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Der Bürgermeister - Gemeinde Grefrath

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Während der öffentlichen Auslegung wurden nachstehende Stellungnahmen abgegeben,<br />

zu denen es nach Prüfung eines Ratsbeschlusses bedarf:<br />

1. Kreis Viersen vom 25.05.2011<br />

2. Netteverband vom 31.05.2011<br />

Stellungnahme der Verwaltung zu den oben aufgeführten Anregungen:<br />

Zu 1.:<br />

<strong>Der</strong> Kreis Viersen weist noch einmal auf die bestehende funktionsfähige Brunnenanlage der<br />

ehemaligen Trinkwasserförderung auf dem Gelände des Wasserwerkes und der Gefahr des<br />

Schadstoffeintrages hin.<br />

Stellungnahme:<br />

Um der Gefahr des Schadstoffeintrages zu begegnen, ist die ordnungsgemäße Schließung<br />

der Brunnenanlage in Absprache mit der Bezirksregierung vorgesehen.<br />

Zu 2.:<br />

<strong>Der</strong> Netteverband gibt ergänzende Hinweise zur Umsetzung der geplanten<br />

Ausgleichsmaßnahme an der Nette und der erreichbaren Zielbiotopwerte.<br />

Stellungnahme:<br />

Die Hinweise beziehen sich auf die Standards der Umsetzung der<br />

Renaturierungsmaßnahme und sind bei einer möglichst zeitnahen Abstimmung mit dem<br />

Netteverband zu berücksichtigen.<br />

<strong>Der</strong> Bebauungsplan ist abschließend gemäß § 10 BauGB als Satzung zu beschließen.<br />

Die Planzeichnung (Verkleinerung) sowie die Begründung und textlichen Festsetzungen sind<br />

beigefügt (Anlage).<br />

2. Stellungnahme zum Haushaltsplan:<br />

Die Vorlage berührt nicht den Haushaltsplan.

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