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(VI-11-11) Richtlinien für die Erstellung von Betriebs ... - GL Group

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<strong>VI</strong><br />

Klassifikations- und Bauvorschriften<br />

Ergänzende Vorschriften und <strong>Richtlinien</strong><br />

<strong>11</strong> Weitere Verfahren und Systeme<br />

<strong>11</strong> <strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Erstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Betriebs</strong>- und Wartungshandbüchern<br />

<strong>von</strong> Außenhautpforten<br />

Ausgabe 2005


Diese <strong>Richtlinien</strong> treten am 15. Oktober 2005 in Kraft.<br />

Germanischer Lloyd Aktiengesellschaft<br />

Unternehmenszentrale<br />

Vorsetzen 35, 20459 Hamburg<br />

Tel.: +49 40 36149-0<br />

Fax: +49 40 36149-200<br />

headoffice@gl-group.com<br />

www.gl-group.com<br />

Es gelten <strong>die</strong> "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" in der jeweils gültigen Fassung<br />

(siehe Klassifikations- und Bauvorschriften, I - Schiffstechnik, Teil 0 - Klassifikation und Besichtigungen).<br />

Nachdruck oder Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit Genehmigung<br />

der Germanischer Lloyd Aktiengesellschaft gestattet.<br />

Verlag: Germanischer Lloyd Aktiengesellschaft, Hamburg<br />

Druck: Gebrüder Braasch GmbH, Hamburg


<strong>VI</strong> - Teil <strong>11</strong><br />

<strong>GL</strong> 2005<br />

Inhaltsverzeichnis Kapitel <strong>11</strong><br />

Seite 3<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Abschnitt 1 <strong>Erstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Betriebs</strong>- und Wartungshandbüchern <strong>von</strong> Außenhautpforten<br />

A. Allgemeine Hinweise ................................................................................................................. 1- 1<br />

B. Tür- und Rampensysteme ........................................................................................................... 1- 2<br />

C. Dokumentierter <strong>Betriebs</strong>ablauf <strong>für</strong> das Öffnen, Schließen und Sichern der Pforten und<br />

Rampen ...................................................................................................................................... 1- 4<br />

D. Funktionstests, Besichtigungen und Wartungen ......................................................................... 1- 4<br />

E. Protokolle zur Registrierung der Schäden, Inspektionen, Reparaturen und Erneuerungen ........ 1- 6


<strong>VI</strong> - Teil <strong>11</strong><br />

<strong>GL</strong> 2005<br />

Abschnitt 1<br />

B<br />

<strong>Erstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Betriebs</strong>- und Wartungshandbüchern <strong>von</strong><br />

Außenhautpforten<br />

Kapitel <strong>11</strong><br />

Seite 1–1<br />

Abschnitt 1<br />

<strong>Erstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Betriebs</strong>- und Wartungshandbüchern<br />

<strong>von</strong> Außenhautpforten<br />

A. Allgemeine Hinweise<br />

1. Anwendungsbereich<br />

Die in <strong>die</strong>sen <strong>Richtlinien</strong> beschriebenen <strong>Betriebs</strong>- und<br />

Wartungshandbücher (OMM) beziehen sich auf Außenhautpforten<br />

wie Bugpforten mit den dazugehörenden<br />

inneren Pforten, Seiten- und Heckpforten im Hinblick<br />

auf <strong>die</strong> Bauvorschriften I – Schiffstechnik, Teil<br />

1 – Seeschiffe, Kapitel 1 – Schiffskörper, Abschnitt 6,<br />

H. und J., den IACS Unified Requirements S8, S9,<br />

S15 und S16 sowie der SOLAS 74 in der jeweils<br />

gültigen Fassung.<br />

OMM sollen über den üblichen Umfang <strong>von</strong> Be<strong>die</strong>nungshandbüchern<br />

hinaus der Schiffsbesatzung vollständige<br />

Informationen zur Wartung und Überwachung<br />

des intakten Zustandes aller Elemente der Pfortensysteme<br />

vermitteln, besonders im Hinblick auf <strong>die</strong><br />

Schiffssicherheit. Ausführliche Informationen zur<br />

Durchführung <strong>von</strong> Wartungen und Funktionstests sind<br />

auszuarbeiten.<br />

Die Bereitstellung <strong>von</strong> OMM ist bei folgenden<br />

Schiffstypen erforderlich:<br />

– Ro-Ro Passagierschiffen<br />

– Ro-Ro Frachtschiffen mit Bugpforte und bei<br />

Kiellegung am oder nach dem 1996-07-01,<br />

wenn <strong>die</strong> Bugpforte/innere Pforte Zugang zu einem<br />

geschlossenen Aufbau verschafft<br />

– Ro-Ro Frachtschiffen mit Seiten- oder Heckpforte<br />

und bei Kiellegung am oder nach dem<br />

1997-07-01, wenn <strong>die</strong> Seiten- oder Heckpforte<br />

Zugang zu geschlossenen Räumen verschafft<br />

Das OMM ist dem <strong>GL</strong> in 4facher Ausfertigung (einschließlich<br />

