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Umweltbericht zur 1. Änderung des ... - Stadt Geretsried

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<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 133 <strong>zur</strong> Umwandlung <strong>des</strong> SO Freizeit und Erholung in<br />

ein Gewerbegebiet<br />

5<br />

In der Artenschutzkartierung <strong>des</strong> Landkreises (ASK) wurden für das Plangebiet 1995 in einer<br />

Verfüllungsfläche der Kiesgrube folgende Arten festgestellt: Erdkröte (Bufo bufo), Gelbbauchunke<br />

(Bombina variegata), Grasfrosch (Rana temporaria), Laubfrosch (Hyla arborea).<br />

Artenschutzrechtliche Aspekte<br />

Um artenschutzrechtliche Aspekte nach § 44 BNatSchG bei der Planung zu berücksichtigen,<br />

wurde für das Vorhaben eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Neben der<br />

Erfassung der Artengruppen der Vögel und der Fledermäuse wurden ausgewählte Arten aus<br />

den Artengruppen der Tagfalter (Coenonympha hero), der Amphibien (z.B. Gelbbauchunke) und<br />

der Kriechtiere (z.B. Zauneidechse, Schlingnatter) untersucht. Die detaillierten Ergebnisse wurden<br />

in einem eigenen Gutachten dokumentiert (Planungsbüro U-Plan & GFN-Umweltplanung,<br />

Februar 2013). Das Fazit <strong>des</strong> Gutachtens ist folgen<strong>des</strong>:<br />

Für keine Art <strong>des</strong> Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie für keine europäische Vogelart gem.<br />

Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie werden die Verbotstatbestände <strong>des</strong> § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5<br />

BNatSchG erfüllt. Eine ausnahmsweise Zulassung <strong>des</strong> Vorhabens nach § 45 Abs. 8 BNatSchG<br />

ist dementsprechend nicht erforderlich.<br />

Boden und Geologie<br />

Die geologische Karte von Bayern, Blatt 8134 Königsdorf (M 1: 25.000) weist das Plangebiet im<br />

Bereich spätwürmglazialer Schotter liegend aus. Der hohe Kiesanteil in der geologischen Einheit<br />

wurde wirtschaftlich genutzt und in mehreren Abschnitten abgebaut (<strong>1.</strong> Bescheid aus dem Jahr<br />

1981). Nach der Auskiesung begann die Rekultivierung der Fläche durch Verfüllung und Aufbringung<br />

von humosem Oberboden. Die Rekultivierung erfolgte <strong>zur</strong> landwirtschaftlichen Nutzfläche.<br />

Dementsprechend ist der heute als Grünlandbrache ausgeprägte Teil <strong>des</strong> Plangebietes<br />

durch anthropogen veränderte Böden charakterisiert. Nur der noch waldbestandene Teilbereich<br />

war nicht in den Abbau einbezogen. Hier weist die standortkundliche Bodenkarte von Bayern,<br />

Blatt L 8134 Wolfratshausen (M 1:50.000) Parabraunerde und Ackerparabraunerde geringer bis<br />

mittlerer Entwicklungstiefe aus.<br />

Verfüllmaterial: In dem Genehmigungsbescheid vom 29.10.1993 ist bezüglich <strong>des</strong> Verfüllmaterials<br />

festgelegt, dass „nur Material (Erdaushub, Steine, Sand, Keramik, Glas, getrockneter Kalk,<br />

Beton- und Mörtelreste) verwendet werden, die frei von Bestandteilen sind, durch welche das<br />

Grundwasser geschädigt werden könnte. Abfälle (wie Kartonagen, Papier, Kunststoffe, Gummi,<br />

Metalle, Textilien, Leder, Holz- und Holzmaterialien, Teer-, Asphalt- und Bitumenaufbrüche,<br />

Chemikalien, Arzneimittel, Gartenabfälle) dürfen nicht verwendet werden. Das Auffüllmaterial<br />

(insbesondere Abbruchmaterial) ist diesbezüglich zu sortieren“.<br />

Planungsbüro U-Plan, Mooseurach 16, 82549 Königsdorf

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