GRAVIS Hardware-Schutz
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<strong>GRAVIS</strong> <strong>Hardware</strong>-<strong>Schutz</strong><br />
Besondere Bedingungen zum <strong>GRAVIS</strong> <strong>Hardware</strong>-<strong>Schutz</strong> (Desktop, Mobile und Display).<br />
Der 36 Monate <strong>Hardware</strong>-<strong>Schutz</strong> für Ihren Apple Rechner, das eingebaute Zubehör und Displays.<br />
Der <strong>GRAVIS</strong> <strong>Hardware</strong>-<strong>Schutz</strong> (Garantie) unterliegt<br />
diesen Garantiebedingungen, welche den<br />
Vertrag des Kunden mit der <strong>GRAVIS</strong> Computervertriebsgesellschaft<br />
mbH (<strong>GRAVIS</strong>) darstellen. Von<br />
der Garantie umfasst sind Computer und Displays<br />
der Marke Apple in deren Auslieferzustand,<br />
einschließlich der zum Auslieferungszeitpunkt<br />
eingebauten Zusatzkomponenten (Speicher, Festplatten,<br />
Laufwerke etc.). Vom Leistungsumfang<br />
ausgeschlossen sind sämtliche Peripherie- und<br />
Zubehörteile, auch soweit diese im Lieferumfang<br />
enthalten waren. Die Leistungen aus der Garantie<br />
beschränken sich ausschließlich auf Produkte, die<br />
direkt bei <strong>GRAVIS</strong> bezogen wurden. Die Garantie<br />
muss beim Kauf des Gerätes erworben werden, ein<br />
Nachkauf ist ausgeschlossen. Der Nachweis der<br />
Garantie befindet sich auf der Kaufrechnung des<br />
Computers oder des Displays.
1. Leistungsumfang<br />
Der Leistungsumfang der Garantie bezieht sich<br />
auf Material- und Herstellungsfehler (<strong>Hardware</strong>fehler),<br />
die während des Deckungszeitraumes auftreten.<br />
Der Deckungszeitraum beträgt 36 Monate<br />
ab Kaufzeitpunkt (siehe Kaufrechnung). Tritt<br />
ein Material- bzw. Herstellungsfehler während<br />
der Garantiezeit auf, wird <strong>GRAVIS</strong> nach eigenem<br />
Ermessen das Produkt entweder reparieren,<br />
austauschen (in ein technisch mindestens gleichwertiges<br />
Gerät) oder den Kaufpreis erstatten (zum<br />
jeweiligen Restwert des Gerätes). Der Austausch<br />
kann auch durch Aushändigung eines Gerätes einer<br />
anderen, adäquaten Produktgruppe erfolgen,<br />
wenn die Produktgruppe des abgedeckten Gerätes<br />
nicht mehr verfügbar ist.<br />
<strong>GRAVIS</strong> übernimmt sowohl Material- als auch<br />
Lohnkosten für die nötigen Arbeiten. <strong>GRAVIS</strong><br />
behält sich vor, für Ersatzlieferungen oder Ersatzteile<br />
neue oder neuwertige, sowie technisch<br />
gleichwertige Teile zu verwenden. Solche Ersatzteile<br />
sind den ausgetauschten Teilen funktional<br />
wenigstens gleichwertig und unterliegen für den<br />
verbleibenden Deckungszeitraum der Garantie.<br />
Die ausgetauschten Produkte oder Teile gehen in<br />
das Eigentum von <strong>GRAVIS</strong> über.<br />
<strong>GRAVIS</strong> ist berechtigt, einen geeigneten Dienstleister<br />
mit den im Rahmen dieser Garantie zu<br />
erbringenden Dienstleistungen zu beauftragen<br />
oder Verpflichtungen aus dieser Garantie zu delegie<br />
ren. <strong>GRAVIS</strong> wird hierdurch jedoch nicht von<br />
seinen Verpflichtungen dem Kunden gegenüber<br />
befreit.<br />
2. Bereitstellung der Serviceleistungen<br />
Bei der Garantie handelt es sich um einen sog.<br />
„bring-in“ Service. Der Kunde kann sein Gerät<br />
in jedem <strong>GRAVIS</strong> Store für eine Überprüfung/<br />
Reparatur abgeben.<br />
Alternativ kann der Kunde das Gerät auf eigene<br />
Kosten auch direkt an das <strong>GRAVIS</strong> TechnikCenter<br />