Zeichnungssatz) zur Prüfung vorzulegen<br />

zwecks folgender Verteilung der genehmigten Exemplare:<br />

– an Bord<br />

– Reederei<br />

– <strong>GL</strong>-HV<br />

– nationale Behörde (auf Anforderung)<br />

Das OMM muss in einer Sprache abgefasst sein, <strong>die</strong><br />

<strong>von</strong> den Benutzern verstanden wird. Falls <strong>die</strong>se Sprache<br />

nicht Englisch ist, muss eine englische Übersetzung<br />

vorhanden sein.<br />

Im Folgenden wird ein Rahmen <strong>für</strong> das konzeptionelle<br />

Layout beschrieben. Abweichungen können angesichts<br />

gegebener Konstruktionen oder Dokumentationskonzepte<br />

sinnvoll sein, z. B. bei einfachen Pfortensystemen.<br />

2. <strong>Betriebs</strong>hinweise <strong>für</strong> <strong>die</strong> Schiffsführung<br />

Spezielle Sicherheitsanweisungen sollen <strong>die</strong> Wichtigkeit<br />

des Verschlusszustandes der Außenhautöffnungen<br />

in Bezug auf <strong>die</strong> Seetüchtigkeit des Schiffes verdeutlichen.<br />

Auf besondere Vorsichtsmaßnahmen beim Öffnen<br />

<strong>von</strong> Außenhauttüren auf See, z. B. zwecks Lotsenübernahme<br />

oder in Notfällen, ist hinzuweisen.<br />

Auf <strong>die</strong> vorgeschriebenen Tafeln an der Innenseite der<br />

Pforten "To be kept closed at sea!" ist an geeigneter<br />

Stelle im OMM hinzuweisen. Dies betrifft auch <strong>die</strong><br />

Hinweisschilder mit Warnanzeigen im Bereich der<br />

Be<strong>die</strong>nkonsolen, <strong>die</strong> darauf hinweisen, dass alle Verriegelungseinheiten<br />

geschlossen und gesichert sein<br />

müssen, bevor das Schiff den Hafen verlässt. Es ist zu<br />

vermerken, dass <strong>die</strong> Be<strong>die</strong>norgane <strong>für</strong> <strong>die</strong> Be<strong>die</strong>nung<br />

der Pforten nur <strong>für</strong> autorisiertes Personal zugänglich<br />

sind.<br />

3. Angaben zum Schiff<br />

Eine Übersicht der Hauptdaten, Klassenzeichen, <strong>GL</strong>-<br />

Registernummer, <strong>Betriebs</strong>bedingungen, Fahrtbereichsbeschränkungen,<br />

Flaggenstaat, Registrierhafen, Rufzeichen<br />

und IMO Nummer ist zu erstellen.<br />

4. Hersteller<br />

Die Ausrüster und, falls vorhanden, <strong>die</strong> Unterlieferanten<br />

der Pfortensysteme sind zu benennen. Adressen<br />

<strong>von</strong> Servicestationen weltweit sind hinzuzufügen,<br />

sofern sie existieren.<br />

B. Tür- und Rampensysteme<br />

1. Allgemeine Beschreibung<br />

1.1 Anordnungszeichnungen der Pfortensysteme<br />

bilden <strong>die</strong> Basis der technischen Dokumentation. Details<br />

sind zu beschreiben, um der Schiffsbesatzung ein<br />

eindeutiges Verständnis der Funktionsweisen zu vermitteln.<br />

Sicherheitseinrichtungen sind besonders hervorzuheben.<br />

Wenn <strong>die</strong> Außenhautpforten oder <strong>die</strong><br />

inneren Pforten im Bereich der Bugpforten auch als<br />

Rampen <strong>für</strong> den Ladungsumschlag <strong>die</strong>nen, ist das<br />

OMM inhaltlich entsprechend zu erweitern.


Kapitel <strong>11</strong><br />

Seite 1–2<br />

Abschnitt 1<br />

B<br />

<strong>Erstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Betriebs</strong>- und Wartungshandbüchern <strong>von</strong><br />

