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Umweltbericht zur 1. Änderung des ... - Stadt Geretsried

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<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 133 <strong>zur</strong><br />

Umwandlung <strong>des</strong> SO Freizeit und Erholung in ein Gewerbegebiet<br />

März 2013<br />

U - P l a n


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> 1 <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 133 <strong>zur</strong> Umwandlung <strong>des</strong> SO Freizeit und Erholung in<br />

ein Gewerbegebiet<br />

Inhalt<br />

<strong>1.</strong> Einleitung 1<br />

<strong>1.</strong>1 Kurzdarstellung <strong>des</strong> Inhaltes und der wichtigsten Ziele <strong>des</strong> Bauleitplans<br />

(Pos. 1a der Anlage zum §2 (4) und § 2a BauGB) 1<br />

<strong>1.</strong>2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten<br />

umweltrelevanten Ziele sowie ihrer Berücksichtigung<br />

(Pos. 1b der Anlage zum §2 (4) und § 2a BauGB) 1<br />

2. Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich Behandlung<br />

der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung<br />

(Pos. 2 der Anlage zum §2 (4) und § 2a BauGB) 3<br />

2.1 Erfassen und Bewerten der Umwelt [vgl. Karte 1] 3<br />

2.2 Beschreibung der Planung/Erfassen <strong>des</strong> Eingriffs [vgl. Karte 2] 10<br />

2.3 Prognose der Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustands bei Durchführung der Planung/<br />

Ableitung der Beeinträchtigungsintensität<br />

(Pos. 2 b der Anlage zum §2 (4) und § 2a BauGB) 10<br />

2.3.1 Verlust von Vegetation und Lebensraum von Tieren (anlagebedingt) 11<br />

2.3.2 Vorübergehende Flächeninanspruchnahme während der Bauphase (baubedingt) 11<br />

2.3.3 Verlust von Boden und der Bodenfunktionen durch Überbauung (anlagebedingt) 11<br />

2.3.4 Verminderung der Grundwasserneubildung durch Bodenversiegelung sowie mögliche<br />

Eingriffe in das Grundwasser (anlagebedingt) 11<br />

2.3.5 Verlust von Flächen mit klimatischer Ausgleichsfunktion (Kaltluftproduktion und Abfluss)<br />

(anlagebedingt) 12<br />

2.3.6 Verlust <strong>des</strong> naturnahen Gebietscharakters (anlagebedingt) 12<br />

2.3.7 Veränderung <strong>des</strong> Charakters von denkmalgeschützten Gebäuden und Ensembles bzw.<br />

Verlust von Bodendenkmalen (anlagebedingt) 12<br />

2.3.8 Erhöhung der verkehrlichen Immissionen (Schall und stoffliche Immissionen)<br />

(betriebsbedingt) 12<br />

2.3.9 Erhöhung der Unfallgefahr 12<br />

2.3.10 Wechselwirkungen 13<br />

3. Maßnahmen <strong>zur</strong> Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger<br />

Auswirkungen 13<br />

4. Ermittlung von alternativen Planungsmöglichkeiten<br />

(Pos. 3d der Anlage zum §2 (4) und § 2a BauGB) 15<br />

5. Prognose der Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustands bei Nicht-Durchführung der Planung<br />

(Pos. 2b der Anlage zum §2 (4) und § 2a BauGB) 15<br />

6. Technische Verfahren der Umweltprüfung, Hinweise auf Schwierigkeiten und fehlende<br />

Kenntnisse (Pos. 3a der Anlage zum §2 (4) und § 2a BauGB) 15<br />

6.1 Verfahren und Methodik 15<br />

6.2 Schwierigkeiten und Kenntnislücken 15<br />

7. Beschreibung der geplanten Maßnahmen <strong>zur</strong> Überwachung der erheblichen<br />

Auswirkungen der Durchführung <strong>des</strong> Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring) 16<br />

8. Allgemein verständliche Zusammenfassung der Inhalte <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>s 16<br />

9. Liste der verwendeten Unterlagen und der verwendeten Literatur 17<br />

Anlagen<br />

Karte 1: Bestand (M 1 : 7.500)<br />

Karte 2: Planung - Beeinträchtigungsintensität (M 1 : 2.500)<br />

Karte 3: Ausgleichsplan Nr. 1 „Geltinger Filz“ (M 1 : 3.500)<br />

Karte 4: Ausgleichsplan Nr. 2 „Ersatzaufforstung“ (M 1 : 3.500)<br />

[Fläche wird im Laufe <strong>des</strong> Verfahrens benannt]<br />

Planungsbüro U-Plan, Mooseurach 16, 82549 Königsdorf


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 133 <strong>zur</strong> Umwandlung <strong>des</strong> SO Freizeit und Erholung in<br />

ein Gewerbegebiet<br />

1<br />

<strong>1.</strong> Einleitung<br />

Das Plangebiet schließt im Nordosten an das Gewerbegebiet Gelting an und liegt südlich <strong>des</strong><br />

landwirtschaftlichen Weges, der Gelting über Buchberg mit Gartenberg verbindet. Nach Süden<br />

weist das Gebiet eine Längserstreckung von ca. 400m auf. Die Ost - Westerstreckung <strong>des</strong> Plangebietes<br />

misst ca. 330m. Das Plangebiet umfasst ca. 12,99 ha Fläche (Geltungsbereich).<br />

In dem Plangebiet war ursprünglich der Bau einer Wellness-, Fitness und Thermalbadanlage mit<br />

angeschlossenem Hotel und Hotelappartements vorgesehen. Da das Projekt nicht realisiert<br />

wird, beabsichtigt die <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> die <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> Bebauungsplanes <strong>zur</strong> Umwandlung<br />

in ein Gewerbegebiet. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist zu der Bebauungsplanänderung eine Umweltprüfung<br />

durchzuführen, welche in einem <strong>Umweltbericht</strong> gemäß § 2a BauGB mündet. Dabei<br />

ist auch zu prüfen, inwieweit durch die Aufstellung <strong>des</strong> Bebauungsplanes Baurecht geschaffen<br />

wird, welches über die bereits vorhandene und mögliche Bebauung hinaus geht. 1<br />

Die Umweltprüfung schließt die Behandlung der Eingriffsregelung nach dem Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetz<br />

ein. Dabei kann auf die Ergebnisse der Umweltprüfung, welche in Zusammenhang<br />

mit dem Bebauungsplan Nr. 133 für das Sondergebiet <strong>zur</strong> Errichtung einer Wellness- und SPA-<br />

Anlage (Spaladin) durchgeführt wurde, aufgebaut werden (Büro U-Plan, Oktober 2008).<br />

<strong>1.</strong>1 Kurzdarstellung <strong>des</strong> Inhaltes und der wichtigsten Ziele <strong>des</strong> Bauleitplans (Pos. 1a<br />

der Anlage zum §2 (4) und § 2a BauGB)<br />

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Errichtung eines Gewerbegebietes, mit Festsetzungen<br />

zum Maß der Bebauung, <strong>zur</strong> bauordnungsrechtlichen Gestaltung sowie <strong>zur</strong> Grünordnung. Das<br />

städtebauliche und grünordnerische Konzept <strong>des</strong> Bebauungsplanes soll zum einen einen effizienten<br />

Betrieb <strong>des</strong> Gewerbegebietes sicherstellen und zum anderen eine Eingrünung und Einbindung<br />

in die umgebende Bebauung und Landschaft gewährleisten.<br />

Die wichtigsten Ziele <strong>des</strong> Bebauungsplans sind in der Begründung zum Bebauungsplan dargestellt.<br />

<strong>1.</strong>2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten<br />

Ziele sowie ihrer Berücksichtigung (Pos. 1b der Anlage zum §2 (4)<br />

und § 2a BauGB)<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogramm 2006 (LEP)<br />

Das Plangebiet liegt im Bereich der Entwicklungsachse zwischen den Mittelzentren <strong>Geretsried</strong><br />

und Wolfratshausen.<br />

Als Ziel für die Entwicklungsachsen wird im LEP genannt: Entwicklungsachsen sollen insbesondere<br />

im Hinblick auf die Siedlungsentwicklung, die Freiraumsicherung und den Infrastrukturausbau<br />

zu einer geordneten und nachhaltigen raumstrukturellen Entwicklung Bayerns und seiner<br />

Teilräume beitragen sowie deren Einbindung in die Bandstruktur anderer Länder der Bun<strong>des</strong>republik<br />

Deutschland und Nachbarstaaten gewährleisten.<br />

Als Ziele und Grundsätze <strong>zur</strong> nachhaltigen Entwicklung der raumbedeutsamen Fachbereiche<br />

werden unter anderem genannt:<br />

- Naturhaushalt: Um die biologische Vielfalt in Natur und Landschaft zu erhalten und zu entwi-<br />

