Umweltbericht zur 1. Änderung des ... - Stadt Geretsried
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<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 133 <strong>zur</strong> Umwandlung <strong>des</strong> SO Freizeit und Erholung in<br />
ein Gewerbegebiet<br />
11<br />
Bewertung der Umweltauswirkungen:<br />
= Starke Auswirkungen<br />
= Mittlere Auswirkungen<br />
= Geringe Auswirkungen<br />
= keine Auswirkungen<br />
(? ) = Prognoseunsicherheit<br />
2.3.1 Verlust von Vegetation und Lebensraum von Tieren (anlagebedingt)<br />
Im Zuge der Realisierung <strong>des</strong> vorhabenbezogenen Bebauungsplans gehen vegetationsbestandene<br />
Flächen durch Überbauung und Umnutzung verloren. Zusätzlich zu den Auswirkungen,<br />
welche durch den Bebauungsplan für das Wellnessbad SPA-Aladin vorbereitet wurden ist der<br />
Verlust <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong>, welcher durch die Anlage <strong>des</strong> Gewerbegebietes ausgelöst wird, zu nennen.<br />
2.3.2 Vorübergehende Flächeninanspruchnahme während der Bauphase (baubedingt)<br />
Während der Bauphase werden Flächen <strong>zur</strong> Lagerung von Baumaterialien und zum Abstellen<br />
von Maschinen etc. vorübergehend beansprucht. Jedoch ist zu würdigen, dass der derzeit vorhandene<br />
Bodenkörper ebenfalls zum Zwecke der Rekultivierung mit schwerem Gerät aufgebracht<br />
und befahren wurde und vermutlich in hohem Maße verdichtet ist.<br />
2.3.3 Verlust von Boden und der Bodenfunktionen durch Überbauung (anlagebedingt)<br />
Mit der Überbauung geht ein Verlust an versickerungsaktiver Bodenfläche einher. Da es sich im<br />
Plangebiet um einen wenig natürlichen, erst vor wenigen Jahren aufgebrachten Boden handelt,<br />
ist der Verlust <strong>des</strong> Bodenkörpers als Eigenwert von geringer Bedeutung. Als erheblicher Eingriff<br />
in den Naturhaushalt ist jedoch der Verlust der Filter- und Speicherfunktion <strong>des</strong> anthropogen<br />
überprägten Bodenkörpers zu werten; insbesondere, da es sich um Versiegelung in einem großen<br />
Flächenumfang handelt. Bei einer festgesetzten GRZ von 0,6 und unter Berücksichtigung<br />
der zulässigen Überschreitung der GRZ durch Nebenanlagen ist mit einer maximalen Versiegelung<br />
durch die geplante Erschließungsstraße und die Überbauung der Baugrundstücke von ca. 9<br />
Hektar Fläche auszugehen.<br />
Während mit der Überbauung ein vollständiger Verlust der Bodenfunktionen einhergeht, erfolgt<br />
eine Minderung der Funktionsausprägung bei Umnutzung <strong>des</strong> Bodens im Bereich der Stellplätze,<br />
welche mit wasserdurchlässigen Belägen ausgebildet werden.<br />
2.3.4 Verminderung der Grundwasserneubildung durch Bodenversiegelung sowie mögliche<br />
Eingriffe in das Grundwasser (anlagebedingt)<br />
Mit der ermöglichten Bodenversiegelung geht ein erhöhter Abfluss <strong>des</strong> Regenwassers und eine<br />
Verminderung der Grundwasserneubildung einher. Aufgrund der mit der gewerblichen Nutzung<br />
verbundenen hohen Versiegelung bildet die unschädliche Versickerung <strong>des</strong> anfallenden Niederschlagswassers<br />
eine zentrale Aufgabe <strong>des</strong> vorliegenden Bebauungsplanes. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />
dass es sich bei dem Standort <strong>des</strong> Gewerbegebietes um eine wiederverfüllte<br />
Kiesgrube handelt. Ob die dezentrale Versickerung <strong>des</strong> anfallenden Niederschlagswassers, die<br />
die von der <strong>Stadt</strong> bevorzugte Lösung darstellt, auf den Baugrundstücken möglich ist, wird derzeit<br />
auf der Basis durchzuführender Bohrsondierungen geprüft. Alternativ <strong>zur</strong> dezentralen Versickerung<br />
ist eine Sammlung <strong>des</strong> Niederschlagswassers und die zentrale Versickerung denkbar. Entsprechende<br />
Festlegungen werden im Laufe <strong>des</strong> Bebauungsplanverfahrens getroffen und in den<br />
Plan eingearbeitet.<br />
Planungsbüro U-Plan, Mooseurach 16, 82549 Königsdorf