(VI-11-11) Richtlinien für die Erstellung von Betriebs ... - GL Group
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<strong>VI</strong><br />
Klassifikations- und Bauvorschriften<br />
Ergänzende Vorschriften und <strong>Richtlinien</strong><br />
<strong>11</strong> Weitere Verfahren und Systeme<br />
<strong>11</strong> <strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Erstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Betriebs</strong>- und Wartungshandbüchern<br />
<strong>von</strong> Außenhautpforten<br />
Ausgabe 2005
Diese <strong>Richtlinien</strong> treten am 15. Oktober 2005 in Kraft.<br />
Germanischer Lloyd Aktiengesellschaft<br />
Unternehmenszentrale<br />
Vorsetzen 35, 20459 Hamburg<br />
Tel.: +49 40 36149-0<br />
Fax: +49 40 36149-200<br />
headoffice@gl-group.com<br />
www.gl-group.com<br />
Es gelten <strong>die</strong> "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" in der jeweils gültigen Fassung<br />
(siehe Klassifikations- und Bauvorschriften, I - Schiffstechnik, Teil 0 - Klassifikation und Besichtigungen).<br />
Nachdruck oder Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit Genehmigung<br />
der Germanischer Lloyd Aktiengesellschaft gestattet.<br />
Verlag: Germanischer Lloyd Aktiengesellschaft, Hamburg<br />
Druck: Gebrüder Braasch GmbH, Hamburg
<strong>VI</strong> - Teil <strong>11</strong><br />
<strong>GL</strong> 2005<br />
Inhaltsverzeichnis Kapitel <strong>11</strong><br />
Seite 3<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Abschnitt 1 <strong>Erstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Betriebs</strong>- und Wartungshandbüchern <strong>von</strong> Außenhautpforten<br />
A. Allgemeine Hinweise ................................................................................................................. 1- 1<br />
B. Tür- und Rampensysteme ........................................................................................................... 1- 2<br />
C. Dokumentierter <strong>Betriebs</strong>ablauf <strong>für</strong> das Öffnen, Schließen und Sichern der Pforten und<br />
Rampen ...................................................................................................................................... 1- 4<br />
D. Funktionstests, Besichtigungen und Wartungen ......................................................................... 1- 4<br />
E. Protokolle zur Registrierung der Schäden, Inspektionen, Reparaturen und Erneuerungen ........ 1- 6
<strong>VI</strong> - Teil <strong>11</strong><br />
<strong>GL</strong> 2005<br />
Abschnitt 1<br />
B<br />
<strong>Erstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Betriebs</strong>- und Wartungshandbüchern <strong>von</strong><br />
Außenhautpforten<br />
Kapitel <strong>11</strong><br />
Seite 1–1<br />
Abschnitt 1<br />
<strong>Erstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Betriebs</strong>- und Wartungshandbüchern<br />
<strong>von</strong> Außenhautpforten<br />
A. Allgemeine Hinweise<br />
1. Anwendungsbereich<br />
Die in <strong>die</strong>sen <strong>Richtlinien</strong> beschriebenen <strong>Betriebs</strong>- und<br />
Wartungshandbücher (OMM) beziehen sich auf Außenhautpforten<br />
wie Bugpforten mit den dazugehörenden<br />
inneren Pforten, Seiten- und Heckpforten im Hinblick<br />
auf <strong>die</strong> Bauvorschriften I – Schiffstechnik, Teil<br />
1 – Seeschiffe, Kapitel 1 – Schiffskörper, Abschnitt 6,<br />
H. und J., den IACS Unified Requirements S8, S9,<br />
S15 und S16 sowie der SOLAS 74 in der jeweils<br />
gültigen Fassung.<br />
OMM sollen über den üblichen Umfang <strong>von</strong> Be<strong>die</strong>nungshandbüchern<br />
hinaus der Schiffsbesatzung vollständige<br />
Informationen zur Wartung und Überwachung<br />
des intakten Zustandes aller Elemente der Pfortensysteme<br />
vermitteln, besonders im Hinblick auf <strong>die</strong><br />
