Der Bürgermeister - Gemeinde Grefrath
Der Bürgermeister - Gemeinde Grefrath
Der Bürgermeister - Gemeinde Grefrath
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Der</strong> <strong>Bürgermeister</strong><br />
IX. Wahlperiode<br />
Sitzungsvorlage Nr. H 228 V<br />
Vorberatung<br />
keine<br />
Vorberatung<br />
keine<br />
Beschlussfassung<br />
Haupt- und Finanzausschuss<br />
öffentlich<br />
Datum: 05.02.2013<br />
Amt/Aktenzeichen<br />
10/10 32 000<br />
Auskunft erteilt:<br />
Frau Müller-Deilmann<br />
Mitwirkung durch<br />
./.<br />
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 <strong>Gemeinde</strong>ordnung des<br />
Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW);<br />
hier: Bestellung eines Mitgliedes sowie eines Stellvertreters für den Verbandsausschuss<br />
des Netteverbandes<br />
1. Sachverhalt:<br />
Gemäß § 60 Absatz 1 GO NRW, in der zurzeit gültigen Fassung, wird folgender<br />
gefasst:<br />
Dringlichkeitsbeschluss<br />
„<strong>Der</strong> Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Grefrath</strong> beschließt, Herrn Heinrich Tenhaef aus <strong>Grefrath</strong>, Im Ketel<br />
8, für die kommende Amtszeit vom 01.04.2013 bis zum 31.03.2021 als Mitglied des<br />
Verbandsausschusses des Netteverbandes zu bestellen. Als Stellvertreter wird<br />
Tiefbauingenieur Herr Norbert Enger bestellt.<br />
Für die Wahl der Ausschussmitglieder aus der Stimmgruppe „Erschwerer und<br />
Vorteilhabende“ wird Herr Dr. Michael Räppel als Vertreter der <strong>Gemeinde</strong> bestellt“.<br />
Begründung:<br />
<strong>Der</strong> Verbandsvorsteher des Netteverbandes teilt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Grefrath</strong> mit Schreiben vom<br />
23.01.2013 mit, dass insgesamt 19 Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter für die<br />
Amtszeit vom 01.04.2013 bis 31.03.2021 von den Mitgliedern (Städte und <strong>Gemeinde</strong>n)<br />
bestellt und in den Verbandsausschuss zu entsenden sind. Nach § 10 der Satzung des<br />
NIersverbandes stellt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Grefrath</strong> ein Mitglied sowie einen Stellvertreter. <strong>Der</strong><br />
Verbandsvorsteher bittet, entsprechende Vorschläge bis zum 15. März 2013 einzureichen.<br />
Für die Wahlperiode vom 01. April 2005 bis 31. März 2013 gehört Herr Heinrich Tenhaef, Im<br />
Ketel 8, <strong>Grefrath</strong>, dem Verbandsausschuss des Netteverbandes an; als Stellvertreter wurde<br />
Herr Bernhard Schmidt, <strong>Grefrath</strong>, Vorst 87, als Stellvertreter bestellt (Beschluss des Rates<br />
vom 26.09.2005, Vorlage-Nr. H 060 V).<br />
Herr Tenhaef hat der Verwaltung am 23.01.2013 gegenüber erklärt, dass er für eine weitere<br />
Amtszeit zur Verfügung steht. Aus Sicht der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung bestehen gegen die<br />
erneute Bestellung des Herrn Tenhaef keine Bedenken, im Gegenteil, er hat über Jahre<br />
G:\Ausschuesse-Rat\Haupt_u_Finanzausschuss\Legislaturperiode 9\Vorlagen\H228_V<br />
Dringlichkeitsbeschluss.doc
durch seine ehrenamtliche Tätigkeit im Verbandsausschuss Erfahrungen sammeln können,<br />
die für die Verbandsarbeit sehr wertvoll sind.<br />
<strong>Der</strong> bisherige Vertreter, Herr Bernhard Schmidt aus <strong>Grefrath</strong>, Vorst 87, ist beruflich als<br />
Selbständiger in seinem Betrieb so sehr eingebunden, dass er die Vertretung nicht weiter<br />
ausüben möchte. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Verwaltungsmitarbeiter des<br />
Bauamtes, Tiefbauingenieur Herrn Norbert Enger, als stellvertretendes Ausschussmitglied zu<br />
bestellen. Als zuständiger Sachbearbeiter für den Bereich Wasserwirtschaft/öffentliche<br />
Wasserläufe verfügt er über das notwendige Fachwissen und kann jederzeit, soweit<br />
erforderlich, die Vertretung problemlos übernehmen.<br />
Für die Wahl der Ausschussmitglieder der Stimmgruppe „Erschwerer und Vorteilhabende“,<br />
die am 21. März 2013 stattfindet, wird Herr Dr. Michael Räppel als Vertreter der <strong>Gemeinde</strong><br />
gem. § 113 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das Land NRW vorgeschlagen.<br />
Da dem Netteverband die Mitglieder bis zum 15. März 2013 zu melden sind, die Sitzung des<br />
Rates aber erst am 20.03.2013 stattfindet, kann der Haupt- und Finanzausschuss im<br />
Rahmen des § 60 Abs. 1 GO NRW eine Dringlichkeitsentscheidung treffen, die in der<br />
nächsten Sitzung des Rates genehmigt werden muss.<br />
2. Stellungnahme zum Haushaltsplan:<br />
Die Vorlage berührt den Haushaltplan nicht.<br />
2a. Abstimmungsergebnis:<br />
Zustimmungen:<br />
Ablehnungen:<br />
Enthaltungen:<br />
3. Beschlussentwurf:<br />
Die vorstehende vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 05. März 2013<br />
getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 GO NRW genehmigt.<br />
4. Abstimmungsergebnis:<br />
Zustimmungen:<br />
Ablehnungen:<br />
Enthaltungen:<br />
5. Anlagen:<br />
./.<br />
Lommetz<br />
G:\Ausschuesse-Rat\Haupt_u_Finanzausschuss\Legislaturperiode 9\Vorlagen\H228_V<br />
Dringlichkeitsbeschluss.doc