Umweltbericht zur 1. Änderung des ... - Stadt Geretsried
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<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 133 <strong>zur</strong><br />
Umwandlung <strong>des</strong> SO Freizeit und Erholung in ein Gewerbegebiet<br />
März 2013<br />
U - P l a n
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> 1 <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 133 <strong>zur</strong> Umwandlung <strong>des</strong> SO Freizeit und Erholung in<br />
ein Gewerbegebiet<br />
Inhalt<br />
<strong>1.</strong> Einleitung 1<br />
<strong>1.</strong>1 Kurzdarstellung <strong>des</strong> Inhaltes und der wichtigsten Ziele <strong>des</strong> Bauleitplans<br />
(Pos. 1a der Anlage zum §2 (4) und § 2a BauGB) 1<br />
<strong>1.</strong>2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten<br />
umweltrelevanten Ziele sowie ihrer Berücksichtigung<br />
(Pos. 1b der Anlage zum §2 (4) und § 2a BauGB) 1<br />
2. Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich Behandlung<br />
der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung<br />
(Pos. 2 der Anlage zum §2 (4) und § 2a BauGB) 3<br />
2.1 Erfassen und Bewerten der Umwelt [vgl. Karte 1] 3<br />
2.2 Beschreibung der Planung/Erfassen <strong>des</strong> Eingriffs [vgl. Karte 2] 10<br />
2.3 Prognose der Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustands bei Durchführung der Planung/<br />
Ableitung der Beeinträchtigungsintensität<br />
(Pos. 2 b der Anlage zum §2 (4) und § 2a BauGB) 10<br />
2.3.1 Verlust von Vegetation und Lebensraum von Tieren (anlagebedingt) 11<br />
2.3.2 Vorübergehende Flächeninanspruchnahme während der Bauphase (baubedingt) 11<br />
2.3.3 Verlust von Boden und der Bodenfunktionen durch Überbauung (anlagebedingt) 11<br />
2.3.4 Verminderung der Grundwasserneubildung durch Bodenversiegelung sowie mögliche<br />
Eingriffe in das Grundwasser (anlagebedingt) 11<br />
2.3.5 Verlust von Flächen mit klimatischer Ausgleichsfunktion (Kaltluftproduktion und Abfluss)<br />
(anlagebedingt) 12<br />
2.3.6 Verlust <strong>des</strong> naturnahen Gebietscharakters (anlagebedingt) 12<br />
2.3.7 Veränderung <strong>des</strong> Charakters von denkmalgeschützten Gebäuden und Ensembles bzw.<br />
Verlust von Bodendenkmalen (anlagebedingt) 12<br />
2.3.8 Erhöhung der verkehrlichen Immissionen (Schall und stoffliche Immissionen)<br />
(betriebsbedingt) 12<br />
2.3.9 Erhöhung der Unfallgefahr 12<br />
2.3.10 Wechselwirkungen 13<br />
3. Maßnahmen <strong>zur</strong> Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger<br />
Auswirkungen 13<br />
4. Ermittlung von alternativen Planungsmöglichkeiten<br />
(Pos. 3d der Anlage zum §2 (4) und § 2a BauGB) 15<br />
5. Prognose der Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustands bei Nicht-Durchführung der Planung<br />
(Pos. 2b der Anlage zum §2 (4) und § 2a BauGB) 15<br />
6. Technische Verfahren der Umweltprüfung, Hinweise auf Schwierigkeiten und fehlende<br />
Kenntnisse (Pos. 3a der Anlage zum §2 (4) und § 2a BauGB) 15<br />
6.1 Verfahren und Methodik 15<br />
6.2 Schwierigkeiten und Kenntnislücken 15<br />
7. Beschreibung der geplanten Maßnahmen <strong>zur</strong> Überwachung der erheblichen<br />
Auswirkungen der Durchführung <strong>des</strong> Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring) 16<br />
8. Allgemein verständliche Zusammenfassung der Inhalte <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>s 16<br />
9. Liste der verwendeten Unterlagen und der verwendeten Literatur 17<br />
Anlagen<br />
Karte 1: Bestand (M 1 : 7.500)<br />
Karte 2: Planung - Beeinträchtigungsintensität (M 1 : 2.500)<br />
Karte 3: Ausgleichsplan Nr. 1 „Geltinger Filz“ (M 1 : 3.500)<br />
Karte 4: Ausgleichsplan Nr. 2 „Ersatzaufforstung“ (M 1 : 3.500)<br />
[Fläche wird im Laufe <strong>des</strong> Verfahrens benannt]<br />
Planungsbüro U-Plan, Mooseurach 16, 82549 Königsdorf
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 133 <strong>zur</strong> Umwandlung <strong>des</strong> SO Freizeit und Erholung in<br />
ein Gewerbegebiet<br />
1<br />
<strong>1.</strong> Einleitung<br />
Das Plangebiet schließt im Nordosten an das Gewerbegebiet Gelting an und liegt südlich <strong>des</strong><br />
landwirtschaftlichen Weges, der Gelting über Buchberg mit Gartenberg verbindet. Nach Süden<br />
weist das Gebiet eine Längserstreckung von ca. 400m auf. Die Ost - Westerstreckung <strong>des</strong> Plangebietes<br />
misst ca. 330m. Das Plangebiet umfasst ca. 12,99 ha Fläche (Geltungsbereich).<br />
In dem Plangebiet war ursprünglich der Bau einer Wellness-, Fitness und Thermalbadanlage mit<br />
angeschlossenem Hotel und Hotelappartements vorgesehen. Da das Projekt nicht realisiert<br />
wird, beabsichtigt die <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> die <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> Bebauungsplanes <strong>zur</strong> Umwandlung<br />
in ein Gewerbegebiet. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist zu der Bebauungsplanänderung eine Umweltprüfung<br />
durchzuführen, welche in einem <strong>Umweltbericht</strong> gemäß § 2a BauGB mündet. Dabei<br />
ist auch zu prüfen, inwieweit durch die Aufstellung <strong>des</strong> Bebauungsplanes Baurecht geschaffen<br />
wird, welches über die bereits vorhandene und mögliche Bebauung hinaus geht. 1<br />
Die Umweltprüfung schließt die Behandlung der Eingriffsregelung nach dem Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetz<br />
ein. Dabei kann auf die Ergebnisse der Umweltprüfung, welche in Zusammenhang<br />
mit dem Bebauungsplan Nr. 133 für das Sondergebiet <strong>zur</strong> Errichtung einer Wellness- und SPA-<br />
Anlage (Spaladin) durchgeführt wurde, aufgebaut werden (Büro U-Plan, Oktober 2008).<br />
<strong>1.</strong>1 Kurzdarstellung <strong>des</strong> Inhaltes und der wichtigsten Ziele <strong>des</strong> Bauleitplans (Pos. 1a<br />
der Anlage zum §2 (4) und § 2a BauGB)<br />
Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Errichtung eines Gewerbegebietes, mit Festsetzungen<br />
zum Maß der Bebauung, <strong>zur</strong> bauordnungsrechtlichen Gestaltung sowie <strong>zur</strong> Grünordnung. Das<br />
städtebauliche und grünordnerische Konzept <strong>des</strong> Bebauungsplanes soll zum einen einen effizienten<br />
Betrieb <strong>des</strong> Gewerbegebietes sicherstellen und zum anderen eine Eingrünung und Einbindung<br />
in die umgebende Bebauung und Landschaft gewährleisten.<br />
Die wichtigsten Ziele <strong>des</strong> Bebauungsplans sind in der Begründung zum Bebauungsplan dargestellt.<br />
<strong>1.</strong>2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten<br />
Ziele sowie ihrer Berücksichtigung (Pos. 1b der Anlage zum §2 (4)<br />
und § 2a BauGB)<br />
Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogramm 2006 (LEP)<br />
Das Plangebiet liegt im Bereich der Entwicklungsachse zwischen den Mittelzentren <strong>Geretsried</strong><br />
und Wolfratshausen.<br />
Als Ziel für die Entwicklungsachsen wird im LEP genannt: Entwicklungsachsen sollen insbesondere<br />
im Hinblick auf die Siedlungsentwicklung, die Freiraumsicherung und den Infrastrukturausbau<br />
zu einer geordneten und nachhaltigen raumstrukturellen Entwicklung Bayerns und seiner<br />
Teilräume beitragen sowie deren Einbindung in die Bandstruktur anderer Länder der Bun<strong>des</strong>republik<br />
Deutschland und Nachbarstaaten gewährleisten.<br />
Als Ziele und Grundsätze <strong>zur</strong> nachhaltigen Entwicklung der raumbedeutsamen Fachbereiche<br />
