Garantiebedingungen der Sterntaler Garantie - Autohaus Heinrich ...
Garantiebedingungen der Sterntaler Garantie - Autohaus Heinrich ... Garantiebedingungen der Sterntaler Garantie - Autohaus Heinrich ...
www.gramling.mercedes-benz.de
- Seite 2 und 3: Die Sterntaler Garantie Sehr geehrt
- Seite 4 und 5: Die Freundschaftsprämie Auf die Fr
- Seite 6 und 7: Bremsbeläge, Bremsbacken, Bremssch
- Seite 8 und 9: e) die durch die Veränderung der u
- Seite 10 und 11: 2. Ist eine Reparatur durch die Aut
- Seite 12: Autohaus Heinrich Gramling GmbH & C
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Die <strong>Sterntaler</strong> <strong>Garantie</strong><br />
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,<br />
INHALT<br />
wir beglückwünschen Sie zum Kauf Ihres neuen Fahrzeuges.<br />
Sie haben eine gute Wahl getroffen, denn Sie haben sich für<br />
geprüfte Qualität aus unserem Hause entschieden. Ihr Fahrzeug<br />
wurde auf Herz und Nieren geprüft.<br />
Mit dem Abschluss <strong>der</strong> <strong>Sterntaler</strong> <strong>Garantie</strong> sind Sie nun auf<br />
alle Eventualitäten bestens vorbereitet.<br />
Die wichtigsten Informationen zu den <strong><strong>Garantie</strong>bedingungen</strong><br />
und <strong>der</strong> Abwicklung finden Sie in dieser Broschüre.<br />
Fahrzeug-Steckbrief<br />
Freundschaftsprämie<br />
<strong><strong>Garantie</strong>bedingungen</strong><br />
Verhalten im Schadenfall<br />
Viel Freude und allzeit gute Fahrt mit Ihrem Fahrzeug wünscht<br />
Ihnen<br />
Ihr Gramling Team
Der Fahrzeug-Steckbrief<br />
Name, Vorname<br />
Straße, Nr.<br />
PLZ/Ort<br />
Telefon<br />
<strong>Garantie</strong>nummer<br />
<strong>Garantie</strong>beginn/-ende<br />
Fabrikat und Typ<br />
Datum <strong>der</strong> Erstzulassung<br />
Fahrgestellnummer<br />
Datum<br />
Amtliches Kennzeichen<br />
km-Stand bei Übergabe<br />
Kundennummer<br />
Stempel / Unterschrift
Die Freundschaftsprämie<br />
Auf die Freundschaft!<br />
Wenn Sie mit uns zufrieden sind, freuen wir uns über<br />
Ihre Empfehlung bei Freunden und Bekannten.<br />
Für jeden neuen Kunden, <strong>der</strong> durch Ihre Empfehlung zu uns<br />
kommt und ein Fahrzeug erwirbt, erhalten Sie 100,- €<br />
zur Verrechnung auf sämtliche Service- und Werkstattleistungen<br />
in unserem Hause.<br />
Gutschein<br />
für die Freundschaftsprämie<br />
in Höhe von: 100,- €<br />
Ich habe einen Neukunden gewonnen und bekomme dafür 100,- € zur<br />
Verrechnung auf Service- und Werkstattleistungen im <strong>Autohaus</strong> Gramling.<br />
Diese Möglichkeit können Sie dreimal ausschöpfen.<br />
Bitte zeigen Sie uns v o r Kaufabwicklung Ihre Empfehlung an.<br />
Freundschaftsprämie<br />
Nummer 1<br />
Freundschaftsprämie<br />
Nummer 2<br />
Freundschaftsprämie<br />
Nummer 3<br />
Unterschrift/<br />
Händlerstempel<br />
Unterschrift/<br />
Händlerstempel<br />
Unterschrift/<br />
Händlerstempel
