Der Bürgermeister - Gemeinde Grefrath
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3. Beschlussentwurf:<br />
a) Über die im Rahmen der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Absatz 1 und 2 BauGB<br />
vorgebrachten Anregungen wird wie folgt entschieden:<br />
Zu 1.:<br />
<strong>Der</strong> Anregung der Landwirtschaftskammer, auf die externe Ausgleichsfläche an der Nette<br />
zu verzichten, wird nicht gefolgt.<br />
<strong>Der</strong> Anregung, bei künftigen Planvorhaben frühzeitig Kontakt mit der<br />
Landwirtschaftskammer aufzunehmen, wird dagegen gefolgt.<br />
Zu 2.:<br />
<strong>Der</strong> Anregung der IHK, das zulässige Maß der baulichen Nutzung über die GRZ von 0,8<br />
hinaus zu erhöhen, wird nicht gefolgt.<br />
Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke werden im<br />
gesamten Plangebiet ausnahmsweise zugelassen.<br />
<strong>Der</strong> Teilsatz „hierzu gehören beispielsweise die Wartung, die Reparatur oder der Einbau<br />
der Ware“ sowie die Begrenzung der Verkaufsflächen auf maximal 100 m² werden aus<br />
der textlichen Festsetzung Nr. 1.1 gestrichen.<br />
Zu 3.:<br />
<strong>Der</strong> Hinweis des Wasser- und Bodenverbandes der mittleren Niers wird zur Kenntnis<br />
genommen.<br />
Zu 4.:<br />
<strong>Der</strong> Hinweis der <strong>Gemeinde</strong>werke wird zur Kenntnis genommen.<br />
Zu 5.:<br />
<strong>Der</strong> Hinweis auf mögliche Bodendenkmäler im Planbereich wird zur Kenntnis genommen.<br />
Zu 6.:<br />
Den Bedenken des Kreises Viersen hinsichtlich der Bilanzierung der externen<br />
Ausgleichsfläche wird nicht gefolgt.<br />
<strong>Der</strong> Hinweis zur rechtlichen Absicherung der externen Ausgleichsfläche wird zur Kenntnis<br />
genommen und im weiteren Verfahren vor Satzungsbeschluss umgesetzt.<br />
Das Artenschutzgutachten wird in der Offenlage dem Bebauungsplanentwurf beigefügt.<br />
Die externen Ausgleichsmaßnahmen werden bei der Ausführungsplanung mit dem<br />
Netteverband und dem Amt für Technischen Umweltschutz beim Kreis Viersen<br />
abgestimmt.<br />
Die bestehenden Brunnenanlagen der <strong>Gemeinde</strong>werke werden in Abstimmung mit der<br />
Bezirksregierung ordnungsgemäß stillgelegt.<br />
Die Anregung hinsichtlich einer möglichen Fuß-/Radwegverbindung wird zur Kenntnis<br />
genommen.