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Haushaltssicherungskonzept 2013 - Stadt Griesheim

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<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2013</strong><br />

<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong><br />

zum Haushaltsplan <strong>2013</strong><br />

1. Vorbemerkungen<br />

Zur Gesamtbeurteilung und sachgerechten Steuerung der kommunalen Haushaltslage ist die<br />

Beachtung und Anwendung der Vorschriften über den Haushaltsausgleich von herausragender<br />

Bedeutung. § 92 Absatz 3 HGO bestimmt, dass der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein<br />

soll, ordentliche Erträge und ordentliche Aufwendungen sollen im Gleichgewicht stehen, bei<br />

einem Ungleichgewicht sollen eventuelle Fehlbeträge durch Mittel der Rücklagen ausgeglichen<br />

werden. Nach dem Wortlaut des Gesetzes sollte ein unausgeglichener Ergebnishaushalt die<br />

Ausnahme sein, tatsächlich ist er aber bekanntlich in vielen Städten und Gemeinden inzwischen<br />

der Normalfall.<br />

Für diesen rechtlichen Ausnahmefall sieht das Gesetz die Pflicht zur Aufstellung eines <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong>s<br />

vor (§§ 92 Absatz 4 HGO, 24 GemHVO). In § 92 Absatz 4 der HGO<br />

wurde durch den Gesetzgeber die politische Verantwortung der Gemeindevertretungen für die<br />

dauerhafte Leistungsfähigkeit der Kommunen festgelegt: Die <strong>Stadt</strong>verordneten müssen unter<br />

den genannten Voraussetzungen ein <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> beschließen und der Aufsichtsbehörde<br />

mit der Haushaltssatzung vorlegen.<br />

Bereits für den Haushalt 2010/2011 musste, ebenso wie für den Haushalt des Jahres 2012 ein<br />

<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> erstellt werden, da für beide Haushaltssatzungen der errechnete<br />

Fehlbedarf lt. Haushaltsplan nicht ausgeglichen werden konnte. Im jetzt vorliegenden Haushaltsplan<br />

für das Jahr <strong>2013</strong> ist wiederum ein Fehlbedarf ausgewiesen, der nicht durch Mittel der<br />

Rücklagen ausgeglichen werden kann. Rücklagen der Vorjahre sind bereits aufgebraucht.<br />

Eine Fortschreibung der Konsolidierungsbeschlüsse der Vorjahre ist somit erforderlich.<br />

2. Rechtliche und sonstige Grundlagen<br />

Rechtliche und weitere Grundlagen des <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong>es sind:<br />

§ 92 Abs. 4 HGO, § 24 Abs. 4 GemHVO, die Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen<br />

Haushalte des Hess. Ministeriums des Innern und für Sport vom 06.05.2010, sowie letztlich die<br />

Haushaltsgenehmigung für 2012 mit den erteilten Auflagen der Kommunalaufsicht vom 04. Juni<br />

2012. Schwerpunkt der Vorgaben der Kommunalaufsicht ist die Überprüfung der freiwilligen<br />

Leistungen und der damit einhergehenden finanziellen Aufwendungen.<br />

1


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2013</strong><br />

3. Fehlbetrag, Ursachenfeststellung / wirtschaftliche Bedingungen<br />

Nach dem Haushaltsplanentwurf für <strong>2013</strong> weist der vorgelegte Ergebnishaushalt im Jahresergebnis<br />

einen Fehlbetrag in Höhe von 3.954.122 € aus. Die zu erwartenden Erträge einschließlich<br />

Zinserträge im Jahr <strong>2013</strong> können somit noch immer nicht die erforderlichen notwendigen<br />

Aufwendungen im kommenden Jahr decken.<br />

Zwar konnte, insbesondere in den letzten Monaten vor Erstellung des Haushalts für das Jahr<br />

<strong>2013</strong>, eine leichte wirtschaftliche Erholung festgestellt werden, die vor allem eine Steigerung<br />

der Gewerbesteuereinnahmen erwarten lässt. Eine dauerhafte Erholung der kommunalen Finanzen<br />

ist damit allerdings nicht gesichert, zumal auch die Erträge aus der Lohn- und Einkommensteuer<br />

im III. Quartal 2012 bundesweit bereits wieder rückläufig sind. Somit gibt es keine<br />

gesicherten Zahlen, auf die sich die <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> stützen kann. Eine allgemeine schlechte<br />

wirtschaftliche Lage erreicht, zwar mit Verzögerung, dann aber mit erheblichen Auswirkungen,<br />

die Kommunen. Insoweit wird inhaltlich Bezug genommen auf die Darstellungen im Vorbericht<br />

zum vorgelegten Haushaltsplan für das kommende Jahr.<br />

Neben den zu erwartenden erhöhten Aufwendungen für die Pflichtaufgabe Kinderbetreuung in<br />

Kindertagesstätten und für die Betreuung der Unterdreijährigen gem. Verordnung über Mindestvoraussetzungen<br />

in Tageseinrichtungen für Kinder vom 17. Dezember 2008 (Mindestverordnung)<br />

werden auch erhebliche, im Vergleich zu den Vorjahren stark gestiegene, Ausgaben für<br />

die Schul-, Kreis- und Kompensationsumlage zu leisten sein. Hier ist mit einem um rd. 2,6 Mio.<br />

Euro gestiegenen Betrag zu rechnen.<br />

Nach dem ab 01.01.<strong>2013</strong> in Kraft tretenden neuen Kommunalabgabengesetz sind zudem die<br />

Abgaben neu zu kalkulieren. Dabei ist zu beachten, dass die Kommunen künftig verpflichtet<br />

sind, die Auflösung der gezahlten Beiträge gebührenmindernd in ihren Kalkulationen zu berücksichtigen<br />

(§ 10 Abs. 2 Satz 4 HKAG n.F.).<br />

Die folgende Darstellung verdeutlicht die Entwicklung des jährlichen Fehlbetrages im Zeitraum<br />

2008 bis 2011:<br />

Haushaltsjahre 2008 2009 2010 2011<br />

Ordentliches Ergebnis:<br />

Außerordentliches<br />

Ergebnis:<br />

420.863,90 €<br />

- 1.173.688,57€<br />

2.002.732,34 €<br />

- 906.651,88 €<br />

2.884.008,54 €<br />

28.937,72 €<br />

1.701.499,74 €<br />

- 157.949,89 €<br />

Ergebnis/Fehlbetrag:<br />

- 752.825,00 €<br />

1.096.080,00 €<br />

2.855.070,00 €<br />

1.543.549,00 €<br />

Obwohl die konsequente Haushaltssperre der vergangenen Jahre in Höhe von jeweils 10%<br />