<strong><strong>Garantie</strong>bedingungen</strong><br />
Soweit nicht laut <strong>Garantie</strong>vereinbarung abweichende Regelungen getroffen<br />
sind, gelten nachstehende <strong><strong>Garantie</strong>bedingungen</strong>:<br />
§ 1 Inhalt <strong>der</strong> <strong>Garantie</strong>, Reparatur beim <strong>Garantie</strong>geber<br />
1. Die <strong>Autohaus</strong> <strong>Heinrich</strong> Gramling GmbH & Co. KG gibt dem <strong>Garantie</strong>nehmer<br />
eine <strong>Garantie</strong>, die die Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> in § 2, Ziff. 1<br />
genannten Bauteile für die vereinbarte Laufzeit umfasst.<br />
2. Verliert ein solches Bauteil innerhalb <strong>der</strong> <strong>Garantie</strong>laufzeit unmittelbar<br />
und nicht infolge eines Fehlers nicht garantierter Bauteile seine<br />
Funktionsfähigkeit, hat <strong>der</strong> <strong>Garantie</strong>nehmer Anspruch auf eine dadurch<br />
erfor<strong>der</strong>liche fachgerechte Reparatur durch Ersatz o<strong>der</strong> Instandsetzung<br />
des Bauteils. Weitere Voraussetzung für <strong>Garantie</strong>ansprüche ist die Beachtung<br />
<strong>der</strong> Vorgaben aus § 4. Die Regelung über den Selbstbehalt<br />
und über die Grenze des Wie<strong>der</strong>beschaffungswertes (§ 6 Ziff. 2) gilt<br />
entsprechend. Die <strong>Garantie</strong> begründet keine Ansprüche auf Rücktritt<br />
vom Kaufvertrag o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>ung (Herabsetzung des Kaufpreises).<br />
Eventuelle Ansprüche des <strong>Garantie</strong>nehmers aus <strong>der</strong> Sachmangelhaftung<br />
werden durch die <strong>Garantie</strong> nicht ausgeschlossen.<br />
3. Zu den unter die <strong>Garantie</strong> fallenden Reparaturarbeiten gehören<br />
auch Prüf-, Mess- und Einstellarbeiten (nach den Arbeitszeitrichtwerten<br />
des Herstellers), wenn sie im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Behebung<br />
eines <strong>Garantie</strong>schadens erfor<strong>der</strong>lich sind, nicht aber vom Hersteller<br />
vorgeschriebene o<strong>der</strong> empfohlene Wartungs-, Inspektions-, Reinigungso<strong>der</strong><br />
Pflegearbeiten.<br />
Die <strong>Garantie</strong> umfasst nicht die Übernahme von Kosten für mittelbare<br />
o<strong>der</strong> unmittelbare Folgeschäden (z. B. Abschleppkosten, Abstellgebühren,<br />
Frachtkosten, Mietwagenkosten, Entsorgungskosten, Entschädigung<br />
für entgangene Nutzung, Folgeschäden an nicht garantierten<br />
Bauteilen).<br />
§ 2 Umfang, Dauer und Geltungsbereich <strong>der</strong> <strong>Garantie</strong><br />
1. Die <strong>Garantie</strong> bezieht sich auf die in <strong>der</strong> <strong>Garantie</strong>zusage näher bezeichneten<br />
Personenkraftwagen o<strong>der</strong> Geländewagen (bis 3,5 t zulässigem<br />
Gesamtgewicht) mit allen mechanischen, elektrischen, elektronischen,<br />
