Der Bürgermeister - Gemeinde Grefrath
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Zu 3.: <strong>Der</strong> Anwohner „Am Schattenbek“ regt an, auf die Planung zu verzichten. Er<br />
befürchtet:<br />
- eine erhebliche Minderung der Wohnqualität durch Emissionen der Industriebetriebe und<br />
des Verkehrs,<br />
- eine Wertminderung seines Grundstücks,<br />
- eine Zerstörung des Erholungswertes der Umgebung,<br />
- eine Beeinträchtigung der Rückzugs- und Bruträume von Tieren sowie<br />
- eine Gefährdung der Trinkwasserversorgung.<br />
Stellungnahme:<br />
- Hinsichtlich der Bedenken zur Minderung der Wohnqualität und des Wertes des<br />
Grundstückes wird auf die obige Stellungnahme (Zu 2.) verwiesen.<br />
- Selbstverständlich kommt es durch die Ausweisung eines neuen Gewerbegebietes zu<br />
Veränderungen im Landschaftsraum am nördlichen Ortsrand der Ortslage <strong>Grefrath</strong>. Die<br />
Ausweisung neuer Gewerbeflächen wird aber auf Grund der Grundstückssituation der<br />
<strong>Gemeinde</strong> für notwendig gehalten. Sie dient zu Sicherung des zukünftigen Bedarfes an<br />
Gewerbeflächen und zur Sicherstellung von Arbeitsplätzen in der <strong>Gemeinde</strong>.<br />
Standorte für neue Gewerbeflächenausweisungen müssen sich nach den Planungszielen<br />
der Regionalplanung ausrichten. Im Regionalplan (GEP 99) der Bezirksregierung Düsseldorf<br />
ist der Bereich zwischen der L 39 Wankumer Landstraße und der Vinkrather Straße als GIB<br />
„Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung“ ausgewiesen. Die nördliche Grenze bildet<br />
der Feldweg, welcher durch die Gebäudegruppe „Am Bist“ verläuft. Somit ist eine<br />
Ausweisung von neuen Gewerbeflächen an diesen Planungsraum gebunden. Alternative<br />
Standorte stehen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet nicht zur Verfügung.<br />
Um die Veränderung des Landschaftsraumes abzumildern und den ökologischen Wert und<br />
auch den Erholungswert auszugleichen, wurden umfangreiche Ausgleichs- und<br />
Ersatzmaßnahmen vorgesehen und im Bebauungsplan festgesetzt. Durch Maßnahmen zum<br />
Erhalt vorhandener Bäume und Gehölzflächen und die Anlage neuer hochwertiger<br />
Grünflächen und Pflanzmaßnahmen wird der Eingriff in den Landschaftsraum vermindert und<br />
somit eine möglichst landschaftsverträgliche Einbindung des Gewerbestandortes in die<br />
Umgebung erreicht.<br />
- Die angesprochene Fläche ist für die gewerbliche Nutzung unverzichtbar, wobei die<br />
Gehölzflächen in diesen Bereich aus ökologischen Gründen erhalten werden. Diese Fläche<br />
wurde wie das gesamte Gebiet im Rahmen der Bauleitplanung ausführlich betrachtet und ist<br />
entsprechend ihrer ökologischen Bedeutung bei den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
angemessen berücksichtigt worden.<br />
- Die befürchtete Gefährdung der Trinkwasserversorgung für die <strong>Gemeinde</strong> ist unbegründet,<br />
da hier bereits seit Jahren kein Trinkwasser mehr gefördert wird, sondern lediglich eine<br />
Aufbereitung des aus Nettetal gelieferten Wassers erfolgt.