Haushaltssicherungskonzept 2013 - Stadt Griesheim
Haushaltssicherungskonzept 2013 - Stadt Griesheim
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<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2013</strong><br />
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong><br />
zum Haushaltsplan <strong>2013</strong><br />
1. Vorbemerkungen<br />
Zur Gesamtbeurteilung und sachgerechten Steuerung der kommunalen Haushaltslage ist die<br />
Beachtung und Anwendung der Vorschriften über den Haushaltsausgleich von herausragender<br />
Bedeutung. § 92 Absatz 3 HGO bestimmt, dass der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein<br />
soll, ordentliche Erträge und ordentliche Aufwendungen sollen im Gleichgewicht stehen, bei<br />
einem Ungleichgewicht sollen eventuelle Fehlbeträge durch Mittel der Rücklagen ausgeglichen<br />
werden. Nach dem Wortlaut des Gesetzes sollte ein unausgeglichener Ergebnishaushalt die<br />
Ausnahme sein, tatsächlich ist er aber bekanntlich in vielen Städten und Gemeinden inzwischen<br />
der Normalfall.<br />
Für diesen rechtlichen Ausnahmefall sieht das Gesetz die Pflicht zur Aufstellung eines <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong>s<br />
vor (§§ 92 Absatz 4 HGO, 24 GemHVO). In § 92 Absatz 4 der HGO<br />
wurde durch den Gesetzgeber die politische Verantwortung der Gemeindevertretungen für die<br />
dauerhafte Leistungsfähigkeit der Kommunen festgelegt: Die <strong>Stadt</strong>verordneten müssen unter<br />
den genannten Voraussetzungen ein <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> beschließen und der Aufsichtsbehörde<br />
mit der Haushaltssatzung vorlegen.<br />
Bereits für den Haushalt 2010/2011 musste, ebenso wie für den Haushalt des Jahres 2012 ein<br />
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> erstellt werden, da für beide Haushaltssatzungen der errechnete<br />
Fehlbedarf lt. Haushaltsplan nicht ausgeglichen werden konnte. Im jetzt vorliegenden Haushaltsplan<br />
für das Jahr <strong>2013</strong> ist wiederum ein Fehlbedarf ausgewiesen, der nicht durch Mittel der<br />
Rücklagen ausgeglichen werden kann. Rücklagen der Vorjahre sind bereits aufgebraucht.<br />
Eine Fortschreibung der Konsolidierungsbeschlüsse der Vorjahre ist somit erforderlich.<br />
2. Rechtliche und sonstige Grundlagen<br />
Rechtliche und weitere Grundlagen des <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong>es sind:<br />
§ 92 Abs. 4 HGO, § 24 Abs. 4 GemHVO, die Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen<br />
Haushalte des Hess. Ministeriums des Innern und für Sport vom 06.05.2010, sowie letztlich die<br />
Haushaltsgenehmigung für 2012 mit den erteilten Auflagen der Kommunalaufsicht vom 04. Juni<br />
2012. Schwerpunkt der Vorgaben der Kommunalaufsicht ist die Überprüfung der freiwilligen<br />
Leistungen und der damit einhergehenden finanziellen Aufwendungen.<br />
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<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2013</strong><br />
3. Fehlbetrag, Ursachenfeststellung / wirtschaftliche Bedingungen<br />
Nach dem Haushaltsplanentwurf für <strong>2013</strong> weist der vorgelegte Ergebnishaushalt im Jahresergebnis<br />
einen Fehlbetrag in Höhe von 3.954.122 € aus. Die zu erwartenden Erträge einschließlich<br />
Zinserträge im Jahr <strong>2013</strong> können somit noch immer nicht die erforderlichen notwendigen<br />
Aufwendungen im kommenden Jahr decken.<br />
Zwar konnte, insbesondere in den letzten Monaten vor Erstellung des Haushalts für das Jahr<br />
<strong>2013</strong>, eine leichte wirtschaftliche Erholung festgestellt werden, die vor allem eine Steigerung<br />
der Gewerbesteuereinnahmen erwarten lässt. Eine dauerhafte Erholung der kommunalen Finanzen<br />
ist damit allerdings nicht gesichert, zumal auch die Erträge aus der Lohn- und Einkommensteuer<br />
im III. Quartal 2012 bundesweit bereits wieder rückläufig sind. Somit gibt es keine<br />
gesicherten Zahlen, auf die sich die <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> stützen kann. Eine allgemeine schlechte<br />
wirtschaftliche Lage erreicht, zwar mit Verzögerung, dann aber mit erheblichen Auswirkungen,<br />
die Kommunen. Insoweit wird inhaltlich Bezug genommen auf die Darstellungen im Vorbericht<br />
zum vorgelegten Haushaltsplan für das kommende Jahr.<br />
Neben den zu erwartenden erhöhten Aufwendungen für die Pflichtaufgabe Kinderbetreuung in<br />
Kindertagesstätten und für die Betreuung der Unterdreijährigen gem. Verordnung über Mindestvoraussetzungen<br />
in Tageseinrichtungen für Kinder vom 17. Dezember 2008 (Mindestverordnung)<br />
werden auch erhebliche, im Vergleich zu den Vorjahren stark gestiegene, Ausgaben für<br />
die Schul-, Kreis- und Kompensationsumlage zu leisten sein. Hier ist mit einem um rd. 2,6 Mio.<br />
Euro gestiegenen Betrag zu rechnen.<br />
Nach dem ab 01.01.<strong>2013</strong> in Kraft tretenden neuen Kommunalabgabengesetz sind zudem die<br />
Abgaben neu zu kalkulieren. Dabei ist zu beachten, dass die Kommunen künftig verpflichtet<br />
sind, die Auflösung der gezahlten Beiträge gebührenmindernd in ihren Kalkulationen zu berücksichtigen<br />
(§ 10 Abs. 2 Satz 4 HKAG n.F.).<br />
Die folgende Darstellung verdeutlicht die Entwicklung des jährlichen Fehlbetrages im Zeitraum<br />
2008 bis 2011:<br />
Haushaltsjahre 2008 2009 2010 2011<br />
Ordentliches Ergebnis:<br />
Außerordentliches<br />
Ergebnis:<br />
420.863,90 €<br />
- 1.173.688,57€<br />
2.002.732,34 €<br />
- 906.651,88 €<br />
2.884.008,54 €<br />
28.937,72 €<br />
1.701.499,74 €<br />
- 157.949,89 €<br />
Ergebnis/Fehlbetrag:<br />
- 752.825,00 €<br />
1.096.080,00 €<br />