Schiffssicherheit. Ausführliche Informationen zur<br />
Durchführung <strong>von</strong> Wartungen und Funktionstests sind<br />
auszuarbeiten.<br />
Die Bereitstellung <strong>von</strong> OMM ist bei folgenden<br />
Schiffstypen erforderlich:<br />
– Ro-Ro Passagierschiffen<br />
– Ro-Ro Frachtschiffen mit Bugpforte und bei<br />
Kiellegung am oder nach dem 1996-07-01,<br />
wenn <strong>die</strong> Bugpforte/innere Pforte Zugang zu einem<br />
geschlossenen Aufbau verschafft<br />
– Ro-Ro Frachtschiffen mit Seiten- oder Heckpforte<br />
und bei Kiellegung am oder nach dem<br />
1997-07-01, wenn <strong>die</strong> Seiten- oder Heckpforte<br />
Zugang zu geschlossenen Räumen verschafft<br />
Das OMM ist dem <strong>GL</strong> in 4facher Ausfertigung (einschließlich<br />
Zeichnungssatz) zur Prüfung vorzulegen<br />
zwecks folgender Verteilung der genehmigten Exemplare:<br />
– an Bord<br />
– Reederei<br />
– <strong>GL</strong>-HV<br />
– nationale Behörde (auf Anforderung)<br />
Das OMM muss in einer Sprache abgefasst sein, <strong>die</strong><br />
<strong>von</strong> den Benutzern verstanden wird. Falls <strong>die</strong>se Sprache<br />
nicht Englisch ist, muss eine englische Übersetzung<br />
vorhanden sein.<br />
Im Folgenden wird ein Rahmen <strong>für</strong> das konzeptionelle<br />
Layout beschrieben. Abweichungen können angesichts<br />
gegebener Konstruktionen oder Dokumentationskonzepte<br />
sinnvoll sein, z. B. bei einfachen Pfortensystemen.<br />
2. <strong>Betriebs</strong>hinweise <strong>für</strong> <strong>die</strong> Schiffsführung<br />
Spezielle Sicherheitsanweisungen sollen <strong>die</strong> Wichtigkeit<br />
des Verschlusszustandes der Außenhautöffnungen<br />
in Bezug auf <strong>die</strong> Seetüchtigkeit des Schiffes verdeutlichen.<br />
Auf besondere Vorsichtsmaßnahmen beim Öffnen<br />
<strong>von</strong> Außenhauttüren auf See, z. B. zwecks Lotsenübernahme<br />
oder in Notfällen, ist hinzuweisen.<br />
Auf <strong>die</strong> vorgeschriebenen Tafeln an der Innenseite der<br />
Pforten "To be kept closed at sea!" ist an geeigneter<br />
Stelle im OMM hinzuweisen. Dies betrifft auch <strong>die</strong><br />
Hinweisschilder mit Warnanzeigen im Bereich der<br />
Be<strong>die</strong>nkonsolen, <strong>die</strong> darauf hinweisen, dass alle Verriegelungseinheiten<br />
geschlossen und gesichert sein<br />
müssen, bevor das Schiff den Hafen verlässt. Es ist zu<br />
vermerken, dass <strong>die</strong> Be<strong>die</strong>norgane <strong>für</strong> <strong>die</strong> Be<strong>die</strong>nung<br />
der Pforten nur <strong>für</strong> autorisiertes Personal zugänglich<br />
sind.<br />
3. Angaben zum Schiff<br />
Eine Übersicht der Hauptdaten, Klassenzeichen, <strong>GL</strong>-<br />
Registernummer, <strong>Betriebs</strong>bedingungen, Fahrtbereichsbeschränkungen,<br />
Flaggenstaat, Registrierhafen, Rufzeichen<br />
und IMO Nummer ist zu erstellen.<br />
4. Hersteller<br />
Die Ausrüster und, falls vorhanden, <strong>die</strong> Unterlieferanten<br />
der Pfortensysteme sind zu benennen. Adressen<br />
<strong>von</strong> Servicestationen weltweit sind hinzuzufügen,<br />
sofern sie existieren.<br />
B. Tür- und Rampensysteme<br />
1. Allgemeine Beschreibung<br />
1.1 Anordnungszeichnungen der Pfortensysteme<br />
bilden <strong>die</strong> Basis der technischen Dokumentation. Details<br />
sind zu beschreiben, um der Schiffsbesatzung ein<br />
eindeutiges Verständnis der Funktionsweisen zu vermitteln.<br />
Sicherheitseinrichtungen sind besonders hervorzuheben.<br />
Wenn <strong>die</strong> Außenhautpforten oder <strong>die</strong><br />
inneren Pforten im Bereich der Bugpforten auch als<br />
Rampen <strong>für</strong> den Ladungsumschlag <strong>die</strong>nen, ist das<br />
OMM inhaltlich entsprechend zu erweitern.
