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Der Bürgermeister - Gemeinde Grefrath

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Über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB<br />

vorgebrachten Anregungen wird wie folgt entschieden:<br />

Zu 1.:<br />

<strong>Der</strong> Anregung des NABU wird nicht gefolgt.<br />

Zu 2.:<br />

<strong>Der</strong> Anregung eines Anwohners der Straße „Im Grünen Winkel“, auf das Planverfahren zu<br />

verzichten, wird nicht gefolgt.<br />

Zu 3.:<br />

<strong>Der</strong> Anregung des Anwohners der Straße „Am Schattenbek“, auf das Planverfahren zu<br />

verzichten, wird nicht gefolgt.<br />

b) Über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB<br />

eingereichten Stellungnahmen wird wie folgt entschieden:<br />

1. Die Hinweise des Kreises Viersen werden zur Kenntnis genommen.<br />

2. Die Hinweise des Netteverbandes werden zur Kenntnis genommen.<br />

c) <strong>Der</strong> Bebauungsplan Gr 54 „Gewerbepark Wasserwerk“ einschließlich Begründung wird in<br />

der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 GO NRW<br />

und § 86 BauO NRW als Satzung beschlossen.<br />

Die Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung übernommen.<br />

<strong>Der</strong> Satzungsbeschluss vom 19.07.2011 wird aufgehoben.<br />

4. Abstimmungsergebnis:<br />

Zustimmungen:<br />

Ablehnungen:<br />

Enthaltungen:<br />

5. Anlagen: 1<br />

Lommetz

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