2.855.070,00 €<br />
1.543.549,00 €<br />
Obwohl die konsequente Haushaltssperre der vergangenen Jahre in Höhe von jeweils 10%<br />
über alle Sach- und Dienstleistungen bereits ihre Wirkungen zeigt und Investitionen auf ein absolut<br />
erforderliches Mindestmaß zurückgefahren wurden, kann das errechnete Defizit aus der<br />
Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong> wiederum nicht vermieden werden.<br />
4. Konsolidierungsziel<br />
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<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2013</strong><br />
In den nächsten Jahren muss durch weitere Sparmaßnahmen, insbesondere durch Konzentration<br />
auf ausdrücklich politisch gewollte freiwillige Leistungen und Überarbeitung des Standards<br />
der Aufgabenerfüllung im Bereich der pflichtigen Leistungen bzw. durch das Erzielen höherer<br />
Einnahmen der Fehlbedarf weiter stetig verringert werden, so dass langfristig ein ausgeglichener<br />
Ergebnishaushalt erreicht werden soll.<br />
Im Folgenden werden zunächst die von der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> umgesetzten Vorgaben der Leitlinie<br />
zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte dargestellt, soweit sie sinnvoll umzusetzen<br />
sind. Im Anschluss sind Einzelmaßnahmen beschrieben, die bereits in der Umsetzung sind oder<br />
deren Umsetzung in Kürze überprüft werden wird. Die herausgearbeiteten Maßnahmen sind,<br />
soweit sie einzelnen Produkten zugeordnet werden können, in der anschließenden Tabelle als<br />
Übersicht dargestellt. Wenn möglich wurden Angaben zu den in den folgenden Jahren zu erzielenden<br />
Einsparungen bzw. zu erhöhten Einnahmen gemacht.<br />
5. Katalog der Konsolidierungsmaßnahmen<br />
Eine wesentliche Grundlage der Haushaltssicherung durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> bildet die Erfüllung<br />
der Vorgaben der Leitlinien zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte im Planjahr<br />
<strong>2013</strong>.<br />
Die Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte vom 06.05.2010 beinhaltet insgesamt<br />
18 Punkte, darunter 13 Anforderungen, die defizitär wirtschaftende Gemeinden bei der<br />
Konsolidierung ihres Haushaltes zu beachten haben. Die Kommunalaufsichten sind gehalten,<br />
die Beachtung und Umsetzung der Leitlinie zu überprüfen. Die Anforderungen wurden sämtlich<br />
auf ihre sinnvolle Durchsetzbarkeit durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> geprüft und werden durch das<br />
vorliegende <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong>, soweit zweckmäßig und möglich, erfüllt. Sie finden<br />
sich in den im Folgenden dargestellten Maßnahmen.<br />
5.1 Begrenzung des Wachstums bei den Aufwendungen<br />
Die Vorgabe, das Wachstum bei den Aufwendungen zu begrenzen, wird zum einen erfüllt durch<br />
die erneut verfügte Haushaltssperre in Höhe von 10 % auf alle Sach- und Dienstleistungen,<br />
ausgenommen Personalaufwendungen, Abschreibungen sowie Zuweisungen und Zuschüsse<br />
an Dritte auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage. Entscheidungen über die im Einzelnen<br />
von den Budgetverantwortlichen zu begründenden Ausnahmen oder den Wegfall der Haushaltssperre<br />
trifft die Bürgermeisterin.<br />
Zum anderen ist festzustellen, dass bei der Beplanung der einzelnen Budgets die Ansätze bereits<br />
teils erheblich reduziert wurden und insofern kaum noch „freie“ Mittel vorhanden sind. Der<br />
Haushaltsansatz bei den Sach- und Dienstleistungen wurde gegenüber 2012 weiter reduziert.<br />
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen vermindern sich gegenüber dem Haushaltsjahr<br />
2012 insgesamt um 574.276 € (5,8 %) von 9.832.266 € auf 9.257.990 €. In dieser Summe<br />
sind Kostensteigerungen beim Strom von 3 % und beim Gas von 2 % eingeplant. Die Ansätze<br />
für die bauliche Unterhaltung sind knapp kalkuliert, so dass unter Umständen eine Aufstockung<br />
im Rahmen eines Nachtragshaushaltes erforderlich werden könnte<br />
Neue Aufgaben bzw. neue freiwillige Leistungen werden nicht übernommen, der Umfang des<br />
finanziellen Aufwandes bei Erfüllung der Pflichtaufgaben wird auf den Prüfstand gestellt (vgl.<br />
auch unten Ziff. 5.4)<br />
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<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2013</strong><br />
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird im übrigen auf die weiteren Ausführungen im Vorbericht<br />
zum Haushaltsplan <strong>2013</strong> verwiesen.<br />
5.2 Personalmaßnahmen (Wiederbesetzungssperre / Sperrvermerke)<br />
Im Personalbereich, einer der kostenintensivsten Faktoren des Verwaltungshaushalts, wird, wie<br />
schon zum Haushaltsjahr 2012 eine Wiederbesetzungssperre dergestalt verhängt, dass freiwerdende<br />
Stellen frühestens nach einem halben Jahr nach Freiwerden der Stelle wieder besetzt<br />
werden dürfen. Die Stellenbesetzungssperre wird nicht angewendet, wenn eine rechtliche<br />
Verpflichtung zur Stellenbesetzung besteht oder ein Auszubildender/eine Auszubildende bzw.<br />
ein Anwärter/eine Anwärterin mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung übernommen werden<br />
soll. Ausnahmen werden durch den Magistrat beschlossen.<br />
Personalbedarf und Personaleinsatz werden regelmäßig an die bestehenden Aufgaben und die<br />
kurz- und mittelfristigen Entwicklungen im Personalbestand (z.B. Ausscheiden von Stelleninhabern<br />
durch Erreichen der Altersgrenze) angepasst. Auch die Verwaltungsabläufe werden ebenso<br />
regelmäßig den Anforderungen an eine moderne und bürgernahe <strong>Stadt</strong>verwaltung angepasst.<br />