<br />

1 vgl. § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB „Ein Ausgleich ist nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der<br />

planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren.“<br />

Planungsbüro U-Plan, Mooseurach 16, 82549 Königsdorf


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ein Gewerbegebiet<br />

2<br />

ckeln, ist es von besonderer Bedeutung, dass die Naturgüter Boden, Wasser, Klima/Luft,<br />

Pflanzen und Tierwelt in ihrer Funktion und ihrem dynamischen Zusammenwirken als natürliche<br />

Lebensgrundlagen dauerhaft gesichert und - wo möglich - wieder hergestellt werden.<br />

- Wasser: Der Intakthaltung und der Entwicklung <strong>des</strong> Wasserhaushaltes für Menschen, Tiere<br />

und Pflanzen kommt besondere Bedeutung zu.<br />

- Boden: Als Träger der natürlichen Bodenfunktionen sowie als Archive der Natur- und Kulturgeschichte<br />

(Geotope) sollen Böden gesichert und - wo möglich - wieder hergestellt werden. Verluste<br />

an Substanz- und Funktionsfähigkeit <strong>des</strong> Bodens, insbesondere durch Versiegelung,<br />

Erosion, Verdichtung, Auswaschung und Schadstoffanreicherung, sollen bei allen Maßnahmen<br />

und Nutzungen minimiert werden.<br />

- Pflanzen und Tiere: Es ist von besonderer Bedeutung, die Lebens- bzw. Teillebensräume der<br />

wild lebenden Arten sowie deren Lebensgemeinschaften so zu sichern, dass das genetische<br />

Potenzial der Arten erhalten wird. Der vorrangigen Sicherung und Weiterentwicklung der Lebensräume<br />

für gefährdete Arten kommt besondere Bedeutung zu.<br />

Regionalplan der Region Oberland (RP)<br />

Das Plangebiet liegt im ländlichen Raum im Umfeld der großen Verdichtungsräume.<br />

Als fachliche Ziele und Grundsätze für Natur und Landschaft werden unter anderem genannt:<br />

- Es ist anzustreben, die Natur- und Kulturlandschaften der Region Oberland und ihre natürlichen<br />

Lebensgrundlagen als Lebensraum und Existenzgrundlage der ansässigen Bevölkerung<br />

sowie der Tier- und Pflanzenwelt in ihrer einzigartigen Vielfalt, Eigenart und Schönheit zu erhalten<br />

und - wo nötig - wiederherzustellen. Bei der weiteren Entwicklung der Region Oberland<br />

ist anzustreben, der herausragenden Bedeutung als attraktiver Lebens- und Wirtschaftsraum<br />

der ansässigen Bevölkerung und als Erholungsraum für die Besucher aus Nah und Fern<br />

ebenso Rechnung zu tragen wie dem Schutz von Natur und Landschaft vor daraus erwachsenden<br />

Belastungen.<br />

Es ist anzustreben,<br />

- die Leistungsfähigkeit <strong>des</strong> Naturhaushalts, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong><br />

sowie den Erhalt der historisch gewachsenen Natur- und Kulturlandschaft durch<br />

eine pflegliche und angemessene Landnutzung zu sichern,<br />

- Überbeanspruchungen von Natur und Landschaft zu vermeiden.<br />

Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP)<br />

Für den Bereich <strong>des</strong> Plangebietes nennt das ABSP folgende übergeordnete Ziele und Maßnahmen:<br />

- Erhalt und Optimierung naturnaher Waldbestände,<br />

- Sorgfältige Planung der Siedlungs- und Infrastruktur im <strong>Geretsried</strong>-Wolfratshausener Isartal.<br />

Im Rahmen der Bauleitplanung soll vermieden werden, dass Verluste an naturbetonten Lebensräumen<br />

entstehen. So sollen insbesondere Auenbereiche, Terrassenkanten und Leiten<br />

frei von Siedlungen und Straßen bleiben.<br />

Waldfunktionsplan<br />

Der im Plangebiet liegende Wald ist im Waldfunktionsplan als Wald mit besonderer Bedeutung<br />

für den lokalen Klimaschutz dargestellt (Auskunft <strong>des</strong> Amtes für Land- und Forstwirtschaft).<br />

Der Waldfunktionsplan weist die von der Planung nicht betroffenen Wälder südlich <strong>des</strong> Gewerbegebietes<br />

Gelting (im direkten Umfeld <strong>des</strong> Plangebietes) als Wälder mit besonderer Bedeutung<br />

für den Klimaschutz (lokal), die Erholung (Intensitätsstufe II) sowie das Landschaftsbild aus.<br />

Planungsbüro U-Plan, Mooseurach 16, 82549 Königsdorf


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ein Gewerbegebiet<br />

3<br />

Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong><br />

Der Flächennutzungsplan nennt folgende Ziele:<br />

- Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung von Natur und Landschaft durch weiträumigen Naturschutz<br />

und intensive Landschaftspflege, Verbindung der bebauten Bereiche mit der Landschaft<br />

durch Grünzüge, Bewahrung der Freiräume zwischen den Ortsteilen,<br />

- Erhaltung der landwirtschaftlich genutzten Flächen und <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong>,<br />

- Erschließung zusätzlicher Erholungsgebiete,<br />

- Ausweisung von Neubauflächen, am Eigenbedarf orientiert, Verdichtung von bestehenden<br />

Siedlungsformen in geeigneten Bereichen,<br />

- Erschließung von zusätzlichen Gewerbeflächen, Ansiedlung von qualifizierten Betrieben.<br />

2. Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich Behandlung<br />

der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (Pos. 2 der Anlage zum §2<br />

(4) und § 2a BauGB)<br />

Grundlage für die Ermittlung der durch die Planung ausgelösten Beeinträchtigungen auf die<br />

Umwelt bildet die Bestandserfassung und Bewertung aller Schutzgüter der Umwelt. Dazu gehören<br />

Arten und Lebensräume, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Mensch, Kultur- und<br />

Sachgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den Belangen.<br />

2.1 Erfassen und Bewerten der Umwelt [vgl. Karte 1]<br />

Das Untersuchungsgebiet zum <strong>Umweltbericht</strong> wurde im Rahmen <strong>des</strong> Projektes SPA-Aladin größer<br />

als der Geltungsbereich gewählt, um bei dem raumgreifenden Vorhaben von > 10 ha Fläche<br />

auch die Lage <strong>des</strong> Plangebietes in der umgebenden Landschaft zu dokumentieren und um<br />

mögliche Auswirkungen auf das Umfeld (z.B. Schall) ermitteln zu können. Nachfolgend werden<br />

die im Plangebiet vorkommenden Vegetations- und Nutzungseinheiten beschrieben. Die Bestandserfassung<br />

und Bewertung erfolgte auf der Basis eines aktuellen Luftbil<strong>des</strong>, ergänzt um<br />

Ortsbegehungen in den Jahren 2008 und 2012/2013.<br />

Tiere und Pflanzen<br />

Junge Grünlandbrache<br />

Der größte Teil <strong>des</strong> Plangebietes wird von einer jungen Grünlandbrache eingenommen, die auf<br />

dem Substrat der rekultivierten Kiesgrube stockt. Aufgrund der heterogenen Bodenstruktur und<br />

der sporadischen Nutzung hat sich ein artenarmer Grünlandbestand aus Futtergräsern entwickelt,<br />

der von Neophyten (Goldrute, Japanischer Knöterich im nördlichen Randbereich) und Brachezeigern<br />

(Großer Ampfer, Kratzdistel, Brennnessel) durchsetzt ist. Im Bereich von stärkeren<br />

Bodenverdichtungen (Fahrspuren) finden sich zudem kleinere Ansammlungen der Flatterbinse.<br />

Kleinflächig finden sich unbewachsene Bodenstellen mit vermutlich Bauschuttablagerungen.<br />

Zumin<strong>des</strong>t Teile der Fläche wurden in den vergangenen Jahren landwirtschaftlich genutzt. Bei<br />

der Begehung im Jahr 2013 zeigte sich, dass auf Teilen der Fläche Mais kultiviert wurde.<br />

Mischwald<br />

Im Westen <strong>des</strong> Plangebietes befindet sich eine Mischwaldfläche, deren Baumbestand sich aus<br />

Waldkiefer, Fichte, jungen Buchen und im Randbereich aus Laubbäumen (u.a. Eichen) zusammensetzt.<br />

Der Bestand ist durch einen unbefestigten Weg durchschnitten. Der gut geschichtete<br />

Bestand besteht aus einer oberen Baumschicht aus Kiefern und Fichten, die im Unterwuchs und<br />

nach Osten <strong>zur</strong> Grünfläche von einem Laubbaum- und Strauchbestand gesäumt wird.<br />

Schotterfläche östlich <strong>des</strong> Tierheims<br />

Östlich <strong>des</strong> von Waldflächen umgebenen Tierheims befindet sich eine Fläche, die auf dem Luftbild<br />

aus dem Sommer <strong>des</strong> Jahres 2003 noch als nahezu unbewachsene Schotterfläche, die<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 133 <strong>zur</strong> Umwandlung <strong>des</strong> SO Freizeit und Erholung in<br />

ein Gewerbegebiet<br />

4<br />

teilweise als Lagerfläche genutzt wurde, erkennbar ist. Damals wurde von Osten humoser<br />