werden unter anderem genannt:<br />
- Naturhaushalt: Um die biologische Vielfalt in Natur und Landschaft zu erhalten und zu entwi-<br />
<br />
1 vgl. § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB „Ein Ausgleich ist nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der<br />
planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren.“<br />
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ckeln, ist es von besonderer Bedeutung, dass die Naturgüter Boden, Wasser, Klima/Luft,<br />
Pflanzen und Tierwelt in ihrer Funktion und ihrem dynamischen Zusammenwirken als natürliche<br />
Lebensgrundlagen dauerhaft gesichert und - wo möglich - wieder hergestellt werden.<br />
- Wasser: Der Intakthaltung und der Entwicklung <strong>des</strong> Wasserhaushaltes für Menschen, Tiere<br />
und Pflanzen kommt besondere Bedeutung zu.<br />
- Boden: Als Träger der natürlichen Bodenfunktionen sowie als Archive der Natur- und Kulturgeschichte<br />
(Geotope) sollen Böden gesichert und - wo möglich - wieder hergestellt werden. Verluste<br />
an Substanz- und Funktionsfähigkeit <strong>des</strong> Bodens, insbesondere durch Versiegelung,<br />
Erosion, Verdichtung, Auswaschung und Schadstoffanreicherung, sollen bei allen Maßnahmen<br />
und Nutzungen minimiert werden.<br />
- Pflanzen und Tiere: Es ist von besonderer Bedeutung, die Lebens- bzw. Teillebensräume der<br />
wild lebenden Arten sowie deren Lebensgemeinschaften so zu sichern, dass das genetische<br />
Potenzial der Arten erhalten wird. Der vorrangigen Sicherung und Weiterentwicklung der Lebensräume<br />
für gefährdete Arten kommt besondere Bedeutung zu.<br />
Regionalplan der Region Oberland (RP)<br />
Das Plangebiet liegt im ländlichen Raum im Umfeld der großen Verdichtungsräume.<br />
Als fachliche Ziele und Grundsätze für Natur und Landschaft werden unter anderem genannt:<br />
- Es ist anzustreben, die Natur- und Kulturlandschaften der Region Oberland und ihre natürlichen<br />
Lebensgrundlagen als Lebensraum und Existenzgrundlage der ansässigen Bevölkerung<br />
sowie der Tier- und Pflanzenwelt in ihrer einzigartigen Vielfalt, Eigenart und Schönheit zu erhalten<br />
und - wo nötig - wiederherzustellen. Bei der weiteren Entwicklung der Region Oberland<br />
ist anzustreben, der herausragenden Bedeutung als attraktiver Lebens- und Wirtschaftsraum<br />
der ansässigen Bevölkerung und als Erholungsraum für die Besucher aus Nah und Fern<br />
ebenso Rechnung zu tragen wie dem Schutz von Natur und Landschaft vor daraus erwachsenden<br />
Belastungen.<br />
Es ist anzustreben,<br />
- die Leistungsfähigkeit <strong>des</strong> Naturhaushalts, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong><br />
sowie den Erhalt der historisch gewachsenen Natur- und Kulturlandschaft durch<br />
eine pflegliche und angemessene Landnutzung zu sichern,<br />
- Überbeanspruchungen von Natur und Landschaft zu vermeiden.<br />
Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP)<br />
Für den Bereich <strong>des</strong> Plangebietes nennt das ABSP folgende übergeordnete Ziele und Maßnahmen:<br />
- Erhalt und Optimierung naturnaher Waldbestände,<br />
- Sorgfältige Planung der Siedlungs- und Infrastruktur im <strong>Geretsried</strong>-Wolfratshausener Isartal.<br />
Im Rahmen der Bauleitplanung soll vermieden werden, dass Verluste an naturbetonten Lebensräumen<br />
entstehen. So sollen insbesondere Auenbereiche, Terrassenkanten und Leiten<br />
frei von Siedlungen und Straßen bleiben.<br />
Waldfunktionsplan<br />
Der im Plangebiet liegende Wald ist im Waldfunktionsplan als Wald mit besonderer Bedeutung<br />
für den lokalen Klimaschutz dargestellt (Auskunft <strong>des</strong> Amtes für Land- und Forstwirtschaft).<br />
Der Waldfunktionsplan weist die von der Planung nicht betroffenen Wälder südlich <strong>des</strong> Gewerbegebietes<br />
Gelting (im direkten Umfeld <strong>des</strong> Plangebietes) als Wälder mit besonderer Bedeutung<br />
für den Klimaschutz (lokal), die Erholung (Intensitätsstufe II) sowie das Landschaftsbild aus.<br />
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Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong><br />
Der Flächennutzungsplan nennt folgende Ziele:<br />
- Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung von Natur und Landschaft durch weiträumigen Naturschutz<br />
und intensive Landschaftspflege, Verbindung der bebauten Bereiche mit der Landschaft<br />
durch Grünzüge, Bewahrung der Freiräume zwischen den Ortsteilen,<br />
- Erhaltung der landwirtschaftlich genutzten Flächen und <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong>,<br />
- Erschließung zusätzlicher Erholungsgebiete,<br />
- Ausweisung von Neubauflächen, am Eigenbedarf orientiert, Verdichtung von bestehenden<br />
Siedlungsformen in geeigneten Bereichen,<br />
- Erschließung von zusätzlichen Gewerbeflächen, Ansiedlung von qualifizierten Betrieben.<br />
2. Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich Behandlung<br />
der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (Pos. 2 der Anlage zum §2<br />
(4) und § 2a BauGB)<br />
Grundlage für die Ermittlung der durch die Planung ausgelösten Beeinträchtigungen auf die<br />
Umwelt bildet die Bestandserfassung und Bewertung aller Schutzgüter der Umwelt. Dazu gehören<br />
Arten und Lebensräume, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Mensch, Kultur- und<br />
Sachgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den Belangen.<br />
2.1 Erfassen und Bewerten der Umwelt [vgl. Karte 1]<br />
Das Untersuchungsgebiet zum <strong>Umweltbericht</strong> wurde im Rahmen <strong>des</strong> Projektes SPA-Aladin größer<br />
als der Geltungsbereich gewählt, um bei dem raumgreifenden Vorhaben von > 10 ha Fläche<br />
auch die Lage <strong>des</strong> Plangebietes in der umgebenden Landschaft zu dokumentieren und um<br />
mögliche Auswirkungen auf das Umfeld (z.B. Schall) ermitteln zu können. Nachfolgend werden<br />
die im Plangebiet vorkommenden Vegetations- und Nutzungseinheiten beschrieben. Die Bestandserfassung<br />
und Bewertung erfolgte auf der Basis eines aktuellen Luftbil<strong>des</strong>, ergänzt um<br />
Ortsbegehungen in den Jahren 2008 und 2012/2013.<br />
Tiere und Pflanzen<br />
Junge Grünlandbrache<br />
Der größte Teil <strong>des</strong> Plangebietes wird von einer jungen Grünlandbrache eingenommen, die auf<br />
dem Substrat der rekultivierten Kiesgrube stockt. Aufgrund der heterogenen Bodenstruktur und<br />
der sporadischen Nutzung hat sich ein artenarmer Grünlandbestand aus Futtergräsern entwickelt,<br />
der von Neophyten (Goldrute, Japanischer Knöterich im nördlichen Randbereich) und Brachezeigern<br />
(Großer Ampfer, Kratzdistel, Brennnessel) durchsetzt ist. Im Bereich von stärkeren<br />
Bodenverdichtungen (Fahrspuren) finden sich zudem kleinere Ansammlungen der Flatterbinse.<br />
Kleinflächig finden sich unbewachsene Bodenstellen mit vermutlich Bauschuttablagerungen.<br />
Zumin<strong>des</strong>t Teile der Fläche wurden in den vergangenen Jahren landwirtschaftlich genutzt. Bei<br />
der Begehung im Jahr 2013 zeigte sich, dass auf Teilen der Fläche Mais kultiviert wurde.<br />
Mischwald<br />
Im Westen <strong>des</strong> Plangebietes befindet sich eine Mischwaldfläche, deren Baumbestand sich aus<br />
Waldkiefer, Fichte, jungen Buchen und im Randbereich aus Laubbäumen (u.a. Eichen) zusammensetzt.<br />
Der Bestand ist durch einen unbefestigten Weg durchschnitten. Der gut geschichtete<br />
Bestand besteht aus einer oberen Baumschicht aus Kiefern und Fichten, die im Unterwuchs und<br />
