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Der Bürgermeister - Gemeinde Grefrath

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<strong>Der</strong> <strong>Bürgermeister</strong><br />

IX. Wahlperiode<br />

Sitzungsvorlage Nr. H 228 V<br />

Vorberatung<br />

keine<br />

Vorberatung<br />

keine<br />

Beschlussfassung<br />

Haupt- und Finanzausschuss<br />

öffentlich<br />

Datum: 05.02.2013<br />

Amt/Aktenzeichen<br />

10/10 32 000<br />

Auskunft erteilt:<br />

Frau Müller-Deilmann<br />

Mitwirkung durch<br />

./.<br />

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 <strong>Gemeinde</strong>ordnung des<br />

Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW);<br />

hier: Bestellung eines Mitgliedes sowie eines Stellvertreters für den Verbandsausschuss<br />

des Netteverbandes<br />

1. Sachverhalt:<br />

Gemäß § 60 Absatz 1 GO NRW, in der zurzeit gültigen Fassung, wird folgender<br />

gefasst:<br />

Dringlichkeitsbeschluss<br />

„<strong>Der</strong> Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Grefrath</strong> beschließt, Herrn Heinrich Tenhaef aus <strong>Grefrath</strong>, Im Ketel<br />

8, für die kommende Amtszeit vom 01.04.2013 bis zum 31.03.2021 als Mitglied des<br />

Verbandsausschusses des Netteverbandes zu bestellen. Als Stellvertreter wird<br />

Tiefbauingenieur Herr Norbert Enger bestellt.<br />

Für die Wahl der Ausschussmitglieder aus der Stimmgruppe „Erschwerer und<br />

Vorteilhabende“ wird Herr Dr. Michael Räppel als Vertreter der <strong>Gemeinde</strong> bestellt“.<br />

Begründung:<br />

<strong>Der</strong> Verbandsvorsteher des Netteverbandes teilt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Grefrath</strong> mit Schreiben vom<br />

23.01.2013 mit, dass insgesamt 19 Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter für die<br />

Amtszeit vom 01.04.2013 bis 31.03.2021 von den Mitgliedern (Städte und <strong>Gemeinde</strong>n)<br />

bestellt und in den Verbandsausschuss zu entsenden sind. Nach § 10 der Satzung des<br />

NIersverbandes stellt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Grefrath</strong> ein Mitglied sowie einen Stellvertreter. <strong>Der</strong><br />

Verbandsvorsteher bittet, entsprechende Vorschläge bis zum 15. März 2013 einzureichen.<br />

Für die Wahlperiode vom 01. April 2005 bis 31. März 2013 gehört Herr Heinrich Tenhaef, Im<br />

Ketel 8, <strong>Grefrath</strong>, dem Verbandsausschuss des Netteverbandes an; als Stellvertreter wurde<br />

Herr Bernhard Schmidt, <strong>Grefrath</strong>, Vorst 87, als Stellvertreter bestellt (Beschluss des Rates<br />

vom 26.09.2005, Vorlage-Nr. H 060 V).<br />

Herr Tenhaef hat der Verwaltung am 23.01.2013 gegenüber erklärt, dass er für eine weitere<br />

Amtszeit zur Verfügung steht. Aus Sicht der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung bestehen gegen die<br />

erneute Bestellung des Herrn Tenhaef keine Bedenken, im Gegenteil, er hat über Jahre<br />

G:\Ausschuesse-Rat\Haupt_u_Finanzausschuss\Legislaturperiode 9\Vorlagen\H228_V<br />

Dringlichkeitsbeschluss.doc


durch seine ehrenamtliche Tätigkeit im Verbandsausschuss Erfahrungen sammeln können,<br />

die für die Verbandsarbeit sehr wertvoll sind.<br />

<strong>Der</strong> bisherige Vertreter, Herr Bernhard Schmidt aus <strong>Grefrath</strong>, Vorst 87, ist beruflich als<br />

Selbständiger in seinem Betrieb so sehr eingebunden, dass er die Vertretung nicht weiter<br />

ausüben möchte. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Verwaltungsmitarbeiter des<br />

Bauamtes, Tiefbauingenieur Herrn Norbert Enger, als stellvertretendes Ausschussmitglied zu<br />

bestellen. Als zuständiger Sachbearbeiter für den Bereich Wasserwirtschaft/öffentliche<br />

Wasserläufe verfügt er über das notwendige Fachwissen und kann jederzeit, soweit<br />

erforderlich, die Vertretung problemlos übernehmen.<br />

Für die Wahl der Ausschussmitglieder der Stimmgruppe „Erschwerer und Vorteilhabende“,<br />

die am 21. März 2013 stattfindet, wird Herr Dr. Michael Räppel als Vertreter der <strong>Gemeinde</strong><br />

gem. § 113 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das Land NRW vorgeschlagen.<br />

Da dem Netteverband die Mitglieder bis zum 15. März 2013 zu melden sind, die Sitzung des<br />

Rates aber erst am 20.03.2013 stattfindet, kann der Haupt- und Finanzausschuss im<br />

Rahmen des § 60 Abs. 1 GO NRW eine Dringlichkeitsentscheidung treffen, die in der<br />

nächsten Sitzung des Rates genehmigt werden muss.<br />

2. Stellungnahme zum Haushaltsplan:<br />

Die Vorlage berührt den Haushaltplan nicht.<br />

2a. Abstimmungsergebnis:<br />

Zustimmungen:<br />

Ablehnungen:<br />

Enthaltungen:<br />

3. Beschlussentwurf:<br />

Die vorstehende vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 05. März 2013<br />

getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 GO NRW genehmigt.<br />

4. Abstimmungsergebnis:<br />

Zustimmungen:<br />

Ablehnungen:<br />

Enthaltungen:<br />

5. Anlagen:<br />

./.<br />

Lommetz<br />

G:\Ausschuesse-Rat\Haupt_u_Finanzausschuss\Legislaturperiode 9\Vorlagen\H228_V<br />

Dringlichkeitsbeschluss.doc

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