Oberboden auf der Fläche angedeckt. Heute ist die Fläche bis auf einen kleinen Bereich vor<br />

dem Tierheim, mit Bodenmieten bedeckt und teilweise mit jungen Weiden bzw. ruderalisierter<br />

Grünlandvegetation bewachsen. Die Fläche wird temporär während <strong>des</strong> Baus der benachbarten<br />

Geothermieanlage <strong>zur</strong> Baustelleneinrichtung beansprucht.<br />

Einzelgehölze, Gehölzgruppen<br />

Innerhalb und angrenzend an das Plangebiet finden sich Einzelgehölze und Gehölzgruppen, die<br />

von der Planung mit Ausnahme eines kleinflächigen Bereichs im Bereich der Zufahrt nicht betroffen<br />

sind und erhalten werden. Die nördlich gelegenen Gehölzbestände sind in der amtlichen<br />

Biotopkartierung erfasst::<br />

- Biotopfläche Nr. 8134-0137-003 und 8134-0137-004. Die Fläche liegt nördlich <strong>des</strong> Plangebietes<br />

und ist in der amtlichen Biotopkartierung als naturnahe Gehölzstruktur erfasst: „Die Bestände<br />

erstrecken sich entlang eines spätwürmglazialen Terrassenran<strong>des</strong> und sind durch eine<br />

Fahrstraße bzw. eine Bestandslücke voneinander getrennt. An der Nordflanke verläuft ein<br />

Fahrweg, südlich grenzen Intensivwiesen bzw. ein ehemaliges Kiesgrubengelände an. Die<br />

mehrstufigen, dichten und artenreichen Gehölze werden von mächtigen Eichen und Buchen,<br />

außerdem einigen Fichten und Waldkiefern bestimmt. Die artenreiche gut entwickelte Strauchschicht<br />

wird von Hasel und rotem Hartriegel, daneben auch von roter Heckenkirsche, schwarzem<br />

Holunder, Pfaffenhütchen und Weißdorn gebildet. Im mäßig entwickelten Unterwuchs<br />

(Lichtmangel) gelangen wechselweise echte Nelkenwurz, Giersch, Walderdbeere oder weiße<br />

Segge <strong>zur</strong> Dominanz. Die Säume werden von mäßig nährstoffbedürftigen Süßgrasarten wie<br />

Fiederzwenke, Rotschwingel und Knäuelgras bestimmt. Nach Osten werden die Säume zunehmend<br />

sehr stark von der Fiederzwenke bestimmt und z.T. breiter. Im Gehölz treten hier die<br />

Baumarten zugunsten der Straucharten etwas <strong>zur</strong>ück. Teilfläche 04 ist als breit-lineare Hecke<br />

ausgebildet, Teilfläche 03 ist ein kurzer, noch etwas breiterer Abschnitt und erhält dadurch<br />

Feldgehölzcharakter.“ (Quelle: Beschreibung der Biotopkartierung).<br />

Im südlichen Anschluss an die oben genannte Biotopfläche ist ein ca. 1-2m breiter von Grassäumen<br />

unterbrochener Weidenbestand aufgewachsen. Teilweise treten weitere Straucharten<br />

hinzu. Zwischen den Gehölzen finden sich ruderalisierte Grassäume, die an feuchteren Stellen<br />

mit Schilf und Japanischem Knöterich durchsetzt sind. Aufgrund der Kleinflächigkeit der Einheit<br />

werden sie im Bestandsplan nicht gesondert ausgewiesen.<br />

Im Umfeld <strong>des</strong> Plangebietes (vgl. Bestandsplan) ist das Vorkommen folgender geschützter Arten<br />

zu beachten:<br />

Name RLB RLD RL-reg VSR Schutz<br />

Mäusebussard Buteo buteo - - - - s<br />

Feldlerche Alauda arvensis 3 V 3 - b<br />

Bergpieper Anthus spinoletta V - V - b<br />

Haussperling Passer domesticus - V - - b<br />

Goldammer Emberiza citrinella V - V - b<br />

(Quelle: Narr, Rist, Türk: <strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan Mediterana II, 2005)<br />

RLB = Rote Liste Bayern, RLD = Rote Liste Deutschland, Regionalisierte Rote Liste<br />

1 = vom Aussterben bedroht<br />

2 = stark gefährdet<br />

3 = gefährdet<br />

V = Zurückgehend<br />

VSR = Vogelschutzrichtlinie Anhang I<br />

b = besonders geschützt nach § 10 Abs. 2 Nr. 10 BNatSchG<br />

s = streng geschützt nach § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG<br />

Planungsbüro U-Plan, Mooseurach 16, 82549 Königsdorf


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 133 <strong>zur</strong> Umwandlung <strong>des</strong> SO Freizeit und Erholung in<br />

ein Gewerbegebiet<br />

5<br />

In der Artenschutzkartierung <strong>des</strong> Landkreises (ASK) wurden für das Plangebiet 1995 in einer<br />

Verfüllungsfläche der Kiesgrube folgende Arten festgestellt: Erdkröte (Bufo bufo), Gelbbauchunke<br />

(Bombina variegata), Grasfrosch (Rana temporaria), Laubfrosch (Hyla arborea).<br />

Artenschutzrechtliche Aspekte<br />

Um artenschutzrechtliche Aspekte nach § 44 BNatSchG bei der Planung zu berücksichtigen,<br />

wurde für das Vorhaben eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Neben der<br />

Erfassung der Artengruppen der Vögel und der Fledermäuse wurden ausgewählte Arten aus<br />

den Artengruppen der Tagfalter (Coenonympha hero), der Amphibien (z.B. Gelbbauchunke) und<br />

der Kriechtiere (z.B. Zauneidechse, Schlingnatter) untersucht. Die detaillierten Ergebnisse wurden<br />

in einem eigenen Gutachten dokumentiert (Planungsbüro U-Plan & GFN-Umweltplanung,<br />

Februar 2013). Das Fazit <strong>des</strong> Gutachtens ist folgen<strong>des</strong>:<br />

Für keine Art <strong>des</strong> Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie für keine europäische Vogelart gem.<br />

Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie werden die Verbotstatbestände <strong>des</strong> § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5<br />

BNatSchG erfüllt. Eine ausnahmsweise Zulassung <strong>des</strong> Vorhabens nach § 45 Abs. 8 BNatSchG<br />

ist dementsprechend nicht erforderlich.<br />

Boden und Geologie<br />

Die geologische Karte von Bayern, Blatt 8134 Königsdorf (M 1: 25.000) weist das Plangebiet im<br />

Bereich spätwürmglazialer Schotter liegend aus. Der hohe Kiesanteil in der geologischen Einheit<br />

wurde wirtschaftlich genutzt und in mehreren Abschnitten abgebaut (<strong>1.</strong> Bescheid aus dem Jahr<br />

1981). Nach der Auskiesung begann die Rekultivierung der Fläche durch Verfüllung und Aufbringung<br />

von humosem Oberboden. Die Rekultivierung erfolgte <strong>zur</strong> landwirtschaftlichen Nutzfläche.<br />

Dementsprechend ist der heute als Grünlandbrache ausgeprägte Teil <strong>des</strong> Plangebietes<br />

durch anthropogen veränderte Böden charakterisiert. Nur der noch waldbestandene Teilbereich<br />

war nicht in den Abbau einbezogen. Hier weist die standortkundliche Bodenkarte von Bayern,<br />

Blatt L 8134 Wolfratshausen (M 1:50.000) Parabraunerde und Ackerparabraunerde geringer bis<br />

mittlerer Entwicklungstiefe aus.<br />

Verfüllmaterial: In dem Genehmigungsbescheid vom 29.10.1993 ist bezüglich <strong>des</strong> Verfüllmaterials<br />

festgelegt, dass „nur Material (Erdaushub, Steine, Sand, Keramik, Glas, getrockneter Kalk,<br />

Beton- und Mörtelreste) verwendet werden, die frei von Bestandteilen sind, durch welche das<br />

Grundwasser geschädigt werden könnte. Abfälle (wie Kartonagen, Papier, Kunststoffe, Gummi,<br />

Metalle, Textilien, Leder, Holz- und Holzmaterialien, Teer-, Asphalt- und Bitumenaufbrüche,<br />

Chemikalien, Arzneimittel, Gartenabfälle) dürfen nicht verwendet werden. Das Auffüllmaterial<br />