Ziel ist weiterhin der Erhalt einer bürgernah und flexibel agierenden Verwaltung mit qualifizierten<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dies gilt für die Kernverwaltung ebenso wie für alle übrigen<br />
Bereiche der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Griesheim</strong>, also auch für Kindertagesstätten und -<br />
betreuungseinrichtungen, das Seniorenzentrum Haus Waldeck, für Bauhof, Friedhof, Kläranlage<br />
und die <strong>Stadt</strong>werke.<br />
Hoch qualifiziertes Personal kann aber nur gewonnen und gehalten werden, wenn neben einer<br />
angemessenen Vergütung auch die sonstigen Rahmenbedingungen für einen attraktiven Arbeitsplatz<br />
bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> erhalten bleiben. Dies gilt für alle Berufsfelder, die hier zum<br />
Einsatz kommen, in den kommenden Jahren insbesondere im Bereich der Kindertagesstätten<br />
und der Pflegeberufe.<br />
Tariferhöhungen, tarifrechtliche Stufensteigerungen, evtl. auch notwendige Höhergruppierungen<br />
und insbesondere Neueinstellungen im Kindertagesstättenbereich sind insoweit unerlässlich<br />
und lassen im Bereich der Personalaufwendungen insgesamt gesehen keine Einsparungen<br />
sondern im Gegenteil zusätzliche Ausgaben erwarten.<br />
Die Summe der Personal- und Versorgungsaufwendungen im städtischen Haushalt steigt um<br />
764.232 € und beträgt insgesamt 15.329.982 €. In dieser Summe sind die Zuführungen zu Pensionsrückstellungen,<br />
zu Altersteilzeitrückstellungen und zu Beihilferückstellungen enthalten. Der<br />
Anteil der Personal- und Versorgungsaufwendungen an den ordentlichen Gesamtaufwendungen<br />
beträgt 29,9%.<br />
Bereits zum jetzigen Zeitpunkt wurden Stellen für die Zukunft mit einem kw-Vermerk versehen,<br />
d.h., ab 2014 werden insgesamt 3 Stellen, ab 2016 wird eine halbe Stelle und ab 2017 noch<br />
weitere 1,5 Stellen, somit insgesamt 5 Stellen, definitiv wegfallen.<br />
5.3 Investitionsmaßnahmen / Nettoneuverschuldung<br />
Soweit Kredite für neue Investitionen zur Erfüllung pflichtiger Aufgaben oder zur Durchführung<br />
zwingend notwendiger Maßnahmen aufgenommen werden müssen, sind diese von der Kommunalaufsicht<br />
zuvor zu genehmigen. Eine Nettoneuverschuldung ist grundsätzlich für defizitäre<br />
Kommunen nicht genehmigungsfähig. Entsprechende Ausführungen hierzu sind als Auflage in<br />
der Haushaltsgenehmigung der Kommunalaufsicht vom 4. Juni 2012 formuliert.<br />
5.4 Freiwillige Leistungen / Reduzierung des Standards bei Pflichtaufgaben<br />
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<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2013</strong><br />
Zur Erfüllung der von der Kommunalaufsicht in ihrer Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2012<br />
erteilten Auflage, die freiwilligen Leistungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> zu überprüfen, wurde verwaltungsseits<br />
ein Prüfungskatalog zur Priorisierung der freiwilligen Leistungen durch die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
erstellt. Das Ergebnis dieser politischen Prüfung steht noch aus, stellt<br />
jedoch eine wichtige Grundlage für Streichung bzw. Kürzung / Umgestaltung freiwilliger Leistungen<br />
dar. Auf der Basis dieser politischen Willensbildung können durch die Verwaltung künftige<br />
Sparmaßnahmen ergriffen werden. Konkrete Einsparungen können an dieser Stelle nicht<br />
beschrieben werden.<br />
Darüber hinaus wird künftig eine noch genauere Überprüfung der Standards der Pflichtaufgaben<br />
(Prüfung des „wie“ der Aufgabenerfüllung) vorgenommen werden, wobei der Spagat zwischen<br />
gesetzlichen Vorgaben, Sparbemühungen und Bürgerfreundlichkeit eine besondere Herausforderung<br />
darstellt.<br />
5.5 Gebühren und Beiträge<br />
Die Kalkulation der Friedhofsgebühren wurde zum 01.01.2011 vorgenommen, die der Wasserund<br />
Abwassergebühren ist anlässlich der Änderung des Kommunalabgabengesetzes zum 1.<br />
Januar <strong>2013</strong> vorgenommen worden. Entsprechende Satzungen wurden von der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
beschlossen. Im übrigen wird auch in weiteren Bereichen die Einführung von<br />
Gebühren und Beiträgen geplant wie im einzelnen aus der tabellarischen Übersicht im Anhang<br />
zu ersehen ist.<br />
5.6 Elternentgelte in Kinderbetreuungseinrichtungen<br />
Die Elternentgelte sollen zum 01.08.<strong>2013</strong>, vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung<br />
der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung, auf 25% der betrieblichen Aufwendungen, wie in der derzeit<br />
geltenden Gebührensatzung vorgesehen, für die Kindertagesstätten angehoben werden.<br />
5.7 Sondervermögen / kommunale Gesellschaften<br />
Die Kommunen haben durch geringere Leistungen zum Verlustausgleich ihrer Sondervermögen<br />
bzw. Gesellschaften einen Beitrag zur Konsolidierung des kommunalen Haushaltes zu ermöglichen.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> hat entsprechende vorbereitende Maßnahmen ergriffen, um den in<br />
den vergangenen Jahren stetig gewachsenen Zuschuss an den Eigenbetrieb Haus Waldeck in<br />
den kommenden Jahren zu reduzieren. Für den Haushalt <strong>2013</strong> ist eine Erhöhung des Zuschusses<br />
von rd. 8 % vorgesehen, die insbesondere die erhöhten Aufwendungen in Folge der Tarifsteigerungen<br />
ausgleichen soll.<br />
Gleichzeitig wurden erste Konsolidierungsmaßnahmen eingeleitet (u.a. Vergabe der Wäschereileistungen),<br />
die die Zukunftsfähigkeit des Seniorenzentrums gewährleisten sollen. Weitere<br />
Überlegungen wie beispielsweise die Übernahme der Altkredite durch die <strong>Stadt</strong> (Vorschlag der<br />