Außenhautpforten<br />

<strong>VI</strong> - Teil <strong>11</strong><br />

<strong>GL</strong> 2005<br />

1.2 Entwurfsdaten und <strong>Betriebs</strong>bedingungen der<br />

Pforten und insbesondere der Rampen sind auszuweisen:<br />

– Auflage der Rampe auf der Pier:<br />

Grundsätzlich ist deutlich darauf hinzuweisen,<br />

dass Rampen auf <strong>die</strong> Pier aufzulegen sind, bevor<br />

sie zwecks Ladungsumschlag begangen oder befahren<br />

werden. Die Belastungsgrenzen bei Einsatz<br />

<strong>von</strong> speziell vorgesehenen Abhängeeinrichtungen,<br />

wie z. B. Standern, sind deutlich darzulegen.<br />

– zulässige Belastung<br />

– Schnittstelle Schiff/Pier:<br />

zulässiger Bereich der Pierhöhe in Abhängigkeit<br />

vom Tiefgang des Schiffs bzw. Neigungsbereich<br />

der Rampe<br />

– zulässiger Trimm und Krängung bei Ladungsumschlag<br />

und beim Öffnen und Schließen der<br />

Pforten<br />

– zulässiger Bereich der Umgebungstemperaturen<br />

1.3 Konstruktion der Rampen/Pforten<br />

Entwurfszeichnungen der Stahlstruktur sind im OMM<br />

erforderlich. Von der Einbindung der mechanischen<br />

Elemente und der Auflager in <strong>die</strong> Konstruktion der<br />

Pforten und des Schiffskörpers sind Detailzeichnungen<br />

einzufügen.<br />

1.4 Dichtungen<br />

Die Anordnung der Dichtungen zur Herstellung der<br />

Wetter- oder Wasserdichtigkeit der Pforten und inneren<br />

Pforten ist darzustellen. Ergänzend zu den typischen<br />

Querschnitten sind detaillierte Zeichnungen der<br />

Formteile, der Dichtungskanäle, Entwässerungen usw.<br />

erforderlich. Das Dichtungsmaterial ist zu spezifizieren.<br />

1.5 Mechanische Ausrüstung<br />

Die Komplexität der Konstruktion ist durch eine angemessene<br />

Kombination <strong>von</strong> Zeichnungen und Textinformationen<br />

zu berücksichtigen. Sicherheitsaspekte<br />

und <strong>die</strong> Bedeutung der einzelnen Elemente im Hinblick<br />

darauf sind hervorzuheben. Die Informationstiefe<br />

sollte ausreichen, um der Schiffsbesatzung ein<br />

schnelles Verstehen der Arbeitsabläufe und der Funktionsweisen<br />

der verschiedenen Systeme zu ermöglichen.<br />

Fertigungszeichnungen enthalten üblicherweise<br />

zu viele Detailinformationen und sind daher <strong>für</strong> das<br />

OMM oft nicht geeignet. Für Inspektionen und Besichtigungen<br />

sind jedoch genügend Informationen<br />

bereitzustellen, um den jeweils aktuellen Verschleiß<br />

gegenüber dem Neuzustand feststellen zu können und<br />

eine Nachfertigung zu ermöglichen.<br />

Die nachfolgend definierten Begriffe sind zu verwenden:<br />

– Auflager (Supporting device) ist ein Element<br />

zur Übertragung äußerer oder innerer Lasten<br />

<strong>von</strong> der Pforte auf ein Scharnier, einen Stopper<br />

oder ein anderes festes Element in <strong>die</strong> Schiffsstruktur.<br />

Besonders im Falle der Übertragung<br />

innerer Lasten kann eine Verschlussvorrichtung<br />

auch ein aktives Übertragungsglied sein, das<br />

Lasten <strong>von</strong> der Pforte in <strong>die</strong> Schiffsstruktur ü-<br />

berträgt.<br />

– Verschlussvorrichtung (Securing device) ist<br />

eine Vorrichtung wie ein Schnellverschluss, eine<br />

Stosszurrung, ein Drehhaken, eine Kniehebelverriegelung<br />

etc., <strong>die</strong> <strong>die</strong> Pforte verschlossen<br />

hält und eine Drehung um ihre Scharniere verhindert.<br />

– Sicherungsvorrichtung (Locking device) ist eine<br />

Vorrichtung zum Sichern einer Verschlussvorrichtung<br />

in geschlossener Position mit Hilfe <strong>von</strong><br />

Verriegelungsbolzen, selbst verriegelnden Zylindern<br />

etc.<br />

Im OMM sind Entwurfszeichnungen mit nachfolgend<br />

aufgelistetem Mindestinhalt an Informationen vorzusehen:<br />

– Anordnung der Außenhautpforten und Rampen<br />

auf dem Schiff, einschließlich Be<strong>die</strong>npult, Hydraulikaggregat,<br />

Schaltschränken etc.<br />

– Anordnung der Auflager, Verschlussvorrichtungen<br />

und Sicherungsvorrichtungen<br />

– Anordnung der Öffnungs- und Schließsysteme<br />

Detailzeichnungen sind vorzusehen zwecks Beschreibung<br />

<strong>von</strong>:<br />

– Auflagern einschließlich der Schwenklager, Angabe<br />

der zulässigen Abnutzung der Einzelteile<br />

und gegebenenfalls der zulässigen Verschleißsummen<br />

<strong>von</strong> Elementpaarungen als Kriterien zu<br />

Aussonderung<br />

– Verschluss und Sicherungsvorrichtungen; möglicherweise<br />

in Verbindung mit Funktionsbeschreibungen<br />

– Sicherungsvorrichtungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> geöffnete Position<br />

der Pforten<br />

– Lage und Einstellung <strong>von</strong> Sensoren z. B. Grenzschalter<br />

oder Näherungsschalter<br />

– bedeutsame Details, <strong>die</strong> bei Funktionstests zu<br />

beobachten sind<br />

– Querverweisen zu den Wartungsarbeiten<br />

– Prüfpunkten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Spaltmessung der Auflager,<br />

wie z. B. Widerlager:<br />

Die zulässigen Toleranzen der Spaltweiten sind<br />

in <strong>die</strong> Zeichnungen einzutragen oder es ist ein<br />

separates Datenblatt zu erstellen.<br />

– Prüfpunkten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Verschleißmessung der<br />