(insbesondere Abbruchmaterial) ist diesbezüglich zu sortieren“.<br />

Planungsbüro U-Plan, Mooseurach 16, 82549 Königsdorf


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ein Gewerbegebiet<br />

6<br />

Wasser:<br />

Im Plangebiet gibt es keine Oberflächengewässer.<br />

Grundwassermessstellen wurden im Zuge der<br />

Auskiesung im Trockenabbau angelegt. Nebenstehende<br />

Luftbildkarte gibt die Eigenüberwachungsstellen<br />

(blau markiert) <strong>des</strong> Wasserwirtschaftsamtes<br />

mit Datentabelle wieder. Da diese jedoch nicht<br />

im Plangebiet liegen wurden im Rahmen eines<br />

Gutachtens <strong>zur</strong> Niederschlagswasserbeseitigung in<br />

Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 133<br />

„Spaladin“ ergänzende Grundwassermessungen<br />

durchgeführt (ARGE IfMU GmbH & Dr. Knorr GmbH,<br />

13.05.2008).<br />

Eigenüberwachungsstellen <strong>des</strong> Wasserwirtschaftsamtes (Lage der Messpunkte vgl. Luftbild)<br />

Messpunkt<br />

Messzeitraum<br />

Höhe <strong>des</strong><br />

Gelän<strong>des</strong><br />

(GOK) ü. NN<br />

P4 / 25616 1982-2007* 589,33 m<br />

T 61 / 25744 1988-2006** 593,89 m<br />

P 3 / 25615 1995-2006** 591,76 m<br />

GER 232 1993-1995** 591,75 m<br />

* Kontinuierliche Messung,<br />

** Halbjährliche Ablesung,<br />

HHW = Höchster gemessener Grundwasserstand<br />

MW = Mittlerer Grundwasserstand<br />

NNW = Niedrigster gemessener Grundwasserstand<br />

HHW<br />

(Abstand zu GOK)<br />

587,43 m<br />

(1,9 m)<br />

589,87<br />

(4,02 m)<br />

587,14<br />

(4,62 m)<br />

589,05<br />

(2,7 m)<br />

MW<br />

(Abstand zu GOK)<br />

586,72<br />

(2,9 m)<br />

588,94<br />

(4,95 m)<br />

585,99<br />

(5,77 m)<br />

588,12<br />

(3,63 m)<br />

NNW<br />

(Abstand zu GOK)<br />

586,31<br />

(3,02 m)<br />

588,61<br />

(5,28 m)<br />

585,03<br />

(6,73 m)<br />

587,67<br />

(4,08 m)<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> Gutachtens ARGE IfMU GmbH &<br />

Dr. Knorr GmbH (13.05.2008) wurden für die<br />

nachstehend dargestellten Messstellen auf der<br />

Basis <strong>des</strong> Grundwassergleichenplans <strong>des</strong> Planungsbüros<br />

Dipl.-Ing. Christian Graf VDI vom<br />

09.03.1992 für die Grundwassererfassung Kiesabbau<br />

Buchberg, sowie auf Basis der<br />

hydrogeologischen Grundlagenkarte 1:50.000<br />

Blatt L8134 Wolfratshausen die Grundwasserspiegel<br />

rekonstruiert.<br />

Planungsbüro U-Plan, Mooseurach 16, 82549 Königsdorf


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 133 <strong>zur</strong> Umwandlung <strong>des</strong> SO Freizeit und Erholung in<br />

ein Gewerbegebiet<br />

7<br />

Höhe<br />

(vorläufig angenommen)<br />

[m ü. NN]<br />

Abstich ab GOK<br />

07.05.2008<br />

[m]<br />

Grundwasserspiegel<br />

07.05.2008<br />

[m ü. NN]<br />

GWM1 595,00 6,05 588,95<br />

GWM2 594,86 - -<br />

GWM3 594,52 - -<br />

GWM4 594,80 5,80 589,00<br />

GER071 ca. 591,70 4,4 (konstruiert) ca. 587,30<br />

GER074 ca. 595,00 5,5 (konstruiert) ca. 589,50<br />

Die Wasserspiegel liegen demnach an den Messstellen GWM1 und 4 ca. 1,6m und 1,8m über<br />

dem der Messstelle GER07<strong>1.</strong> Die Grundwasserspiegelhöhe an der Messstelle GER071 betrug<br />

1992 587m ü. NN. Im Bereich <strong>des</strong> Weges nördlich der neuen Messstelle GWM1 betrug der<br />

Flurabstand am 07.05.2008 demnach ca. 2 - 2,5m.<br />

Der Wasserspiegel steht in der Bohrung GWM1 ca. 6,0m unter Gelände in GWM4 ca. 5,8m unter<br />

Gelände an. Die Grundwassermächtigkeit beträgt somit in GWM1 ca. 1,5m und in GWM 4<br />

ca. 2,6m. In den Bohrungen GWM2 und GWM3 wurde kein Wasser über dem Tertiär angetroffen.<br />

Die Grundwasserfließrichtung ist gemäß eines im Rahmen <strong>des</strong> Gutachtens erstellten Grundwassergleichenplans<br />

vom Planungsgebiet aus nach Nordwesten und Norden anzunehmen.<br />

Klima und Luft<br />

Generell kommt Waldbeständen als Stätten der Frischluftproduktion Bedeutung für das lokale<br />

Klima zu. Demgegenüber bildet sich über der großflächigen Grünlandbrache Kaltluft, die aufgrund<br />

<strong>des</strong> Siedlungsbezuges zum Gewerbegebiet Gelting eine lokalklimatische Bedeutung besitzt,<br />

indem sie einen Beitrag zu ausgeglicheneren Temperaturen in dem stark versiegelten Gewerbegebiet<br />

leistet.<br />

Landschaftsbild<br />

Das strukturreiche Plangebiet liegt eingebettet zwischen der landschaftsbildprägenden Gehölzreihe<br />

im Norden, landwirtschaftlichen Nutzflächen um das Gut Buchberg (im Osten) sowie naturnahen<br />

Waldflächen (im Osten, Westen und Süden). Gehölze und Einzelbäume, die sich im<br />

Plangebiet sowie in der näheren Umgebung befinden, sind weitere Elemente, die den Landschaftsraum<br />

als naturnah und vielfältig einstufen lassen. Außerhalb <strong>des</strong> Plangebietes steigt das<br />

Gelände nach Osten <strong>zur</strong> Grundmoräne an. Nach Süden schließen das Tal <strong>des</strong> Breitenbachs<br />

und die bewaldeten Grundmoränenhügel im Umfeld <strong>des</strong> Gutes Schwaigwall an. Die entlang der<br />

nördlichen Grenze <strong>des</strong> Plangebietes verlaufende Gehölzreihe (außerhalb <strong>des</strong> Geltungsbereiches)<br />

ist als markantes, weithin sichtbares Landschaftselement von besonderer Bedeutung für<br />

das Landschaftsbild.<br />

Als Vorbelastung für das Landschaftsbild ist die Freileitung, die südlich <strong>des</strong> Plangebietes von<br />

Nordwest nach Südost verläuft, zu nennen. Gleichfalls sind zumin<strong>des</strong>t im nördlichen Teil <strong>des</strong><br />

Plangebietes die Schallimmissionen <strong>des</strong> Verkehrs von der B11 zu hören. Der geplante Verlauf<br />

der S-Bahn nach <strong>Geretsried</strong> liegt nördlich <strong>des</strong> Plangebietes.<br />

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ein Gewerbegebiet<br />

8<br />

Bewertung von Natur und Landschaft<br />

Wald<br />

(im Westen <strong>des</strong> Plangebietes)<br />

Grünlandbrache,<br />

(ehemalige Kiesgrube)<br />

Planung<br />

Vegetation und<br />

Tiere<br />

Boden<br />

Wasser<br />

Klima/Luft<br />

Landschaftsbild<br />

Bewertung und Ausprägung<br />

gemäß Bayerischem Leitfaden<br />

Gesamtbewertung<br />

Gewerbliche Bau- und Erschließungsflächen<br />

mittel<br />

gering<br />

(Mischwald)<br />

(artenarme junge Grünlandbrache)<br />

mittel<br />

(Parabraunerde, Ackerparabraunerde,<br />

flach bis mittelgründig)<br />

mittel<br />

gering<br />

(anthropogen überprägter Boden)<br />

(Gebiet mit intaktem Grundwasserflurabstand)<br />

hoch<br />

mittel<br />

(Wald mit Frischluftproduktionsfunktion) (Kaltluftproduktion mit Siedlungsbezug)<br />

mittel<br />

(strukturreiche Landschaft: Grünlandbrache, Gehölzbestand, Wald)<br />

Kategorie II (mittel)<br />

Kategorie II (mittel)<br />

Für die Ermittlung <strong>des</strong> naturschutzrechtlichen Ausgleichsbedarfs ist die Situation von Bedeutung,<br />

wie Sie im Falle einer Realisierung <strong>des</strong> rechtskräftigen Bebauungsplanes NR. 133 (SPA-<br />

Aladin) aussehen würde. Den Festsetzungen zufolge ist das Gebiet wie folgt einzustufen:<br />

- Flächen im Bereich der Baugrenzen: Kategorie 0-keine Bedeutung für Natur und Landschaft<br />