nach Osten <strong>zur</strong> Grünfläche von einem Laubbaum- und Strauchbestand gesäumt wird.<br />
Schotterfläche östlich <strong>des</strong> Tierheims<br />
Östlich <strong>des</strong> von Waldflächen umgebenen Tierheims befindet sich eine Fläche, die auf dem Luftbild<br />
aus dem Sommer <strong>des</strong> Jahres 2003 noch als nahezu unbewachsene Schotterfläche, die<br />
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ein Gewerbegebiet<br />
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teilweise als Lagerfläche genutzt wurde, erkennbar ist. Damals wurde von Osten humoser<br />
Oberboden auf der Fläche angedeckt. Heute ist die Fläche bis auf einen kleinen Bereich vor<br />
dem Tierheim, mit Bodenmieten bedeckt und teilweise mit jungen Weiden bzw. ruderalisierter<br />
Grünlandvegetation bewachsen. Die Fläche wird temporär während <strong>des</strong> Baus der benachbarten<br />
Geothermieanlage <strong>zur</strong> Baustelleneinrichtung beansprucht.<br />
Einzelgehölze, Gehölzgruppen<br />
Innerhalb und angrenzend an das Plangebiet finden sich Einzelgehölze und Gehölzgruppen, die<br />
von der Planung mit Ausnahme eines kleinflächigen Bereichs im Bereich der Zufahrt nicht betroffen<br />
sind und erhalten werden. Die nördlich gelegenen Gehölzbestände sind in der amtlichen<br />
Biotopkartierung erfasst::<br />
- Biotopfläche Nr. 8134-0137-003 und 8134-0137-004. Die Fläche liegt nördlich <strong>des</strong> Plangebietes<br />
und ist in der amtlichen Biotopkartierung als naturnahe Gehölzstruktur erfasst: „Die Bestände<br />
erstrecken sich entlang eines spätwürmglazialen Terrassenran<strong>des</strong> und sind durch eine<br />
Fahrstraße bzw. eine Bestandslücke voneinander getrennt. An der Nordflanke verläuft ein<br />
Fahrweg, südlich grenzen Intensivwiesen bzw. ein ehemaliges Kiesgrubengelände an. Die<br />
mehrstufigen, dichten und artenreichen Gehölze werden von mächtigen Eichen und Buchen,<br />
außerdem einigen Fichten und Waldkiefern bestimmt. Die artenreiche gut entwickelte Strauchschicht<br />
wird von Hasel und rotem Hartriegel, daneben auch von roter Heckenkirsche, schwarzem<br />
Holunder, Pfaffenhütchen und Weißdorn gebildet. Im mäßig entwickelten Unterwuchs<br />
(Lichtmangel) gelangen wechselweise echte Nelkenwurz, Giersch, Walderdbeere oder weiße<br />
Segge <strong>zur</strong> Dominanz. Die Säume werden von mäßig nährstoffbedürftigen Süßgrasarten wie<br />
Fiederzwenke, Rotschwingel und Knäuelgras bestimmt. Nach Osten werden die Säume zunehmend<br />
sehr stark von der Fiederzwenke bestimmt und z.T. breiter. Im Gehölz treten hier die<br />
Baumarten zugunsten der Straucharten etwas <strong>zur</strong>ück. Teilfläche 04 ist als breit-lineare Hecke<br />
ausgebildet, Teilfläche 03 ist ein kurzer, noch etwas breiterer Abschnitt und erhält dadurch<br />
Feldgehölzcharakter.“ (Quelle: Beschreibung der Biotopkartierung).<br />
Im südlichen Anschluss an die oben genannte Biotopfläche ist ein ca. 1-2m breiter von Grassäumen<br />
unterbrochener Weidenbestand aufgewachsen. Teilweise treten weitere Straucharten<br />
hinzu. Zwischen den Gehölzen finden sich ruderalisierte Grassäume, die an feuchteren Stellen<br />
mit Schilf und Japanischem Knöterich durchsetzt sind. Aufgrund der Kleinflächigkeit der Einheit<br />
werden sie im Bestandsplan nicht gesondert ausgewiesen.<br />
Im Umfeld <strong>des</strong> Plangebietes (vgl. Bestandsplan) ist das Vorkommen folgender geschützter Arten<br />
zu beachten:<br />
Name RLB RLD RL-reg VSR Schutz<br />
Mäusebussard Buteo buteo - - - - s<br />
Feldlerche Alauda arvensis 3 V 3 - b<br />
Bergpieper Anthus spinoletta V - V - b<br />
Haussperling Passer domesticus - V - - b<br />
Goldammer Emberiza citrinella V - V - b<br />
(Quelle: Narr, Rist, Türk: <strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan Mediterana II, 2005)<br />
RLB = Rote Liste Bayern, RLD = Rote Liste Deutschland, Regionalisierte Rote Liste<br />
1 = vom Aussterben bedroht<br />
2 = stark gefährdet<br />
3 = gefährdet<br />
V = Zurückgehend<br />
VSR = Vogelschutzrichtlinie Anhang I<br />
b = besonders geschützt nach § 10 Abs. 2 Nr. 10 BNatSchG<br />
s = streng geschützt nach § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG<br />
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ein Gewerbegebiet<br />
5<br />
In der Artenschutzkartierung <strong>des</strong> Landkreises (ASK) wurden für das Plangebiet 1995 in einer<br />
Verfüllungsfläche der Kiesgrube folgende Arten festgestellt: Erdkröte (Bufo bufo), Gelbbauchunke<br />
(Bombina variegata), Grasfrosch (Rana temporaria), Laubfrosch (Hyla arborea).<br />
Artenschutzrechtliche Aspekte<br />
Um artenschutzrechtliche Aspekte nach § 44 BNatSchG bei der Planung zu berücksichtigen,<br />
wurde für das Vorhaben eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Neben der<br />
Erfassung der Artengruppen der Vögel und der Fledermäuse wurden ausgewählte Arten aus<br />
den Artengruppen der Tagfalter (Coenonympha hero), der Amphibien (z.B. Gelbbauchunke) und<br />
der Kriechtiere (z.B. Zauneidechse, Schlingnatter) untersucht. Die detaillierten Ergebnisse wurden<br />
in einem eigenen Gutachten dokumentiert (Planungsbüro U-Plan & GFN-Umweltplanung,<br />
Februar 2013). Das Fazit <strong>des</strong> Gutachtens ist folgen<strong>des</strong>:<br />
Für keine Art <strong>des</strong> Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie für keine europäische Vogelart gem.<br />
Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie werden die Verbotstatbestände <strong>des</strong> § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5<br />
BNatSchG erfüllt. Eine ausnahmsweise Zulassung <strong>des</strong> Vorhabens nach § 45 Abs. 8 BNatSchG<br />
ist dementsprechend nicht erforderlich.<br />
Boden und Geologie<br />
Die geologische Karte von Bayern, Blatt 8134 Königsdorf (M 1: 25.000) weist das Plangebiet im<br />
Bereich spätwürmglazialer Schotter liegend aus. Der hohe Kiesanteil in der geologischen Einheit<br />
wurde wirtschaftlich genutzt und in mehreren Abschnitten abgebaut (<strong>1.</strong> Bescheid aus dem Jahr<br />
1981). Nach der Auskiesung begann die Rekultivierung der Fläche durch Verfüllung und Aufbringung<br />
von humosem Oberboden. Die Rekultivierung erfolgte <strong>zur</strong> landwirtschaftlichen Nutzfläche.<br />
Dementsprechend ist der heute als Grünlandbrache ausgeprägte Teil <strong>des</strong> Plangebietes<br />
durch anthropogen veränderte Böden charakterisiert. Nur der noch waldbestandene Teilbereich<br />
war nicht in den Abbau einbezogen. Hier weist die standortkundliche Bodenkarte von Bayern,<br />
Blatt L 8134 Wolfratshausen (M 1:50.000) Parabraunerde und Ackerparabraunerde geringer bis<br />
mittlerer Entwicklungstiefe aus.<br />
Verfüllmaterial: In dem Genehmigungsbescheid vom 29.10.1993 ist bezüglich <strong>des</strong> Verfüllmaterials<br />
festgelegt, dass „nur Material (Erdaushub, Steine, Sand, Keramik, Glas, getrockneter Kalk,<br />
Beton- und Mörtelreste) verwendet werden, die frei von Bestandteilen sind, durch welche das<br />
Grundwasser geschädigt werden könnte. Abfälle (wie Kartonagen, Papier, Kunststoffe, Gummi,<br />
Metalle, Textilien, Leder, Holz- und Holzmaterialien, Teer-, Asphalt- und Bitumenaufbrüche,<br />
Chemikalien, Arzneimittel, Gartenabfälle) dürfen nicht verwendet werden. Das Auffüllmaterial<br />
(insbesondere Abbruchmaterial) ist diesbezüglich zu sortieren“.<br />
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Wasser:<br />
Im Plangebiet gibt es keine Oberflächengewässer.<br />
Grundwassermessstellen wurden im Zuge der<br />