Kapitel <strong>11</strong><br />
Seite 1–2<br />
Abschnitt 1<br />
B<br />
<strong>Erstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Betriebs</strong>- und Wartungshandbüchern <strong>von</strong><br />
Außenhautpforten<br />
<strong>VI</strong> - Teil <strong>11</strong><br />
<strong>GL</strong> 2005<br />
1.2 Entwurfsdaten und <strong>Betriebs</strong>bedingungen der<br />
Pforten und insbesondere der Rampen sind auszuweisen:<br />
– Auflage der Rampe auf der Pier:<br />
Grundsätzlich ist deutlich darauf hinzuweisen,<br />
dass Rampen auf <strong>die</strong> Pier aufzulegen sind, bevor<br />
sie zwecks Ladungsumschlag begangen oder befahren<br />
werden. Die Belastungsgrenzen bei Einsatz<br />
<strong>von</strong> speziell vorgesehenen Abhängeeinrichtungen,<br />
wie z. B. Standern, sind deutlich darzulegen.<br />
– zulässige Belastung<br />
– Schnittstelle Schiff/Pier:<br />
zulässiger Bereich der Pierhöhe in Abhängigkeit<br />
vom Tiefgang des Schiffs bzw. Neigungsbereich<br />
der Rampe<br />
– zulässiger Trimm und Krängung bei Ladungsumschlag<br />
und beim Öffnen und Schließen der<br />
Pforten<br />
– zulässiger Bereich der Umgebungstemperaturen<br />
1.3 Konstruktion der Rampen/Pforten<br />
Entwurfszeichnungen der Stahlstruktur sind im OMM<br />
erforderlich. Von der Einbindung der mechanischen<br />
Elemente und der Auflager in <strong>die</strong> Konstruktion der<br />
Pforten und des Schiffskörpers sind Detailzeichnungen<br />
einzufügen.<br />
1.4 Dichtungen<br />
Die Anordnung der Dichtungen zur Herstellung der<br />
Wetter- oder Wasserdichtigkeit der Pforten und inneren<br />
Pforten ist darzustellen. Ergänzend zu den typischen<br />
Querschnitten sind detaillierte Zeichnungen der<br />
Formteile, der Dichtungskanäle, Entwässerungen usw.<br />
erforderlich. Das Dichtungsmaterial ist zu spezifizieren.<br />
1.5 Mechanische Ausrüstung<br />
Die Komplexität der Konstruktion ist durch eine angemessene<br />
Kombination <strong>von</strong> Zeichnungen und Textinformationen<br />
zu berücksichtigen. Sicherheitsaspekte<br />
und <strong>die</strong> Bedeutung der einzelnen Elemente im Hinblick<br />
darauf sind hervorzuheben. Die Informationstiefe<br />
sollte ausreichen, um der Schiffsbesatzung ein<br />
schnelles Verstehen der Arbeitsabläufe und der Funktionsweisen<br />
der verschiedenen Systeme zu ermöglichen.<br />
Fertigungszeichnungen enthalten üblicherweise<br />
zu viele Detailinformationen und sind daher <strong>für</strong> das<br />
OMM oft nicht geeignet. Für Inspektionen und Besichtigungen<br />
sind jedoch genügend Informationen<br />
bereitzustellen, um den jeweils aktuellen Verschleiß<br />
gegenüber dem Neuzustand feststellen zu können und<br />
eine Nachfertigung zu ermöglichen.<br />
Die nachfolgend definierten Begriffe sind zu verwenden:<br />
– Auflager (Supporting device) ist ein Element<br />
zur Übertragung äußerer oder innerer Lasten<br />
<strong>von</strong> der Pforte auf ein Scharnier, einen Stopper<br />
oder ein anderes festes Element in <strong>die</strong> Schiffsstruktur.<br />
Besonders im Falle der Übertragung<br />
innerer Lasten kann eine Verschlussvorrichtung<br />
auch ein aktives Übertragungsglied sein, das<br />
Lasten <strong>von</strong> der Pforte in <strong>die</strong> Schiffsstruktur ü-<br />
berträgt.<br />
– Verschlussvorrichtung (Securing device) ist<br />
eine Vorrichtung wie ein Schnellverschluss, eine<br />
Stosszurrung, ein Drehhaken, eine Kniehebelverriegelung<br />
etc., <strong>die</strong> <strong>die</strong> Pforte verschlossen<br />
hält und eine Drehung um ihre Scharniere verhindert.<br />
– Sicherungsvorrichtung (Locking device) ist eine<br />
Vorrichtung zum Sichern einer Verschlussvorrichtung<br />
in geschlossener Position mit Hilfe <strong>von</strong><br />
Verriegelungsbolzen, selbst verriegelnden Zylindern<br />
etc.<br />
Im OMM sind Entwurfszeichnungen mit nachfolgend<br />
aufgelistetem Mindestinhalt an Informationen vorzusehen:<br />
– Anordnung der Außenhautpforten und Rampen<br />
auf dem Schiff, einschließlich Be<strong>die</strong>npult, Hydraulikaggregat,<br />
Schaltschränken etc.<br />
– Anordnung der Auflager, Verschlussvorrichtungen<br />
und Sicherungsvorrichtungen<br />
– Anordnung der Öffnungs- und Schließsysteme<br />
