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Niederschrift - Gemeinde Senden

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erfüllen werde. Insofern bestehe auch keine lnteressenskollision, wenn er für die anstehende<br />

Kommunalwahl2014 als Wahlleiter fungiere.<br />

1. Verpflichtung der Beisitzerl-innen gern. § 6 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung (KWahiO)<br />

-Vorlage Nr. 1<br />

-I II-<br />

Der Ausschussvorsitzende verpflichtet die Beisitzer gemäß § 6 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung<br />

zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit<br />

über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere<br />

über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten.<br />

2. Mitzeichnung der <strong>Niederschrift</strong><br />

-Vorlage Nr. 2- -111-<br />

Die Mitzeichnung der <strong>Niederschrift</strong> wird von den Beisitzern/Beisitzerinnen in alphabetischer<br />

Reihenfolge wahrgenommen. Die <strong>Niederschrift</strong> der heutigen Sitzung ist somit von<br />

Herrn Volker Brandt mitzuzeichnen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

3. Bestellung eines Schriftführers<br />

- Vorlage Nr. 3 - -111-<br />

Der Ausschuss bestellt den Fachbereichsleiter Bürgerservice, Ordnung und Soziales,<br />

Herrn Pelzer, zum Schriftführer und den Sachgebietsleiter Bürgerservice und Ordnung,<br />

Herrn Bothur, zu seinem Vertreter.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

4. Aufteilung der Wahlbezirke auf die Ortsteile<br />

-Vorlage Nr. 4 - -111-<br />

Um eine möglichst gleichmäßige Aufteilung der Einwohner auf die einzelnen Wahlbezirke<br />

zu erreichen, soll die Aufteilung der Wahlbezirke auf die Ortsteile, wie sie auch schon zur

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