Umweltbericht zur 1. Änderung des ... - Stadt Geretsried
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<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 133 <strong>zur</strong> Umwandlung <strong>des</strong> SO Freizeit und Erholung in<br />
ein Gewerbegebiet<br />
16<br />
7. Beschreibung der geplanten Maßnahmen <strong>zur</strong> Überwachung der erheblichen Auswirkungen<br />
der Durchführung <strong>des</strong> Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring)<br />
Es sind keine Monitoringmaßnahmen erforderlich.<br />
8. Allgemein verständliche Zusammenfassung der Inhalte <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>s<br />
Mit der <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 133 soll für das östlich <strong>des</strong> Gewerbegebietes<br />
Gelting gelegene Gründstück Baurecht geschaffen werden. Vorgesehen ist im Bereich der rekultivierten<br />
Kiesgrube anstelle <strong>des</strong> ursprünglich geplanten Wellnessba<strong>des</strong> mit angeschlossenem<br />
Hotel die Ausweisung eines Gewerbegebietes. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde eine Umweltprüfung<br />
durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltwirkungen ermittelt und in einem <strong>Umweltbericht</strong><br />
als abwägungsrelevante Grundlage beschrieben wurden.<br />
Auswirkungen auf Natur und Landschaft<br />
Als wesentliche Auswirkung der Planung ist die damit einhergehende mögliche Flächenversiegelung<br />
anzusehen. Diese führt bei einer festgesetzten GRZ von 0,6 und unter Berücksichtigung<br />
der zulässigen Überschreitung der GRZ durch Nebenanlagen zusammen mit der Erschließungsstraße<br />
zu einer maximalen Versiegelung von ca. 9 Hektar Fläche. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />
dass es sich im Plangebiet um einen wenig natürlichen, erst vor wenigen Jahren aufgebrachten<br />
Boden (z.T. mit Bauschuttresten) handelt. Dennoch führt die Flächenversiegelung<br />
<strong>zur</strong> Veränderung <strong>des</strong> Niederschlagswasserabflusses und damit der Grundwasserneubildung,<br />
auch wird das lokale Klima und das Landschaftsbild verändert. Bei der durch die Planung betroffenen<br />
Vegetation handelt es sich weitgehend um landwirtschaftliche Nutzflächen bzw. Brachen<br />
im Bereich einer rekultivierten Kiesgrube. Im Osten <strong>des</strong> Planbereiches (Nähe Tierheim) ist<br />
der dort vorhandene Mischwaldbestand sowie eine im Rahmen der früheren Spaladinplanung<br />
vorgesehene, jedoch noch nicht realisierte Ausgleichsfläche betroffen.<br />
Grünordnung und Ausgleichsmaßnahmen<br />
Die Planung sieht eine 10 m breite Eingrünung <strong>des</strong> gesamten Gewerbegebietes vor, um eine<br />
Einbindung in die umgebende Landschaft und Bebauung zu gewährleisten. Dabei wird das im<br />
Norden <strong>des</strong> Plangebietes vorhandene Gehölzbiotop erhalten und in die Randeingrünung integriert.<br />
Ferner tragen grünordnerische Festsetzungen im Bereich <strong>des</strong> öffentlichen Straßenraumes<br />
zu einer Durchgrünung und Strukturierung <strong>des</strong> Plangebietes bei. Die Planung führt trotz Berücksichtigung<br />
<strong>des</strong> Vermeidungsgebotes (Standortwahl auf wiederverfüllter Kiesgrube) zu Beeinträchtigungen<br />
von Natur und Landschaft, welche auszugleichen sind. Dabei war zu würdigen,<br />
dass das Gewerbegebiet auch zu einem Verlust eines im Plangebiet vorhandenen Waldbestan<strong>des</strong><br />
führt. Die naturschutzrechtlichen und waldrechtlichen Ausgleichsverpflichtungen werden<br />
erfüllt, indem zum einen innerhalb <strong>des</strong> Plangebietes ein Teil der Gebietseingrünung als naturschutzrechtliche<br />
Ausgleichsfläche festgesetzt und <strong>des</strong> weiteren im Geltinger Filz Maßnahmen<br />
zum Schutz, <strong>zur</strong> Pflege und <strong>zur</strong> Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt werden<br />
(= Moorrenaturierung). Der waldrechtlichen Ausgleichsverpflichtung, welche ergänzend dem<br />
naturschutzrechtlichen Ausgleich dient, wird durch Aufforstung einer noch zu benennenden Fläche<br />
Rechnung getragen. Die außerhalb <strong>des</strong> Bebauungsplanes liegenden Ausgleichsflächen<br />
werden diesem durch eine entsprechende Festsetzung zugeordnet.<br />
Planungsbüro U-Plan, Mooseurach 16, 82549 Königsdorf