Verriegelungsbolzen, Schnellverschlüsse, La-


<strong>VI</strong> - Teil <strong>11</strong><br />

<strong>GL</strong> 2005<br />

Abschnitt 1<br />

C<br />

<strong>Erstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Betriebs</strong>- und Wartungshandbüchern <strong>von</strong><br />

Außenhautpforten<br />

Kapitel <strong>11</strong><br />

Seite 1–3<br />

gerbuchsen und -bolzen der Schwenklager etc.<br />

zwecks Vergleich mit den zulässigen Werten,<br />

<strong>die</strong> in den Zeichnungen oder in separaten Datenblättern<br />

enthalten sind<br />

– Messungen, z. B. an Hauptlagern, <strong>die</strong> bei Zwischenbesichtigungen<br />

ohne Zerlegung der Lager<br />

möglich sind. Entsprechende Hinweise sind zusätzlich<br />

in der Zeichnung einzutragen.<br />

– Empfehlungen zur Auswahl <strong>von</strong> Ersatzteilen im<br />

Schadensfall, siehe 1.<strong>11</strong><br />

– Schmierstoffempfehlung<br />

1.6 Hydraulische und elektrische Anlagen<br />

Folgende Unterlagen sind vorzubereiten:<br />

– Beschreibung der Pumpenstation<br />

– Hydraulikplan und Schaltplan<br />

– Kennzeichnung der elektrischen Komponenten,<br />

in Übereinstimmung mit der Kennzeichnung der<br />

Komponenten an Bord<br />

– Stromversorgung einschließlich der unabhängigen<br />

Versorgung der Anzeigesysteme<br />

– Teilelisten<br />

– Spezifikation des zugelassenen Hydrauliköls<br />

– Funktionsbeschreibung mit Hinweisen zur Notbe<strong>die</strong>nung,<br />

siehe auch C.<br />

1.7 Leckwasserüberwachungsanlage<br />

Folgende Beschreibungen sind vorzusehen:<br />

– System und Komponenten<br />

– Lage an Bord<br />

– Monitore (auf der Kommandobrücke und im<br />

Maschinenkontrollraum)<br />

– Funktionsweise<br />

– Prüfverfahren<br />

Vgl. auch I – Schiffstechnik, Teil 1 – Seeschiffe, Kapitel<br />

3 – Elektrische Anlagen, Abschnitt 16, E.<br />

1.8 Lenzeinrichtung <strong>für</strong> den Raum zwischen<br />

Bugpforte und innerer Pforte oder der<br />

Rampe<br />

Folgende Beschreibungen sind vorzusehen:<br />

– System und Komponenten<br />

– Lage an Bord<br />

– Funktionsweise<br />

– Prüfverfahren<br />

Vgl. auch I – Schiffstechnik, Teil 1 – Seeschiffe, Kapitel<br />

3 – Elektrische Anlagen, Abschnitt 16, E.<br />

1.9 Anzeigesystem auf der Kommandobrücke<br />

<strong>für</strong> den korrekten Verschluss der Pforten<br />

Eine Beschreibung des Systems einschließlich unabhängiger<br />

Stromversorgung ist einzufügen. Prüfverfahren<br />

<strong>für</strong> den Lampentest und <strong>die</strong> störsichere Energieversorgung<br />

sind zu beschreiben. Darüber hinaus ist zu<br />

beschreiben, wie <strong>die</strong> Unabhängigkeit der Stromversorgung<br />

<strong>von</strong> der Steuerung der Pforten und <strong>die</strong> Notstromversorgung<br />

geprüft werden kann.<br />

Hinweis<br />

Leuchtmelder sind an dem Be<strong>die</strong>npult und auf der<br />

Kommandobrücke vorzusehen, <strong>die</strong> anzeigen, dass <strong>die</strong><br />

Außenhautpforten und <strong>die</strong> innere Pforte hinter der<br />

Bugpforte geschlossen und <strong>die</strong> Verschluss- und Sicherungsvorrichtungen<br />

in den richtigen Positionen sind.<br />

Optische Alarme sind automatisch auszulösen, wenn<br />

Abweichungen vom korrekten Verschlusszustand auftreten.<br />

Ein Wahlschalter "See/Hafen" <strong>für</strong> den zusätzlichen<br />

akustischem Alarm auf der Brücke beim Betrieb<br />

auf See ist vorgeschrieben und im OMM zu dokumentieren.<br />

1.10 Fernsehüberwachungssystem<br />

Eine Beschreibung des Systems und dessen Lage an<br />

Bord einschließlich der Monitore auf der Kommandobrücke<br />

und im Maschinenkontrollraum ist einzufügen,<br />

vgl. auch I – Schiffstechnik, Teil 1 – Seeschiffe, Kapitel<br />

3 – Elektrische Anlagen, Abschnitt 16, E.<br />

1.<strong>11</strong> Komponentenliste<br />

Zum Zwecke der Bestimmung <strong>von</strong> Ersatzteilen sind<br />

Komponentenlisten zu erstellen. Querverweise sind<br />

herzustellen, z. B. Positionsnummern <strong>von</strong> Einzelteilen,<br />

<strong>die</strong> in den Zeichnungen dargestellt sind.<br />

C. Dokumentierter <strong>Betriebs</strong>ablauf <strong>für</strong> das<br />

Öffnen, Schließen und Sichern der Pforten<br />

und Rampen<br />

Die Dokumentation soll <strong>die</strong> Schiffsbesatzung in <strong>die</strong><br />

