Garantiebedingungen der Sterntaler Garantie - Autohaus Heinrich ...

Garantiebedingungen der Sterntaler Garantie - Autohaus Heinrich ... Garantiebedingungen der Sterntaler Garantie - Autohaus Heinrich ...

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Die <strong>Sterntaler</strong> <strong>Garantie</strong><br />

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,<br />

INHALT<br />

wir beglückwünschen Sie zum Kauf Ihres neuen Fahrzeuges.<br />

Sie haben eine gute Wahl getroffen, denn Sie haben sich für<br />

geprüfte Qualität aus unserem Hause entschieden. Ihr Fahrzeug<br />

wurde auf Herz und Nieren geprüft.<br />

Mit dem Abschluss <strong>der</strong> <strong>Sterntaler</strong> <strong>Garantie</strong> sind Sie nun auf<br />

alle Eventualitäten bestens vorbereitet.<br />

Die wichtigsten Informationen zu den <strong><strong>Garantie</strong>bedingungen</strong><br />

und <strong>der</strong> Abwicklung finden Sie in dieser Broschüre.<br />

Fahrzeug-Steckbrief<br />

Freundschaftsprämie<br />

<strong><strong>Garantie</strong>bedingungen</strong><br />

Verhalten im Schadenfall<br />

Viel Freude und allzeit gute Fahrt mit Ihrem Fahrzeug wünscht<br />

Ihnen<br />

Ihr Gramling Team


Der Fahrzeug-Steckbrief<br />

Name, Vorname<br />

Straße, Nr.<br />

PLZ/Ort<br />

Telefon<br />

<strong>Garantie</strong>nummer<br />

<strong>Garantie</strong>beginn/-ende<br />

Fabrikat und Typ<br />

Datum <strong>der</strong> Erstzulassung<br />

Fahrgestellnummer<br />

Datum<br />

Amtliches Kennzeichen<br />

km-Stand bei Übergabe<br />

Kundennummer<br />

Stempel / Unterschrift


Die Freundschaftsprämie<br />

Auf die Freundschaft!<br />

Wenn Sie mit uns zufrieden sind, freuen wir uns über<br />

Ihre Empfehlung bei Freunden und Bekannten.<br />

Für jeden neuen Kunden, <strong>der</strong> durch Ihre Empfehlung zu uns<br />

kommt und ein Fahrzeug erwirbt, erhalten Sie 100,- €<br />

zur Verrechnung auf sämtliche Service- und Werkstattleistungen<br />

in unserem Hause.<br />

Gutschein<br />

für die Freundschaftsprämie<br />

in Höhe von: 100,- €<br />

Ich habe einen Neukunden gewonnen und bekomme dafür 100,- € zur<br />

Verrechnung auf Service- und Werkstattleistungen im <strong>Autohaus</strong> Gramling.<br />

Diese Möglichkeit können Sie dreimal ausschöpfen.<br />

Bitte zeigen Sie uns v o r Kaufabwicklung Ihre Empfehlung an.<br />

Freundschaftsprämie<br />

Nummer 1<br />

Freundschaftsprämie<br />

Nummer 2<br />

Freundschaftsprämie<br />

Nummer 3<br />

Unterschrift/<br />

Händlerstempel<br />

Unterschrift/<br />

Händlerstempel<br />

Unterschrift/<br />

Händlerstempel


<strong><strong>Garantie</strong>bedingungen</strong><br />

Soweit nicht laut <strong>Garantie</strong>vereinbarung abweichende Regelungen getroffen<br />

sind, gelten nachstehende <strong><strong>Garantie</strong>bedingungen</strong>:<br />

§ 1 Inhalt <strong>der</strong> <strong>Garantie</strong>, Reparatur beim <strong>Garantie</strong>geber<br />

1. Die <strong>Autohaus</strong> <strong>Heinrich</strong> Gramling GmbH & Co. KG gibt dem <strong>Garantie</strong>nehmer<br />

eine <strong>Garantie</strong>, die die Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> in § 2, Ziff. 1<br />

genannten Bauteile für die vereinbarte Laufzeit umfasst.<br />

2. Verliert ein solches Bauteil innerhalb <strong>der</strong> <strong>Garantie</strong>laufzeit unmittelbar<br />

und nicht infolge eines Fehlers nicht garantierter Bauteile seine<br />

Funktionsfähigkeit, hat <strong>der</strong> <strong>Garantie</strong>nehmer Anspruch auf eine dadurch<br />

erfor<strong>der</strong>liche fachgerechte Reparatur durch Ersatz o<strong>der</strong> Instandsetzung<br />

des Bauteils. Weitere Voraussetzung für <strong>Garantie</strong>ansprüche ist die Beachtung<br />