Detailzeichnungen sind vorzusehen zwecks Beschreibung<br />
<strong>von</strong>:<br />
– Auflagern einschließlich der Schwenklager, Angabe<br />
der zulässigen Abnutzung der Einzelteile<br />
und gegebenenfalls der zulässigen Verschleißsummen<br />
<strong>von</strong> Elementpaarungen als Kriterien zu<br />
Aussonderung<br />
– Verschluss und Sicherungsvorrichtungen; möglicherweise<br />
in Verbindung mit Funktionsbeschreibungen<br />
– Sicherungsvorrichtungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> geöffnete Position<br />
der Pforten<br />
– Lage und Einstellung <strong>von</strong> Sensoren z. B. Grenzschalter<br />
oder Näherungsschalter<br />
– bedeutsame Details, <strong>die</strong> bei Funktionstests zu<br />
beobachten sind<br />
– Querverweisen zu den Wartungsarbeiten<br />
– Prüfpunkten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Spaltmessung der Auflager,<br />
wie z. B. Widerlager:<br />
Die zulässigen Toleranzen der Spaltweiten sind<br />
in <strong>die</strong> Zeichnungen einzutragen oder es ist ein<br />
separates Datenblatt zu erstellen.<br />
– Prüfpunkten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Verschleißmessung der<br />
Verriegelungsbolzen, Schnellverschlüsse, La-
<strong>VI</strong> - Teil <strong>11</strong><br />
<strong>GL</strong> 2005<br />
Abschnitt 1<br />
C<br />
<strong>Erstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Betriebs</strong>- und Wartungshandbüchern <strong>von</strong><br />
Außenhautpforten<br />
Kapitel <strong>11</strong><br />
Seite 1–3<br />
gerbuchsen und -bolzen der Schwenklager etc.<br />
zwecks Vergleich mit den zulässigen Werten,<br />
<strong>die</strong> in den Zeichnungen oder in separaten Datenblättern<br />
enthalten sind<br />
– Messungen, z. B. an Hauptlagern, <strong>die</strong> bei Zwischenbesichtigungen<br />
ohne Zerlegung der Lager<br />
möglich sind. Entsprechende Hinweise sind zusätzlich<br />
in der Zeichnung einzutragen.<br />
– Empfehlungen zur Auswahl <strong>von</strong> Ersatzteilen im<br />
Schadensfall, siehe 1.<strong>11</strong><br />
– Schmierstoffempfehlung<br />
1.6 Hydraulische und elektrische Anlagen<br />
Folgende Unterlagen sind vorzubereiten:<br />
– Beschreibung der Pumpenstation<br />
– Hydraulikplan und Schaltplan<br />
– Kennzeichnung der elektrischen Komponenten,<br />
in Übereinstimmung mit der Kennzeichnung der<br />
Komponenten an Bord<br />
– Stromversorgung einschließlich der unabhängigen<br />
Versorgung der Anzeigesysteme<br />
– Teilelisten<br />
– Spezifikation des zugelassenen Hydrauliköls<br />
– Funktionsbeschreibung mit Hinweisen zur Notbe<strong>die</strong>nung,<br />
siehe auch C.<br />
1.7 Leckwasserüberwachungsanlage<br />
Folgende Beschreibungen sind vorzusehen:<br />
– System und Komponenten<br />
– Lage an Bord<br />
– Monitore (auf der Kommandobrücke und im<br />
Maschinenkontrollraum)<br />
– Funktionsweise<br />
– Prüfverfahren<br />
Vgl. auch I – Schiffstechnik, Teil 1 – Seeschiffe, Kapitel<br />
3 – Elektrische Anlagen, Abschnitt 16, E.<br />
1.8 Lenzeinrichtung <strong>für</strong> den Raum zwischen<br />
Bugpforte und innerer Pforte oder der<br />
Rampe<br />
Folgende Beschreibungen sind vorzusehen:<br />
– System und Komponenten<br />
– Lage an Bord<br />
– Funktionsweise<br />
– Prüfverfahren<br />
Vgl. auch I – Schiffstechnik, Teil 1 – Seeschiffe, Kapitel<br />
3 – Elektrische Anlagen, Abschnitt 16, E.<br />
1.9 Anzeigesystem auf der Kommandobrücke<br />
<strong>für</strong> den korrekten Verschluss der Pforten<br />
Eine Beschreibung des Systems einschließlich unabhängiger<br />
Stromversorgung ist einzufügen. Prüfverfahren<br />
<strong>für</strong> den Lampentest und <strong>die</strong> störsichere Energieversorgung<br />
sind zu beschreiben. Darüber hinaus ist zu<br />
beschreiben, wie <strong>die</strong> Unabhängigkeit der Stromversorgung<br />
<strong>von</strong> der Steuerung der Pforten und <strong>die</strong> Notstromversorgung<br />
geprüft werden kann.<br />
Hinweis<br />
Leuchtmelder sind an dem Be<strong>die</strong>npult und auf der<br />
Kommandobrücke vorzusehen, <strong>die</strong> anzeigen, dass <strong>die</strong><br />
Außenhautpforten und <strong>die</strong> innere Pforte hinter der<br />