Lage versetzen, <strong>die</strong> Außenhautpforten, inneren Pforten<br />

und gegebenenfalls <strong>die</strong> Rampen sicher zu be<strong>die</strong>nen.<br />

Die Schließ- und Verriegelungsvorgänge sind besonders<br />

deutlich zu beschreiben. Neben Sicherheitsvorkehrungen<br />

sind auch automatisch ablaufende Vorgänge<br />

zu beschreiben, damit ein völliges Verständnis der<br />

Funktionen vermittelt werden kann.<br />

Hinweise <strong>für</strong> <strong>die</strong> Suche und <strong>die</strong> Behebung <strong>von</strong> Defekten<br />

und <strong>Betriebs</strong>ausfällen sind zu geben. Not-Stopps<br />

und Notbe<strong>die</strong>nungen, z. B. bei Energieausfall, sind zu<br />

beschreiben.<br />

Die Dokumentation der <strong>Betriebs</strong>abläufe ist an Bord an<br />

geeigneten Orten zu hinterlegen.


Kapitel <strong>11</strong><br />

Seite 1–4<br />

Abschnitt 1<br />

D<br />

<strong>Erstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Betriebs</strong>- und Wartungshandbüchern <strong>von</strong><br />

Außenhautpforten<br />

<strong>VI</strong> - Teil <strong>11</strong><br />

<strong>GL</strong> 2005<br />

D. Funktionstests, Besichtigungen und Wartungen<br />

1. Periodische Prüfungen<br />

Separate Formblätter mit Arbeitsanweisungen <strong>für</strong><br />

Wartungen und Funktionstests sind vorzubereiten. Die<br />

ausgefüllten Listen sind im Anhang des OMM abzulegen<br />

und sollen alle notwendigen Aktivitäten, <strong>die</strong> in der<br />

jeweils laufenden Klassenperiode erforderlich sind,<br />

dokumentieren. Darüber hinaus sind <strong>die</strong> Formblätter,<br />

<strong>die</strong> in der jeweils vorausgegangenen Klassenperiode<br />

erstellt wurden, mindestens 2 Jahre aufzubewahren.<br />

Es ist darauf hinzuweisen, dass alle Schäden wie z. B.<br />

Verbeulungen, Risse, Berührung <strong>von</strong> sich bewegenden<br />

Elementen mit benachbarten Bauteilen, schwergängige<br />

und/oder ungleichförmige Bewegungsabläufe der<br />

Mechanik, außergewöhnlicher Verschleiß oder andere<br />

Unregelmäßigkeiten, <strong>die</strong> bei den Inspektionen festgestellt<br />

und notiert wurden, in dem "Protokoll zur Registrierung<br />

der Schäden, Inspektionen, Reparaturen<br />

und Erneuerungen" unter Bezug auf E. zu vermerken<br />

und dem <strong>GL</strong> zu berichten sind.<br />

Es soll auch darauf hingewiesen werden, dass alle<br />

Inspektionen unter Aufsicht des zuständigen nautischen<br />

oder technischen Offiziers auszuführen sind.<br />

Hinweise zur Unfallverhütung sind an geeigneter<br />

Stelle zu geben, wo immer Gefährdungen vorstellbar<br />

sind.<br />

2. Wartungen<br />

Alle Komponenten sind entsprechend den Empfehlungen<br />

der Lieferanten zu prüfen und zu warten.<br />

Die nachfolgend vorgeschlagenen Arbeitsschritte sind<br />

üblich.<br />

– Mechanische Elemente:<br />

– Überprüfung und Pflege der Schmiereinrichtungen<br />

– Schmierung der Gleitlager, Auflager, Verschluss-<br />

und Sicherungsvorrichtungen, mechanischen<br />

Vorrichtungen zum Öffnen und<br />

Schließen <strong>von</strong> Pforten und Rampen unter<br />

Beachtung der Schmierstoffempfehlungen<br />

– Zustandsprüfung der Drahtseile <strong>für</strong> Hebevorrichtungen:<br />

– Sichtprüfung zur Erkennung <strong>von</strong> gebrochenen<br />

Litzen, versagendem Kern, externer<br />

und interner Korrosion, Verformungen<br />

wie Welligkeit, Austreten <strong>von</strong><br />

Kardeelen, lokalen Durchmesseränderungen,<br />

Abflachungen<br />

– Bestimmung des Durchmessers hauptsächlich<br />

bei örtlichen Veränderungen<br />

– Schmierung entsprechend der Herstellerempfehlung<br />

– Erneuerung <strong>von</strong> Seilen auf Grund des<br />

aktuellen Zustandes oder nach Herstellerempfehlung<br />

– wetterdichte/wasserdichte Dichtungen der äußeren<br />

und inneren Pforten:<br />

– Sichtprüfungen der Gummidichtungen im<br />

Hinblick auf Verschleiß, Alterung, Verhärtung<br />

– Verformungen in Relation zu den zulässigen<br />

bleibenden Verformungen<br />

– Planmäßige Erneuerung aufgrund der Herstellervorgabe<br />