über alle Sach- und Dienstleistungen bereits ihre Wirkungen zeigt und Investitionen auf ein absolut<br />

erforderliches Mindestmaß zurückgefahren wurden, kann das errechnete Defizit aus der<br />

Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong> wiederum nicht vermieden werden.<br />

4. Konsolidierungsziel<br />

2


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2013</strong><br />

In den nächsten Jahren muss durch weitere Sparmaßnahmen, insbesondere durch Konzentration<br />

auf ausdrücklich politisch gewollte freiwillige Leistungen und Überarbeitung des Standards<br />

der Aufgabenerfüllung im Bereich der pflichtigen Leistungen bzw. durch das Erzielen höherer<br />

Einnahmen der Fehlbedarf weiter stetig verringert werden, so dass langfristig ein ausgeglichener<br />

Ergebnishaushalt erreicht werden soll.<br />

Im Folgenden werden zunächst die von der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> umgesetzten Vorgaben der Leitlinie<br />

zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte dargestellt, soweit sie sinnvoll umzusetzen<br />

sind. Im Anschluss sind Einzelmaßnahmen beschrieben, die bereits in der Umsetzung sind oder<br />

deren Umsetzung in Kürze überprüft werden wird. Die herausgearbeiteten Maßnahmen sind,<br />

soweit sie einzelnen Produkten zugeordnet werden können, in der anschließenden Tabelle als<br />

Übersicht dargestellt. Wenn möglich wurden Angaben zu den in den folgenden Jahren zu erzielenden<br />

Einsparungen bzw. zu erhöhten Einnahmen gemacht.<br />

5. Katalog der Konsolidierungsmaßnahmen<br />

Eine wesentliche Grundlage der Haushaltssicherung durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> bildet die Erfüllung<br />

der Vorgaben der Leitlinien zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte im Planjahr<br />

<strong>2013</strong>.<br />

Die Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte vom 06.05.2010 beinhaltet insgesamt<br />

18 Punkte, darunter 13 Anforderungen, die defizitär wirtschaftende Gemeinden bei der<br />

Konsolidierung ihres Haushaltes zu beachten haben. Die Kommunalaufsichten sind gehalten,<br />

die Beachtung und Umsetzung der Leitlinie zu überprüfen. Die Anforderungen wurden sämtlich<br />

auf ihre sinnvolle Durchsetzbarkeit durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> geprüft und werden durch das<br />

vorliegende <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong>, soweit zweckmäßig und möglich, erfüllt. Sie finden<br />

sich in den im Folgenden dargestellten Maßnahmen.<br />

5.1 Begrenzung des Wachstums bei den Aufwendungen<br />

Die Vorgabe, das Wachstum bei den Aufwendungen zu begrenzen, wird zum einen erfüllt durch<br />

die erneut verfügte Haushaltssperre in Höhe von 10 % auf alle Sach- und Dienstleistungen,<br />

ausgenommen Personalaufwendungen, Abschreibungen sowie Zuweisungen und Zuschüsse<br />

an Dritte auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage. Entscheidungen über die im Einzelnen<br />

von den Budgetverantwortlichen zu begründenden Ausnahmen oder den Wegfall der Haushaltssperre<br />

trifft die Bürgermeisterin.<br />

Zum anderen ist festzustellen, dass bei der Beplanung der einzelnen Budgets die Ansätze bereits<br />

teils erheblich reduziert wurden und insofern kaum noch „freie“ Mittel vorhanden sind. Der<br />

Haushaltsansatz bei den Sach- und Dienstleistungen wurde gegenüber 2012 weiter reduziert.<br />

Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen vermindern sich gegenüber dem Haushaltsjahr<br />

2012 insgesamt um 574.276 € (5,8 %) von 9.832.266 € auf 9.257.990 €. In dieser Summe<br />

sind Kostensteigerungen beim Strom von 3 % und beim Gas von 2 % eingeplant. Die Ansätze<br />

für die bauliche Unterhaltung sind knapp kalkuliert, so dass unter Umständen eine Aufstockung<br />

im Rahmen eines Nachtragshaushaltes erforderlich werden könnte<br />

Neue Aufgaben bzw. neue freiwillige Leistungen werden nicht übernommen, der Umfang des<br />

finanziellen Aufwandes bei Erfüllung der Pflichtaufgaben wird auf den Prüfstand gestellt (vgl.<br />

auch unten Ziff. 5.4)<br />

3


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2013</strong><br />

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird im übrigen auf die weiteren Ausführungen im Vorbericht<br />

zum Haushaltsplan <strong>2013</strong> verwiesen.<br />

5.2 Personalmaßnahmen (Wiederbesetzungssperre / Sperrvermerke)<br />

Im Personalbereich, einer der kostenintensivsten Faktoren des Verwaltungshaushalts, wird, wie<br />

schon zum Haushaltsjahr 2012 eine Wiederbesetzungssperre dergestalt verhängt, dass freiwerdende<br />

Stellen frühestens nach einem halben Jahr nach Freiwerden der Stelle wieder besetzt<br />

werden dürfen. Die Stellenbesetzungssperre wird nicht angewendet, wenn eine rechtliche<br />

Verpflichtung zur Stellenbesetzung besteht oder ein Auszubildender/eine Auszubildende bzw.<br />

ein Anwärter/eine Anwärterin mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung übernommen werden<br />

soll. Ausnahmen werden durch den Magistrat beschlossen.<br />

Personalbedarf und Personaleinsatz werden regelmäßig an die bestehenden Aufgaben und die<br />

kurz- und mittelfristigen Entwicklungen im Personalbestand (z.B. Ausscheiden von Stelleninhabern<br />

durch Erreichen der Altersgrenze) angepasst. Auch die Verwaltungsabläufe werden ebenso<br />

regelmäßig den Anforderungen an eine moderne und bürgernahe <strong>Stadt</strong>verwaltung angepasst.<br />

Ziel ist weiterhin der Erhalt einer bürgernah und flexibel agierenden Verwaltung mit qualifizierten<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dies gilt für die Kernverwaltung ebenso wie für alle übrigen<br />

Bereiche der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Griesheim</strong>, also auch für Kindertagesstätten und -<br />

betreuungseinrichtungen, das Seniorenzentrum Haus Waldeck, für Bauhof, Friedhof, Kläranlage<br />

und die <strong>Stadt</strong>werke.<br />

Hoch qualifiziertes Personal kann aber nur gewonnen und gehalten werden, wenn neben einer<br />

angemessenen Vergütung auch die sonstigen Rahmenbedingungen für einen attraktiven Arbeitsplatz<br />

bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> erhalten bleiben. Dies gilt für alle Berufsfelder, die hier zum<br />

