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Sollte sich eine Betriebssportgemeinschaft als Verein (e.v. ...

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Vor- und Nachteile der rechtsfähigen Ver<strong>eine</strong><br />

Die in das <strong>Verein</strong>sregister eingetragenen Ver<strong>eine</strong> (e.V.) werden im Rechtsleben fast wie voll<br />

geschäftsfähige natürliche Personen behandelt.<br />

Diese umfassende Rechtspersönlichkeit hat jedoch nicht nur Vorteile. Der eingetragene <strong>Verein</strong> hat<br />

viele <strong>Verein</strong>sbeschlüsse (wie z.B. <strong>eine</strong> Satzungsänderung) zwingend zur Eintragung in das<br />

<strong>Verein</strong>sregister anzumelden. Dieses Verfahren ist nicht nur zeitaufwendig, es ist für den <strong>Verein</strong> auch<br />

nicht ganz billig. Es fallen jedes Mal Notar- und Gerichtsgebühren an.<br />

Achtung<br />

Bewertet das Gericht den nichtrechtsfähigen <strong>Verein</strong> <strong>als</strong> wirtschaftlichen <strong>Verein</strong>, besteht <strong>eine</strong><br />

persönliche und vor allem unbeschränkte Haftung der <strong>Verein</strong>smitglieder.<br />

Für kl<strong>eine</strong>re Ver<strong>eine</strong> (<strong>als</strong>o auch <strong>Betriebssportgemeinschaft</strong>en mit geringen Mitgliederzahlen), die<br />

voraus<strong>sich</strong>tlich weder Grundstücke erwerben wollen, noch damit rechnen, dass sie Ansprüche vor den<br />

Zivilgerichten durchsetzen müssen, kann die Rechtsform des nichtrechtsfähigen <strong>Verein</strong>s durchaus von<br />

Interesse sein.<br />

Wenn allerdings auch nur die geringste Un<strong>sich</strong>erheit besteht, sollten die <strong>Verein</strong>sgründer wegen der<br />

Gefahr <strong>eine</strong>r persönlichen Haftung den Weg zum e.V. wählen.<br />

Abschließend möchte ich noch <strong>eine</strong> kurze Zusammenfassung der notwendigen Schritte bei <strong>eine</strong>r<br />

<strong>Verein</strong>sgründung versuchen.<br />

1. Zunächst muss für die geplante <strong>Verein</strong>igung die richtige Rechtsform ermittelt werden.<br />

2. Soll die <strong>Verein</strong>igung in der Rechtsform des <strong>Verein</strong>s organisiert werden, ist zu prüfen, ob die<br />

Verfolgung des <strong>Verein</strong>szwecks <strong>eine</strong>n wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erfordert oder ob die<br />

Rechtsform des Idealvereins gewählt werden kann (Nebenzweckprivileg beachten).<br />

3. Sodann ist die Entscheidung zwischen dem rechtsfähigen und dem nichtrechtsfähigen <strong>Verein</strong> zu<br />

treffen (wegen Haftungsgefahr im Zweifel immer für rechtsfähigen <strong>Verein</strong> entscheiden).<br />

4. Im Anschluss an diese grundlegenden Weichenstellungen kann die Satzung entworfen und mit<br />

dem beim Registergericht zuständigen Rechtspfleger besprochen werden.<br />

5. Steht die Satzung, kann die Gründungsversammlung vorbereitet werden (Terminabsprache,<br />

Raumfrage, Protokoll, Teilnehmerliste, Absprache über die Wahl in die verschiedenen Gremien<br />

und <strong>Verein</strong>sorgane).<br />

6. Im Anschluss an die <strong>Verein</strong>sgründung ist die Anmeldung vorzubereiten (Notartermin zur<br />

Unterschriftsbeglaubigung).<br />

7. Sodann ist das zuständige Registergericht zu ermitteln (falls die Anmeldung aus Kostengründen<br />

nicht dem Notar überlassen werden soll).<br />

8. Satzungskopie, Kopie des Gründungsprotokolls und der Teilnehmerliste sind schließlich zu<br />

fertigen und zusammen mit dem Satzungsoriginal und dem Eintragungsantrag bei Gericht<br />

einzureichen (gebührenpflichtig).

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