pneumatischen und hydraulischen Teilen, soweit sie nicht durch<br />
die folgenden Ziffern 2 o<strong>der</strong> 3 ausgeschlossen sind.<br />
2. Es wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet für:<br />
a) Teile, die einem erhöhten Verschleiß unterliegen, wie: Bremsklötze,
Bremsbeläge, Bremsbacken, Bremsscheiben, Bremstrommeln, Ausrücklager,<br />
Scheibenwischer-Blätter, -Arme und Profilgummis, Waschdüsen;<br />
Kupplungsdruckplatte, Kupplungsscheibe sowie Einstellarbeiten<br />
<strong>der</strong> Kupplung, Spurstangenköpfe, Achslager, Querlenkerlager, Fahrwerkstoßdämpfer,<br />
Fahrwerkeinstellung/Vermessung (siehe § 1, Ziff. 3)<br />
b) Teile, die bei Wartungs- o<strong>der</strong> Pflegearbeiten regelmäßig ausgetauscht<br />
werden<br />
c) sämtliche Einstellarbeiten und Resets ohne schadenverursachendes<br />
Teil, Bremsenwartung<br />
d) Filter und Dichtungen des Kraftstoffsystems, Reinigung und Einstellung<br />
<strong>der</strong> Kraftstoffanlage<br />
e) Starter-, Stütz- und Hybridbatterien (Pflege/Nachladen/Tausch)<br />
f) Kontrolle von Flüssigkeitsständen sowie Betriebs- und Hilfsstoffe wie<br />
Kraftstoffe, Chemikalien (jedoch die Befüllung <strong>der</strong> Klimaanlage im <strong>Garantie</strong>fall),<br />
Kühl- und Frostschutzmittel, Hydraulikflüssigkeit, Öle, Fette<br />
und sonstige Schmiermittel, Filter, Schläuche<br />
g) Kühl- und Heizwasserschläuche<br />
h) Keilriemen-, Keilrippenriemen-Austausch<br />
i) Auspuffanlage (jedoch Katalysator und/o<strong>der</strong> Rußpartikelfilter)<br />
j) Fahrzeugschlüssel, Funkfernbedienung/-sen<strong>der</strong>, Batterien <strong>der</strong> Fernbedienung,<br />
Glühlampen, Xenonbrenner, Beleuchtung (auch in Form von<br />
Leuchtdioden), Leuchtmittel<br />
k) Reifen/Rä<strong>der</strong>, Stahl- u. Alufelgen, Radzierdeckel, Auswuchten<br />
l) Einstellarbeiten an Kofferraum, Schiebe- und Lamellendach, Verdeck,<br />
Fahrzeugtüren, Motorhaube; Wassereintritt, Quietsch- und Klappergeräusche<br />
m) Nachziehen von Schrauben und Muttern am gesamten Fahrzeug;<br />
Rahmen-, Karosserie- und Zierteile, Kratzer, Lackbeschädigungen,<br />
Lackoberfläche komplett, Lackierarbeiten (jedoch im <strong>Garantie</strong>fall),<br />
Rost, Scharniere, Türhaltebän<strong>der</strong>, Hardtops, Verdecke (Verdeckstoffe<br />
von Cabrio- und Faltverdecken), Verdeckscheiben, Spiegel-, Scheinwerfer-<br />
und Leuchtengläser, Fahrzeugscheiben (dieser Ausschluss gilt nicht<br />
bei Defekt <strong>der</strong> elektrischen Heckscheibenheizung, Spiegelbeheizung<br />
und <strong>der</strong> Antenne), Gepäckhalterungen, Kofferraumabdeckungen<br />
n) Feuerlöscher, Verbandskasten, Bordwerkzeug, Warndreieck, Zubehör<br />
o) Fernsprecheinrichtung und Freisprechanlage, CD-Roms/DVDs für<br />
das Navigationssystem, Unterhaltungselektronik an<strong>der</strong>er Hersteller,<br />
Geräte <strong>der</strong> Unterhaltungselektronik, die nicht durch den Hersteller/<br />
