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Umweltbericht zur 1. Änderung des ... - Stadt Geretsried

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<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 133 <strong>zur</strong> Umwandlung <strong>des</strong> SO Freizeit und Erholung in<br />

ein Gewerbegebiet<br />

16<br />

7. Beschreibung der geplanten Maßnahmen <strong>zur</strong> Überwachung der erheblichen Auswirkungen<br />

der Durchführung <strong>des</strong> Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring)<br />

Es sind keine Monitoringmaßnahmen erforderlich.<br />

8. Allgemein verständliche Zusammenfassung der Inhalte <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>s<br />

Mit der <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 133 soll für das östlich <strong>des</strong> Gewerbegebietes<br />

Gelting gelegene Gründstück Baurecht geschaffen werden. Vorgesehen ist im Bereich der rekultivierten<br />

Kiesgrube anstelle <strong>des</strong> ursprünglich geplanten Wellnessba<strong>des</strong> mit angeschlossenem<br />

Hotel die Ausweisung eines Gewerbegebietes. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde eine Umweltprüfung<br />

durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltwirkungen ermittelt und in einem <strong>Umweltbericht</strong><br />

als abwägungsrelevante Grundlage beschrieben wurden.<br />

Auswirkungen auf Natur und Landschaft<br />

Als wesentliche Auswirkung der Planung ist die damit einhergehende mögliche Flächenversiegelung<br />

anzusehen. Diese führt bei einer festgesetzten GRZ von 0,6 und unter Berücksichtigung<br />

der zulässigen Überschreitung der GRZ durch Nebenanlagen zusammen mit der Erschließungsstraße<br />

zu einer maximalen Versiegelung von ca. 9 Hektar Fläche. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />

dass es sich im Plangebiet um einen wenig natürlichen, erst vor wenigen Jahren aufgebrachten<br />

Boden (z.T. mit Bauschuttresten) handelt. Dennoch führt die Flächenversiegelung<br />

<strong>zur</strong> Veränderung <strong>des</strong> Niederschlagswasserabflusses und damit der Grundwasserneubildung,<br />

auch wird das lokale Klima und das Landschaftsbild verändert. Bei der durch die Planung betroffenen<br />

Vegetation handelt es sich weitgehend um landwirtschaftliche Nutzflächen bzw. Brachen<br />

im Bereich einer rekultivierten Kiesgrube. Im Osten <strong>des</strong> Planbereiches (Nähe Tierheim) ist<br />

der dort vorhandene Mischwaldbestand sowie eine im Rahmen der früheren Spaladinplanung<br />

vorgesehene, jedoch noch nicht realisierte Ausgleichsfläche betroffen.<br />

Grünordnung und Ausgleichsmaßnahmen<br />

Die Planung sieht eine 10 m breite Eingrünung <strong>des</strong> gesamten Gewerbegebietes vor, um eine<br />

Einbindung in die umgebende Landschaft und Bebauung zu gewährleisten. Dabei wird das im<br />

Norden <strong>des</strong> Plangebietes vorhandene Gehölzbiotop erhalten und in die Randeingrünung integriert.<br />

Ferner tragen grünordnerische Festsetzungen im Bereich <strong>des</strong> öffentlichen Straßenraumes<br />

zu einer Durchgrünung und Strukturierung <strong>des</strong> Plangebietes bei. Die Planung führt trotz Berücksichtigung<br />

<strong>des</strong> Vermeidungsgebotes (Standortwahl auf wiederverfüllter Kiesgrube) zu Beeinträchtigungen<br />

von Natur und Landschaft, welche auszugleichen sind. Dabei war zu würdigen,<br />

dass das Gewerbegebiet auch zu einem Verlust eines im Plangebiet vorhandenen Waldbestan<strong>des</strong><br />

führt. Die naturschutzrechtlichen und waldrechtlichen Ausgleichsverpflichtungen werden<br />

erfüllt, indem zum einen innerhalb <strong>des</strong> Plangebietes ein Teil der Gebietseingrünung als naturschutzrechtliche<br />

Ausgleichsfläche festgesetzt und <strong>des</strong> weiteren im Geltinger Filz Maßnahmen<br />

zum Schutz, <strong>zur</strong> Pflege und <strong>zur</strong> Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt werden<br />

(= Moorrenaturierung). Der waldrechtlichen Ausgleichsverpflichtung, welche ergänzend dem<br />

naturschutzrechtlichen Ausgleich dient, wird durch Aufforstung einer noch zu benennenden Fläche<br />

Rechnung getragen. Die außerhalb <strong>des</strong> Bebauungsplanes liegenden Ausgleichsflächen<br />

werden diesem durch eine entsprechende Festsetzung zugeordnet.<br />

Planungsbüro U-Plan, Mooseurach 16, 82549 Königsdorf

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