Betriebskommission) bedürfen einer umfassenden haushalts- und EU-rechtlichen Prüfung, die<br />
aktuell läuft, aber noch keine endgültigen Ergebnisse, die bereits in den Haushaltsplan <strong>2013</strong><br />
einfließen könnten, bietet.<br />
5.8 Steuerhebesätze<br />
Die Steuersätze für die von der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> erhobenen Steuern (Grundsteuer A und B,<br />
Gewerbesteuer) sind erst in jüngster Zeit zum 01.01.2012 angehoben worden, so dass eine<br />
erneute Anhebung der Steuersätze aktuell nicht vorgesehen ist. Mittelfristig könnte eine weitere<br />
Anhebung der Realsteuern vorgenommen werden, um auch hier höhere Einnahmen zu erzielen<br />
und insbesondere auch den Konsolidierungsanforderungen der Aufsichtsbehörden nachzukommen.<br />
Die in der angefügten Tabelle eingestellte, beispielhaft dargestellte Anhebung der<br />
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<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2013</strong><br />
Realsteuer um 240.000 € ab 2015 ist berechnet auf der Grundlage einer möglichen Anhebung<br />
des derzeit geltenden Messbetrages um 20 Punkte.<br />
Die Spielapparatesteuer soll überprüft werden.<br />
5.9 Bürgschaften<br />
Bürgschaften werden von der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> grundsätzlich nicht übernommen, sind somit<br />
auch nicht Gegenstand der Konsolidierungsmaßnahmen.<br />
5.10 Organisationsstrukturen<br />
Die Organisationsstruktur ist dem Ziel der Steigerung der Effizienz bei der Erfüllung der Verwaltungsaufgaben<br />
anzupassen. Insoweit erfolgt eine ständige Überprüfung, die auch im Hinblick<br />
auf die Stellenbesetzungssperre erforderlich ist, da fehlende Kapazitäten mit anderweitig möglicherweise<br />
frei werdendem Personal ersetzt werden müssen.<br />
5.11 Interkommunale Zusammenarbeit<br />
Interkommunale Kooperation ist die Zusammenarbeit von Kommunalverwaltungen, die entweder<br />
in einem vertraglich geregelten bloßen koordinierten Vorgehen oder in der Schaffung eines<br />
neuen Rechtsträgers zur Verfolgung der gemeinsamen Interessen bestehen kann.<br />
In der Regel sind interkommunale Kooperationen als Beistandsleistungen zu sehen, die nach<br />
Auffassung der Finanzverwaltung den Amtshilfegrundsätzen unterliegen und somit weder der<br />
Umsatzsteuer- noch Ertragsteuerpflicht unterliegen. Dies wird allerdings vom Bundesfinanzhof<br />
(Urteil vom 10.11.2011, Az. VR 41/10) inzwischen rechtlich anders beurteilt, so dass die interkommunale<br />
Zusammenarbeit schon vor diesem Hintergrund kritisch beleuchtet werden muss.<br />
Hinzu kommt, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> aufgrund ihrer Größe bzw. Einwohnerzahl viele Aufgaben<br />
effizient selbst wahrnimmt, so dass ein Zusammenschluss für sie in vielen Fällen nicht kostengünstiger<br />
ist. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass bereits in folgenden Bereichen eine<br />
interkommunale Zusammenarbeit stattfindet:<br />
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Zweckverband Abfallwirtschaft ZAW<br />
DADINA<br />
Wechselladergemeinschaft mit Pfungstadt und Darmstadt<br />
Zusammenarbeit u.a. mit Riedstadt im Bereich der Feuerwehr (Drehleiter)<br />
gemeinsame Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen mit den Bauhöfen von Weiterstadt<br />
und Pfungstadt<br />
gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk<br />
ekom21<br />
Ausbau Breitbandnetzanbindung (geplant)<br />
Landkreis DA-Di ist bereits eine Form der Interkommunalen Zusammenarbeit<br />
5.12 Berichtspflicht gem. § 28 GemHVO<br />
6
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2013</strong><br />
Diese Pflicht wird durch die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Griesheim</strong> mit zurzeit drei unterjährigen Berichten<br />
erfüllt.<br />
5.13 Einzelmaßnahmen:<br />
Im folgenden werden, unabhängig von den erörterten Vorgaben der Leitlinien, weitere Einzelmaßnahmen<br />
kurz dargestellt, die sich im anhängenden Tabellenteil wieder finden, und die, wo<br />
möglich, mit den zu erwartenden Einsparungen bzw. Mehreinnahmen versehen sind.<br />
a. Bepflanzung Wilhelm-Leuschner-Straße<br />
Die im Bereich der Wilhelm-Leuschner-Straße zwischen Hofmannstraße und Hahlgartenstraße<br />
befindliche Bepflanzung soll nicht mehr als Wechselbepflanzung sondern als weniger pflegeintensive<br />
Dauerbepflanzung ausgestaltet werden. Die Einsparungen für Material und Arbeitsaufwand<br />
betragen jährlich ca. 22.000,00 €. In anderen <strong>Stadt</strong>bereichen wurde dieser Schritt bereits<br />
in die Tat umgesetzt und so die arbeitsaufwändige Grünflächenpflege reduziert.<br />
b. Fortlaufende Prüfung einer möglichen Reduzierung des Fahrzeugbestandes<br />
Vor der Neuanschaffung eines Fahrzeuges wird regelmäßig geprüft, ob diese Anschaffung<br />
zwingend erforderlich ist. Im Bereich der speziell ausgestatteten Nutzfahrzeuge ist ein Leasing<br />
unter betriebswirtschaftlichen Aspekten nicht sinnvoll, da die Kosten erheblich höher sind als<br />
bei einem Eigentumserwerb durch Kauf. Soweit es Kleinwagen angeht, sind Leasingverträge<br />
wirtschaftlich und die entsprechenden Fahrzeuge werden auf dieser Basis angeschafft.<br />
Im Rahmen der Konsolidierungsbemühungen soll die Nutzung der vorhandenen Fahrzeugflotte<br />
umstrukturiert werden mit dem Ziel, künftige Ersatzkäufe möglichst zu verringern und den Fahrzeugbestand<br />
zu verkleinern. Eine entsprechende Maßnahme wurde im laufenden Jahr 2012<br />
bereits durchgeführt, indem ein Leasing-PKW nicht mehr ersetzt und der entsprechende Nutzungsbedarf<br />