Bugpforte geschlossen und <strong>die</strong> Verschluss- und Sicherungsvorrichtungen<br />
in den richtigen Positionen sind.<br />
Optische Alarme sind automatisch auszulösen, wenn<br />
Abweichungen vom korrekten Verschlusszustand auftreten.<br />
Ein Wahlschalter "See/Hafen" <strong>für</strong> den zusätzlichen<br />
akustischem Alarm auf der Brücke beim Betrieb<br />
auf See ist vorgeschrieben und im OMM zu dokumentieren.<br />
1.10 Fernsehüberwachungssystem<br />
Eine Beschreibung des Systems und dessen Lage an<br />
Bord einschließlich der Monitore auf der Kommandobrücke<br />
und im Maschinenkontrollraum ist einzufügen,<br />
vgl. auch I – Schiffstechnik, Teil 1 – Seeschiffe, Kapitel<br />
3 – Elektrische Anlagen, Abschnitt 16, E.<br />
1.<strong>11</strong> Komponentenliste<br />
Zum Zwecke der Bestimmung <strong>von</strong> Ersatzteilen sind<br />
Komponentenlisten zu erstellen. Querverweise sind<br />
herzustellen, z. B. Positionsnummern <strong>von</strong> Einzelteilen,<br />
<strong>die</strong> in den Zeichnungen dargestellt sind.<br />
C. Dokumentierter <strong>Betriebs</strong>ablauf <strong>für</strong> das<br />
Öffnen, Schließen und Sichern der Pforten<br />
und Rampen<br />
Die Dokumentation soll <strong>die</strong> Schiffsbesatzung in <strong>die</strong><br />
Lage versetzen, <strong>die</strong> Außenhautpforten, inneren Pforten<br />
und gegebenenfalls <strong>die</strong> Rampen sicher zu be<strong>die</strong>nen.<br />
Die Schließ- und Verriegelungsvorgänge sind besonders<br />
deutlich zu beschreiben. Neben Sicherheitsvorkehrungen<br />
sind auch automatisch ablaufende Vorgänge<br />
zu beschreiben, damit ein völliges Verständnis der<br />
Funktionen vermittelt werden kann.<br />
Hinweise <strong>für</strong> <strong>die</strong> Suche und <strong>die</strong> Behebung <strong>von</strong> Defekten<br />
und <strong>Betriebs</strong>ausfällen sind zu geben. Not-Stopps<br />
und Notbe<strong>die</strong>nungen, z. B. bei Energieausfall, sind zu<br />
beschreiben.<br />
Die Dokumentation der <strong>Betriebs</strong>abläufe ist an Bord an<br />
geeigneten Orten zu hinterlegen.
Kapitel <strong>11</strong><br />
Seite 1–4<br />
Abschnitt 1<br />
D<br />
<strong>Erstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Betriebs</strong>- und Wartungshandbüchern <strong>von</strong><br />
Außenhautpforten<br />
<strong>VI</strong> - Teil <strong>11</strong><br />
<strong>GL</strong> 2005<br />
D. Funktionstests, Besichtigungen und Wartungen<br />
1. Periodische Prüfungen<br />
Separate Formblätter mit Arbeitsanweisungen <strong>für</strong><br />
Wartungen und Funktionstests sind vorzubereiten. Die<br />
ausgefüllten Listen sind im Anhang des OMM abzulegen<br />
und sollen alle notwendigen Aktivitäten, <strong>die</strong> in der<br />
jeweils laufenden Klassenperiode erforderlich sind,<br />
dokumentieren. Darüber hinaus sind <strong>die</strong> Formblätter,<br />
<strong>die</strong> in der jeweils vorausgegangenen Klassenperiode<br />
erstellt wurden, mindestens 2 Jahre aufzubewahren.<br />
Es ist darauf hinzuweisen, dass alle Schäden wie z. B.<br />
Verbeulungen, Risse, Berührung <strong>von</strong> sich bewegenden<br />
Elementen mit benachbarten Bauteilen, schwergängige<br />
und/oder ungleichförmige Bewegungsabläufe der<br />
Mechanik, außergewöhnlicher Verschleiß oder andere<br />
Unregelmäßigkeiten, <strong>die</strong> bei den Inspektionen festgestellt<br />
und notiert wurden, in dem "Protokoll zur Registrierung<br />
der Schäden, Inspektionen, Reparaturen<br />
und Erneuerungen" unter Bezug auf E. zu vermerken<br />
und dem <strong>GL</strong> zu berichten sind.<br />
Es soll auch darauf hingewiesen werden, dass alle<br />
Inspektionen unter Aufsicht des zuständigen nautischen<br />
oder technischen Offiziers auszuführen sind.<br />
Hinweise zur Unfallverhütung sind an geeigneter<br />
Stelle zu geben, wo immer Gefährdungen vorstellbar<br />
sind.<br />
2. Wartungen<br />
Alle Komponenten sind entsprechend den Empfehlungen<br />
der Lieferanten zu prüfen und zu warten.<br />
Die nachfolgend vorgeschlagenen Arbeitsschritte sind<br />
üblich.<br />
– Mechanische Elemente:<br />
– Überprüfung und Pflege der Schmiereinrichtungen<br />
– Schmierung der Gleitlager, Auflager, Verschluss-<br />