oder als Ergebnis der Sichtprüfung,<br />

also bei Überschreitung der zulässigen<br />

plastischen Verformung, Rissbildung<br />

durch Verhärtung oder Alterung etc.<br />

– Sauberkeit (Oberfläche frei <strong>von</strong> Farbanstrichen)<br />

– Fettung der Oberfläche vor allem bei Einsatz<br />

in kalten Regionen<br />

– Zustand der Dichtungskanäle<br />

– Hydraulische Anlage:<br />

– Prüfung des Ölstandes und<br />

Filterpflege nach Herstellerinformation<br />

– Zustandsprüfung des Hydrauliköls, Behandlung<br />

bzw. Erneuerung gemäß Herstellerinformationen<br />

– Zustandsprüfung und Erneuerung der Hydraulikschläuche<br />

gemäß Herstellervorgabe<br />

– Prüfung der Sauberkeit und Dichtheit der<br />

gesamten Hydraulikanlage<br />

– Elektrische Anlage:<br />

– Lampentest der Anzeige- und Überwachungssysteme<br />

– Prüfung der Verkabelung, besonders der<br />

Verbindungen und Klemmen, Eingabesensoren<br />

und der Magnetventile<br />

– Schaltschränke und Klemmenkästen:<br />

Prüfung des Innenraumes im Hinblick auf<br />

Anzeichen <strong>von</strong> Überhitzung, Verschmutzungen,<br />

Feuchtigkeit, Korrosion usw.<br />

– Prüfung der E-Motore, z. B. der Lager,<br />

Wicklungsisolation<br />

3. Funktionstest<br />

Die Funktionstests sollen Prüfungen an allen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Schiffssicherheit bedeutenden Elementen der Pforten<br />

und Rampen enthalten. Da jede einzelne Baugruppe<br />

wie z. B. eine Sicherungsvorrichtung genau zu beobachten<br />

ist, sind wiederholte Öffnungs- und Schließvorgänge<br />

analog zu den in C. zu beschreibenden Be<strong>die</strong>nvorgängen<br />

durchzuführen. Weitere Prüfungen


<strong>VI</strong> - Teil <strong>11</strong><br />

<strong>GL</strong> 2005<br />

Abschnitt 1<br />

D<br />

<strong>Erstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Betriebs</strong>- und Wartungshandbüchern <strong>von</strong><br />

Außenhautpforten<br />

Kapitel <strong>11</strong><br />

Seite 1–5<br />

beziehen sich auf ausgesuchte Messungen wie z. B.<br />

Lagerspielmessungen, <strong>die</strong> ein möglichst repräsentatives<br />

Ergebnis <strong>für</strong> den Gesamtzustand erwarten lassen<br />

und bei Anzeichen <strong>von</strong> Mängeln auszuweiten sind.<br />

Auch <strong>die</strong> Anzeige- und Überwachungsanlagen sowie<br />

<strong>die</strong> Lenzeinrichtungen im Bereich der Pforten sind zu<br />

überprüfen.<br />

Es ist im OMM zu vermerken, dass Funktionstests <strong>von</strong><br />

der Schiffsbesatzung in monatlichen Intervallen oder<br />

nach solchen Ereignissen durchzuführen sind, <strong>die</strong> zu<br />

Schäden führen können, einschließlich Schwerwettereinsatz<br />

oder Stoßbelastungen im Bereich der Außenhautpforten.<br />

Die Durchführung der Inspektionen<br />

ist in dem "Protokoll zur Registrierung der Schäden,<br />

Inspektionen, Reparaturen und Erneuerungen" zu<br />

vermerken und <strong>von</strong> dem zuständigen Offizier gegenzuzeichnen.<br />

Werden Schäden erkannt, ist <strong>die</strong>s dem <strong>GL</strong><br />

mitzuteilen.<br />

Die Vorgänge sind individuell auszuarbeiten mit besonderer<br />

Beachtung der folgenden Themen:<br />

– Zustand der Auflager, Verriegelungs- und Sicherungsvorrichtungen<br />

durch gründliche Sichtprüfung<br />

auf Risse, außergewöhnlichem Verschleiß,<br />

Verformungen usw.:<br />

Es ist festzulegen, welche Prüfungen bei geöffneten<br />

und/oder geschlossenen Pforten und Rampen<br />

erfolgen.<br />

– Bewegungsverhalten der Rampen und Außenhautpforten:<br />

Sichtprüfungen sind im Hinblick auf freie,<br />

gleichförmige und gegebenenfalls symmetrische<br />

Bewegungsvorgänge bis in <strong>die</strong> Endlagen während<br />

des Öffnens und Schließens durchzuführen.<br />

Dabei ist besonders auf ungewöhnliche Geräusche<br />

und Vibrationen, ein präzises Zusammenführen<br />

der Auflager und gegebenenfalls der Sicherungsvorrichtungen<br />

bei geöffneter Endlage<br />

zu achten.<br />

– <strong>Betriebs</strong>verhalten der Verriegelungs- und Sicherungsvorrichtungen:<br />