Auskiesung im Trockenabbau angelegt. Nebenstehende<br />
Luftbildkarte gibt die Eigenüberwachungsstellen<br />
(blau markiert) <strong>des</strong> Wasserwirtschaftsamtes<br />
mit Datentabelle wieder. Da diese jedoch nicht<br />
im Plangebiet liegen wurden im Rahmen eines<br />
Gutachtens <strong>zur</strong> Niederschlagswasserbeseitigung in<br />
Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 133<br />
„Spaladin“ ergänzende Grundwassermessungen<br />
durchgeführt (ARGE IfMU GmbH & Dr. Knorr GmbH,<br />
13.05.2008).<br />
Eigenüberwachungsstellen <strong>des</strong> Wasserwirtschaftsamtes (Lage der Messpunkte vgl. Luftbild)<br />
Messpunkt<br />
Messzeitraum<br />
Höhe <strong>des</strong><br />
Gelän<strong>des</strong><br />
(GOK) ü. NN<br />
P4 / 25616 1982-2007* 589,33 m<br />
T 61 / 25744 1988-2006** 593,89 m<br />
P 3 / 25615 1995-2006** 591,76 m<br />
GER 232 1993-1995** 591,75 m<br />
* Kontinuierliche Messung,<br />
** Halbjährliche Ablesung,<br />
HHW = Höchster gemessener Grundwasserstand<br />
MW = Mittlerer Grundwasserstand<br />
NNW = Niedrigster gemessener Grundwasserstand<br />
HHW<br />
(Abstand zu GOK)<br />
587,43 m<br />
(1,9 m)<br />
589,87<br />
(4,02 m)<br />
587,14<br />
(4,62 m)<br />
589,05<br />
(2,7 m)<br />
MW<br />
(Abstand zu GOK)<br />
586,72<br />
(2,9 m)<br />
588,94<br />
(4,95 m)<br />
585,99<br />
(5,77 m)<br />
588,12<br />
(3,63 m)<br />
NNW<br />
(Abstand zu GOK)<br />
586,31<br />
(3,02 m)<br />
588,61<br />
(5,28 m)<br />
585,03<br />
(6,73 m)<br />
587,67<br />
(4,08 m)<br />
Im Rahmen <strong>des</strong> Gutachtens ARGE IfMU GmbH &<br />
Dr. Knorr GmbH (13.05.2008) wurden für die<br />
nachstehend dargestellten Messstellen auf der<br />
Basis <strong>des</strong> Grundwassergleichenplans <strong>des</strong> Planungsbüros<br />
Dipl.-Ing. Christian Graf VDI vom<br />
09.03.1992 für die Grundwassererfassung Kiesabbau<br />
Buchberg, sowie auf Basis der<br />
hydrogeologischen Grundlagenkarte 1:50.000<br />
Blatt L8134 Wolfratshausen die Grundwasserspiegel<br />
rekonstruiert.<br />
Planungsbüro U-Plan, Mooseurach 16, 82549 Königsdorf
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 133 <strong>zur</strong> Umwandlung <strong>des</strong> SO Freizeit und Erholung in<br />
ein Gewerbegebiet<br />
7<br />
Höhe<br />
(vorläufig angenommen)<br />
[m ü. NN]<br />
Abstich ab GOK<br />
07.05.2008<br />
[m]<br />
Grundwasserspiegel<br />
07.05.2008<br />
[m ü. NN]<br />
GWM1 595,00 6,05 588,95<br />
GWM2 594,86 - -<br />
GWM3 594,52 - -<br />
GWM4 594,80 5,80 589,00<br />
GER071 ca. 591,70 4,4 (konstruiert) ca. 587,30<br />
GER074 ca. 595,00 5,5 (konstruiert) ca. 589,50<br />
Die Wasserspiegel liegen demnach an den Messstellen GWM1 und 4 ca. 1,6m und 1,8m über<br />
dem der Messstelle GER07<strong>1.</strong> Die Grundwasserspiegelhöhe an der Messstelle GER071 betrug<br />
1992 587m ü. NN. Im Bereich <strong>des</strong> Weges nördlich der neuen Messstelle GWM1 betrug der<br />
Flurabstand am 07.05.2008 demnach ca. 2 - 2,5m.<br />
Der Wasserspiegel steht in der Bohrung GWM1 ca. 6,0m unter Gelände in GWM4 ca. 5,8m unter<br />
Gelände an. Die Grundwassermächtigkeit beträgt somit in GWM1 ca. 1,5m und in GWM 4<br />
ca. 2,6m. In den Bohrungen GWM2 und GWM3 wurde kein Wasser über dem Tertiär angetroffen.<br />
Die Grundwasserfließrichtung ist gemäß eines im Rahmen <strong>des</strong> Gutachtens erstellten Grundwassergleichenplans<br />
vom Planungsgebiet aus nach Nordwesten und Norden anzunehmen.<br />
Klima und Luft<br />
Generell kommt Waldbeständen als Stätten der Frischluftproduktion Bedeutung für das lokale<br />
Klima zu. Demgegenüber bildet sich über der großflächigen Grünlandbrache Kaltluft, die aufgrund<br />
<strong>des</strong> Siedlungsbezuges zum Gewerbegebiet Gelting eine lokalklimatische Bedeutung besitzt,<br />
indem sie einen Beitrag zu ausgeglicheneren Temperaturen in dem stark versiegelten Gewerbegebiet<br />
leistet.<br />
Landschaftsbild<br />
Das strukturreiche Plangebiet liegt eingebettet zwischen der landschaftsbildprägenden Gehölzreihe<br />
im Norden, landwirtschaftlichen Nutzflächen um das Gut Buchberg (im Osten) sowie naturnahen<br />
Waldflächen (im Osten, Westen und Süden). Gehölze und Einzelbäume, die sich im<br />
Plangebiet sowie in der näheren Umgebung befinden, sind weitere Elemente, die den Landschaftsraum<br />
als naturnah und vielfältig einstufen lassen. Außerhalb <strong>des</strong> Plangebietes steigt das<br />
Gelände nach Osten <strong>zur</strong> Grundmoräne an. Nach Süden schließen das Tal <strong>des</strong> Breitenbachs<br />
und die bewaldeten Grundmoränenhügel im Umfeld <strong>des</strong> Gutes Schwaigwall an. Die entlang der<br />
nördlichen Grenze <strong>des</strong> Plangebietes verlaufende Gehölzreihe (außerhalb <strong>des</strong> Geltungsbereiches)<br />
ist als markantes, weithin sichtbares Landschaftselement von besonderer Bedeutung für<br />
das Landschaftsbild.<br />
Als Vorbelastung für das Landschaftsbild ist die Freileitung, die südlich <strong>des</strong> Plangebietes von<br />
Nordwest nach Südost verläuft, zu nennen. Gleichfalls sind zumin<strong>des</strong>t im nördlichen Teil <strong>des</strong><br />
Plangebietes die Schallimmissionen <strong>des</strong> Verkehrs von der B11 zu hören. Der geplante Verlauf<br />
der S-Bahn nach <strong>Geretsried</strong> liegt nördlich <strong>des</strong> Plangebietes.<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 133 <strong>zur</strong> Umwandlung <strong>des</strong> SO Freizeit und Erholung in<br />
ein Gewerbegebiet<br />
8<br />
Bewertung von Natur und Landschaft<br />
Wald<br />
(im Westen <strong>des</strong> Plangebietes)<br />
Grünlandbrache,<br />
(ehemalige Kiesgrube)<br />
Planung<br />
Vegetation und<br />
Tiere<br />
Boden<br />
Wasser<br />
Klima/Luft<br />
Landschaftsbild<br />
Bewertung und Ausprägung<br />
gemäß Bayerischem Leitfaden<br />
Gesamtbewertung<br />
Gewerbliche Bau- und Erschließungsflächen<br />
mittel<br />
gering<br />
(Mischwald)<br />
(artenarme junge Grünlandbrache)<br />
mittel<br />
(Parabraunerde, Ackerparabraunerde,<br />
flach bis mittelgründig)<br />
mittel<br />
gering<br />
(anthropogen überprägter Boden)<br />
(Gebiet mit intaktem Grundwasserflurabstand)<br />
hoch<br />
mittel<br />
(Wald mit Frischluftproduktionsfunktion) (Kaltluftproduktion mit Siedlungsbezug)<br />
mittel<br />
(strukturreiche Landschaft: Grünlandbrache, Gehölzbestand, Wald)<br />
Kategorie II (mittel)<br />
Kategorie II (mittel)<br />
Für die Ermittlung <strong>des</strong> naturschutzrechtlichen Ausgleichsbedarfs ist die Situation von Bedeutung,<br />
wie Sie im Falle einer Realisierung <strong>des</strong> rechtskräftigen Bebauungsplanes NR. 133 (SPA-<br />
Aladin) aussehen würde. Den Festsetzungen zufolge ist das Gebiet wie folgt einzustufen:<br />
- Flächen im Bereich der Baugrenzen: Kategorie 0-keine Bedeutung für Natur und Landschaft<br />
- Grünflächen außerhalb der Baufelder, sowie Flächen, für welche versickerungsfähige Beläge<br />
festgesetzt sind: Kategorie I-geringe Bedeutung für Natur und Landschaft<br />
- Festgesetzte Wald- und Ausgleichsflächen: Kategorie II-III-mittlere bis hohe Bedeutung für<br />
Natur und Landschaft<br />
- Festgesetztes extensiv genutztes Grünland im Bereich der Wasserleitung: Kategorie IImittlere<br />
Bedeutung für Natur und Landschaft<br />
Kultur- und Sachgüter<br />
Im Plangebiet sind keine schützenswerten Kultur- (z.B. Baudenkmäler, Bodendenkmäler) und<br />
Sachgüter vorhanden.<br />
Mensch<br />