und Sicherungsvorrichtungen, mechanischen<br />
Vorrichtungen zum Öffnen und<br />
Schließen <strong>von</strong> Pforten und Rampen unter<br />
Beachtung der Schmierstoffempfehlungen<br />
– Zustandsprüfung der Drahtseile <strong>für</strong> Hebevorrichtungen:<br />
– Sichtprüfung zur Erkennung <strong>von</strong> gebrochenen<br />
Litzen, versagendem Kern, externer<br />
und interner Korrosion, Verformungen<br />
wie Welligkeit, Austreten <strong>von</strong><br />
Kardeelen, lokalen Durchmesseränderungen,<br />
Abflachungen<br />
– Bestimmung des Durchmessers hauptsächlich<br />
bei örtlichen Veränderungen<br />
– Schmierung entsprechend der Herstellerempfehlung<br />
– Erneuerung <strong>von</strong> Seilen auf Grund des<br />
aktuellen Zustandes oder nach Herstellerempfehlung<br />
– wetterdichte/wasserdichte Dichtungen der äußeren<br />
und inneren Pforten:<br />
– Sichtprüfungen der Gummidichtungen im<br />
Hinblick auf Verschleiß, Alterung, Verhärtung<br />
– Verformungen in Relation zu den zulässigen<br />
bleibenden Verformungen<br />
– Planmäßige Erneuerung aufgrund der Herstellervorgabe<br />
oder als Ergebnis der Sichtprüfung,<br />
also bei Überschreitung der zulässigen<br />
plastischen Verformung, Rissbildung<br />
durch Verhärtung oder Alterung etc.<br />
– Sauberkeit (Oberfläche frei <strong>von</strong> Farbanstrichen)<br />
– Fettung der Oberfläche vor allem bei Einsatz<br />
in kalten Regionen<br />
– Zustand der Dichtungskanäle<br />
– Hydraulische Anlage:<br />
– Prüfung des Ölstandes und<br />
Filterpflege nach Herstellerinformation<br />
– Zustandsprüfung des Hydrauliköls, Behandlung<br />
bzw. Erneuerung gemäß Herstellerinformationen<br />
– Zustandsprüfung und Erneuerung der Hydraulikschläuche<br />
gemäß Herstellervorgabe<br />
– Prüfung der Sauberkeit und Dichtheit der<br />
gesamten Hydraulikanlage<br />
– Elektrische Anlage:<br />
– Lampentest der Anzeige- und Überwachungssysteme<br />
– Prüfung der Verkabelung, besonders der<br />
Verbindungen und Klemmen, Eingabesensoren<br />
und der Magnetventile<br />
– Schaltschränke und Klemmenkästen:<br />
Prüfung des Innenraumes im Hinblick auf<br />
Anzeichen <strong>von</strong> Überhitzung, Verschmutzungen,<br />
Feuchtigkeit, Korrosion usw.<br />
– Prüfung der E-Motore, z. B. der Lager,<br />
Wicklungsisolation<br />
3. Funktionstest<br />
Die Funktionstests sollen Prüfungen an allen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
Schiffssicherheit bedeutenden Elementen der Pforten<br />
und Rampen enthalten. Da jede einzelne Baugruppe<br />
wie z. B. eine Sicherungsvorrichtung genau zu beobachten<br />
ist, sind wiederholte Öffnungs- und Schließvorgänge<br />
analog zu den in C. zu beschreibenden Be<strong>die</strong>nvorgängen<br />
durchzuführen. Weitere Prüfungen
<strong>VI</strong> - Teil <strong>11</strong><br />
<strong>GL</strong> 2005<br />
Abschnitt 1<br />
D<br />
<strong>Erstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Betriebs</strong>- und Wartungshandbüchern <strong>von</strong><br />
Außenhautpforten<br />
Kapitel <strong>11</strong><br />
Seite 1–5<br />
beziehen sich auf ausgesuchte Messungen wie z. B.<br />
Lagerspielmessungen, <strong>die</strong> ein möglichst repräsentatives<br />
Ergebnis <strong>für</strong> den Gesamtzustand erwarten lassen<br />
und bei Anzeichen <strong>von</strong> Mängeln auszuweiten sind.<br />
Auch <strong>die</strong> Anzeige- und Überwachungsanlagen sowie<br />
<strong>die</strong> Lenzeinrichtungen im Bereich der Pforten sind zu<br />
überprüfen.<br />
Es ist im OMM zu vermerken, dass Funktionstests <strong>von</strong><br />
der Schiffsbesatzung in monatlichen Intervallen oder<br />
nach solchen Ereignissen durchzuführen sind, <strong>die</strong> zu<br />
Schäden führen können, einschließlich Schwerwettereinsatz<br />
oder Stoßbelastungen im Bereich der Außenhautpforten.<br />
Die Durchführung der Inspektionen<br />
ist in dem "Protokoll zur Registrierung der Schäden,<br />
Inspektionen, Reparaturen und Erneuerungen" zu<br />
vermerken und <strong>von</strong> dem zuständigen Offizier gegenzuzeichnen.<br />
Werden Schäden erkannt, ist <strong>die</strong>s dem <strong>GL</strong><br />
mitzuteilen.<br />
Die Vorgänge sind individuell auszuarbeiten mit besonderer<br />