Es ist durch Sichtprüfung festzustellen, dass sich<br />

jede einzelne Vorrichtung während der Öffnungs-<br />

und Schließvorgänge gleichförmig bewegt,<br />

ohne dass benachbarte Bauteile unkontrolliert<br />

berührt werden. Die Kontaktflächen der<br />

Verbindungselemente sind sorgfältig zu besichtigen.<br />

Mögliche Risse, Verformungen oder Verschleiß<br />

an Bolzen, Zapfen, Haken usw. sind<br />

festzustellen. Jede einzelne Baugruppe sollte in<br />

der Prüfliste separat aufgeführt werden. Kommentare<br />

sind im Formblatt "Protokoll zur Registrierung<br />

der Schäden, Inspektionen, Reparaturen<br />

und Erneuerungen" mit Bezug auf E. einzutragen.<br />

– Prüfung der Anlagensteuerung, der Magnetventile<br />

usw., soweit sinnvoll und durchführbar<br />

– Anzeigelampen und akustischer Alarm unter<br />

Berücksichtigung der Unabhängigkeit der<br />

Stromversorgung<br />

– Test der Eingangsmessfühler und Prüfung der<br />

korrekten Einstellung gemäß Herstellerempfehlung<br />

– Zustand der sichtbaren Verdrahtung und der<br />

Hydraulikleitungen<br />

– Prüfung der Hydraulikstation:<br />

Sollwertvergleich <strong>von</strong> Drücken, Temperaturen<br />

und Filteranzeigen gemäß Herstellerempfehlung<br />

sowie des <strong>Betriebs</strong>verhaltens <strong>von</strong> Schaltern,<br />

Ventilen, Kühlgebläsen, Elektromotoren usw.<br />

– Prüfung der Hydraulikzylinder auf Dichtigkeit,<br />

Zustand der Zylinder, Lagerbolzen und Pendellager,<br />

soweit vorhanden<br />

– Prüfung der Hydraulikölschläuche hinsichtlich<br />

Berührung mit umgebenden Bauteilen, scharfer<br />

Knicke und Verdrehungen, Risse und Blasen im<br />

Material<br />

– Prüfprozedur der Wasserleckmeldeeinrichtung<br />

– Prüfprozedur der Lenzeinrichtungen im Bereich<br />

der Außenhautpforten<br />

4. Besichtigung<br />

Die Fälligkeit der Besichtigungen ergibt sich aus den<br />

Vorschriften des <strong>GL</strong> oder anlässlich eines hier<strong>für</strong><br />

bedeutenden Ereignisses.<br />

In Ergänzung zu den Sichtprüfungen, <strong>die</strong> unter 2. und<br />

3. beschrieben sind, sind weitere Untersuchungen<br />

durchzuführen. Es wird empfohlen, eine Prüfliste zu<br />

erstellen. Nachfolgend wird eine Auswahl bedeutender<br />

Prüfpunkte beschrieben.<br />

Hinweis<br />

Weitere Prüfungen können vom <strong>GL</strong> oder dem <strong>GL</strong>-<br />

Besichtiger festgelegt werden.<br />

– Die Stahlstruktur der Pforten wird analog zu den<br />

klassifikatorischen Prozeduren des <strong>GL</strong> durchgeführt.<br />

Auf Anordnung des <strong>GL</strong>-Besichtigers sind<br />

zur Erkennung <strong>von</strong> Rissen ausführliche zerstörungsfreie<br />

Materialprüfungen erforderlich. Dies<br />

ist unbedingt erforderlich, wenn bereits Risse in<br />

wichtigen Bauteilen visuell erkannt werden, um<br />

den Rissfortschritt sowie mögliche weitere<br />

Schäden festzustellen und den Reparaturumfang<br />

festlegen zu können. Weiterhin sind zur Bestimmung<br />

der korrosiven Abnutzung Dickenmessungen<br />

durchzuführen.<br />

– An den Auflagern sind Spalt- bzw. Spielmessungen<br />

(Scharniere, Lager, Gelenke) mit Bezug<br />

auf B.1.5 durchzuführen. Scharniere und Gelenke<br />

sind bei Klassenerneuerungen und nach Auffälligkeiten<br />

z. B. bei Funktionstests zu zerlegen,<br />

um das Tragbild und mögliche Schäden besich-


Kapitel <strong>11</strong><br />

Seite 1–6<br />

Abschnitt 1<br />

E<br />

<strong>Erstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Betriebs</strong>- und Wartungshandbüchern <strong>von</strong><br />

