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des Bebauungsplanes Oe 18 "Johannes-Girmes-Straße"

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Gemeinde Grefrath<br />

Der Bürgermeister<br />

IX. Wahlperiode<br />

öffentlich<br />

Sitzungsvorlage Nr. P 224 V Datum: 10.01.2013<br />

Vorberatung<br />

Planungs- und Umweltausschuss<br />

Amt/Aktenzeichen<br />

60/612-02 v.E.<br />

Vorberatung<br />

keine<br />

Auskunft erteilt:<br />

Herr Dr. Räppel<br />

Beschlussfassung<br />

Rat<br />

Mitwirkung durch<br />

./.<br />

3. Änderung (vereinfacht) <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Oe</strong> <strong>18</strong> „<strong>Johannes</strong>-<strong>Girmes</strong>-Straße“;<br />

hier: Einleitung <strong>des</strong> Änderungsverfahrens<br />

1. Sachverhalt:<br />

Die Eigentümer der Grundstücke <strong>Johannes</strong>-<strong>Girmes</strong>-Straße X und X beantragen eine<br />

Änderung <strong>des</strong> rechtskräftigen <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Oe</strong> <strong>18</strong> „<strong>Johannes</strong>-<strong>Girmes</strong>-Straße“ mit dem<br />

Ziel, die festgesetzte Bautiefe zu erweitern (Anlage 1 und 2).<br />

Diese Anträge wurden in der Sitzung vom 17.12.2012 dem Rat zur Kenntnis gegeben.<br />

Der Bebauungsplan <strong>Oe</strong> <strong>18</strong> „<strong>Johannes</strong>-<strong>Girmes</strong>-Straße“ wurde 1983 rechtskräftig und weist –<br />

wie bei Bebauungsplänen aus dieser Zeit üblich – überwiegend Bebauungstiefen von 14,0 m<br />

auf. Diese Bebauungstiefe ist durch die bestehenden Wohnbauten bereits weitgehend<br />

ausgenutzt, so dass heute vielfach gewünschte Erweiterungen in Form von<br />

Terrassenüberdachungen und Wintergärten nicht mehr im sinnvollen Umfang möglich und<br />

genehmigungsfähig sind.<br />

Für einige Baugebiete hat der Gemeinderat in ähnlichen baulichen Situationen bereits eine<br />

Erweiterung der überbaubaren Flächen beschlossen. So bietet sich auch hier an, für<br />

eingeschossige Anbauten an Einzel- und Doppelhäusern die Überschreitung der<br />

rückwärtigen Baugrenze bis zu einer Gesamttiefe der überbaubaren Flächen von 16,0 m<br />

zuzulassen. Hausgruppen sollten von der Regelung ausgenommen werden, da für die<br />

Mittelhäuser „Terrassenschluchten“ zu befürchten sind.<br />

Lediglich bei freistehenden Wohnhäusern soll die Nutzung der Dachflächen der<br />

eingeschossigen Anbauten als Dachterrassen zulässig sein. Gleiches gilt für Balkone im<br />

Erweiterungsbereich.<br />

Der beantragten Bebauungstiefe von 17,5 m für Balkone kann in Anbetracht <strong>des</strong> kleinteiligen<br />

Plangebietes nicht Rechnung getragen werden. Bei Grundstücksgrößen, die teilweise weit<br />

unter 300 m² liegen, würde dies zu einer deutlich erhöhten Einsehbarkeit der sowieso klein<br />

dimensionierten Ruhebereiche angrenzender Grundstücke führen. Die Aufenthaltsqualität in<br />

den Gärten würde damit unangemessen beeinträchtigt.<br />

Nicht in den Änderungsbereich einbezogen werden sowohl die Reihenbebauung an der<br />

Weberstraße (hier stehen mit über 5,0 m ausreichende Erweiterungsreserven zur Verfügung)<br />

als auch der Geschosswohnungsbau nördlich der Dietrich-<strong>Girmes</strong>-Straße.<br />

Allerdings sind im Verfahren einer möglichen Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> die<br />

nachbarlichen Interessen zu bewerten. Denn es besteht ein Vertrauensschutz dahingehend,<br />

dass ein rechtskräftiger Bebauungsplan nicht ohne ein zwingen<strong>des</strong> städtebauliches<br />

Bedürfnis, das vorliegend nicht erkennbar ist, geändert wird. Aus diesem Grunde werden im<br />

weiteren Verfahren die Grundstückseigentümer im Planbereich angeschrieben und mit der<br />

Möglichkeit zur Stellungnahme über die geplante Erweiterung der überbaubaren Flächen<br />

informiert.


2. Stellungnahme zum Haushaltsplan:<br />

Die Vorlage berührt den Haushaltsplan nicht.<br />

3. Beschlussentwurf:<br />

Der rechtskräftige Bebauungsplan <strong>Oe</strong> <strong>18</strong> „<strong>Johannes</strong>-<strong>Girmes</strong>-Straße“ wird gemäß<br />

§ 13 BauGB hinsichtlich der Bebauungstiefe geändert (Titel: „3. Änderung (vereinfacht) <strong>des</strong><br />

<strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Oe</strong> <strong>18</strong> „<strong>Johannes</strong>-<strong>Girmes</strong>-Straße“).<br />

Die Abgrenzung <strong>des</strong> Änderungsbereiches ist aus beiliegendem Planausschnitt ersichtlich,<br />

der Bestandteil dieses Beschlusses ist (Anlage 3).<br />

4. Abstimmungsergebnis:<br />

Zustimmungen:<br />

Ablehnungen:<br />

Enthaltungen:<br />

5. Anlagen: 3<br />

Lommetz

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