Importeur bzw. <strong>der</strong>en Servicenetze bezogen wurden, selbst wenn sie<br />
durch selbige eingebaut wurden
p) Probefahrten, Funktionskontrollen<br />
q) Bezüge (Le<strong>der</strong>/Stoff), Polsterungen, Dämm- und Fußmatten, Armaturenbrett,<br />
Dachhimmel, Innenverkleidungen (auch Koffer-/Motorraum),<br />
Kunststoff-, Le<strong>der</strong>-, Holz-, Oberflächenmaterialien des Innenraumes,<br />
Ziernähte, gesamtes Interieur<br />
r) gesamte Reisemobilson<strong>der</strong>- und Reisemobilausstattung (inkl. Son<strong>der</strong>auf-<br />
und einbauten)<br />
s) Dichtungen und Abdichtarbeiten jeglicher Art (Ausnahme: Simmerringe/Wellendichtringe,<br />
Antriebswellen- und Lenkmanschetten, Ventilschaftabdichtungen,<br />
Zylin<strong>der</strong>kopfdichtungen)<br />
3. Sicherungen, Zünd- und Glühkerzen fallen nur dann unter die <strong>Garantie</strong>,<br />
wenn sie im Zusammenhang mit einem an<strong>der</strong>en entschädigungspflichtigen<br />
Schaden ersetzt werden müssen.<br />
4. Die <strong>Garantie</strong>laufzeit gilt für den im <strong>Garantie</strong>zertifikat angegebenen<br />
Zeitraum beziehungsweise bis zu einer Gesamtlaufleistung von<br />
200.000 km.<br />
5. Die <strong>Garantie</strong> gilt in folgenden Län<strong>der</strong>n: Belgien, Bulgarien, Dänemark,<br />
Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien,<br />
Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen,<br />
Luxemburg, Malta, Nie<strong>der</strong>lande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal,<br />
Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische<br />
Republik, Ukraine, Ungarn, Zypern.<br />
§ 3 <strong>Garantie</strong>ausschlüsse<br />
Keine <strong>Garantie</strong> besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für<br />
Schäden:<br />
a) durch Unfall, d. h. ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer<br />
Gewalt einwirkendes Ereignis<br />
b) durch unsachgemäße, mut- o<strong>der</strong> böswillige Handlungen, Entwendung,<br />
insbeson<strong>der</strong>e Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub und Unterschlagung,<br />
durch unmittelbare Einwirkung von Tierschäden, Sturm,<br />
Hagel, Frost, Korrosion, Blitzschlag, Erdbeben o<strong>der</strong> Überschwemmung<br />
sowie durch Verschmorung, Brand o<strong>der</strong> Explosion<br />
c) durch Kriegsereignisse je<strong>der</strong> Art, Bürgerkrieg, innere Unruhen,<br />
Streik, Aussperrung, Beschlagnahme o<strong>der</strong> sonstige hoheitliche Eingriffe<br />
o<strong>der</strong> durch Kernenergie<br />
d) die aus <strong>der</strong> Teilnahme an Fahrveranstaltungen mit Renncharakter<br />
o<strong>der</strong> aus den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen
e) die durch die Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> ursprünglichen Konstruktion/Konfiguration<br />
des Kraftfahrzeugs (z. B. Tuning, Gasumbau, V-Max-Aufhebung<br />