versenden. Hierzu ist die originale Verkaufsverpackung<br />
aufzubewahren und im Servicefall zu<br />
benutzen. Es ist eine Fehlerbeschreibung und eine<br />
Kopie des Kaufbelegs der Sendung bei zu legen.<br />
Die Sendung ist zu richten an folgende Adresse:<br />
<strong>GRAVIS</strong> GmbH<br />
TechnikCenter<br />
Ernst-Reuter-Platz 10<br />
10587 Berlin<br />
Der Rücktransport des Gerätes erfolgt durch einen<br />
Logistikpartner nach Wahl und auf Kosten von<br />
<strong>GRAVIS</strong>. Soweit der Kunde nicht ausdrücklich<br />
eine persönliche Aushändigung an den Empfänger<br />
fordert, können alle Sendungen auch an andere<br />
Personen ausgehändigt werden, die unter der<br />
Empfängeradresse angetroffen werden.<br />
3. Obliegenheiten des Kunden<br />
Die Mitwirkung des Kunden ist in folgenden Punkten<br />
erforderlich:<br />
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Seriennummer<br />
des Gerätes anzugeben und auf Verlangen<br />
eine Kaufrechnung vorzulegen.<br />
(2) Der Kunde ist verpflichtet, Fragen in Bezug auf<br />
Symptome und Ursachen der Probleme des<br />
Gerätes zu beantworten.<br />
(3) Der Kunde ist verpflichtet, mit dem Servicetechniker<br />
zu kooperieren und das Gerät für<br />
eine Überprüfung zur Verfügung zu stellen.<br />
(4) Der Kunde ist verpflichtet, vor der Inanspruchnahme<br />
von Serviceleistungen die<br />
Software auf die jeweils aktuelle Version zu<br />
aktualisieren (Softwareupdate).<br />
(5) Der Kunde ist verpflichtet, das originale Verpackungsmaterial<br />
für den Transport bereit zu<br />
halten. Sollte dies nicht möglich sein, stellt<br />
<strong>GRAVIS</strong> ein entsprechendes Transportbehältnis<br />
kostenpflichtig zur Verfügung.<br />
(6) Der Kunde ist verpflichtet, Sicherungskopien<br />
sämtlicher Daten und Programme zu erstellen,<br />
bevor das Gerät für Serviceleistungen zur<br />
Verfügung gestellt wird.<br />
4. Beschränkungen<br />
(1) Die Garantie gewährt keine Leistung für:<br />
––<br />
Schäden an dem Gerät, die durch äußere Einwirkungen<br />
wie z. B. Unfall, Missbrauch, Vernachlässigung,<br />
Ungeschicklichkeit, unsach<br />
gemäßen Gebrauch (einschließlich<br />
fehler hafter Installation, Virenbefall), nicht<br />
autorisierte Änderung, extreme Umgebungsbedingungen<br />
(z. B. extreme Temperaturen),<br />
Flüssigkeiten jedweder Art,<br />
mechanische Einwirkungen oder elektrische<br />
Belastungen, Interferenzen, Schwankungen<br />
oder Spannungsspitzen der Stromversorgung,<br />
Blitzschlag, statische Elektrizität,<br />
Brand, Rauch, Verschmutzungen, Höhere<br />
Gewalt oder andere äußere Einflüsse verursacht<br />
worden sind. Liegen derartige Schäden<br />
vor, ist eine Reparatur/Aushändigung eines<br />
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Austauschgerätes/Rückerstattung des<br />
Kaufpreises im Rahmen der Garantie nicht<br />
möglich. Derartige Schäden haben den vollständigen<br />
Verlust der Abdeckung zur Folge.<br />
Die Garantie kann aufrechterhalten werden,<br />
wenn derartige Beschädigungen komplett<br />
wieder instand gesetzt werden (kostenpflichtig).<br />
„Teilleistungen“ im Rahmen der<br />
Garantie sind daher nicht möglich.<br />
––<br />
Geräte, bei denen die Seriennummer<br />
geändert, unkenntlich gemacht oder entfernt<br />
wurde.<br />
––<br />
Probleme, die durch andere Komponenten verursacht<br />
werden, als die im Auslieferzustand<br />
enthaltenen.<br />
––<br />
Geräte, die verloren gegangen, gestohlen<br />