durch vorhandene PKW und entsprechende Organisationsänderung gedeckt wurde.<br />
Hierdurch kann ein Betrag von ca. 4.000,00 € pro Jahr und Fahrzeug eingespart werden.<br />
Weitere 6.000,00 € Leasingkosten jährlich werden eingespart durch Nutzung eines älteren<br />
Transporters zur Personenbeförderung für die Jugendförderung: Dieser Transporter, der sich im<br />
Eigentum der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> befindet, wird den derzeit noch genutzten, geleasten Transporter<br />
ersetzen, für den der Leasingvertrag am 31.12.2012 ausläuft. Etwa entstehende Engpässe<br />
müssen zwar in Absprache mit den örtlichen Vereinen oder im Notfall durch kurzfristig anzumietende<br />
Fahrzeuge gedeckt werden. Im Ergebnis ist diese Handhabung aber gleichwohl die kostengünstigere<br />
Alternative.<br />
Die flexible Handhabung des vorhandenen Fahrzeugkonzepts mit Beschaffungsplan erlaubt<br />
häufig eine langfristigere Nutzung der Fahrzeuge als ursprünglich vorgesehen. Von dieser Möglichkeit<br />
wird, soweit möglich, generell Gebrauch gemacht.<br />
c. Wegfall Kulturprogramm<br />
Die Mitarbeiterin der <strong>Stadt</strong>bücherei, die bisher mit einem Zeitaufwand von ca. 11 Wochenstunden<br />
mit der Pflege und Durchführung des Kulturprogramms befasst war und entsprechende<br />
Mehrarbeit leistete, wird mit Streichung des Kulturprogramms künftig diese Zusatzarbeit nicht<br />
mehr erbringen, so dass die entsprechenden Personalkosten nicht mehr anfallen werden. Dies<br />
führt zu einer Einsparung von Personalkosten in Höhe von ca. 20.000,00 € pro Jahr.<br />
Zudem wird auch auf das Angebot eigener kultureller Veranstaltungen weitestgehend verzichtet,<br />
so dass auch hier weitere Einsparungen bei den Sach- und Dienstleistungen erzielt werden.<br />
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<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2013</strong><br />
d. Weiterhin verstärkte Vermietung der Hallen, auch an Gewerbetreibende<br />
Die städtischen Hallen (Wagenhalle, Hegelsberghalle) werden auch künftig gegen Zahlung einer<br />
Gebühr überlassen, soweit die Vereins- und Schulnutzung nicht maßgeblich beeinträchtigt<br />
wird. Die Bemühungen zur Vermietung, insbesondere auch an Gewerbetreibende, sollen weiter<br />
verstärkt werden, um hier die Einnahmen zu erhöhen. Allerdings ist die Frage der Umsatzsteuerpflicht<br />
zu beleuchten.<br />
e. Prüfung der Nutzung städtischer Räume bzw. Gebäude für die U3-Betreuung<br />
(Einsparung von Miete / Investitionskosten)<br />
Im Hinblick auf die gestiegenen Anforderungen an die Kinderbetreuung durch die Mindestverordnung<br />
und den hierdurch entstehenden zusätzlichen Bedarf an Räumen wird geprüft, welche<br />
Gebäude bzw. Räume, die städtisches Eigentum sind, für die Unterbringung der Kindergruppen<br />
genutzt werden können, um so Investitionen in Neubauten bzw. künftigen Mietaufwand einzusparen.<br />
f. Einsparungen bei der Veranstaltung der Fahrt der 70-Jährigen<br />
Es soll geprüft werden, ob der finanzielle Aufwand für die jährlich stattfindende Fahrt der 70-<br />
Jährigen weiter reduziert werden kann, ohne von den Teilnehmern einen Eigenanteil der Kosten<br />
zu erheben, indem z.B. das Programm in der Wahl des Fahrtziels bzw. des Gesamtangebotes<br />
während des Ausfluges mit dem Ziel der Kosteneinsparung verändert wird.<br />
Bereits im laufenden Jahr 2012 konnte durch Einsparung des Angebotes von Kaffee und Kuchen<br />
auf dem Ausflugsschiff ein Betrag von 1.200,00 € eingespart werden. In Zukunft könnte<br />
beispielsweise durch weitere Kostenreduzierung beim Angebot eines Mittagessens für die Teilnehmerinnen<br />
und Teilnehmer der Aufwand gesenkt werden.<br />
g. Einsparungen bei Weihnachtspräsenten für Senioren<br />
Die anlässlich der Weihnachtsbetreuung der Senioren jährlich erfolgenden Präsente werden<br />
bereits im laufenden Haushalt deutlich geringwertiger ausfallen. Der hierfür aufzuwendende<br />
Betrag wird, vorbehaltlich der endgültigen Abrechnung, um ca. 7.000,00 € geringer ausfallen.<br />
Diese Einsparung wird in den künftigen Jahren fortgesetzt.<br />
h. Anpassung der Gebühren für die Nutzung der städtischen Kindertagesstätten<br />
Vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung werden<br />
die Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten im Jahr <strong>2013</strong> zum 1. August <strong>2013</strong> auf 25%<br />
der Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Einrichtungen entstehen, entsprechend<br />
der Vorgaben der Satzung erhöht.<br />
i. Veränderung der „aufsuchenden Jugendarbeit“ durch Reduzierung der Arbeitszeit<br />
Die Arbeitszeiten der aufsuchenden Jugendarbeit sollen von 7,5 auf 5 Stunden pro Woche herabgesetzt<br />
werden, wobei eine verstärkte Einbindung in die Arbeit des Jugendzentrums erfolgen<br />
soll. Die Einsparmöglichkeit beträgt für zwei Aushilfskräfte insgesamt ca. 1.800,00 € pro Jahr.<br />
j. Jugendsammelwoche: Information der Vereine nur noch per E-Mail<br />
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<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2013</strong><br />
Zur Einsparung von Portokosten und Schreibmaterial werden künftig die Informationen zur<br />
Durchführung der Jugendsammelwoche lediglich kostengünstig per E-Mail an die Vereine verschickt.<br />
Die zu erwartende Einsparung ist als Betrag nicht wesentlich, aber der Verwaltungsaufwand<br />
wird deutlich verringert.<br />
k. Verbindung der Arbeitsbereiche Wirtschaftsförderung und <strong>Stadt</strong>marketing<br />
Die Bereiche Wirtschaftsförderung und <strong>Stadt</strong>marketing sind in weiten Teilen eng miteinander<br />