<strong>der</strong> Vorgaben aus § 4. Die Regelung über den Selbstbehalt<br />

und über die Grenze des Wie<strong>der</strong>beschaffungswertes (§ 6 Ziff. 2) gilt<br />

entsprechend. Die <strong>Garantie</strong> begründet keine Ansprüche auf Rücktritt<br />

vom Kaufvertrag o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>ung (Herabsetzung des Kaufpreises).<br />

Eventuelle Ansprüche des <strong>Garantie</strong>nehmers aus <strong>der</strong> Sachmangelhaftung<br />

werden durch die <strong>Garantie</strong> nicht ausgeschlossen.<br />

3. Zu den unter die <strong>Garantie</strong> fallenden Reparaturarbeiten gehören<br />

auch Prüf-, Mess- und Einstellarbeiten (nach den Arbeitszeitrichtwerten<br />

des Herstellers), wenn sie im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Behebung<br />

eines <strong>Garantie</strong>schadens erfor<strong>der</strong>lich sind, nicht aber vom Hersteller<br />

vorgeschriebene o<strong>der</strong> empfohlene Wartungs-, Inspektions-, Reinigungso<strong>der</strong><br />

Pflegearbeiten.<br />

Die <strong>Garantie</strong> umfasst nicht die Übernahme von Kosten für mittelbare<br />

o<strong>der</strong> unmittelbare Folgeschäden (z. B. Abschleppkosten, Abstellgebühren,<br />

Frachtkosten, Mietwagenkosten, Entsorgungskosten, Entschädigung<br />

für entgangene Nutzung, Folgeschäden an nicht garantierten<br />

Bauteilen).<br />

§ 2 Umfang, Dauer und Geltungsbereich <strong>der</strong> <strong>Garantie</strong><br />

1. Die <strong>Garantie</strong> bezieht sich auf die in <strong>der</strong> <strong>Garantie</strong>zusage näher bezeichneten<br />

Personenkraftwagen o<strong>der</strong> Geländewagen (bis 3,5 t zulässigem<br />

Gesamtgewicht) mit allen mechanischen, elektrischen, elektronischen,<br />

pneumatischen und hydraulischen Teilen, soweit sie nicht durch<br />

die folgenden Ziffern 2 o<strong>der</strong> 3 ausgeschlossen sind.<br />

2. Es wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet für:<br />

a) Teile, die einem erhöhten Verschleiß unterliegen, wie: Bremsklötze,


Bremsbeläge, Bremsbacken, Bremsscheiben, Bremstrommeln, Ausrücklager,<br />

Scheibenwischer-Blätter, -Arme und Profilgummis, Waschdüsen;<br />

Kupplungsdruckplatte, Kupplungsscheibe sowie Einstellarbeiten<br />

<strong>der</strong> Kupplung, Spurstangenköpfe, Achslager, Querlenkerlager, Fahrwerkstoßdämpfer,<br />

Fahrwerkeinstellung/Vermessung (siehe § 1, Ziff. 3)<br />

b) Teile, die bei Wartungs- o<strong>der</strong> Pflegearbeiten regelmäßig ausgetauscht<br />

werden<br />

c) sämtliche Einstellarbeiten und Resets ohne schadenverursachendes<br />

Teil, Bremsenwartung<br />

d) Filter und Dichtungen des Kraftstoffsystems, Reinigung und Einstellung<br />

<strong>der</strong> Kraftstoffanlage<br />

e) Starter-, Stütz- und Hybridbatterien (Pflege/Nachladen/Tausch)<br />

f) Kontrolle von Flüssigkeitsständen sowie Betriebs- und Hilfsstoffe wie<br />

Kraftstoffe, Chemikalien (jedoch die Befüllung <strong>der</strong> Klimaanlage im <strong>Garantie</strong>fall),<br />

Kühl- und Frostschutzmittel, Hydraulikflüssigkeit, Öle, Fette<br />

und sonstige Schmiermittel, Filter, Schläuche<br />

g) Kühl- und Heizwasserschläuche<br />

h) Keilriemen-, Keilrippenriemen-Austausch<br />

i) Auspuffanlage (jedoch Katalysator und/o<strong>der</strong> Rußpartikelfilter)<br />

j) Fahrzeugschlüssel, Funkfernbedienung/-sen<strong>der</strong>, Batterien <strong>der</strong> Fernbedienung,<br />