Einsatz kommen, in den kommenden Jahren insbesondere im Bereich der Kindertagesstätten<br />

und der Pflegeberufe.<br />

Tariferhöhungen, tarifrechtliche Stufensteigerungen, evtl. auch notwendige Höhergruppierungen<br />

und insbesondere Neueinstellungen im Kindertagesstättenbereich sind insoweit unerlässlich<br />

und lassen im Bereich der Personalaufwendungen insgesamt gesehen keine Einsparungen<br />

sondern im Gegenteil zusätzliche Ausgaben erwarten.<br />

Die Summe der Personal- und Versorgungsaufwendungen im städtischen Haushalt steigt um<br />

764.232 € und beträgt insgesamt 15.329.982 €. In dieser Summe sind die Zuführungen zu Pensionsrückstellungen,<br />

zu Altersteilzeitrückstellungen und zu Beihilferückstellungen enthalten. Der<br />

Anteil der Personal- und Versorgungsaufwendungen an den ordentlichen Gesamtaufwendungen<br />

beträgt 29,9%.<br />

Bereits zum jetzigen Zeitpunkt wurden Stellen für die Zukunft mit einem kw-Vermerk versehen,<br />

d.h., ab 2014 werden insgesamt 3 Stellen, ab 2016 wird eine halbe Stelle und ab 2017 noch<br />

weitere 1,5 Stellen, somit insgesamt 5 Stellen, definitiv wegfallen.<br />

5.3 Investitionsmaßnahmen / Nettoneuverschuldung<br />

Soweit Kredite für neue Investitionen zur Erfüllung pflichtiger Aufgaben oder zur Durchführung<br />

zwingend notwendiger Maßnahmen aufgenommen werden müssen, sind diese von der Kommunalaufsicht<br />

zuvor zu genehmigen. Eine Nettoneuverschuldung ist grundsätzlich für defizitäre<br />

Kommunen nicht genehmigungsfähig. Entsprechende Ausführungen hierzu sind als Auflage in<br />

der Haushaltsgenehmigung der Kommunalaufsicht vom 4. Juni 2012 formuliert.<br />

5.4 Freiwillige Leistungen / Reduzierung des Standards bei Pflichtaufgaben<br />

4


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2013</strong><br />

Zur Erfüllung der von der Kommunalaufsicht in ihrer Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2012<br />

erteilten Auflage, die freiwilligen Leistungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> zu überprüfen, wurde verwaltungsseits<br />

ein Prüfungskatalog zur Priorisierung der freiwilligen Leistungen durch die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

erstellt. Das Ergebnis dieser politischen Prüfung steht noch aus, stellt<br />

jedoch eine wichtige Grundlage für Streichung bzw. Kürzung / Umgestaltung freiwilliger Leistungen<br />

dar. Auf der Basis dieser politischen Willensbildung können durch die Verwaltung künftige<br />

Sparmaßnahmen ergriffen werden. Konkrete Einsparungen können an dieser Stelle nicht<br />

beschrieben werden.<br />

Darüber hinaus wird künftig eine noch genauere Überprüfung der Standards der Pflichtaufgaben<br />

(Prüfung des „wie“ der Aufgabenerfüllung) vorgenommen werden, wobei der Spagat zwischen<br />

gesetzlichen Vorgaben, Sparbemühungen und Bürgerfreundlichkeit eine besondere Herausforderung<br />

darstellt.<br />

5.5 Gebühren und Beiträge<br />

Die Kalkulation der Friedhofsgebühren wurde zum 01.01.2011 vorgenommen, die der Wasserund<br />

Abwassergebühren ist anlässlich der Änderung des Kommunalabgabengesetzes zum 1.<br />

Januar <strong>2013</strong> vorgenommen worden. Entsprechende Satzungen wurden von der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

beschlossen. Im übrigen wird auch in weiteren Bereichen die Einführung von<br />

Gebühren und Beiträgen geplant wie im einzelnen aus der tabellarischen Übersicht im Anhang<br />

zu ersehen ist.<br />

5.6 Elternentgelte in Kinderbetreuungseinrichtungen<br />

Die Elternentgelte sollen zum 01.08.<strong>2013</strong>, vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung<br />

der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung, auf 25% der betrieblichen Aufwendungen, wie in der derzeit<br />

geltenden Gebührensatzung vorgesehen, für die Kindertagesstätten angehoben werden.<br />

5.7 Sondervermögen / kommunale Gesellschaften<br />

Die Kommunen haben durch geringere Leistungen zum Verlustausgleich ihrer Sondervermögen<br />

bzw. Gesellschaften einen Beitrag zur Konsolidierung des kommunalen Haushaltes zu ermöglichen.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> hat entsprechende vorbereitende Maßnahmen ergriffen, um den in<br />

den vergangenen Jahren stetig gewachsenen Zuschuss an den Eigenbetrieb Haus Waldeck in<br />

den kommenden Jahren zu reduzieren. Für den Haushalt <strong>2013</strong> ist eine Erhöhung des Zuschusses<br />

von rd. 8 % vorgesehen, die insbesondere die erhöhten Aufwendungen in Folge der Tarifsteigerungen<br />

ausgleichen soll.<br />

Gleichzeitig wurden erste Konsolidierungsmaßnahmen eingeleitet (u.a. Vergabe der Wäschereileistungen),<br />

die die Zukunftsfähigkeit des Seniorenzentrums gewährleisten sollen. Weitere<br />

Überlegungen wie beispielsweise die Übernahme der Altkredite durch die <strong>Stadt</strong> (Vorschlag der<br />

Betriebskommission) bedürfen einer umfassenden haushalts- und EU-rechtlichen Prüfung, die<br />

aktuell läuft, aber noch keine endgültigen Ergebnisse, die bereits in den Haushaltsplan <strong>2013</strong><br />

einfließen könnten, bietet.<br />

5.8 Steuerhebesätze<br />

Die Steuersätze für die von der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> erhobenen Steuern (Grundsteuer A und B,<br />

Gewerbesteuer) sind erst in jüngster Zeit zum 01.01.2012 angehoben worden, so dass eine<br />

erneute Anhebung der Steuersätze aktuell nicht vorgesehen ist. Mittelfristig könnte eine weitere<br />

