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GRAVIS Hardware-Schutz

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<strong>GRAVIS</strong> <strong>Hardware</strong>-<strong>Schutz</strong><br />

Besondere Bedingungen zum <strong>GRAVIS</strong> <strong>Hardware</strong>-<strong>Schutz</strong> (Desktop, Mobile und Display).<br />

Der 36 Monate <strong>Hardware</strong>-<strong>Schutz</strong> für Ihren Apple Rechner, das eingebaute Zubehör und Displays.<br />

Der <strong>GRAVIS</strong> <strong>Hardware</strong>-<strong>Schutz</strong> (Garantie) unterliegt<br />

diesen Garantiebedingungen, welche den<br />

Vertrag des Kunden mit der <strong>GRAVIS</strong> Computervertriebsgesellschaft<br />

mbH (<strong>GRAVIS</strong>) darstellen. Von<br />

der Garantie umfasst sind Computer und Displays<br />

der Marke Apple in deren Auslieferzustand,<br />

einschließlich der zum Auslieferungszeitpunkt<br />

eingebauten Zusatzkomponenten (Speicher, Festplatten,<br />

Laufwerke etc.). Vom Leistungsumfang<br />

ausgeschlossen sind sämtliche Peripherie- und<br />

Zubehörteile, auch soweit diese im Lieferumfang<br />

enthalten waren. Die Leistungen aus der Garantie<br />

beschränken sich ausschließlich auf Produkte, die<br />

direkt bei <strong>GRAVIS</strong> bezogen wurden. Die Garantie<br />

muss beim Kauf des Gerätes erworben werden, ein<br />

Nachkauf ist ausgeschlossen. Der Nachweis der<br />

Garantie befindet sich auf der Kaufrechnung des<br />

Computers oder des Displays.