Glühlampen, Xenonbrenner, Beleuchtung (auch in Form von<br />

Leuchtdioden), Leuchtmittel<br />

k) Reifen/Rä<strong>der</strong>, Stahl- u. Alufelgen, Radzierdeckel, Auswuchten<br />

l) Einstellarbeiten an Kofferraum, Schiebe- und Lamellendach, Verdeck,<br />

Fahrzeugtüren, Motorhaube; Wassereintritt, Quietsch- und Klappergeräusche<br />

m) Nachziehen von Schrauben und Muttern am gesamten Fahrzeug;<br />

Rahmen-, Karosserie- und Zierteile, Kratzer, Lackbeschädigungen,<br />

Lackoberfläche komplett, Lackierarbeiten (jedoch im <strong>Garantie</strong>fall),<br />

Rost, Scharniere, Türhaltebän<strong>der</strong>, Hardtops, Verdecke (Verdeckstoffe<br />

von Cabrio- und Faltverdecken), Verdeckscheiben, Spiegel-, Scheinwerfer-<br />

und Leuchtengläser, Fahrzeugscheiben (dieser Ausschluss gilt nicht<br />

bei Defekt <strong>der</strong> elektrischen Heckscheibenheizung, Spiegelbeheizung<br />

und <strong>der</strong> Antenne), Gepäckhalterungen, Kofferraumabdeckungen<br />

n) Feuerlöscher, Verbandskasten, Bordwerkzeug, Warndreieck, Zubehör<br />

o) Fernsprecheinrichtung und Freisprechanlage, CD-Roms/DVDs für<br />

das Navigationssystem, Unterhaltungselektronik an<strong>der</strong>er Hersteller,<br />

Geräte <strong>der</strong> Unterhaltungselektronik, die nicht durch den Hersteller/<br />

Importeur bzw. <strong>der</strong>en Servicenetze bezogen wurden, selbst wenn sie<br />

durch selbige eingebaut wurden


p) Probefahrten, Funktionskontrollen<br />

q) Bezüge (Le<strong>der</strong>/Stoff), Polsterungen, Dämm- und Fußmatten, Armaturenbrett,<br />

Dachhimmel, Innenverkleidungen (auch Koffer-/Motorraum),<br />

Kunststoff-, Le<strong>der</strong>-, Holz-, Oberflächenmaterialien des Innenraumes,<br />

Ziernähte, gesamtes Interieur<br />

r) gesamte Reisemobilson<strong>der</strong>- und Reisemobilausstattung (inkl. Son<strong>der</strong>auf-<br />

und einbauten)<br />

s) Dichtungen und Abdichtarbeiten jeglicher Art (Ausnahme: Simmerringe/Wellendichtringe,<br />

Antriebswellen- und Lenkmanschetten, Ventilschaftabdichtungen,<br />

Zylin<strong>der</strong>kopfdichtungen)<br />

3. Sicherungen, Zünd- und Glühkerzen fallen nur dann unter die <strong>Garantie</strong>,<br />

wenn sie im Zusammenhang mit einem an<strong>der</strong>en entschädigungspflichtigen<br />

Schaden ersetzt werden müssen.<br />

4. Die <strong>Garantie</strong>laufzeit gilt für den im <strong>Garantie</strong>zertifikat angegebenen<br />

Zeitraum beziehungsweise bis zu einer Gesamtlaufleistung von<br />

200.000 km.<br />

5. Die <strong>Garantie</strong> gilt in folgenden Län<strong>der</strong>n: Belgien, Bulgarien, Dänemark,<br />

Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien,<br />

Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen,<br />

Luxemburg, Malta, Nie<strong>der</strong>lande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal,<br />

Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische<br />

Republik, Ukraine, Ungarn, Zypern.<br />

§ 3 <strong>Garantie</strong>ausschlüsse<br />

Keine <strong>Garantie</strong> besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für<br />

Schäden:<br />

a) durch Unfall, d. h. ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer<br />