- Grünflächen außerhalb der Baufelder, sowie Flächen, für welche versickerungsfähige Beläge<br />

festgesetzt sind: Kategorie I-geringe Bedeutung für Natur und Landschaft<br />

- Festgesetzte Wald- und Ausgleichsflächen: Kategorie II-III-mittlere bis hohe Bedeutung für<br />

Natur und Landschaft<br />

- Festgesetztes extensiv genutztes Grünland im Bereich der Wasserleitung: Kategorie IImittlere<br />

Bedeutung für Natur und Landschaft<br />

Kultur- und Sachgüter<br />

Im Plangebiet sind keine schützenswerten Kultur- (z.B. Baudenkmäler, Bodendenkmäler) und<br />

Sachgüter vorhanden.<br />

Mensch<br />

In Bezug auf das Schutzgut Mensch sind insbesondere die verkehrlichen und immissionsrechtlichen<br />

Belange, die mit der Erschließung in Zusammenhang stehen, von Bedeutung.<br />

Die verkehrliche Haupterschließung erfolgt von der B11 über die Kreisstraße TÖL 22. Vor dem<br />

Bau der S-Bahnlinie nach <strong>Geretsried</strong> verläuft die weitere Erschließung über den Mitterfeldweg,<br />

nach Errichtung der S-Bahn über die Breitenbachstraße und Leitenstraße. Für letztere ist der<br />

Ausbau bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 52 gesichert. Folgende Verkehrszahlen<br />

kennzeichnen die Situation im Jahr 2007:<br />

Straße<br />

Kfz-Verkehr/ Lieferwagenanteil Schwerverkehranteil Radverkehr/<br />

24 Stunden<br />

in %<br />

in %<br />

24 Stunden<br />

Bun<strong>des</strong>straße 11 ca. 30.000 6,3% 6,3% 0<br />

TÖL 22 zwischen<br />

5600 14,7% 10,4% 45<br />

B11 und Breitenbachstraße<br />

Wolfseeweg ohne Angabe ohne Angabe ohne Angabe ohne Angabe<br />

Breitenbachstraße 3850 19,7% 12,9% 20<br />

Leitenstraße ohne Angabe ohne Angabe ohne Angabe ohne Angabe<br />

Datengrundlage: Zählung vom 17.07.2007<br />

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9<br />

Die innere Erschließung <strong>des</strong> Gewerbegebietes erfolgt über eine Ringstraße, von welcher Stichstraßen<br />

abzweigen.<br />

Derzeit wird ein Schallgutachten erstellt, welches die erforderlichen Festlegungen in Bezug auf<br />

die zu erwartenden Schallimmissionen <strong>des</strong> Gewerbegebietes bestimmt. Die entsprechenden<br />

Festsetzungen werden im weiteren Verfahrensverlauf in den Bebauungsplan aufgenommen.<br />

Bildnachweise Plangebiet<br />

Foto linke Seite: Grünlandbrache mit Aufwuchs von Goldrute und Kratzdistel. Foto Mitte: In kleineren Teilbereichen ist<br />

die Bodenoberfläche nur spärlich bewachsen, so dass das Verfüllungsmaterial und der angedeckte Oberboden zu<br />

Tage treten. Foto rechte Seite: Ein Weg mit wassergebundener Decke verläuft zwischen Flurnummer 877/45 von der<br />

Flurnummer 1280/2.<br />

Foto linke Seite: Die Oberfläche der Grünlandbrache ist heterogen. Teilbereiche wurden stärker befahren und verdichtet.<br />

Foto Mitte: Im Westen <strong>des</strong> Plangebietes gelegener Mischwald aus Kiefern, Fichten und Laubbäumen. Foto<br />

rechte Seite: Die außerhalb <strong>des</strong> Plangebietes gelegene Gehölzreihe ist als Biotop erfasst. In der südlich davon gelegenen<br />

Mulde haben sich einzelne Gehölze angesiedelt. Diese sollen erhalten und durch Pflanzungen ergänzt werden.<br />

Foto linke Seite: Markante Laubbäume auf Flurstück 877/45 stehen derzeit im Randbereich <strong>des</strong> bereits vorhandenen<br />

Wal<strong>des</strong>. Foto Mitte: Drei alte Eichen Foto rechte Seite: Die vor dem Tierheim gelegene stark verdichtete Kiesfläche.<br />

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10<br />

2.2 Beschreibung der Planung/Erfassen <strong>des</strong> Eingriffs [vgl. Karte 2]<br />

Der Bebauungsplan soll die planerischen Voraussetzungen <strong>zur</strong> Erweiterung <strong>des</strong> Gewerbegebietes<br />

Gelting schaffen. Das Plangebiet wird demzufolge als Gewerbegebiet festgesetzt.<br />

Gemäß dem „Leitfaden Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft - Die Eingriffsregelung in<br />

der Bauleitplanung“ (BayStMLU 2003) ist mit der Planung ein hoher Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad<br />

verbunden. Als eingriffsneutrale Fläche sind die Flächen zu werten, welche gemäß<br />

dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 133 bereits versiegelt werden können.<br />

2.3 Prognose der Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustands bei Durchführung der Planung/<br />

Ableitung der Beeinträchtigungsintensität (Pos. 2 b der Anlage zum §2 (4) und § 2a<br />

BauGB)<br />

Nachfolgend ist für die zu untersuchenden Schutzgüter zusammenfassend dargelegt und bewertet,<br />

mit welchen Auswirkungen der Planung zu rechnen ist und wie die Auswirkungen bewertet<br />

werden. Hierbei wird unterschieden, ob die Auswirkungen bau-, anlage- oder betriebsbedingt<br />

sind. Im Anschluss an die Tabelle werden die Bewertungen verbal erläutert. Die jeweilige<br />

"Nr." in der Tabelle verweist auf die entsprechende Textstelle.<br />

Erläuterungen zu den einzelnen Beeinträchtigungen<br />

Schutzgut Nr. Betrachteter Aspekt<br />

Tiere / Pflanzen<br />

Lebensräume<br />

2.3.1<br />

Boden 2.3.2<br />

Wasser 2.3.4<br />

Klima/Luft 2.3.5<br />

Landschaftsbild/<br />

Erholung<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

Mensch 2.3.8<br />

Wechselwirkungen<br />

zw.<br />

den Schutzgütern<br />

Verlust von Vegetation und<br />

Lebensraum von Tieren<br />

Bewertung der Auswirkung<br />

(Zusammenfassung)<br />

baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt<br />

<br />

Vorübergehende Flächeninanspruchnahme<br />

während der<br />

<br />

Bauphase<br />

2.3.3<br />

Verlust von Boden und der<br />

Bodenfunktionen durch Überbauung<br />

<br />

Verminderung der Grundwasserneubildung<br />

durch Bodenversiegelung<br />

<br />

Verlust von Flächen mit klimatischer<br />

Ausgleichsfunktion (Kaltluftproduktion,<br />

Frischluftproduktion<br />

<br />

und Abfluss)<br />

2.3.6<br />

Verlust <strong>des</strong> naturnahen Gebietscharakters<br />

<br />

Veränderung <strong>des</strong> Charakters<br />

2.3.7<br />

von denkmalgeschützten Gebäuden<br />

und Ensembles bzw.<br />

<br />

Verlust von Bodendenkmalen<br />

Erhöhung der verkehrlichen<br />

Immissionen (Schall und stoffliche<br />

<br />

Immissionen)<br />

2.3.9 Erhöhung der Unfallgefahr (?)<br />

2.3.10 keine Wechselwirkungen <br />

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11<br />

Bewertung der Umweltauswirkungen:<br />

= Starke Auswirkungen<br />

= Mittlere Auswirkungen<br />

= Geringe Auswirkungen<br />

= keine Auswirkungen<br />

(? ) = Prognoseunsicherheit<br />

2.3.1 Verlust von Vegetation und Lebensraum von Tieren (anlagebedingt)<br />

Im Zuge der Realisierung <strong>des</strong> vorhabenbezogenen Bebauungsplans gehen vegetationsbestandene<br />

Flächen durch Überbauung und Umnutzung verloren. Zusätzlich zu den Auswirkungen,<br />

welche durch den Bebauungsplan für das Wellnessbad SPA-Aladin vorbereitet wurden ist der<br />

Verlust <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong>, welcher durch die Anlage <strong>des</strong> Gewerbegebietes ausgelöst wird, zu nennen.<br />

2.3.2 Vorübergehende Flächeninanspruchnahme während der Bauphase (baubedingt)<br />

Während der Bauphase werden Flächen <strong>zur</strong> Lagerung von Baumaterialien und zum Abstellen<br />

von Maschinen etc. vorübergehend beansprucht. Jedoch ist zu würdigen, dass der derzeit vorhandene<br />

Bodenkörper ebenfalls zum Zwecke der Rekultivierung mit schwerem Gerät aufgebracht<br />

und befahren wurde und vermutlich in hohem Maße verdichtet ist.<br />

2.3.3 Verlust von Boden und der Bodenfunktionen durch Überbauung (anlagebedingt)<br />

Mit der Überbauung geht ein Verlust an versickerungsaktiver Bodenfläche einher. Da es sich im<br />