1. Leistungsumfang<br />

Der Leistungsumfang der Garantie bezieht sich<br />

auf Material- und Herstellungsfehler (<strong>Hardware</strong>fehler),<br />

die während des Deckungszeitraumes auftreten.<br />

Der Deckungszeitraum beträgt 36 Monate<br />

ab Kaufzeitpunkt (siehe Kaufrechnung). Tritt<br />

ein Material- bzw. Herstellungsfehler während<br />

der Garantiezeit auf, wird <strong>GRAVIS</strong> nach eigenem<br />

Ermessen das Produkt entweder reparieren,<br />

austauschen (in ein technisch mindestens gleichwertiges<br />

Gerät) oder den Kaufpreis erstatten (zum<br />

jeweiligen Restwert des Gerätes). Der Austausch<br />

kann auch durch Aushändigung eines Gerätes einer<br />

anderen, adäquaten Produktgruppe erfolgen,<br />

wenn die Produktgruppe des abgedeckten Gerätes<br />

nicht mehr verfügbar ist.<br />

<strong>GRAVIS</strong> übernimmt sowohl Material- als auch<br />

Lohnkosten für die nötigen Arbeiten. <strong>GRAVIS</strong><br />

behält sich vor, für Ersatzlieferungen oder Ersatzteile<br />

neue oder neuwertige, sowie technisch<br />

gleichwertige Teile zu verwenden. Solche Ersatzteile<br />

sind den ausgetauschten Teilen funktional<br />

wenigstens gleichwertig und unterliegen für den<br />

verbleibenden Deckungszeitraum der Garantie.<br />

Die ausgetauschten Produkte oder Teile gehen in<br />

das Eigentum von <strong>GRAVIS</strong> über.<br />

<strong>GRAVIS</strong> ist berechtigt, einen geeigneten Dienstleister<br />

mit den im Rahmen dieser Garantie zu<br />

erbringenden Dienstleistungen zu beauftragen<br />

oder Verpflichtungen aus dieser Garantie zu delegie<br />

ren. <strong>GRAVIS</strong> wird hierdurch jedoch nicht von<br />

seinen Verpflichtungen dem Kunden gegenüber<br />

befreit.<br />

2. Bereitstellung der Serviceleistungen<br />

Bei der Garantie handelt es sich um einen sog.<br />

„bring-in“ Service. Der Kunde kann sein Gerät<br />

in jedem <strong>GRAVIS</strong> Store für eine Überprüfung/<br />

Reparatur abgeben.<br />

Alternativ kann der Kunde das Gerät auf eigene<br />

Kosten auch direkt an das <strong>GRAVIS</strong> TechnikCenter<br />

versenden. Hierzu ist die originale Verkaufsverpackung<br />

aufzubewahren und im Servicefall zu<br />

benutzen. Es ist eine Fehlerbeschreibung und eine<br />

Kopie des Kaufbelegs der Sendung bei zu legen.<br />

Die Sendung ist zu richten an folgende Adresse:<br />

<strong>GRAVIS</strong> GmbH<br />

TechnikCenter<br />

Ernst-Reuter-Platz 10<br />

10587 Berlin<br />

Der Rücktransport des Gerätes erfolgt durch einen<br />

Logistikpartner nach Wahl und auf Kosten von<br />

<strong>GRAVIS</strong>. Soweit der Kunde nicht ausdrücklich<br />

eine persönliche Aushändigung an den Empfänger<br />

fordert, können alle Sendungen auch an andere<br />

Personen ausgehändigt werden, die unter der<br />

Empfängeradresse angetroffen werden.<br />

3. Obliegenheiten des Kunden<br />

Die Mitwirkung des Kunden ist in folgenden Punkten<br />

erforderlich:<br />

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Seriennummer<br />

des Gerätes anzugeben und auf Verlangen<br />

eine Kaufrechnung vorzulegen.<br />

(2) Der Kunde ist verpflichtet, Fragen in Bezug auf<br />

Symptome und Ursachen der Probleme des<br />

Gerätes zu beantworten.<br />

(3) Der Kunde ist verpflichtet, mit dem Servicetechniker<br />

zu kooperieren und das Gerät für<br />

eine Überprüfung zur Verfügung zu stellen.<br />

(4) Der Kunde ist verpflichtet, vor der Inanspruchnahme<br />

von Serviceleistungen die<br />

Software auf die jeweils aktuelle Version zu<br />

aktualisieren (Softwareupdate).<br />

(5) Der Kunde ist verpflichtet, das originale Verpackungsmaterial<br />

für den Transport bereit zu<br />

halten. Sollte dies nicht möglich sein, stellt<br />

<strong>GRAVIS</strong> ein entsprechendes Transportbehältnis<br />

kostenpflichtig zur Verfügung.<br />

(6) Der Kunde ist verpflichtet, Sicherungskopien<br />

sämtlicher Daten und Programme zu erstellen,<br />

bevor das Gerät für Serviceleistungen zur<br />

Verfügung gestellt wird.<br />

4. Beschränkungen<br />

(1) Die Garantie gewährt keine Leistung für:<br />

––<br />

Schäden an dem Gerät, die durch äußere Einwirkungen<br />

wie z. B. Unfall, Missbrauch, Vernachlässigung,<br />

Ungeschicklichkeit, unsach<br />

gemäßen Gebrauch (einschließlich<br />

fehler hafter Installation, Virenbefall), nicht<br />

autorisierte Änderung, extreme Umgebungsbedingungen<br />

(z. B. extreme Temperaturen),<br />

Flüssigkeiten jedweder Art,<br />

mechanische Einwirkungen oder elektrische<br />

Belastungen, Interferenzen, Schwankungen<br />