Gewalt einwirkendes Ereignis<br />

b) durch unsachgemäße, mut- o<strong>der</strong> böswillige Handlungen, Entwendung,<br />

insbeson<strong>der</strong>e Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub und Unterschlagung,<br />

durch unmittelbare Einwirkung von Tierschäden, Sturm,<br />

Hagel, Frost, Korrosion, Blitzschlag, Erdbeben o<strong>der</strong> Überschwemmung<br />

sowie durch Verschmorung, Brand o<strong>der</strong> Explosion<br />

c) durch Kriegsereignisse je<strong>der</strong> Art, Bürgerkrieg, innere Unruhen,<br />

Streik, Aussperrung, Beschlagnahme o<strong>der</strong> sonstige hoheitliche Eingriffe<br />

o<strong>der</strong> durch Kernenergie<br />

d) die aus <strong>der</strong> Teilnahme an Fahrveranstaltungen mit Renncharakter<br />

o<strong>der</strong> aus den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen


e) die durch die Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> ursprünglichen Konstruktion/Konfiguration<br />

des Kraftfahrzeugs (z. B. Tuning, Gasumbau, V-Max-Aufhebung<br />

usw.) o<strong>der</strong> den Einbau von Fremd- o<strong>der</strong> Zubehörteilen verursacht werden,<br />

die nicht durch den Hersteller zugelassen sind<br />

f) durch die Verwendung eines erkennbar reparaturbedürftigen Teiles,<br />

es sei denn, dass <strong>der</strong> Schaden mit <strong>der</strong> Reparaturbedürftigkeit nachweislich<br />

nicht im Zusammenhang steht, o<strong>der</strong> dass das Teil zur Zeit des<br />

Schadens von einem hierfür ausgebildeten Fachmann wenigstens behelfsmäßig<br />

repariert war<br />

g) wenn <strong>der</strong> <strong>Garantie</strong>nehmer das Kraftfahrzeug mindestens zeitweilig<br />

als Taxi, Mietwagen, Selbstfahrer-Mietwagen, Fahrschulwagen, für<br />

Kurier-, Eil- und Paketdienste, für Kranken- und Behin<strong>der</strong>tentransporte<br />

sowie zur gewerbsmäßigen Personenbeför<strong>der</strong>ung nutzt<br />

h) die durch die Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe o<strong>der</strong> durch<br />

einen Mangel an Betriebsstoffen (Schmiermittel, Öle, Kühlwasser, etc.)<br />

entstehen<br />

i) für die ein Dritter einzutreten hat, bzw. <strong>der</strong>en Behebung im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Herstellerkulanz erfolgt o<strong>der</strong> die auf einen Herstellungs- o<strong>der</strong> Materialfehler<br />

zurückzuführen sind, <strong>der</strong> beim jeweiligen Fahrzeugtyp in<br />

größerer Zahl auftritt (Serienfehler) und für den nach Art und Häufigkeit<br />

grundsätzlich Herstellerkulanz in Betracht kommt.<br />

§ 4 Voraussetzung für <strong>Garantie</strong>ansprüche<br />

Voraussetzung für jegliche <strong>Garantie</strong>ansprüche ist, dass <strong>der</strong> <strong>Garantie</strong>nehmer<br />

a) an dem Kraftfahrzeug während <strong>der</strong> Laufzeit dieser <strong>Garantie</strong> die vom<br />

Hersteller vorgeschriebenen o<strong>der</strong> empfohlenen Wartungs-, Inspektions-<br />

und Pflegearbeiten bei <strong>der</strong> <strong>Autohaus</strong> <strong>Heinrich</strong> Gramling GmbH &<br />

Co. KG o<strong>der</strong> in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt <strong>der</strong><br />

gefahrenen Marke durchführen lässt. Eine Überschreitung von bis zu<br />

1.000 km (Hersteller-Kilometervorgabe) bzw. einem Monat (Hersteller-<br />

Zeitvorgabe) ist unschädlich, wobei bereits die Überschreitung einer<br />

<strong>der</strong> genannten Vorgaben einem <strong>Garantie</strong>anspruch entgegensteht;<br />

b) am Kilometerzähler Eingriffe o<strong>der</strong> sonstige Beeinflussungen unterlässt<br />

bzw. einen Defekt o<strong>der</strong> Austausch des Kilometerzählers unverzüglich<br />

<strong>der</strong> <strong>Autohaus</strong> <strong>Heinrich</strong> Gramling GmbH & Co. KG unter Angabe des<br />

jeweiligen Kilometerstandes anzeigt;<br />

c) die Hinweise des Herstellers in <strong>der</strong> Betriebsanleitung zum Betrieb<br />

des Kraftfahrzeuges beachtet.