Plangebiet um einen wenig natürlichen, erst vor wenigen Jahren aufgebrachten Boden handelt,<br />

ist der Verlust <strong>des</strong> Bodenkörpers als Eigenwert von geringer Bedeutung. Als erheblicher Eingriff<br />

in den Naturhaushalt ist jedoch der Verlust der Filter- und Speicherfunktion <strong>des</strong> anthropogen<br />

überprägten Bodenkörpers zu werten; insbesondere, da es sich um Versiegelung in einem großen<br />

Flächenumfang handelt. Bei einer festgesetzten GRZ von 0,6 und unter Berücksichtigung<br />

der zulässigen Überschreitung der GRZ durch Nebenanlagen ist mit einer maximalen Versiegelung<br />

durch die geplante Erschließungsstraße und die Überbauung der Baugrundstücke von ca. 9<br />

Hektar Fläche auszugehen.<br />

Während mit der Überbauung ein vollständiger Verlust der Bodenfunktionen einhergeht, erfolgt<br />

eine Minderung der Funktionsausprägung bei Umnutzung <strong>des</strong> Bodens im Bereich der Stellplätze,<br />

welche mit wasserdurchlässigen Belägen ausgebildet werden.<br />

2.3.4 Verminderung der Grundwasserneubildung durch Bodenversiegelung sowie mögliche<br />

Eingriffe in das Grundwasser (anlagebedingt)<br />

Mit der ermöglichten Bodenversiegelung geht ein erhöhter Abfluss <strong>des</strong> Regenwassers und eine<br />

Verminderung der Grundwasserneubildung einher. Aufgrund der mit der gewerblichen Nutzung<br />

verbundenen hohen Versiegelung bildet die unschädliche Versickerung <strong>des</strong> anfallenden Niederschlagswassers<br />

eine zentrale Aufgabe <strong>des</strong> vorliegenden Bebauungsplanes. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />

dass es sich bei dem Standort <strong>des</strong> Gewerbegebietes um eine wiederverfüllte<br />

Kiesgrube handelt. Ob die dezentrale Versickerung <strong>des</strong> anfallenden Niederschlagswassers, die<br />

die von der <strong>Stadt</strong> bevorzugte Lösung darstellt, auf den Baugrundstücken möglich ist, wird derzeit<br />

auf der Basis durchzuführender Bohrsondierungen geprüft. Alternativ <strong>zur</strong> dezentralen Versickerung<br />

ist eine Sammlung <strong>des</strong> Niederschlagswassers und die zentrale Versickerung denkbar. Entsprechende<br />

Festlegungen werden im Laufe <strong>des</strong> Bebauungsplanverfahrens getroffen und in den<br />

Plan eingearbeitet.<br />

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12<br />

2.3.5 Verlust von Flächen mit klimatischer Ausgleichsfunktion (Kaltluftproduktion und<br />

Abfluss) (anlagebedingt)<br />

Das Gelände weist im Norden ein leichtes Gefälle von Osten (Moränenhügel beim Gut Buchberg)<br />

zu dem westlich gelegenen Gewerbegebiet Gelting auf. Die sich über den großflächigen,<br />

landwirtschaftlichen Nutz- und den Grünlandbracheflächen bildende, schwere Kaltluft fließt dem<br />

Gefälle folgend in Richtung Gewerbegebiet Gelting und trägt dort <strong>zur</strong> Durchlüftung <strong>des</strong> stark<br />

versiegelten Gebietes bei. Mit der Realisierung <strong>des</strong> Gewerbegebietes wird dieser lokalklimatische<br />

Effekt aufgehoben, wodurch sich bei lang anhaltenden Schönwetterperioden mit starker<br />

Einstrahlung im bestehenden Gewerbegebiet Gelting etwas höhere Temperaturen einstellen<br />

können als derzeit. Für das Pangebiet wird trotz umfänglicher Flächenversiegelung aufgrund der<br />

umgebenden Grün- und Waldflächen keine übermäßige Erwärmung erwartet.<br />

2.3.6 Verlust <strong>des</strong> naturnahen Gebietscharakters (anlagebedingt)<br />

Das strukturreich und naturnah ausgeprägte Plangebiet verliert durch die gewerbliche Bebauung<br />

und die verkehrliche Erschließung seinen naturnahen Charakter. Dies stellt einen erheblichen<br />

Eingriff in das Landschaftsbild dar. Die Gebietseingrünung bildet dabei den landschaftsplanerisch<br />

zu gestaltenden Übergang von den im Zentrum <strong>des</strong> Plangebietes gelegenen Baukörpern<br />

zu den nach außen anschließenden Wald- und landwirtschaftlichen Nutzflächen.<br />

Während das Plangebiet aktuell in geringem Umfang von Erholungssuchenden genutzt wird<br />

(insbesondere Spaziergänger vom Tierheim nutzen den West-Ost über die Fläche verlaufenden<br />

Weg), ist der an der nördlichen Grenze befindliche Weg im <strong>Stadt</strong>plan der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> als<br />

Geh- und Radwegverbindung von Gartenberg nach Gelting ausgewiesen. Bis zum Mitterfeldweg,<br />

der in der Verlängerung nach Süden zum Tierheim führt, wird der Weg ausschließlich von<br />

Radfahrern und Fußgängern genutzt. Nach Westen <strong>zur</strong> Leitenstraße, wird bedingt durch die zu<br />

erwartende Verkehrszunahme eine deutliche Beeinträchtigung der Erholungsfunktion <strong>des</strong> Weges<br />

erfolgen. Mit Bezug auf die Erholungseignung <strong>des</strong> Gebietes ist darauf hinzuweisen, dass die<br />

geplante S-Bahntrasse nach <strong>Geretsried</strong> in Sichtweite nördlich <strong>des</strong> Plangebietes verlaufen soll. In<br />

der vorliegenden Bebauungsplanänderung sind Flächen, die eine Ost-Westverbindung zulassen,<br />

von der Bebauung freigehalten.<br />

2.3.7 Veränderung <strong>des</strong> Charakters von denkmalgeschützten Gebäuden und Ensembles<br />

bzw. Verlust von Bodendenkmalen (anlagebedingt)<br />

Im Planbereich sind keine denkmalgeschützten Gebäude vorhanden. Bodendenkmale sind nicht<br />

bekannt und aufgrund der Vornutzung als Kiesgrube nicht zu erwarten. Es sind keine nachteiligen<br />

Auswirkungen zu erwarten.<br />

2.3.8 Erhöhung der verkehrlichen Immissionen (Schall und stoffliche Immissionen) (betriebsbedingt)<br />

Im Zuge der Aufstellung <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 133 der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> wurde bzgl. der<br />

Geräuschemissionen und -immissionen das Gutachten der Lärmschutzberatung Steger & Partner<br />

GmbH, Bericht Nr. 3224/B1/pel vom 14.05.2008 erstellt. Aufgrund der geänderten Planung<br />

ist eine Anpassung <strong>des</strong> Fachgutachtens in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse im Laufe <strong>des</strong><br />

Bebauungsplanverfahrens als Festsetzungen in den Bebauungsplan integriert werden.<br />

2.3.9 Erhöhung der Unfallgefahr<br />

Ob die Erhöhung <strong>des</strong> Verkehrs im Bereich der Erschließungsstraßen (insbesondere in der Leitenstraße<br />

und dem Mitterfeldweg) die Unfallgefahr für Radfahrer und Fußgänger erheblich erhöhen<br />

wird, ist derzeit nicht sicher prognostizierbar. In jedem Fall stellt die Zufahrt zu dem Gewerbegebiet<br />

eine potenzielle Gefahrenquelle für Fußgänger und Radfahrer dar, die sich aus Richtung<br />

<strong>des</strong> Gutes Buchberg über den Geh- und Radweg nach Westen oder zum Tierheim bewegen<br />

und die Zufahrt queren.<br />

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ein Gewerbegebiet<br />

13<br />

2.3.10 Wechselwirkungen<br />

Zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen Wechselwirkungen. Umweltauswirkungen, wie<br />

zum Beispiel die Veränderung der Bodenoberfläche, setzen sich somit auch in andere Schutzgutbereiche<br />

(Verminderung der Grundwasserneubildung, Veränderung der Vegetation) fort. Im<br />

vorliegenden <strong>Umweltbericht</strong> sind alle erheblichen Umweltauswirkungen, die durch den Bebauungsplan<br />

vorbereitet werden, bei den jeweiligen Schutzgütern erläutert. Weitere erhebliche Umweltauswirkungen,<br />

die sich aus Wechselwirkungen begründen, bestehen nicht.<br />

3. Maßnahmen <strong>zur</strong> Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen<br />

Im Plangebiet sind Maßnahmen festgesetzt, die als Vermeidungsmaßnahmen zu werten sind. In<br />

nachstehender Tabelle sind die für den Bebauungsplan festgesetzten Vermeidungsmaßnahmen<br />

zusammengestellt.<br />

Maßnahmen, die der Vermeidung von Beeinträchtigungen für die Schutzgüter der Umwelt dienen:<br />