wurden oder in sonstiger Weise dem Eigentümer<br />
abhanden gekommen sind.<br />
––<br />
Rein kosmetische Mängel (wie z. B. Kratzer,<br />
Beulen, abgebrochene Plastikteile etc.).<br />
––<br />
Verschleißteile, wie z. B. Batterien, Akkumulatoren.<br />
––<br />
Fehler, die auf gewöhnlichen Gebrauch oder<br />
gewöhnliche Abnutzung (Alterung des<br />
Gerätes) zurückzuführen sind.<br />
––<br />
Vorbeugende Wartungen der erfassten Produkte.<br />
––<br />
Beschädigungen oder Verlust von Daten oder<br />
Software, die auf dem erfassten Gerät gespeichert<br />
waren.<br />
––<br />
Die Installation oder Reparatur von Software,<br />
einschließlich des Betriebssystems und jeglicher<br />
Art von Anwendersoftware sowie jede Art<br />
von Datensicherung.<br />
(2) Die Garantie gewährt ebenfalls keine Leistung,<br />
wenn an dem Gerät Reparatur- oder<br />
Wartungsarbeiten durchgeführt worden sind,<br />
mit denen nicht <strong>GRAVIS</strong> oder ein sonstiger<br />
Apple autorisierter Service Partner befasst<br />
war. Sollte daher eine Reparatur ausnahmsweise<br />
nicht durch <strong>GRAVIS</strong> erfolgen können,<br />
muss diese von einem Apple autorisierten<br />
Service Partner durchgeführt werden. Diese<br />
Serviceleistung ist über entsprechende Dokumente<br />
nachzuweisen. Eine Kostenerstattung<br />
für Serviceleistungen Dritter ist ausgeschlossen.<br />
Wird eine Reparatur- oder Wartungsarbeit<br />
nicht von <strong>GRAVIS</strong> oder einem Apple<br />
autorisierten Service Partner ausgeführt,<br />
kann im Anschluss keine Leistung mehr aus<br />
der Garantie erfolgen.<br />
(3) Es besteht kein Anspruch auf Erstattung von<br />
Wege- und Transportkosten.<br />
(4) Es besteht kein Anspruch auf ein Leihgerät.<br />
5. Sonstige Bestimmungen<br />
(1) Leistungen im Rahmen des <strong>GRAVIS</strong> <strong>Hardware</strong>-<strong>Schutz</strong>es<br />
erfolgen ausschließlich aufgrund<br />
dieser Bestimmungen. Anderslautende<br />
Geschäftsbedingungen (AGB) von<br />
Kunden werden auch ohne ausdrücklichen<br />
Widerspruch und selbst im Falle einer Leistung<br />
nicht Vertragsbestandteil. Änderungen<br />
und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.<br />
Dies gilt auch für den Verzicht auf das<br />
Schriftformerfordernis.<br />
(2) Die gesetzliche Gewährleistung, sowie eine<br />
Herstellergarantie, werden durch die Garantie<br />
nicht eingeschränkt.<br />
(3) Die Garantie ist gerätegebunden. Ansprüche<br />
aus der Garantie sind nicht übertragbar.<br />
(4) Ein Anspruch auf sofortige Reparatur besteht<br />
nicht. <strong>GRAVIS</strong> und ihre Dienstleister streben<br />
an, die Überprüfung/Reparatur schnellstmöglich<br />
durchzuführen. Zu Verzögerungen<br />
wird der Kunde informiert.<br />
(5) Sollte ein Gerät eingereicht werden bei dem<br />
ein Defekt festgestellt wird, der nicht unter<br />
diese Garantiebedingungen fällt (z. B.<br />
Flüssigkeitsschaden, mechanische Beschädigungen),<br />
kann <strong>GRAVIS</strong> bzw. ihre Dienstleister<br />
die entstandenen Aufwendungen in Rechnung<br />
stellen. <strong>GRAVIS</strong> bzw. ihre Dienstleister<br />
können nach Rücksprache mit dem Kunden<br />
einen Kostenvoranschlag erstellen. Für<br />
einen KVA werden 60 € berechnet. Diese<br />
Kosten werden im Falle einer Beauftragung<br />
verrechnet.<br />
(6) Darüber hinaus gelten die Allgemeinen<br />
Geschäfts- und Reparaturbedingungen von<br />
<strong>GRAVIS</strong>.<br />
Seite 3
Stand: 12/2012