§ 5 Anspruchsübergang und Verjährung<br />

1. Bei einer Veräußerung des mit <strong>der</strong> <strong>Garantie</strong> ausgestatteten Kraftfahrzeuges<br />

während <strong>der</strong> <strong>Garantie</strong>dauer gehen die <strong>Garantie</strong>ansprüche nicht<br />

auf den Erwerber über. Der Erwerber kann bei <strong>der</strong> <strong>Autohaus</strong> <strong>Heinrich</strong><br />

Gramling GmbH & Co. KG eine erneute <strong>Garantie</strong>zusage für den Zeitraum<br />

bis zum Ablauf <strong>der</strong> ursprünglichen <strong>Garantie</strong>dauer beantragen.<br />

2. Ansprüche aus einem <strong>Garantie</strong>fall verjähren 6 Monate nach Schadenseintritt,<br />

spätestens 6 Monate nach Ablauf <strong>der</strong> <strong>Garantie</strong>zeit.<br />

§ 6 Kostenbeteiligung<br />

Ansprüche des Käufers/<strong>Garantie</strong>nehmers<br />

Dem Käufer/<strong>Garantie</strong>nehmer werden garantiebedingte Lohnkosten<br />

nach den Arbeitszeitrichtwerten des Herstellers voll erstattet. <strong>Garantie</strong>bedingte<br />

Materialkosten werden im Höchstfall nach den unverbindlichen<br />

Preisempfehlungen des Herstellers, ausgehend von <strong>der</strong> Betriebsleistung<br />

des beschädigten Bauteils bei Schadeneintritt, wie folgt<br />

bezahlt (Selbstbehalt):<br />

bis 100.000 km 100 %<br />

120.000 km 80 %<br />

140.000 km 60 %<br />

über 140.000 km 40 %<br />

Übersteigen die Reparaturkosten den Wert einer Austauscheinheit,<br />

wie sie bei einem solchen Schaden üblicherweise eingebaut wird, so<br />

beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Kosten dieser Austauscheinheit<br />

einschließlich <strong>der</strong> Aus- und Einbaukosten unter Anwendung von<br />

Absatz 1. Der Höchstbetrag <strong>der</strong> garantiepflichtigen Entschädigung ist<br />

pro Schadenfall auf den Zeitwert des beschädigten Fahrzeuges zur Zeit<br />

des Eintritts des <strong>Garantie</strong>falles begrenzt.<br />

§ 7 Abwicklung <strong>der</strong> <strong>Garantie</strong><br />

1. Der <strong>Garantie</strong>nehmer hat einen <strong>Garantie</strong>schaden unverzüglich und<br />

immer vor Reparaturbeginn <strong>der</strong> <strong>Autohaus</strong> <strong>Heinrich</strong> Gramling GmbH &<br />

Co. KG zu melden und das Fahrzeug zur Reparatur bereitzustellen. Die<br />

<strong>Autohaus</strong> <strong>Heinrich</strong> Gramling GmbH & Co. KG führt die Reparatur durch<br />

o<strong>der</strong> benennt einen geeigneten Reparaturbetrieb.


2. Ist eine Reparatur durch die <strong>Autohaus</strong> <strong>Heinrich</strong> Gramling GmbH &<br />

Co. KG nicht möglich (z. B. bei Auslandsaufenthalten), kann die Reparatur<br />

nach vorheriger, ausdrücklicher Zustimmung <strong>der</strong> <strong>Autohaus</strong> <strong>Heinrich</strong><br />

Gramling GmbH & Co. KG o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Tissen Kruck GmbH durch eine vom<br />

Hersteller anerkannte Vertragswerkstatt <strong>der</strong> gefahrenen Marke erfolgen.<br />

Die Reparaturrechnung muss <strong>der</strong> <strong>Autohaus</strong> <strong>Heinrich</strong> Gramling<br />

GmbH & Co. KG innerhalb eines Monats seit Rechnungsdatum vorgelegt<br />

werden. Aus <strong>der</strong> Reparaturrechnung müssen die ausgeführten<br />

Arbeiten, die Ersatzteilpreise und die Lohnkosten mit Arbeitszeitrichtwerten<br />

im Einzelnen zu ersehen sein.<br />

3. Der <strong>Garantie</strong>nehmer hat für die Feststellung des Schadens erfor<strong>der</strong>liche<br />

Auskünfte zu erteilen und eine Untersuchung <strong>der</strong> beschädigten<br />