Schutzgut Tiere, Pflanzen und Lebensräume<br />

- Wahl <strong>des</strong> Standortes im Bereich einer bereits durch den Kiesabbau überprägten Fläche und angrenzend an<br />

das Gewerbegebiet,<br />

- Gebietseingrünung (teilweise als Vermeidung berücksichtigt,<br />

- Zulässig sind nur sockellose Einfriedungen (Durchlässigkeit für Tiere),<br />

- Erhalt <strong>des</strong> nördlich <strong>des</strong> Plangebietes gelegenen Gehölzstreifens (Biotopfläche).<br />

Schutzgut Boden<br />

- Ausbildung der Stellplätze mit wasserdurchlässigen Belägen.<br />

Schutzgut Wasser<br />

- s. Maßnahmen, die unter dem Schutzgut Boden genannt sind.<br />

Schutzgut Klima / Luft<br />

- vgl. Maßnahmen <strong>zur</strong> Eingrünung.<br />

Schutzgut Landschaftsbild<br />

- Erhalt <strong>des</strong> nördlich <strong>des</strong> Plangebietes gelegenen Gehölzstreifens (Biotopfläche).<br />

Grünordnerische Maßnahmen<br />

- Festsetzung <strong>zur</strong> Ein- und Durchgrünung <strong>des</strong> Plangebietes (u. a. 10 breite Gebietsrandeingrünung, Pflanzgebote<br />

für den öffentlichen Verkehrsraum und die Baugrundstücke).<br />

Im Rahmen der <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 133 wurden Möglichkeiten, Beeinträchtigungen<br />

von Natur und Landschaft gering zu halten, berücksichtigt. Es ergibt sich zusätzlich zu<br />

dem im Bebauungsplan Nr. 133 ausgewiesenen Ausgleichsbedarf ein Ausgleichsbedarf von<br />

insgesamt 4,2158 ha (vgl. Karte 2 Planung - Beeinträchtigungsintensität). Dabei wurde berücksichtigt,<br />

dass aufgrund <strong>des</strong> rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 133 eine großflächige Versiegelung<br />

und Nutzungsänderung bereits möglich gewesen wäre. Von den 4,2158 ha Ausgleichsbedarf<br />

sind 2,0470 ha gemäß BayWaldG als Ersatzaufforstung zu gestalten.<br />

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14<br />

Ausgleichsfläche und Ausgleichsmaßnahmen<br />

Die naturschutzrechtlichen Ausgleichserfordernisse werden auf folgenden Flurstücken realisiert:<br />

Ausgleichsfläche Nr. 1: Flurnummer 1280/2 TF, Gemarkung Gelting,<br />

Flächengröße: 4.834 m²<br />

Ausgangszustand:<br />

Landwirtschaftlich genutzte Fläche im Bereich der rekultivierten Kiesgrube<br />

Ziel:<br />

Anlage eines 10 m breiten Gehölzstreifens <strong>zur</strong> Einbindung <strong>des</strong> Plangebietes. Zusätzlich sollen<br />

innerhalb der südlichen Randeingrünung als artenschutzrechtlich motivierte Maßnahme für Amphibien<br />

(vgl. saP-Gutachten) min<strong>des</strong>tens drei Gewässer mit einer Fläche von jeweils min<strong>des</strong>tens<br />

10 m² hergestellt werden.<br />

Maßnahmen:<br />

<strong>1.</strong> Pflanzen von standortgerechten heimischen Bäumen und Sträuchern,<br />

2. Maßnahmen gegen Wildverbiss,<br />

3. Fertigstellungs- und Entwicklungspflege;<br />

4. Anlage von drei Kleingewässern mit flachen Ufern als Amphibienlebensraum (ca. 50 bis 80<br />

cm tief, jeweils ca. 10 m² groß)<br />

Sicherung der Maßnahmenumsetzung: Durch Festsetzung im Bebauungsplan.<br />

Ausgleichsfläche Nr. 2 (vgl. Ausgleichsplan 1): Flurnummer Nr. 671, Gemarkung Gelting<br />

Flächengröße: 5,0562 ha<br />

Ausgangszustand:<br />

Bei der Fläche handelt es sich um ein durch menschliche Nutzung degeneriertes Moor (Geltinger<br />

Filz), welches in Teilbereichen bereits höherwertige, biotopkartierte Strukturen aufweist.<br />

Ziel:<br />

Das Moor soll wiedervernässt und renaturiert werden.<br />

Maßnahmen:<br />

Im einzelnen sind folgende Maßnahmen geplant:<br />

- Entnahme von Nadelhölzern (Fichte) zugunsten von Moorbirke und Spirke,<br />

- Beseitigung von Neophyten (Riesenbärenklau),<br />

- Wiedervernässung (Verschließen bzw. Anstau von Gräben),<br />

- Entbuschen von Moorheideflächen (Entnahme von Fichte, Kiefer und Birke),<br />

- Entbuschen von Pfeifengrasstreuwiesen und regelmäßige Pflege (1-schürige Mahd ab 15.<br />

August, Abfuhr <strong>des</strong> Mähgutes),<br />

- Anlage von Monitoringflächen.<br />

Die genaue Lage und Ausdehnung der einzelnen Maßnahmen soll im Rahmen einer Ausführungsplanung<br />

erfolgen.<br />

Sicherung der Maßnahmenumsetzung: Die Fläche befindet sich im Eigentum der Bayerischen<br />

Staatsforsten. Die Maßnahmendurchführung wird durch Zuordnungsfestsetzung und Vertrag mit<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> gesichert.<br />

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15<br />

Ausgleichsfläche Nr. 3 (vgl. Ausgleichsplan 2):<br />

Flächengröße: 2,0470 ha<br />

Im Laufe <strong>des</strong> Bauleitplanverfahrens wird eine weitere Fläche benannt, auf der eine Ersatzaufforstung<br />

im Sinne <strong>des</strong> BayWaldG im Umfang von 2,0470 ha erfolgt.<br />

Eingriffs-Ausgleichsbilanz<br />

Der Ausgleichsbedarf für die <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 133 liegt bei 42.158 m². Im<br />

Geltungsbereich <strong>des</strong> Bebauungsplanes werden auf einer Teilfläche <strong>des</strong> Flurstücks Fl.Nr.<br />

1280/2, Gemarkung Gelting 4.834 m² realisiert. Der verbleibende Ausgleichsbedarf beträgt<br />

37.324 m². Dieser wird zum einen auf einer 5,0562 ha großen Fläche <strong>des</strong> Flurstücks Fl.Nr. 671,<br />

Gemarkung Gelting (Renaturierung <strong>des</strong> Geltinger Filzes) realisiert. Dabei wurde berücksichtigt,<br />

dass in Teilbereichen bereits höherwertigen Strukturen im Geltinger Filz vorhanden sind, weshalb<br />

der ermittelte Ausgleichsbedarf bei Realisierung im Geltinger Filz im Verhältnis 1:3 an<strong>zur</strong>echnen<br />

ist (im Beispiel als 1,6854 ha).<br />

Zusätzlich zu den Maßnahmen innerhalb <strong>des</strong> Bebauungsplangebietes und im Geltinger Filz wird<br />

der Ausgleich, welcher auch den waldrechtlichen Erfordernissen entspricht, auf einer 2,0470 ha<br />

großen Teilfläche, die im weiteren Verfahren noch zu benennen ist, realisiert.<br />

4. Ermittlung von alternativen Planungsmöglichkeiten (Pos. 3d der Anlage zum §2 (4)<br />

und § 2a BauGB)<br />

Auf der Ebene der Bebauungsplanung sind alternative Planungsmöglichkeiten im Geltungsbereich<br />

<strong>des</strong> Bebauungsplanes zu prüfen. Im vorliegenden Fall lässt die Zielsetzung der Planung,<br />

das bestehende Gewerbegebiet Gelting zu erweitern und in die umgebende Landschaft einzubinden,<br />

keine grundsätzlichen Alternativen zu der vorliegenden zu.<br />

5. Prognose der Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustands bei Nicht-Durchführung der Planung<br />

(Pos. 2b der Anlage zum §2 (4) und § 2a BauGB)<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung würde das Gebiet in seinem derzeitigen Zustand erhalten<br />

bleiben.<br />

6. Technische Verfahren der Umweltprüfung, Hinweise auf Schwierigkeiten und fehlende<br />

Kenntnisse (Pos. 3a der Anlage zum §2 (4) und § 2a BauGB)<br />

6.1 Verfahren und Methodik<br />

Im Rahmen der Umweltprüfung kam in Bezug auf die Ermittlung der Eingriffe in Natur und Landschaft<br />

der Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft" in der ergänzten Fassung<br />

vom Januar 2003 (BayStMLU 2003) <strong>zur</strong> Anwendung.<br />

Im Weiteren fand der Leitfaden „Der <strong>Umweltbericht</strong> in der Praxis“ (Oberste Baubehörde 2006)<br />

