des Bebauungsplanes Oe 18 "Johannes-Girmes-Straße"
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Gemeinde Grefrath<br />
Der Bürgermeister<br />
IX. Wahlperiode<br />
öffentlich<br />
Sitzungsvorlage Nr. P 224 V Datum: 10.01.2013<br />
Vorberatung<br />
Planungs- und Umweltausschuss<br />
Amt/Aktenzeichen<br />
60/612-02 v.E.<br />
Vorberatung<br />
keine<br />
Auskunft erteilt:<br />
Herr Dr. Räppel<br />
Beschlussfassung<br />
Rat<br />
Mitwirkung durch<br />
./.<br />
3. Änderung (vereinfacht) <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Oe</strong> <strong>18</strong> „<strong>Johannes</strong>-<strong>Girmes</strong>-Straße“;<br />
hier: Einleitung <strong>des</strong> Änderungsverfahrens<br />
1. Sachverhalt:<br />
Die Eigentümer der Grundstücke <strong>Johannes</strong>-<strong>Girmes</strong>-Straße X und X beantragen eine<br />
Änderung <strong>des</strong> rechtskräftigen <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Oe</strong> <strong>18</strong> „<strong>Johannes</strong>-<strong>Girmes</strong>-Straße“ mit dem<br />
Ziel, die festgesetzte Bautiefe zu erweitern (Anlage 1 und 2).<br />
Diese Anträge wurden in der Sitzung vom 17.12.2012 dem Rat zur Kenntnis gegeben.<br />
Der Bebauungsplan <strong>Oe</strong> <strong>18</strong> „<strong>Johannes</strong>-<strong>Girmes</strong>-Straße“ wurde 1983 rechtskräftig und weist –<br />
wie bei Bebauungsplänen aus dieser Zeit üblich – überwiegend Bebauungstiefen von 14,0 m<br />
auf. Diese Bebauungstiefe ist durch die bestehenden Wohnbauten bereits weitgehend<br />
ausgenutzt, so dass heute vielfach gewünschte Erweiterungen in Form von<br />
Terrassenüberdachungen und Wintergärten nicht mehr im sinnvollen Umfang möglich und<br />
genehmigungsfähig sind.<br />
Für einige Baugebiete hat der Gemeinderat in ähnlichen baulichen Situationen bereits eine<br />
Erweiterung der überbaubaren Flächen beschlossen. So bietet sich auch hier an, für<br />
eingeschossige Anbauten an Einzel- und Doppelhäusern die Überschreitung der<br />
rückwärtigen Baugrenze bis zu einer Gesamttiefe der überbaubaren Flächen von 16,0 m<br />
zuzulassen. Hausgruppen sollten von der Regelung ausgenommen werden, da für die<br />
Mittelhäuser „Terrassenschluchten“ zu befürchten sind.<br />
Lediglich bei freistehenden Wohnhäusern soll die Nutzung der Dachflächen der<br />
eingeschossigen Anbauten als Dachterrassen zulässig sein. Gleiches gilt für Balkone im<br />
Erweiterungsbereich.<br />
Der beantragten Bebauungstiefe von 17,5 m für Balkone kann in Anbetracht <strong>des</strong> kleinteiligen<br />
Plangebietes nicht Rechnung getragen werden. Bei Grundstücksgrößen, die teilweise weit<br />
unter 300 m² liegen, würde dies zu einer deutlich erhöhten Einsehbarkeit der sowieso klein<br />
dimensionierten Ruhebereiche angrenzender Grundstücke führen. Die Aufenthaltsqualität in<br />
den Gärten würde damit unangemessen beeinträchtigt.<br />
Nicht in den Änderungsbereich einbezogen werden sowohl die Reihenbebauung an der<br />
Weberstraße (hier stehen mit über 5,0 m ausreichende Erweiterungsreserven zur Verfügung)<br />
als auch der Geschosswohnungsbau nördlich der Dietrich-<strong>Girmes</strong>-Straße.<br />
Allerdings sind im Verfahren einer möglichen Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> die<br />
nachbarlichen Interessen zu bewerten. Denn es besteht ein Vertrauensschutz dahingehend,<br />
dass ein rechtskräftiger Bebauungsplan nicht ohne ein zwingen<strong>des</strong> städtebauliches<br />
Bedürfnis, das vorliegend nicht erkennbar ist, geändert wird. Aus diesem Grunde werden im<br />
weiteren Verfahren die Grundstückseigentümer im Planbereich angeschrieben und mit der<br />
Möglichkeit zur Stellungnahme über die geplante Erweiterung der überbaubaren Flächen<br />
informiert.
2. Stellungnahme zum Haushaltsplan:<br />
Die Vorlage berührt den Haushaltsplan nicht.<br />
3. Beschlussentwurf:<br />
Der rechtskräftige Bebauungsplan <strong>Oe</strong> <strong>18</strong> „<strong>Johannes</strong>-<strong>Girmes</strong>-Straße“ wird gemäß<br />
§ 13 BauGB hinsichtlich der Bebauungstiefe geändert (Titel: „3. Änderung (vereinfacht) <strong>des</strong><br />
<strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Oe</strong> <strong>18</strong> „<strong>Johannes</strong>-<strong>Girmes</strong>-Straße“).<br />
Die Abgrenzung <strong>des</strong> Änderungsbereiches ist aus beiliegendem Planausschnitt ersichtlich,<br />
der Bestandteil dieses Beschlusses ist (Anlage 3).<br />
4. Abstimmungsergebnis:<br />
Zustimmungen:<br />
Ablehnungen:<br />
Enthaltungen:<br />
5. Anlagen: 3<br />
Lommetz