Teile je<strong>der</strong>zeit zu gestatten. Ersetzte Teile müssen vom <strong>Garantie</strong>nehmer<br />

auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden.<br />

gestatten, solche Weisungen vor Reparaturbeginn einzuholen.<br />

§ 8 Folgen einer Pflichtverletzung<br />

Verletzt <strong>der</strong> <strong>Garantie</strong>nehmer eine <strong>der</strong> ihn nach § 4 o<strong>der</strong> § 7 betreffenden<br />

Pflichten, ist die <strong>Autohaus</strong> <strong>Heinrich</strong> Gramling GmbH & Co. KG von<br />

ihrer Leistungspflicht aus <strong>der</strong> abgegebenen <strong>Garantie</strong> frei. Die vorstehende<br />

Beschränkung findet für den § 4 a) keine Anwendung, wenn <strong>der</strong><br />

<strong>Garantie</strong>nehmer beweisen kann, dass <strong>der</strong> eingetretene Schaden nicht<br />

im ursächlichen Zusammenhang mit einer Pflichtverletzung steht.<br />

Hinweis zu Sachmängelansprüchen<br />

Gesetzliche Sachmängelansprüche des <strong>Garantie</strong>nehmers bleiben unberührt.<br />

Stand 01/2011<br />

4. Der <strong>Garantie</strong>nehmer hat den Schaden nach Möglichkeit zu min<strong>der</strong>n<br />

und dabei die Weisungen <strong>der</strong> <strong>Autohaus</strong> <strong>Heinrich</strong> Gramling GmbH & Co.<br />

KG o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Beauftragten zu befolgen. Er hat, wenn die Umstände es


Verhalten im Schadenfall<br />

Was tun im Schadenfall?<br />

Melden Sie Ihren Schadenfall umgehend, bevor Sie einen<br />

Reparaturauftrag auslösen! Die Telefonnummer <strong>der</strong> Schaden-<br />

Hotline finden Sie nebenstehend. Dort wird man Ihnen<br />

schnell und unbürokratisch weiterhelfen. Wie Sie dann<br />

vorgehen, ist ganz einfach:<br />

» Ihr Fahrzeug befindet sich in <strong>der</strong> Nähe von einem<br />

unserer Autohäuser?<br />

Die Werkstatt unseres <strong>Autohaus</strong>es wird sich sofort und zuerst<br />

um die Behebung Ihres Schadens kümmern. Natürlich auch<br />

dann, wenn Sie keinen Mercedes gekauft haben.<br />

» Ihr Fahrzeug befindet sich deutlich entfernt von<br />

einem unserer Autohäuser?<br />

Wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene, vom jeweiligen<br />

Hersteller anerkannte Vertragswerkstatt. Diese kann dann<br />

unter Angabe Ihrer vollständigen <strong>Garantie</strong>daten und dem<br />

ermittelten Umfang des Schadens mit <strong>der</strong> Schaden-Hotline<br />

die weitere Vorgehensweise abstimmen. Die Schaden-Hotline<br />

übernimmt die Klärung mit Ihrem <strong>Autohaus</strong> und entscheidet,<br />

ob <strong>der</strong> Schaden garantiefähig ist und wo er repariert wird.<br />

Bitte beachten Sie, dass nur durch diese Verfahrensweise die<br />

korrekte und zügige Abwicklung im <strong>Garantie</strong>fall, mit Auftragserteilung<br />

und Erstattung, gewährleistet ist!<br />

Schaden-Hotline:<br />

01804 272227<br />

0,20 €/Verbindung aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min. +++ Mo.-Fr. 8.00 - 18.00 Uhr


<strong>Autohaus</strong> <strong>Heinrich</strong> Gramling GmbH & Co. KG<br />

74821 Mosbach<br />

Mosbacher Straße 64 - 68<br />

Tel. +49 6261 6360<br />

Fax +49 6261 636280<br />

69427 Mudau<br />

Bahnhofstraße 11<br />

Tel. +49 6284 92120<br />

Fax +49 6284 921230<br />

74731 Walldürn<br />

Daimlerstraße 4<br />

Tel. +49 6282 92180<br />

Fax +49 6282 921830<br />

www.gramling.mercedes-benz.de<br />

ACHTUNG!<br />

Reparatur nur nach Freigabe.<br />

Vor jedem Reparaturauftrag benötigt<br />

die ausführende Werkstatt die Freigabe<br />

durch unseren Serviceabwickler.<br />

Tissen Kruck<br />

01804 272227

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