Beachtung der folgenden Themen:<br />
– Zustand der Auflager, Verriegelungs- und Sicherungsvorrichtungen<br />
durch gründliche Sichtprüfung<br />
auf Risse, außergewöhnlichem Verschleiß,<br />
Verformungen usw.:<br />
Es ist festzulegen, welche Prüfungen bei geöffneten<br />
und/oder geschlossenen Pforten und Rampen<br />
erfolgen.<br />
– Bewegungsverhalten der Rampen und Außenhautpforten:<br />
Sichtprüfungen sind im Hinblick auf freie,<br />
gleichförmige und gegebenenfalls symmetrische<br />
Bewegungsvorgänge bis in <strong>die</strong> Endlagen während<br />
des Öffnens und Schließens durchzuführen.<br />
Dabei ist besonders auf ungewöhnliche Geräusche<br />
und Vibrationen, ein präzises Zusammenführen<br />
der Auflager und gegebenenfalls der Sicherungsvorrichtungen<br />
bei geöffneter Endlage<br />
zu achten.<br />
– <strong>Betriebs</strong>verhalten der Verriegelungs- und Sicherungsvorrichtungen:<br />
Es ist durch Sichtprüfung festzustellen, dass sich<br />
jede einzelne Vorrichtung während der Öffnungs-<br />
und Schließvorgänge gleichförmig bewegt,<br />
ohne dass benachbarte Bauteile unkontrolliert<br />
berührt werden. Die Kontaktflächen der<br />
Verbindungselemente sind sorgfältig zu besichtigen.<br />
Mögliche Risse, Verformungen oder Verschleiß<br />
an Bolzen, Zapfen, Haken usw. sind<br />
festzustellen. Jede einzelne Baugruppe sollte in<br />
der Prüfliste separat aufgeführt werden. Kommentare<br />
sind im Formblatt "Protokoll zur Registrierung<br />
der Schäden, Inspektionen, Reparaturen<br />
und Erneuerungen" mit Bezug auf E. einzutragen.<br />
– Prüfung der Anlagensteuerung, der Magnetventile<br />
usw., soweit sinnvoll und durchführbar<br />
– Anzeigelampen und akustischer Alarm unter<br />
Berücksichtigung der Unabhängigkeit der<br />
Stromversorgung<br />
– Test der Eingangsmessfühler und Prüfung der<br />
korrekten Einstellung gemäß Herstellerempfehlung<br />
– Zustand der sichtbaren Verdrahtung und der<br />
Hydraulikleitungen<br />
– Prüfung der Hydraulikstation:<br />
Sollwertvergleich <strong>von</strong> Drücken, Temperaturen<br />
und Filteranzeigen gemäß Herstellerempfehlung<br />
sowie des <strong>Betriebs</strong>verhaltens <strong>von</strong> Schaltern,<br />
Ventilen, Kühlgebläsen, Elektromotoren usw.<br />
– Prüfung der Hydraulikzylinder auf Dichtigkeit,<br />
Zustand der Zylinder, Lagerbolzen und Pendellager,<br />
soweit vorhanden<br />
– Prüfung der Hydraulikölschläuche hinsichtlich<br />
Berührung mit umgebenden Bauteilen, scharfer<br />
Knicke und Verdrehungen, Risse und Blasen im<br />
Material<br />
– Prüfprozedur der Wasserleckmeldeeinrichtung<br />
– Prüfprozedur der Lenzeinrichtungen im Bereich<br />
der Außenhautpforten<br />
4. Besichtigung<br />
Die Fälligkeit der Besichtigungen ergibt sich aus den<br />
Vorschriften des <strong>GL</strong> oder anlässlich eines hier<strong>für</strong><br />
bedeutenden Ereignisses.<br />
In Ergänzung zu den Sichtprüfungen, <strong>die</strong> unter 2. und<br />
3. beschrieben sind, sind weitere Untersuchungen<br />
durchzuführen. Es wird empfohlen, eine Prüfliste zu<br />
erstellen. Nachfolgend wird eine Auswahl bedeutender<br />
Prüfpunkte beschrieben.<br />
Hinweis<br />
Weitere Prüfungen können vom <strong>GL</strong> oder dem <strong>GL</strong>-<br />
Besichtiger festgelegt werden.<br />
– Die Stahlstruktur der Pforten wird analog zu den<br />
klassifikatorischen Prozeduren des <strong>GL</strong> durchgeführt.<br />
Auf Anordnung des <strong>GL</strong>-Besichtigers sind<br />
zur Erkennung <strong>von</strong> Rissen ausführliche zerstörungsfreie<br />
Materialprüfungen erforderlich. Dies<br />
ist unbedingt erforderlich, wenn bereits Risse in<br />
wichtigen Bauteilen visuell erkannt werden, um<br />
den Rissfortschritt sowie mögliche weitere<br />
Schäden festzustellen und den Reparaturumfang<br />
festlegen zu können. Weiterhin sind zur Bestimmung<br />
der korrosiven Abnutzung Dickenmessungen<br />
durchzuführen.<br />
– An den Auflagern sind Spalt- bzw. Spielmessungen<br />
(Scharniere, Lager, Gelenke) mit Bezug<br />
auf B.1.5 durchzuführen. Scharniere und Gelenke<br />
sind bei Klassenerneuerungen und nach Auffälligkeiten<br />
z. B. bei Funktionstests zu zerlegen,<br />
um das Tragbild und mögliche Schäden besich-
