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Bauaufträge – Freihändige Vergabe nach ... - Gesobau AG

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liche und finanzielle (Ziffern [6] und [7]) bzw. technische Leistungsfähigkeit (Ziffern<br />

[8] bis [16]) in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.<br />

7. Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Drittunternehmen (z.B.<br />

Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte, auf die sich der<br />

Bewerber im Rahmen seines Teilnahmeantrages beruft) vorzusehen, so ist das<br />

Drittunternehmen zu benennen und Art und Umfang des Drittunternehmeranteils zu<br />

bezeichnen. Die <strong>Vergabe</strong>stelle behält sich bei Bietern oder Bietergemeinschaften<br />

mit demselben Drittunternehmer zudem vor, diesen Drittunternehmer aus Wettbewerbsgründen<br />

von der Teilnahme an <strong>Vergabe</strong>verhandlungen auszuschließen.<br />

Die Drittunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand der<br />

<strong>Vergabe</strong>verhandlungen gemacht werden.<br />

8. Soweit sich der Bewerber hinsichtlich seiner Eignung auf Ressourcen eines<br />

Drittunternehmers bezieht, sind für diese Unternehmen die geforderten Nachweise,<br />

Angaben und Erklärungen auf einem separaten Bewerbungsbogen einzureichen.<br />

9. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der<br />

<strong>Vergabe</strong>bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben<br />

einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise,<br />

Erklärungen und Angaben sowie einzelne Drittunternehmen, insbesondere auf<br />

solche, deren Leistungsanteil Hauptleistungen betreffen, beschränken. Spätestens<br />

mit Abgabe des letztverbindlichen Angebotes haben die Bieter ihrer Obliegenheit<br />

<strong>nach</strong>zukommen, die Verfügbarkeitserklärungen der von ihnen vorgesehenen<br />

Drittunternehmen einzureichen.<br />

10. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.8.1999 (Gesetz- und<br />

Verordnungsblatt für Berlin, Seite 498) müssen die zur Angebotsabgabe<br />

aufgeforderten Bieter mit Abgabe des Angebotes eine entsprechende Erklärung<br />

abgeben. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gem. § 1 Abs. 2<br />

FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.<br />

11. Es bestehen gesonderte Anforderungen <strong>nach</strong> dem Berliner Ausschreibungs- und<br />

<strong>Vergabe</strong>gesetz (AVG) vom 8.7.2010 (GVBl.S.399 vom 22.7.2010), zuletzt geändert<br />

am 5.6.2012 (GVBl.S.159 vom 16.6.2012). Näheres siehe <strong>Vergabe</strong>unterlagen.<br />

12. Der Bewerber bzw. der zu <strong>Vergabe</strong>verhandlungen aufgeforderte Bieter<br />

(einschließlich eventueller Drittunternehmer) darf weder einen Eintrag im Berliner<br />

Korruptionsregister, Gewerbezentralregister, noch in den Sanktionslisten der EG-<br />

Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Eine<br />

diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung.<br />

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