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Umweltbericht zur 1. Änderung des ... - Stadt Geretsried

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<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 133 <strong>zur</strong> Umwandlung <strong>des</strong> SO Freizeit und Erholung in<br />

ein Gewerbegebiet<br />

1<br />

<strong>1.</strong> Einleitung<br />

Das Plangebiet schließt im Nordosten an das Gewerbegebiet Gelting an und liegt südlich <strong>des</strong><br />

landwirtschaftlichen Weges, der Gelting über Buchberg mit Gartenberg verbindet. Nach Süden<br />

weist das Gebiet eine Längserstreckung von ca. 400m auf. Die Ost - Westerstreckung <strong>des</strong> Plangebietes<br />

misst ca. 330m. Das Plangebiet umfasst ca. 12,99 ha Fläche (Geltungsbereich).<br />

In dem Plangebiet war ursprünglich der Bau einer Wellness-, Fitness und Thermalbadanlage mit<br />

angeschlossenem Hotel und Hotelappartements vorgesehen. Da das Projekt nicht realisiert<br />

wird, beabsichtigt die <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> die <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> Bebauungsplanes <strong>zur</strong> Umwandlung<br />

in ein Gewerbegebiet. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist zu der Bebauungsplanänderung eine Umweltprüfung<br />

durchzuführen, welche in einem <strong>Umweltbericht</strong> gemäß § 2a BauGB mündet. Dabei<br />

ist auch zu prüfen, inwieweit durch die Aufstellung <strong>des</strong> Bebauungsplanes Baurecht geschaffen<br />

wird, welches über die bereits vorhandene und mögliche Bebauung hinaus geht. 1<br />

Die Umweltprüfung schließt die Behandlung der Eingriffsregelung nach dem Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetz<br />

ein. Dabei kann auf die Ergebnisse der Umweltprüfung, welche in Zusammenhang<br />

mit dem Bebauungsplan Nr. 133 für das Sondergebiet <strong>zur</strong> Errichtung einer Wellness- und SPA-<br />

Anlage (Spaladin) durchgeführt wurde, aufgebaut werden (Büro U-Plan, Oktober 2008).<br />

<strong>1.</strong>1 Kurzdarstellung <strong>des</strong> Inhaltes und der wichtigsten Ziele <strong>des</strong> Bauleitplans (Pos. 1a<br />

der Anlage zum §2 (4) und § 2a BauGB)<br />

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Errichtung eines Gewerbegebietes, mit Festsetzungen<br />

zum Maß der Bebauung, <strong>zur</strong> bauordnungsrechtlichen Gestaltung sowie <strong>zur</strong> Grünordnung. Das<br />

städtebauliche und grünordnerische Konzept <strong>des</strong> Bebauungsplanes soll zum einen einen effizienten<br />

Betrieb <strong>des</strong> Gewerbegebietes sicherstellen und zum anderen eine Eingrünung und Einbindung<br />

in die umgebende Bebauung und Landschaft gewährleisten.<br />

Die wichtigsten Ziele <strong>des</strong> Bebauungsplans sind in der Begründung zum Bebauungsplan dargestellt.<br />

<strong>1.</strong>2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten<br />

Ziele sowie ihrer Berücksichtigung (Pos. 1b der Anlage zum §2 (4)<br />

und § 2a BauGB)<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogramm 2006 (LEP)<br />

Das Plangebiet liegt im Bereich der Entwicklungsachse zwischen den Mittelzentren <strong>Geretsried</strong><br />

und Wolfratshausen.<br />

Als Ziel für die Entwicklungsachsen wird im LEP genannt: Entwicklungsachsen sollen insbesondere<br />

im Hinblick auf die Siedlungsentwicklung, die Freiraumsicherung und den Infrastrukturausbau<br />

zu einer geordneten und nachhaltigen raumstrukturellen Entwicklung Bayerns und seiner<br />

Teilräume beitragen sowie deren Einbindung in die Bandstruktur anderer Länder der Bun<strong>des</strong>republik<br />

Deutschland und Nachbarstaaten gewährleisten.<br />

Als Ziele und Grundsätze <strong>zur</strong> nachhaltigen Entwicklung der raumbedeutsamen Fachbereiche<br />

werden unter anderem genannt:<br />

- Naturhaushalt: Um die biologische Vielfalt in Natur und Landschaft zu erhalten und zu entwi-<br />

<br />

1 vgl. § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB „Ein Ausgleich ist nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der<br />

planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren.“<br />

Planungsbüro U-Plan, Mooseurach 16, 82549 Königsdorf

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