Kapitel <strong>11</strong><br />
Seite 1–6<br />
Abschnitt 1<br />
E<br />
<strong>Erstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Betriebs</strong>- und Wartungshandbüchern <strong>von</strong><br />
Außenhautpforten<br />
<strong>VI</strong> - Teil <strong>11</strong><br />
<strong>GL</strong> 2005<br />
tigen zu können. Verschleißmessungen und<br />
zerstörungsfreie Materialprüfungen sind anschließend<br />
durchzuführen, wobei auch <strong>die</strong> angrenzende<br />
Struktur einzubeziehen ist.<br />
Für jährliche Besichtigungen und Zwischenbesichtigungen<br />
sollte angesichts der gegebenen<br />
Konstruktion untersucht werden, ob zuverlässige<br />
Möglichkeiten existieren, den vorhandenen<br />
Verschleiß der Lagerelemente ohne deren Demontage<br />
zu bestimmen. Entsprechende Anleitungen<br />
sollten im OMM dargelegt und durch<br />
Hinweise in den Zeichnungen gestützt werden,<br />
siehe hierzu auch B.1.5.<br />
– Bei verschiedenen Konstruktionen ist das Spiel<br />
an Schublagern und Stoppern in geschlossenem<br />
Zustand der Pforten nicht <strong>für</strong> direkte Messungen<br />
zugänglich. In solchen Fällen empfiehlt es sich,<br />
Prüfungen <strong>von</strong> Verschleiß oder Deformationen<br />
an zugehörigen Bezugspunkten durchzuführen.<br />
Dazu sollten in den Zeichnungen der Auflager,<br />
Verschluss- und Sicherungsvorrichtungen ergänzende<br />
Anweisungen gegeben werden.<br />
– Die Verriegelungs- und Sicherungsvorrichtungen<br />
einschließlich der angrenzenden Strukturen<br />
werden analog zu den Auflagern besichtigt. Dies<br />
bedeutet, dass sie bei Klassenerneuerungsbesichtigungen<br />
zu zerlegen sind. Zerstörungsfreie<br />
Werkstoffprüfungen zur Erkennung <strong>von</strong> Rissen<br />
und Dickenmessungen sind ebenso erforderlich.<br />
– Dichtungen (wetterdicht oder wasserdicht):<br />
siehe D.2. Zusätzlich sind Dichtigkeitsprüfungen<br />
mittels Abspritzprüfung oder ähnlichen akzeptierten<br />
Verfahren durchzuführen.<br />
– Ausfallszenario der hydraulischen Anlage:<br />
Der Verlust des hydraulischen Flüssigkeitsdruckes<br />
der Verriegelungs- und Sicherungsvorrichtungen<br />
muss simulierbar sein. Der Prüfvorgang<br />
ist im OMM zu beschreiben. Dabei ist besonders<br />
auf <strong>die</strong> Erhaltung der Schließstellung der Verschluss-<br />
und Sicherungsvorrichtungen zuachten.<br />
Zusätzlich ist <strong>die</strong> sichere Trennung der hydraulischen<br />
Kreise <strong>die</strong>ser Systeme <strong>von</strong> den anderen<br />
Systemen zu überprüfen.<br />
– Anzeigesystem: siehe B.1.9<br />
– Wasserleckanzeige: siehe B.1.7<br />
– Kameraüberwachung: siehe B.1.10<br />
E. Protokolle zur Registrierung der Schäden,<br />
Inspektionen, Reparaturen und Erneuerungen<br />
Es ist ein Formblatt <strong>für</strong> das OMM vorzubereiten, in<br />
dem <strong>die</strong> Inspektions- und Reparaturtätigkeit protokolliert<br />
werden, siehe hierzu auch D.1.<br />
Eine Spalte <strong>für</strong> den Eintrag aller Unregelmäßigkeiten<br />
und bemerkenswerten Beobachtungen, <strong>die</strong> im Laufe<br />
der Inspektionen und der üblichen Benutzung der<br />
Rampen und Pforten auftreten, ist vorzusehen.<br />
Die folgenden Bemerkungen sind anzufügen:<br />
– Alle festgestellten Schäden sind unverzüglich<br />
dem <strong>GL</strong> zu melden.<br />
– Reparaturen und besonders Schweißarbeiten an<br />
den Scharnieren, Auflagern, Verschluss- und Sicherungsvorrichtungen<br />
sind nur unter Aufsicht<br />
des <strong>GL</strong>-Besichtigers durchzuführen.<br />
Hinweis<br />
In Fällen, in denen <strong>die</strong> Inspektionen der Außenhautpforten<br />
Bestandteil der bordeigenen automatisierten<br />
Tätigkeitsplanung und des Berichtswesens sind, müssen<br />
entsprechende Querverweise im OMM erscheinen.<br />
Für Kontrollen des OMM durch <strong>die</strong> Hafenstaatverwaltung<br />
ist es jedoch empfehlenswert, <strong>die</strong> entsprechenden<br />
Ausdrucke über <strong>die</strong> Tätigkeiten der Schiffsbesatzung<br />
als Anhang oder bei entsprechender Eignung<br />
auch als Ersatz der Formblätter "Protokoll der Registrierung<br />
der Schäden, Inspektionen, Reparaturen<br />
und Erneuerungen" im OMM abzulegen.