Anhebung der Realsteuern vorgenommen werden, um auch hier höhere Einnahmen zu erzielen<br />

und insbesondere auch den Konsolidierungsanforderungen der Aufsichtsbehörden nachzukommen.<br />

Die in der angefügten Tabelle eingestellte, beispielhaft dargestellte Anhebung der<br />

5


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2013</strong><br />

Realsteuer um 240.000 € ab 2015 ist berechnet auf der Grundlage einer möglichen Anhebung<br />

des derzeit geltenden Messbetrages um 20 Punkte.<br />

Die Spielapparatesteuer soll überprüft werden.<br />

5.9 Bürgschaften<br />

Bürgschaften werden von der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> grundsätzlich nicht übernommen, sind somit<br />

auch nicht Gegenstand der Konsolidierungsmaßnahmen.<br />

5.10 Organisationsstrukturen<br />

Die Organisationsstruktur ist dem Ziel der Steigerung der Effizienz bei der Erfüllung der Verwaltungsaufgaben<br />

anzupassen. Insoweit erfolgt eine ständige Überprüfung, die auch im Hinblick<br />

auf die Stellenbesetzungssperre erforderlich ist, da fehlende Kapazitäten mit anderweitig möglicherweise<br />

frei werdendem Personal ersetzt werden müssen.<br />

5.11 Interkommunale Zusammenarbeit<br />

Interkommunale Kooperation ist die Zusammenarbeit von Kommunalverwaltungen, die entweder<br />

in einem vertraglich geregelten bloßen koordinierten Vorgehen oder in der Schaffung eines<br />

neuen Rechtsträgers zur Verfolgung der gemeinsamen Interessen bestehen kann.<br />

In der Regel sind interkommunale Kooperationen als Beistandsleistungen zu sehen, die nach<br />

Auffassung der Finanzverwaltung den Amtshilfegrundsätzen unterliegen und somit weder der<br />

Umsatzsteuer- noch Ertragsteuerpflicht unterliegen. Dies wird allerdings vom Bundesfinanzhof<br />

(Urteil vom 10.11.2011, Az. VR 41/10) inzwischen rechtlich anders beurteilt, so dass die interkommunale<br />

Zusammenarbeit schon vor diesem Hintergrund kritisch beleuchtet werden muss.<br />

Hinzu kommt, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> aufgrund ihrer Größe bzw. Einwohnerzahl viele Aufgaben<br />

effizient selbst wahrnimmt, so dass ein Zusammenschluss für sie in vielen Fällen nicht kostengünstiger<br />

ist. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass bereits in folgenden Bereichen eine<br />

interkommunale Zusammenarbeit stattfindet:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Zweckverband Abfallwirtschaft ZAW<br />

DADINA<br />

Wechselladergemeinschaft mit Pfungstadt und Darmstadt<br />

Zusammenarbeit u.a. mit Riedstadt im Bereich der Feuerwehr (Drehleiter)<br />

gemeinsame Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen mit den Bauhöfen von Weiterstadt<br />

und Pfungstadt<br />

gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk<br />

ekom21<br />

Ausbau Breitbandnetzanbindung (geplant)<br />

Landkreis DA-Di ist bereits eine Form der Interkommunalen Zusammenarbeit<br />

5.12 Berichtspflicht gem. § 28 GemHVO<br />

6


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2013</strong><br />

Diese Pflicht wird durch die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Griesheim</strong> mit zurzeit drei unterjährigen Berichten<br />

erfüllt.<br />

5.13 Einzelmaßnahmen:<br />

Im folgenden werden, unabhängig von den erörterten Vorgaben der Leitlinien, weitere Einzelmaßnahmen<br />

kurz dargestellt, die sich im anhängenden Tabellenteil wieder finden, und die, wo<br />

möglich, mit den zu erwartenden Einsparungen bzw. Mehreinnahmen versehen sind.<br />

a. Bepflanzung Wilhelm-Leuschner-Straße<br />

Die im Bereich der Wilhelm-Leuschner-Straße zwischen Hofmannstraße und Hahlgartenstraße<br />

befindliche Bepflanzung soll nicht mehr als Wechselbepflanzung sondern als weniger pflegeintensive<br />

Dauerbepflanzung ausgestaltet werden. Die Einsparungen für Material und Arbeitsaufwand<br />

betragen jährlich ca. 22.000,00 €. In anderen <strong>Stadt</strong>bereichen wurde dieser Schritt bereits<br />

in die Tat umgesetzt und so die arbeitsaufwändige Grünflächenpflege reduziert.<br />

b. Fortlaufende Prüfung einer möglichen Reduzierung des Fahrzeugbestandes<br />

Vor der Neuanschaffung eines Fahrzeuges wird regelmäßig geprüft, ob diese Anschaffung<br />

zwingend erforderlich ist. Im Bereich der speziell ausgestatteten Nutzfahrzeuge ist ein Leasing<br />

unter betriebswirtschaftlichen Aspekten nicht sinnvoll, da die Kosten erheblich höher sind als<br />

bei einem Eigentumserwerb durch Kauf. Soweit es Kleinwagen angeht, sind Leasingverträge<br />

wirtschaftlich und die entsprechenden Fahrzeuge werden auf dieser Basis angeschafft.<br />

Im Rahmen der Konsolidierungsbemühungen soll die Nutzung der vorhandenen Fahrzeugflotte<br />

umstrukturiert werden mit dem Ziel, künftige Ersatzkäufe möglichst zu verringern und den Fahrzeugbestand<br />

zu verkleinern. Eine entsprechende Maßnahme wurde im laufenden Jahr 2012<br />

bereits durchgeführt, indem ein Leasing-PKW nicht mehr ersetzt und der entsprechende Nutzungsbedarf<br />

durch vorhandene PKW und entsprechende Organisationsänderung gedeckt wurde.<br />

Hierdurch kann ein Betrag von ca. 4.000,00 € pro Jahr und Fahrzeug eingespart werden.<br />

Weitere 6.000,00 € Leasingkosten jährlich werden eingespart durch Nutzung eines älteren<br />

Transporters zur Personenbeförderung für die Jugendförderung: Dieser Transporter, der sich im<br />

Eigentum der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> befindet, wird den derzeit noch genutzten, geleasten Transporter<br />

ersetzen, für den der Leasingvertrag am 31.12.2012 ausläuft. Etwa entstehende Engpässe<br />

müssen zwar in Absprache mit den örtlichen Vereinen oder im Notfall durch kurzfristig anzumietende<br />

Fahrzeuge gedeckt werden. Im Ergebnis ist diese Handhabung aber gleichwohl die kostengünstigere<br />

