Vorgeschlagene Reihenfolge - FIS
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525.1.7 Es ist die Zuständigkeit des Wettkampfleiters die Kommunikation zwischen<br />
dem Schanzenchef und seinen verschiedenen Offiziellen am Schanzentisch,<br />
im Auslauf sowie an den Windmesseinrichtungen so zu koordinieren, dass<br />
die Schanze und alle Offiziellen bereit sind, sowie die Wetter- (Wind-) Bedingungen<br />
einen fairen Ablauf bieten<br />
525.1.8 Die Startbereitschaft des nächsten Springers meldet der Starter unter Angabe<br />
der Startnummer an die Rennleitung.<br />
525.1.9 Ein Springer muss, wenn seine Startnummer an der Reihe ist, am Ablaufplatz<br />
startbereit zur Stelle sein. Nachdem die Schanze freigegeben ist, hat<br />
der Springer entsprechend des Modus der jeweiligen Startzeit-Anlage (bei<br />
Drei-Phasen-Modus 10 Sekunden und bei Zwei-Phasen-Modus 15 Sekunden)<br />
Zeit zum Starten. Nach Ablauf der Startzeit ist die Schanze automatisch<br />
wieder zu sperren (siehe Art. 514.1.7.1, 514.1.7.2)<br />
525.1.10 Der Springer muss sich über den Ablauf des Startvorganges anhand einer<br />
gut sichtbaren automatischen Anzeigeeinrichtung (z.B. einer programmierbaren<br />
Digitaluhr) orientieren können (siehe Art. oben).<br />
525.1.11 Der Springer muss während der Startzeit starten. Wenn die Schanze während<br />
des Startvorganges aus witterungsbedingten Gründen gesperrt werden<br />
muss, beginnt der Startprozess von neuem.<br />
525.1.12 Der Springer darf nicht vor der Schanzenfreigabe auf Zeichen dritter Personen<br />
starten oder durch vorgetäuschte Handlungen (z.B. an Ski, Bindung,<br />
Ausrüstung oder Kleidung) die Startbereitschaft bewusst so lange verzögern,<br />
bis er das Startzeichen von dritten Personen erhält. Beide Handlungen gelten<br />
als Regelverstoss und werden mit einer Disqualifikation bestraft.<br />
525.1.13 Wenn ein Springer, durch höhere Gewalt verhindert, zu spät am Start erscheint,<br />
soll er sich an die Jury wenden, welche nach Berücksichtigung der<br />
vorgetragenen Tatsachen die Teilnahme am Wettkampf ausserhalb seiner<br />
Startreihenfolge erlauben kann.<br />
525.1.14 Wiederholung eines Sprunges<br />
Wenn ein Springer durch den Irrtum eines Funktionärs, durch Hineinlaufen<br />
eines Zuschauers oder Tieres oder durch höhere Gewalt während der Ausführung<br />
seines Sprunges behindert wird, soll er sich an die Jury wenden,<br />
welche nach Berücksichtigung der gemeldeten Tatsachen die Wiederholung<br />
seines Wettkampfsprunges erlauben kann. Die Jury darf auch von sich aus<br />
bei Vorliegen von einem der vorgenannten Gründe die Wiederholung des<br />
Sprunges bestimmen.<br />
525.1.15 Falls ein Kombinationsspringen gemeinsam mit einem Spezialspringen<br />
durchgeführt wird, werden die Kombinationsspringer in einer separaten<br />
Gruppe ausgelost. Diese Gruppe kann in Untergruppen aufgeteilt werden.<br />
525.1.16 Die Haltungsnoten sollen möglichst nach jedem Springer angezeigt werden<br />
(offene Wertung). Eine akustische Bekanntgabe der Haltungsnoten ist nicht<br />
zulässig.<br />
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