In Bezug auf das Schutzgut Mensch sind insbesondere die verkehrlichen und immissionsrechtlichen<br />
Belange, die mit der Erschließung in Zusammenhang stehen, von Bedeutung.<br />
Die verkehrliche Haupterschließung erfolgt von der B11 über die Kreisstraße TÖL 22. Vor dem<br />
Bau der S-Bahnlinie nach <strong>Geretsried</strong> verläuft die weitere Erschließung über den Mitterfeldweg,<br />
nach Errichtung der S-Bahn über die Breitenbachstraße und Leitenstraße. Für letztere ist der<br />
Ausbau bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 52 gesichert. Folgende Verkehrszahlen<br />
kennzeichnen die Situation im Jahr 2007:<br />
Straße<br />
Kfz-Verkehr/ Lieferwagenanteil Schwerverkehranteil Radverkehr/<br />
24 Stunden<br />
in %<br />
in %<br />
24 Stunden<br />
Bun<strong>des</strong>straße 11 ca. 30.000 6,3% 6,3% 0<br />
TÖL 22 zwischen<br />
5600 14,7% 10,4% 45<br />
B11 und Breitenbachstraße<br />
Wolfseeweg ohne Angabe ohne Angabe ohne Angabe ohne Angabe<br />
Breitenbachstraße 3850 19,7% 12,9% 20<br />
Leitenstraße ohne Angabe ohne Angabe ohne Angabe ohne Angabe<br />
Datengrundlage: Zählung vom 17.07.2007<br />
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ein Gewerbegebiet<br />
9<br />
Die innere Erschließung <strong>des</strong> Gewerbegebietes erfolgt über eine Ringstraße, von welcher Stichstraßen<br />
abzweigen.<br />
Derzeit wird ein Schallgutachten erstellt, welches die erforderlichen Festlegungen in Bezug auf<br />
die zu erwartenden Schallimmissionen <strong>des</strong> Gewerbegebietes bestimmt. Die entsprechenden<br />
Festsetzungen werden im weiteren Verfahrensverlauf in den Bebauungsplan aufgenommen.<br />
Bildnachweise Plangebiet<br />
Foto linke Seite: Grünlandbrache mit Aufwuchs von Goldrute und Kratzdistel. Foto Mitte: In kleineren Teilbereichen ist<br />
die Bodenoberfläche nur spärlich bewachsen, so dass das Verfüllungsmaterial und der angedeckte Oberboden zu<br />
Tage treten. Foto rechte Seite: Ein Weg mit wassergebundener Decke verläuft zwischen Flurnummer 877/45 von der<br />
Flurnummer 1280/2.<br />
Foto linke Seite: Die Oberfläche der Grünlandbrache ist heterogen. Teilbereiche wurden stärker befahren und verdichtet.<br />
Foto Mitte: Im Westen <strong>des</strong> Plangebietes gelegener Mischwald aus Kiefern, Fichten und Laubbäumen. Foto<br />
rechte Seite: Die außerhalb <strong>des</strong> Plangebietes gelegene Gehölzreihe ist als Biotop erfasst. In der südlich davon gelegenen<br />
Mulde haben sich einzelne Gehölze angesiedelt. Diese sollen erhalten und durch Pflanzungen ergänzt werden.<br />
Foto linke Seite: Markante Laubbäume auf Flurstück 877/45 stehen derzeit im Randbereich <strong>des</strong> bereits vorhandenen<br />
Wal<strong>des</strong>. Foto Mitte: Drei alte Eichen Foto rechte Seite: Die vor dem Tierheim gelegene stark verdichtete Kiesfläche.<br />
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10<br />
2.2 Beschreibung der Planung/Erfassen <strong>des</strong> Eingriffs [vgl. Karte 2]<br />
Der Bebauungsplan soll die planerischen Voraussetzungen <strong>zur</strong> Erweiterung <strong>des</strong> Gewerbegebietes<br />
Gelting schaffen. Das Plangebiet wird demzufolge als Gewerbegebiet festgesetzt.<br />
Gemäß dem „Leitfaden Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft - Die Eingriffsregelung in<br />
der Bauleitplanung“ (BayStMLU 2003) ist mit der Planung ein hoher Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad<br />
verbunden. Als eingriffsneutrale Fläche sind die Flächen zu werten, welche gemäß<br />
dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 133 bereits versiegelt werden können.<br />
2.3 Prognose der Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustands bei Durchführung der Planung/<br />
Ableitung der Beeinträchtigungsintensität (Pos. 2 b der Anlage zum §2 (4) und § 2a<br />
BauGB)<br />
Nachfolgend ist für die zu untersuchenden Schutzgüter zusammenfassend dargelegt und bewertet,<br />
mit welchen Auswirkungen der Planung zu rechnen ist und wie die Auswirkungen bewertet<br />
werden. Hierbei wird unterschieden, ob die Auswirkungen bau-, anlage- oder betriebsbedingt<br />
sind. Im Anschluss an die Tabelle werden die Bewertungen verbal erläutert. Die jeweilige<br />
"Nr." in der Tabelle verweist auf die entsprechende Textstelle.<br />
Erläuterungen zu den einzelnen Beeinträchtigungen<br />
Schutzgut Nr. Betrachteter Aspekt<br />
Tiere / Pflanzen<br />
Lebensräume<br />
2.3.1<br />
Boden 2.3.2<br />
Wasser 2.3.4<br />
Klima/Luft 2.3.5<br />
Landschaftsbild/<br />
Erholung<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
Mensch 2.3.8<br />
Wechselwirkungen<br />
zw.<br />
den Schutzgütern<br />
Verlust von Vegetation und<br />
Lebensraum von Tieren<br />
Bewertung der Auswirkung<br />
(Zusammenfassung)<br />
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt<br />
<br />
Vorübergehende Flächeninanspruchnahme<br />
während der<br />
<br />
Bauphase<br />
2.3.3<br />
Verlust von Boden und der<br />
Bodenfunktionen durch Überbauung<br />
<br />
Verminderung der Grundwasserneubildung<br />
durch Bodenversiegelung<br />
<br />
Verlust von Flächen mit klimatischer<br />
Ausgleichsfunktion (Kaltluftproduktion,<br />
Frischluftproduktion<br />
<br />
und Abfluss)<br />
2.3.6<br />
Verlust <strong>des</strong> naturnahen Gebietscharakters<br />
<br />
Veränderung <strong>des</strong> Charakters<br />
2.3.7<br />
von denkmalgeschützten Gebäuden<br />
und Ensembles bzw.<br />
<br />
Verlust von Bodendenkmalen<br />
Erhöhung der verkehrlichen<br />
Immissionen (Schall und stoffliche<br />
<br />
Immissionen)<br />
2.3.9 Erhöhung der Unfallgefahr (?)<br />
2.3.10 keine Wechselwirkungen <br />
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11<br />
Bewertung der Umweltauswirkungen:<br />
= Starke Auswirkungen<br />
= Mittlere Auswirkungen<br />
= Geringe Auswirkungen<br />
= keine Auswirkungen<br />
(? ) = Prognoseunsicherheit<br />
2.3.1 Verlust von Vegetation und Lebensraum von Tieren (anlagebedingt)<br />
Im Zuge der Realisierung <strong>des</strong> vorhabenbezogenen Bebauungsplans gehen vegetationsbestandene<br />
Flächen durch Überbauung und Umnutzung verloren. Zusätzlich zu den Auswirkungen,<br />
welche durch den Bebauungsplan für das Wellnessbad SPA-Aladin vorbereitet wurden ist der<br />
Verlust <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong>, welcher durch die Anlage <strong>des</strong> Gewerbegebietes ausgelöst wird, zu nennen.<br />
2.3.2 Vorübergehende Flächeninanspruchnahme während der Bauphase (baubedingt)<br />
Während der Bauphase werden Flächen <strong>zur</strong> Lagerung von Baumaterialien und zum Abstellen<br />
von Maschinen etc. vorübergehend beansprucht. Jedoch ist zu würdigen, dass der derzeit vorhandene<br />
Bodenkörper ebenfalls zum Zwecke der Rekultivierung mit schwerem Gerät aufgebracht<br />
und befahren wurde und vermutlich in hohem Maße verdichtet ist.<br />
2.3.3 Verlust von Boden und der Bodenfunktionen durch Überbauung (anlagebedingt)<br />
Mit der Überbauung geht ein Verlust an versickerungsaktiver Bodenfläche einher. Da es sich im<br />
Plangebiet um einen wenig natürlichen, erst vor wenigen Jahren aufgebrachten Boden handelt,<br />
ist der Verlust <strong>des</strong> Bodenkörpers als Eigenwert von geringer Bedeutung. Als erheblicher Eingriff<br />
in den Naturhaushalt ist jedoch der Verlust der Filter- und Speicherfunktion <strong>des</strong> anthropogen<br />
überprägten Bodenkörpers zu werten; insbesondere, da es sich um Versiegelung in einem großen<br />
Flächenumfang handelt. Bei einer festgesetzten GRZ von 0,6 und unter Berücksichtigung<br />