Alternative.<br />

Die flexible Handhabung des vorhandenen Fahrzeugkonzepts mit Beschaffungsplan erlaubt<br />

häufig eine langfristigere Nutzung der Fahrzeuge als ursprünglich vorgesehen. Von dieser Möglichkeit<br />

wird, soweit möglich, generell Gebrauch gemacht.<br />

c. Wegfall Kulturprogramm<br />

Die Mitarbeiterin der <strong>Stadt</strong>bücherei, die bisher mit einem Zeitaufwand von ca. 11 Wochenstunden<br />

mit der Pflege und Durchführung des Kulturprogramms befasst war und entsprechende<br />

Mehrarbeit leistete, wird mit Streichung des Kulturprogramms künftig diese Zusatzarbeit nicht<br />

mehr erbringen, so dass die entsprechenden Personalkosten nicht mehr anfallen werden. Dies<br />

führt zu einer Einsparung von Personalkosten in Höhe von ca. 20.000,00 € pro Jahr.<br />

Zudem wird auch auf das Angebot eigener kultureller Veranstaltungen weitestgehend verzichtet,<br />

so dass auch hier weitere Einsparungen bei den Sach- und Dienstleistungen erzielt werden.<br />

7


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2013</strong><br />

d. Weiterhin verstärkte Vermietung der Hallen, auch an Gewerbetreibende<br />

Die städtischen Hallen (Wagenhalle, Hegelsberghalle) werden auch künftig gegen Zahlung einer<br />

Gebühr überlassen, soweit die Vereins- und Schulnutzung nicht maßgeblich beeinträchtigt<br />

wird. Die Bemühungen zur Vermietung, insbesondere auch an Gewerbetreibende, sollen weiter<br />

verstärkt werden, um hier die Einnahmen zu erhöhen. Allerdings ist die Frage der Umsatzsteuerpflicht<br />

zu beleuchten.<br />

e. Prüfung der Nutzung städtischer Räume bzw. Gebäude für die U3-Betreuung<br />

(Einsparung von Miete / Investitionskosten)<br />

Im Hinblick auf die gestiegenen Anforderungen an die Kinderbetreuung durch die Mindestverordnung<br />

und den hierdurch entstehenden zusätzlichen Bedarf an Räumen wird geprüft, welche<br />

Gebäude bzw. Räume, die städtisches Eigentum sind, für die Unterbringung der Kindergruppen<br />

genutzt werden können, um so Investitionen in Neubauten bzw. künftigen Mietaufwand einzusparen.<br />

f. Einsparungen bei der Veranstaltung der Fahrt der 70-Jährigen<br />

Es soll geprüft werden, ob der finanzielle Aufwand für die jährlich stattfindende Fahrt der 70-<br />

Jährigen weiter reduziert werden kann, ohne von den Teilnehmern einen Eigenanteil der Kosten<br />

zu erheben, indem z.B. das Programm in der Wahl des Fahrtziels bzw. des Gesamtangebotes<br />

während des Ausfluges mit dem Ziel der Kosteneinsparung verändert wird.<br />

Bereits im laufenden Jahr 2012 konnte durch Einsparung des Angebotes von Kaffee und Kuchen<br />

auf dem Ausflugsschiff ein Betrag von 1.200,00 € eingespart werden. In Zukunft könnte<br />

beispielsweise durch weitere Kostenreduzierung beim Angebot eines Mittagessens für die Teilnehmerinnen<br />

und Teilnehmer der Aufwand gesenkt werden.<br />

g. Einsparungen bei Weihnachtspräsenten für Senioren<br />

Die anlässlich der Weihnachtsbetreuung der Senioren jährlich erfolgenden Präsente werden<br />

bereits im laufenden Haushalt deutlich geringwertiger ausfallen. Der hierfür aufzuwendende<br />

Betrag wird, vorbehaltlich der endgültigen Abrechnung, um ca. 7.000,00 € geringer ausfallen.<br />

Diese Einsparung wird in den künftigen Jahren fortgesetzt.<br />

h. Anpassung der Gebühren für die Nutzung der städtischen Kindertagesstätten<br />

Vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung werden<br />

die Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten im Jahr <strong>2013</strong> zum 1. August <strong>2013</strong> auf 25%<br />

der Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Einrichtungen entstehen, entsprechend<br />

der Vorgaben der Satzung erhöht.<br />

i. Veränderung der „aufsuchenden Jugendarbeit“ durch Reduzierung der Arbeitszeit<br />

Die Arbeitszeiten der aufsuchenden Jugendarbeit sollen von 7,5 auf 5 Stunden pro Woche herabgesetzt<br />

werden, wobei eine verstärkte Einbindung in die Arbeit des Jugendzentrums erfolgen<br />

soll. Die Einsparmöglichkeit beträgt für zwei Aushilfskräfte insgesamt ca. 1.800,00 € pro Jahr.<br />

j. Jugendsammelwoche: Information der Vereine nur noch per E-Mail<br />

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<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2013</strong><br />

Zur Einsparung von Portokosten und Schreibmaterial werden künftig die Informationen zur<br />

Durchführung der Jugendsammelwoche lediglich kostengünstig per E-Mail an die Vereine verschickt.<br />

Die zu erwartende Einsparung ist als Betrag nicht wesentlich, aber der Verwaltungsaufwand<br />

wird deutlich verringert.<br />

k. Verbindung der Arbeitsbereiche Wirtschaftsförderung und <strong>Stadt</strong>marketing<br />

Die Bereiche Wirtschaftsförderung und <strong>Stadt</strong>marketing sind in weiten Teilen eng miteinander<br />

verknüpft. Diese Verwaltungsteile können in Personalunion durch Konzentration an zentraler<br />

Stelle bearbeitet werden. Langfristig können hier Stundenanteile entfallen bzw. eine an anderer<br />

Stelle erforderlich Neueinstellung (Stundenanteile) kann unterbleiben. Zunächst erfolgen hierdurch<br />

keine bezifferbaren Kosteneinsparungen, kurzfristig erreicht werden allerdings Effizienzsteigerung<br />

und weniger Abstimmungsbedarf.<br />

l. Überprüfung der Streichung der Aufnahme von Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes<br />

Auf Beschluss der <strong>Stadt</strong>verordneten soll überprüft werden, ob es sinnvoll ist und in welcher Höhe<br />

Kosten eingespart würden, wenn die <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> nur noch eingeschränkt oder gar nicht<br />

mehr die Möglichkeit bietet, im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes für die <strong>Stadt</strong> tätig zu<br />

sein. Zur Zeit entstehen der <strong>Stadt</strong> Kosten in Höhe von 385,00 € je Teilnehmer und Monat, somit<br />

