02.01.2014 Aufrufe

Der Bürgermeister - Gemeinde Grefrath

Der Bürgermeister - Gemeinde Grefrath

Der Bürgermeister - Gemeinde Grefrath

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Zu 2.) <strong>Der</strong> Hinweis wird zur Kenntnis genommen, im weiteren Verfahren wir die <strong>Gemeinde</strong><br />

mit dem Netteverband eine rechtliche Absicherung der Maßnahmen festlegen.<br />

Zu 3.) Das Artenschutzgutachten wird in der Offenlage dem Bebauungsplan beigefügt.<br />

Zu Wasserschutz/Altlasten<br />

Zu 1.) Die externen Ausgleichsmaßnahmen werden bei der Ausführungsplanung mit dem<br />

Netteverband und dem Amt für Technischen Umweltschutz beim Kreis Viersen abgestimmt.<br />

Zu 2.) Um der Gefahr der Grundwasserverunreinigung durch die noch bestehenden<br />

Brunnenanlagen zu begegnen, können diese nach Aussage der <strong>Gemeinde</strong>werke jederzeit in<br />

Absprache mit den Wasserschutzbehörden verfüllt werden.<br />

Zu Innere Erschließung<br />

Soweit es der Nutzungszweck - Niederschlagswasserversickerung und ökologischer<br />

Ausgleich – erlaubt, können in der Grünfläche auch Fußwege angelegt werden. Dies ist im<br />

Rahmen der Ausführungsplanung zu behandeln.<br />

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden nachstehend aufgeführte Bedenken<br />

und Anregungen geäußert, über die ebenfalls zu entscheiden ist:<br />

1. NABU Gruppe <strong>Grefrath</strong> v. 08.02.2011<br />

2. Anwohner „Im Grünen Winkel“ v. 14.02.2011<br />

3. Anwohner „Am Schattenbek“ v. 14.02.2011<br />

Stellungnahme der Verwaltung zu den oben aufgeführten Anregungen:<br />

Zu 1.: <strong>Der</strong> NABU unterbreitet einen Vorschlag zur Schaffung eines Biotopverbundes<br />

zwischen dem Gewerbegebiet und dem Wald nördlich der Dorenburg in Form einer 10 m<br />

breiten Feldhecke.<br />

Stellungnahme:<br />

Auf Grund fehlender Flächenverfügbarkeit ist die Umsetzung einer solchen Maßnahme im<br />

Rahmen der Aufstellung dieses Bebauungsplanes leider nicht möglich.<br />

Zu 2.: <strong>Der</strong> Anwohner befürchtet eine Wertminderung seines Grundstücks, eine<br />

Beeinträchtigung der Wohnqualität durch Lärm, Umweltgefährdung und Verkehr sowie eine<br />

Wassergefährdung durch Gewerbe in der Nähe des Wasserwerkes.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!