der zulässigen Überschreitung der GRZ durch Nebenanlagen ist mit einer maximalen Versiegelung<br />
durch die geplante Erschließungsstraße und die Überbauung der Baugrundstücke von ca. 9<br />
Hektar Fläche auszugehen.<br />
Während mit der Überbauung ein vollständiger Verlust der Bodenfunktionen einhergeht, erfolgt<br />
eine Minderung der Funktionsausprägung bei Umnutzung <strong>des</strong> Bodens im Bereich der Stellplätze,<br />
welche mit wasserdurchlässigen Belägen ausgebildet werden.<br />
2.3.4 Verminderung der Grundwasserneubildung durch Bodenversiegelung sowie mögliche<br />
Eingriffe in das Grundwasser (anlagebedingt)<br />
Mit der ermöglichten Bodenversiegelung geht ein erhöhter Abfluss <strong>des</strong> Regenwassers und eine<br />
Verminderung der Grundwasserneubildung einher. Aufgrund der mit der gewerblichen Nutzung<br />
verbundenen hohen Versiegelung bildet die unschädliche Versickerung <strong>des</strong> anfallenden Niederschlagswassers<br />
eine zentrale Aufgabe <strong>des</strong> vorliegenden Bebauungsplanes. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />
dass es sich bei dem Standort <strong>des</strong> Gewerbegebietes um eine wiederverfüllte<br />
Kiesgrube handelt. Ob die dezentrale Versickerung <strong>des</strong> anfallenden Niederschlagswassers, die<br />
die von der <strong>Stadt</strong> bevorzugte Lösung darstellt, auf den Baugrundstücken möglich ist, wird derzeit<br />
auf der Basis durchzuführender Bohrsondierungen geprüft. Alternativ <strong>zur</strong> dezentralen Versickerung<br />
ist eine Sammlung <strong>des</strong> Niederschlagswassers und die zentrale Versickerung denkbar. Entsprechende<br />
Festlegungen werden im Laufe <strong>des</strong> Bebauungsplanverfahrens getroffen und in den<br />
Plan eingearbeitet.<br />
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ein Gewerbegebiet<br />
12<br />
2.3.5 Verlust von Flächen mit klimatischer Ausgleichsfunktion (Kaltluftproduktion und<br />
Abfluss) (anlagebedingt)<br />
Das Gelände weist im Norden ein leichtes Gefälle von Osten (Moränenhügel beim Gut Buchberg)<br />
zu dem westlich gelegenen Gewerbegebiet Gelting auf. Die sich über den großflächigen,<br />
landwirtschaftlichen Nutz- und den Grünlandbracheflächen bildende, schwere Kaltluft fließt dem<br />
Gefälle folgend in Richtung Gewerbegebiet Gelting und trägt dort <strong>zur</strong> Durchlüftung <strong>des</strong> stark<br />
versiegelten Gebietes bei. Mit der Realisierung <strong>des</strong> Gewerbegebietes wird dieser lokalklimatische<br />
Effekt aufgehoben, wodurch sich bei lang anhaltenden Schönwetterperioden mit starker<br />
Einstrahlung im bestehenden Gewerbegebiet Gelting etwas höhere Temperaturen einstellen<br />
können als derzeit. Für das Pangebiet wird trotz umfänglicher Flächenversiegelung aufgrund der<br />
umgebenden Grün- und Waldflächen keine übermäßige Erwärmung erwartet.<br />
2.3.6 Verlust <strong>des</strong> naturnahen Gebietscharakters (anlagebedingt)<br />
Das strukturreich und naturnah ausgeprägte Plangebiet verliert durch die gewerbliche Bebauung<br />
und die verkehrliche Erschließung seinen naturnahen Charakter. Dies stellt einen erheblichen<br />
Eingriff in das Landschaftsbild dar. Die Gebietseingrünung bildet dabei den landschaftsplanerisch<br />
zu gestaltenden Übergang von den im Zentrum <strong>des</strong> Plangebietes gelegenen Baukörpern<br />
zu den nach außen anschließenden Wald- und landwirtschaftlichen Nutzflächen.<br />
Während das Plangebiet aktuell in geringem Umfang von Erholungssuchenden genutzt wird<br />
(insbesondere Spaziergänger vom Tierheim nutzen den West-Ost über die Fläche verlaufenden<br />
Weg), ist der an der nördlichen Grenze befindliche Weg im <strong>Stadt</strong>plan der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> als<br />
Geh- und Radwegverbindung von Gartenberg nach Gelting ausgewiesen. Bis zum Mitterfeldweg,<br />
der in der Verlängerung nach Süden zum Tierheim führt, wird der Weg ausschließlich von<br />
Radfahrern und Fußgängern genutzt. Nach Westen <strong>zur</strong> Leitenstraße, wird bedingt durch die zu<br />
erwartende Verkehrszunahme eine deutliche Beeinträchtigung der Erholungsfunktion <strong>des</strong> Weges<br />
erfolgen. Mit Bezug auf die Erholungseignung <strong>des</strong> Gebietes ist darauf hinzuweisen, dass die<br />
geplante S-Bahntrasse nach <strong>Geretsried</strong> in Sichtweite nördlich <strong>des</strong> Plangebietes verlaufen soll. In<br />
der vorliegenden Bebauungsplanänderung sind Flächen, die eine Ost-Westverbindung zulassen,<br />
von der Bebauung freigehalten.<br />
2.3.7 Veränderung <strong>des</strong> Charakters von denkmalgeschützten Gebäuden und Ensembles<br />
bzw. Verlust von Bodendenkmalen (anlagebedingt)<br />
Im Planbereich sind keine denkmalgeschützten Gebäude vorhanden. Bodendenkmale sind nicht<br />
bekannt und aufgrund der Vornutzung als Kiesgrube nicht zu erwarten. Es sind keine nachteiligen<br />
Auswirkungen zu erwarten.<br />
2.3.8 Erhöhung der verkehrlichen Immissionen (Schall und stoffliche Immissionen) (betriebsbedingt)<br />
Im Zuge der Aufstellung <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 133 der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> wurde bzgl. der<br />
Geräuschemissionen und -immissionen das Gutachten der Lärmschutzberatung Steger & Partner<br />
GmbH, Bericht Nr. 3224/B1/pel vom 14.05.2008 erstellt. Aufgrund der geänderten Planung<br />
ist eine Anpassung <strong>des</strong> Fachgutachtens in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse im Laufe <strong>des</strong><br />
Bebauungsplanverfahrens als Festsetzungen in den Bebauungsplan integriert werden.<br />
2.3.9 Erhöhung der Unfallgefahr<br />
Ob die Erhöhung <strong>des</strong> Verkehrs im Bereich der Erschließungsstraßen (insbesondere in der Leitenstraße<br />
und dem Mitterfeldweg) die Unfallgefahr für Radfahrer und Fußgänger erheblich erhöhen<br />
wird, ist derzeit nicht sicher prognostizierbar. In jedem Fall stellt die Zufahrt zu dem Gewerbegebiet<br />
eine potenzielle Gefahrenquelle für Fußgänger und Radfahrer dar, die sich aus Richtung<br />
<strong>des</strong> Gutes Buchberg über den Geh- und Radweg nach Westen oder zum Tierheim bewegen<br />
und die Zufahrt queren.<br />
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13<br />
2.3.10 Wechselwirkungen<br />
Zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen Wechselwirkungen. Umweltauswirkungen, wie<br />
zum Beispiel die Veränderung der Bodenoberfläche, setzen sich somit auch in andere Schutzgutbereiche<br />
(Verminderung der Grundwasserneubildung, Veränderung der Vegetation) fort. Im<br />
vorliegenden <strong>Umweltbericht</strong> sind alle erheblichen Umweltauswirkungen, die durch den Bebauungsplan<br />
vorbereitet werden, bei den jeweiligen Schutzgütern erläutert. Weitere erhebliche Umweltauswirkungen,<br />
die sich aus Wechselwirkungen begründen, bestehen nicht.<br />
3. Maßnahmen <strong>zur</strong> Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen<br />
Im Plangebiet sind Maßnahmen festgesetzt, die als Vermeidungsmaßnahmen zu werten sind. In<br />
nachstehender Tabelle sind die für den Bebauungsplan festgesetzten Vermeidungsmaßnahmen<br />
zusammengestellt.<br />
Maßnahmen, die der Vermeidung von Beeinträchtigungen für die Schutzgüter der Umwelt dienen:<br />
Schutzgut Tiere, Pflanzen und Lebensräume<br />
- Wahl <strong>des</strong> Standortes im Bereich einer bereits durch den Kiesabbau überprägten Fläche und angrenzend an<br />
das Gewerbegebiet,<br />