4.620,00 € pro Jahr.<br />

m. Streichung des Angbots zur Leistung eines Freiwilligen ökologischen Jahres<br />

Der Magistrat wurde durch die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung gebeten, die der <strong>Stadt</strong> entstehenden<br />

Kosten in Höhe von 8.100,00 € pro Jahr im Rahmen des Angebotes zur Ableistung eines<br />

freiwilligen ökologischen Jahres in <strong>Griesheim</strong> einzusparen, indem diese freiwillige Leistung<br />

aufgegeben wird.<br />

n. Streichung des Betriebs der Wetterstation am Standort <strong>Griesheim</strong><br />

Auch hinsichtlich dieser freiwilligen Leistung wurde der Magistrat durch die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

um Aufgabe und Streichung der Mittel gebeten. Die in der Gemarkung <strong>Griesheim</strong><br />

eingerichtete Wetterstation soll nach diesem Beschluss der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung in<br />

ihrer Sitzung vom 13.12.2012 nicht mehr unterhalten werden. Hierdurch würde jährlich ein Aufwand<br />

von ca. 2.300,00 € eingespart.<br />

o. Überprüfung der Reduzierung der Kosten für Weihnachtsbeleuchtung<br />

Es wird geprüft, durch welche Maßnahmen die jährlich für die Weihnachtsbeleuchtung im<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet anfallenden Kosten reduziert werden können (z.B. Kostenbeteiligung der Gewerbetreibenden,<br />

Überprüfung der technischen Ausstattung etc.).<br />

p. Prüfung einer Kostenbeteiligung der Nutzer an der Unterhaltung der Feldwege<br />

Die Nutzung der Feldwege in der <strong>Griesheim</strong>er Gemarkung erfolgt im wesentlich durch einen<br />

bestimmbaren, begrenzten Kreis von Personen (z.B. Landwirte), die hinsichtlich der Unterhaltungskosten<br />

für diese Wege künftig anteilig in Anspruch genommen werden könnten. Im Laufe<br />

des Jahres werden Gespräche mit den Landwirten geführt und es werden Informationen aus<br />

solchen Nachbarkommunen eingeholt, in denen diese Regelung bereits besteht<br />

9


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2013</strong><br />

q. Prüfung einer Neuorganisation der Reinigungsleistungen der <strong>Stadt</strong><br />

(Fremd- und Eigenreinigung)<br />

Die Personalkosten im Bereich der Reinigungsleistungen für die Kernverwaltung (Rathausgebäude)<br />

einerseits sowie die übrigen Liegenschaften (Kindertagesstätten, Bauhof, Kläranlage)<br />

andererseits geben Anlass, eine Neuorganisation vorzunehmen. Hier wird sorgfältig, auch unter<br />

Berücksichtigung der Arbeitsverträge mit dem vorhandenen Personal, geprüft werden, ob über<br />

eine Ausschreibung eine teilweise Fremdvergabe der Leistungen erfolgen wird. In die Überlegungen<br />

soll auch der Eigenbetrieb Haus Waldeck mit den dort zu leistenden Reinigungsarbeiten<br />

einbezogen werden. Es wird auch geprüft werden, ob zunächst Teilleistungen (z.B. die<br />

Fensterreinigung) kostensparend fremd vergeben werden können.<br />

Parallel hierzu wird die Einsparung von Mitteln geprüft, die durch eine Reduzierung der Reinigungsintervalle,<br />

eine Erhöhung der Reinigungsleistung durch die vorhandenen Reinigungskräfte<br />

um 10% und durch eventuell noch mögliche Optimierung im Hinblick auf Arbeitsmaterialien,<br />

Arbeitsgeräte und Arbeitsabläufe erzielt werden kann.<br />

r. Grünflächenpflege u. Müllentsorgung von Rathaus und Wagenhalle<br />

durch die Hausmeister des Rathauses<br />

Es wird ein Teil der laufenden Arbeiten zur Pflege der Grünflächen um das Rathaus und die<br />

Wagenhalle von den Hausmeistern des Rathauses durchgeführt (z.B. laufende Rückschnittarbeiten,<br />

Unkrautbeseitigung etc.), soweit diese Arbeiten nicht ohnehin als Fremdpflegeauftrag<br />

vergeben sind. Auch die anfallenden Arbeiten zur Müllentsorgung können durch die Hausmeister<br />

mit erledigt werden.<br />

Dies entlastet das Personal des Bauhofs und führt so zu einer Reduzierung der dort permanent<br />

anfallenden Überstunden und der damit entstehenden Verbindlichkeiten. Die Ersparnis ist nur<br />

eingeschränkt schätzbar, beläuft sich jährlich aber auf mindestens 500 €.<br />

s. Pachtzinserhöhung landwirtschaftlicher Grundstücke<br />

Es wird überprüft, um welche Beträge die Pachtzinszahlungen für landwirtschaftliche Grundstücke<br />

im Einzelfall erhöht werden können, nachdem bereits die Erbbauzinsbeträge auf Basis der<br />

vertraglichen Möglichkeiten erhöht wurden. Die Höhe der Mehreinnahmen kann derzeit noch<br />

nicht genannt werden, zumal jeweils eine Vertragsänderung erfolgen muss. Nach vorsichtigen<br />

Schätzungen können hier jährlich Mehreinnahmen von mindestens ca. 2.000,00 € erzielt werden.<br />

t. Inrechnungstellung der Kosten der Müllentsorgung durch den Bauhof anlässlich<br />

von Vereinsfesten<br />

Die anlässlich von Vereinsfesten anfallenden Kosten der Müllentsorgung werden künftig den<br />

jeweiligen Vereinen in Rechnung gestellt und nicht mehr vom Bauhof übernommen. Die Kostenerstattung<br />

beläuft sich jährlich auf ca.10.000 €<br />

u. Reduzierung von täglich zwei Betreuungsstunden durch städtisches Personal<br />

in den betreuenden Grundschulen.<br />

Da die Schulen den gesetzlichen Betreuungsauftrag in den Grundschulen mit eigenem Personal<br />

bisher nicht vollständig gewährleisten konnten, werden in den Schulen täglich mindestens<br />

zwei Stunden durch Mitarbeiter der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> abgedeckt. Laut Mitteilung des zuständigen<br />

staatlichen Schulamts decken die Schulen künftig mehr Betreuungszeit direkt ab. Sofern dies<br />

tatsächlich umgesetzt wird, werden dann die „städtischen Stunden“ entsprechend reduziert.<br />