Anwendung.<br />

6.2 Schwierigkeiten und Kenntnislücken<br />

Zum derzeitigen Stand existieren Kenntnislücken zu den Themen Niederschlagswasserbeseitigung<br />

und Schallschutz, welche im weiteren Verfahren durch Anfertigung entsprechender Gutachten<br />

gelöst werden. Die sonstigen Daten reichen für die im Rahmen der Bebauungsplanung<br />

zu vollziehenden Abschätzungen der Umweltauswirkungen aus.<br />

Planungsbüro U-Plan, Mooseurach 16, 82549 Königsdorf


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 133 <strong>zur</strong> Umwandlung <strong>des</strong> SO Freizeit und Erholung in<br />

ein Gewerbegebiet<br />

16<br />

7. Beschreibung der geplanten Maßnahmen <strong>zur</strong> Überwachung der erheblichen Auswirkungen<br />

der Durchführung <strong>des</strong> Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring)<br />

Es sind keine Monitoringmaßnahmen erforderlich.<br />

8. Allgemein verständliche Zusammenfassung der Inhalte <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>s<br />

Mit der <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 133 soll für das östlich <strong>des</strong> Gewerbegebietes<br />

Gelting gelegene Gründstück Baurecht geschaffen werden. Vorgesehen ist im Bereich der rekultivierten<br />

Kiesgrube anstelle <strong>des</strong> ursprünglich geplanten Wellnessba<strong>des</strong> mit angeschlossenem<br />

Hotel die Ausweisung eines Gewerbegebietes. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde eine Umweltprüfung<br />

durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltwirkungen ermittelt und in einem <strong>Umweltbericht</strong><br />

als abwägungsrelevante Grundlage beschrieben wurden.<br />

Auswirkungen auf Natur und Landschaft<br />

Als wesentliche Auswirkung der Planung ist die damit einhergehende mögliche Flächenversiegelung<br />

anzusehen. Diese führt bei einer festgesetzten GRZ von 0,6 und unter Berücksichtigung<br />

der zulässigen Überschreitung der GRZ durch Nebenanlagen zusammen mit der Erschließungsstraße<br />

zu einer maximalen Versiegelung von ca. 9 Hektar Fläche. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />

dass es sich im Plangebiet um einen wenig natürlichen, erst vor wenigen Jahren aufgebrachten<br />

Boden (z.T. mit Bauschuttresten) handelt. Dennoch führt die Flächenversiegelung<br />

<strong>zur</strong> Veränderung <strong>des</strong> Niederschlagswasserabflusses und damit der Grundwasserneubildung,<br />

auch wird das lokale Klima und das Landschaftsbild verändert. Bei der durch die Planung betroffenen<br />

Vegetation handelt es sich weitgehend um landwirtschaftliche Nutzflächen bzw. Brachen<br />

im Bereich einer rekultivierten Kiesgrube. Im Osten <strong>des</strong> Planbereiches (Nähe Tierheim) ist<br />

der dort vorhandene Mischwaldbestand sowie eine im Rahmen der früheren Spaladinplanung<br />

vorgesehene, jedoch noch nicht realisierte Ausgleichsfläche betroffen.<br />

Grünordnung und Ausgleichsmaßnahmen<br />

Die Planung sieht eine 10 m breite Eingrünung <strong>des</strong> gesamten Gewerbegebietes vor, um eine<br />

Einbindung in die umgebende Landschaft und Bebauung zu gewährleisten. Dabei wird das im<br />

Norden <strong>des</strong> Plangebietes vorhandene Gehölzbiotop erhalten und in die Randeingrünung integriert.<br />

Ferner tragen grünordnerische Festsetzungen im Bereich <strong>des</strong> öffentlichen Straßenraumes<br />

zu einer Durchgrünung und Strukturierung <strong>des</strong> Plangebietes bei. Die Planung führt trotz Berücksichtigung<br />

<strong>des</strong> Vermeidungsgebotes (Standortwahl auf wiederverfüllter Kiesgrube) zu Beeinträchtigungen<br />

von Natur und Landschaft, welche auszugleichen sind. Dabei war zu würdigen,<br />

dass das Gewerbegebiet auch zu einem Verlust eines im Plangebiet vorhandenen Waldbestan<strong>des</strong><br />

führt. Die naturschutzrechtlichen und waldrechtlichen Ausgleichsverpflichtungen werden<br />

erfüllt, indem zum einen innerhalb <strong>des</strong> Plangebietes ein Teil der Gebietseingrünung als naturschutzrechtliche<br />

Ausgleichsfläche festgesetzt und <strong>des</strong> weiteren im Geltinger Filz Maßnahmen<br />

zum Schutz, <strong>zur</strong> Pflege und <strong>zur</strong> Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt werden<br />

(= Moorrenaturierung). Der waldrechtlichen Ausgleichsverpflichtung, welche ergänzend dem<br />

naturschutzrechtlichen Ausgleich dient, wird durch Aufforstung einer noch zu benennenden Fläche<br />

Rechnung getragen. Die außerhalb <strong>des</strong> Bebauungsplanes liegenden Ausgleichsflächen<br />

werden diesem durch eine entsprechende Festsetzung zugeordnet.<br />

Planungsbüro U-Plan, Mooseurach 16, 82549 Königsdorf


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 133 <strong>zur</strong> Umwandlung <strong>des</strong> SO Freizeit und Erholung in<br />

ein Gewerbegebiet<br />

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9. Liste der verwendeten Unterlagen und der verwendeten Literatur<br />

ARGE IfMU GmbH & Dr. Knorr GmbH (13.05.2008): 2. Erläuterungsbericht für Niederschlagswasserbeseitigung<br />

Spaladin<br />

Bayerisches Geologisches Lan<strong>des</strong>amt (1986): Standortkundliche Bodenkarte von Bayern, Blatt<br />

L 8134 Wolfratshausen, Maßstab 1: 50.000.<br />

Bayerisches Geologisches Lan<strong>des</strong>amt (1969): Geologische Karte von Bayern, Blatt 8134 Königsdorf<br />

(M 1:25.000)<br />

Bayerisches Lan<strong>des</strong>vermessungsamt (1990): Topographische Karten, M 1: 25.000, Blatt 8134<br />

Königsdorf.<br />

Bayerisches Lan<strong>des</strong>vermessungsamt (2006): Digitale Luftbilder.<br />

Bayerisches Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz (2007): Artenschutzkartierung.<br />

Bayerisches Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz (1997): Arten- und Biotopschutzprogramm Landkreis<br />

Bad Tölz-Wolfratshausen.<br />

Bayerisches Staatsministerium für Lan<strong>des</strong>entwicklung und Umweltfragen (2003): Bauen im Einklang<br />

mit Natur und Landschaft. Die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung - Ein Leitfaden (ergänzte<br />

Fassung).<br />

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (1998): Waldfunktionsplan,<br />

Landkreis Bad Tölz Wolfratshausen<br />

Bayerisches Staatsministerium für Lan<strong>des</strong>entwicklung und Umweltfragen (Hrsg., 2006): Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogramm<br />

Bayern (LEP)<br />

Gharadjedaghi, B. & Wellhöfer, U. (2008): Naturschutzfachliche Angaben <strong>zur</strong> speziellen artenschutzrechtlichen<br />

Prüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 133 der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong><br />

für das Sondergebiet <strong>zur</strong> Errichtung einer Wellness- und SPA-Anlage (Spaladin). Juni 2008.<br />

Erstellt von U-Plan & GFN-Umweltplanung, Gharadjedaghi & Mitarbeiter, im Auftrag der Caprivé,<br />

24 S. + Anhang, Königsdorf.<br />

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen (1981, 1993, 1999): Genehmigungsbescheide zum Kiesabbau<br />

Lang + Burkhardt (1<strong>1.</strong> März 2008): Verkehrsprognose Gelting im Zuge der S-Bahnverlängerung<br />

und <strong>des</strong> geplanten Spaladin<br />

Narr, Rist, Türk (1<strong>1.</strong>10.2005): Bebauungsplan Mediterana II, <strong>Umweltbericht</strong> nach § 2a BauGB<br />

Newmen consulting GmbH (2008): Ergänzende Erläuterungen <strong>des</strong> Investors zum vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan Nr. 133 der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> für das Sondergebiet <strong>zur</strong> Errichtung einer<br />

Wellness- und SPA-Anlage (Spaladin) mit Hotel und Ferienwohnungen<br />

Planungsverband Region Oberland (2006): Regionalplan für die Region Oberland (17)<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> (1995): Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan<br />

Steger & Partner GmbH (15.05.2008): Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 133 der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Geretsried</strong>, Kontingentierung der Geräuschemissionen sowie Beurteilung der Verkehrslärmbelastung<br />

Planungsbüro U-Plan, Mooseurach 16, 82549 Königsdorf

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