- Gebietseingrünung (teilweise als Vermeidung berücksichtigt,<br />
- Zulässig sind nur sockellose Einfriedungen (Durchlässigkeit für Tiere),<br />
- Erhalt <strong>des</strong> nördlich <strong>des</strong> Plangebietes gelegenen Gehölzstreifens (Biotopfläche).<br />
Schutzgut Boden<br />
- Ausbildung der Stellplätze mit wasserdurchlässigen Belägen.<br />
Schutzgut Wasser<br />
- s. Maßnahmen, die unter dem Schutzgut Boden genannt sind.<br />
Schutzgut Klima / Luft<br />
- vgl. Maßnahmen <strong>zur</strong> Eingrünung.<br />
Schutzgut Landschaftsbild<br />
- Erhalt <strong>des</strong> nördlich <strong>des</strong> Plangebietes gelegenen Gehölzstreifens (Biotopfläche).<br />
Grünordnerische Maßnahmen<br />
- Festsetzung <strong>zur</strong> Ein- und Durchgrünung <strong>des</strong> Plangebietes (u. a. 10 breite Gebietsrandeingrünung, Pflanzgebote<br />
für den öffentlichen Verkehrsraum und die Baugrundstücke).<br />
Im Rahmen der <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 133 wurden Möglichkeiten, Beeinträchtigungen<br />
von Natur und Landschaft gering zu halten, berücksichtigt. Es ergibt sich zusätzlich zu<br />
dem im Bebauungsplan Nr. 133 ausgewiesenen Ausgleichsbedarf ein Ausgleichsbedarf von<br />
insgesamt 4,2158 ha (vgl. Karte 2 Planung - Beeinträchtigungsintensität). Dabei wurde berücksichtigt,<br />
dass aufgrund <strong>des</strong> rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 133 eine großflächige Versiegelung<br />
und Nutzungsänderung bereits möglich gewesen wäre. Von den 4,2158 ha Ausgleichsbedarf<br />
sind 2,0470 ha gemäß BayWaldG als Ersatzaufforstung zu gestalten.<br />
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14<br />
Ausgleichsfläche und Ausgleichsmaßnahmen<br />
Die naturschutzrechtlichen Ausgleichserfordernisse werden auf folgenden Flurstücken realisiert:<br />
Ausgleichsfläche Nr. 1: Flurnummer 1280/2 TF, Gemarkung Gelting,<br />
Flächengröße: 4.834 m²<br />
Ausgangszustand:<br />
Landwirtschaftlich genutzte Fläche im Bereich der rekultivierten Kiesgrube<br />
Ziel:<br />
Anlage eines 10 m breiten Gehölzstreifens <strong>zur</strong> Einbindung <strong>des</strong> Plangebietes. Zusätzlich sollen<br />
innerhalb der südlichen Randeingrünung als artenschutzrechtlich motivierte Maßnahme für Amphibien<br />
(vgl. saP-Gutachten) min<strong>des</strong>tens drei Gewässer mit einer Fläche von jeweils min<strong>des</strong>tens<br />
10 m² hergestellt werden.<br />
Maßnahmen:<br />
<strong>1.</strong> Pflanzen von standortgerechten heimischen Bäumen und Sträuchern,<br />
2. Maßnahmen gegen Wildverbiss,<br />
3. Fertigstellungs- und Entwicklungspflege;<br />
4. Anlage von drei Kleingewässern mit flachen Ufern als Amphibienlebensraum (ca. 50 bis 80<br />
cm tief, jeweils ca. 10 m² groß)<br />
Sicherung der Maßnahmenumsetzung: Durch Festsetzung im Bebauungsplan.<br />
Ausgleichsfläche Nr. 2 (vgl. Ausgleichsplan 1): Flurnummer Nr. 671, Gemarkung Gelting<br />
Flächengröße: 5,0562 ha<br />
Ausgangszustand:<br />
Bei der Fläche handelt es sich um ein durch menschliche Nutzung degeneriertes Moor (Geltinger<br />
Filz), welches in Teilbereichen bereits höherwertige, biotopkartierte Strukturen aufweist.<br />
Ziel:<br />
Das Moor soll wiedervernässt und renaturiert werden.<br />
Maßnahmen:<br />
Im einzelnen sind folgende Maßnahmen geplant:<br />
- Entnahme von Nadelhölzern (Fichte) zugunsten von Moorbirke und Spirke,<br />
- Beseitigung von Neophyten (Riesenbärenklau),<br />
- Wiedervernässung (Verschließen bzw. Anstau von Gräben),<br />
- Entbuschen von Moorheideflächen (Entnahme von Fichte, Kiefer und Birke),<br />
- Entbuschen von Pfeifengrasstreuwiesen und regelmäßige Pflege (1-schürige Mahd ab 15.<br />
August, Abfuhr <strong>des</strong> Mähgutes),<br />
- Anlage von Monitoringflächen.<br />
Die genaue Lage und Ausdehnung der einzelnen Maßnahmen soll im Rahmen einer Ausführungsplanung<br />
erfolgen.<br />
Sicherung der Maßnahmenumsetzung: Die Fläche befindet sich im Eigentum der Bayerischen<br />
Staatsforsten. Die Maßnahmendurchführung wird durch Zuordnungsfestsetzung und Vertrag mit<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> gesichert.<br />
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15<br />
Ausgleichsfläche Nr. 3 (vgl. Ausgleichsplan 2):<br />
Flächengröße: 2,0470 ha<br />
Im Laufe <strong>des</strong> Bauleitplanverfahrens wird eine weitere Fläche benannt, auf der eine Ersatzaufforstung<br />
im Sinne <strong>des</strong> BayWaldG im Umfang von 2,0470 ha erfolgt.<br />
Eingriffs-Ausgleichsbilanz<br />
Der Ausgleichsbedarf für die <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 133 liegt bei 42.158 m². Im<br />
Geltungsbereich <strong>des</strong> Bebauungsplanes werden auf einer Teilfläche <strong>des</strong> Flurstücks Fl.Nr.<br />
1280/2, Gemarkung Gelting 4.834 m² realisiert. Der verbleibende Ausgleichsbedarf beträgt<br />
37.324 m². Dieser wird zum einen auf einer 5,0562 ha großen Fläche <strong>des</strong> Flurstücks Fl.Nr. 671,<br />
Gemarkung Gelting (Renaturierung <strong>des</strong> Geltinger Filzes) realisiert. Dabei wurde berücksichtigt,<br />
dass in Teilbereichen bereits höherwertigen Strukturen im Geltinger Filz vorhanden sind, weshalb<br />
der ermittelte Ausgleichsbedarf bei Realisierung im Geltinger Filz im Verhältnis 1:3 an<strong>zur</strong>echnen<br />
ist (im Beispiel als 1,6854 ha).<br />
Zusätzlich zu den Maßnahmen innerhalb <strong>des</strong> Bebauungsplangebietes und im Geltinger Filz wird<br />
der Ausgleich, welcher auch den waldrechtlichen Erfordernissen entspricht, auf einer 2,0470 ha<br />
großen Teilfläche, die im weiteren Verfahren noch zu benennen ist, realisiert.<br />
4. Ermittlung von alternativen Planungsmöglichkeiten (Pos. 3d der Anlage zum §2 (4)<br />
und § 2a BauGB)<br />
Auf der Ebene der Bebauungsplanung sind alternative Planungsmöglichkeiten im Geltungsbereich<br />
<strong>des</strong> Bebauungsplanes zu prüfen. Im vorliegenden Fall lässt die Zielsetzung der Planung,<br />
das bestehende Gewerbegebiet Gelting zu erweitern und in die umgebende Landschaft einzubinden,<br />
keine grundsätzlichen Alternativen zu der vorliegenden zu.<br />
5. Prognose der Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustands bei Nicht-Durchführung der Planung<br />
(Pos. 2b der Anlage zum §2 (4) und § 2a BauGB)<br />
Bei Nichtdurchführung der Planung würde das Gebiet in seinem derzeitigen Zustand erhalten<br />
bleiben.<br />
6. Technische Verfahren der Umweltprüfung, Hinweise auf Schwierigkeiten und fehlende<br />
Kenntnisse (Pos. 3a der Anlage zum §2 (4) und § 2a BauGB)<br />
6.1 Verfahren und Methodik<br />
Im Rahmen der Umweltprüfung kam in Bezug auf die Ermittlung der Eingriffe in Natur und Landschaft<br />
der Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft" in der ergänzten Fassung<br />
vom Januar 2003 (BayStMLU 2003) <strong>zur</strong> Anwendung.<br />
Im Weiteren fand der Leitfaden „Der <strong>Umweltbericht</strong> in der Praxis“ (Oberste Baubehörde 2006)<br />
Anwendung.<br />
6.2 Schwierigkeiten und Kenntnislücken<br />
Zum derzeitigen Stand existieren Kenntnislücken zu den Themen Niederschlagswasserbeseitigung<br />
und Schallschutz, welche im weiteren Verfahren durch Anfertigung entsprechender Gutachten<br />
gelöst werden. Die sonstigen Daten reichen für die im Rahmen der Bebauungsplanung<br />
zu vollziehenden Abschätzungen der Umweltauswirkungen aus.<br />
Planungsbüro U-Plan, Mooseurach 16, 82549 Königsdorf
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 133 <strong>zur</strong> Umwandlung <strong>des</strong> SO Freizeit und Erholung in<br />