Außenhautpforten<br />

<strong>VI</strong> - Teil <strong>11</strong><br />

<strong>GL</strong> 2005<br />

tigen zu können. Verschleißmessungen und<br />

zerstörungsfreie Materialprüfungen sind anschließend<br />

durchzuführen, wobei auch <strong>die</strong> angrenzende<br />

Struktur einzubeziehen ist.<br />

Für jährliche Besichtigungen und Zwischenbesichtigungen<br />

sollte angesichts der gegebenen<br />

Konstruktion untersucht werden, ob zuverlässige<br />

Möglichkeiten existieren, den vorhandenen<br />

Verschleiß der Lagerelemente ohne deren Demontage<br />

zu bestimmen. Entsprechende Anleitungen<br />

sollten im OMM dargelegt und durch<br />

Hinweise in den Zeichnungen gestützt werden,<br />

siehe hierzu auch B.1.5.<br />

– Bei verschiedenen Konstruktionen ist das Spiel<br />

an Schublagern und Stoppern in geschlossenem<br />

Zustand der Pforten nicht <strong>für</strong> direkte Messungen<br />

zugänglich. In solchen Fällen empfiehlt es sich,<br />

Prüfungen <strong>von</strong> Verschleiß oder Deformationen<br />

an zugehörigen Bezugspunkten durchzuführen.<br />

Dazu sollten in den Zeichnungen der Auflager,<br />

Verschluss- und Sicherungsvorrichtungen ergänzende<br />

Anweisungen gegeben werden.<br />

– Die Verriegelungs- und Sicherungsvorrichtungen<br />

einschließlich der angrenzenden Strukturen<br />

werden analog zu den Auflagern besichtigt. Dies<br />

bedeutet, dass sie bei Klassenerneuerungsbesichtigungen<br />

zu zerlegen sind. Zerstörungsfreie<br />

Werkstoffprüfungen zur Erkennung <strong>von</strong> Rissen<br />

und Dickenmessungen sind ebenso erforderlich.<br />

– Dichtungen (wetterdicht oder wasserdicht):<br />

siehe D.2. Zusätzlich sind Dichtigkeitsprüfungen<br />

mittels Abspritzprüfung oder ähnlichen akzeptierten<br />

Verfahren durchzuführen.<br />

– Ausfallszenario der hydraulischen Anlage:<br />

Der Verlust des hydraulischen Flüssigkeitsdruckes<br />

der Verriegelungs- und Sicherungsvorrichtungen<br />

muss simulierbar sein. Der Prüfvorgang<br />

ist im OMM zu beschreiben. Dabei ist besonders<br />

auf <strong>die</strong> Erhaltung der Schließstellung der Verschluss-<br />

und Sicherungsvorrichtungen zuachten.<br />

Zusätzlich ist <strong>die</strong> sichere Trennung der hydraulischen<br />

Kreise <strong>die</strong>ser Systeme <strong>von</strong> den anderen<br />

Systemen zu überprüfen.<br />

– Anzeigesystem: siehe B.1.9<br />

– Wasserleckanzeige: siehe B.1.7<br />

– Kameraüberwachung: siehe B.1.10<br />

E. Protokolle zur Registrierung der Schäden,<br />

Inspektionen, Reparaturen und Erneuerungen<br />

Es ist ein Formblatt <strong>für</strong> das OMM vorzubereiten, in<br />

dem <strong>die</strong> Inspektions- und Reparaturtätigkeit protokolliert<br />

werden, siehe hierzu auch D.1.<br />

Eine Spalte <strong>für</strong> den Eintrag aller Unregelmäßigkeiten<br />

und bemerkenswerten Beobachtungen, <strong>die</strong> im Laufe<br />

der Inspektionen und der üblichen Benutzung der<br />

Rampen und Pforten auftreten, ist vorzusehen.<br />

Die folgenden Bemerkungen sind anzufügen:<br />

– Alle festgestellten Schäden sind unverzüglich<br />

dem <strong>GL</strong> zu melden.<br />

– Reparaturen und besonders Schweißarbeiten an<br />

den Scharnieren, Auflagern, Verschluss- und Sicherungsvorrichtungen<br />

sind nur unter Aufsicht<br />

des <strong>GL</strong>-Besichtigers durchzuführen.<br />

Hinweis<br />

In Fällen, in denen <strong>die</strong> Inspektionen der Außenhautpforten<br />

Bestandteil der bordeigenen automatisierten<br />

Tätigkeitsplanung und des Berichtswesens sind, müssen<br />

entsprechende Querverweise im OMM erscheinen.<br />

Für Kontrollen des OMM durch <strong>die</strong> Hafenstaatverwaltung<br />

ist es jedoch empfehlenswert, <strong>die</strong> entsprechenden<br />

Ausdrucke über <strong>die</strong> Tätigkeiten der Schiffsbesatzung<br />

als Anhang oder bei entsprechender Eignung<br />

auch als Ersatz der Formblätter "Protokoll der Registrierung<br />

der Schäden, Inspektionen, Reparaturen<br />

und Erneuerungen" im OMM abzulegen.

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