usw.) o<strong>der</strong> den Einbau von Fremd- o<strong>der</strong> Zubehörteilen verursacht werden,<br />
die nicht durch den Hersteller zugelassen sind<br />
f) durch die Verwendung eines erkennbar reparaturbedürftigen Teiles,<br />
es sei denn, dass <strong>der</strong> Schaden mit <strong>der</strong> Reparaturbedürftigkeit nachweislich<br />
nicht im Zusammenhang steht, o<strong>der</strong> dass das Teil zur Zeit des<br />
Schadens von einem hierfür ausgebildeten Fachmann wenigstens behelfsmäßig<br />
repariert war<br />
g) wenn <strong>der</strong> <strong>Garantie</strong>nehmer das Kraftfahrzeug mindestens zeitweilig<br />
als Taxi, Mietwagen, Selbstfahrer-Mietwagen, Fahrschulwagen, für<br />
Kurier-, Eil- und Paketdienste, für Kranken- und Behin<strong>der</strong>tentransporte<br />
sowie zur gewerbsmäßigen Personenbeför<strong>der</strong>ung nutzt<br />
h) die durch die Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe o<strong>der</strong> durch<br />
einen Mangel an Betriebsstoffen (Schmiermittel, Öle, Kühlwasser, etc.)<br />
entstehen<br />
i) für die ein Dritter einzutreten hat, bzw. <strong>der</strong>en Behebung im Rahmen<br />
<strong>der</strong> Herstellerkulanz erfolgt o<strong>der</strong> die auf einen Herstellungs- o<strong>der</strong> Materialfehler<br />
zurückzuführen sind, <strong>der</strong> beim jeweiligen Fahrzeugtyp in<br />
größerer Zahl auftritt (Serienfehler) und für den nach Art und Häufigkeit<br />
grundsätzlich Herstellerkulanz in Betracht kommt.<br />
§ 4 Voraussetzung für <strong>Garantie</strong>ansprüche<br />
Voraussetzung für jegliche <strong>Garantie</strong>ansprüche ist, dass <strong>der</strong> <strong>Garantie</strong>nehmer<br />
a) an dem Kraftfahrzeug während <strong>der</strong> Laufzeit dieser <strong>Garantie</strong> die vom<br />
Hersteller vorgeschriebenen o<strong>der</strong> empfohlenen Wartungs-, Inspektions-<br />
und Pflegearbeiten bei <strong>der</strong> <strong>Autohaus</strong> <strong>Heinrich</strong> Gramling GmbH &<br />
Co. KG o<strong>der</strong> in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt <strong>der</strong><br />
gefahrenen Marke durchführen lässt. Eine Überschreitung von bis zu<br />
1.000 km (Hersteller-Kilometervorgabe) bzw. einem Monat (Hersteller-<br />
Zeitvorgabe) ist unschädlich, wobei bereits die Überschreitung einer<br />
<strong>der</strong> genannten Vorgaben einem <strong>Garantie</strong>anspruch entgegensteht;<br />
b) am Kilometerzähler Eingriffe o<strong>der</strong> sonstige Beeinflussungen unterlässt<br />
bzw. einen Defekt o<strong>der</strong> Austausch des Kilometerzählers unverzüglich<br />
<strong>der</strong> <strong>Autohaus</strong> <strong>Heinrich</strong> Gramling GmbH & Co. KG unter Angabe des<br />
jeweiligen Kilometerstandes anzeigt;<br />
c) die Hinweise des Herstellers in <strong>der</strong> Betriebsanleitung zum Betrieb<br />
des Kraftfahrzeuges beachtet.