ein Gewerbegebiet<br />
16<br />
7. Beschreibung der geplanten Maßnahmen <strong>zur</strong> Überwachung der erheblichen Auswirkungen<br />
der Durchführung <strong>des</strong> Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring)<br />
Es sind keine Monitoringmaßnahmen erforderlich.<br />
8. Allgemein verständliche Zusammenfassung der Inhalte <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>s<br />
Mit der <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 133 soll für das östlich <strong>des</strong> Gewerbegebietes<br />
Gelting gelegene Gründstück Baurecht geschaffen werden. Vorgesehen ist im Bereich der rekultivierten<br />
Kiesgrube anstelle <strong>des</strong> ursprünglich geplanten Wellnessba<strong>des</strong> mit angeschlossenem<br />
Hotel die Ausweisung eines Gewerbegebietes. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde eine Umweltprüfung<br />
durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltwirkungen ermittelt und in einem <strong>Umweltbericht</strong><br />
als abwägungsrelevante Grundlage beschrieben wurden.<br />
Auswirkungen auf Natur und Landschaft<br />
Als wesentliche Auswirkung der Planung ist die damit einhergehende mögliche Flächenversiegelung<br />
anzusehen. Diese führt bei einer festgesetzten GRZ von 0,6 und unter Berücksichtigung<br />
der zulässigen Überschreitung der GRZ durch Nebenanlagen zusammen mit der Erschließungsstraße<br />
zu einer maximalen Versiegelung von ca. 9 Hektar Fläche. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />
dass es sich im Plangebiet um einen wenig natürlichen, erst vor wenigen Jahren aufgebrachten<br />
Boden (z.T. mit Bauschuttresten) handelt. Dennoch führt die Flächenversiegelung<br />
<strong>zur</strong> Veränderung <strong>des</strong> Niederschlagswasserabflusses und damit der Grundwasserneubildung,<br />
auch wird das lokale Klima und das Landschaftsbild verändert. Bei der durch die Planung betroffenen<br />
Vegetation handelt es sich weitgehend um landwirtschaftliche Nutzflächen bzw. Brachen<br />
im Bereich einer rekultivierten Kiesgrube. Im Osten <strong>des</strong> Planbereiches (Nähe Tierheim) ist<br />
der dort vorhandene Mischwaldbestand sowie eine im Rahmen der früheren Spaladinplanung<br />
vorgesehene, jedoch noch nicht realisierte Ausgleichsfläche betroffen.<br />
Grünordnung und Ausgleichsmaßnahmen<br />
Die Planung sieht eine 10 m breite Eingrünung <strong>des</strong> gesamten Gewerbegebietes vor, um eine<br />
Einbindung in die umgebende Landschaft und Bebauung zu gewährleisten. Dabei wird das im<br />
Norden <strong>des</strong> Plangebietes vorhandene Gehölzbiotop erhalten und in die Randeingrünung integriert.<br />
Ferner tragen grünordnerische Festsetzungen im Bereich <strong>des</strong> öffentlichen Straßenraumes<br />
zu einer Durchgrünung und Strukturierung <strong>des</strong> Plangebietes bei. Die Planung führt trotz Berücksichtigung<br />
<strong>des</strong> Vermeidungsgebotes (Standortwahl auf wiederverfüllter Kiesgrube) zu Beeinträchtigungen<br />
von Natur und Landschaft, welche auszugleichen sind. Dabei war zu würdigen,<br />
dass das Gewerbegebiet auch zu einem Verlust eines im Plangebiet vorhandenen Waldbestan<strong>des</strong><br />
führt. Die naturschutzrechtlichen und waldrechtlichen Ausgleichsverpflichtungen werden<br />
erfüllt, indem zum einen innerhalb <strong>des</strong> Plangebietes ein Teil der Gebietseingrünung als naturschutzrechtliche<br />
Ausgleichsfläche festgesetzt und <strong>des</strong> weiteren im Geltinger Filz Maßnahmen<br />
zum Schutz, <strong>zur</strong> Pflege und <strong>zur</strong> Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt werden<br />
(= Moorrenaturierung). Der waldrechtlichen Ausgleichsverpflichtung, welche ergänzend dem<br />
naturschutzrechtlichen Ausgleich dient, wird durch Aufforstung einer noch zu benennenden Fläche<br />
Rechnung getragen. Die außerhalb <strong>des</strong> Bebauungsplanes liegenden Ausgleichsflächen<br />
werden diesem durch eine entsprechende Festsetzung zugeordnet.<br />
Planungsbüro U-Plan, Mooseurach 16, 82549 Königsdorf
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 133 <strong>zur</strong> Umwandlung <strong>des</strong> SO Freizeit und Erholung in<br />
ein Gewerbegebiet<br />
17<br />
9. Liste der verwendeten Unterlagen und der verwendeten Literatur<br />
ARGE IfMU GmbH & Dr. Knorr GmbH (13.05.2008): 2. Erläuterungsbericht für Niederschlagswasserbeseitigung<br />
Spaladin<br />
Bayerisches Geologisches Lan<strong>des</strong>amt (1986): Standortkundliche Bodenkarte von Bayern, Blatt<br />
L 8134 Wolfratshausen, Maßstab 1: 50.000.<br />
Bayerisches Geologisches Lan<strong>des</strong>amt (1969): Geologische Karte von Bayern, Blatt 8134 Königsdorf<br />
(M 1:25.000)<br />
Bayerisches Lan<strong>des</strong>vermessungsamt (1990): Topographische Karten, M 1: 25.000, Blatt 8134<br />
Königsdorf.<br />
Bayerisches Lan<strong>des</strong>vermessungsamt (2006): Digitale Luftbilder.<br />
Bayerisches Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz (2007): Artenschutzkartierung.<br />
Bayerisches Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz (1997): Arten- und Biotopschutzprogramm Landkreis<br />
Bad Tölz-Wolfratshausen.<br />
Bayerisches Staatsministerium für Lan<strong>des</strong>entwicklung und Umweltfragen (2003): Bauen im Einklang<br />
mit Natur und Landschaft. Die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung - Ein Leitfaden (ergänzte<br />
Fassung).<br />
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (1998): Waldfunktionsplan,<br />
Landkreis Bad Tölz Wolfratshausen<br />
Bayerisches Staatsministerium für Lan<strong>des</strong>entwicklung und Umweltfragen (Hrsg., 2006): Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogramm<br />
Bayern (LEP)<br />
Gharadjedaghi, B. & Wellhöfer, U. (2008): Naturschutzfachliche Angaben <strong>zur</strong> speziellen artenschutzrechtlichen<br />
Prüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 133 der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong><br />
für das Sondergebiet <strong>zur</strong> Errichtung einer Wellness- und SPA-Anlage (Spaladin). Juni 2008.<br />
Erstellt von U-Plan & GFN-Umweltplanung, Gharadjedaghi & Mitarbeiter, im Auftrag der Caprivé,<br />
24 S. + Anhang, Königsdorf.<br />
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen (1981, 1993, 1999): Genehmigungsbescheide zum Kiesabbau<br />
Lang + Burkhardt (1<strong>1.</strong> März 2008): Verkehrsprognose Gelting im Zuge der S-Bahnverlängerung<br />
und <strong>des</strong> geplanten Spaladin<br />
Narr, Rist, Türk (1<strong>1.</strong>10.2005): Bebauungsplan Mediterana II, <strong>Umweltbericht</strong> nach § 2a BauGB<br />
Newmen consulting GmbH (2008): Ergänzende Erläuterungen <strong>des</strong> Investors zum vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplan Nr. 133 der <strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> für das Sondergebiet <strong>zur</strong> Errichtung einer<br />
Wellness- und SPA-Anlage (Spaladin) mit Hotel und Ferienwohnungen<br />
Planungsverband Region Oberland (2006): Regionalplan für die Region Oberland (17)<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Geretsried</strong> (1995): Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan<br />
Steger & Partner GmbH (15.05.2008): Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 133 der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Geretsried</strong>, Kontingentierung der Geräuschemissionen sowie Beurteilung der Verkehrslärmbelastung<br />
Planungsbüro U-Plan, Mooseurach 16, 82549 Königsdorf