Bauaufträge – Freihändige Vergabe nach ... - Gesobau AG
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liche und finanzielle (Ziffern [6] und [7]) bzw. technische Leistungsfähigkeit (Ziffern<br />
[8] bis [16]) in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.<br />
7. Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Drittunternehmen (z.B.<br />
Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte, auf die sich der<br />
Bewerber im Rahmen seines Teilnahmeantrages beruft) vorzusehen, so ist das<br />
Drittunternehmen zu benennen und Art und Umfang des Drittunternehmeranteils zu<br />
bezeichnen. Die <strong>Vergabe</strong>stelle behält sich bei Bietern oder Bietergemeinschaften<br />
mit demselben Drittunternehmer zudem vor, diesen Drittunternehmer aus Wettbewerbsgründen<br />
von der Teilnahme an <strong>Vergabe</strong>verhandlungen auszuschließen.<br />
Die Drittunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand der<br />
<strong>Vergabe</strong>verhandlungen gemacht werden.<br />
8. Soweit sich der Bewerber hinsichtlich seiner Eignung auf Ressourcen eines<br />
Drittunternehmers bezieht, sind für diese Unternehmen die geforderten Nachweise,<br />
Angaben und Erklärungen auf einem separaten Bewerbungsbogen einzureichen.<br />
9. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der<br />
<strong>Vergabe</strong>bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben<br />
einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise,<br />
Erklärungen und Angaben sowie einzelne Drittunternehmen, insbesondere auf<br />
solche, deren Leistungsanteil Hauptleistungen betreffen, beschränken. Spätestens<br />
mit Abgabe des letztverbindlichen Angebotes haben die Bieter ihrer Obliegenheit<br />
<strong>nach</strong>zukommen, die Verfügbarkeitserklärungen der von ihnen vorgesehenen<br />
Drittunternehmen einzureichen.<br />
10. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.8.1999 (Gesetz- und<br />
Verordnungsblatt für Berlin, Seite 498) müssen die zur Angebotsabgabe<br />
aufgeforderten Bieter mit Abgabe des Angebotes eine entsprechende Erklärung<br />
abgeben. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gem. § 1 Abs. 2<br />
FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.<br />
11. Es bestehen gesonderte Anforderungen <strong>nach</strong> dem Berliner Ausschreibungs- und<br />
<strong>Vergabe</strong>gesetz (AVG) vom 8.7.2010 (GVBl.S.399 vom 22.7.2010), zuletzt geändert<br />
am 5.6.2012 (GVBl.S.159 vom 16.6.2012). Näheres siehe <strong>Vergabe</strong>unterlagen.<br />
12. Der Bewerber bzw. der zu <strong>Vergabe</strong>verhandlungen aufgeforderte Bieter<br />
(einschließlich eventueller Drittunternehmer) darf weder einen Eintrag im Berliner<br />
Korruptionsregister, Gewerbezentralregister, noch in den Sanktionslisten der EG-<br />
Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Eine<br />
diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung.<br />
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