§ 5 Anspruchsübergang und Verjährung<br />
1. Bei einer Veräußerung des mit <strong>der</strong> <strong>Garantie</strong> ausgestatteten Kraftfahrzeuges<br />
während <strong>der</strong> <strong>Garantie</strong>dauer gehen die <strong>Garantie</strong>ansprüche nicht<br />
auf den Erwerber über. Der Erwerber kann bei <strong>der</strong> <strong>Autohaus</strong> <strong>Heinrich</strong><br />
Gramling GmbH & Co. KG eine erneute <strong>Garantie</strong>zusage für den Zeitraum<br />
bis zum Ablauf <strong>der</strong> ursprünglichen <strong>Garantie</strong>dauer beantragen.<br />
2. Ansprüche aus einem <strong>Garantie</strong>fall verjähren 6 Monate nach Schadenseintritt,<br />
spätestens 6 Monate nach Ablauf <strong>der</strong> <strong>Garantie</strong>zeit.<br />
§ 6 Kostenbeteiligung<br />
Ansprüche des Käufers/<strong>Garantie</strong>nehmers<br />
Dem Käufer/<strong>Garantie</strong>nehmer werden garantiebedingte Lohnkosten<br />
nach den Arbeitszeitrichtwerten des Herstellers voll erstattet. <strong>Garantie</strong>bedingte<br />
Materialkosten werden im Höchstfall nach den unverbindlichen<br />
Preisempfehlungen des Herstellers, ausgehend von <strong>der</strong> Betriebsleistung<br />
des beschädigten Bauteils bei Schadeneintritt, wie folgt<br />
bezahlt (Selbstbehalt):<br />
bis 100.000 km 100 %<br />
120.000 km 80 %<br />
140.000 km 60 %<br />
über 140.000 km 40 %<br />
Übersteigen die Reparaturkosten den Wert einer Austauscheinheit,<br />
wie sie bei einem solchen Schaden üblicherweise eingebaut wird, so<br />
beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Kosten dieser Austauscheinheit<br />
einschließlich <strong>der</strong> Aus- und Einbaukosten unter Anwendung von<br />
Absatz 1. Der Höchstbetrag <strong>der</strong> garantiepflichtigen Entschädigung ist<br />
pro Schadenfall auf den Zeitwert des beschädigten Fahrzeuges zur Zeit<br />
des Eintritts des <strong>Garantie</strong>falles begrenzt.<br />
§ 7 Abwicklung <strong>der</strong> <strong>Garantie</strong><br />
1. Der <strong>Garantie</strong>nehmer hat einen <strong>Garantie</strong>schaden unverzüglich und<br />
immer vor Reparaturbeginn <strong>der</strong> <strong>Autohaus</strong> <strong>Heinrich</strong> Gramling GmbH &<br />
Co. KG zu melden und das Fahrzeug zur Reparatur bereitzustellen. Die<br />
<strong>Autohaus</strong> <strong>Heinrich</strong> Gramling GmbH & Co. KG führt die Reparatur durch<br />
o<strong>der</strong> benennt einen geeigneten Reparaturbetrieb.
2. Ist eine Reparatur durch die <strong>Autohaus</strong> <strong>Heinrich</strong> Gramling GmbH &<br />
Co. KG nicht möglich (z. B. bei Auslandsaufenthalten), kann die Reparatur<br />
nach vorheriger, ausdrücklicher Zustimmung <strong>der</strong> <strong>Autohaus</strong> <strong>Heinrich</strong><br />
Gramling GmbH & Co. KG o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Tissen Kruck GmbH durch eine vom<br />
Hersteller anerkannte Vertragswerkstatt <strong>der</strong> gefahrenen Marke erfolgen.<br />
Die Reparaturrechnung muss <strong>der</strong> <strong>Autohaus</strong> <strong>Heinrich</strong> Gramling<br />
GmbH & Co. KG innerhalb eines Monats seit Rechnungsdatum vorgelegt<br />
werden. Aus <strong>der</strong> Reparaturrechnung müssen die ausgeführten<br />
Arbeiten, die Ersatzteilpreise und die Lohnkosten mit Arbeitszeitrichtwerten<br />
im Einzelnen zu ersehen sein.<br />
3. Der <strong>Garantie</strong>nehmer hat für die Feststellung des Schadens erfor<strong>der</strong>liche<br />
Auskünfte zu erteilen und eine Untersuchung <strong>der</strong> beschädigten<br />