verknüpft. Diese Verwaltungsteile können in Personalunion durch Konzentration an zentraler<br />
Stelle bearbeitet werden. Langfristig können hier Stundenanteile entfallen bzw. eine an anderer<br />
Stelle erforderlich Neueinstellung (Stundenanteile) kann unterbleiben. Zunächst erfolgen hierdurch<br />
keine bezifferbaren Kosteneinsparungen, kurzfristig erreicht werden allerdings Effizienzsteigerung<br />
und weniger Abstimmungsbedarf.<br />
l. Überprüfung der Streichung der Aufnahme von Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes<br />
Auf Beschluss der <strong>Stadt</strong>verordneten soll überprüft werden, ob es sinnvoll ist und in welcher Höhe<br />
Kosten eingespart würden, wenn die <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> nur noch eingeschränkt oder gar nicht<br />
mehr die Möglichkeit bietet, im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes für die <strong>Stadt</strong> tätig zu<br />
sein. Zur Zeit entstehen der <strong>Stadt</strong> Kosten in Höhe von 385,00 € je Teilnehmer und Monat, somit<br />
4.620,00 € pro Jahr.<br />
m. Streichung des Angbots zur Leistung eines Freiwilligen ökologischen Jahres<br />
Der Magistrat wurde durch die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung gebeten, die der <strong>Stadt</strong> entstehenden<br />
Kosten in Höhe von 8.100,00 € pro Jahr im Rahmen des Angebotes zur Ableistung eines<br />
freiwilligen ökologischen Jahres in <strong>Griesheim</strong> einzusparen, indem diese freiwillige Leistung<br />
aufgegeben wird.<br />
n. Streichung des Betriebs der Wetterstation am Standort <strong>Griesheim</strong><br />
Auch hinsichtlich dieser freiwilligen Leistung wurde der Magistrat durch die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
um Aufgabe und Streichung der Mittel gebeten. Die in der Gemarkung <strong>Griesheim</strong><br />
eingerichtete Wetterstation soll nach diesem Beschluss der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung in<br />
ihrer Sitzung vom 13.12.2012 nicht mehr unterhalten werden. Hierdurch würde jährlich ein Aufwand<br />
von ca. 2.300,00 € eingespart.<br />
o. Überprüfung der Reduzierung der Kosten für Weihnachtsbeleuchtung<br />
Es wird geprüft, durch welche Maßnahmen die jährlich für die Weihnachtsbeleuchtung im<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet anfallenden Kosten reduziert werden können (z.B. Kostenbeteiligung der Gewerbetreibenden,<br />
Überprüfung der technischen Ausstattung etc.).<br />
p. Prüfung einer Kostenbeteiligung der Nutzer an der Unterhaltung der Feldwege<br />
Die Nutzung der Feldwege in der <strong>Griesheim</strong>er Gemarkung erfolgt im wesentlich durch einen<br />
bestimmbaren, begrenzten Kreis von Personen (z.B. Landwirte), die hinsichtlich der Unterhaltungskosten<br />
für diese Wege künftig anteilig in Anspruch genommen werden könnten. Im Laufe<br />
des Jahres werden Gespräche mit den Landwirten geführt und es werden Informationen aus<br />
solchen Nachbarkommunen eingeholt, in denen diese Regelung bereits besteht<br />
9
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2013</strong><br />
q. Prüfung einer Neuorganisation der Reinigungsleistungen der <strong>Stadt</strong><br />
(Fremd- und Eigenreinigung)<br />
Die Personalkosten im Bereich der Reinigungsleistungen für die Kernverwaltung (Rathausgebäude)<br />
einerseits sowie die übrigen Liegenschaften (Kindertagesstätten, Bauhof, Kläranlage)<br />
andererseits geben Anlass, eine Neuorganisation vorzunehmen. Hier wird sorgfältig, auch unter<br />
Berücksichtigung der Arbeitsverträge mit dem vorhandenen Personal, geprüft werden, ob über<br />
eine Ausschreibung eine teilweise Fremdvergabe der Leistungen erfolgen wird. In die Überlegungen<br />
soll auch der Eigenbetrieb Haus Waldeck mit den dort zu leistenden Reinigungsarbeiten<br />
einbezogen werden. Es wird auch geprüft werden, ob zunächst Teilleistungen (z.B. die<br />
Fensterreinigung) kostensparend fremd vergeben werden können.<br />
Parallel hierzu wird die Einsparung von Mitteln geprüft, die durch eine Reduzierung der Reinigungsintervalle,<br />
eine Erhöhung der Reinigungsleistung durch die vorhandenen Reinigungskräfte<br />
um 10% und durch eventuell noch mögliche Optimierung im Hinblick auf Arbeitsmaterialien,<br />
Arbeitsgeräte und Arbeitsabläufe erzielt werden kann.<br />
r. Grünflächenpflege u. Müllentsorgung von Rathaus und Wagenhalle<br />
durch die Hausmeister des Rathauses<br />
Es wird ein Teil der laufenden Arbeiten zur Pflege der Grünflächen um das Rathaus und die<br />
Wagenhalle von den Hausmeistern des Rathauses durchgeführt (z.B. laufende Rückschnittarbeiten,<br />
Unkrautbeseitigung etc.), soweit diese Arbeiten nicht ohnehin als Fremdpflegeauftrag<br />
vergeben sind. Auch die anfallenden Arbeiten zur Müllentsorgung können durch die Hausmeister<br />
mit erledigt werden.<br />
Dies entlastet das Personal des Bauhofs und führt so zu einer Reduzierung der dort permanent<br />
anfallenden Überstunden und der damit entstehenden Verbindlichkeiten. Die Ersparnis ist nur<br />
eingeschränkt schätzbar, beläuft sich jährlich aber auf mindestens 500 €.<br />
s. Pachtzinserhöhung landwirtschaftlicher Grundstücke<br />
Es wird überprüft, um welche Beträge die Pachtzinszahlungen für landwirtschaftliche Grundstücke<br />
im Einzelfall erhöht werden können, nachdem bereits die Erbbauzinsbeträge auf Basis der<br />
vertraglichen Möglichkeiten erhöht wurden. Die Höhe der Mehreinnahmen kann derzeit noch<br />
nicht genannt werden, zumal jeweils eine Vertragsänderung erfolgen muss. Nach vorsichtigen<br />
Schätzungen können hier jährlich Mehreinnahmen von mindestens ca. 2.000,00 € erzielt werden.<br />