oder Spannungsspitzen der Stromversorgung,<br />

Blitzschlag, statische Elektrizität,<br />

Brand, Rauch, Verschmutzungen, Höhere<br />

Gewalt oder andere äußere Einflüsse verursacht<br />

worden sind. Liegen derartige Schäden<br />

vor, ist eine Reparatur/Aushändigung eines<br />

Seite 2


Austauschgerätes/Rückerstattung des<br />

Kaufpreises im Rahmen der Garantie nicht<br />

möglich. Derartige Schäden haben den vollständigen<br />

Verlust der Abdeckung zur Folge.<br />

Die Garantie kann aufrechterhalten werden,<br />

wenn derartige Beschädigungen komplett<br />

wieder instand gesetzt werden (kostenpflichtig).<br />

„Teilleistungen“ im Rahmen der<br />

Garantie sind daher nicht möglich.<br />

––<br />

Geräte, bei denen die Seriennummer<br />

geändert, unkenntlich gemacht oder entfernt<br />

wurde.<br />

––<br />

Probleme, die durch andere Komponenten verursacht<br />

werden, als die im Auslieferzustand<br />

enthaltenen.<br />

––<br />

Geräte, die verloren gegangen, gestohlen<br />

wurden oder in sonstiger Weise dem Eigentümer<br />

abhanden gekommen sind.<br />

––<br />

Rein kosmetische Mängel (wie z. B. Kratzer,<br />

Beulen, abgebrochene Plastikteile etc.).<br />

––<br />

Verschleißteile, wie z. B. Batterien, Akkumulatoren.<br />

––<br />

Fehler, die auf gewöhnlichen Gebrauch oder<br />

gewöhnliche Abnutzung (Alterung des<br />

Gerätes) zurückzuführen sind.<br />

––<br />

Vorbeugende Wartungen der erfassten Produkte.<br />

––<br />

Beschädigungen oder Verlust von Daten oder<br />

Software, die auf dem erfassten Gerät gespeichert<br />

waren.<br />

––<br />

Die Installation oder Reparatur von Software,<br />

einschließlich des Betriebssystems und jeglicher<br />

Art von Anwendersoftware sowie jede Art<br />

von Datensicherung.<br />

(2) Die Garantie gewährt ebenfalls keine Leistung,<br />

wenn an dem Gerät Reparatur- oder<br />

Wartungsarbeiten durchgeführt worden sind,<br />

mit denen nicht <strong>GRAVIS</strong> oder ein sonstiger<br />

Apple autorisierter Service Partner befasst<br />

war. Sollte daher eine Reparatur ausnahmsweise<br />

nicht durch <strong>GRAVIS</strong> erfolgen können,<br />

muss diese von einem Apple autorisierten<br />

Service Partner durchgeführt werden. Diese<br />

Serviceleistung ist über entsprechende Dokumente<br />

nachzuweisen. Eine Kostenerstattung<br />

für Serviceleistungen Dritter ist ausgeschlossen.<br />

Wird eine Reparatur- oder Wartungsarbeit<br />

nicht von <strong>GRAVIS</strong> oder einem Apple<br />

autorisierten Service Partner ausgeführt,<br />

kann im Anschluss keine Leistung mehr aus<br />

der Garantie erfolgen.<br />

(3) Es besteht kein Anspruch auf Erstattung von<br />

Wege- und Transportkosten.<br />

(4) Es besteht kein Anspruch auf ein Leihgerät.<br />

5. Sonstige Bestimmungen<br />

(1) Leistungen im Rahmen des <strong>GRAVIS</strong> <strong>Hardware</strong>-<strong>Schutz</strong>es<br />

erfolgen ausschließlich aufgrund<br />

dieser Bestimmungen. Anderslautende<br />

Geschäftsbedingungen (AGB) von<br />

Kunden werden auch ohne ausdrücklichen<br />

Widerspruch und selbst im Falle einer Leistung<br />

nicht Vertragsbestandteil. Änderungen<br />

und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.<br />

Dies gilt auch für den Verzicht auf das<br />

Schriftformerfordernis.<br />

(2) Die gesetzliche Gewährleistung, sowie eine<br />

Herstellergarantie, werden durch die Garantie<br />

nicht eingeschränkt.<br />

(3) Die Garantie ist gerätegebunden. Ansprüche<br />

aus der Garantie sind nicht übertragbar.<br />

(4) Ein Anspruch auf sofortige Reparatur besteht<br />

nicht. <strong>GRAVIS</strong> und ihre Dienstleister streben<br />

an, die Überprüfung/Reparatur schnellstmöglich<br />

durchzuführen. Zu Verzögerungen<br />

wird der Kunde informiert.<br />

(5) Sollte ein Gerät eingereicht werden bei dem<br />

ein Defekt festgestellt wird, der nicht unter<br />

diese Garantiebedingungen fällt (z. B.<br />

Flüssigkeitsschaden, mechanische Beschädigungen),<br />

kann <strong>GRAVIS</strong> bzw. ihre Dienstleister<br />

die entstandenen Aufwendungen in Rechnung<br />

stellen. <strong>GRAVIS</strong> bzw. ihre Dienstleister<br />

können nach Rücksprache mit dem Kunden<br />

einen Kostenvoranschlag erstellen. Für<br />

einen KVA werden 60 € berechnet. Diese<br />

Kosten werden im Falle einer Beauftragung<br />

verrechnet.<br />

(6) Darüber hinaus gelten die Allgemeinen<br />

Geschäfts- und Reparaturbedingungen von<br />

<strong>GRAVIS</strong>.<br />

Seite 3


Stand: 12/2012

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