Eine Umsetzung dieser Maßnahme erfolgt ab dem Schuljahr <strong>2013</strong>/2014, da bis dahin entspre-<br />

10


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2013</strong><br />

chende Verträge mit den Erziehungsberechtigten abgeschlossen sein werden. Die Einsparung<br />

wird sich auf jährlich ca. 17.700 € belaufen.<br />

v. Vollstreckungsaufträge an den Landkreis künftig per E-Mail<br />

Die Aufträge zur Vollstreckung von Forderungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> sollen an den ausführenden<br />

Landkreis Darmstadt-Dieburg künftig per Datenaustausch erteilt werden. Dies erspart insbesondere<br />

erheblich Zeit (ca. 2 Wochen), da die bisher zunächst in der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Griesheim</strong><br />

ausgedruckten und auf dem Postwege verschickten Aufträge nicht durch Mitarbeiter des<br />

Landkreises zeitaufwändig in deren EDV erfasst werden müssen und dann erst zur Bearbeitung<br />

durch die Vollstreckungsstelle gelangen. Daneben wird auch Porto und Material (Papier, Druckkosten)<br />

eingespart. Die Höhe der Einsparung lässt sich hier schwer beziffern, zumal jeder Vollstreckungsfall<br />

unterschiedlich zeitaufwändig ist. Ein Zeitgewinn erhöht jedoch auf jeden Fall die<br />

Erfolgsaussichten der Vollstreckung und verbessert damit die letztlich Ertragssituation der<br />

<strong>Stadt</strong>.<br />

w. Überprüfung der Verwaltungskostensatzung<br />

Auf Beschluss der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung soll die derzeit gültige Verwaltungskostensatzung<br />

überprüft werden mit dem Ziel, eine Anpassung der Gebühren vorzunehmen, die mindestens<br />

den Aufwand der Überarbeitung (geschätzt 5.000,00 €) innerhalb eines Jahres amortisiert.<br />

x. Reduzierung des Zuschusses an den Eigenbetrieb Haus Waldeck<br />

Der bisher jährlich wachsende Zuschuss an den Eigenbetrieb muss zwar im Haushalt <strong>2013</strong> in<br />

der unter Ziff. 5.7 näher erläuterten Höhe (8%) aufgestockt werden. Je nach Beschluss der Betriebskommission<br />

/<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung über die hierfür zu treffenden Maßnahmen<br />

wird jedoch kurz- bis mittelfristig der Zuschussbedarf durch entsprechende Maßnahmen kontinuierlich<br />

reduziert. Die Erarbeitung der erforderlichen Schritte ist derzeit Gegenstand einer hierfür<br />

gegründeten Arbeitsgruppe.<br />

Weitere Maßnahmen zur Verringerung des Aufwandes bei der Erbringung der Leistungen bzw.<br />

zur Erzielung höherer Einnahmen durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> mit dem Ziel eines langfristig ausgeglichenen<br />

Haushaltes bedürfen entsprechender Vorgabe durch die <strong>Stadt</strong>verordneten, die<br />

letztlich über die Verwirklichung der Ziele, die für <strong>Griesheim</strong> maßgeblich sein sollen, entscheiden.<br />

6. Tabellarische Übersicht zum <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong><br />

(Zeitraum <strong>2013</strong> bis 2015)<br />

11


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2013</strong><br />

12


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2013</strong><br />

Tabelle<br />

Übersicht Maßnahmenkatalog <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong><br />