Teile je<strong>der</strong>zeit zu gestatten. Ersetzte Teile müssen vom <strong>Garantie</strong>nehmer<br />
auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden.<br />
gestatten, solche Weisungen vor Reparaturbeginn einzuholen.<br />
§ 8 Folgen einer Pflichtverletzung<br />
Verletzt <strong>der</strong> <strong>Garantie</strong>nehmer eine <strong>der</strong> ihn nach § 4 o<strong>der</strong> § 7 betreffenden<br />
Pflichten, ist die <strong>Autohaus</strong> <strong>Heinrich</strong> Gramling GmbH & Co. KG von<br />
ihrer Leistungspflicht aus <strong>der</strong> abgegebenen <strong>Garantie</strong> frei. Die vorstehende<br />
Beschränkung findet für den § 4 a) keine Anwendung, wenn <strong>der</strong><br />
<strong>Garantie</strong>nehmer beweisen kann, dass <strong>der</strong> eingetretene Schaden nicht<br />
im ursächlichen Zusammenhang mit einer Pflichtverletzung steht.<br />
Hinweis zu Sachmängelansprüchen<br />
Gesetzliche Sachmängelansprüche des <strong>Garantie</strong>nehmers bleiben unberührt.<br />
Stand 01/2011<br />
4. Der <strong>Garantie</strong>nehmer hat den Schaden nach Möglichkeit zu min<strong>der</strong>n<br />
und dabei die Weisungen <strong>der</strong> <strong>Autohaus</strong> <strong>Heinrich</strong> Gramling GmbH & Co.<br />
KG o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Beauftragten zu befolgen. Er hat, wenn die Umstände es
Verhalten im Schadenfall<br />
Was tun im Schadenfall?<br />
Melden Sie Ihren Schadenfall umgehend, bevor Sie einen<br />
Reparaturauftrag auslösen! Die Telefonnummer <strong>der</strong> Schaden-<br />
Hotline finden Sie nebenstehend. Dort wird man Ihnen<br />
schnell und unbürokratisch weiterhelfen. Wie Sie dann<br />
vorgehen, ist ganz einfach:<br />
» Ihr Fahrzeug befindet sich in <strong>der</strong> Nähe von einem<br />
unserer Autohäuser?<br />
Die Werkstatt unseres <strong>Autohaus</strong>es wird sich sofort und zuerst<br />
um die Behebung Ihres Schadens kümmern. Natürlich auch<br />
dann, wenn Sie keinen Mercedes gekauft haben.<br />
» Ihr Fahrzeug befindet sich deutlich entfernt von<br />
einem unserer Autohäuser?<br />
Wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene, vom jeweiligen<br />
Hersteller anerkannte Vertragswerkstatt. Diese kann dann<br />
unter Angabe Ihrer vollständigen <strong>Garantie</strong>daten und dem<br />
ermittelten Umfang des Schadens mit <strong>der</strong> Schaden-Hotline<br />
die weitere Vorgehensweise abstimmen. Die Schaden-Hotline<br />
übernimmt die Klärung mit Ihrem <strong>Autohaus</strong> und entscheidet,<br />
ob <strong>der</strong> Schaden garantiefähig ist und wo er repariert wird.<br />
Bitte beachten Sie, dass nur durch diese Verfahrensweise die<br />
korrekte und zügige Abwicklung im <strong>Garantie</strong>fall, mit Auftragserteilung<br />
und Erstattung, gewährleistet ist!<br />
Schaden-Hotline:<br />
01804 272227<br />
0,20 €/Verbindung aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min. +++ Mo.-Fr. 8.00 - 18.00 Uhr
<strong>Autohaus</strong> <strong>Heinrich</strong> Gramling GmbH & Co. KG<br />
74821 Mosbach<br />
Mosbacher Straße 64 - 68<br />
Tel. +49 6261 6360<br />
Fax +49 6261 636280<br />
69427 Mudau<br />
Bahnhofstraße 11<br />
Tel. +49 6284 92120<br />
Fax +49 6284 921230<br />
74731 Walldürn<br />
Daimlerstraße 4<br />
Tel. +49 6282 92180<br />
Fax +49 6282 921830<br />
www.gramling.mercedes-benz.de<br />
ACHTUNG!<br />
Reparatur nur nach Freigabe.<br />
Vor jedem Reparaturauftrag benötigt<br />
die ausführende Werkstatt die Freigabe<br />
durch unseren Serviceabwickler.<br />
Tissen Kruck<br />
01804 272227