t. Inrechnungstellung der Kosten der Müllentsorgung durch den Bauhof anlässlich<br />
von Vereinsfesten<br />
Die anlässlich von Vereinsfesten anfallenden Kosten der Müllentsorgung werden künftig den<br />
jeweiligen Vereinen in Rechnung gestellt und nicht mehr vom Bauhof übernommen. Die Kostenerstattung<br />
beläuft sich jährlich auf ca.10.000 €<br />
u. Reduzierung von täglich zwei Betreuungsstunden durch städtisches Personal<br />
in den betreuenden Grundschulen.<br />
Da die Schulen den gesetzlichen Betreuungsauftrag in den Grundschulen mit eigenem Personal<br />
bisher nicht vollständig gewährleisten konnten, werden in den Schulen täglich mindestens<br />
zwei Stunden durch Mitarbeiter der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> abgedeckt. Laut Mitteilung des zuständigen<br />
staatlichen Schulamts decken die Schulen künftig mehr Betreuungszeit direkt ab. Sofern dies<br />
tatsächlich umgesetzt wird, werden dann die „städtischen Stunden“ entsprechend reduziert.<br />
Eine Umsetzung dieser Maßnahme erfolgt ab dem Schuljahr <strong>2013</strong>/2014, da bis dahin entspre-<br />
10
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2013</strong><br />
chende Verträge mit den Erziehungsberechtigten abgeschlossen sein werden. Die Einsparung<br />
wird sich auf jährlich ca. 17.700 € belaufen.<br />
v. Vollstreckungsaufträge an den Landkreis künftig per E-Mail<br />
Die Aufträge zur Vollstreckung von Forderungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> sollen an den ausführenden<br />
Landkreis Darmstadt-Dieburg künftig per Datenaustausch erteilt werden. Dies erspart insbesondere<br />
erheblich Zeit (ca. 2 Wochen), da die bisher zunächst in der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Griesheim</strong><br />
ausgedruckten und auf dem Postwege verschickten Aufträge nicht durch Mitarbeiter des<br />
Landkreises zeitaufwändig in deren EDV erfasst werden müssen und dann erst zur Bearbeitung<br />
durch die Vollstreckungsstelle gelangen. Daneben wird auch Porto und Material (Papier, Druckkosten)<br />
eingespart. Die Höhe der Einsparung lässt sich hier schwer beziffern, zumal jeder Vollstreckungsfall<br />
unterschiedlich zeitaufwändig ist. Ein Zeitgewinn erhöht jedoch auf jeden Fall die<br />
Erfolgsaussichten der Vollstreckung und verbessert damit die letztlich Ertragssituation der<br />
<strong>Stadt</strong>.<br />
w. Überprüfung der Verwaltungskostensatzung<br />
Auf Beschluss der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung soll die derzeit gültige Verwaltungskostensatzung<br />
überprüft werden mit dem Ziel, eine Anpassung der Gebühren vorzunehmen, die mindestens<br />
den Aufwand der Überarbeitung (geschätzt 5.000,00 €) innerhalb eines Jahres amortisiert.<br />
x. Reduzierung des Zuschusses an den Eigenbetrieb Haus Waldeck<br />
Der bisher jährlich wachsende Zuschuss an den Eigenbetrieb muss zwar im Haushalt <strong>2013</strong> in<br />
der unter Ziff. 5.7 näher erläuterten Höhe (8%) aufgestockt werden. Je nach Beschluss der Betriebskommission<br />
/<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung über die hierfür zu treffenden Maßnahmen<br />
wird jedoch kurz- bis mittelfristig der Zuschussbedarf durch entsprechende Maßnahmen kontinuierlich<br />
reduziert. Die Erarbeitung der erforderlichen Schritte ist derzeit Gegenstand einer hierfür<br />
gegründeten Arbeitsgruppe.<br />
Weitere Maßnahmen zur Verringerung des Aufwandes bei der Erbringung der Leistungen bzw.<br />
zur Erzielung höherer Einnahmen durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> mit dem Ziel eines langfristig ausgeglichenen<br />
Haushaltes bedürfen entsprechender Vorgabe durch die <strong>Stadt</strong>verordneten, die<br />
letztlich über die Verwirklichung der Ziele, die für <strong>Griesheim</strong> maßgeblich sein sollen, entscheiden.<br />
6. Tabellarische Übersicht zum <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong><br />
(Zeitraum <strong>2013</strong> bis 2015)<br />
11
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2013</strong><br />
12
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2013</strong><br />
Tabelle<br />
Übersicht Maßnahmenkatalog <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong><br />
zum Haushaltsplan <strong>2013</strong><br />
Nr. Produkt Teilprodukt Bezeichnung Beschreibung der Maßnahme<br />
1 01.01.12 01.01.12.002 Personalamt Wiederbesetzungssperre<br />
für bestehende Stellen<br />
(Aufwandverringerung unbek.)<br />
<strong>2013</strong> 2014 2015 2016<br />
2 01.01.08<br />
01.01.16<br />
01.01.08.002<br />
01.01.16.002<br />
<strong>Stadt</strong>marketing<br />
Wirtschaftsförderung<br />
Verbindung Wirtschaftsförderung<br />
mit <strong>Stadt</strong>marketing,<br />
Stelleneinsparung<br />
(Prüfung Aufwandverringerung<br />
unbek.)<br />
3 01.01.13 01.01.13.004 Steueramt / Veranlagung<br />
4 01.01.13 01.01.13.012 <strong>Stadt</strong>kasse / Vollstreckung<br />
Erhöhung Grundsteuer A<br />
Erhöhung Grundsteuer B<br />
Erhöhung Gewerbesteuer<br />
(Prüfung, evtl. zum<br />
01.01.2015)<br />
Vollstreckung an den LK-<br />
Da-Di künftig per E-Mail<br />
(Aufwandverringerung unbek.)<br />
240.000 240.000<br />
1
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2013</strong><br />
Nr. Produkt Teilprodukt Bezeichnung Beschreibung der Maßnahme<br />
5 04.01.03 04.01.03.002<br />
Erhebung von Nutzungsentgelten<br />
08.01.01 08.01.01.004<br />
für:<br />
Kulturförderung<br />
Sportförderung /<br />
Vereinsförderung<br />
Müllentsorgung Vereinsfeste<br />
(Prüfung, Kosten sind<br />
noch zu ermitteln)<br />
<strong>2013</strong> 2014 2015 2016<br />
10.000 10.000 10.000 10.000<br />
- Information wg. Jugendsammelwoche<br />
