Informationsblatt zum Ausfüllen von ... - Stadt Griesheim

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03.01.2014 Aufrufe

Für die Entgegennahme einer Gewerbeanzeige gemäß § 14 Abs. 1 - 4 Gewerbeordnung wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 € erhoben. Wenn Sie eine Empfangsbescheinigung nach §15 Gewerbeordnung wünschen, wird zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 7,50 € pro Empfangsbescheinigung erhoben (Rechtsgrundlage: Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 19.03.2004 in der derzeit gültigen Fassung) Gebühr für die Entgegennahme einer Gewerbeanzeige 25,00 Euro Die Gebühr ist der Meldung beigefügt Die Gebühr per Rechnungsstellung Empfangsbescheinigung gewünscht 7,50 Euro Die Gebühr ist der Meldung beigefügt Die Gebühr per Rechnungsstellung Empfangsbescheinigung nicht gewünscht Hausanschrift: Wilhelm-Leuschner-Straße 75 64347 Griesheim Zurück an: Öffnungszeiten: Montag: 7.00 - 12.30 und 13.30 - 16.30 Stadtverwaltung Griesheim Dienstag: 7.30 - 12.30 und 13.30 - 16.30 Der Magistrat Mittwoch: 7.30 - 12.30 und 13.30 - 16.30 Fachbereich III Donnerstag: 7.30 - 12.30 und 13.30 - 18.00 Bürger + Ordnung Freitag: 7.30 - 12.30 Postfach 12 40 Telefon: 06155/ 701-223 und 701-224 64344 Griesheim Telefax: 06155/ 701-222 Internet: www.griesheim.de Email: ordnungsamt@griesheim.de Seite 2 von 2

Für die Entgegennahme einer Gewerbeanzeige gemäß § 14 Abs. 1 - 4 Gewerbeordnung<br />

wird eine Gebühr in Höhe <strong>von</strong> 25,00 € erhoben.<br />

Wenn Sie eine Empfangsbescheinigung nach §15 Gewerbeordnung wünschen, wird<br />

zusätzlich eine Gebühr in Höhe <strong>von</strong> 7,50 € pro Empfangsbescheinigung erhoben<br />

(Rechtsgrundlage: Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministerium für Wirtschaft,<br />

Verkehr und Landesentwicklung vom 19.03.2004 in der derzeit gültigen Fassung)<br />

Gebühr für die Entgegennahme einer Gewerbeanzeige 25,00 Euro<br />

Die Gebühr ist der Meldung beigefügt<br />

Die Gebühr per Rechnungsstellung<br />

Empfangsbescheinigung gewünscht 7,50 Euro<br />

Die Gebühr ist der Meldung beigefügt<br />

Die Gebühr per Rechnungsstellung<br />

Empfangsbescheinigung nicht gewünscht<br />

Hausanschrift:<br />

Wilhelm-Leuschner-Straße 75<br />

64347 <strong>Griesheim</strong><br />

Zurück an:<br />

Öffnungszeiten:<br />

Montag: 7.00 - 12.30 und 13.30 - 16.30<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Griesheim</strong> Dienstag: 7.30 - 12.30 und 13.30 - 16.30<br />

Der Magistrat Mittwoch: 7.30 - 12.30 und 13.30 - 16.30<br />

Fachbereich III Donnerstag: 7.30 - 12.30 und 13.30 - 18.00<br />

Bürger + Ordnung Freitag: 7.30 - 12.30<br />

Postfach 12 40<br />

Telefon: 06155/ 701-223 und 701-224<br />

64344 <strong>Griesheim</strong> Telefax: 06155/ 701-222<br />

Internet: www.griesheim.de<br />

Email: ordnungsamt@griesheim.de<br />

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