zum Haushaltsplan <strong>2013</strong><br />

Nr. Produkt Teilprodukt Bezeichnung Beschreibung der Maßnahme<br />

1 01.01.12 01.01.12.002 Personalamt Wiederbesetzungssperre<br />

für bestehende Stellen<br />

(Aufwandverringerung unbek.)<br />

<strong>2013</strong> 2014 2015 2016<br />

2 01.01.08<br />

01.01.16<br />

01.01.08.002<br />

01.01.16.002<br />

<strong>Stadt</strong>marketing<br />

Wirtschaftsförderung<br />

Verbindung Wirtschaftsförderung<br />

mit <strong>Stadt</strong>marketing,<br />

Stelleneinsparung<br />

(Prüfung Aufwandverringerung<br />

unbek.)<br />

3 01.01.13 01.01.13.004 Steueramt / Veranlagung<br />

4 01.01.13 01.01.13.012 <strong>Stadt</strong>kasse / Vollstreckung<br />

Erhöhung Grundsteuer A<br />

Erhöhung Grundsteuer B<br />

Erhöhung Gewerbesteuer<br />

(Prüfung, evtl. zum<br />

01.01.2015)<br />

Vollstreckung an den LK-<br />

Da-Di künftig per E-Mail<br />

(Aufwandverringerung unbek.)<br />

240.000 240.000<br />

1


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2013</strong><br />

Nr. Produkt Teilprodukt Bezeichnung Beschreibung der Maßnahme<br />

5 04.01.03 04.01.03.002<br />

Erhebung von Nutzungsentgelten<br />

08.01.01 08.01.01.004<br />

für:<br />

Kulturförderung<br />

Sportförderung /<br />

Vereinsförderung<br />

Müllentsorgung Vereinsfeste<br />

(Prüfung, Kosten sind<br />

noch zu ermitteln)<br />

<strong>2013</strong> 2014 2015 2016<br />

10.000 10.000 10.000 10.000<br />

- Information wg. Jugendsammelwoche<br />

per E-Mail<br />

(Aufwandverringerung unbek.)<br />

6 04.01.03 04.01.03.008 Sonst. Kulturförd. Streichung Kulturprogramm<br />

20.000 20.000 20.000 20.000<br />

7 04.01.05 04.01.05.016<br />

04.01.05.018<br />

Öffentliche Begegnungsstätten<br />

Häufigere Vermietung<br />

städtischer Hallen<br />

(Prüfung, Einnahmeerhöhung<br />

unbek.)<br />

8 06.03.01 06.03.01.004<br />

Ausflüge für Senioren<br />

Überprüfung des Angebots<br />

bei der Fahrt der 70-Jährigen<br />

auf Einsparungen ohne<br />

Eigenfinanzmittel der<br />

Teilnehmer (Prüfung, Einsparung<br />

unbek.)<br />

06.03.01.002<br />

Seniorenveranstaltungen<br />

Einsparungen bei Weihnachtspräsenten<br />

7.000 7.000 7.000 7.000<br />

2


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2013</strong><br />

Nr. Produkt Teilprodukt Bezeichnung Beschreibung der Maßnahme<br />

9 06.02.01. 06.02.01.010 Jugendförderung Reduzierung des Zeitaufwandes<br />

/ aufsuchende<br />

um 1/3 auf 5 Std. /<br />

Arbeit<br />

Woche (Prüfung/ Umsetzung<br />

erforderlich, Schätzung Einsparung)<br />

<strong>2013</strong> 2014 2015 2016<br />

1.800 1.800 1.800 1.800<br />

10 06.01.01 Förderung von<br />

Kindern in Kitas<br />

Anpassung / Erhöhung der<br />

Nutzungsgebühren auf<br />

25% der Aufwendungen<br />

zum 01.08.<strong>2013</strong><br />

(Beschlussfassung steht aus)<br />

11 06.01.01. 06.01.01.090<br />

06.01.01.100<br />

06.01.01.110<br />

Förderung von<br />

Kindern in Kitas /<br />

Betreuende<br />

Grundschulen<br />

Einsparung von drei Betreuungsstunden<br />

je Schultag<br />

je Grundschule im<br />

Rahmen der Grundschulbetreuung<br />

des Landkreises<br />

ab Schuljahr<br />

<strong>2013</strong>/2014<br />

(Kostenschätzung)<br />

17.700 17.700 17.700 17.700<br />

12 12.01.01. 12.01.01.008 Bauamt / Unterhaltung<br />

u. Herstellung<br />

von<br />

Feldwegen<br />

Beteiligung der Nutzer der<br />

Feldwege an den Unterhaltungskosten<br />

(Prüfung,<br />

Aufwandverringerung unbek.)<br />

3


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2013</strong><br />

Nr. Produkt Teilprodukt Bezeichnung Beschreibung der Maßnahme<br />

13 01.01.14 01.01.14.006 Immobilienmanagement<br />

Pachtzinserhöhung für<br />

/ Ver-<br />

landwirtschaftliche Grund-<br />

pachtung von stücke<br />

Grundstücken (Prüfung; Einnahmeerhöhung<br />

vorsichtig geschätzt)<br />

<strong>2013</strong> 2014 2015 2016<br />

2.000 3.000 4.000 4.000<br />

14 01.01.14 Immobilienmanagement<br />

Umnutzung städtischer<br />

Räume zur U3-Betreuung<br />

Einsparung Investitionskosten<br />

/ Miete<br />

(Prüfung,<br />

Aufwandverringerung unbek.)<br />

15 01.01.14 Immobilienmanagement<br />

Neuorganisation Reinigungsarbeiten,<br />

teilweise<br />

evt. auch durch Fremdvergabe<br />

nach Ausschreibung,<br />

unter Einbeziehung des<br />

Eigenbetriebs Haus<br />

Waldeck;<br />

Überprüfung von Einsparmöglichkeiten<br />

durch Reduzierung<br />

d. Reinigungsintervalle,<br />

Erhöhung d. Effizienz<br />

um 10%, sonstige<br />

Optimierungsmaßnahmen<br />

(Prüfung, Aufwandverringerung<br />

unbek.)<br />

4


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2013</strong><br />

Nr. Produkt Teilprodukt Bezeichnung Beschreibung der Maßnahme<br />

16 01.01.15 01.01.15.048 Bauhof / allg. Reduzierung des Fahrzeugbestandes<br />

Fuhrparkverwaltung<br />

<strong>2013</strong> 2014 2015 2016<br />

10.000 10.000 10.000 10.000<br />

17 13.01.01 13.01.01.004 Öffentliches Grün<br />

/ Straßenbegleitgrün<br />

18 13.01.15<br />

01.01.15<br />

13.01.15.018<br />

01.01.15.044<br />

Öffentliches Grün<br />

/ Pflegearbeiten<br />

im Bereich Rathaus,<br />

Hallen<br />

19 Eigenbetrieb<br />

Haus Waldeck<br />

20 14.01.01 14.01.01.008 Betrieb Wetterstation<br />

(Teilprodukt?)<br />

21 13.01.01. 13.01.01.026 Freiwilliges Ökologisches<br />

Jahr<br />

(FöJ) (Teilprodukt?)<br />

Änderung der Bepflanzung<br />

Wilhelm-Leuschner-Straße<br />

Übernahme eines Teils der<br />

Pflegearbeiten und der<br />

Abfallentsorgung durch die<br />

Hausmeister des Rathauses<br />

(grobe Schätzung)<br />

Mittel- bis langfristig Reduzierung<br />

des jährlichen Zuschusses;<br />

Höhe des jährlichen Einsparvolumens<br />

abhängig<br />

von Ausgestaltung der<br />

zukünftigen Betriebes<br />

Streichung des Betriebs<br />

der Wetterstation <strong>Griesheim</strong><br />

(Prüfung durch Magistrat)<br />

Streichung der Möglichkeit,<br />

in <strong>Griesheim</strong> ein FöJ zu<br />

absolvieren mit Einsparung<br />

der für die <strong>Stadt</strong> anfallenden<br />

Kosten<br />

(Prüfung durch Magistrat)<br />

5<br />

22.000 22.000 22.000 22.000<br />

500 500 500 500<br />

2.300 2.300 2.300 2.300<br />

8.100 8.100 8.100 8.100


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2013</strong><br />

Nr. Produkt Teilprodukt Bezeichnung Beschreibung der Maßnahme<br />

22 01.01.15 01.01.15.012 Weihnachtsbeleuchtung<br />

Überprüfung der Möglich-<br />

im keit, durch entsprechende<br />

<strong>Stadt</strong>bereich Maßnahmen die Kosten<br />

der Weihnachtsbeleuchtung<br />

jährlich zu mindern<br />

(Betrag z.Zt. noch unbek.)<br />

<strong>2013</strong> 2014 2015 2016<br />

23 Bundesfreiwilligendienst<br />

24 Überprüfung der<br />

Verwaltungskostensatzung<br />

Überprüfung der Möglichkeit,<br />

durch Streichung der<br />

Aufnahme von Absolventen<br />

des Bundesfreiwilligendienstes,<br />

Mittel einzusparen<br />

(4.620,00 €/ Teilnehmer)<br />

Die geltende Verwaltungskostensatzung<br />

wird auf die<br />

Angemessenheit der Höhe<br />

der Gebührensätze überprüft,<br />

ggfs. werden Erhöhungen<br />

durch Satzungsänderung<br />

vorgenommen.<br />

(Betrag zusätzlicher Einnahmen<br />

noch unbek.)<br />

4.620 4.620 4.620 4.620<br />

6

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