per E-Mail<br />
(Aufwandverringerung unbek.)<br />
6 04.01.03 04.01.03.008 Sonst. Kulturförd. Streichung Kulturprogramm<br />
20.000 20.000 20.000 20.000<br />
7 04.01.05 04.01.05.016<br />
04.01.05.018<br />
Öffentliche Begegnungsstätten<br />
Häufigere Vermietung<br />
städtischer Hallen<br />
(Prüfung, Einnahmeerhöhung<br />
unbek.)<br />
8 06.03.01 06.03.01.004<br />
Ausflüge für Senioren<br />
Überprüfung des Angebots<br />
bei der Fahrt der 70-Jährigen<br />
auf Einsparungen ohne<br />
Eigenfinanzmittel der<br />
Teilnehmer (Prüfung, Einsparung<br />
unbek.)<br />
06.03.01.002<br />
Seniorenveranstaltungen<br />
Einsparungen bei Weihnachtspräsenten<br />
7.000 7.000 7.000 7.000<br />
2
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2013</strong><br />
Nr. Produkt Teilprodukt Bezeichnung Beschreibung der Maßnahme<br />
9 06.02.01. 06.02.01.010 Jugendförderung Reduzierung des Zeitaufwandes<br />
/ aufsuchende<br />
um 1/3 auf 5 Std. /<br />
Arbeit<br />
Woche (Prüfung/ Umsetzung<br />
erforderlich, Schätzung Einsparung)<br />
<strong>2013</strong> 2014 2015 2016<br />
1.800 1.800 1.800 1.800<br />
10 06.01.01 Förderung von<br />
Kindern in Kitas<br />
Anpassung / Erhöhung der<br />
Nutzungsgebühren auf<br />
25% der Aufwendungen<br />
zum 01.08.<strong>2013</strong><br />
(Beschlussfassung steht aus)<br />
11 06.01.01. 06.01.01.090<br />
06.01.01.100<br />
06.01.01.110<br />
Förderung von<br />
Kindern in Kitas /<br />
Betreuende<br />
Grundschulen<br />
Einsparung von drei Betreuungsstunden<br />
je Schultag<br />
je Grundschule im<br />
Rahmen der Grundschulbetreuung<br />
des Landkreises<br />
ab Schuljahr<br />
<strong>2013</strong>/2014<br />
(Kostenschätzung)<br />
17.700 17.700 17.700 17.700<br />
12 12.01.01. 12.01.01.008 Bauamt / Unterhaltung<br />
u. Herstellung<br />
von<br />
Feldwegen<br />
Beteiligung der Nutzer der<br />
Feldwege an den Unterhaltungskosten<br />
(Prüfung,<br />
Aufwandverringerung unbek.)<br />
3
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2013</strong><br />
Nr. Produkt Teilprodukt Bezeichnung Beschreibung der Maßnahme<br />
13 01.01.14 01.01.14.006 Immobilienmanagement<br />
Pachtzinserhöhung für<br />
/ Ver-<br />
landwirtschaftliche Grund-<br />
pachtung von stücke<br />
Grundstücken (Prüfung; Einnahmeerhöhung<br />
vorsichtig geschätzt)<br />
<strong>2013</strong> 2014 2015 2016<br />
2.000 3.000 4.000 4.000<br />
14 01.01.14 Immobilienmanagement<br />
Umnutzung städtischer<br />
Räume zur U3-Betreuung<br />
Einsparung Investitionskosten<br />
/ Miete<br />
(Prüfung,<br />
Aufwandverringerung unbek.)<br />
15 01.01.14 Immobilienmanagement<br />
Neuorganisation Reinigungsarbeiten,<br />
teilweise<br />
evt. auch durch Fremdvergabe<br />
nach Ausschreibung,<br />
unter Einbeziehung des<br />
Eigenbetriebs Haus<br />
Waldeck;<br />
Überprüfung von Einsparmöglichkeiten<br />
durch Reduzierung<br />
d. Reinigungsintervalle,<br />
Erhöhung d. Effizienz<br />
um 10%, sonstige<br />
Optimierungsmaßnahmen<br />
(Prüfung, Aufwandverringerung<br />
unbek.)<br />
4
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2013</strong><br />
Nr. Produkt Teilprodukt Bezeichnung Beschreibung der Maßnahme<br />
16 01.01.15 01.01.15.048 Bauhof / allg. Reduzierung des Fahrzeugbestandes<br />
Fuhrparkverwaltung<br />
<strong>2013</strong> 2014 2015 2016<br />
10.000 10.000 10.000 10.000<br />
17 13.01.01 13.01.01.004 Öffentliches Grün<br />
/ Straßenbegleitgrün<br />
18 13.01.15<br />
01.01.15<br />
13.01.15.018<br />
01.01.15.044<br />
Öffentliches Grün<br />
/ Pflegearbeiten<br />
im Bereich Rathaus,<br />
Hallen<br />
19 Eigenbetrieb<br />
Haus Waldeck<br />
20 14.01.01 14.01.01.008 Betrieb Wetterstation<br />
(Teilprodukt?)<br />
21 13.01.01. 13.01.01.026 Freiwilliges Ökologisches<br />
Jahr<br />
(FöJ) (Teilprodukt?)<br />
Änderung der Bepflanzung<br />
Wilhelm-Leuschner-Straße<br />
Übernahme eines Teils der<br />
Pflegearbeiten und der<br />
Abfallentsorgung durch die<br />
Hausmeister des Rathauses<br />
(grobe Schätzung)<br />
Mittel- bis langfristig Reduzierung<br />
des jährlichen Zuschusses;<br />
Höhe des jährlichen Einsparvolumens<br />
abhängig<br />
von Ausgestaltung der<br />
zukünftigen Betriebes<br />
Streichung des Betriebs<br />
der Wetterstation <strong>Griesheim</strong><br />
(Prüfung durch Magistrat)<br />
Streichung der Möglichkeit,<br />
in <strong>Griesheim</strong> ein FöJ zu<br />
absolvieren mit Einsparung<br />
der für die <strong>Stadt</strong> anfallenden<br />
Kosten<br />
(Prüfung durch Magistrat)<br />
5<br />
22.000 22.000 22.000 22.000<br />
500 500 500 500<br />
2.300 2.300 2.300 2.300<br />
8.100 8.100 8.100 8.100
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2013</strong><br />
Nr. Produkt Teilprodukt Bezeichnung Beschreibung der Maßnahme<br />
22 01.01.15 01.01.15.012 Weihnachtsbeleuchtung<br />
Überprüfung der Möglich-<br />
im keit, durch entsprechende<br />
<strong>Stadt</strong>bereich Maßnahmen die Kosten<br />
der Weihnachtsbeleuchtung<br />
jährlich zu mindern<br />
(Betrag z.Zt. noch unbek.)<br />
<strong>2013</strong> 2014 2015 2016<br />
23 Bundesfreiwilligendienst<br />
24 Überprüfung der<br />
Verwaltungskostensatzung<br />
Überprüfung der Möglichkeit,<br />
durch Streichung der<br />
Aufnahme von Absolventen<br />
des Bundesfreiwilligendienstes,<br />
Mittel einzusparen<br />
(4.620,00 €/ Teilnehmer)<br />
Die geltende Verwaltungskostensatzung<br />
wird auf die<br />
Angemessenheit der Höhe<br />
der Gebührensätze überprüft,<br />
ggfs. werden Erhöhungen<br />
durch Satzungsänderung<br />
vorgenommen.<br />
(Betrag zusätzlicher Einnahmen<br />
noch unbek.)<br />
4.620 4.620 4.620 4.620<br />
6