei Betreten oder Benutzung des Abstellplatzes - auch bei Glatteis oder<br />
Schneeglätte - entstehen, wird keine Haftung übernommen. Der Abstellplatz sowie die Wege und sonstigen<br />
Anlagen dürfen nicht zum Waschen oder Abschmieren der Kraftfahrzeuge, Durchführen von Reparaturen<br />
und Lagern von Materialien benutzt werden. Jeder Benutzer des Abstellplatzes ist verpflichtet, Abfälle und<br />
Putzlappen auf eigene Kosten zu entfernen. Jedes Auslaufen von Benzin oder Öl durch Unvorsichtigkeiten<br />
usw. ist sorgsam zu vermeiden. Öl und Benzin dürfen nicht in Ausgüsse, Entwässerungsabflüsse oder<br />
Gullys gegossen werden.<br />
Das Ausklopfen von Gegenständen und Entleeren von Gefäßen aus Fenstern, Türen und auf oder von<br />
Balkonen ist nicht erlaubt. Das Lüften von Kleidungsstücken, Betten usw. und das Aufhängen von kleineren<br />
Wäsche stücken zum Trocknen darf nur unterhalb von Balkonbrüstungen erfolgen.<br />
Auf die Bestimmungen des Mietvertrages hinsichtlich der Tierhaltung wird besonders hingewiesen.<br />
Diese Hausordnung gilt als Bestandteil des Mietvertrages.