Niederschrift - Gemeinde Senden
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erfüllen werde. Insofern bestehe auch keine lnteressenskollision, wenn er für die anstehende<br />
Kommunalwahl2014 als Wahlleiter fungiere.<br />
1. Verpflichtung der Beisitzerl-innen gern. § 6 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung (KWahiO)<br />
-Vorlage Nr. 1<br />
-I II-<br />
Der Ausschussvorsitzende verpflichtet die Beisitzer gemäß § 6 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung<br />
zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit<br />
über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere<br />
über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten.<br />
2. Mitzeichnung der <strong>Niederschrift</strong><br />
-Vorlage Nr. 2- -111-<br />
Die Mitzeichnung der <strong>Niederschrift</strong> wird von den Beisitzern/Beisitzerinnen in alphabetischer<br />
Reihenfolge wahrgenommen. Die <strong>Niederschrift</strong> der heutigen Sitzung ist somit von<br />
Herrn Volker Brandt mitzuzeichnen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
3. Bestellung eines Schriftführers<br />
- Vorlage Nr. 3 - -111-<br />
Der Ausschuss bestellt den Fachbereichsleiter Bürgerservice, Ordnung und Soziales,<br />
Herrn Pelzer, zum Schriftführer und den Sachgebietsleiter Bürgerservice und Ordnung,<br />
Herrn Bothur, zu seinem Vertreter.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
4. Aufteilung der Wahlbezirke auf die Ortsteile<br />
-Vorlage Nr. 4 - -111-<br />
Um eine möglichst gleichmäßige Aufteilung der Einwohner auf die einzelnen Wahlbezirke<br />
zu erreichen, soll die Aufteilung der Wahlbezirke auf die Ortsteile, wie sie auch schon zur