Bauaufträge – Freihändige Vergabe nach ... - Gesobau AG
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Hierbei ist mit einer Breite von ca. 46 m und der Tiefe von ca. 13 m eine Brutto-<br />
Grundfläche (BGF) von ca. 2.800 m² zu erreichen. Die maximale genehmigungsfähige<br />
Ausnutzung sowohl des Grundstücks als auch der BGF gehört zum geschuldeten<br />
Leistungssoll. Das Bestandsgebäude in ähnlicher Größe wurde bereits zurückgebaut.<br />
Die Abbruchsohle mit Sand- und Schuttresten liegt derzeit ca. 1,50 m unter GOK und<br />
ist mit ca. 30 % abgeböscht. Ein Bauvorbescheid liegt vor. Es sind sowohl sämtliche<br />
erforderlichen Planungsleistungen im Sinne der HOAI für die Leistungsphasen 1-9<br />
einschließlich evtl. erforderlicher Sachverständigenleistungen als auch alle<br />
hochbaulichen und fachtechnischen Bauleistungen als Gesamtverantwortlicher zur<br />
bezugsfertigen Errichtung des Wohngebäudes einschließlich der Außenanlagen zu<br />
erbringen.<br />
Das <strong>Vergabe</strong>verfahren ist so strukturiert, dass anhand der unter o) aufgeführten<br />
Auswahlkriterien 3 bis 5 Bewerber zu <strong>Vergabe</strong>verhandlungen aufgefordert werden.<br />
Für die Zuschlagsentscheidung wird unter anderem die architektonische Qualität des<br />
Planungsentwurfs für den Neubau maßgeblich sein. Daher werden die im Rahmen des<br />
Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber zunächst aufgefordert, einen<br />
Planungsentwurf einzureichen. Die Anforderungen sowie die Bewertungskriterien für<br />
den Planungsentwurf werden den <strong>nach</strong> Abschluss des Teilnahmewettbewerbs<br />
ausgewählten Bewerbern mit den <strong>Vergabe</strong>unterlagen mitgeteilt. Die fristgerecht<br />
eingegangenen Planungsentwürfe werden von einem Auswahlgremium des<br />
Auftraggebers geprüft und bewertet. Für die Erstellung der Planungsentwürfe sowie<br />
deren Überarbeitung wird allen Teilnehmern, die fristgerecht einen den<br />
<strong>Vergabe</strong>unterlagen entsprechenden Entwurf eingereicht, aber letztendlich nicht den<br />
Zuschlag erhalten haben, eine Aufwandsentschädigung gewährt, deren Bemessung<br />
sich an ortsüblichen Preisgeldern orientiert. Hierfür steht insgesamt ein Betrag in Höhe<br />
von 26.000,00 EUR (brutto) zur Verfügung. Auf entsprechende Aufforderung des<br />
Auftraggebers haben die Planverfasser ihre Entwürfe vorzustellen.<br />
Nach Maßgabe der den Bietern in den <strong>Vergabe</strong>unterlagen mitgeteilten<br />
Bewertungskriterien erfolgt anschließend eine sukzessive Abschichtung des<br />
Bieterkreises auf drei verbleibende Bieter. Diese verbleibenden drei Bieter werden zur<br />
Angebotsabgabe und zur Überarbeitung ihrer Planungsentwürfe aufgefordert. Mit<br />
Abgabe des Angebotes können die Bieter Verhandlungsbedarf mitteilen. Dieser<br />
Verhandlungsbedarf ist von den Bietern konkret darzulegen und zu begründen sowie in<br />
seinen Auswirkungen zu beschreiben und zu bepreisen. Der Verhandlungsbedarf kann<br />
sich sowohl auf das Vertragswerk als auch die funktionale Leistungsbeschreibung<br />
beziehen. Die Verhandlungsangebote von Bietern sind nur dann annehmbar, wenn<br />
sich der jeweilige Bieter einverstanden erklärt, dass diese Verhandlungsangebote in<br />
den fortgeschriebenen <strong>Vergabe</strong>unterlagen aufgenommen und dann als<br />
Kalkulationsgrundlage für ein optimiertes Angebot allen Bietern zur Verfügung gestellt<br />
werden. Anderenfalls kann nicht gewährleistet werden, dass im Ergebnis der<br />
Verhandlungen vergleichbare Angebote vorliegen. Nach Eingang der Angebote werden<br />
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